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Katy Hoffmeister

CDU 13.03.2024 Sitzungen 8/75

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe Ihnen auf der Drucksache 8/3484 die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses genauso wie meinen abschließenden Bericht zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Jugendbeteiligung und Integration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte sowie zur Änderung anderer Gesetze – übermittelt. Zuvor hatte der Landtag den Gesetzentwurf der Landesregierung in seiner 66. Sitzung am 8. November letzten Jahres beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport und Mitberatung an den Ausschuss für Inneres, Bau und Digitalisierung, den Finanzausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Energie, Tourismus und Arbeit und den Ausschuss für Bildung und Kindertagesförderung überwiesen. Im Sozialausschuss wurde dieser Gesetzentwurf in vier Sitzungen beraten. In einer dieser Sitzungen haben wir eine öffentliche Anhörung durchgeführt, und für die mündlichen Ausführungen der angehörten Sachverständigen sowie die schriftlich eingereichten Stellungnahmen möchte ich mich hier stellvertretend im Namen aller Kollegen aus dem Sozialausschuss herzlich bedanken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Sebastian Ehlers, CDU) Vielen Dank! Das ist der Applaus an unsere Anzuhörenden. Sehr geehrte Damen und Herren! Meine sehr geehrten und lieben Kollegen! Die Landesregierung hat dem Landtag einen Gesetzentwurf zur Beratung übermittelt, der folgende Themenfelder bearbeitete: Hier zu nennen ist zum einen grundsätzlich erst mal die Schaffung eines Integration- und Teilhabegesetzes für unser Bundesland. Es soll mehr Mitsprache und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen durch dieses Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz ermöglicht werden. Und des Weiteren geht es um die Etablierung verbindlicher Beteiligungsmöglichkeiten für Seniorinnen und Senioren, für Menschen mit Behinderung und für Migrantinnen und Migranten. In Artikel 2 des Entwurfes findet sich auch die Umsetzung des in Paragraf 9a SGB VIII formulierten gesetzlichen Auftrags zum Auf- und Ausbau ombudschaftlicher Beratungsstrukturen wieder. Und in diesem Zusammenhang sei auf die schriftliche Stellungnahme der Hochschule Neubrandenburg zu diesen Regelungen hingewiesen, die deutlich macht, dass die Förderung dieser Beratungsstrukturen eine gesetzliche Verpflichtung darstellt und entsprechend nicht in Abhängigkeit von der Haushaltslage zu verstehen ist. Grundsätzlich wurde in den Anhörungen betont, dass man die Regelungen zu Integration und Teilhabe ausdrücklich begrüße. Ausgeführt wurde aber zum Beispiel durch die Integrationsbeauftragte der Stadt Schwerin auch, dass der Gesetzentwurf nur wenige – sie nannte es harte Vorgaben – Regelungen oder Neuerungen enthalte und dass man dem Gesetzentwurf anmerke, dass vorrangig versucht wurde, bereits bestehende Strukturen gesetzlich zu verankern und zu stärken. Der Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern hat unter anderem dargestellt, dass man sich verbindlichere Regelungen im Gesetzentwurf gewünscht hätte. Insbesondere gelte dies für Paragraf 20 und die kommunalen Integrationsbeauftragten. Im Hinblick auf den Bereich der Jugendbeteiligung hat das Deutsche Kinderhilfswerk herausgestellt, dass die UN-Kinderrechtskonvention schon seit 30 Jahren geltendes Bundesrecht in Deutschland darstelle und es in diesem Bereich trotzdem immer noch großen Handlungsbedarf gebe. Immer wieder wurde in den Anhörungen angemerkt, dass man sich eine stärkere Verbindlichkeit im Gesetzentwurf gewünscht hätte. Beispielhaft möchte ich den Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern anführen, der ausführt, dass in dem Gesetzentwurf fast immer die Kommunen angesprochen, also Adressat seien und es zudem auffalle, dass das Manko dieses Gesetzentwurfes, wenn man denn entsprechende verbindliche Strukturen wolle, auch eine Verbindlichkeit herstellen müsse. Dies gelte, liebe Kolleginnen und Kollegen, und das verwundert Sie sicherlich nicht, vor allem für die Finanzierung der Kommunen in diesem Handlungsfeld. Vielmehr brauche es ein Förderbudget vom Land oder alternativ klare finanzielle Ansprüche der Kommunen, die sich bei der entsprechenden Aufgabenerfüllung eben aus deren Sicht ergeben müsse. Dem Ausschuss wurden von der Fraktion der AfD weitreichende Änderungsanträge hinsichtlich Artikel 1 und 2 vorgelegt, die uns heute ebenso im Plenum als eigenständige Gesetzentwürfe vorgelegt worden sind. Insofern werden wir dazu ja sicher heute noch einiges hören. Diese beiden Anträge sind mehrheitlich vom Ausschuss abgelehnt worden. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Ärgerlich!) Ebenso hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Artikel 1 und 2 jeweils Änderungsanträge vorgelegt, die ebenfalls vom Ausschuss mehrheitlich abgelehnt worden sind. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte zum Artikel 1 des Gesetzentwurfes dargestellt, dass es hinsichtlich Paragraf 18 gelte, für Landkreise und Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von über 10.000 eine verbindliche Regelung statt einer Sollregelung für die Einrichtung kommunaler Beiräte für Integration und Migration vorzusehen. Zum Artikel 2 des Gesetzentwurfes wurde von der Fraktion erklärt, dass es als zentrales Ziel gelte, die Herstellung von Verbindlichkeit bei den Beteiligungs- und Mitwirkungsrechten junger Menschen sicherzustellen. Der Ausschuss hat auf Antrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE mehrheitlich Änderungen für den Artikel 1 als auch für den Artikel 2 beschlossen. Die Fraktionen von SPD und DIE LINKE führten bezüglich der Änderungen zum Artikel 1 aus, dass diese formalrechtliche Ergänzungen darstellen. Des Weiteren wolle man dem Wunsch der migrantischen Gesellschaft entsprechen und alle Menschen mit oder ohne deutsche Staatsbürgerschaft, die eine Einwanderungsgeschichte hätten, ansprechen. Hinsichtlich des Artikel 2 solle durch die Änderungen, so die Antragsteller, eine Eingrenzung der Interessen der Jugendlichen vermieden werden. Der Sozialausschuss empfiehlt dem Landtag mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, gegen die Stimmen der Fraktionen von AfD, CDU und FDP sowie bei Enthaltung seitens der Fraktion von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf der Drucksache 8/2714 in der von ihm geänderten Fassung und im Übrigen unverändert anzunehmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Sie dann im Namen des Sozialausschusses um die Zustimmung zur Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf bitten und bedanke mich bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)

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