Andreas Butzki
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Auf Drucksache 8/3487 liegt Ihnen die Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses zum Antrag der Volksinitiative „Betreuungsschlüssel für Kindertageseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern senken“ mit meinem schriftlichen Bericht vor. Eine Volksinitiative, meine Damen und Herren, ist immer etwas Besonderes. Als Instrument direkter Demokratie ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes, den Landtag mit Gegenständen der politischen Willensbildung zu befassen. Insgesamt haben im Fall der vorliegenden Volksinitiative rund 16.000 Personen den Antrag unterzeichnet. Ziel der Volksinitiative ist, wie deren Bezeichnung schon sagt, den Betreuungsschlüssel zu senken. Konkret soll eine Fachkraft durchschnittlich 4 Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr, 10 Kinder ab vollendetem dritten Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule oder 17 Kinder im Hort fördern. Meine Damen und Herren, der Bildungsausschuss hat den Antrag der Volksinitiative ausführlich, unter anderem im Rahmen einer öffentlichen Anhörung am 11. Januar 2024, beraten. Nach Artikel 59 unserer Landesverfassung haben die Initiatoren von Volksinitiativen das Recht, angehört zu werden. Wir haben dementsprechend allen Initiatoren diese Gelegenheit eingeräumt. Ein Initiator hat hiervon Gebrauch gemacht. Darüber hinaus hat der Bildungsausschuss sechs weitere Sachverständige angehört, was nach Paragraf 9 Absatz 3 des Volksabstimmungsgesetzes möglich ist. Ich möchte mich daher an dieser Stelle im Namen des gesamten Bildungsausschusses bei den Vertreterinnen und Vertretern der Volksinitiative sowie den Anzuhörenden für ihre Stellungnahmen bedanken. Der Initiator der Volksinitiative hat in der öffentlichen Anhörung erklärt, dass im Kern der Volksinitiative die Senkung des Betreuungsschlüssels stehe, weil sich die Fachkräfte eine Entlastung bei der täglichen Arbeit wünschten, um ihrem gesetzlichen Bildungsauftrag nachkommen zu können. Er hat zugleich eingeräumt, dass er wisse, dass es unrealistisch sei, die Forderung zeitnah umzusetzen, und er hat sich einen Stufenplan gewünscht, der einen klaren Zeitrahmen definiere. Alle Fraktionen und Sachverständigen haben der Volksinitiative Respekt gezollt und Verständnis für die Forderungen gezeigt. Gleichzeitig haben sämtliche Anzuhörenden die Ansicht geäußert, dass es nicht möglich sei, die Ziele der Volksinitiative ad hoc umzusetzen. Insbesondere die kommunalen Spitzenverbände haben vor einer sofortigen Umsetzung der Forderungen der Volksinitiative gewarnt, weil dadurch Standards geschaffen würden, die nicht erfüllt werden können, weil dafür weder das notwendige Personal noch dafür erforderliche finanzielle Mittel vorhanden sind. Auch hätte die Umsetzung der Forderungen einen räumlichen Mehrbedarf zur Folge. All das würde dazu führen – so viele Anzuhörende –, dass aktuell vorhandene Standards wie die flächendeckende Versorgung mit Kitaplätzen nicht mehr gewährleistet werden könnten. Hinsichtlich der Einzelheiten der Anhörung verweise ich insofern auf meinen schriftlichen Bericht. Der Bildungsausschuss hat die öffentliche Anhörung in einer weiteren Sitzung gemeinsam mit dem Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung ausgewertet. Das Bildungsministerium hat geschätzt, dass die Umsetzung der Forderungen der Volksinitiative zu Mehrkosten von insgesamt etwa 260 Millionen Euro jährlich sowie einem Mehrbedarf an Fachkräften von über 5.000 Personen führen würde, was unter anderem aufgrund derzeit bestehenden Fachkräftemangels weder kurz- noch mittelfristig umsetzbar sei. Das Anliegen der Volksinitiative werde deshalb Stück für Stück umgesetzt. Im Ergebnis seiner Beratungen empfiehlt der Bildungsausschuss daher einvernehmlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und DIE LINKE bei Enthaltung seitens der Fraktionen der AfD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, den Antrag der Volksinitiative abzulehnen. Diese Ablehnung ist im Zusammenhang mit der ebenfalls beschlossenen Entschließung zu sehen. Um den Erzieherinnen und Erziehern eine Perspektive zu geben, haben viele Anzuhörende und – wie bereits erwähnt – auch der Initiator der Volksinitiative einen Stufenplan gefordert. In der abschließenden Beratung im Bildungsausschuss sind deshalb sowohl von den Fraktionen DIE LINKE und der SPD als auch von den Fraktionen der CDU und FDP Entschließungsanträge eingegangen, die diese Forderung aufgreifen. Der Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen besteht da aus insgesamt zehn Punkten, wovon ich an dieser Stelle nur einige wenige nennen möchte. Da es, so die Entschließung, für geboten gehalten werde, Perspektiven für eine langfristige und kontinuierliche Verbesserung in der Qualität in den Kindertageseinrichtungen aufzuzeigen, wird die Landesregierung mit dem Entschließungsantrag gebeten, einen langfristigen Perspektivplan zu entwickeln und den Landtag darüber bis Ende dieses Jahres zu unterrichten. Des Weiteren wird die Landesregierung gebeten, zu prüfen, inwieweit über die Maßnahmen in der aktuellen Novelle des Kindertagesförderungsgesetzes hinaus weitere Qualitätssteigerungen in der aktuellen Legislaturperiode eingeleitet werden können. Auch der im Ausschuss eingebrachte Entschließungsantrag von CDU und FDP setzt sich aus mehreren Punkten zusammen, von denen ich auf den Stufenplan bezogen darstelle. So wird die Landesregierung mit jenem Entschließungsantrag aufgefordert, bis zum 14.06.2024 ein Konzept für die Absenkung des Fachkraft-Kind-Schlüssels in der Krippe, der Kindertagesstätte und im Hort im Rahmen eines Stufenmodells zu prüfen, das dem Landtag zur Juli-Sitzung zuzuleiten ist. Dabei sind laut Entschließungsantrag im Rahmen eines Runden Tisches die maßgeblichen Akteure, unter anderem die Vertreterinnen und Vertreter von Trägern, Gewerkschaften und der Volksinitiative sowie die im Landtag vertretenen Fraktionen zu beteiligen. Meine Damen und Herren, beide Entschließungsanträge verhalten sich zu dem gewünschten Stufenplan. Sie wurden in der abschließenden Beratung des Bildungsausschusses intensiv diskutiert. Die Oppositionsfraktionen haben unter anderem kritisiert, dass der Koalitionsantrag kein Format wie einen Runden Tisch vorsehe. Demgegenüber wurde vonseiten der Koalitionsfraktionen unter anderem der im Entschließungsantrag von CDU und FDP vorgesehene Zeitraum als unrealistisch angesehen. Im Ergebnis der ausführlichen Diskussionen hierzu hat sich die Ausschussmehrheit für den Entschließungsantrag der Fraktionen DIE LINKE und der SPD und gegen den Entschließungsantrag von CDU und FDP ausgesprochen. Meine Damen und Herren, ich möchte Sie nun im Namen des Bildungsausschusses bitten, der Beschlussempfehlung zu folgen und den Antrag der Volksinitiative abzulehnen sowie der Entschließung der Koalitionsfraktionen zuzustimmen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
