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Christian Pegel

13.03.2024 Sitzungen 8/75

Gewiss. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Zunächst, vielleicht habe ich sehr schnell gelesen, ich will es gern noch einmal wiederholen: Wir setzen damit eine bundesrechtliche Maßgabe um, die aus einer Kannvorschrift bei Zielabweichungsverfahrensentscheidungen eine Sollvorschrift gemacht hat. Es gibt also keinen – wie von Ihnen suggeriert – im Lande liegenden Grund, sondern es gibt eine bundesgesetzgeberische Änderung, die wir ins Landesrecht übernehmen. Das hat also nichts damit zu tun, dass wir sagen, wir sind seit mehreren Jahren dabei. Erstens. Zweitens. Das, was das Land sich gleichwohl vornimmt, ist zu sagen, Planungsgrundsätze sollen eingehalten werden. Auch bei einer Sollvorschrift sind die zu prüfen. Und diese Grundsätze werden im Übrigen nicht nur vom Land vorgegeben, sondern auch von den vier Regionalen Raumordnungsplänen der entsprechenden Planungsverbände. Auch die sind also zu berücksichtigen. Drittens. Ihre Sorge, dass Zeitläufe eine Rolle spielen, werden ja von diesem Gesetz gerade gegenteilig beantwortet. Wir haben eher – und das kann ich aus einigen wenigen Zielabweichungsverfahren der Vergangenheit, an denen ich mitwirken durfte, mich erinnern, wir haben oft viele Monate gewartet auf die Reaktion der Kolleginnen und Kollegen. Gerade hiermit, mit der Ein-Monats-Fiktion, werden ja alle Beteiligten, die angehört werden, also die anderen Ministerien außerhalb des Raumordnungsministeriums, sogar deutlich gezwungen, zügiger zu sein als bisher. Also wir beschleunigen, und zweitens, wir setzen Bundesrecht um. Von daher finde ich wenig Raum für Ihre suggerierte Nachricht. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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