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Christian Pegel

13.03.2024 Sitzungen 8/75

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder dieses Hohen Hauses! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf – Philipp da Cunha hat es angesprochen – bilden wir in zwei Bereichen die Entwicklung aufgrund der Digitalisierung ab. Zum einen aktualisieren wir das E-Government-Gesetz des Landes. Damit greifen wir vor allen Dingen bundesrechtliche Änderungen auf, vor allem aber die Erfordernisse – war auch angeklungen – für eine praktikable Weiterentwicklung der digitalen Verwaltungsprozesse. Und auch, wenn es sehr deutsch klingt, das weiß ich, jeder Verwaltungsakt, der in Deutschland verschickt wird, den eine Behörde also ausstellt, braucht am Ende eine Unterschrift. Es muss klar sein, wer den Bescheid abgesendet hat, und dafür reicht es auch nicht, dass ich einen Bescheid künftig per E-Mail versende und eine eingescannte Unterschrift druntertue. Das klingt zwar auf den ersten Blick extrem pragmatisch, ist aber rechtlich hochgradig unsicher und würde damit Fälschungen Tür und Tor öffnen. Die dafür nach Bundesgesetzen möglichen digitalen Signaturen für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter im öffentlichen Dienst anzuschaffen, das wiederum würde organisatorisch und auch finanziell jeden Rahmen bei den Kommunen und auch bei den Landesbehörden sprengen. Deshalb führen wir mit diesem Gesetz das digitale Behördensiegel ein. Bei digitalen Verwaltungsakten, das ist die Idee dahinter, kann also mit einem rechtssicheren Verfahren die Behörde als Ganze, also die Bürgermeisterin oder der Landrat für die Stadt oder den Landkreis, einheitlich durch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rathauses beziehungsweise des Landratsamtes mit einer einzigen immer gleichen digitalen Signatur die Bescheide versehen. Um den Vertreter des Landkreistages aus der Anhörung im Innenausschuss zumindest inhaltlich wiederzugeben, das ist ein echter Mehrwert, so hat er sich geäußert, und hilft, von den personalisierten, also auf jede einzelne Mitarbeiterin, jeden einzelnen Mitarbeiter bezogenen Signaturen Abstand nehmen zu können, die deshalb schwierig seien, weil angesichts erheblicher Fluktuation das für die Kommunen sehr herausfordernd sei. Er hat im Übrigen auch betont, dass die kommunale Familie schon gemeinsam mit unserem landeseigenen DVZ – dem Datenverarbeitungszentrum – an den entsprechenden Applikationen arbeitet, um das umzusetzen. Und der Vertreter des kommunalen Dienstleisters aus Westmecklenburg hat diese sehr zentrale Plattform für Fernsignaturen ebenfalls positiv hervorgehoben. Der zweite Änderungsblock betrifft die Landesbauordnung in diesem Änderungsgesetz. In der Landesbauordnung werden Erleichterungen geschaffen, um – und auch da ist es wieder die Digitalisierung – den digitalen Bauantrag endlich mit dem Gesetz umsetzen zu können, ohne dass wir dafür ständig Ausnahmen von der Landesbauordnung machen müssen. Das Schriftformerfordernis, um auch das ins Deutsche zu übersetzen, die eigenhändige Unterschrift unter jedem Bauantrag, soll mit dieser Novellierung endgültig entfallen. Damit ist der hier im Bundesland in Mecklenburg-Vorpommern für den bundesweiten Einsatz entwickelte digitale Bauantrag künftig, ohne Ausnahmen machen zu müssen, gesetzeskonform nach unserer Landesbauordnung umsetzbar. Außerdem soll mit diesem Gesetzentwurf – auch ein Teil der Digitalisierung – für Mobilfunkantennen Erleichterung geschaffen werden, aber, und das ist wichtig, im Rahmen dessen, was bundesweit zwischen den Bauministerien vereinbart wurde. Wir nennen das die Musterbauordnung. Diese Neuerung der Musterbauordnung setzen wir, das ist mir wichtig, eins zu eins um. Dass die Wünsche der Mobilfunkunternehmen in der Anhörung immer dann auch noch höher, schneller, weiter ausfallen, ist unbenommen und deren gutes Recht und Aufgabe. Wir plädieren gleichwohl dafür, den gemeinsamen bundesweiten Kurs einzuhalten, wie er in der Musterbauordnung gemeinsam vereinbart wurde. Das hilft nämlich am Ende Bauunternehmen, Planungsbüros und auch den Mobilfunkunternehmen selbst. Wenn alle Länder den gleichen Korridor haben in den Regelungen, dann heißt das eben auch, dass ich in jedem Bundesland nach den gleichen Grundsätzen planen, bauen und umsetzen kann. Dann gelten nämlich in allen Bundesländern gleiche baurechtliche Regeln, und das spart am Ende für alle Beteiligten Zeit und Kosten. Und ja – werden wir mit Sicherheit gleich noch hören –, der Wünschekanon in der Anhörung im Innenausschuss war da natürlich noch deutlich länger und umfänglicher. Das übersieht aber, um auf die Landesbauordnung zu schauen, ähnlich – nach meiner Einschätzung – wie der Änderungsantrag der FDP-Fraktion von heute, dass im Baurecht viele Regelungen eben nicht nur Staat und Mobilfunkunternehmen betreffen, sondern in der Regel im Baurecht ein Nachbarinteresse mitberührt ist, also in der Regel ein Dreieck gestaltet wird: Staat, Mobilfunkunternehmen und irgendein Nachbar ist immer, manchmal eben auch mehrere. Alles, was wir an Freiheit und fehlenden Vorgaben dem einen ermöglichen, das werden wir beim anderen – meistens dem Dritten, dem Nachbarn – an Abwehr und Schutzmöglichkeiten runterfahren. Und diese kommunizierenden Röhren im Baurecht bedürfen eines fein austarierten Gleichgewichts. Und selbstverständlich sind auch die Wünsche im Bereich der Digitalisierung vielfältig. Auch da haben wir in der Anhörung eine Vielzahl von Hinweisen bekommen. In vielfältige Sprachbilder gefasst wird vor allen Dingen eines immer wieder deutlich erhofft: mehr Geld vom Land für die kommunale Digitalisierung. Dabei gehört dann auch dazu, das Land engagiert sich schon erheblich finanziell, aber es bleibt selbstverständlich auch eine finanzielle Eigenverantwortungaufgabe der kommunalen Beteiligten. Ein anderer Punkt gilt der Aufnahme ins ZDMV. Lassen Sie uns erst mal die wirklich anspruchsvolle Aufgabe ZDMV für alle Landesbehörden umsetzen und dann schauen wir auch gerne, wie man die kommunale Familie integriert. Aber zurzeit ist für alle Landesbehörden ZDMV umsetzen, eine zentrale Computereinheit, schon herausfordernd genug. Auch die vielfältigen Hinweise, die sich vor allen Dingen auch an den Bundesgesetzgeber gewendet haben, hören wir gern, können wir aber hier im Landtag nicht umsetzen, weder können wir die Bund-ID noch die ID auf EU-Ebene diesseits umsetzen. Open Data, Smart City, Fragen, wozu man überhaupt einen entsprechend qualifizierten Zugang benötigt als Bürger, all das sind bundesgesetzliche Regelungen, die wir hier nicht anfassen können. Soweit wiederholt eine digitale Strategie des Landes als Wunsch geäußert wurde, haben wir immer klar genau diese kommuniziert. Und ich werbe auch erneut dafür: Erstens. In diesem Land ist Strategie, wir wollen einfache ort- und zeitunabhängige Zugänge für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen auf die digitalen Verwaltungsleistungen. Zweitens. Wir sichern Qualitätsniveau und Modernität der IT für die gesamte Landesverwaltung. Drittens. Wir wollen Homogenisierung, Standardisierung und Zentralisierung vorantreiben. Das ZDMV ist genau ein zentraler Baustein dafür. (Zuruf von René Domke, FDP) Viertens. Wir wollen für unsere Beschäftigten digitale Arbeitsprozesse und damit vor allem Homeoffice und mobiles Arbeiten. Diese Strategieziele setzen wir beispielsweise mit dem OZG-Management um. Wir prüfen also jede von anderen Bundesländern hergestellte Einer-für-Alle-Lösung gemeinsam mit den Kommunen und überführen dann möglichst viele dieser EfA-Leistungen hier im Land. Der Wunsch aus der Anhörung, häufiger landeseigene Sonderwege zu wählen und sich gegen bundesweit geschaffene EfA-Leistungen zu entscheiden, ist deshalb ausdrücklich nicht Teil der Landesstrategie. Langfristig spart es nämlich Kosten und Aufwand, wenn nicht jeder sein Wagenrad selbst erfindet und dann viele Jahre selbst hegen und pflegen muss, sondern wenn bundesweit möglichst viele gemeinsam ein Produkt entwickeln, gemeinsam pflegen und fortsetzen. Den Erfolg dieses Vorgehens hat übrigens dankenswerterweise auch der Vertreter des Landkreistages betont. Er verwies richtigerweise auf Platz 5 für Mecklenburg-Vorpommern im Dashboard des Bundesdigitalisierungsministeriums. Dieses Dashboard erhebt die Anzahl flächendeckend eingeführter OZG-Leistungen, zu gut Deutsch, wie viele Leistungen kann ich in einem Bundesland schon flächendeckend im Computer beantragen. Und damit sind wir Platz 5 von 16 – noch mal: 5 von 16! Ein Platz im vorderen Drittel für eines der finanzschwächsten Bundesländer spricht für die Richtigkeit unseres Weges und unserer Strategie, (René Domke, FDP: Ja, oder dass die anderen noch langsamer sind.) auch wenn ich weiß, dass mancher sich mehr Hochglanzbroschüre wünscht. Der Einwand, ich kann mit den Kolleginnen und Kollegen, die knapp sind, entweder machen oder Hochglanz produzieren, wir haben uns fürs Machen entschieden. Und dann wiederhole ich gerne, Platz 5 ist Zeichen dafür, dass offenbar das Machen, das Einfach-Tun innerhalb dieser Strategie richtig und klug war. Ich empfehle dann im Übrigen auch, die in der Anhörung zuweilen zitierten Bundesländer, die wunderbare Hochglanzstrategien haben, im Dashboard einmal anzuschauen. Nahezu jedes dieser Länder steht hinter unserem Platz 5, von daher ein Hinweis darauf, dass auch die nur Hochglanz oder Machen können. (Zuruf von René Domke, FDP) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich zitiere zum Abschluss mit Erlaubnis der Präsidentin Vertreter des Landkreistages in der Innenausschussanhörung: „Wir müssen nicht jahrelang Strategien schreiben, sondern einmal anfangen.“ Genau das haben wir getan. Das bleibt auch hier die oberste Überschrift. Ich weiß, dass wir mit dieser E-Government-Gesetzanpassung schon wissen, dass die nächste kommt, weil der Bund erneut auch an seinen Regelungen wiederum schraubt. Gleichwohl, die jetzt brauchen wir, sie macht einiges leichter, sie ermöglicht neue Dinge, und die nächste kommt dann, aber erst dann, wenn der Bund vorgelegt hat. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ich wünsche erfolgreiche Diskussion. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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