landtag-mv.de ↗

Hannes Damm

GRÜNE 13.03.2024 Sitzungen 8/75

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Ich kann es ehrlich gesagt kaum fassen, dass Sie als Koalition diesen Entwurf heute so verabschieden wollen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zurufe vonseiten der Fraktion der SPD: Oh!) Der gesamte Prozess rund um das Gesetz, der Ablauf der Beratungen, der Umgang mit von Expert/-innen dringend angemahnten Änderungen und das Ignorieren offensichtlicher handwerklicher Schwächen des Gesetzes, (Rainer Albrecht, SPD: Das ist doch nicht wahr!) von denen Sie selbst nicht mal wissen, wozu sie führen, ja, dann kommt so was wie „vor Gericht klären“, ja, all das zusammen, das ist wirklich nichts anderes als Arbeitsverweigerung. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lassen Sie mich bitte noch mal skizzieren, was sich hier seit der Ersten Lesung abgespielt hat. Wir erinnern uns, der Bund hat das Wind-an-Land-Gesetz beschlossen, damit der Ausbau der Windenergie endlich wieder Fahrt aufnimmt. Auch hier glänzt Mecklenburg-Vorpommern wirklich überhaupt nicht. Mit dem bisherigen Ausbautempo, in M-V dieses Jahr seit Anfang Januar bis März ein einziges neues Windrad, damit erreicht man keine Klimaziele. (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das kann nicht wahr sein!) Die Lösung des Bundes: Die Bundesländer weisen bis 2032 mindestens die vorgegebenen Flächenbeitragswerte für Windenergie aus. In Mecklenburg-Vorpommern sind es 2,1 Prozent. Und wer selbst dafür zu stur ist, der verspielt sein Mitspracherecht bei der räumlichen Planung der Windenergie. Dann würde es nämlich zum Wildwuchs kommen, da dann die Rechtsfolgen des Baugesetzbuches greifen und keine raumordnerische Planung der Windkraft mehr möglich ist. Zum Beispiel würden dann Windenergieanlagen deutlich näher an Siedlungen heranrücken. Das würde in etwa eine Halbierung der ursprünglich im Land vorgesehenen Abstände dann auf 400 bis 600 Meter bedeuten. Außerdem wären Natura-2000-Gebiete für Windkraftanlagen nicht mehr ausgeschlossen, die Umgebung von Denkmälern überragender Bedeutung ebenso wenig. Man sollte meinen, schon abgesehen von den Chancen des Windkraftausbaus, Wertschöpfung vor Ort und der Stärkung des Wirtschaftsstandortes sollte das ausreichende Motivation sein, um einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die bundesrechtlichen Verpflichtungen angemessen umsetzt. (Rainer Albrecht, SPD: Haben wir doch.) Leider falsch gedacht, denn im Ausschuss wurde deutlich, das Landesgesetz steht auf sehr wackeligem Fundament, denn man hat sich dazu entschlossen, die Mindestvorgaben, die das Land an die vier Planungsregionen in M-V weiterreicht, gleichzeitig als Maximalvorgaben auszugestalten. Damit werden die Planungsregionen gezwungen, bis 2032 eine Punktlandung hinzulegen. Die Gefahr dabei: der Spielraum der Planungsverbände ist viel zu klein, um rechtssichere Ziele zu erreichen. Sie müssen bis auf den Hektar genau planen. Ein Sicherheitspuffer ist unmöglich, und zwar auch mit der von Ihnen vorgetragenen Änderung. Insofern die Ziele dann erreicht werden, bleibt den Planungsregionen nur, zu hoffen, dass kein einziger Hektar ihrer Pläne erfolgreich beklagt wird und damit herausfällt. Dann würde die Region automatisch unter das Mindestziel des Bundes fallen, mit allen Konsequenzen, Wegfall von Mindestabständen, von Denkmal- und Naturschutz. Bei all dem pokert die Landesregierung – wir haben es gerade noch mal gehört – darauf, dass ihr vor Gericht im Zweifel recht gegeben wird, Schonfristen eingeräumt werden bei der Zielerreichung. (Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) Und an dieser Stelle möchte ich auch noch mal allen Abgeordneten empfehlen, sich die vielsagende Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses anzusehen. Zum Umgang mit dem Zwang zur Punktlandung in der Praxis ist als Antwort vom Wirtschaftsministerium zu lesen, ich zitiere: „Der gegenwärtige Wortlaut gehe davon aus, dass man hinsichtlich des Flächenziels von 2,1 Prozent eine Punktlandung hinlege. Die Umsetzung dessen werde sich in der Praxis zeigen.“ Entschuldigung, die Umsetzung dessen werde sich in der Praxis zeigen, werte Abgeordnete?! Entlarvender kann man sich doch eigentlich gar nicht ausdrücken. Sie wissen überhaupt nicht, was genau all das, was Sie hier beschließen wollen, für eine Konsequenz hat. Sie hoffen, dass es schon irgendwie gutgeht, und laufen sehenden Auges enormen Risiken entgegen, trotz aller Warnungen der Expert/-innen. Nicht nur, dass die Gefahr des Wildwuchses auf Kosten der Akzeptanz besteht, dadurch, dass Sie ein Gesetz verabschieden, von dem nicht mal Sie selbst wissen, was genau es bedeuten soll, damit liefern Sie den Planungsverbänden nichts als Unsicherheit. Wenn die Planungsverbände diese zentralen Fragen erst vor dem Oberverwaltungsgericht klären müssen, was das Wirtschaftsministerium im Ausschuss explizit so eingestanden hat, dann verzögert das den gesamten Prozess. Und auch die Bürger/-innen im Land werden noch länger im Unklaren gelassen. Übrigens verzögert sich damit auch die Planung des Netzausbaus, der damit immer teurer wird. Da kann die Ministerpräsidentin noch so oft in Bund-Länder-Runden über zu hohe Netzentgelte klagen, am Ende ist es Ihre Politik, die dazu beiträgt, dass die Kosten des Netzausbaus und damit die Netzentgelte in die Höhe getrieben werden. Die Absurdität des Ganzen wird dann nur noch dadurch überboten, dass die Punktlandung ursprünglich gar nicht vorgesehen war und erst nachträglich auf Wunsch des Klimaschutzministers Herrn Backhaus aufgenommen wurde. Ja, herzlichen Glückwunsch! In der jetzigen Fassung ist das Gesetz jedenfalls nicht beschlussreif. Das hatten SPD und LINKE auch zunächst in der Anhörung erkannt, und zwar nicht wegen meiner Rechtsauffassung, sondern auf Grundlage der Empfehlung der Expert/-innen. Dann hatten Sie vollmundig den Wegfall des Deckels versprochen. Inzwischen wurden die Fraktionen aber von der Regierung zurückgepfiffen. Die Änderungen sind nur noch kosmetischer Natur. Der Deckel bleibt auch unter dem eingebrachten Änderungsantrag von SPD und LINKEN, der ja sagt, insbesondere zum Tausch untereinander kann man jetzt einmal überschreiten, woanders muss dann aber unterschritten werden. Andere Regelbeispiele gibt es nicht. Es gibt auch in der Anhörung die klare Aussage, alles, was hier überschreitet, das werden wir dann einkassieren und an die Planungsregionen herantragen, dass sie das noch mal neu zu machen haben. (Rainer Albrecht, SPD: Nein, so wurde das nicht gemacht.) Was für ein obskures Verständnis der Gewaltenteilung, dass der Landtag zurückgepfiffen wird von der Regierung! (Torsten Renz, CDU: So ist es, wenn sie zu lange an der Macht sind.) Wir haben daher mehrere Änderungsanträge eingereicht. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Wir beantragen, die im Gesetz vorgesehene Deckelung aufzuheben und eine Ausweisung der gesamten Windenergiegebiete verbindlich in einem Schritt bis 2027 vorzunehmen, um Planungs- und Rechtssicherheit zu erhöhen. Und falls Ihnen das zu weit geht, haben wir einen zweiten Änderungsantrag auf Empfehlung eines Experten und als Kompromiss vorgelegt, mit dem nämlich Windenergiegebiete aus einem eigens angelegten Sicherheitspuffer größer 2,1 Prozent genau dann gültig werden, und nur dann, wenn bereits beschlossene Flächen – zum Beispiel durch einen Rechtsstreit – entfallen. Dann bleibt man auch bei 2,1 Prozent, wenn Sie das schon wollen, aber eben rechtssicher. Außerdem wollen wir den Kommunen dauerhaft die Möglichkeit geben, eigenständig und regulär eigene Windenergieflächen auf den Weg bringen zu können, auch wenn die 2,1 Prozent im Land erst einmal erreicht sind. Das geht mit Ihrem vorgelegten Entwurf nämlich auch nicht. Gerade solche Projekte sind ein wichtiger Faktor für Unternehmensansiedlungen, die zu grüner Wertschöpfung im Land führen und damit auch zu erhöhten Steuereinnahmen für Kommunen. Warum sollten wir das als Land verhindern, wenn die Akzeptanz in den Kommunen vorhanden ist, ja, die Chancen erkannt werden? Ich verstehe es einfach nicht. Gut. Aber zuletzt möchte ich noch einmal eine für mich wichtige Aussage aus der Anhörung unterstreichen. Es wurde noch einmal betont, dass nichts die Akzeptanz besser schafft als einfache, unbürokratische wirtschaftliche Beteiligung der Standortgemeinden an den Erneuerbaren, (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau das.) etwa durch eine verpflichtende Zahlung von 0,2 Cent je Kilowattstunde oder zwei Prozent des Umsatzes. Das wurde zum Beispiel selbst von Herrn Quast, Stadtpräsident von Altentreptow – das ist Ihnen ein Begriff, denke ich –, ausdrücklich für gut befunden. Er sagte, wenn eine solche Beteiligung für alle Anlagen gegeben wäre, dann säße er gar nicht in dieser Anhörung und müsste vehement für Akzeptanzsteigerung kämpfen. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Stimmen Sie für unsere Änderung, dann stimmen wir auch gern Ihrem Gesetz zu. Und damit Sie sich das noch mal überlegen können – offensichtlich hat ja keine Auseinandersetzung stattgefunden, auch mit diesem Mindestpuffer, den man nur, (Enrico Schult, AfD: Dann werde ich noch mal Unterbrechung beantragen.) den man nur zur Rechtssicherheit einführt –, beantragen wir noch mal (Enrico Schult, AfD: Beratung.) eine Dritte Lesung im April. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Hannes Damm Protokoll ↗