Philipp da Cunha
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Mit der hier vorliegenden Novelle des E-Government-Gesetzes wollen wir das Gesetz an aktuelle Vorgaben anpassen und die Rahmenbedingungen hin zu breiter angelegten digitalen Angeboten der Verwaltung erweitern. Mit dem ersten Teil der Novelle wollen wir einerseits dort, wo es nötig ist, rechtssichere Identifikationsnachweise ermöglichen sowie den Bürgerinnen und Bürgern auch das Abrufen ihrer Bescheide ermöglichen beziehungsweise, wenn man den Bauantrag ja eh schon online gestellt hat, dann auch die Möglichkeit geben, diesen Bauantrag, die Baugenehmigung dann digital empfangen zu können. Und da die Verwaltungsdigitalisierung unser Ziel ist, wollen wir nicht zuletzt auch die bisher von dem Gesetz ausgenommenen Landesbehörden und Institutionen reduzieren. Im zweiten Teil der Novelle wollen wir innerhalb der Landesbauordnung Erleichterungen vornehmen und damit Aufwand reduzieren, unter anderem die Anpassung an die Musterbauordnung und die Erweiterung der Regelungen zu Antennen im Außenbereich. Ich freue mich, dass die in diesem Gesetz vorgeschlagenen Änderungen auch innerhalb der Ausschussanhörung auf viel Zustimmung gestoßen sind. Meine Damen und Herren, viele der vorgenommenen Anpassungen sind Folgeanpassungen im Rahmen der Novelle des Onlinezugangsgesetzes. Es geht vor allem auch um die Vereinheitlichung von Vorgaben zwischen Bund und Land. Im Rahmen der Ausschussdiskussion ist auch noch mal die Frage aufgebracht worden, wo wir als Bundesland im Rahmen der Digitalisierung eigentlich stehen. Und als Ergebnis kann man feststellen, dass wir in den letzten Jahren ordentlich was geschafft haben, auch wenn für uns als eines der kleinsten Bundesländer da sicherlich noch Luft nach oben ist. Beim Glasfaserausbau haben wir es in den letzten Jahren ins obere Drittel des Bundes geschafft. In nur drei Bundesländern gibt es prozentual mehr Glasfaseranschlüsse. Wir müssen also gar nicht mehr darüber streiten, ob Digitalisierung hier überhaupt möglich ist, sondern wir können über das Wie sprechen. Beim OZG-Vergleich sind wir ebenfalls im oberen Drittel und haben es mit dem von uns federführend mitentwickelten digitalen Bauantrag geschafft, dass fast alle Bundesländer an einer Nachnutzung interessiert sind. Und da es am Anfang dieses Prozesses die Befürchtung gab, dass wir uns als eines der kleinsten Bundesländer gerade hier verheben, wenn wir mit dem Thema Bauen kommen und damit eines der komplexesten übernehmen, dann kann man nur feststellen, dass wir sogar zu den Ersten gehörten, die OZG-Leistungen zur Nachnutzung anbieten konnten. Unsere Kraft sollten wir jetzt weiterhin darin investieren, dass wir die in den anderen Bundesländern entwickelten OZG-Leistungen auch hier bei uns flächendeckend implementieren können. Und das macht auch Sinn, denn indem wir darauf setzen, dass nicht jeder seine eigenen Prozesse und digitalen Verwaltungsabläufe neu entwickelt, sondern wir es gemeinsam machen und es im Nachgang von anderen mitnutzen, können wir Ressourcen bündeln. Und deswegen bitte ich um die Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
