Daniel Seiffert
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dieser Gesetzesänderung schaffen wir fristgerecht die Grundlagen zum Erreichen der Bundesvorgaben für den Ausbau der Windenergie an Land. Die Ausweisung der Vorranggebiete verbleibt weiterhin – wie gewünscht – bei der Regionalebene. In allen vier Planungsregionen sind identische Flächenbeitragswerte zu erbringen. Die Möglichkeit besteht, sich bei den Vorrangflächen untereinander auszuhelfen. Im Rahmen der Anhörung wurde insbesondere die faktisch auf eine Punktlandung hinausgehende Formulierung der Flächenziele im Gesetzentwurf moniert. So dürfte ein exaktes Erreichen von 1,400000 Prozent beziehungsweise 2,100000 Prozent Landesfläche als Vorrangflächen in der Praxis schwer umsetzbar sein. Mehrere Sachverständige warnten vor der Folge, die eintrete, wenn die Flächenziele nicht erreicht würden. Dann laufen wir Gefahr, dass statt der gewollten raumordnerischen Steuerung ein ungesteuerter Ausbau erfolgen wird, umgangssprachlich „Wildwuchs“ genannt. Das fiel ja heute schon mehrfach. Denn das Wind-an-Land-Gesetz des Bundes sieht vor, dass bei Nichterreichung der Flächenziele bis Fristablauf die Außenbereichsprivilegierung greift. Dann können überall Anträge zum Bau von Windenergieanlagen gestellt und genehmigt werden, soweit Immissions-, Natur- und Arten- sowie Denkmalschutz nicht entgegenstehen. Mit zwei Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen haben wir das korrigiert. Einer davon stellt mit einer verschärfenden Formulierung noch deutlicher klar, dass andere, grundsätzlich verträgliche Nutzungen innerhalb von Windeignungsgebieten zulässig seien. Diese müssen jedoch mit dem Vorrang vereinbar sein, auch bei Repowering oder Umbau des Windparks. Damit soll sichergestellt werden, dass eine Anrechnung auf das Flächenziel auch bei einer Mehrfachnutzung, etwa zugleich durch Freiflächenphotovoltaik, erfolgt. Die Intention unseres zweiten Änderungsantrages, die im Ursprungsentwurf erzwungene Punktlandung bei den Flächenzielen aufzulösen, führte zu einer sehr langen und hitzigen Debatte im Ausschuss. Insbesondere der Kollege Hannes Damm von den GRÜNEN machte keinen Hehl daraus, möglichst alle verfügbaren Potenziale für Windkraft ausnutzen zu wollen. Akzeptanz in der Bevölkerung, Konflikte mit konkurrierenden Nutzungen oder Freiflächenschutz spielen bei ihm offenbar keine so große Rolle. (Der Abgeordnete Hannes Damm bittet um das Wort für eine Anfrage.) Ich stelle hiermit noch einmal für die Linksfraktion klar, unser Anliegen ist es … Nein, ich lasse keine Zwischenfrage zu. Unser Anliegen ist es, gesichert die Flächenvorgaben des Bundes zu erreichen. Eine Außenbereichsprivilegierung, also Wildwuchs, muss ausgeschlossen werden. Wir wollen dabei jedoch nicht über das Ziel hinausschießen. Die Regionalen Planungsverbände sollen mit Beinfreiheit und flexibel agieren können. Im Übrigen machten die Geschäftsstellenleiter der beiden eingeladenen Regionalen Planungsverbände Mecklenburgische Seenplatte und Westmecklenburg deutlich, dass für weit mehr Windenergieflächen als vorgegeben ohnehin keine politischen Mehrheiten bestünden. Insofern dürfte die von Herrn Damm immer wieder befeuerte Szenerie allenfalls theoretischer Natur sein. Wie nicht anders zu erwarten, nutzten die Ausschussmitglieder der CDU die Einschätzung des Kollegen Damm aus, um wieder einmal die rot-rote Regierung in Misskredit bringen zu wollen. So beklagt Herr Peters angeblich vorhandene erschreckende handwerkliche Mängel des Gesetzentwurfes. (Wolfgang Waldmüller, CDU: Reden Sie mal zum Gesetz!) Ich bin doch dabei. (Wolfgang Waldmüller, CDU: Zu Ihrem unsäglichen Verhalten im Ausschuss!) Diese Deutung steht im krassen Gegensatz zu der sehr sachlich geführten Anhörung zum Gesetzentwurf, bei der etliche Sachverständige zu Wort kamen. Es bezieht sich ja auch auf die PM, die aus der Feder von Herrn Peters stammte. Namens der Linksfraktion weise ich derartige Unterstellungen und Diffamierungen aufs Schärfste zurück, zumal die CDU gänzlich andere Ziele verfolgt als die Bündnisgrünen. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und das wird auch in den Änderungsanträgen deutlich, denn während die GRÜNEN in einem ihrer Änderungsanträge zum Beispiel die Planungsverbände verpflichten wollen, schon 2027 das 2,1-Ziel zu erreichen, will die CDU mit ihrem Korridor festlegen, dass eben diese bis 2027 1,4 bis maximal 1,6 Prozent und dann bis 2032 2,1 bis 2,2 Prozent festlegen sollen. Wir haben aber deutlich gemacht, dass wir diese Aufgabe, die ja die Planungsverbände übernommen haben, dass sie dafür Spielräume brauchen, dass wir diese ihnen auch lassen wollen, dass wir sie nicht zu sehr festlegen wollen und dass eben dann die Planungsverbände das auch entscheiden müssen. Man könnte sich auch leicht ein Szenario überlegen und ausdenken, dass natürlich, es macht ja Sinn, sich erst mal die ganze Fläche anzugucken und erst mal das Ziel 2,1 bis 2027 anzupeilen. Das macht absolut Sinn aufgrund der Abläufe, wie man so eine Flächenbetrachtung vornimmt. Aber man muss ja auch gucken, viele Flächen werden natürlich auch konfliktbelastet sein. Und wenn dann zum Beispiel ein Planungsverband für sich festlegt, na ja, also wir müssen 1,4 erreichen, wir kommen aber an die 2,1 Prozent nicht, aber 1,8 hätten wir schon, so, dann würden Sie als CDU mit Ihrem Antrag diese Möglichkeit schon mal wieder einschränken. Insofern lassen wir das offen. Die Planungsverbände haben diese Möglichkeit. Dann möchte ich noch mal insbesondere auf den Aspekt eingehen, den ja immer wieder die CDU, aber gelegentlich auch der Kollege Wulff von der A…, FDP vorbringt, (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und AfD) von der FDP vorbringt. (Unruhe vonseiten der Fraktion der FDP – Zuruf aus dem Plenum: He!) Und zwar geht es ja darum, was ist denn gerechte Verteilung. Wir haben ja schon im Land festgelegt, dass die, (Glocke der Vizepräsidentin) dass die Planungsverbände jeweils 2,1 Prozent machen, festlegen wollen. Das haben wir ja schon mal festgelegt, dass wir da nicht genau jetzt gucken, nee, der eine Planungsverband hat viel mehr Potenzial, dann soll er auch mehr bringen, sondern wir haben ja festgelegt, 2,1 Prozent. Jetzt möchten Sie das gern weiter runter auf die Kreise machen. Das würde überhaupt ja wesentlich zwei Planungsregionen treffen. Natürlich, wie Sie ja vorgebracht haben, Ihr eigenes Beispiel Westmecklenburg, ich kenne die ganze Diskussion aus meinem Planungsverband, aus Vorpommern, genauso, wo ja insbesondere der Landkreis Vorpommern-Greifswald sich ja total ungerecht behandelt fühlt, dass bei ihm irgendwie mehr Windeignungsgebiete herausgekommen sind bei den bisherigen Verfahren, dabei aber völlig immer wieder aus den Augen gelassen wird, dass man natürlich auch eine unterschiedliche naturräumliche Ausstattung hat, dass natürlich auch, sage ich mal, was Schutzgebiete angeht, die Kreise zum Teil ganz unterschiedlich aufgestellt sind. Also wenn zum Beispiel Vorpommern-Rügen zwei Nationalparke und ein Biosphärenreservat hat, Vorpommern-Greifswald aber nicht, dann hat das am Ende auch Auswirkungen auf die Flächenverfügbarkeit. Und der Punkt, der ja beim Wind-an-Land-Gesetz überhaupt keine Rolle spielt, das ist ja immer auch die Offshoreleistung. Und wenn ich mir da angucke, wo der Großteil der Offshorewindräder steht, und zwar vor der Küste Vorpommern-Rügens, könnte man auch fragen, ist das gerecht. Am Ende muss man solche Dinge durchdenken. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Also ich bringe hier, ich bringe hier ein Beispiel aus der Ostsee und von unserem Land. Also man könnte jetzt auch das mal ins Auge fassen. Und ich bin ja auch nicht dagegen, ich will das bloß ins Verhältnis setzen, was denn gerecht ist. Denn wenn man diesen Gedanken weiterspielt, das habe ich ja schon beim letzten Mal gebracht: Wie gerecht wollen wir es machen? Muss jede Gemeinde 2,1 Prozent bringen? Muss jedes Dorf das eigene Windrad haben? Oder wollen wir ein Raster übers Land ziehen, im Abstand von fünf Kilometern steht ein Windrad? Natürlich nicht, das ist Quatsch, ja?! So funktioniert auch Raumordnung nicht. Am Ende wollen wir ja – und das ist ja auch wieder so ein Punkt, (allgemeine Unruhe) wie wollen Sie das, wie wollen Sie das gerecht verteilen –, der Punkt der Raumordnung ist Konzentration und das Auseinanderdividieren von Flächenkonkurrenzen. Dafür machen wir Raumordnung und Landesplanung. Muss man natürlich verstanden haben, wie das funktioniert. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Heiterkeit bei Daniel Peters, CDU: Ja, eben.) Und dann auch noch mal, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) und dann muss man ja – ich will das jetzt, weil Sie ja das Beispiel mit Westmecklenburg gebracht haben –, ich frage mich, weil Sie ja explizit auch die kreisfreien Städte, da haben wir ja nur zwei von, Rostock und Schwerin, wie soll denn Schwerin die 2,1 Prozent bringen. (Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Offshore.) Wollen Sie, dass die das in den Schweriner See stellen? Ja, das frage ich mich auch. Also insofern, ich finde Ihren Vorschlag sehr undurchdacht (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Torsten Renz, CDU) und würde Ihnen deshalb auf jeden Fall unbedingt davon abraten, dem zu folgen. Also meinen Ausführungen konnten Sie sicherlich entnehmen, wir lehnen die Änderungsanträge der Opposition ab und stimmen dem Gesetzentwurf, so, wie er im Wirtschaftsausschuss beschlossen wurde, (Torsten Renz, CDU: Sie haben doch gar nichts verstanden.) zu. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Sandy van Baal, FDP) Ja, vielleicht noch ganz kurz, fällt mir wieder ein, ich habe mir auch eine Notiz gemacht zu Frau Federau. Frau Federau hat ja natürlich überhaupt nicht so richtig zu diesem Gesetz geantwortet, sondern hat sozusagen ihre üblichen Reden recycelt. Das ist ja nichts Neues, hat mich auch nicht überrascht. Aber was ich interessant finde, dass sie hier von Nebenwirkungen der Energieerzeugung aus der Windkraft redet. Und sie ist ja so eine, die gerne immer die Atomkraft bringt. (Zuruf von Petra Federau, AfD) Und dabei interessieren Sie die Nebenwirkungen ja irgendwie überhaupt nicht, die ganzen Nebenfolgen und, und, und. Die bringen Sie jedenfalls nicht vor. Das kann man machen, das kann man selektiv so machen. Wir haben natürlich auch vor Augen, dass auch jede Energieerzeugung, natürlich auch die Windkraft, Folgen hat. Aber im Vergleich zu den Alternativen, sei das Atom, sei das Fossil, sind diese deutlich geringer und deutlich besser für die Umwelt. Insofern fand ich Ihre Argumentation wieder einmal absolut nicht schlüssig und mehr möchte ich dazu auch gar nicht sagen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
