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Thore Stein

AfD 13.03.2024 Sitzungen 8/75

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Ich möchte mit meinen einleitenden Worten aus der Ersten Lesung zu dieser Novelle noch mal beginnen. Jagd, werte Kollegen, ist nicht nur die Pflege von Tradition und Brauchtum, sondern immer auch ein dynamischer Prozess in Form des Managements von Wildtierbeständen. Und so ist es nur folgerichtig, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen fortlaufend auf ihre Aktualität und Sinnhaftigkeit geprüft werden und im Bedarfsfall natürlich auch angepasst werden. Und so ist es natürlich auch mit dieser Novelle. Das ist nicht überraschend. Was wir aber in den zurückliegenden Wochen und Monaten im Zusammenhang mit dieser Novellierung erlebt haben, ist viel mehr als nur die Anpassung eines bestehenden Gesetzes an sich verändernde Rahmenbedingungen. Wir haben es mit einem weitreichenden Eingriff in ein über Jahrzehnte bewährtes System des Jagd- und Wildtiermanagements zu tun, mit einem Frontalangriff auf das jagdliche Brauchtum in unserem Land. Und diese Novellierung atmet, wie so viele Erlasse und Gesetzesentwürfe des neuerdings als Klimaschutzministerium agierenden Landwirtschaftsministeriums, den Geist der grünen Transformation aller Lebensbereiche. Und da wundert es wenig, dass die gesamte, fast die gesamte Landesjägerschaft weitestgehend geschlossen Sturm läuft gegen dieses Machwerk. Eine beeindruckende Demonstration am 10. Januar der Grünröcke – zugegebenermaßen mittlerweile mehr in Orange unterwegs – vor dem Schweriner Landtag verdeutlichte, wie ernst es der Jägerschaft war und nach wie vor ist, denn über allen vorgenommenen Änderungen dieses Gesetzes steht zuallererst die Quasireligion des menschengemachten Klimawandels, dessen Folgen Ihrer Ansicht nach nunmehr mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu bewältigen sind. Die Realität jedoch ist, dass nun unter dem Deckmantel dieser Klimaerzählung Forderungen einer seit jeher wildfeindlichen Lobby durchgedrückt werden, denn lange, bevor das Schreckgespenst einer Klimakatastrophe Einzug in die gesellschaftspolitischen Debatten unserer Zeit hielt, gab es bereits die Rufe nach „Wald vor Wild“. Und diese Kreise haben es nun ganz deutlich geschafft, ihre Handschrift in dieser Gesetzesnovelle zu hinterlassen. Sehr geehrte Damen und Herren, dem neuen Präsidenten des Landesjagdverbandes und seinen zahlreichen engagierten Mitstreitern ist hier Lob und Anerkennung für ihren Widerstand zu zollen, der immerhin dazu führte, dass es noch einige Entschärfungen in der nunmehr endgültigen Fassung des Gesetzes geben wird. Und ich will nur noch einmal einige Punkte ansprechen, die Bestandteil der Diskussion waren, in einigen Teilen aber auch zu Änderungen geführt haben oder aber unserer Ansicht nach nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt worden sind. Punkt eins, Mindestpachtdauer für Reviere: Hier ist entgegen dem Entwurf eine Erhöhung von sechs auf neun Jahre vorgenommen worden. Immerhin, auch wenn wir hier die bisher üblichen zwölf Jahre befürwortet haben, denn – das hatte ich auch schon in der Ersten Lesung ausgeführt – die Pacht eines Revieres ist immer mit großen Investitionen, ist aber auch immer mit viel Arbeit verbunden. Und der Anreiz für solche Investitionen, für ein solches Engagement ist eben auch die zeitliche Bindung an das Revier. Und ganz entscheidend ist eben, dass die Hege in einem Revier immer eine langfristige Angelegenheit ist. Aber dann muss man natürlich auch die Hege als Ziel haben und nicht nur die größtmögliche Reduzierung der Wildbestände, denn das war ja die Beabsichtigung der Reduzierung auf eben sechs Jahre. Denn die ursprünglich angesetzten sechs Jahre hätten dazu geführt, dass Reviere quasi ständig den Pächter wechseln würden, diese wohl wenig Interesse an langfristig aufzubauenden und gesunden Wildbeständen hätten, sondern nur auf das schnelle Leerschießen der Reviere aus wären. Jetzt mag man natürlich denken, das kann doch niemand wollen, aber genau das beabsichtigen Sie mit dieser Novelle. Das Wild soll aus Ihren sogenannten Klimawäldern verschwinden. Punkt zwei, Stichwort „Mindestabschussplan“: Trotz der Herausnahme der Altersklassen 2 bis 4 bei männlichem Rot- und Damwild öffnen Sie mit dieser Novellierung Tür und Tor für ungesunde Wildbestände, weil Sie bei den männlichen Stücken in den unteren Altersklassen und bei den weiblichen Stücken insgesamt, also ohne Blick auf das Geschlechterverhältnis, in die Bestände eingreifen können. Gesund kann ein Wildbestand nur sein, wenn er nach Altersklassen und Geschlecht möglichst naturnah gegliedert ist und genügend Tiere vorhanden sind, um ein natürliches Sozialleben zu ermöglichen. Die Erkenntnisse aus Brandenburg, wo man seit fünf Jahren diesem Modell folgt, sprechen da eigentlich Bände und zeigen, dass wir diesen Fehler nicht machen sollten. Und durch die Erhöhung der Abschusszahlen wird eben diesem biologischen Fakt jedoch keine Rechnung mehr getragen und im Einzelfall ist die Reduzierung lokal erhöhter Wildbestände sicherlich zu begrüßen. Allerdings ist es nicht akzeptabel, wenn die Art und Weise der Reduktion eben durch ein willkürliches Überschießen – und dazu wird es kommen – zu derart gestörten Bestandsstrukturen führt, wie ich sie eben in Brandenburg erläutert habe. Punkt drei: Das im Gesetz nach wie vor formulierte weitestgehende Verbot bleihaltiger Munition birgt die realistische Gefahr, eine waidgerechte Jagd in Teilen nicht mehr zu ermöglichen. Zwar stellt sich die Industrie seit einigen Jahren im Bereich auch der Büchsenmunition nach und nach auf bleifreie Geschosse um, und dennoch ist es eben nicht so, dass man einfach ein bleihaltiges Geschoss gegen ein bleifreies Geschoss ersetzen kann bei gleichzeitiger Beibehaltung der ballistischen Eigenschaften als auch der gleichen Tötungswirkung. Da ist sehr viel Experimentierfreude mit der eigenen Büchse erforderlich, um da wirklich auch einen adäquaten Ersatz zu finden. Hier klaffen einfach Anspruch und Wirklichkeit auseinander. Punkt vier ist eben von Herrn Minister Backhaus schon angesprochen worden, die Aufnahme des Wolfes in die Liste des jagdbaren Wildes: Dieser Umstand dürfte wohl Ergebnis eines immer größer werdenden Druckes sein, der auf die Politik allerorten ausgeübt wird, insbesondere im ländlichen Raum. Und dass das eine logische Konsequenz der Verdrängungshaltung der letzten Jahre ist, dürfte auch jedem klar sein, denn die Zuwachsraten der Wolfspopulation waren seit jeher bekannt und es war jedem, der nicht vollkommen realitätsfern durch dieses Leben geistert, klar, dass es früher oder später zu einem aktiven Bestandsmanagement des Wolfes kommen muss. Und auch wenn der Wolf vorerst noch einer ganzjährigen Schonzeit unterliegen wird, werden wir die Bejagung dieses Raubtieres schon bald erleben, da bin ich mir relativ sicher, denn da können auch Sie sich nicht vor verschließen. Der letzte Punkt, die Regelungen zur Anwendung der Totschlagfallen: Die sind immerhin dahin gehend angepasst worden, dass ein generelles Verbot durch eine Ausnahmegenehmigung zum Schutz von Bodenbrütern ersetzt wurde. Dass dies natürlich, wenn wir mal ganz ehrlich sind, so wie im Gesetz formuliert, zu einem enormen bürokratischen Aufwand führen muss, dürfte wohl auch klar sein und wundert wohl niemanden, der öfter in den Genuss bundesdeutscher Bürokratiefantasie kommt, denn eines ist doch ganz klar: Wie wollen Sie denn nachweisen, dass ohne eine Totschlagfalle Ihre Bodenbrüter nicht ausreichend geschützt werden? Das ist ja überhaupt nicht nachweisbar, und somit wird es hier auch kaum zu Ausnahmegenehmigungen kommen, denn niemand hat die Zeit, das überhaupt sinnvoll nachweisen zu können. Und zu guter Letzt noch einige Worte zu dem völlig überzogenen, zu dem übergeordneten Ziel dieser Novelle, ich hatte es eben angesprochen, der Durchsetzung eines sogenannten klimaresilienten Dauerwaldes. Das wurde auch in den Anhörungen hier sehr deutlich von den Experten herausgearbeitet. Wenn dort, wo heute nur ein Reinbestand an Baumarten vorhanden ist – und das ist nun mal in vielen Wäldern nach wie vor der Fall aus wirtschaftlichen Aspekten, denn Bauen mit Holz wollen wir auch ganz viel plötzlich, da braucht man eben auch Wirtschaftswälder und nicht nur Dauerwälder und Nationalparks –, wenn nun also in so einem Reinbestand eine Durchmischung stattfinden soll, so ist das auch eben mit den neuen Instrumenten des Landesjagdgesetzes überhaupt nicht möglich, denn dafür müsste das Gebiet ja quasi wildfrei sein. Es wurde hier mehrfach ausgeführt. Das Wild findet auch das letzte Stückchen Laubbaumsetzling in einem Reinbestand. Und somit kommen Sie auch in Zukunft nicht drum herum, wenn Sie einen Reinbestand umbauen wollen, dass Sie zäunen müssen. Das ist die bittere Wahrheit. Und da muss man auch nicht so tun, als würde man das mit leicht erhöhten Abschusszahlen irgendwie in den Griff kriegen können. Und auch hier hat das Gesetz noch eine weitere Schwäche, denn die Anzahl der Kirrungen, ein – der Praktiker weiß das sicherlich – durchaus bewährtes Mittel der Wildlenkung innerhalb eines Revieres, soll auch um ein Minimum reduziert werden, ich glaube, nur noch eine Kirrung je 75 Hektar. Auch das ist natürlich Quatsch, wenn ich irgendwo eine Wildlenkung erreichen will, muss ich hier also deutlich mehr machen können. Abschließend bleibt also festzuhalten, dass ein in weiten Teilen wildfeindliches Gesetz, welches die tradierte Form der Jagd und Hege aus klimaideologischen Wunschvorstellungen heraus gezielt infrage stellt, durch den breiten Protest der Jägerschaft in diesem Land zumindest in einigen Punkten entschärft werden konnte. Diesen Erfolg dürfen sich unsere Waidmänner ans Revers heften. Und ansonsten bleibt mir nur noch festzustellen, dass auch die Jägerschaft 2026 genau überlegen kann, wo sie ihr Kreuz macht. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Jan-Phillip Tadsen, AfD: Sehr richtig!)

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