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Dr. Sylva Rahm-Präger

SPD 13.03.2024 Sitzungen 8/75

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Jagd ist seit dem Beginn der Menschwerdung eine der wesentlichen Grundlagen für die Ernährung gewesen. Erst nachdem der Mensch sesshaft geworden ist, hat der systematische Ackerbau die Ernährung der Menschheit entscheidend verändert. Wildfleisch war früher unverzichtbar und ist in der heutigen Zeit ein beliebtes und gesundes Nahrungsmittel als Ergänzung zum alltäglichen Speiseplan. Weil das so ist, ist die Jagd stets reglementiert worden, im Laufe ihrer Geschichte vom allgemeinen Aneignungsrecht über feudale Sonderrechte bis hin zur geregelten Hege und Pflege des Wildes in der offenen Landschaft so- wie im Wald. Heute ist die Jagd auch untrennbar mit dem ökologischen Wandel und der Klimaveränderung verknüpft. Trockenheit und Hitzestress und damit auch einhergehende Gefahren für Waldbrände machen es notwendig, die Wälder in den kommenden Jahrzehnten zu klimastabileren Mischwäldern umzubauen. Dieser Umbau unserer Wälder erfordert einen Wandel ihrer Bewirtschaftung, aber auch ein Umdenken hinsichtlich der Größenordnung gesunder Wildbestände und damit einen Wandel der Jagd. Zudem stellt unsere Gesellschaft insbesondere mit Blick auf Erholungs- und Gesundheitsfunktionen weitere und veränderte Bedürfnisse an unsere Wälder. Festzustellen ist, dass sich die Schalenwildbestände in den vergangenen Dekaden bei uns im Land seit Anfang der 1970er-Jahre mehr als vervierfacht haben. Dies belegen die gemeldeten Jagdstrecken, aber auch in einigen Teilen unseres Landes die Verbiss-, Schal- und Fegeschäden in den Wäldern. Insoweit war und ist die Waldwirtschaft in der Vergangenheit in einigen Bereichen mit kostenintensiven Zäunungen zum Schutz von jungen Bäumen sowie beim Umbau von Monokulturen zu Mischwald verbunden. Hier soll es künftig möglich sein, die Schalenwildbestände den Anforderungen des Waldes anzupassen. Im Ergebnis gibt es also sehr viele widerstreitende Ansprüche und Interessen an den Wald und das Wild, meine Damen und Herren. Das hat unter anderem auch das aktuelle Gesetzgebungsverfahren zur Novelle des Landesjagdrechts deutlich gezeigt. Nach einer langen Vorbereitungszeit durch das Fachressort, bei der eine Vielzahl von Interessenvertretern einbezogen worden war, hatte der Agrarausschuss seine Beratungen zur Novelle des Landesjagdrechts im Oktober des vergangenen Jahres aufgenommen. Es war beeindruckend, mit welcher Vehemenz die unterschiedlichen Ansprüche und Meinungen bei diesem Gesetzgebungsverfahren vertreten wurden, sowohl seitens der Umweltverbände als auch der Landwirte und natürlich seitens der Jägerschaft, aber auch von Bürgermeistern und anderen Ehrenamtlern ging uns eine Vielzahl unaufgeforderter Stellungnahmen zu. Am Morgen unserer öffentlichen Anhörung hatte eine Demonstration hier auf dem Alten Garten in Schwerin stattgefunden, auf der Vertreter der Jägerschaft noch einmal ihre Interessen bekundet haben. Meine Damen und Herren, um es gleich vorwegzunehmen, im Ergebnis seiner Beratungen hat sich der Agrarausschuss neben der Präzisierung von jagdrechtlichen Vorschriften mehrheitlich für neue Regelungen zum Mindestabschuss für Rot- und Damwild, zum Wildwirkungsmonitoring, zur Stärkung der Verantwortung der Jagdausübungsberechtigten und Hegegemeinschaften, zur schrittweisen Reduzierung des Bleigehaltes in der Munition, zum Schutz des Niederwildes und zur kostenfreien Nutzung des Jagdkatasters ausgesprochen, denn im Vordergrund der Jagdrechtsnovelle steht ein ausgeglichenes Management der Nutzungsansprüche von Wild-, Forst- und Landwirtschaft. Meine Damen und Herren, im Fachausschuss haben wir um die besten Lösungen gerungen. Dies zeigen auch die vielen Änderungsanträge, die im Berichtsteil der Beschlussempfehlung aufgeführt sind. Diese möchte ich an dieser Stelle aus Zeitgründen aber nicht detailliert darstellen. Ich denke, dass es sich die Fraktionen nicht nehmen lassen werden, in der nachfolgenden Aussprache darauf einzugehen. Wesentliche Diskussions- und Antragspunkte im Ausschuss bezogen sich auf die Mindestpachtzeit von Jagdbezirken, die im Paragrafen 21 verankerten Abschussregelungen für das Schalenwild, die Jagd mit Fallen sowie die Aufnahme des Wolfes und anderer Wildtierarten in das Landesjagdrecht im Paragrafen 26. Gerade in Bezug auf den Wolf hatte es im Verfahren eine intensive Diskussion gegeben, wie man die Entnahme von auffälligen Tieren aus einem Rudel oder von Einzelgängern rechtlich sauber absichern kann, denn der Wolf unterliegt dem internationalen Artenschutzrecht sowie dem europäischen und Bundesrecht. Meine Damen und Herren, in Anlehnung an das Bundesjagdrecht empfiehlt der Ausschuss nunmehr eine Pachtdauer von neun Jahren. Mit Blick auf die Abschussregelungen hat sich der Ausschuss auf eine 3-jährige Abschussplanung für Rot- und Damwild der Altersklassen 2 bis 4 sowie für Muffelwild aller Altersklassen ausgesprochen, (Thore Stein, AfD: Gibt ja keins mehr.) wobei für die Altersklassen 0 und 1 ein Mindestabschussplan zu erstellen ist. Dieser Plan kann jedoch auf der Grundlage der Ergebnisse des Wildwirkungsmonitorings überschritten werden. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die Landesregierung die Ergebnisse des Monitorings dem Landtag spätestens am 31. Dezember 2031 als Bericht vorlegen muss, um das novellierte Gesetz gegebenenfalls bedarfsgerecht anzupassen. Die Jagd mit Lebendfallen bleibt weiterhin erlaubt, wobei der Einsatz von Totschlagfallen zum Bodenbrüterschutz als Ausnahme bei der zuständigen Jagdbehörde beantragt werden muss. Mit der Aufnahme des Wolfes in das Landdesjagdrecht ist der Ausschuss wesentlichen Forderungen der Fachverbände sowie der öffentlichen Diskussion gefolgt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Ergebnis seiner Beratungen ist der Agrarausschuss wesentlichen Argumenten der Koalitionsfraktionen und des Fachressorts, aber auch Forderungen der Verbände gefolgt und empfiehlt, dem Gesetzentwurf mit den redaktionellen Änderungsempfehlungen entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen. Vor diesem Hintergrund gehe ich davon aus, dass alle Fraktionen der Beschlussempfehlung zumindest einvernehmlich zustimmen können. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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