Petra Federau
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bevor mein Kollege anschließend noch unseren wichtigen Änderungsantrag einbringt, möchte ich es gleich vorwegnehmen: Die AfD stimmt einer weiteren Natur- und Umweltzerstörung unseres Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern durch das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen nicht zu. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und spätestens mit dem Bericht des Bundesrechnungshofes zur Umsetzung der Energiewende im Hinblick auf die Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit der Stromversorgung, welcher vor wenigen Tagen, und zwar am 07.03., erschien und ein absoluter Schlag ins Kontor der Regierung ist, dürfte niemand mehr aktuell einem weiteren Zubau von Windenergieanlagen zustimmen. (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Ich zitiere aus dem Bericht: „… Photovoltaik und Windenergieanlagen können keine bzw. nur geringe gesicherte Leistung bereitstellen, da sie tages- und jahreszeitlichen sowie wetterabhängigen Schwankungen unterliegen. Stromspeicher können längere Schwankungen der Erzeugung und Last, z. B. bei einer Dunkelflaute, nicht ausgleichen.“ Weiter geht es: „Der Bundesrechnungshof bewertet die Annahmen im Monitoring zur Versorgungssicherheit als wirklichkeitsfremd. … Das BMWK hat es hingenommen, dass Gefahren für die Versorgungssicherheit nicht rechtzeitig sichtbar und Handlungsbedarfe zu spät erkannt werden. Damit wird der Zweck des Monitorings als Frühwarnsystem zur Identifizierung solcher Handlungsbedarfe derzeit faktisch ausgehebelt.“ Und weiter geht es: „Bereits heute steht die Bezahlbarkeit der Stromversorgung in Frage. Die Preise für Strom … zählen zu den höchsten in der Europäischen Union …“ Und zu den Umweltbelangen sagt der Bundesrechnungshof: „Die Energiewende hat allerdings erhebliche Auswirkungen auf die Schutzgüter, die das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung enthält: – Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, – Tiere, Pflanzen und Biodiversität, – Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, – kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie – die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern.“ Zitatende. Werte Landesregierung, gleich unter Punkt „A“ Ihres Gesetzentwurfs unter der Rubrik „Problem und Ziel“ steht es ja sehr treffend, und ich zitiere: „Mit dem Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land vom 20. Juli 2022“ hat dies „auch Auswirkungen für das Land Mecklenburg-Vorpommern.“ Zitatende. Welche Auswirkungen ergeben sich durch das Gesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern? Positive absolut keine, außer natürlich die Gewinnmaximierung für die Windenergielobby. Besonders deutlich wird es in Paragraf 9a Absatz 4 Satz 2, Zitat, „dass Windenergieanlagen mit anderen Funktionen und Nutzungen … im Sinne einer parallelen oder Mehrfachnutzung von Flächen kombinierbar sind, sofern der Vorrang der Windenergienutzung sichergestellt wird“. Hier wird deutlich, meine Damen und Herren, dass nach dem Willen der Regierung der Windenergienutzung nichts entgegenstehen soll und darf. Dass das Gesetz aber völlig die Unzuverlässigkeit der Windenergie ausblendet und keine Versorgungssicherheit gewährleistet, interessiert hier scheinbar nicht. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Dass unverantwortliche Politiker ein Land und seine herrliche Landschaft in eine unökonomische Industriebrache verwandeln wollen, (Heiterkeit bei Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ist schon erstaunlich. (Rainer Albrecht, SPD: Lächerlich!) Aber Geld regiert nun mal die Welt und eine grüne Ideologie trägt ihr Übriges dazu bei. (Rainer Albrecht, SPD: Wie wollen Sie denn das verhindern ohne Gesetz?) Das Besondere aber ist, dass der massive Ausbau der Windkraftindustrie bewusst, also sträflich, ohne Folgenabschätzung stattfindet und dieses bei Nichtnachweisbarkeit des Erreichens des angeblichen oder eigentlichen Ziels, nämlich einer relevanten CO -Reduzierung. Diesen Nach-2 weis erbringen Sie nicht, natürlich nicht. Wie auch?! Dafür finden wir aber schon heute deutlich nachweisbare und sichtbare Natur- und Umweltschädigungen auf die geistige und körperliche Gesundheit von Menschen und Tieren, wertvollen Naturlandschaften, den Wasserhaushalt, die Reinluftgebiete, Wildnisgebiete und die Biodiversität. (Der Abgeordnete Rainer Albrecht bittet um das Wort für eine Anfrage.)
