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Hannes Damm

GRÜNE 13.03.2024 Sitzungen 8/75

Planungssicherheit. Das werden Sie mit dem Gesetzentwurf tun, auch insbesondere mit der Änderung, die ja witzigerweise „insbesondere“ lautet, und zwar: In Paragraf 9a Absatz 2 wird erst im ersten Satz ausgeführt, dass in jedem Planungsverband spätestens bis zum dann 31. Dezember diese 2,1 Prozent Regionalfläche als Windenergieeignungsgebiete auszuweisen sind. Und der letzte Satz von diesem Absatz heißt: „Nach Maßgabe des Absatzes 3 sind die regionalen Planungsverbände berechtigt, die Teilflächenziele zu überschreiten.“ Der Absatz 3 regelt dann, dass sie tauschen müssen, wenn sie überschreiten wollen. Und die Neuerung, die Sie einfügen, ist ein „insbesondere“ nach Maßgabe des Absatzes 3 sind die Regionalverbände berechtigt, die Flächenziele zu überschreiten. Jetzt frage ich Sie: Wenn das nur ein Beispiel ist, ein Beispiel, sie müssen tauschen dafür, wie schaffen Sie durch dieses „insbesondere“ Rechtssicherheit? Nennen Sie mir bitte ein einziges Beispiel, wie eine Überschreitung dieser Teilflächenziele mit dem Gesetzentwurf, mit dem „insbesondere“ möglich ist, was keinen Tausch bedeutet – nur ein Beispiel!

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