landtag-mv.de ↗

Wolfgang Waldmüller

CDU 13.03.2024 Sitzungen 8/75

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben öfter schon darüber gesprochen und es dürfte auch bekannt sein, dass die CDU das Wind-an-Land-Gesetz des Bundes ablehnt. Das haben wir auch begründet, warum. Es gibt andere Methoden, zum gleichen Ergebnis zu kommen, was nicht so belastend für unsere Bevölkerung ist. Nichtsdestotrotz haben wir heute Änderungsanträge eingereicht zum Landesplanungsgesetz, weil wir ja unmittelbar umsetzen müssen von der Gesetzgebung aus, vom Bund aus. Aber wir wollen natürlich, wenn dann wir ein Landesplanungsgesetz hier schon beschließen müssen, dann wollen wir natürlich den Schaden so gering wie möglich halten. Das unterscheidet uns auch von der AfD, die sich mit dem Landesplanungsgesetz als solches nicht befasst haben. Meine Damen und Herren, die Fraktion, unsere Fraktion hat den Eindruck, dass Ihnen, den regierungstragenden Fraktionen und der Landesregierung, bei dem vorliegenden Gesetzentwurf die Tragweite und die Auswirkungen nicht bewusst sind. Viel schlimmer noch, Sie meinen scheinbar, die Verantwortung einfach weitergeben zu können, ohne sich auch nur ein bisschen der Verantwortung zu stellen, denn, so heißt es: „Länder, in denen die Windenergiegebiete – wie in Mecklenburg-Vorpommern … – auf der Ebene der Regionalplanung ausgewiesen werden, müssen ihren Flächenbeitragswert auf die zuständige (regionale) Planungsebene herunterbrechen und die landesspezifischen Ziele in verbindlicher Form an die nachfolgende Planungsebene weitergeben.“ Das soll, übersetzt heißt das nichts anderes als, wir sind nicht schuld, wir sind nur der Überbringer der schlechten Nachrichten. Und was für Nachrichten, das will ich Ihnen mal kurz am Beispiel der Planungsregion Westmecklenburg schildern. 73 neue Vorranggebiete für Windkraftanlagen mit insgesamt etwa 1.500 neuen Anlagen nach aktuellem Planungsstand, nur dort, und davon 48 neue Gebiete in meinem Landkreis Ludwigslust-Parchim, das entspricht einem Anteil von 77 Prozent des in dieser Planungsregion nach diesem Gesetzentwurf zu erbringenden Teilflächenziels von 2,1 Prozent der Regionsfläche. Eine gerechte Verteilung, das haben wir ja schon angesprochen, eine gerechte Verteilung der Vorranggebiete innerhalb der Planungsregionen (Rainer Albrecht, SPD: Es gibt keine gerechte Verteilung, Wolfgang, das weißt du doch!) ist damit weit gefehlt. Und damit nicht genug, das größte geplante Gebiet umfasst 710 Hektar. Da passen circa 60 Anlagen mit einer Höhe von 250 Metern drauf. Wir reden hier über eine massive Bedrängung unserer Dörfer und Bürger, über die Zerschneidung unserer wunderschönen Naturlandschaften ohne einen bis heute zu erkennenden bedeutenden, tatsächlichen wirtschaftlichen und finanziellen Mehrwert, der das rechtfertigen könnte. Und da fällt Ihnen, (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) und da fällt Ihnen nichts anderes ein, als das Ganze so schnell wie möglich mit diesem Gesetzentwurf als sogenannte Lösung des Problems durchzuwinken. Über das Verfahren haben wir schon gesprochen. Mit unserem ersten Änderungsantrag wollen wir den Weg freimachen für eine gerechtere Lösung innerhalb der Planungsregionen. Wir haben einen Änderungsantrag eingereicht. In jeder Planungsregion nach Paragraf 12 Absatz 1 sind spätestens bis zum 31. Dezember 2027 mindestens 1,4 Prozent der Regionalfläche, maximal 1,6 der Regionalfläche, spätestens bis 31. Dezember 2032 mindestens 2,1 und maximal 2,2 der Regionalfläche als Windeignungsgebiet auszuweisen. Und dabei, und das ist es, dabei ist unter Voraussetzung der entsprechenden Verfügbarkeit von Flächen für den Ausbau von Windrädern auch für die regionalen Teilgebiete einer Planungsregion, das sind also Landkreise und kreisfreie Städte, jeweils nicht von den Teilflächenzielen abzuweichen. Das führt zu einer gerechten Verteilung und nicht zu einer Konzentration. Nach dem Bundesgesetzgeber können und sollen alle Länder ihre Flächenanteile erbringen, und zwar nahezu gleichermaßen. Er geht dabei von einer entsprechenden Verfügbarkeit von Flächen für mögliche Vorranggebiete aus und hat in seiner Begründung zum Windflächenbedarfsgesetz Folgendes dazu gesehen: Dies entspricht einer potenzialbasierten Verteilung. Um extreme Unterschiede im Hinblick auf die Lastenverteilung zwischen den Ländern zu vermeiden, wurden eine Untergrenze von mindestens 1,8 beziehungsweise eine Obergrenze von maximal 2,2 Prozent als Ziel für den Ablauf des Jahres 2032 gesetzt. Und darüber hinaus wurde eine Sonderregelung für die Stadtstaaten getroffen, um der dort stark eingeschränkten Flächenverfügbarkeit für den Ausbau der Windenergie an Land Rechnung zu tragen. Warum soll das also, wenn das für den Bund gilt, warum soll das dann nicht auch für die Planungsregionen, für die Teilregionen gelten? Haben Sie sich die Mühe gemacht und eine entsprechende Potenzialflächenanalyse für Mecklenburg-Vorpommern vorgenommen? Nein, haben Sie nicht. Allerdings wissen wir, dass unseren Regionalen Planungsverbänden und damit auch Ihnen sehr wohl belastbare Erkenntnisse über die Verfügbarkeit von Potenzialflächen vorliegen. Und es ist ebenso möglich, eine gerechte Flächenverteilung vorzunehmen und alle weiteren Abwägungen hintenanzustellen. Es gibt in diesen neuen Planverfahren überhaupt keinen Grund, eine solche gerechte Flächenverteilung durch weitere, eigene auferlegte Kriterien innerhalb einer Planungsregion – Westmecklenburg nennt sie auch Werkzeugkoffer, so auf der letzten Veranstaltung –, also einzuschränken oder sogar unmöglich zu machen. Anstatt mit Sorgfalt in die neu vorgelegte Planungsmethodik einzuarbeiten, agiert man hier in vorauseilendem Gehorsam nach alten Spielregeln, wahrscheinlich, weil man es ja auch gar nicht anders weiß. Dabei heißt der neue Auftrag gerade, weg von einer Ausschlussplanung hin zu einer Angebotsplanung. Das ist die Maxime. Und ein solches Angebot zur Flächenzielerreichung kann ich auch machen, wenn die Gebiete kleiner als 60 oder 35 Hektar sind. Das macht man in anderen Bundesländern nämlich auch so. Und wir müssen an solchen falschen Stellen immer dick auftragen, gerade da, wo es uns überhaupt nichts nützt. Oder glauben Sie allen Ernstes, dass Sie dafür eine Medaille der Bundesregierung bekommen, wenn Sie unser Land, unsere Planungsregionen so schnell wie möglich, so viel wie möglich ausrollen, ganz egal, was das mit den Menschen hier macht? So sollten wir uns im vorliegenden Gesetzentwurf darauf konzentrieren, weiteren Schaden abzuwenden. Und dazu gehört auch ein maßvoller Ausbau, getragen vom Bürgerwillen. Dazu müssen vorrangig bereits beantragte und genehmigte Windenergieanlagen, Anzeigen von Gemeinden bei der unteren Landesplanungsbehörde über eine beabsichtigte Aufstellung eines Bauleitplanes zur Errichtung von Windenergieanlagen, bestehende Altanlagen oder Gebiete und rechtskräftige Bauleitplanungen für Windenergiegebiete, aber auch Altgebiete, die den vorgegebenen Mindestabstand zur Wohnbebauung von 1.000 und 800 zu Splittersiedlungen nicht einhalten, für die jedoch ein Repowering gesetzlich möglich ist, bei der Ausweisung einbezogen werden, wie es jetzt unser erster Änderungsantrag vorsieht. Der Bundesgesetzgeber hat nicht ohne Grund ein zweistufiges Planungsverfahren beschlossen. Bezogen auf den Netzausbau ist es ohnehin technisch nicht realisierbar, alle Anlagen bis 2032 mit ihrer Leistung ans Netz zu bringen. Das sagen die Netzbetreiber. Die mehrstufige Planung ermöglicht es, konfliktträchtige Potenzialflächen längerfristig zu betrachten und zu planen, gegebenenfalls nachzusteuern, und auch mit Blick auf Gemeinden, die Windkraft auf so einem Gemeindegebiet realisieren und von der Umsetzung ganz maßgeblich partizipieren wollen. Übereiltes Planen in den Verbänden bringt derzeit hauptsächlich Vorteile für Investoren und für Flächeneigentümer. Wertschöpfung muss da passieren, wo die Anlagen stehen, und für diejenigen, die dadurch in besonderem Maße belastet werden. (Rainer Albrecht, SPD: Da sind wir uns einig.) Alles andere ist dem Bürger gegenüber nicht zu vertreten. Und dazu braucht es gleichzeitig eine gerechte Lösung für die Verteilung von von erneuerbaren Energien bedingten Netzkosten. Bislang ist das aber nur ein Vorschlag. Vorschnelles Handeln und Planen hier in den Planungsverbänden wie in Westmecklenburg nimmt weiter den Druck auf die Entscheidungsträger, hier eine gerechte und langfristig tragbare Lösung herbeizuführen. Andere würden sagen, die Letzten werden die Ersten sein, und nicht umgekehrt. Und an dieser Stelle möchte ich auf unseren Änderungsantrag zur Zusammensetzung der Regionalen Planungsverbände kommen. Es wird ja beklagt, dass gerade bei der Fortschreibung der ländliche Raum unterrepräsentiert ist. Unsere CDU-Fraktion sieht eine Lösung, wie in unserem zweiten Änderungsantrag zum vorliegenden Gesetzentwurf formuliert, eine Reduzierung der zusätzlichen Vertreter der kreisangehörigen Städte auf null, stattdessen eine Zusammensetzung der Verbandsvertreter neben den ausschließlich aus den Kreistagen nach Einwohnerschlüssel 1 : 10.000 heraus. In den für die Zusammensetzung der Kreistage festgelegten Wahlbereichen sind nämlich bereits die Mittelzentren und die großen kreisangehörigen Städte einwohnermäßig enthalten, und das spiegelt sich entsprechend ihrer einwohnermäßigen Größe in der Zusammensetzung der Kreistage wider, die dann wiederum ihre Vertreter in die Verbandsversammlung entsenden. Mit anderen Worten, die aktuelle Regelung führt quasi zu einer Doppelprivilegierung der Städte, und genau das wollen wir eben nicht. Und es soll auch und muss künftig genügen, (Rainer Albrecht, SPD: Der Planungsverband hat aber noch mehr Sachverhalte herauszuarbeiten.) dass die Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) der Mittelzentren eine zusätzliche Stimme in der Verbandsversammlung haben. Das haben sie dann auch, ganz klar. Und nur so wird uns dort eine Ergebnisfindung gelingen, die den Interessen unserer Bürger, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) sowohl in den Städten als auch auf dem Land wieder gerechter wird und schließlich die mittlerweile verloren gegangene Akzeptanz wieder mehr fördert. Meine Damen und Herren der Landesregierung, der Fraktionen DIE LINKE und der SPD, mit diesem Gesetzentwurf tragen Sie aktuell den bereits im Planungsverband Westmecklenburg inszenierten Ausbauwahnsinn abseits des tatsächlichen Willens der betroffenen Bürger so mit. Und da sage ich Ihnen, das geht nicht so, (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Wir halten uns an Gesetze.) nicht für unser Land, nicht für unsere Planungsregion und nicht für die Menschen, die hier leben. Schauen Sie nicht weg, sondern schauen Sie hin! Kehren Sie um! Übernehmen Sie endlich Verantwortung für unser Land und für unsere Menschen! – (Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD: Das machen wir.) Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Alle Reden von Wolfgang Waldmüller Protokoll ↗