Martina Tegtmeier
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie auch beim letzten Mal hat die Abgeordnete der AfD-Fraktion einen ärgerlichen Vorgang zum Anlass genommen, hier grundsätzliche Veränderungen an unserer Kommunalverfassung vorzuschlagen, die bei genauerer Betrachtung handwerklich ziemlich schlampig ausgeführt worden sind, weil, wenn man sich Ihre Begründung oder allein den Problemaufriss anschaut, (Petra Federau, AfD: Was ist schlampig ausgeführt?) in dem Sie schreiben, und ich gehe jetzt mal nicht auf die ganzen ablenkenden Sachverhalte, die Sie hier immer so schön eingeführt haben, ein, sondern auf das, was Sie in Ihrem Gesetzentwurf stehen haben, dann muss man sich doch fragen, ob Sie unsere Kommunalverfassung so gut kennen, wie Sie hier vorgeben. Sie schreiben nämlich, dass ein weiteres Problem darin besteht, dass zwischen einer Zulässigkeitsentscheidung und der Durchführung des Bürgerentscheids ein Zeitraum liegt, innerhalb dessen die Gemeindevertretung – das haben Sie eben auch noch mal gesagt – Entscheidungen treffen kann, die dem Bürgerbegehren zuwiderlaufen und die diesem so den Boden entziehen. Das ist so nicht richtig, Frau Federau. Den Boden entziehen einem Bürgerentscheid, kann nur eine Entscheidung der Gemeindevertretung, die diesem Anliegen gerecht wird, (Petra Federau, AfD: Dann haben Sie nicht zugehört!) weil, wenn Sie in Paragraf 20 Absatz 4 schauen, können Sie darin nämlich lesen, wie es möglich ist oder in welcher Frist genau gegen Entscheidungen der Gemeindevertretung Bürgerinnen und Bürger ein Bürgerbegehren auch anregen können. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie haben es ja überhaupt nicht verstanden, Frau Tegtmeier! – Zuruf von Petra Federau, AfD) Also das widerspricht dem ja ganz ausdrücklich. Und da fragen Sie doch mal! Das ist eine tolle, sehr interessante juristische Auffassung, die Sie in diesem Zusammenhang hier haben. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja.) Mir kommt das eher so vor, als wenn Sie insgesamt eigentlich eher so ein bisschen wieder gegen die repräsentative Demokratie sticheln wollen, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Das ist doch lächerlich, was Sie hier erzählen.) indem Sie hier so tun, als wenn Gemeindevertreter mal eben hingehen, und wenn sie merken, dass die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Entscheidungen nicht zufrieden sind oder mit dem, was sie wollen, schnell noch Entschlüsse fassen, und die Bürgerinnen und Bürger können denn da unsere plebiszitären Elemente nicht mehr nutzen, um sich dagegen zu wehren. Also wir haben da einen ganz anderen Ansatz, und das sehen Sie ja auch im Gesetzentwurf, der Ihnen jetzt vorliegt, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Also haben Sie es doch verstanden, Sie wollten es nur falsch verstehen.) zur Novellierung der Kommunalverfassung, weil wir sogar so weit gehen zu sagen, wenn ein Bürgerentscheid, der angestrebt wurde, nicht die erforderliche Mehrheit erhält, sogar dann, und ich zitiere wörtlich aus dem Gesetzentwurf: „Ist die nach Satz 3“ geforderte „Mehrheit nicht erreicht …, sollen die Gemeindevertretung und … der Bürgermeister eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts in einem vertraulichen und strukturierten Verfahren anstreben und hierfür die Unterstützung einer“ Moderatorin oder eines Moderators „in Anspruch nehmen.“ Also das nenne ich vernünftige Politik auf kommunaler Ebene. Wir wollen, dass die Menschen gut zusammenarbeiten und dass die Gemeindevertretungen natürlich auf ihre Einwohnerinnen und Einwohner eingehen und mit ihnen reden und keine Konflikte aufbauen, die nicht nötig sind, sondern sogar dann, wenn so ein Entscheid scheitern sollte, trotz alledem noch immer im Gespräch bleiben. Das ist unser Ansatz. Wir wollen ein gutes Zusammenarbeiten und Zusammenleben in den Gemeinden unseres Landes, und wir lehnen Ihren Gesetzentwurf nach wie vor ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
