Martin Schmidt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes“ auf seiner 72. Sitzung am 24. Januar 2024 zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss und zur Mitberatung an den Agrarausschuss überwiesen. Auf Drucksache 8/3492 liegt Ihnen nun die Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses zu dem vorliegenden Gesetzentwurf mit meinem schriftlichen Bericht vor. Der mitberatende Agrarausschuss hat hierzu auf der Grundlage seiner fachlichen Zuständigkeit dem Wirtschaftsausschuss seine mitberatende Stellungnahme zugeleitet und mehrheitlich die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes empfohlen. Zu dem Gesetzentwurf hat der Wirtschaftsausschuss eine öffentliche Anhörung durchgeführt, an der 14 Experten teilgenommen haben, und Expertinnen natürlich. In der Anhörung wurde von einem Großteil der Sachverständigen die landesgesetzliche Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes begrüßt. Jedoch haben mehrere Anzuhörende vor allem darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf die Teilflächenziele zur Ausweisung der notwendigen Flächen für Windenergie nicht nur als Mindest-, sondern auch als Höchstwerte ausgestalte, obwohl der Bundesgesetzgeber die Planungspflichten der Länder im Windenergieflächenbedarfsgesetz als Mindestpflichten ausgestaltet hat. Somit würden die für die Ausweisung der Flächen zuständigen Regionalen Planungsverbände zu einer Punktlandung gezwungen. Es wurde daher empfohlen, die Flächenziele eindeutig als Mindestvorgabe zu regeln. Daneben haben einige Anzuhörende auch angeregt, die Ausweisung der Flächen in einem Schritt umzusetzen, da dies mehr Rechts- und Planungssicherheit für alle Betroffenen biete. Zudem wurde angemerkt, dass hinsichtlich der Mehrfachnutzung von Windenergie und Photovoltaik der Vorrang der Windenergie unklar formuliert sei. Die Regelung, dass der Vorrang der Windenergie schon dann sichergestellt ist, wenn eine andere Nutzung den Vorrang nicht erheblich beeinträchtigt, ist nach Ansicht einiger Experten recht unbestimmt. Es wurde daher eine Angleichung an die bundesgesetzliche Regelung des Raumordnungsgesetzes vorgeschlagen. Weiterhin wurde von einzelnen Anzuhörenden angeregt, den ländlichen Raum stärker in den Planungsverbänden zu beteiligen. Dem wurde entgegengehalten, dass dann riesige und kostenintensivere Verbandsversammlungen entstünden, wenn dort auch alle Grundzentren vertreten sein sollen. Dies sind einige Themen, die in der Anhörung zur Sprache gekommen sind. Die Ausführungen und Stellungnahmen der einzelnen Anzuhörenden können Sie in meinem schriftlichen Bericht nachlesen. An dieser Stelle möchte ich mich im Namen des Wirtschaftsausschusses noch einmal ganz herzlich bei allen Anzuhörenden für ihre schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen bedanken. Der Wirtschaftsausschuss hat zu dem Gesetzentwurf ausführliche Beratungen durchgeführt, in denen die Stellungnahmen und Empfehlungen der Sachverständigen aufgegriffen wurden. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat fünf Änderungsanträge zu dem Gesetzentwurf gestellt, die mehrheitlich abgelehnt worden sind. Die Fraktionen der SPD und DIE LINKE haben einen Änderungsantrag gestellt, mit dem zum einen sichergestellt werden soll, dass die vom Bund vorgegebenen Flächenziele in Höhe von 1,4 Prozent bis Ende 2027 und 2,1 Prozent bis Ende 2032 rechtssicher erreicht werden, um den sogenannten Wildwuchs zu verhindern. (Rainer Albrecht, SPD: Ja, richtig.) Zum anderen soll mit einer Anpassung an den bundesrechtlich geprägten Begriff des Vorranggebietes Rechtssicherheit erreicht werden, sodass auch bei Mehrfachnutzung von Flächen eine Anrechnung auf den Flächenbeitragswert erfolgen kann. Der Wirtschaftsausschuss hat diesen Änderungsantrag mehrheitlich angenommen. Darüber hinaus habe ich als Ausschussvorsitzender nach Hinweisen meines wohl löblichen Ausschusssekretariats redaktionelle und rechtsförmliche Änderungen vorgeschlagen. Diesen Änderungsvorschlag hat sich der Wirtschaftsausschuss zu eigen gemacht und ihn angenommen. Schließlich hat der Wirtschaftsausschuss den vorliegenden Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktionen der AfD und CDU, bei Stimmenthaltung seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie Abwesenheit seitens der Fraktion der FDP mehrheitlich angenommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Namen des Wirtschaftsausschusses bitte ich Sie daher um Zustimmung zur vorliegenden Beschlussempfehlung. – Vielen Dank!
