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Dr. Harald Terpe

GRÜNE 13.03.2024 Sitzungen 8/75

Dann haben wir in unseren Änderungsanträgen die Abschaffung der sogenannten Notzeit aufgenommen. Es gibt eben diese klirrend kalten Winter in Mecklenburg-Vorpommern nicht, die ja ursprünglich auch ein Grund waren, solche Notzeiten einzuführen. Also ist das Ankirren und das Anfüttern des Wildes für verzichtbar zu halten. Dann fordern wir die Möglichkeit für eine effektive Nachtjagd auf alle Schalenwildarten. Es ist ja schon gesagt worden, dass das Wild sich nicht nur bei Rot- und Damhirsch vervielfacht oder vervierfacht hat, sondern dass es auf alle Schalenwildarten zutrifft. Und warum sollten nur das Rot- und Damwild nachts bejagt werden dürfen? Wir wollen auch, dass die verschiedenen Schutzgebietskategorien des Waldes angemessen im Jagdgesetz abgebildet werden. Es müssen zum Beispiel – und darauf ist ja auch schon der Redner von den LINKEN eingegangen – in den ausgewiesenen Wildgebieten dann natürliche Prozesse sich fortsetzen und komplett auf die Jagd verzichtet werden können. Die Kategorisierung von Rabenvögeln wie Elstern, Nebelkrähe und Rabenkrähe als jagdbare Arten im Landesjagdgesetz lehnen wir ab. Wir wollen zudem die Landesjägerschaft entlasten, indem sie nicht mehr für Wildschäden aufkommen muss, die in den riesigen Schlägen von Energiepflanzen – in der Regel in Maisschlägen – entstehen. Diese riesigen Maisdschungel lassen sich quasi jagdlich nicht kontrollieren. Insofern betrachten wir es daher als unfair, wenn hier erwartet wird, dass die Jägerinnen und Jäger diese Schläge wildfrei halten. Ebenso wollen wir die Kleinstwaldbesitzerinnen und -besitzer von einer forstlichen Fachkraft vertreten lassen und sie damit bei der Bewirtschaftungsplanung unterstützen. Damit könnte der Umbau des Waldes im Sinne einer notwendigen Klimaresilienz auch für die Kleinstwaldbesitzer ermöglicht werden. Immerhin besitzen sie etwa 36.000 Hektar Wald, ein Fünftel des gesamten Privatwaldes in Mecklenburg-Vorpommern. Wir wollen die Regelungen für die Jagd auf freilebende Hunde und Katzen verschärfen. Es muss weitgehend ausgeschlossen werden, dass Hunde- und Katzenhalter/- innen ihre Tiere verlieren, weil der örtliche Jäger/die örtliche Jägerin bestimmte Verbrämungsmethoden für die Haustiere nicht anwendet und recht schnell die Waffe einsetzt. Und nicht zuletzt wollen wir die Regelungen für die Arbeit mit Hunden in jagdlicher Ausbildung vereinfachen. Alles in allem, das sind eine Reihe von Änderungsanträgen zugegebenermaßen, aber alles in allem sind das, wie wir finden, durch die Bank sinnvolle Vorschläge, die die Gesetzesnovelle weiter verbessern würden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns den Wald im Einklang mit einem effizienten Wildtiermanagement zukunftsfähig machen! Wir brauchen den Wald, er leistet für uns so Wertvolles. Er bietet Lebensraum, puffert die Erderhitzung, speichert Kohlenstoff, schafft gute Luft, gesunde, nachhaltige Baustoffe und Arbeitsplätze. Lassen Sie uns endlich mit der Novelle inklusive unserer Änderungsvorschläge den überfälligen Schritt gehen und ein modernes Landesjagdrecht schaffen, dem andere Bundesländer folgen würden oder wo andere auch schon vorausgegangen sind! Wir bitten um Zustimmung für unsere Änderungsanträge. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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