Hannes Damm
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Vielen Dank, Herr Pegel! Am Ende haben Sie dann doch noch darauf Bezug genommen, deswegen kann ich anknüpfen. Sie haben hier an den Bundesvorgaben oder den bundeseinheitlichen Verfahrensanstrebungen zum Zielabweichungsverfahren noch mal geschraubt, und zwar, dass Zielabweichungsverfahren abschlägig beschieden werden können, wenn – das ist jetzt ein sehr unbestimmter Rechtsbegriff – also irgendwelche übergeordneten Landesinteressen dagegenstehen. Und unsere Vermutung, die wir auch in der Anhörung so am Ende, vor allem im Agrarausschuss, noch mal bestätigt bekommen haben, ist, dass man damit abwehren können soll in Zukunft, was bisher nicht möglich ist, Zielabweichungsverfahren gerade bei Freiflächenphotovoltaik, die ansonsten aus allen anderen Gesichtspunkten genehmigungsfähig sind, dass man dann sagt, okay, wir haben hier ein Landesinteresse, was wir höher wichten. Das ist insofern spannend, dass Sie auch gesagt haben, es gibt die Genehmigungsfiktion, das heißt eine Verfahrensbeschleunigungsfiktion bei den beteiligten Behörden nach einem Monat. Wir haben aber tatsächlich 8.000 Hektar im Verfahren aktuell, Sie wollen gerne einen Deckel bei 5.000 Hektar und haben jetzt Verfahren, die da seit Jahren, also über einem Jahr und noch länger, drinsitzen, und da schwenkt sich sozusagen die Vermutung auf, dass Sie jetzt hier Recht schaffen wollen für laufende Verfahren, die man dann ablehnen kann, die man vorher nicht ablehnen konnte. Und ich möchte Sie fragen, ist es das Ziel der Landesregierung, diese jetzt angestoßenen vorliegenden Verfahren so lange offen zu lassen, bis man mit der neuen Gesetzesnorm dann hier auch die Zielabweichungsverfahren, was man vorher nicht konnte, die das 5.000-Hektar-Ziel der noch alten Regierung überschreiten, in Zukunft quasi ablehnen kann, dass man also quasi im Verfahren kein Vertrauen haben kann als Bürger, wenn man vorher beantragt hat, dass man ein im Verfahren bestehendes Zielabweichungsverfahren nachträglich noch abgelehnt bekommen kann.
