Dagmar Kaselitz
Nein, die gestatte ich nicht. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Fakt ist, durch verstärkte Zuwanderung in den letzten Jahren ist die ausländische Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern angewachsen. Über 115.000 ausländische Personen lebten im Dezember 2022 bei uns. Bei einer Gesamteinwohner/-innenzahl von rund 1,6 Millionen ist das ein Ausländeranteil von 7,1 Prozent. 1990 lebten in Mecklenburg-Vorpommern noch 1,9 Millionen Menschen. Mecklenburg-Vorpommern hat also seit der Wiedervereinigung 300.000 Menschen verloren. Ich bin mir aber sicher, 1,5 Millionen deutsche Einwohnerinnen und Einwohner in unserem Bundesland – jetzt und in Zukunft – werden gemeinsam mit den Menschen, die als Zugewanderte bei uns leben, auf Dauer oder für eine begrenzte Zeit wirtschaftlich, politisch und kulturell das Land voranbringen. Bieten wir als Mehrheitsgesellschaft den Menschen mit Einwanderungsgeschichte ausreichende Sozialkontakte, entwickeln wir Konzepte zur Vermeidung von Segregation, schaffen wir ausreichend Möglichkeiten zum Spracherwerb und zur Arbeitsaufnahme entsprechend individueller Voraussetzungen und neuen gesetzlichen Möglichkeiten! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Erkennen wir zum Beispiel das Potenzial der Personen mit Migrationsgeschichte, die laut Integrationsmonitoring eine Hochschulreife besitzen! (Zuruf von René Domke, FDP) Der höhere Anteil besonders unter den Frauen ist auch in Mecklenburg-Vorpommern feststellbar. Eine Migrationsgeschichte darf einfach kein Hinderungsgrund für eine Einstellung oder eine Beförderung sein. Dabei geht es nicht um Bevorzugung, sondern um Vermeidung von Benachteiligung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Setzen wir uns für eine solidarische Aufnahme von Geflüchteten und einheitliche Standards bei den Asylverfahren in Europa ein unter Berücksichtigung europarechtlicher und völkerrechtlicher Regelungen! Unterstützen wir die bereits vorhandenen Rückkehrberatungsstellen! Machen wir keinen Unterschied im Umgang miteinander und berücksichtigen wir die Interessen und Erfahrungen aller Menschen, die mit uns leben, gleichermaßen! Wir bleiben dabei, die interkulturelle Öffnung der Verwaltung und anderer Bereiche voranzubringen, auch wenn sich laut „Integrationsmonitor“ – bemerkenswert – 69 Prozent der Menschen mit Migrationsgeschichte wegen ihrer Herkunft gar nicht benachteiligt fühlen (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Das müssen Sie auch mal respektieren.) und 13 sich eher wenig benachteiligt fühlen. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Die 17 Prozent, die sich aber eher stark benachteiligt fühlen, fehlen in den Ausführungen der AfD. Dabei trifft diese Erfahrung Ausländerinnen und Ausländer fast doppelt so häufig wie Deutsche mit Migrationsgeschichte. Mit 27 Prozent ist hier der Anteil in Mecklenburg-Vorpommern sogar deutschlandweit am höchsten und allein in 2022 um 8 Prozent gestiegen, ebenso wie in Berlin. So lange Menschen mit einer Einwanderungsgeschichte Benachteiligung, Diskriminierung und Alltagsrassismus erfahren, sind spezielle Gesetze und Regelungen, sind Förderung und Unterstützung notwendig, um dem entgegenzuwirken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN zum Integrations- und Teilhabegesetz macht noch mal deutlich, dass Integration eine gemeinschaftliche Aufgabe von Bund, Ländern und jeder einzelnen Kommune ist. Auf kommunaler Ebene beweist sich das im tagtäglichen Leben, und dort erleben wir alle oft hautnah, wie viele Anstrengungen notwendig sind, um den Herausforderungen bei der Integration gerecht zu werden. Dabei gibt es sehr viele gute Beispiele für die Schaffung und Begleitung von Strukturen als Reaktion auf die erkannten Notwendigkeiten, auch ohne dass eine Ausfinanzierung durch das Land voll abgesichert ist. Dies ist auch aktuell nicht möglich. Wir bleiben dabei, Deutschland ist ein Einwanderungsland, in dem Integrationspolitik eine Daueraufgabe ist. Den veränderten Bedingungen begegnen wir mit notwendigen neuen gesetzlichen Regelungen, die unseren Anspruch an eine offene Gesellschaft widerspiegeln, ihre mögliche Weiterentwicklung und Ausgestaltung behalten wir dabei im Auge. „Der Wandel ist das Gesetz des Lebens und wer nur auf die Vergangenheit zurückblickt, verpasst mit Sicherheit die Zukunft“, sagt John F. Kennedy. Stellen wir uns dem Wandel unserer Zeit, übernehmen wir gemeinsam Verantwortung für unsere Zukunft – jeder und jede –, auch im ganz persönlichen Handeln! Ich bin mir sicher, viele hier im Saal sind dazu bereit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
