Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die SPD hat das Wort die Abgeordnete Dr. Sylva Rahm-Präger. Dr. Sylva Rahm-Präger , SPD: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte die Gelegenheit nutzen und mich an erster Stelle für die 16 umfänglichen schriftlichen Stellungnahmen aller Experten, die wir zu unserer öffentlichen Anhörung im Agrarausschuss eingeladen haben, bedanken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Ich möchte mich aber auch bei all denjenigen bedanken, die uns unaufgefordert geschrieben haben und uns sachlich und fachlich fundiert ihre Meinung und Einschätzung mitgeteilt haben. Auch diese Stellungnahmen haben zur Meinungsbildung beigetragen. Und wir sind – und ich spreche jetzt für unsere Fraktion – seit Oktober letzten Jahres mit den Vertretern der Jägerschaft, der Waldbesitzer, der Umweltverbände, dem Fachressort in einem stetigen und konstruktiven, aber zum Teil auch hoch emotionalen Austausch gewesen. Unser Wild und sein Lebensraum, und dazu gehört der Wald, haben in den letzten Monaten viel Raum eingenommen, und das zu Recht. Die letzten Jahre haben uns gezeigt, dass unser Ökosystem bald durch Trockenheit und langanhaltende Sommerhitze, vor allem auf den leichteren Böden, sehr unter Stress leidet. Der Klimawandel geht an unseren Wäldern nicht spurlos vorbei. Und es ist wichtig, jetzt zu reagieren. Herr Joost Bärwald von der Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft schrieb dazu, und ich zitiere: „Zukünftig werden mehrere standortflexible Baumarten als Grundlage eines resilienten Waldes notwendig sein. ... Die Umsetzung dieser Mischung ist am besten im Dauerwald möglich ...“ Und dazu gehört die Naturverjüngung. Herr Peter Rabe von der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald ergänzt dazu: „Ökologisch und ökonomisch nachteilig und daher ... eher ergänzend ist der Waldumbau durch Pflanzung“ zu beurteilen. „Ein naturnaher resilienter Lebensraum sichert die Nutzungsansprüche für die Menschen und ist zugleich stabiler Lebensraum für eine vielfältige“ Fauna und unsere „einheimischen Wildarten …“, Zitatende. Nahezu alle Verbände haben sich umfänglich zu dem wichtigen Thema Waldumbau geäußert, und es ist Konsens, dass die Wildbestände in ihrer Größenordnung zu ihrem Lebensraum passen müssen. Und es war ebenfalls Konsens, dass der Wald einem hohen Nutzungsdruck ausgesetzt ist. Es ist ja nicht nur die forstliche Nutzung und die Nutzung durch das Wild, es ist auch die touristische und Erholungsnutzung des Waldes. Und ganz davon abgesehen ist er unsere Lunge. Ohne Wälder, ohne gesunde Wälder wird es schwierig für uns auf unserer Erde und damit auch für unsere Wildtiere. Aber unsere Wildtiere – und hier geht es vorrangig um Rehwild, Rotwild und Damwild – haben einen Einfluss auf die Regeneration und Verjüngung unserer Wälder. Die Stiftung Wald und Wild in Mecklenburg-Vorpommern hat herausgearbeitet, dass nach Feststellung des Wildwirkungsmonitorings 78 Prozent der Monitoringfläche des Landes unauffällig sind. Ähnliche Zahlen hat Professor Moog von der TU München in der Anhörung gesagt. Er sagte auch, ungefähr 20 Prozent im Bundesland Bayern haben Probleme, alle anderen Waldflächen sind in Ordnung. Diese Ergebnisse zeigen, dass wir in unserem Bundesland sehr punktuell Probleme mit zu hohen Wildbeständen haben. Für den größten Teil unseres Landes können wir feststellen, dass die Hegegemeinschaften und Eigenjagdbesitzer ihrer jagdlichen Verantwortung gerecht werden und die Wildbestände ihrem Lebensraum entsprechend angepasst halten. Meine Damen und Herren, ich glaube, dass es ganz wichtig ist, an dieser Stelle den Jägerinnen und Jägern in unseren Dörfern und Kleinstädten Danke zu sagen für ihre umsichtige Arbeit in unserem Wald und mit unserem Wild. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Ich kann nachvollziehen, dass ein Waldbesitzer genau wie ein Landwirt total frustriert ist, wenn er feststellt, dass sein Nachbar nur ein geringes Interesse hat, die Wildbestände zu regulieren, und die Rudel im eigenen Raps oder im eigenen Wald stehen und die Bemühungen der letzten Jahre zunichtemachen. Das ist der Unterschied in der Landnutzung. Die landwirtschaftliche Kultur wird für ein Jahr geschädigt und der Ertrag für ein Jahr ist geschädigt und der Schaden wird geregelt über die Wildausgleichskasse. Der Waldumbau wird auf Jahre verzögert und der Schaden ist schwer messbar. Aus diesem Grund haben wir im Paragrafen 21 für die Altersklassen 0 und 1 bei Rot- und Damwild den Mindestabschuss eingefügt. Hier besteht die Möglichkeit, regulierend einzugreifen, wenn es nötig ist. Für die anderen Altersklassen werden dreijährige Abschusspläne erstellt, die auch mehr Spielraum bieten. Die Altersklasse 2 weiblich haben wir nach eingehender Beratung mit der Jägerschaft und den Vertretern der Waldbesitzer aus dem ursprünglich geplanten Mindestabschuss in die dreijährige Abschussplanung zurückgenommen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Paragraf 21 in der ursprünglichen Fassung hat zu großen Diskussionen über Jagdethik geführt, und ich bin sehr froh über die Einigung und die jetzige Fassung im Gesetz. An dieser Stelle gilt mein Dank den Mitarbeitern des Fachressorts – ich möchte sie hier auch noch mal nennen, das ist Herr Rackwitz, Herr Dr. Bugiel und Herr Tielking – und auch den Vorsitzenden des Landesjagdverbandes, die uns auch gut beraten haben. Es ist der Vorgängervorsitzende – oder der Vorsitzende a. D. – Herr Thomas Nießen und der jetzige Vorsitzende Herr Dr. Asche. Auch dort war eine gute und sachliche Diskussion zum Schluss zielführend. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Vielleicht an dieser Stelle noch ein Wort zur Jagdethik. Da sind die Meinungen in den 16 Stellungnahmen unserer Experten doch sehr auseinandergegangen. Während der BUND und der Ökologische Jagdverband die Aufhebung des Nachtjagdverbotes auf Rehwild und Rotwild fordern und den Einsatz von Drohnen, Wärmebildtechnik und Nachtzieltechnik bei der Jagd auf Reh- und Rotwild legitimieren wollen, lehnen dies alle anderen Verbände weitestgehend ab. Im Gegenteil, Herr Schwill vom NABU und Herr Erkel von der Uni-Forst Greifswald fordern eher Wildnisbereiche und Ruhezonen, um die Verbissschäden im Wald so gering wie möglich zu halten. Sie legen den Schwerpunkt auf spätherbstliche und winterliche Drückjagden. Auch Herr Dr. Ahrendt vom Waldbesitzerverband Mecklenburg-Vorpommern sieht eher Probleme in der nächtlichen Ruhestörung und beim permanenten Jagddruck, gerade bei Rotwild. Allein diese Beispiele zeigen, wie unterschiedlich selbst Naturschutzverbände in diesem Spannungsfeld agieren. Ich würde jetzt ganz kurz noch auf die Änderungsanträge eingehen, mit wenigen Worten. Vielleicht, wir haben das schon besprochen, Totschlagfallen und Lebendfallen: Niedersachsen hat es vorgemacht, in Niedersachsen sind Totschlagfallen verboten. Es werden nur noch Lebendfallen eingesetzt, besenderte Lebendfallen, sodass der Jäger auch das Signal erhält. Über die Jagdabgabe soll es geregelt werden, dass diese Lebendfallen auch bei uns im Land angeschafft werden können und wir dadurch irgendwann eventuell die Totschlagfallen gänzlich aus dem Verkehr ziehen können. Im Moment sind sie nur zugelassen in den, ich sage mal, vorgelagerten, schwer erreichbaren, auch Inselbereichen, wo keine tägliche Kontrolle der Falle ermöglicht ist. Biber und Kormoran im Jagdgesetz: Die Diskussion mit dem Wolf hat sehr lange gedauert. Beim Kormoran ist es das Problem, dass wir als einziges Bundesland wirklich eine sehr große Population haben und alle anderen Bundesländer im Prinzip bei dieser Tierart überhaupt nicht mitziehen würden. Insofern glaube ich, dass wir das ausschließen können. Und beim Biber, muss ich ganz ehrlich sagen, ist es genau dann sicherlich notwendig, ein Tier zu entnehmen, wenn der Hochwasserschutz gefährdet ist. Aber ich glaube, das ist gesetzlich auch gut möglich. Altersklasse 0 und 1 mit einem Mindestabschuss zu versehen, genau dann kommen wir genau wieder dorthin, wenn wir nur diesen Reduktionsabschuss vorsehen, dann kommen wir genau wieder dorthin, dass genau die geschädigten Bereiche in unseren Wäldern oder die mit den geschädigten Bereichen nicht die Möglichkeit haben, regulierend einzugreifen. Das ist genau der Punkt. Wir haben die Wildbewirtschaftungsrichtlinie, das Geschlechterverhältnis ist angelehnt an die Wildbewirtschaftungsrichtlinie, und ich gehe davon aus, dass wir die Verantwortung tatsächlich in den Hegegemeinschaften belassen und dass sie dieser Verantwortung auch gerecht werden, dass wir keine Sorge haben müssen, dass uns zu viel Wild weggeschossen wird. Vielleicht noch ein Wort zur Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Also Ankirren und Notzeit sind zwei völlig verschiedene Dinge. Das muss ich hier vielleicht auch noch mal sagen. (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich glaube, das war jetzt einfach dann nur verbal zusammengeworfen. Aber die Notzeit, die wird amtlich festgelegt. Also ich glaube, damit ist ja auch kein Schindluder zu treiben. Und insofern sollten wir sie belassen, weil das hat auch was mit Ethik zu tun, dass wir unseren Tieren gerecht werden, wenn es ihnen dann wirklich im Winter bei vielleicht 1,5 Meter Schnee – das hatten wir, ich glaube, 2012 das letzte Mal, dass sie wirklich weggefroren sind –, dass wir dann auch helfen können. Zur bleihaltigen Munition vielleicht auch noch mal ein Wort. Wir haben – im Prinzip gehe ich davon aus, dass, wenn das Gesetz 2031 evaluiert wird, dann die bleihaltige Munition verboten ist und dann auch die Jäger sich alle umgestellt haben, was ihre Jagdwaffen betrifft und was auch die Munitionsbeschaffung betrifft, ich glaube, davon können wir alle ausgehen –, aber wir haben einen Großteil älterer Jägerschaft, die ihre Waffen nicht einfach mehr austauschen können. Das ist auch eine Kostenfrage. Munition ist auch noch eine Kostenfrage. Und denen wollten wir gerecht werden mit dieser Übergangslösung. Und ich denke, damit können wir, glaube ich, auch ganz gut leben, also wir zumindest. Ja, dann noch ein Wort zur Nachtjagd. Wie gesagt, ich bin darauf schon kurz eingegangen. Es geht darum, Ruhezonen zu schaffen. Dirk Bruhn hat es ganz kurz erwähnt, und das fand ich sehr wichtig. Also auch ein kleiner Bestand kann schlecht bewirtschaftet werden, kann zu viel Jagddruck bekommen und führt dann zu höheren Schäden. Also insofern, glaube ich, ist es genau richtig, dass wir den Tieren möglichst diese Ruhe einräumen, die sie, gerade Rotwild, in der Nachtzeit benötigen, damit sie dort nicht die Zeit nutzen, um noch mehr Schäden im Wald, um sich zu verkriechen im Wald, sage ich mal auf gut Deutsch, und dann noch mehr Schäden zu verursachen. Ich würde, ich bin der Überzeugung, dass wir dem Gesetz in der jetzigen Fassung zustimmen können, dass es ein gutes Gesetz ist, was wir auf den Weg gebracht haben, der bestmögliche Kompromiss, den wir erzielen konnten. Und ich glaube, dass wir alle froh sein können, dass wir dieses Gesetz jetzt überhaupt auf den Weg bringen. Und ich würde für die Zustimmung werben. Und wir lehnen die Änderungsanträge ab. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
