Hannes Damm
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Ich habe es noch nicht verstanden, alle reden über Evaluation, also von den Regierungsvertreter/-innen, aber der Antrag mit diesem Zweck wird wahrscheinlich abgelehnt. Vielleicht ändert sich das gleich noch in der Debatte, aber bis jetzt habe ich es nicht verstanden. Wozu sprechen wir? Also heute soll es beschlossen werden, das Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz. Dazu spreche ich jetzt. Und was liegt da hinter uns? 1,5 Jahre intensive landespolitische Arbeit zum Thema „Beteiligung und Mitwirkung junger Menschen“ im Ministerium, in der Enquete-Kommission, im Sozialausschuss. Was liegt jetzt vor? Ein Gesetz, in dem leider reihenweise fachliche Unzulänglichkeiten noch enthalten sind, kein einziges der zentralen Kriterien für ein fachlich gutes Beteiligungsgesetz wird erfüllt – kein einziges. Erstens, die fehlende Verbindlichkeit. Sollregelungen, wie sie nun in Ihrem Gesetz stehen, sind für eine angemessene Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention nicht geeignet. Sie führen eben nicht dazu, dass junge Menschen flächendeckend beteiligt werden. Dass es dafür eine Mussregelung bräuchte, wurde Ihnen vom Landesjugendring, vom Deutschen Kinderhilfswerk, vom Städte- und Gemeindetag, von der Sportjugend, vom Landkreistag, vom Beteiligungsnetzwerk, von vielen anderen Expert/-innen in der Anhörung mehrfach deutlich erklärt. Um genau zu sein, es gab null Expert/-innen, die das Gegenteil gesagt haben. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ist es.) Lassen Sie uns doch von unseren Nachbarländern lernen! In Schleswig-Holstein hat man eine Sollregelung gehabt und hat sie vor einiger Zeit durch eine Mussregelung ersetzt. Warum? Weil die Sollregelung das Ziel eben nicht erreicht hat, zu einer flächendeckenden Beteiligung junger Menschen zu kommen. Auch das wurde in unserer Anhörung festgestellt. Zweitens, keine dauerhaft verlässliche Finanzierung. Durch Formulierungen wie „im Rahmen ihrer jeweiligen Leistungsfähigkeit“ wird eine dauerhafte, verlässliche Finanzierung nicht sichergestellt. Es wird also nichts anderes als Kinder- und Jugendbeteiligung nach Kassenlage, und das wissen Sie auch. Rot-Rot betrachtet das Recht auf Beteiligung also als Nice-to-have und nicht als verbindliches Recht junger Menschen. (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und auch das finden wir nicht richtig, vor allem widerspricht es der UN-Kinderrechtskonvention, die Sie ja selbst auch zitiert haben. Drittens, immer noch keine seriösen Datengrundlagen. Seit Jahren ist ein regelmäßiger Kinder- und Jugendbericht beziehungsweise Lebenslagenbericht junger Menschen überfällig. Fast alle Bundesländer und der Bund greifen auf dieses bewährte Mittel zurück. Im vorliegenden Gesetz fehlt ein entsprechender Passus erneut. Es fehlt weiterhin eine zentrale Datenbasis für seriöse, faktenbasierte Politik für junge Menschen, und das stellen Sie selbst auch in der Enquete-Kommission doch immer wieder fest. Viertens. Keine Evaluation des Gesetzes, sagte ich bereits. Da es bisher kein regelmäßiges Berichtswesen und keine ausreichende Datengrundlage im Bereich Kinder- und Jugendpolitik für unser Land gibt, wäre es umso wichtiger, zumindest das vorliegende Gesetz und seine Wirkung regelmäßig wissenschaftlich zu evaluieren. Und selbst das wird leider versäumt, auch wenn Sie am Rednerpult bisher – so habe ich es verstanden – anderes versprochen haben. Obwohl eine Evaluierung im ersten Entwurf des Ministeriums noch enthalten war und obwohl SPD und LINKE so viel von Evaluation reden und obwohl es im Integrations- und Teilhabegesetz auch einen Evaluationsparagrafen gibt – warum hier nicht? Fünftens, junge Erwachsene werden komplett vergessen. Dass 18- bis 26-Jährige, also junge Erwachsene, im Gesetz nicht vorkommen, ist ein weiterer großer Mangel aus unserer Sicht. Im Sozialgesetzbuch, auf europäischer Ebene, in der Praxis der Arbeit der Kinder- und Jugendverbände, überall wird darauf geachtet, junge Erwachsene ab 18 einzubinden. Im Gesetz der rot-roten Koalition spielen junge Erwachsene hingegen keine Rolle. Sechstens, kommunale Beauftragte für junge Menschen fehlen. Dass es um eine effektive politische Beteiligung junger Menschen, in denen auch Verwaltung hauptamtliche Unterstützung braucht, geht, ist unbestritten. Auch das müsste verbindlich durch das Gesetz gewährleistet und nicht nur als Option vorgesehen werden. Sie haben es ja selbst als Gelingensbedingung auch genannt. Ich fasse zusammen: Das Ministerium hat Kinder und Jugendliche bei der Erarbeitung des Gesetzes trotz gegenteiliger Versprechungen nicht beteiligt. Die Erkenntnisse aus der Enquete-Kommission wurden entgegen anderslautender Bekundungen nicht einbezogen. Die komplett einstimmige Auffassung der Sachverständigen in der Anhörung des Sozialausschusses findet sich im Gesetz so nicht wieder. Alle zentralen Bausteine für ein gelungenes Gesetz fehlen. Mit Zustimmung zu unseren Änderungsanträgen haben Sie doch heute die Möglichkeit, erstens, doch noch Verbindlichkeiten ins Gesetz zu bringen, zweitens, kommunale Beteiligungsarbeit dauerhaft gesetzlich zu verankern, drittens, mit einem regelmäßigen Bericht über die Lebenslagen junger Menschen eine verlässliche Datenbasis zu schaffen, viertens, auch junge Erwachsene ab 18 Jahren mit einzubeziehen, fünftens, die Transparenz in der Beteiligung zu erhöhen, sechstens, kommunale Beauftragte für die Beteiligung zu schaffen, und siebtens, eine regelmäßige Evaluation zu gewährleisten. Lassen Sie uns diese Chance für junge Menschen im Land nutzen! Ich bitte um Zustimmung zu unseren Änderungsanträgen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
