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Martina Tegtmeier

SPD 13.03.2024 Sitzungen 8/75

… gerne antworten. In Ihrer Begründung vorne auf der ersten Seite unten in der letzten Zeile, da steht drin, verallgemeinernd, also ist nicht bezogen auf das LNG-Terminal, sondern es ist allgemein genannt, dass durch einen Gemeindevertretungsbeschluss einem Bürgerbegehren der Boden entzogen wird. Und das ist so nicht richtig. Und da können Sie noch tausendmal vortragen, dass es in dem einen Fall so gewesen ist, aber verallgemeinernd ist das eben nicht richtig, (Stephan J. Reuken, AfD: Das kann auch nicht wieder passieren.) weil man gegen die Entscheidung, gegen einen Beschluss einer Gemeindevertretung eben ein Bürgerbegehren starten kann innerhalb einer bestimmten Frist. Und im Gesetz steht ganz klar drin, der Boden ist dem entzogen, wenn der Beschluss der Gemeindevertretung eben im Sinne dieses Bürgerbegehrens geschlossen wird oder beschlossen wird. So steht es im Gesetz drin. Wenn man sich dann an den Gesetzestext hält, kann man zu keiner anderen Auffassung kommen. Und wenn es einmal ein Beispiel gibt, in dem es anders gelaufen ist, kann man das nicht verallgemeinern. (Patrick Dahlemann, SPD: Richtig!) Das ist eine Verfälschung der Sachlage. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und das können Sie zehnmal noch behaupten. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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