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Michael Noetzel

Die Linke 13.03.2024 Sitzungen 8/75

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der Änderung, … Ich habe Probleme mit der Digitalisierung. … mit der Änderung des E-Government-Gesetzes kommen wir quasi zu einem Dauerbrennerthema hier im Landtag. Der vorliegende Gesetzentwurf ist jedenfalls für mein Dafürhalten ein nächster wie notwendiger Schritt, Verwaltungshandeln weiter auf digitale Füße zu stellen. Das kann und wird selbstverständlich nicht der Schlusspunkt für eine Daueraufgabe sein, die nahezu alle Lebensbereiche umfasst und sich ohnehin stetig fortentwickelt. Wie viele hier im Hause, Bürgerinnen und Bürger sowie Verantwortliche an den Schnittstellen würden sich wohl viele wünschen, an einigen Dingen weiter zu sein und größere Schritte zu machen, aber wir müssen Digitalisierung ganzheitlich denken. Komplexe Zusammenhänge und die notwendige Einhaltung rechtssicherer Verfahren nehmen mitunter mehr Zeit in Anspruch, als man hofft. Häufig, wie auch im vorliegenden Fall, müssen schlicht bundes- und europarechtliche Vorgaben beachtet werden. So bringt die Harmonisierung von Regelungen und Prozessen im digitalen Zeitalter zwar Fortschritt mit sich, sie ist aber auch kein Selbstläufer, sondern bindet Zeit und Ressourcen. Nicht selten wirkt es hierdurch geradezu paradox, wenn der Weg zur digitalen Autobahn dabei über holprige Straßen im stockenden Verkehr führt. Fest steht, die Digitalisierungsprozesse werden uns als Daueraufgabe erhalten bleiben. Meine Damen und Herren, Mecklenburg-Vorpommern steht in diesem Prozess nicht so schlecht da, wie es in der Anhörung teilweise anklang oder wie es einzelne Fraktionen hier thematisiert haben. Bei der Anzahl der online verfügbaren Behördengänge belegt M-V im Bundesvergleich einen der vorderen Plätze, je nachdem Platz 4 oder 5. Das ändert sich manchmal wöchentlich, wer eben von den anderen Bundesländern schneller ist und weitere Behördengänge dazufügt. Wenn wir das noch ins Verhältnis zur Finanzstärke der einzelnen Bundesländer setzen, kann sich das mehr als sehen lassen. Ich hatte in der Debatte um das E-Government-Gesetz an der einen oder anderen Stelle das Gefühl, dass wir den Rahmen des eigentlichen Beratungsgegenstandes verlassen haben. Dort wie auch hier bisher in der Debatte ging es oft weniger um das Gesetz als mehr um eine Generaldebatte beziehungsweise Generalkritik zur Digitalisierung. Wenn wir aber mal die oft sehr allgemeinen Anmerkungen zum Stand der Digitalisierung an sich etwas leiser drehen, waren zustimmende Worte zum Gesetzentwurf selbst doch deutlich zu hören. So ist es definitiv ein Schritt in die richtige Richtung, wie die Anzuhörenden feststellten. Meine Damen und Herren, die Baustellen auf dem Weg zur digitalen Autobahn werden gefühlt nicht weniger und es kommen stetig neue hinzu. Aber sie werden angepackt und in einer gemeinsamen Kraftanstrengung abgearbeitet. Das Ziel ist dabei klar, die Möglichkeiten der Digitalisierung müssen bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommen und sich dort etablieren. Eine digitale Verwaltung sorgt schlussendlich auch für eine Entlastung in den Behörden selbst. Vielleicht noch kurz zu den Änderungsanträgen. Zum Änderungsantrag der FDP: Die Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz hat eine Änderung der Musterbauordnung bereits beschlossen. Es ist davon auszugehen, dass die Musterbauordnung entsprechend geändert wird. Wir als Mecklenburg-Vorpommern passen unsere Landesbauordnung den Regelungen in der Musterbauordnung regelmäßig an, um einen Beitrag zur Harmonisierung des Bauordnungsrechts in Deutschland zu leisten. Die im vorliegenden Gesetzentwurf vorgenommenen Änderungen in Bezug auf Antennen und Masten auf die Höhen entsprechen bereits den neuen Vorgaben, jeweils eine Erhöhung um fünf Meter als genehmigungsfreie Bauvorhaben. Darüber hinausgehende Forderungen sind im Sinne der Harmonisierung abzulehnen. Und zur CDU und der Wildschadenskasse möchte ich kurz erwidern, dass die Ehrenamtlichkeit der Tätigkeit kein geeignetes Argument gegen die Vorgaben der Digitalisierung ist. Zum einen arbeitet die Wildschadenskasse behördenähnlich, also mit Anträgen und Bescheiden, die gerichtlicher Überprüfung zugänglich sein müssen, zum anderen gibt es auch in anderen Bereichen ehrenamtlich tätige Gremien, die sich an Digitalisierungsvorgaben halten müssen. Ich denke da zum Beispiel an die Anwaltsgerichtsbarkeit, die ebenso ehrenamtlich tätig ist, Recht spricht und an die Digitalisierungsanforderungen der ordentlichen Gerichtsbarkeit gebunden ist. Und Sie können doch nicht auf der einen Seite den Stand der Digitalisierung laut beklagen und gleichzeitig auf die Bremse drücken. Das ist inkonsistent und widersprüchlich und hilft nicht wirklich. Also was bleibt, ist, dieser Gesetzentwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung. Ich bitte deshalb um Zustimmung für das Gesetz und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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