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Constanze Oehlrich

GRÜNE 13.03.2024 Sitzungen 8/75

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Bloß, weil die AfD-Fraktion einen Gesetzentwurf der letzten Bündnisgrünen-Landtagsfraktion aus der 6. Legislaturperiode teilweise wortgleich übernimmt, werden wir diesem noch lange nicht zustimmen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU) Das hat zum einen inhaltliche Gründe. Der Gesetzentwurf der letzten Bündnisgrünen-Landtagsfraktion sah nach den Vorbildern von Niedersachsen und Hamburg eine verbindliche Vorprüfung der Zulässigkeit des Bürger/- innenbegehrens in Kombination mit der Gewährleistung gerichtlichen Rechtsschutzes vor. Dieses nicht unwichtige Element fehlt in dem Gesetzentwurf der AfD jedoch. (Stephan J. Reuken, AfD: Doch nicht abgeschrieben?!) Zudem geht es hier – das habe ich auch schon so in der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs gesagt – um ein ganz grundlegendes Problem: Die AfD will die direkte Demokratie nicht ausbauen, um die Bürger/-innen zu beteiligen, (Enrico Schult, AfD: Na doch! Doch, doch, doch!) sie begreift die direkte Demokratie vielmehr als ein Mittel, um den vermeintlich einheitlichen Volkswillen gegen „die da oben“ zu inszenieren, um zunächst die staatlichen Organe und sodann die Demokratie insgesamt zu schwächen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist eine steile These! – Enrico Schult, AfD: Steile These!) Um mich nicht zu wiederholen, fasse ich mich kurz: Die AfD ist in Sachen demokratischer Beteiligung keine Partnerin, sondern eine Gegnerin. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Was ich selber mach und tu, das traue ich auch anderen zu.)

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