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51. Sitzung (WP7)

01.06.2022 · 243 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (57)Die Linke (38)SPD (32)CDU (30)GRÜNE (29)

Dr. Matthias Rößler

Meine sehr verehrten Daschen Landtags. Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Frau Kuge, Herr Rohwer, Frau Mertsching und Herr Kuhnert. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 3 bis 8 festgelegt: CDU 90 Minuten, AfD 66 Minuten, DIE LINKE Tagesordnungspunkt Fachregierungserklärung Mit Bürgersinn – für ein starkes, Ich übergebe das Wort an den Staatsminister des Innern, Herrn Armin Schuster. Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.

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Armin Schuster

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Leitspruch, mit dem das Innenministerium seine Politik für die Zukunft des Freistaates Sachsen und die Erfüllung der Ziele des Koalitionsvertrages gestalten will, lautet: Mit Bürgersinn – für ein starkes, sicheres und lebenswertes Sachsen. Unser Ziel ist es, Politik bürgernah zu gestalten und mit unseren Schwerpunkten Kommunen, Sicherheit, Bevölkerungsschutz und Sport zur Attraktivität des Freistaates Sachsen nach innen wie nach außen maßgeblich beizutragen. Bürgerorientierung heißt für uns, Partner und Dienstleister auf Augenhöhe zu sein und dadurch mehr Bürgersinn zu erzeugen, also die positive Haltung der Menschen gegenüber dem Staat und die Bereitschaft, sich für seine Belange einzusetzen. Je ausgeprägter dieser Bürgersinn ist, desto stärker, sicherer und lebenswerter ist das Land. Hier sieht sich das Innenressort gar nicht überselbstbewusst, sondern als Fundament der Staatsregierung. Ob Planfeststellung für Hochwasserschutz, Klimaschutz, Aspekte des Arbeitsschutzes, bedeutende Industrieansiedlungen, Belange von Ärzten, Apothekern oder Pflegeberufen – die Handlungsfähigkeit aller Regierungsressorts gründet zunächst auf dem erfolgreichen Vollzug der entsprechenden Verwaltungsgrundlagen. Je besser und bürgernäher das Innenministerium samt Behörden und die Kommunen diese staatlichen Dienstleistungen erbringen, desto stabiler und attraktiver ist das Land für die Menschen, die hier zu Hause sind, aber auch für Studenten, Unternehmen, Investoren, Fachkräfte oder Touristen, die zu uns kommen wollen, und die brauchen wir auch. Ein starkes Innenressort 42 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 36 Minuten, SPD 30 Minuten und die Staatsregierung 60 Minuten. Die Redezeiten können je nach Bedarf auf die Tagesordnungspunkte verteilt werden. Die Gesamtredezeit je fraktionslosem Abgeordneten beträgt 7 Minuten und kann auf die Tagesordnungspunkte dieser Sitzung nach Bedarf verteilt werden. Es wurde jedoch angezeigt, dass kein Redebedarf besteht. Ich sehe keine Änderungsvorschläge oder Widerspruch geist damit bestätigt. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf zum Thema: sicheres und lebenswertes Sachsen bedeutet eine starke Staatsregierung und einen starken Freistaat. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Ich will das gleich am Anfang tun, meine Damen und Herren, und Sie werden den Beleg dafür im Lauf dieser Rede hören: Ich möchte mich an dieser Stelle für die jahrelange Vorarbeit meines Amtsvorgängers, Prof. Dr. Roland Wöller, herzlich bedanken. Vieles von dem, was ich heute bilanziere, trägt seine Handschrift, und das möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich sagen. (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Wir leben in Zeiten voller Umbrüche und Unsicherheiten. Wir müssen uns die Lage noch einmal bewusst machen: der Ukraine-Krieg, seine Folgen, der Klimawandel, die Corona-Pandemie, die Hochwasserkatastrophen, die gesellschaftlichen Risse mit ihren extremistischen Auswüchsen, die Digitalisierung – Chance und Risiko – fordern den Freistaat heraus, fordern Deutschland heraus und stellen uns vor immense, teils auch wirklich neue Aufgaben. Der Angriff Russlands auf die Ukraine hat die Grundlagen unserer europäischen Friedensordnung zerstört. Darauf müssen wir spätestens jetzt reagieren. Aber sind wir für Naturkatastrophen wie 2021 in Sachsen gut gewappnet? Auch die Corona-Pandemie hält uns weiterhin im Atem. Ich darf Ihnen das aus meiner letzten Funktion sagen: Das wird nicht die letzte Pandemie bleiben. Ich glaube, damit widerspreche ich nicht der Sozialministerin. Wir entbehren bis heute vieles. Familien haben die Bürden schmerzlich gespürt. Wir haben gerade in Sachsen zu viele Tote zu beklagen. Das dürfen wir nie vergessen. Unsere Sicherheitskräfte, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, aber auch unsere Mitarbeiter in den Behörden und Kommunen haben in dieser Zeit unter extrem hohen Druck sehr viel geleistet, und sie leisten es immer noch in einer Mehrfachlage. Davon ist ohnehin niemand ausgegangen. All diesen Frauen und Männern, Hauptamtlern, Ehrenamtlern schulden wir ganz besonderen Dank und Hochachtung, verbunden mit der Hoffnung, dass sie die Kraft behalten, uns weiter so ihre Dienste zu leisten. (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Die Pandemie hat aber leider auch tiefe Gräben in die Gesellschaft gerissen. Viele Menschen haben sich radikalisiert, Wut und Ärger haben sich oft in sozialen Medien und in Anti-Corona-Demonstrationen auf schlimme Weise entladen. Ich weiß gar nicht, warum ich das in der Vergangenheitsform sage, es hält natürlich an. Einsatzkräfte wurden und werden angegriffen, politische Mandatsträger und Medienvertreter bedroht. Die gesellschaftlichen Risse beschäftigen uns sehr, zumal das Ende der Krisenlagen für niemanden hier absehbar ist. Gleichzeitig entwickeln sich die meisten Kriminalitätsformen nicht nur in der realen, sondern auch in der virtuellen Welt rasant weiter: Hass, Hetze, Kinderpornografie, Onlinebetrug, Wirtschaftsspionage, Hackerangriffe, Desinformation bis hin zu kriminellen Dienstleistungen, die man heute ganz normal im Netz erwerben kann. Es gibt keine Entwarnung für Rechts- und Linksextremismus, keine Entwarnung für Islamismus, keine Entwarnung für digitale und hybride Bedrohungen. Unsere Radarschirme sind voll, und deshalb lautet unser strategischer Gesamtansatz „Vernetzte Sicherheit“. Sachsen muss kooperieren – international, europäisch, national mit dem Bund, mit den Ländern, ressortübergreifend. Das ist eine immense Herausforderung, der wir uns stellen. Trotz oder gerade wegen dieser multiplen Herausforderungen muss es unser Ziel sein und bleiben – ich glaube, der Abg. Anton hat es noch diese Woche gesagt, und da stimmen wir voll zu: Wir wollen Sachsen zu einem der sichersten Bundesländer in Deutschland machen, auch in diesen schweren Zeiten. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Was braucht es dazu? Kompetenz, Stärke und den Willen, diese Herausforderungen beherzt zu meistern. Meine Damen und Herren, wenn Sie die Lagebeschreibung sehen – sie könnte kaum schwieriger sein. Das sind Zeiten, in denen es darauf ankommt, dass eine CDU-geführte Koalition der Mitte genau jetzt in dieser Lage Sachsen gestaltet und Sachsen auch führt. Ich glaube, das ist ein Segen schlechthin. Jede andere Konstellation könnte ich mir gerade jetzt nicht vorstellen. (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Wo stehen wir, und was haben wir vor? Lassen Sie mich mit den Kommunen beginnen. Die Kommunen sind für mich ein, wenn nicht gar der Schwerpunkt meiner Arbeit. Die kommunale Selbstverwaltung ist und bleibt ein hohes Gut, die Subsidiarität ein grundlegendes Prinzip. Damit wir aber bürgernah handeln und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat stärken können, ist eine vertrauensvolle Kooperation mit den Kommunen unerlässlich. Ob es stimmt oder nicht: Die zuweilen beklagte vermeintliche Distanz meines Ministeriums zu den Kommunen möchte ich in einen engen Schulterschluss umwandeln. Ich bin den Präsidenten der beiden kommunalen Spitzenverbände deshalb für ihren Impuls, den sie mir persönlich gegeben haben, sehr dankbar. Sie haben mir geraten, und das nehme ich sofort auf, genau jetzt den Prozess für ein gemeinsames Leitbild zu starten – erarbeitet zwischen Ministerium, Landesdirektion und Kommunen – für die „Sächsische Kommune der Zukunft“; so haben es beide Präsidenten gesagt. Es braucht ein Leitbild. Das haben wir nicht. Wir haben vieles erreicht, aber jetzt geht es um die nächsten 20 Jahre. Meine Damen und Herren! Das wird das SMI sehr gern mitgestalten und mitmoderieren. Wir stehen bereit. Das Angebot nehme ich sehr gerne an. Die Damen und Herren Stadt- und Landkreisoberhäupter können mit Recht sehr stolz darauf sein, was in den vergangenen Jahrzehnten kommunal erreicht wurde. Für mich ist das richtige Wort dafür: Lebensqualität in Sachsen. So empfinde ich das jedenfalls – Sie nehmen mir ab, dass ich noch sehr stark mit einer externen Brille durch das Land fahre, und ich fahre zurzeit viel durch das Land. Bei allem Granteln, bei allem Gemurre, was ich auch höre: Die Entwicklung des Freistaates ist eine Erfolgsgeschichte, und zwar vor allem eine der Kommunen. (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Und deshalb stehen wir an deren Seite. Das wichtigste Bindeglied zwischen der Staatsregierung und den Kommunen – jetzt spreche ich nicht mehr vom Ministerium – ist die Landesdirektion, meine Damen und Herren, für mich gewissermaßen die kommunale Herzkammer unseres Freistaates. Wir haben übrigens nur die eine, wem das noch nicht aufgefallen sein sollte. Wir haben nur die eine, und das für alle Ressorts. Die Damen und Herren sitzen hier um mich herum. Ob Wirtschaftspolitik, Infrastruktur, Umweltpolitik oder Flüchtlingspolitik – nichts geht ohne Landesdirektion. Und jedes Ressort greift darauf zu und hofft, dass die nötige Power und Expertise dort vorhanden ist. Umgekehrt gilt das für die Kommunen. So sollen sie auch denen zur Stelle sein, wenn sie gute Beratung benötigen, manchmal auch Aufsicht. Denken Sie an das Versammlungsrecht oder die Aufstellung der Haushalte der Landkreise und kreisfreien Städte. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Meine Damen und Herren! Die Vitalität der Landesdirektion ist entscheidend für Leistungsfähigkeit und Vertrauen der Kommunen und Bürger und damit kurz: Die Vitalität der Landesdirektion ist entscheidend für die Attraktivität dieses Freistaates. Aus diesem Grund werbe ich für die bekanntermaßen dringend erforderliche Investition in genau diese Landesdirektion. (Befall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Sie ist Gold wert, weil wir damit die Aufgaben schneller, moderner und endlich auch vollständiger erbringen können und wollen. Und das adressiere ich jetzt ausdrücklich nicht an den sächsischen Finanzminister, sondern an meine anderen Ressortkollegen. Wir müssen ein gemeinsames Interesse haben, dass unsere kommunale Herzkammer auch richtig pumpt. Wir wollen im Wettbewerb mit den Metropolregionen in Deutschland und Europa um Ansiedlungen, um Investitionen oder Hochbegabte erfolgreich konkurrieren. Der Schlüssel zum Erfolg liegt im schnellen digitalen und bürgernahen Zusammenwirken von Ministerien, Landesdirektion, Kommunen und Bürgern. Das Ergebnis in einem Wort: Standortvorteil Sachsen. Das bilden wir uns im SMI – gemeinsam mit der Landesdirektion und den Kommunen – ein; das können wir erzeugen. Und dafür setze ich mich ein. Zweitens, das Thema Sicherheit. 14 000 Polizistinnen und Polizisten, meine Damen und Herren, tragen die Verantwortung für unsere Sicherheit in Sachsen. Wir haben begonnen, die Polizei personell, inhaltlich und strukturell zu erneuern. Der Generationenwechsel an der Führungsspitze hat die Grundlagen für weitere Schritte gelegt. Mit zusätzlichen Stellen und Investitionen im Doppelhaushalt 2019/2020 haben wir die ersten Weichen richtig gestellt. Wir investieren, ob in Digitalisierung, Ausstattung, Technik oder Schutz der Beamten. Mit unseren Investitionen haben wir die Aus- und Fortbildung der Polizei reformiert und mit dem Sächsischen Polizeifachhochschulgesetz die Grundlagen dafür geschaffen. Ein großer Schritt in Richtung mehr Sicherheit war auch die Novellierung des Polizeigesetzes, das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Die Polizei verfügt jetzt über rechtliche Grundlagen für eine zeitgemäße Abwehr von Gefahren. Ich glaube, das Wort „zeitgemäß“ kommt aus meiner Fachabteilung. Ich mache einen Klammerzusatz: Ich halte mich an den Koalitionsvertrag. (Zuruf des Abg. Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Aber bei „zeitgemäß“ müssen wir bei Gelegenheit noch mal – ich bin da verhandlungsbereit und diskussionsfähig – über Quellen-TKÜ, Online-Durchsuchung und Vorratsdatenspeicherung sprechen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nee, nee!) Aber ich halte mich an den Koalitionsvertrag, meine Damen und Herren. Es ging ja um „zeitgemäß“. (Beifall bei der CDU – Heiterkeit) Wir haben auch die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität mit der Einrichtung gemeinsamer Fahndungs- und Kompetenzzentren weiter verbessert. Auch dank der engen Zusammenarbeit mit der Bundespolizei, dem Zoll und unseren polnischen und tschechischen Freunden haben wir die Kriminalität im grenznahen Raum im Wege der Schleierfahndung erfolgreich zurückgedrängt. Seit dem Jahr 2019 stehen wir mit den Kommunen im Rahmen der Allianz Sicherer Sächsischer Kommunen, kurz ASSKomm, im engen Austausch, und es ist hocherfreulich, dass wir inzwischen mit mehr als 50 Kommunen auf verschiedene Weise zusammenarbeiten und Kriminalität präventiv eindämmen. Der Verfassungsschutz wurde sowohl personell als auch strukturell neu aufgestellt. Ein neuer Amtsleiter, zusätzlicher juristischer Sachverstand, eine eigene Abteilung für Rechtsextremismus und -terrorismus, eine enge Vernetzung mit den Kommunen und anderen Behörden und eine bessere Kommunikation nach außen haben die Arbeitsqualität des Amtes deutlich verbessert. Sie konnten gestern einen Beleg davon hören, wenn Sie die Pressekonferenz zum Verfassungsschutzbericht verfolgt haben. Ich bin darüber sehr froh. Unsere Polizistinnen und Polizisten und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landesamt für Verfassungsschutz arbeiten Tag und Nacht hart für unsere Sicherheit, und das in ganz schwieriger Zeit, meine Damen und Herren. Dafür danken wir ihnen ganz herzlich. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Bilanz. Fahrplan – wie geht es weiter? Wir wollen die Empfehlungen der Fachkommission für die Polizei umsetzen. Der Bericht der Fachkommission beschreibt detailliert die Herausforderungen, vor denen die Polizei steht. Das heißt, wer den Fachbericht ernst nimmt, der kann mir vielleicht folgen; ich darf hier nur vorschlagen. Das ist eine Werberede, wenn Sie so wollen. Ich schlage Ihnen erstens vor, den Einstellungskorridor jährlich bei 600 Polizistinnen und Polizisten für die Jahre 2023/2024 zu belassen, und zweitens, alle fertig ausgebildeten Beamtinnen und Beamten zu übernehmen. (Beifall des Abg. Jörg Markert, CDU –

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Sebastian Wippel AfD

Das machen wir doch sowieso!) Die sächsische Polizei ist eine der am meisten belasteten in Deutschland. Die Aufgaben werden mehr und mehr, die Anforderungen größer, und wir verfügen über keine stillen Reserven. Was sind das für besondere Belastungen, die andere nicht haben? 577 km lange Außengrenze zu Polen und Tschechien. Intensive Versammlungs-, Demonstrationsund Fußballeinsätze; wer in Viertligaspielen vier Einsatzhundertschaften braucht, der hat Sondereffekte, meine Damen und Herren. Eine hohe Extremismuslage, eine ganz hohe Zusatzbelastung. Und jetzt – das mache ich wie mein Vorgänger persönlich zu meinem Programm –: Ich möchte zwingend das Versprechen einlösen, die Polizeipräsenz, vor allem in den ländlichen Regionen Sachsens, spürbar zu erhöhen. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung – Einzelbeifall bei der AfD) Das haben wir versprochen, das wollen wir halten. Damit stärken wir übrigens auch wieder die Allianz Sicherer Sächsischer Kommunen. 400 Bürgerpolizistinnen- und -polizisten sind ein guter Anfang. Sie sind in Sachsen täglich unterwegs, sprechen mit Menschen auf Straßen, Plätzen oder in Rathäusern und kümmern sich um die Sicherheitsbelange der Bürger. Ich möchte keine reine Reaktionspolizei, ich möchte auch eine Präventionspolizei. Die beiden Dinge gehören zusammen. Das ist vor allem für das Sicherheitsgefühl älterer Menschen enorm wichtig. Ich möchte Sie daran erinnern, dass wir eine Million Seniorinnen und Senioren in Sachsen haben, die hier leben. Das ist ein Viertel der gesamten sächsischen Bevölkerung. Diese Menschen werden es uns sehr danken, wenn sie die Polizei spürbar wahrnehmen. Eine erfolgreiche Polizei macht ein Land nicht nur sicher, sondern auch attraktiv. Sichtbare Sicherheit ist dafür unentbehrlich, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD – Beifall bei der Staatsregierung) Kriminalpolizeilich ist es zutiefst bestürzend, dass sich die Zahl kinderpornografischer Straftaten verdoppelt hat. Dem entsetzlichen Treiben der Täter müssen wir hart entgegentreten. Wir nehmen deshalb auch an einer bundesweiten Kampagne gegen Kinderpornografie teil. Wir werden dem Landekriminalamt und den Polizeidirektionen zusätzliche Ressourcen zur Verfügung stellen müssen. Es geht um speziell ausgebildete Polizisten, die neben den bekannten Kriminalitätsformen auch die digitale Kriminalität in all ihren Ausprägungen besser bekämpfen. Der Verfolgungsdruck muss hier – wie im Bereich Hass und Hetze – noch deutlich gesteigert werden. Das alles tun wir für ein LKA Sachsen – das möchte ich einmal sagen –, das beachtliche Ermittlungserfolge aufweist, die auch bundesweit Beachtung fanden, und das sich ein Lob wirklich verdient hat. Das muss man in diesen Zeiten immer wieder einmal erwähnen. (Beifall bei der CDU) Natürlich bleibt die Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität ein Schwerpunkt. Grenzräume sind immer besondere Tatgelegenheiten. Grenzräume – wir sind im Herzen Europas – sind oft auch Durchgangsraum für Straftäter. Wir streben keine sächsische Grenzpolizei an; (Zuruf von der CDU: Das stimmt!) das will ich deutlich sagen. Wir setzen weiterhin auf unser Erfolgsprinzip von Fahndungszentren durch intensive Vernetzung aller im Grenzraum zuständigen Behörden. Wir halten es für einen wesentlich intelligenteren Ansatz, mit polnischen und tschechischen Kollegen, Bundeszollverwaltung, Bundespolizei und sächsischer Polizei den Grenzraum als einen gemeinsamen integrativen Fahndungsraum wahrzunehmen. Wir wollen wissen, wer da zu uns kommt, (Zuruf von der AfD: Ach, das ist ja interessant!) denn Kontrollverzicht wäre Kontrollverlust. Das gehört nicht zu unserer Strategie. (Beifall bei der CDU) Beim Thema Migration – wir waren bei der Grenze – gilt für eine CDU-geführte Regierung das Prinzip „Humanität und Ordnung“. Humanität, weil die Bundesrepublik Deutschland und natürlich auch Sachsen weltweit eines der humansten, wenn nicht das humanste Zuwanderungssystem überhaupt betreibt. (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Unsere Asyl- und Flüchtlingsaufnahme, auch der Umfang an subsidiärem Schutz, ist besonders im europäischen Vergleich beachtlich. Dazu kommt die dringend benötigte qualifizierte Fachkräftezuwanderung. Da stimme ich dem Ausländerbeauftragten, Herrn Abg. Mackenroth, zu. Er sagt es immer wieder und absolut richtig: (Carsten Hütter, AfD: Sonst hat er ja nichts zu sagen!) Wenn wir weiterhin ein Bundesland mit Standortqualität im Wettbewerb sein wollen, dann brauchen wir Fachkräfte aus dem Rest der Welt, die in unseren Unternehmen und Behörden arbeiten. So weit zum Humanfaktor. Da müssen wir uns nichts vorwerfen. Dazu gehört aber auch der Ordnungsfaktor. Wer nach unserem Zuwanderungssystem kein Bleiberecht hat, auch nicht geduldet wird oder nicht noch als Härtefall gilt – da möchte ich einen Klammerzusatz machen: Härtefälle sind Ausnahmen, nicht die Regel; das Wort Härtefall bedeutet Ausnahme, nicht Regel –, wer das alles nicht beschieden bekommen hat und also vollziehbar ausreisepflichtig ist, muss unser Land auch wieder verlassen, am allerliebsten freiwillig. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der AfD – Beifall bei der Staatsregierung) So, wie ich beim Stichwort Humanität das Gesetz präzise anwende, so muss ich es auch bei der Ordnung tun. Ohne Wenn und Aber müssen wir dann die Ausreise vollziehen. Der Gesetzesvollzug wird von uns nicht relativiert werden können, das kann man von einem Innenministerium nicht verlangen. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Bei derzeit circa 15 000 Ausreisepflichtigen geht es allerdings um Prioritätensetzung. (Zuruf von der AfD: Ach!) Ich bin ja nicht im Elfenbeinturm, ich weiß, dass wir das nicht alles gleichzeitig können. Vorfahrt bei dieser Prioritätensetzung hat die Abschiebung von Gefährdern, von Mehrfach- und Intensivstraftätern. Wir haben in der Landesdirektion eine Sondereinheit, die sich darum kümmert; diese werde ich noch einmal deutlich stärken. Das muss das Prinzip sein: zuerst die sogenannten MITAs. Das ist eine Pflicht, die wir haben. Darum werden wir uns ganz besonders kümmern. Ich begrüße übrigens, dass die Ampelkoalition im Bund eine Rückführungsoffensive angekündigt hat. Die Bundesinnenministerin hat mir das letzte Woche hier in Dresden bei ihrem Besuch noch einmal bestätigt. Jetzt hoffen wir inständig, dass die Ampel auch liefert und wir das alsbald auch in der Praxis spüren. Ich habe jedenfalls unsere Kooperation angeboten. Meine Damen und Herren, wer illegalen Aufenthalt duldet, gefährdet die Akzeptanz der Menschen für die wirklich Schutzbedürftigen. (Sebastian Wippel, AfD: Das sind ja AfD-Positionen!) Das ist nicht unser Ziel. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der AfD –

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Carsten Hütter AfD

Willkommen in der Realität!) Meine Damen und Herren, bei allen Fortschritten und Erfolgen, die unsere Polizei vorweisen kann – wofür sie ehrliches Lob verdient hat –: Wir haben zu viele Rückschläge und Verfehlungen, die diese Leistungen immer wieder überdecken. Zum Selbstverständnis der sächsischen Polizei gehören solche Vorkommnisse nicht. Deshalb benennen wir das transparent, arbeiten es auf und ziehen daraus auch konsequent die notwendigen Schlüsse. Wir werden in der sächsischen Polizei eine Qualitätsoffensive starten, in der Themen wie Führungsqualität, Prozessqualität, Fehlerkultur und Binnenklima im Zentrum stehen werden. (Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Beifall bei der Staatsregierung) Ich bin sehr, sehr dankbar. Das ist ein gutes Gefühl als neuer Innenminister, wenn du auch mit einem neuen Landespolizeipräsidenten startest, denn wir haben etwa gleiche Anfangsdynamiken und Motivationen. (Carsten Hütter, AfD: Und jetzt noch mit einer neuen Partei!) Das kennt jeder, wenn die Tür neu aufgeht. Auch auf Vorschlag des Landespolizeipräsidenten werde ich an der Funktion des Inspekteurs der Polizei Sachsen festhalten – an der Funktion, nicht nur an der Person. Der Inspekteur wird vom Landespolizeipräsidenten ab sofort mit der Entwicklung und Umsetzung eines völlig neuen Dienst- und Fachaufsichtskonzepts für die gesamte sächsische Polizei beauftragt. Grundlage dafür soll auch ein neu zu entwickelndes Leitbild für die Polizei sein. Im Prinzip geht es um eine große Offensive in Richtung Binnenkultur der sächsischen Polizei. Wir wollen ihr das Bild geben, das die allerallermeisten von uns haben. Daran werden wir arbeiten. Wir schaffen auch die rechtlichen Voraussetzungen, um die Verfassungstreue von neu einzustellenden Bewerberinnen und Bewerbern zu prüfen. Wir werden auch die interkulturelle Kompetenz samt demokratischer Bildung verstärkt in die Curricula einbauen. Meine Damen und Herren, Rothenburg muss dabei eine Schlüsselrolle erfüllen. Lassen Sie mich an dieser Stelle noch einmal sagen: Nardt, Schneeberg, Rothenburg (Sebastian Wippel, AfD: Sind am Arsch der Welt!) sind für mich vitale Standorte in ländlichen Regionen, zu denen ich stehe. Dieses ständige „Na ja, Rothenburg ist jetzt nicht so der tolle Standort, oder Nardt!“ – meine Damen und Herren, das ist falsch. Wir machen auch Strukturpolitik. Ich bin dafür, dass die ländlichen Regionen durch solche Einrichtungen gestärkt werden. Ich will mir das Landärzteproblem nicht auch noch in die Polizei holen oder in die Verwaltung. Wir müssen den Menschen klarmachen, dass es wichtig ist, auch Rothenburg kennenzulernen, die Görlitzer Region, Schneeberg. Ich möchte ja auch, dass Beamte in diesen Revieren landen, (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall bei der Staatsregierung) anstatt sie alle in die Metropolen zu holen. Die Sächsische Union ist keine metropolengetriebene Partei. Ich glaube, es ist der richtige Ansatz, positiv über diese Orte zu sprechen und nicht immer so verdruckst. (Beifall bei der CDU) Jeder Polizist, jede Polizistin vertritt in- und außerhalb des Dienstes den Freistaat. Das ist eine sehr ehrenvolle Aufgabe. Sie genießen dabei hohes Vertrauen in der Bevölkerung, dem die Polizei jeden Tag gerecht werden will. Deshalb müssen wir jetzt investieren und dürfen nicht grundsätzlich misstrauen, meine Damen und Herren. (Frank Richter, SPD, steht am Mikrofon.)

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Dr. Matthias Rößler

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Staatsminister?

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Dr. Matthias Rößler

Gestatten Sie eine Zwischenfrage oder nicht?

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Armin Schuster

Also, wenn er dort schon steht. Na gut.

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Dr. Matthias Rößler

Also, Sie gestatten die Zwischenfrage? (Vereinzelt Heiterkeit) Bitte, Herr Kollege Richter, an Mikrofon 1.

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Armin Schuster

Aber dann müssten wir die Zeit anhalten.

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Dr. Matthias Rößler

Die Zeit wird angehalten, Herr Staatsminister.

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Frank Richter SPD

Meine Standfestigkeit wird immer wieder auf die Probe gestellt; aber bisher habe ich das bestanden. (Vereinzelt Heiterkeit) Ich danke Ihnen sehr. Es ist vielleicht auch ungewöhnlich. Fragen gibt es viele; aber eine davon möchte ich an dieser Stelle loswerden. Sie haben zu Recht – ich habe es gern gehört – auch die Bedeutung der Landesdirektion hervorgehoben. Ich konnte mir bis vor Kurzem nicht vorstellen – Frage: Können Sie sich das vorstellen? –, dass bei einer öffentlichen Anhörung zu einem Wahlkreisthema ein Wahlkreisabgeordneter von der Landesdirektion zurückgewiesen wird mit dem Hinweis, dass „Sie als Abgeordneter, Herr Richter, ja gar kein Vertreter öffentlicher Belange sind“. Deshalb, Herr Minister – –

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Dr. Matthias Rößler

Die Frage bitte, Herr Kollege, jetzt endgültig! „Können Sie sich das vorstellen?“

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Frank Richter SPD

Können Sie sich das vorstellen? (Sebastian Wippel, AfD: Er war ja Polizist, da kann er sich vieles vorstellen!)

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Dr. Matthias Rößler

Gut, vielen Dank. Bitte, Herr Innenminister.

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Frank Richter SPD

Ich konnte es nicht. Ich könnte es mir auch anders vorstellen. (Heiterkeit)

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Dr. Matthias Rößler

Können Sie sich das vorstellen, Herr Staatsminister?

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Armin Schuster

Also, Herr Abgeordneter. Ich bin ziemlich erfahren mit Untersuchungsausschüssen. Ich wüsste, was ich auf die Frage antworte. Ich war bei der Szenerie nicht dabei. Ich kann es Ihnen nicht sagen. Vielleicht darf ich es so formulieren: Ich habe über vier Jahrzehnte im Geschäftsbereich eines Bundesinnenministeriums gedient und zwölf Jahre davon als Abgeordneter auch beobachtet und beaufsichtigt. Ich weiß, dass wir in der Innenverwaltung gelegentlich zu einer gewissen Steifigkeit neigen. Verfassungsressorts und Dienstrechtsressorts – verlassen Sie sich darauf – gehören zu meinem persönlichen Programm; das ist ein wenig aufzubrechen. Ich habe das gerade nicht so salopp formuliert. Eines mag ich überhaupt nicht: Diese Navigation oben und unten, über und unter, dieses preußische Herabschauen aus einem Ministerium auf wen auch immer. Deshalb habe ich von Bürgersinn gesprochen. Bürgersinn bedeutet für mich: Augenhöhe, Schulterschluss und Kooperation. Ich habe vor allen Dingen den Wunsch, dass mein Ministerium sich als Dienstleister empfindet für all die, die von uns profitieren wollen. Ich bin fest davon überzeugt, dass Bürgerorientierung bedeutet, dass wir aufhören in oben und unten zu denken und mehr in wir. Das SMI ist Dienstleister für diese Gesellschaft, Dienstleister für die Kommunen, Dienstleister für Abgeordnete. Das wäre so, wenn ich persönlich eine Leitlinie formulieren würde. Vielleicht gibt es das dann auch nicht mehr. (Beifall bei der CDU und der SPD) Ich danke Ihnen für diese Frage, sie war sehr schwierig. Herr Präsident, Sie haben jetzt nicht geschummelt bei der Zeit?

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Dr. Matthias Rößler

Nein. Sie haben noch – – ich bin das sowieso nicht. Das ist der Schriftführer. (Heiterkeit im Saal)

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Armin Schuster

Meine Damen und Herren! Die Polizei darf nicht zum parteipolitischen Spielball werden. Die überwältigende Mehrheit der Polizei arbeitet rechtsstaatlich, hart und ohne Fehl und Tadel. Deshalb stehe ich da, wo ich stehe: vor, hinter und neben der Polizei. Das sage ich stellvertretend für die gesamte Staatsregierung. Ich appelliere an Sie: Machen Sie nicht bei billiger parteipolitischer Profilierung mit, vor allem im Netz! Wir sprechen von 14 000 Menschen. Das muss man immer ins Verhältnis setzen zu dem, was man so erlebt. Was überhaupt nicht geht, sind Gewalt und extreme Kampagnen gegen die Polizei. Sie ist weder Auslöser noch Prellbock für gesellschaftliche Probleme. Sie steht für Recht und Ordnung. Sie ermöglicht erst dadurch die Freiheit, die wir alle genießen. Gewalt gegen die Polizei ist Gewalt gegen den Staat. Wenn ich hier morgens oder abends joggen gehe, kann man Graffitis fast an jeder Mauer lesen: „Bullen jagen“, „Bullen angreifen“, „Bullen töten“. Das sollte uns alle herausfordern. Das dürfen wir nicht tolerieren. (Beifall bei der CDU, der AfD, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Wir schützen unseren Rechtsstaat und unsere Beamten gegen jede Bedrohung, von welcher Seite auch immer. Deshalb das Thema Bodycams. Es soll auch die Beweissicherung bessern. Wenn ich sage, wir schützen die, die uns schützen, dann will ich ausdrücklich in dieses Plädoyer alle Amts- und Mandatsträger, vor allem die Ehrenamtler in den Kommunen einbeziehen. Wir sägen gerade an der Attraktivität der Funktionen, die diese Menschen übernehmen sollen. Vor den Kommunalwahlen kann man das schon einmal sagen. Wir sind auf sie angewiesen. Ich will in dieses Plädoyer ausdrücklich die Medienvertreter einbeziehen. Wer Amts- und Mandatsträger angreift, Polizisten oder Medienvertreter, der hat uns als Gegner. Deshalb will das SMI ein Schutzprogramm, ein Konzept entwickeln, wie wir mit diesen Zielgruppen umgehen und wie wir ihnen helfen. Es kann nicht sein, dass ein Medienvertreter, ein Ehrenamtler eines Gemeinderates, ein anderer Amtsträger oder ein Polizist sich fragen: Kann ich den Beruf überhaupt noch weitermachen? Dagegen müssen wir etwas unternehmen. (Beifall bei der CDU, der AfD, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Wir stellen uns entschieden gegen Extremismus und Antisemitismus. Die Devise lautet hier null Toleranz, ob offline oder online. Rechtsfreie Räume sollten, können, dürfen wir nicht dulden. Es gibt für dieses wunderbare Bundesland kaum etwas Rufschädigenderes als rechte wie linke Umtriebe, die immer wieder bundesweit mediale Aufmerksamkeit erzeugen. Deshalb, meine Damen und Herren – ich komme ursprünglich aus der Gegend südlich von Freiburg, ich habe lange in Berlin gelebt –, sage ich Ja zur Kiezfolklore, das habe ich auch genossen, und Nein zu Kiezkrawallfolklore. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Das geht mit uns nicht. Die rechtsextremen Versuche, unsere Stadtbilder zu dominieren, sind Gift für die Gesellschaft, Gift für Sachsen. Dem werden wir uns entschieden entgegenstellen. Ein Beleg dafür ist das Gesamtkonzept gegen Rechtsextremismus – aus meiner Sicht eines der ersten in Deutschland, ein sehr umfassendes –, das wir jetzt ressortübergreifend umsetzen müssen. Ich habe etwas Besseres noch nicht gesehen, auch nicht im Bund. (Beifall bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Die rechtlichen Handlungsspielräume von Polizei und Verfassungsschutz werden wir konsequent nicht zum Vorteil von Extremisten auslegen. Wo deeskalierendes Verhalten der Polizei nicht verstanden oder missbraucht wird, muss Stärke gezeigt werden und Regelverstößen mit niedrigen Einschreitschwellen begegnet werden. (Beifall bei der CDU) Das dauerhafte Unterwandern bürgerlicher Versammlungen und Proteste durch Extremisten werden wir nicht akzeptieren. Wer aber so stark vorgehen will, muss auch stark sein – ein zusätzliches Argument für starke Sicherheitsbehörden, meine Damen und Herren. Was den Verfassungsschutz betrifft: Das Verfassungsschutzgesetz, diesen Entwurf, hätten wir Ihnen jetzt gern vorgelegt. Der ist fertig. Dann kam das Urteil zu Bayern aus Karlsruhe, sodass wir jetzt wieder anhalten müssen, der Entwurf wird überarbeitet. Wir tun das im Bund-LänderVerbund gemeinsam. Ich habe die große Hoffnung, obwohl ich aus dem eigenen Haus gemahnt werde, dass das ein fast überambitionierter Zeitplan ist. Wir versuchen aber, Ihnen ganz früh im Jahr 2023 – also eher im Januar – einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Karlsruher Urteilssprüche beinhaltet. Ich hoffe, wir schaffen das. Das brauchen wir dringend. Die Befugnisse braucht der Verfassungsschutz. Er ist unser Radarsystem für unsere Demokratie. Er muss frühzeitig Entwicklungen erkennen und warnen können. Die Zusammenarbeit zwischen Verfassungsschutz und Polizei ist weiter zu verbessern. Das Trennungsgebot, meine Damen und Herren, ist kein Kooperationsverbot. Das ist ein Leitspruch für mich. Das zeigen die schweren Terrorangriffe und Mordserien, die wir hinter uns haben. Deshalb braucht das Landesamt operativ ebenso wie fachaufsichtlich dringend strukturelle und personelle Stärkung. Zu einem weiteren Aspekt: Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Bevölkerungsschutz. 42 000 Feuerwehrfrauen und -männer, 9 000 Helferinnen und Helfer im Rettungsdienst und Katastrophenschutz sind für uns im Einsatz für unsere Sicherheit. Die Staatsregierung hat bereits im Jahr 2018 ein Investitionspaket für die sächsischen Feuerwehren beschlossen. Von 2018 bis 2023 fließen 200 Millionen Euro in den kommunalen Brandschutz. Das spüren die Feuerwehren vor Ort. Meine Damen und Herren! Ich habe so viele Feuerwehrtermine schon gemacht, die danken uns auch dafür. Das kommt bei denen an. Sie spüren es, und sie erkennen es auch an. Dafür sind wir auch einmal dankbar, dass uns das gesagt wird. Ich habe nur Lob erfahren ehrlich gesagt – wieder eine Grußadresse an Herrn Wöller. Wir modernisieren die technische Ausstattung der Katastrophenschutzeinheiten. Allein dafür hat der Freistaat 40 Millionen Euro seit 2011 investiert. Im Ländervergleich ist das in Deutschland ein vorderer Platz. Wir haben die Helfergleichstellung Feuerwehr und Katastrophenschutzangehörige begonnen und werden es im neuen Entwurf, der Ihnen vorgelegt wird, fortsetzen, wenn nicht sogar vollenden. Sachsen verfügt über ein digitales leistungsfähiges System vernetzter Leitstellen, Schnittstelle zwischen Bürger, Feuerwehr und Rettungsdiensten. Das ist sehr gut. Meine Damen und Herren! In ganz Deutschland, wie auch in Sachsen, bauen wir den Bereich der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr nahezu komplett auf Ehrenamt auf. Das ist weltweit einzigartig – ein unschätzbares Zeugnis für den inneren Zusammenhalt dieser Gesellschaft. Dessen müssen wir uns immer bewusst sein – ein unschätzbares Zeugnis für den Zusammenhalt dieser Gesellschaft. All diesen Menschen, die uns in Sachsen den Rücken stärken, im wahrsten Sinne des Wortes, gilt ein herzliches Dankeschön! (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Wie schauen unsere Pläne aus? – Das neue Gesetz kommt. Kabinett ist kommende Woche. Anhörungsverfahren. Parlamentarisches Verfahren. Ich mache es kurz, meine Damen und Herren: Wir verteidigen nicht unseren Entwurf. Das ist nicht meine Grundhaltung. Ich war knapp zwölf Jahre lang Parlamentarier. Das Struck'sche Gesetz gilt nicht nur für mich – ich finde es faszinierend und auch gut; ich habe auch das Selbstbewusstsein als Abgeordneter gehabt –: Ein Gesetz verlässt das Parlament immer besser, als es hineingekommen ist. Dabei bleibt‘s. (Heiterkeit und Beifall bei der CDU) Ich bin auf Ihre Ideen gespannt. Wir werden sie einarbeiten. Ich möchte einen deutlich engeren Schulterschluss mit den Rettungs- und Hilfsorganisationen. Wir müssen näher zusammenrücken. Ich habe meine Abteilung schon ein bisschen erschreckt, indem ich gesagt habe: Macht eine Taskforce, jetzt kommen die Ideen zu unserem Gesetzentwurf. Jede einzelne prüfen wir hart mit Ihnen zusammen. Meine Damen und Herren! Im Brandschutz steht in den nächsten Jahren der weitere Ausbau der Landesfeuerwehrund Katastrophenschutzschule in Nardt im Vordergrund, in dem sehr schönen Nardt. Flaschenhals oder Booster, das ist die Entscheidung. Im Moment ist es Flaschenhals. Ich möchte es gern als Booster benutzen. Warum? – Vor allem die Ehrenamtler der freiwilligen Feuerwehr haben die berechtigte Erwartung, in Nardt besser bedient zu werden, „besser“ nicht im Sinne von Qualität, sondern von Quantität; es fehlen Plätze. In Nardt würde man auch gern mehr tun. Darum kümmern wir uns. Solange Menschen ihre Freizeit und teilweise ihren Urlaub investieren, müssen wir in der Lage dazu sein, die Anforderungen zu erfüllen, die sie haben. Das ist ein Booster für das Ehrenamt, und den möchte ich gerne haben. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Wir wollen die Gemeinden bei der Modernisierung ihrer Feuerwehren unterstützen. Ich könnte jetzt mutiger werden, weil der Finanzminister nicht mehr da ist, aber ich bleibe ehrlich – oder fair. (Heiterkeit bei der CDU –

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Rico Gebhardt Die Linke

Der ist die ganze Zeit schon weg! – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wir wollen die Modernisierung der Feuerwehr in den Gemeinden weiter unterstützen. Deshalb hoffe ich darauf, dass die Investitionen in den Brandschutz auf dem Niveau der vergangenen Jahre bleiben können. Das ist bundesweit hoch, aber es zeigt sich in Sachsen auch: Wir sind wirklich gut vorbereitet. Deshalb, meine Damen und Herren, glaube ich: Pandemie, Terroranschläge, große Verkehrsunfälle – wir haben auch den Rettungsdienst für Großschadenereignisse bestens zu rüsten und haben das auch getan. Wir werden die Reform der Notfallversorgung intensiv verfolgen. Ich komme abschließend noch zum Thema Katastrophenschutz. Ich bin ein großer Anhänger der These, den Blick auf die Wirkung von Krisen zu richten und nicht so sehr auf die verfassungsrechtlichen Ursachen. Ob Zivilverteidigung, Katastrophenschutz oder Sicherheit: Wir müssen über Zuständigkeitsfragen hinweg gemeinsam die Lösung finden. Deshalb unterstütze ich es sehr, dass die Bundesregierung angekündigt hat, das Krisenmanagement gemeinsam mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sowie dem neuen gemeinsamen Kompetenzzentrum zu verbessern. Das werden wir aus Sachsen heraus nach Kräften unterstützen. Wir brauchen mehr Investitionen in nationale Reserven: Trinkwasser, Sirenen, Warnmittel, Notstrom usw. Wir werden in Sachsen – den Vorschlag mache ich jedenfalls – ein sächsisches Sirenenprogramm auflegen, weil das Bundesprogramm nicht reicht. Ich fand die vergangene Woche sehr ernüchternd. Die Bundesregierung hat zu Recht gesagt – wer will das bestreiten? –: Wir sind in einer Zeitenwende. Wir brauchen 100 Milliarden Euro mehr für die militärische Verteidigung. Wenn man dieses Bedrohungsszenario zu Recht sieht – Verteidigungsfähigkeit verbessern –, wo bleibt dann der Betrag für die Zivilverteidigung? Alle Landesinnenminister haben dafür geworben. Die Bundesinnenministerin hat dafür geworben. Ich weiß gar nicht, wer nicht dafür geworben hat. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Die CDU hat dafür nicht geworben! –

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Dr. Joachim Keiler AfD

Merz war dagegen! – Weitere Zurufe) Wenn ich eine Lage annehme, in der ich neue Kampfjets brauche, dann brauche ich auch einen Betrag 100 plus x für die Zivilverteidigung. Über diesen Betrag ist in der vorigen Woche nicht entschieden worden. Das finde ich sehr bedauerlich. Meine Damen und Herren, diese Nichtentscheidung in diesen schweren Zeiten gilt nicht nur für die Bevölkerung, sie gilt auch für die Menschen im Ehrenamt, die darauf warten, dass ihre Möglichkeiten verbessert werden. Ich hätte ein anderes Signal erwartet. Jetzt werden wir in Sachsen versuchen, das Notwendige zu retten. Beim Bund bleibe ich aber dran. Die Innenministerkonferenz startet heute. Ich werde es dort wieder formulieren. Wir möchten dieses Engagement vom Bund sehen. (Beifall bei der CDU) Last, but ot least, meine Damen und Herren: Ich bin Sportminister. Schon deshalb wäre ich nach Sachsen gekommen. Wenn Sie mir nur diese Abteilung angeboten hätten, dann wäre ich auch gekommen. Es ist eine wunderbare Aufgabe. Allerdings braucht ein starkes Sportland nicht nur einen empathischen Minister, es braucht auch eine starke Sportförderung. Dafür werde ich mich einsetzen. Allein die konsumtiven Mittel haben im Jahr 2021/2022 ein Volumen von 52 Millionen Euro erreicht und gehen direkt an den Landessportbund und an die Vereine. Die investiven Mittel belaufen sich auf 50 Millionen Euro. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Sportförderung. Wir stärken damit wieder das Ehrenamt, 83 000 Engagierte. Ihnen allen gilt unser Dank. Die Corona-Pandemie hat den Sportvereinen aber schwer zugesetzt. Deshalb haben wir zusätzliche Finanzmittel bereitgestellt, um die Existenz der 4 400 Sportvereine zu sichern, (Vereinzelter Beifall bei der CDU) Zuschüsse in Höhe von 7 Millionen Euro. Meine Damen und Herren! Die Qualität des Vereinssports steht und fällt mit der Qualifizierung der Trainer. Wurden in den vergangenen Jahren noch 350 Euro für jeden Übungsleiter pro Jahr gezahlt, sind es heute 480 Euro. Auch das ist ein klares Signal. Diese Mittel können im Breitensport flexibel eingesetzt werden. Dem kommt eine zentrale Rolle zu. Gerade in Zeiten, in denen wir mehr denn je gesellschaftlichen Zusammenhalt brauchen, ist der Breitensport eminent wichtig. Wir dürfen nicht nur auf den Spitzensport schauen. 650 000 Mitglieder sind in unseren Vereinen. Es ist wahrscheinlich die größte Bürgerorganisation Sachsens. Dem muss man sich bewusst sein, wenn man über Sport spricht. Wie geht es weiter? – Natürlich wollen wir die Sportförderung so beibehalten. Sie ist hoch. Wir wollen die Marke „Sportland Sachsen“ weiterentwickeln. Wir wollen die olympischen Erfolge. Ich möchte der Tourismusministerin ein Vorlagengeber sein. Wenn das Sportland Sachsen fliegt – und fährt, und was sie alles tun –, dann ist das auch ein wesentliches Erfolgsprinzip für den Tourismus. Das zieht Menschen an. Das kann ich Ihnen sagen. An jedem Samstag im Winter stundenlang Sachsen im Fernsehen – bessere Werbung gibt es nicht. Dazu müssen wir unsere Sportlerinnen und Sportler befähigen. (Beifall bei der CDU) Letzter Aspekt. Die Integrationsleistung gerade von Ukraineflüchtlingen in den Sportvereinen ist eine enorm wertvolle Arbeit. Dabei funktioniert unsere Gesellschaft wieder. Sieger bei uns sind nicht nur diejenigen, die Medaillen gewinnen, sondern auch diejenigen, die sich bei uns integrieren. Wo ist das leichter als beim Sport? Deshalb unterstützen wir gemeinsam mit dem Beauftragten für Vertriebene und Spätaussiedler die ukrainischen Flüchtlinge in den drei Anlaufstellen Chemnitz, Dresden und Leipzig. Meine Damen und Herren, eigentlich wollte ich nur 35 Minuten reden. Das ist mir nicht gelungen. Ich hoffe aber, Sie verzeihen es mir. Es ist mein erster Versuch. Jedenfalls schaffe ich den Zieleinlauf. Es wird also nicht von der Redezeit der Fraktion abgehen. Ich komme zum Schluss. So bildlich habe ich versucht, Ihnen deutlich zu machen: Wir stehen vor einem wunderbaren großen Haus Freistaat Sachsen. Über der Erde sehen Sie das Bildungszimmer, den Balkon vom Wirtschaftsminister, das Penthouse des Ministerpräsidenten. (Heiterkeit bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung – Lachen der Abg. Kerstin Köditz, DIE LINKE) Sie sehen alle Ministerien, nur eines nicht, das SMI. Wir betrachten uns als das Fundament, mehr als eine Bodenplatte, wir sind ein richtig starker Keller. (Heiterkeit bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Wir glauben: Nur dann, wenn wir funktionieren, ist das andere überhaupt erst möglich. Sie können kein Penthouse bauen, wenn der Keller nicht funktioniert. Wir sind im Prinzip diejenigen, die man unterstützen muss, wenn es in allen anderen Ressorts gut laufen soll. Mit diesem Selbstbewusstsein, meine Damen und Herren, möchte ich schließen. In unsicheren Zeiten macht uns das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat widerstandsfähig gegen Krisen und Risiken. Es macht den Staat auch attraktiv nach innen und außen. Das ist die Mission, die wir haben. Der Ministerpräsident hat am 2. Juli 2019 gesagt: Für uns war wichtig, nicht nur Politik für, sondern vor allem Politik mit den Sachsen zu gestalten. Diesen Satz habe ich übrigens erst sehr spät gefunden, nachdem die Rede schon stand. Aber das erklärt das Wort „Bürgersinn“, mit dem ich angefangen habe. Ich danke Ihnen. (Lebhafter Beifall bei der CDU – Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Ich danke dem Herrn Staatsminister des Innern für die Fachregierungserklärung. Wir kommen nun zur Aussprache, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Folgende Redezeiten wurden für die Fraktionen festgelegt: CDU 32 Minuten, AfD 26 Minuten, DIE LINKE 16 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 14 Minuten und die SPD 12 Minuten. Die Reihenfolge in der ersten Runde ist AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, Fraktionslose, die keinen Redebedarf angemeldet haben. Ich beginne jetzt mit der AfD-Fraktion. Das Wort erhält Herr Kollege Wippel, bitte.

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Sebastian Wippel AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Herr Staatsminister Schuster! Wenn man Ihnen zugehört hat, dann scheint über Sachsen ja wirklich nur die Sonne, und es gibt kaum eine Steigerung davon. Es ist glatt so, als wäre die CDU nie in der Regierung gewesen. Bei all dem, was jetzt vor Ihnen liegt, ist alles wunderbar. Wenn ich Ihnen richtig zugehört und einmal zu den GRÜNEN hinübergeschaut habe, dann waren die GRÜNEN gar nicht so übermäßig amüsiert über das, was Sie gesagt haben. Aber sie waren noch ziemlich entspannt, weil die GRÜNEN wissen, dass es bei der CDU meist bei Ankündigungen bleibt und die Taten nicht folgen. (Beifall bei der AfD) Sie wollen in einem starken Sachsen sicher leben. Wer möchte das nicht? In unserem Sachsen ist es schön. Es ist sogar schon relativ sicher, sagt unser Minister, allerdings sagt die Polizei doch etwas anderes. Jüngst hieß es in einer Pressemitteilung: Legen Sie ein gesundes Misstrauen an den Tag, verriegeln Sie die Türen, wenn Sie Ihr Fahrzeug verlassen. Da ging es um die Sicherheit auf unseren Autobahnparkplätzen, gerade für Lkw-Fahrer, wenn die nämlich an den Hänger gehen und weggelockt werden. Gerade im Bereich der Autobahnpolizei hat man über die Jahre das Personal heruntergespart. Da ist kaum noch jemand. Wenn man in den Grenzregionen, zum Beispiel in Görlitz, ist, verriegeln die Leute ihre Türen jede Nacht. Ob die Kriminalität runtergeht oder nicht, die Häuser sind abgeschlossen. Ich habe mir schon mehr als einmal Gedanken gemacht, was wäre, wenn es brennt, weil die Feuerwehr immer mit der Ramme kommen müsste. Das ist die Kehrseite dieser Sicherheit. Alle wollen irgendwie sicher leben, und die Leute passen sich an. Deshalb ist eine kleine Bestandsaufnahme wichtig. Wir haben 246 000 bekannte Straftaten in Sachsen, in der PKS. Angegeben waren 40 000 Straftaten, die gar keine PKSFreigabe hatten. Das ist tatsächlich ein Zehnjahrestief oder sogar noch länger. Aber es ist eben auch das Hellfeld, und das Dunkelfeld ist deutlich größer; aber das Dunkelfeld hat nun mal die Eigenschaft, dass es nicht statistisch erfasst werden kann. Wir müssen uns die Frage stellen, wie es zu diesem Rückgang kommt. Logischerweise haben wir weniger reine Ausländerdelikte, wie illegale Einreisen. Diese waren in Zeiten der CoronaPandemie deutlich rückläufig. Wir haben einen starken Rückgang bei den Wohnungseinbrüchen und den KfzDiebstählen. Allerdings liegt die Aufklärungsquote bei nur einem Drittel. Das muss man auch mal sagen. Das darf deutlich mehr sein. Ich stelle die These in den Raum, dass das etwas mit Corona zu tun hat, und zwar ganz maßgeblich aus mehreren Gründen. Zum einen mussten die Menschen zu Hause sein, sie konnten und durften gar nicht raus. An der Grenze war mehr Polizei, die in erster Linie natürlich kontrolliert hat, ob ein Corona-Test vorhanden ist oder nicht. Das hat Straftäter abgeschreckt. Zum anderen wird nicht eingebrochen, wenn die Leute zu Hause sind. Logischerweise gehen dann die Tatgelegenheiten für die Straftäter zurück. Das war auch der einzige positive Nebeneffekt der CoronaPolitik, die Sie hier in Sachsen an den Tag gelegt haben. Ein anderer Bereich ist Cybercrime mit einem Anstieg von 22 %. Da haben wir ganz schön zu tun, was das Thema angeht. Das liegt aber in erster Linie auch am Anzeigeverhalten der Menschen, denn es wird mehr angezeigt und auch mehr darüber geredet. Dort haben wir ein unheimlich großes Dunkelfeld. Viele Dinge werden gar nicht angezeigt. Wenn man sich die ganzen Phishing-Mails anschaut, die man selber bekommt, da ist noch ganz schön zu tun, wenn man der Sache richtig nachgehen will. Dazu brauchen wir eine Schwerpunktsetzung in diesem Bereich. Besonders betrifft es kleine und mittelständische Unternehmen, wenn ihre Daten gestohlen und sie erpresst werden, wenn ihre Systeme kaputtgehen oder sie betrogen werden. Das drückt auf unsere Wirtschaft. Die Masse der sächsischen Wirtschaft besteht aus kleinen und mittelständischen Unternehmen. Dort sind die Auswirkungen besonders gravierend. Deshalb müssen Beratungsangebote her. Das ist eine Aufgabe, die auch das Landesamt für Verfassungsschutz hat, der man bitte einmal etwas stärker nachkommen darf. (Beifall bei der AfD) Ein Bereich, der uns große Sorgen macht, sind die auf Video aufgezeichneten Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch. Den Begriff „Kinderpornografie“ benutze ich ganz bewusst überhaupt nicht, weil es nicht auch nur ansatzweise mit einer Einwilligung zu tun hat. Wir haben einen Anstieg der Delikte um 127 %. Hier müssen wir ganz stark darauf setzen, mit künstlicher Intelligenz heranzugehen, um diese Terabyte an Daten auswerten zu können. Das werden wir mit Manpower gar nicht können. Hier müssen wir ran. Hier geht es um den Schutz unserer Kinder. Hier geht es um internationale Ringe. Da muss wirklich deutlich besser gearbeitet werden. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Ein weiterer Schwerpunkt, den Sie benennen, ist der Anstieg der politisch motivierten Kriminalität um 18 %. Da muss man schauen, was das eigentlich ist. Wir tun so, als wäre das sehr stark zu spürende Kriminalität. Wenn das von linker Seite ausgegangen wäre, was wir in den letzten Jahren bei Corona gesehen haben, dann hätte man das in der Presse gemeinhin als zivilen Ungehorsam bezeichnet und mehr wäre es am Ende nicht gewesen. Wir haben im Innenausschuss auch festgestellt, dass es friedlich geblieben ist, wenn die Polizei keine Maßnahmen getroffen hat. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach, die Polizei war schuld?) Insofern ist klar, dass die Demonstrationen grundsätzlich friedlich angelegt gewesen sind. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Eine sehr freie Interpretation!) – Nein, es ist gar nicht sehr frei, Frau Köditz, lesen Sie einfach mal nach. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Ich kann lesen!) – Daran habe ich aber Zweifel, wenn ich Ihren Zwischenruf höre. Bei der politisch motivierten Kriminalität haben wir 661 Verfahren von linksextremistischen Taten, die eingestellt worden sind. Gerade einmal 31 Täter wurden schlussendlich bestraft. Schon allein von der Einstellung und der Bestrafung her haben wir ein Verhältnis von 1 : 20. Das ist der absolute Wahnsinn. Sie sagen immer, wir haben links gar kein Problem, der Schwerpunkt sei rechts. Die PMK-Statistik ist veröffentlicht worden. Hammer und Sichel an der Wand sind kein Propagandadelikt, während das Hakenkreuz zu Recht ein Propagandadelikt ist. Hier werden die Dinge ungleich behandelt. Deshalb kommen unterschiedliche Zahlen heraus. Schauen wir uns die Gewaltdelikte an. Dann haben die Linksextremisten tatsächlich die verwerflichen Straftaten von Rechtsextremisten in Sachsen mittlerweile überholt. (Zurufe: Hört, hört! und vereinzelt Beifall bei der AfD) Schauen wir mal bei den Gewaltdelikten hinein. Es gibt durchaus eine positive Entwicklung. In den letzten Jahren gab es im Schnitt immer 5 800 Gewaltdelikte und nun nur 5 200. Ich wage die These, dass wir den Schnitt der letzten Jahre wieder erreichen werden. Es ist ganz klar, wenn die Leute zu Hause eingesperrt sind, (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Sie waren nicht eingesperrt!) dann treffen sie sich nicht in der Disco, dann treffen sie sich nicht vor der Disco, dann treffen sie sich nicht auf dem Platz, weil nicht mehr als zehn Leute zusammenkommen dürfen. Dementsprechend werden sie sich auch nicht schlagen oder gegenseitig mit Messern angreifen. Deshalb gab es infolge der Corona-Politik da einen Rückgang. Bei einem anderen Bereich, den besonders schweren Sexualdelikten, haben wir immer noch den Umstand, dass an zwei von drei Tagen so eine Straftat in Sachsen stattfindet. Ein Drittel der Tatverdächtigen sind nicht Deutsche. Wir haben bei Raubdelikten 1 300 Straftaten und dabei einen Anteil von Nichtdeutschen unter den Tatverdächtigen von 40 %. Da nähern wir uns wirklich stark der Hälfte an. Geht es um Betäubungsmittelhandel und um Schmuggel, dann sind ein Drittel der Tatverdächtigen nicht deutsch. Dabei gibt es einen kleinen Anstieg von 2 %. Das hat aber nichts mit der besseren Arbeit der Polizei in Sachsen zu tun, sondern das sind in erster Linie Dinge, die die Bundeszollverwaltung uns zuliefert und die neuerdings bei uns in der Statistik erfasst werden. Das ist jetzt ein anderer Bereich; oder bleiben wir dabei. Sie haben vorhin gesagt, Herr Staatsminister, die Mehrfach-Intensiv-Straftäter bei den Asylbewerbern machten Ihnen große Sorgen; dort müsse man einen Schwerpunkt setzen. Ja, machen wir. Deshalb haben wir seit Jahren konstant einen MITA-Anteil von etwa 1 200 Personen, die sich in Sachsen aufhalten. Davon ist gerade einmal jeder Fünfte tatsächlich in Haft, und noch einmal die Hälfte davon ist zur Festnahme ausgeschrieben. Das ist deutlich zu wenig. Wir wissen, woher die Leute kommen. Sie kommen aus dem nordafrikanischen Raum, und sie kommen aus dem arabischen Raum, insbesondere aus Syrien. Bei der Duldung ist es so, dass diejenigen, die eine Duldung haben, neuerdings – durch die gestiegene Masse – auch mehr Straftaten begehen. Das ist mittlerweile die größte Gruppe unter den Ausländern. Sie wollen den Schwerpunkt setzen, Sie machen es aber tatsächlich nicht. Wenn diese Taskforce, die Sie angesprochen haben, oder diese Sondereinheit in der Landesdirektion – von der ich, ehrlich gesagt, heute das erste Mal höre; auf meine Anfragen konnte so etwas nämlich nicht benannt werden – so gute Arbeit machen würden, dann ist es mir unerklärlich, warum gerade aus diesem Bereich immer nur im niedrigen zweistelligen Bereich Leute abgeschoben werden. Gerade in Länder, wo es uns schwerfällt, also in Schwerpunktländer, schaffen wir es nicht, die Menschen zurückzuschieben. Ihre Schwerpunktarbeit hat dazu geführt, dass sich seit 2015 die Anzahl der Menschen mit einer Duldung in Sachsen verdoppelt hat. Es gab einen kontinuierlichen Anstieg bis hin zur Verdoppelung. Jetzt haben wir 15 000 Ausreisepflichtige. Sie sprachen von Ordnung als der Kehrseite der Humanität. Das ist völlig richtig. Da sind wir einer Meinung. Das Problem ist nur, dass die CDU seit Jahren über Ordnung spricht, aber einfach nichts dafür tut. (Beifall bei der AfD) Vielleicht wäre es ein erster Schritt in die richtige Richtung, Herr Staatsminister, es wäre gut, wenn Sie eine Dienstanweisung im Bereich der Kommunen erlassen würden und man sich mit den Kommunen einigen könnte, wo ausreisepflichtige Ausländer unterzubringen sind. Denn würde man die Straftäter unter den Ausländern vor der Abschiebung dort antreffen und so von dem Umstand wegkommen, dass in über der Hälfte der Fälle die abzuschiebenden Personen nicht mehr angetroffen werden. Das können Sie einfach machen. Reden Sie dazu mit den unteren Unterbringungsbehörden. Besonders betrifft die Menschen der Bereich der Straßenund Drogenkriminalität. Das ist das, wo man sich besonders unsicher fühlt. Sie haben eine Studie zur gefühlten Sicherheit in Auftrag gegeben, und wir haben diese als Landtag beschlossen. Das ist als Ansatz nicht schlecht. Ich finde, das Dunkelfeld sollte noch stärker betrachtet werden. Aber schauen wir einmal, was herauskommt. Diese Bereiche sind besonders wichtig. Das sind die Bereiche, in denen die schon angesprochenen Ausländer besonders stark hervortreten. Deshalb müssen Sie hier wirklich einen Schwerpunkt setzen, damit diejenigen, die sich hier berechtigt aufhalten, nicht für diejenigen in Mithaftung genommen werden, die unser Rechtssystem mit Füßen treten. (Beifall bei der AfD) Wir wollen uns diesen Aufgaben stellen und sie bewältigen. Da könnten Sie durchaus mit uns einen starken Partner an der Seite haben. Das wollen Sie aber nicht. Sie wollen lieber mit den GRÜNEN weitermachen wie bisher, nämlich gar nichts in dem Bereich. Sie wollen die Polizei personell stärken. 15 000 Stellen sind jetzt im Gespräch. 15 000 – das ist die Anzahl, die wir schon 2015 hier im Landtag gepredigt haben. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Hört, hört!) Sie wollen den Einstellungskorridor bei 600 freilassen. Wir waren aber schon bei 700. Wir hätten schon Jahre vorher anfangen können und wären längst bei dieser Zielgröße angelangt. Das sind wir aber nicht. Herr Schuster, da kann ich Ihnen keinen Vorwurf machen. Zu dem Zeitpunkt waren Sie noch nicht in Sachsen. Allerdings ändert das nichts an der Verantwortung, die die Koalition an dieser Stelle trägt. Wenn wir diese 15 000 Stellen ansehen, dann kann das nur eine Untergrenze sein, weil wir nur diese Makrobetrachtung haben, also das Ganze nur von oben sehen. (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Wir müssen zur Mikrobetrachtung kommen und berechnen, wie viel Personal wir in der Linie brauchen. Die eine Gewerkschaft kommt da auf knapp 16 000 Stellen. Das muss man sich kritisch ansehen. Es ist klar, dass teilweise Kosmetik betrieben wird, so zum Beispiel bei den Überstunden. Ihr Vorgänger, Herr Staatsminister Wöller, hat gesagt, dass die Überstunden weniger geworden sind. Das ist tatsächlich zutreffend. Die Kehrseite ist allerdings, dass das erschummelt worden ist. Dafür haben die Beamten Urlaubstage angespart, die sie vor sich herschieben. Mittlerweile schieben die sächsischen Polizeibeamten zusätzlich zum Jahresurlaub von 2022 noch 42 000 Tage Urlaub vor sich her. Diese müssen in den nächsten fünf Jahren genommen werden. Sie können sich vorstellen, was das bedeutet. Seit 2017 hat sich diese Zahl verdoppelt. Sie müssen auch den Arbeitsaufwand in die Personalberechnung einbeziehen. Ein Tötungsdelikt wird heute anders bearbeitet, als das noch vor zehn Jahren der Fall gewesen ist. Da ist mehr Papier hinzugekommen. In der Fläche muss mehr Polizei vorhanden sein. Die Fläche muss stärker abgedeckt werden. Vor Jahren sind die Reviere zugemacht worden. Morgen werden wir über einen Antrag sprechen, den wir ins Plenum eingebracht haben. Deshalb spricht man jetzt wahrscheinlich in der Öffentlichkeit etwas lauter darüber. Das ist gut, da können Sie Farbe bekennen und die Zustimmung empfehlen. Wir wollen natürlich, dass in der Fläche Polizei da ist, damit der Bürger sie wahrnimmt. Wir müssen einen Schwerpunkt in der Grenzregion setzen, aber natürlich auch in den Brennpunktregionen einer Stadt wie Leipzig. Dann gibt es noch ganz kleine Dinge. Herr Staatsminister, Sie haben behauptet, es gebe keine stillen Reserven. Ich sage Ihnen: Es gibt stille Reserven. Führen wir doch endlich die E-Akte ein, und zwar durchgängig. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Die kennt Ihre Fraktion nicht!) Es kann ja wohl nicht sein, dass die Sachen erst aufgeschrieben und dann in den Computer abgetippt werden. Dann wird das auf den Kopierer gelegt und an die Staatsanwaltschaft geschickt. Dann wird es dort wieder ausgedruckt und dann wieder abgetippt. (Zuruf der Abg. Kerstin Köditz, DIE LINKE) Hier kann man deutlich besser arbeiten. Das muss man in Angriff nehmen. Solche Dinge wie digitale Signaturen kennt die Polizei in Sachsen nicht. Die gibt es nicht. Bei der Bank können Sie hingehen und für Millionen Euro ein Darlehen nehmen, um ein Gebäude zu finanzieren. Da unterschreiben Sie auf einem kleinen Pad. Bei der Polizei ist das offensichtlich nicht möglich. Da heißt Digitalisierung: Wir klimpern den Vorgang in den Computer ein und fahren dann mit dem ausgedruckten Formular noch einmal zum Bürger hin, lassen es unterschreiben und fahren dann zurück, damit wir es dann einscannen. Es wird also zweimal ausgedruckt. Alles klar! Das Anbieten von bargeldloser Zahlung ist auch so eine kleine Sache, die andere Bundesländer seit vielen Jahren machen. In Sachsen gibt es das nicht. Da rennen wir lieber mit einem Zettelblock durch die Gegend. (Sören Voigt, CDU: In der Kantine gibt es das jetzt!) Ja, die Landtagskantine kann das. Aber der Bürger, der eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen hat, und sogar zahlungswillig, aber nicht zahlungsfähig ist, weil er nicht genug Bargeld in der Tasche hat, der ist dann der Gekniffene. Dann haben wir wieder einen Verwaltungsaufwand. Sie von der CDU wollen dann wieder Leute einstellen, um diesen Verwaltungsaufwand zu bewältigen. Dabei kann man es viel einfacher haben. Sie müssen auch Artfremdes abgeben. Das ist auch eine stille Reserve. In Großstädten wie Chemnitz, Leipzig, Dresden kann man Ruhestörungen auch vom Ordnungsamt bearbeiten lassen. Das setzt aber voraus, dass die Städte auskömmlich finanziert sind, wie alle anderen Gemeinden auch. Für alles, was wir haben, brauchen wir natürlich Personal. Wenn wir Personal haben wollen, dann können wir das Personal nicht nur nach Schneeberg schicken, (Sören Voigt, CDU: Rothenburg!) sondern wir müssen auch die anderen Polizeifachschulen erhalten. Vielleicht müssen Sie eine Sache machen. Wenn ein Bewerber bei der Polizei absagt, dann könnte man ihn fragen: Warum hast du abgesagt, warum hast du den Dienst nicht angetreten? Aber das macht man natürlich nicht. Dann würde man nämlich hören: Ich will nicht nach Schneeberg, ich will lieber woanders hin. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Immer das Rumgejammer von Ihnen!) Das bedeutet, dass man mehr Standorte in der Fläche braucht. Man muss Chemnitz und Leipzig erhalten. Wenn wir als Staat aussuchen und die Besten haben wollen, dann müssen wir solche Dinge berücksichtigen. Dazu kommt noch die gemeinsame Unterbringung. Wir müssen das WirGefühl in der Polizei wieder einmal stärken. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Da gibt es genug!) Wir brauchen kein Misstrauen, wie es mittlerweile vorhanden ist, bei dem keiner mehr muh und mäh sagt. Die Leute kennen keine Kameradschaft mehr. Unterhalten Sie sich einmal mit den älteren Polizisten auf den Dienststellen darüber, was an jungen Kollegen nachkommt. Man macht halt gemeinsam seine Ausbildung und nach Feierabend macht in erster Linie wieder jeder seins. Das kennt man anders. Wir müssen die jungen Leute formen. Das geht nur, wenn sie während der Ausbildung auch gemeinsam untergebracht sind. (Beifall bei der AfD) Die Kehrseite ist: Wenn wir die Besten nicht mehr bekommen, dann führt das zu dem Umstand, den wir jetzt haben: Wir haben mittlerweile eine Durchfallerquote in Höhe von 16 %, früher waren das einmal 3 %. Das heißt: Wir stellen Leute ein, die nicht mehr in der Lage sind, ihre Ausbildung oder ihr Studium so gut zu beenden, wie es in der Vergangenheit der Fall war. Ich komme zu einem weiteren Punkt: Sie haben die grenzüberschreitende Zusammenarbeit gelobt. Das finde ich gut, denn grenzüberschreitende Zusammenarbeit muss sein. Wir haben aber leider keine Dienststelle, die im 24-Stunden-Betrieb gemeinsame Streifen mit Kollegen aus Polen und Tschechien durchführt. Das gibt es nicht. Während der Corona-Zeit in den letzten zwei Jahren sind alle gemeinsamen Streifen abgesagt worden; diese gab es also überhaupt nicht. Das heißt, das Absenken der Kriminalität im Bereich der sächsischen Außengrenze können wir nicht auf diese gemeinsamen Tätigkeiten zurückführen; Ermittlungstätigkeiten sind natürlich noch einmal etwas anderes. Ein letztes Thema: Sie sprechen über Bürgersinn. Damit ist natürlich auch das Ehrenamt gemeint, das ist klar. Es gibt circa 42 000 Männer und Frauen in der freiwilligen Feuerwehr, die teilweise den zu dünn aufgestellten Rettungsdienst im ländlichen Bereich als First Responder ergänzen – und das alles in ihrer Freizeit im Ehrenamt. Es sind circa 42 000 Männer und Frauen, die retten, löschen und Sachen bergen, die teilweise sogar gefährlich sind. Das alles sind Dinge, die wichtig sind. Jeder von denen leistet circa vier Stunden pro Woche Ehrenamt, nur um als Truppmann seine Einsatzfähigkeit zu erhalten. Die eigentlichen Einsätze kommen dabei noch obendrauf. Das ist wirklich eine hervorragende Leistung. Dabei ist doch aber die Frage gerechtfertigt: Soll das denn alles bitte immer nur für einen Gotteslohn sein? Ist es wirklich immer nur das Ehrenamt oder können wir noch etwas machen, um noch deutlich mehr zu stärken? Wir haben seit Jahren in Gemeinden Feuerwehrfahrzeuge, die eigentlich schon H-Kfz-Kennzeichen bräuchten. Wenn wir mit der Finanzierung in der Art und Weise weitermachen wie bisher, dann wird sich an dem Umstand nichts ändern. Dann können wir in eine Stadt wie Görlitz nehmen; es würde nichts ändern. Das Geld, das wir bekommen, reicht nicht aus. Oder die andere Sache: Können wir das Ehrenamt durch eine Ehrenamtsrente oder durch eine Feuerwehrrente stärken? Das sind Dinge, die von den Feuerwehrleuten immer wieder angesprochen werden. Das könnte das Ganze etwas attraktiver machen. Die Helfergleichstellung haben Sie schon angesprochen. Ich glaube, dazu haben wir auch keine zwei Meinungen. Wichtig ist uns hierbei, dass auch die PSNV-Kräfte einbezogen werden. Sie helfen sowohl der Polizei als auch den Helfern, helfen aber im ersten Moment auch den Geschädigten bei der Verarbeitung der schlimmen Erlebnisse. Auch die anderen 9 000 Helfer im Katastrophenschutz bei den verschiedenen Organisationen müssen eingebunden, gestärkt und gefördert werden. Was ist unterhalb dieser Schwelle zum Katastrophenschutz? Das haben wir im Landtag schon gehört. Es wird eher das Technische Hilfswerk herangezogen, weil die Kosten dafür der Bund trägt. Die eigenen Kräfte, die eigenen Ehrenamtler aus der Gemeinde oder aus dem Landkreis werden nicht herangezogen, weil es sich der Landkreis oder die Gemeinde nicht leisten kann, diese Leute zu bezahlen. (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Es gibt Geld dafür, aber dieses Geld reicht nicht aus. Ein Beispiel dafür ist der Stau auf der BAB 4 gewesen, als das DRK über Tage hinweg die Leute versorgt hat. Sollen diese das alle kostenlos machen? Sollen sie dafür ihren Urlaub nehmen? – Nein, hier müssen die Helfer gleichgestellt werden. Deshalb: Die BRKG-Novelle unterstützen wir sehr gern und kritisch. Sie haben vorhin das Struck'sche Gesetz angesprochen. Ich meine, dass es lautete: Kein Gesetz verlässt das Parlament so, wie es hereingekommen ist. – Sie haben gesagt, es wäre „besser“! … Ich darf vielleicht ganz kurz von der Seite erwähnen: „Besser als vorher“ darf nicht der Maßstab sein; es muss gut sein, wenn es rausgeht. (Beifall bei der AfD) An der Stelle wollen wir Ihnen gern kritisch zur Seite stehen, dass wir solche Sachen unterstützen. Frage: Wie bekommen wir Nachwuchs? Auch so etwas muss übrigens geklärt werden. (Zuruf: Das sollten Sie wissen! – Lachen der Abg. Christian Hartmann, CDU, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) – Ich weiß schon: mit den Bienchen und Blümchen; alles gut. Nein, ich meine natürlich den Nachwuchs für die Katastrophenschutzeinheiten und die Feuerwehren. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) – Wir können in der Kausalitätskette auch bis zu den Dinosauriern zurückgehen. Das infantile Lachen von Ihnen, Herr Lippmann, habe ich wohl zur Kenntnis genommen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Er ist wieder im Jammermodus!) Jetzt geht es um die Kinder- und Jugendeinheiten. Muss das Mindestalter wirklich acht Jahre betragen oder kann es auch darunter schon möglich sein? (Zurufe des Abg. Henning Homann, SPD) – Herr Homann, wenn Sie eine Frage haben, können Sie gern eine Zwischenfrage stellen. An diese Dinge müssen wir ran, dort müssen wir vorangehen, sonst sind zum Beispiel auch die Sportvereine schneller. Die Kinder haben ansonsten schon eine andere Beschäftigung gefunden, und dann fällt das Ehrenamt wieder hinten runter. Es wird dann schwierig, die jungen Leute in die Feuerwehr zu bekommen. Das sind Hausaufgaben, die zu machen sind. Es ist in erster Linie bei Ihnen, hierzu Vorschläge zu machen. Ich sage nur so viel: Wir haben die letzten Tage viel über Hubschrauber gelesen, aber Hubschrauber alleine reichen natürlich nicht aus. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Man braucht dafür zum Beispiel auch Piloten. Ich darf an der Stelle auch mal Kritik üben: Es ist bestimmt fünf Mal in der Presse erwähnt worden, dass jetzt Hubschrauber beschafft werden sollen und das die große Neuerung sei, die mit Ihnen gekommen sei. Tatsächlich ist das nur die Umsetzung des Haushalts, den wir hier im Landtag beschlossen haben. Das ist der aktuelle Haushalt. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Die Ausschreibung läuft seit über einem Jahr. Insofern ist das Ganze schon länger auf dem Weg und keine neue Erfindung. Herr Staatsminister, ich komme zum Ende. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Na endlich!) Eine Bitte habe ich: Sie haben eine Rede gehalten, bei der wir als AfD wirklich mitgehen können. Ich glaube, Sie könnten in uns, wenn Sie das alles umsetzen wollen, einen starken Partner haben. Ich wüsste allerdings nicht, was dann der Verfassungsschutz machen würde; denn dann würden sie ein Problem bekommen und müssten anfangen, sich selbst zu beobachten. (Heiterkeit und Beifall bei der AfD) Ich hoffe, dass Sie Ihren Worten auch Taten folgen lassen. Wir werden das beobachten. Wenn die Richtung stimmt, werden wir Sie im Gegensatz zu dem, was von Rot-Grün kommt, unterstützen; denn bei denen können Sie davon ausgehen, dass Sie, wenn es gegen die linke Krawallfolklore in Leipzig geht, einen Knüppel zwischen die Beine geworfen bekommen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Als Erster in der Aussprache hatte Herr Kollege Wippel für die AfD-Fraktion das Wort. Es folgt ihm für die CDU-Fraktion Kollege Anton, bitte.

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Rico Anton CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Innenminister hat seine Fachregierungserklärung unter die Überschrift „Mit Bürgersinn – für ein starkes, sicheres und lebenswertes Sachsen“ gestellt. Genau darum geht es aus meiner Sicht auch. Unsere gemeinsame Aufgabe ist es, Daseinsvorsorge im besten Sinne zu organisieren. Die zentralen Aufgaben, die dabei dem Innenressort zukommen, wurden genannt: Kommunen, Sicherheit inklusive Bevölkerungsschutz und der Sport. Herr Wippel, ich bin etwas irritiert darüber, (Sebastian Wippel, AfD: Dass nix zum Sport gesagt wurde!) dass Sie – außer einer relativ umfassenden, eigenwilligen Bewertung der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik und Ihren üblichen Ausführungen zum Thema Asyl – hier wenig weitere Punkte beigetragen haben. Sie haben offensichtlich einen sehr verengten Blick auf die Zuständigkeiten des Innenministeriums. Zu den Kommunen kam von Ihnen kein Wort. Ich bin dem Innenminister sehr dankbar dafür, dass er das Thema Kommunales an die erste Stelle gesetzt hat, denn ohne die kommunale Ebene würde in unserem Land vieles nicht funktionieren. Die Städte, die Gemeinde und die Landkreise erfüllen zahlreiche Aufgaben im Rahmen der ihr von der Verfassung zugestandenen kommunalen Selbstverwaltung. Das hat sich bestens bewährt, denn vor Ort weiß man am allerbesten, was benötigt wird und wo die Prioritäten liegen. Es gilt das Subsidiaritätsprinzip: Was vor Ort besser entschieden werden kann, sollte man auch vor Ort entscheiden dürfen. (Sebastian Wippel, AfD: Aber nicht, wenn dazu kein Geld da ist!) Wie gut die kommunale Selbstverwaltung funktioniert, kann man sehen, wenn man durch unser schönes Sachsen fährt. Es wurden Schulen, Kindergärten und Feuerwehrgebäude saniert oder neu gebaut, die Straßen instandgesetzt, Gewerbegebiete erschlossen, Sport- und Freizeiteinrichtungen geschaffen, das Vereinsleben gefördert und das Ortsbild gestaltet. Durch die Leistung unserer Städte, Gemeinden und Landkreise wurden Eigenmittel der Kommunen und Fördermittel von Bund und Land in Wirtschaftskraft und Lebensqualität verwandelt. Es ist daher nur konsequent, wenn wir uns dafür einsetzen, dass die kommunale Ebene mehr Eigenverantwortung bei der Verwendung und Verteilung von Finanzmitteln bekommt. Zudem ist der Abbau komplizierter Förderprogramme zugunsten von mehr pauschalen Finanzzuweisungen ein wichtiger Beitrag zum Abbau unnötiger Bürokratie. Das betrifft das Innenressort und genauso alle anderen Ressorts. Deshalb bin ich sehr glücklich über die FAG-Einigung der letzten Woche, bei der zumindest bezüglich des Straßenbaus ein wichtiger Schritt getan worden ist, den man nur ausdrücklich begrüßen kann. Eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der kommunalen Ebene und den kommunalen Spitzenverbänden ist entscheidend für eine gemeinsame erfolgreiche Gestaltung unseres Freistaats. Für dieses gute Miteinander auch von meiner Seite herzlichen Dank, insbesondere an die Präsidenten Bert Wendsche und Frank Vogel. (Beifall bei der CDU und des Abg. Dirk Panter, SPD) Meine Damen und Herren, das Innenministerium ist das Kommunalministerium, und eine wichtige Schnittstelle zur kommunalen Ebene ist die Landesdirektion. Es ist erforderlich, die Landesdirektion so aufzustellen, dass sie ihre Aufgaben umfassend erfüllen kann. Nicht zuletzt für den Wirtschaftsstandort Sachsen ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Landesdirektion in der Lage ist, Ansiedlungsprojekte zu begleiten und komplexe Planfeststellungsverfahren zügig durchzuführen. Herr Minister hat zu Recht darauf hingewiesen, dass gerade auch in Bezug auf die Aufnahme von Flüchtlingen der Landesdirektion eine entscheidende Rolle zukommt. Ich bin deshalb ganz auf seiner Seite, wenn es darum geht, die Landesdirektion zu stärken. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist einer der Eckpfeiler unseres Gemeinwesens. Die Polizistinnen und Polizisten im Freistaat leisten einen ungemein wichtigen Dienst für unser Land. Sie haben auch unter den schwierigen Bedingungen der letzten Jahre bewiesen, dass man sich stets auf sie verlassen kann. Sicherheit ist für uns alle ein unschätzbar wichtiges Gut und Sicherheit ist auch ein wichtiger Standortfaktor für unser Land. Die Koalition hat sich deutlich dazu bekannt, Sachsen zu einem der sichersten Bundesländer zu machen. Das ist unser Maßstab und auf dieses Ziel arbeiten wir konsequent hin. (Beifall bei der CDU) Wir investieren seit Jahren in die Ausstattung unserer Polizei. Unsere Beamten müssen gut ausgestattet sein und über moderne technische Möglichkeiten verfügen, um ihren Dienst optimal ausüben zu können. Wichtig für eine erfolgreiche Aufgabenerfüllung sind vor allem auch moderne rechtliche Grundlagen und eine gute Ausbildung. Das zum 01.01.2020 in Kraft getretene neue Polizeigesetz ist hinsichtlich der Befugnisse auf dem Stand der Zeit. Gleichwohl teile ich die Einschätzung von Herrn Staatsminister Schuster, dass sowohl die Quellen-TKÜ als auch die Online-Durchsuchung im Instrumentenkasten fehlen. Hier werden wir weiter um politische Mehrheiten ringen, um diese Lücke zu füllen. Eine moderne Aus- und Fortbildung unserer Polizistinnen und Polizisten hat einen hohen Stellenwert. Ende letzten Jahres haben wir das Polizeifachhochschulgesetz reformiert und sind an dieser Stelle einen weiteren Schritt vorangekommen. Innenminister Schuster hat viele weitere Dinge angesprochen, die in den vergangenen Jahren beherzt angegangen worden sind, um die Sicherheit in unserem Land zu stärken, seien es die gemeinsamen Fahndungs- und Kompetenzzentren oder die Allianz Sichere Sächsische Kommunen. Das alles hat sich bewährt und muss fortgeführt werden. Gerade auch beim Personalaufbau der sächsischen Polizei kommen wir gut voran. Im aktuellen Doppelhaushalt haben wir die Voraussetzung für die Einstellung von 1 300 Polizeianwärterinnen und -anwärtern geschaffen. Wenn die Anwärter mit ihrer Ausbildung fertig sind, haben wir das erste Etappenziel von 14 000 Polizistinnen und Polizisten bereits deutlich überschritten. An dieser Stelle möchte ich Prof. Roland Wöller meinen herzlichen Dank aussprechen. Er hat als Innenminister in den vergangenen Jahren maßgeblich dafür gesorgt, dass wir diesen erfolgreichen Weg eingeschlagen haben. Er hat für die Polizei gekämpft und die Ergebnisse können sich sehen lassen. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Umso mehr freut es mich, dass unser neuer Innenminister Armin Schuster diesen Weg konsequent weitergehen möchte. Gerade mit Blick auf die weitere Stärkung der Polizei danke ich Ihnen für Ihre klaren Worte. Wir treffen die Entscheidungen zu weiterem personellen Aufwuchs der Polizei nicht aus dem Bauch heraus, sondern auf einer fundierten Grundlage. Diese ist für uns der Bericht der Fachkommission II zur Evaluierung der Polizei des Freistaates Sachsen. Die aktuelle Fortschreibung des Berichts wurde dem Landtag bereits zugeleitet. Die Herausforderungen, vor denen die sächsische Polizei steht, hat der Innenminister zutreffend beschrieben: ein intensives Versammlungsgeschehen, herausfordernde FußballEinsätze, die Bekämpfung des Extremismus und nicht zuletzt die Sondereffekte, die sich aus einer 577 Kilometer langen Außengrenze ergeben. Ebenso hat der Minister klar benannt, welche Phänomenbereiche uns besonders beschäftigen. Gerade im Bereich der Internetkriminalität stehen wir vor enormen Herausforderungen. Zu den widerlichsten Delikten zählen mit Sicherheit die kinderpornografischen Straftaten. Der Anstieg in diesem Bereich ist in der Tat erschreckend. Zudem greifen Hass und Hetze im Netz immer mehr um sich. Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein, (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) hier müssen wir mit allen Mitteln des Rechtsstaats gegenhalten. (Beifall bei der CDU und des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Ich bin Ihnen zudem sehr dankbar dafür, Herr Schuster, dass Sie sich klar zu einer Steigerung der Polizeipräsenz im ländlichen Raum ausgesprochen haben. Sichtbare Beamte, regelmäßige Streifenfahrten, schnelle Präsenz am Einsatzort und die Arbeit der Bürgerpolizisten sind enorm wichtig für das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger. Ebenso darf man den Bereich der sogenannten Kontrolldelikte nicht aus dem Auge verlieren, es wäre Selbstbetrug, wenn man sich über eine Kriminalitätsstatistik freut, die vielleicht auch deshalb etwas besser aussieht, weil nicht ausreichend kontrolliert wird. Zum Beispiel bei der Bekämpfung der Drogenkriminalität ist eine angemessene Kontrolldichte von entscheidender Bedeutung. All die angesprochenen Herausforderungen sind in den Bericht und in die Überlegungen der Fachkommission eingeflossen. Im Ergebnis empfiehlt die Fachkommission einen Personalaufwuchs auf nahezu 15 000 Stellen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollten wir den Vorschlag – wie er es formuliert hat – des Innenministers folgen und den Einstellungskorridor von 600 Anwärterinnen und Anwärtern pro Jahr verstetigen. Herr Wippel, ein Satz zu Ihnen: Wenn ein potenzieller Bewerber für den Polizeidienst sich deshalb gegen eine Ausbildung bei der sächsischen Polizei entscheidet, weil er dann vielleicht einmal zur Ausbildung nach Schneeberg muss, dann ist es der Falsche für den Dienst in der sächsischen Polizei; das möchte ich in aller Deutlichkeit sagen. (Sebastian Wippel, AfD: So ist das, genau!) – Genau so ist das. (Sebastian Wippel, AfD: Das war früher so, das ist aber nicht mehr die Realität! Wenn Sie die besten Leute haben wollen, müssen Sie etwas dafür tun!) Polizisten sind Landesbedienstete; sie sollten diesen Beruf ergreifen, weil er für sie nicht nur Beruf, sondern Berufung ist, und sie sind als Landesbedienstete später ohnehin landesweit versetzbar und müssen die Bereitschaft mitbringen, landesweit ihren Dienst zu tun. (Sebastian Wippel, AfD: Das ist alles richtig!) Wenn das für jemanden das Kriterium ist, dann ist er der Falsche für den Dienst bei der sächsischen Polizei, das sage ich noch einmal in aller Deutlichkeit. (Beifall des Abg. Stephan Hösl, CDU) Wir müssen unsere Polizei so aufstellen und ausstatten, dass sie ihre Aufgaben bestmöglich erfüllen kann, das sind wir den Beamten schuldig. (Sebastian Wippel, AfD: Genau!) An dieser Stelle auch von meiner Seite einen herzlichen Dank an unsere Polizistinnen und Polizisten für ihre hervorragende Arbeit. Die Polizei kann sich auf unsere Rückendeckung verlassen. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Meine Damen und Herren! Eine weitere bedeutsame Säule der Sicherheitsarchitektur des Freistaates Sachsen ist der Verfassungsschutz. Wie wichtig die Funktion des Landesamtes für Verfassungsschutz als Frühwarnsystem ist, beweisen die Entwicklungen der letzten Jahre. Die Gefahren, die von Rechtsextremisten, Linksextremisten und dem religiösen Extremismus für unsere Demokratie ausgehen, dürfen keineswegs unterschätzt werden. Vor allem der Phänomenbereich des Rechtsextremismus erweist sich als eine der größten Bedrohungen für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung und den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Der erst gestern vorgestellte Verfassungsschutzbericht offenbart einmal mehr, vor welchen Herausforderungen wir an dieser Stelle stehen. Deshalb brauchen wir ein leistungsfähiges Landesamt für Verfassungsschutz. Eine weitere Steigerung der Analysefähigkeit des Amtes und eine Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes stehen auf der Agenda; Herr Schuster hat darauf hingewiesen. Zum Schutz der Menschen in diesem Land tragen neben der Polizei und dem Verfassungsschutz insbesondere die Feuerwehr, der Katastrophenschutz und die Rettungsdienste wesentlich bei. Herr Staatsminister Schuster hat es erwähnt, unser Versprechen im Jahr 2018 lautete: 200 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 für die Feuerwehren. – Und, meine Damen und Herren, wir haben Wort gehalten. Die Investitionsmittel waren zwingend notwendig, um die Modernisierung der Feuerwehren voranzubringen. Ebenso ist es notwendig, die Investitionsmittel in dieser Höhe in der Zukunft fortzuschreiben. Mindestens 40 Millionen Euro pro Jahr sind erforderlich, denn es gibt noch viel zu tun. Nicht nur bei der Ausstattung mit modernen Fahrzeugen, sondern auch bei den Sanierungs- und Neubaumaßnahmen an Feuerwehrgerätehäusern besteht ein hoher Bedarf. Ebenso sollten wir an der Unterstützung für den Feuerwehrführerschein festhalten. Auch wenn es sich um eine kommunale Pflichtaufgabe handelt, dürfen wir die Kommunen an dieser Stelle nicht im Regen stehen lassen und müssen sie weiter unterstützen. Das sind wir den 42 000 Feuerwehrleuten im Freistaat Sachsen schuldig, die – meist im Ehrenamt – einen unschätzbar wertvollen Dienst für unser aller Sicherheit leisten. (Beifall bei der CDU) Gleiches gilt für die etwa 9 000 Helfer im Rettungsdienst und im Katastrophenschutz. Auch hier gilt es, angemessene Investitionsmittel zur Verfügung zu stellen, um deren wichtige Arbeit zu unterstützen und für gute Rahmenbedingungen zu sorgen. Der Innenminister hat dazu umfangreich ausgeführt, und dem gibt es aus meiner Sicht nichts hinzuzufügen. Das Thema Bevölkerungsschutz muss einen noch viel stärkeren Stellenwert bekommen. Die Forderungen des Staatsministers an den Bund, in den nächsten zehn Jahren 10 Milliarden Euro für die Zivilverteidigung zusätzlich zur Verfügung zu stellen, unterstützt meine Fraktion ausdrücklich. Ein wichtiger Punkt ist auch die Novellierung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, kurz BRKG. Wir werden diesen Gesetzentwurf hier im parlamentarischen Raum im Herbst beraten. Es ist meiner Fraktion sehr wichtig, dass das unter nochmaliger aktiver Beteiligung aller Akteure erfolgt, wohl wissend, dass die verschiedenen berechtigten Interessen nicht so einfach unter einen Hut zu bringen sind. Gleichwohl muss es unser Ziel sein, mit diesem Gesetz, wie es der Minister gesagt hat, Maßstäbe zu setzen und das deutschlandweit modernste Gesetz für diesen wichtigen Bereich des Bevölkerungsschutzes zu verabschieden. Einen letzten Punkt, den ich in diesem Zusammenhang aufgreifen will, ist der Ausbau der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule. Hier gibt es nichts zu beschönigen. Die derzeitigen Lehrgangskapazitäten reichen nicht aus, um den Bedarf, insbesondere der freiwilligen Feuerwehren, zu decken. Hier müssen wir schnellstmöglich vorankommen und übergangsweise die dezentrale Ausbildung der Berufsfeuerwehrleute ausweiten, um hierfür entsprechende Kapazitäten frei zu machen. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend auf das wichtige Thema Sport zu sprechen kommen. Mehr als 16 % der Einwohner des Freistaates Sachsen sind in einem der über 4 400 Sportvereine organisiert. Hier erleben sie das Miteinander, hier werden Kameradschaft und Teamgeist gepflegt. Für viele ist es ein Ausgleich zur täglichen Arbeit, und über die gesundheitsfördernde Wirkung des Sports gibt es wohl kaum Zweifel. Gerade durch die leider notwendigen Einschränkungen in der Corona-Pandemie haben wir schmerzhaft erfahren müssen, was es bedeutet, wenn der Vereinssport quasi zum Erliegen kommt. Deshalb war es richtig, mit dem aktuellen Doppelhaushalt einen deutlichen Schwerpunkt auf die Förderung des Leistungs- und Breitensports zu legen. Der Innenminister hat es gesagt: Allein dem Landessportbund wurden für die konsumtive Sportförderung im Jahr 2021 25,7 Millionen Euro und für dieses Jahr 26,3 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Zudem stellen wir für die investive Sportförderung im aktuellen Haushalt stolze 50,5 Millionen Euro zur Verfügung. Davon profitieren sowohl die Vereine als auch die Kommunen spürbar, wenngleich die erhebliche Steigerung der Baukosten manchen Effekt wieder aufgezehrt hat. Auch in den nächsten Jahren müssen wir bei der Unterstützung des Sports eine Priorität setzen, und zwar in der ganzen Breite. Dazu gehören die Förderung des Landessportbundes, der Olympiastützpunkte und der Großsportereignisse genauso wie Investitionen in die Sportstätten. Werte Kolleginnen und Kollegen! Als Resümee kann ich sagen: Die Fachregierungserklärung unseres Innenministers hat mein Herz als Innenpolitiker erfreut. Wenn wir das umsetzen, was Herr Schuster heute skizziert hat, dann kommen wir bei den Themen Kommunales, Sicherheit und Bevölkerungsschutz sowie Migration und Sport weiter voran. Lassen Sie uns die Aufgaben gemeinsam angehen – zum Wohle unseres schönen Freistaates Sachsen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Kollege Anton hatte soeben für die CDU-Fraktion das Wort. Es folgt jetzt für die Fraktion DIE LINKE Frau Kollegin Köditz.

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Kerstin Köditz Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister Schuster, da haben Sie uns aber im Schnelldurchlauf alle Ihre Themen benannt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Er hatte keine Redezeit mehr!) Ich glaube, es fehlten nur Datenschutz, Archivwesen und das Glücksspiel. (Sebastian Wippel, AfD: … und das Statistische Landesamt!) Ansonsten fehlte eigentlich nichts. Sie haben fast alles kurz angerissen, aber nur in wenigen Fällen Konkretes formuliert. Das macht es ein wenig schwer, sich damit hier im Plenum auseinanderzusetzen. Also werde auch ich ein paar allgemeine Gedanken äußern und dann bei einigen Dingen etwas konkreter werden. Dass Sie Ihrem Vorgänger danken, kann ich Ihnen nicht absprechen. Dass Sie auf seiner Arbeit aufbauen wollen, ist auch logisch. Aber mit uns als LINKE werden Sie eine Begleiterin haben, die Sie daran erinnern wird, dass Ihr Vorgänger entlassen wurde. Entlassen vom Ministerpräsidenten, so wie wir es als LINKE seit Monaten, ja seit Jahren, gefordert hatten. Ihr Vorgänger hat Fehler gemacht, und diese müssen benannt, aufgeklärt und behoben werden. Ein Personalwechsel heißt doch nicht: So, das war‘s jetzt, die Skandale sind beendet und darüber darf nicht mehr gesprochen werden. – Die Öffentlichkeit, die Bürgerinnen und Bürger, haben das Recht, weiter darüber zu reden, Fragen zu stellen und Lösungen einzufordern. Sie wissen, die Liste ist lang. Nur ein paar Stichworte seien genannt; denn die Liste ist wirklich sehr lang, dafür reicht die Redezeit gar nicht: Fahrradgate, Hutbürger, Chemnitz – Spätsommer 2018, diverse Vorfälle bei den Spezialkräften: die Verwendung des Namens Böhnhardt auf einer Anwesenheitsliste über Munitionsklau bis hin zu menschenverachtenden Aufnahmeritualen oder die politisch motivierte Personalpolitik oder dass Sachsen als Kernland pressefeindlicher Angriffe gilt oder, oder, oder ... Es gibt noch viel zu tun. Sie führten aus, dass die Polizei nicht zum parteipolitischen Spielball gemacht werden dürfe. Aber bitte auch nicht das Innenministerium! Ich war schon ein wenig überrascht, dass Sie wenige Tage nach Ihrem Amtsantritt gleich das Wort „Wahlkampf“ in den Mund genommen haben. So manche Misere Ihres Vorgängers hatte aber genau damit zu tun. Wir als LINKE sagen ganz klar: Ein Ministerium darf kein Wahlkampfmittel sein, egal, ob es um Versorgungsposten oder um politisch motivierte Situationsanalysen geht. Ich sage nur: pauschale Verunglimpfung eines ganzen Leipziger Stadtteils. Gestern, bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes, haben Sie ja wirklich auf die Vorgaben Ihres Vorgängers zurückgegriffen. Meine Damen und Herren, nun zu einigen ausgewählten Fragestellungen. Hass im Netz Einhalt gebieten – ja, richtig. Nach der Aktion vom Team Jan Böhmermann wäre eigentlich nicht mehr viel dazu zu sagen. Man könnte mit Sicherheit aus eigenem Erleben ein Ganztagesprogramm zusammenstellen. Das Problem liegt aber keineswegs nur bei der Anzeigenaufnahme – es muss auch ermittelt werden. Oft genug kommt die Einstellung der Staatsanwaltschaft schneller, als man denkt. Das nervt mich und andere, und das nervt mächtig gewaltig auch die Polizistinnen und Polizisten, die die Anzeigen aufnehmen. Auch bei ihnen bleibt das Gefühl, für den berühmten Papierkorb gearbeitet zu haben. Es demotiviert regelrecht. Es ist also bitte nicht nur an der Anzeigeaufnahmefähigkeit zu arbeiten, sondern vielmehr an den Ermittlungen. Erfolge dabei sind für die Betroffenen wichtig und wirken motivierend auf die Bediensteten. Zu Ihren Überlegungen in Richtung Änderungen im Verfassungsschutzgesetz möchte ich heute nur anmerken, dass ich es richtig finde, die bestehenden Befugnisse dieser Behörde im Gesetz eindeutig festzuschreiben. Nur so ist eine effektive Kontrolle möglich. Ich sehe aber nicht den geringsten Grund, die Befugnisse weiter auszudehnen, indem man es dem LfV Sachsen erlaubt, künftig bereits über sogenannte Verdachtsfälle öffentlich zu berichten. Klar: Wir erführen etwas mehr darüber, womit sich die Behörde beschäftigt; das dient auch der Transparenz. Aber aus meiner Sicht und nach aller Erfahrung, insbesondere mit dem sächsischen Amt, überwiegt hier das Risiko, dass wir anstelle eines Frühwarnsystems eine Gerüchteschleuder bekommen; ein Verdacht kann nämlich auch falsch sein. Die Aufgabe eines analysefähigen Verfassungsschutzes wäre es, den Verdacht zu ergründen, aber doch nicht, die Öffentlichkeit darüber rätseln zu lassen. Und was beispielsweise die AfD betrifft, so brauche ich für deren Einordnung überhaupt keinen Geheimdienst. Hier gibt es längst eindeutige Belege aus wissenschaftlicher Arbeit, journalistischer Recherche und zivilgesellschaftlicher Expertise. (Marco Böhme, DIE LINKE: Das stimmt! –

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Carsten Hütter AfD

Mein Gott, ist das billig! – Weitere Zurufe von der AfD) Bezüglich der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Inlandsgeheimdienst beriefen Sie sich in den Medien auch auf Ihre Erfahrungen aus zwei NSU-Untersuchungsausschüssen auf Bundesebene. Auch in Sachsen gab es zwei. Wir mussten aber als eine Fehlerquelle auch die mangelhafte Kommunikation innerhalb der Polizei feststellen. Der Polizei in Chemnitz war bekannt, dass der Verdacht bestand, dass die drei untergetauchten Rechtsextremisten aus Jena sich in Chemnitz versteckten. (Carsten Hütter, AfD: Wie oft wollen Sie die Geschichte denn noch erzählen?) Gleichzeitig begann eine Raubüberfallserie in der Stadt. Beide Informationen liefen allerdings bei der Polizei Chemnitz nicht so zusammen, dass es entsprechende Schlussfolgerungen gegeben hätte: Untergetauchte könnten Geld brauchen und deshalb Überfälle begehen. Da hätte auch ein Geheimdienst nicht mehr helfen können. Nächstes Thema: die gefühlt täglichen Einzelfälle bei der Polizei. Sie sagten zum Beispiel gegenüber der „Freien Presse“ hinsichtlich der Bezüge zum Extremismus – Zitat –: „Über das Dunkelfeld lässt sich schwer spekulieren.“ An dieser Stelle möchte ich an ein Thema erinnern, welches ich schon einmal hier im Parlament angesprochen habe: Die Beschäftigtenbefragung zur Corona-Pandemie „Polizeidienst in Krisenzeiten“ erschienen in der Schriftenreihe „Rothenburger Beiträge zur Polizei- und Sicherheitsforschung“. Leider haben wir uns im Parlament mit dieser Studie nicht beschäftigt. 22 % der Belegschaft, bezeichnet als „unbesorgte Skeptiker“, haben eine mittlere persönliche Bereitschaft zur Einhaltung der Maßnahmen und eher eine niedrige Motivation zu deren dienstlicher Durchsetzung. Oder: 15 % der Befragten befanden sich im Befragungszeitraum Oktober/November 2020 in innerer Opposition zur beruflichen Aufgabe, die Einhaltung der Maßnahmen in der Gesellschaft durchzusetzen. Das Parlament weiß, dass wir uns eine ähnlich gelagerte Beschäftigtenbefragung zu Fragen des Umgangs mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und zu antidemokratischen Einstellungen wünschen; dies haben wir hier bereits diskutiert. Damals war es verpönt, Einstellungen von Beschäftigten zu erfragen. Aber so manche wissenschaftliche Untersuchung – siehe oben – erhellt dann doch, was man im Alltag gefühlsmäßig wahrnimmt. Da muss dann über das Dunkelfeld auch nicht mehr spekuliert werden. Zum Schluss meinerseits – wir haben noch einen zweiten Redebeitrag – noch kurz zum Thema Migration: Sie sprachen von Humanität und Ordnung, und dann kam eigentlich fast nur: Ordnung. Integration kam dann beim Thema Sport und den ukrainischen Geflüchteten. Dabei bezogen Sie sich aber nur auf den Beauftragten für Vertriebene und Spätaussiedler. Wir als LINKE bedanken uns an dieser Stelle bei Initiativen wie „Leipzig helps Ukraine“, „Meißen bleibt bunt“, „Treibhaus Döbeln“, „colorido Plauen“, beim Sächsischen Flüchtlingsrat, „Interkultur Delitzsch“, „Chemnitz hilft Ukraine“, „Mission Lifeline“, bei der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften, (Carsten Hütter, AfD: Und der Antifa!) bei Zehntausenden Einzelpersonen und vielen schon lange hier lebenden Geflüchteten, die mit anpacken, wenn es darum geht, Wohnungen für Neuankommende einzurichten. Denen gilt unser Dank, denn genau das ist der von Ihnen angesprochene Bürgersinn. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN und der SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Frau Kollegin Köditz sprach für ihre Fraktion DIE LINKE. Nun erhält Kollege Lippmann das Wort für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Innenpolitik, gerade in Sachsen, ist inhärent, dass sie zu einem permanenten Leben in der Lage ist, dass wir permanent zu viel – und vollkommen zu Recht – über einzelne Ereignisse und schwerwiegende Probleme sprechen müssen anstatt über Grundsätze von Innenpolitik. Dabei ist gerade die Innenpolitik wie kaum ein anderes Politikfeld in all ihren Ausprägungen jener Politikbereich, der ein ständiges Austarieren zwischen den Rechten der Bürgerinnen und Bürger und den Befugnissen des Staates ist. Die Innenpolitik ist eigentlich im klassischen Sinne die höchste Staatskunst. Die Regierungserklärung des neuen Innenministers Armin Schuster zur Halbzeit dieser Koalition bietet daher die Chance, über einige Grundsätze zu sprechen, die die Basis unseres politischen Handelns sein sollten, wenn wir über Staat, Gesellschaft und Sicherheit sprechen; denn nur so kann es uns gelingen, ein gemeinsames Verständnis dessen zu schaffen, wie wir tatsächlich ein lebenswertes Sachsen für alle Menschen im Freistaat schaffen können. Vorweg in der notwendigen Klarheit: Es gilt zu konstatieren: Dieses lebenswerte Sachsen wird so stark bedroht wie kaum vorher: durch ein gesellschaftliches Klima, das sich zunehmend gegen die grandiose Idee des freiheitlichen Rechtsstaates stellt, aber auch durch die Änderung des natürlichen Klimas, das unsere Lebensgrundlagen auch im Freistaat Sachsen infrage stellt. Diese Bedrohungen durch rechtsextreme Verfassungsfeinde und klimabedingte Waldbrände, durch Hass, Hetze und Gewalt und extreme Hochwasser sind die innenpolitische Realität im Freistaat Sachsen. Wer in diesem Land den Anspruch erhebt, Innenpolitik gestalten zu wollen, muss den Anspruch haben, sowohl den Auswirkungen des gesellschaftlichen als auch des menschengemachten natürlichen Klimawandels mit größtmöglicher Entschiedenheit und unverbrüchlicher Klarheit entgegenzutreten. Werte Kolleginnen und Kollegen, der erste Grundsatz einer solchen Innenpolitik muss sein, dass die Bürgerinnen und Bürger stärker darin ermächtigt werden, für unsere Demokratie einzutreten. Ohne engagierte Demokratinnen und Demokraten ist unsere Verfassungsordnung schlicht eine leere Hülle. Unser Grundgesetz ist aber kein Abstraktum, unsere Verfassung kein Buch, das man mal eben ins Regal stellt. Unser Grundgesetz und auch die nun 30 Jahre alt gewordene Sächsische Verfassung sind eine Werteordnung, die darauf baut, dass die Menschen sie tagtäglich mit Leben erfüllen. Viel zu lange hat aber gerade in Sachsen ein paternalistischer Politikstil die Bürgerinnen und Bürger im privaten und wirtschaftlichen Raum zurückgedrängt. Unser Ziel als BÜNDNISGRÜNE ist ein Kulturwandel, der Einmischung möglich macht, fordert und fördert, statt zu sanktionieren. Es ist die vornehmste Aufgabe von Politik, die Menschen darin zu ermächtigen – ja, zu ermutigen –, unsere Demokratie zu verteidigen, indem sie sie tagtäglich leben. Unser Ziel muss es daher sein, jene Menschen zu unterstützen, die ihre Kraft und ihre Ideen dazu nutzen wollen, unsere Gesellschaft im Großen wie im Kleinen besser zu machen. Das ist eine wahre Förderung von Bürgersinn. Deshalb haben wir als Koalition bereits in der Kommunalrechtsnovelle die Beteiligungsmöglichkeiten und die Entscheidungsrechte der Bürgerinnen und Bürger verbessert, und deshalb werden wir dann hoffentlich bald auch als Meilenstein für einen modernen Staat ein Transparenzgesetz in Sachsen beschließen. Für uns ist klar: Der Staat ist nichts Abstraktes, der Staat sind wir alle. Unsere freiheitliche Demokratie kann ohne engagierte Bürgerinnen und Bürger nicht bestehen. Dies gilt es einmal mehr in den kommenden Monaten und Jahren in Sachsen in dieser Koalition gemeinsam mit dem Innenministerium deutlich zu machen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, der zweite Grundsatz muss lauten, dass der freiheitliche demokratische Verfassungsstaat jene schützen muss, die ihn stützen, und entschieden gegen jene vorgehen muss, die ihn stürzen wollen. Das verlangt bei den Sicherheitsbehörden dann auch klare Prioritätensetzungen. In Zeiten, in denen es bis weit in die Mitte der Gesellschaft – die vermeintliche Mitte der Gesellschaft – opportun erscheint, unsere freiheitliche Demokratie beseitigen zu wollen und zum Systemsturz zu blasen, ist es endgültig so weit, das berühmte Hufeisen einmal an den Nagel zu hängen, anstatt damit weiter Politik machen zu wollen. Die größte Bedrohung für unsere Gesellschaft – das hat auch gestern der Verfassungsschutzbericht eindeutig gezeigt – ist der Rechtsextremismus. Genau dafür hat die Staatsregierung auf Beschluss dieses Hohen Hauses das Gesamtkonzept gegen Rechtsextremismus vorgelegt. Es ist ein Meilenstein im Kampf für unsere Demokratie und gegen Verfassungsfeinde, und das ist richtig und gut so. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Darauf können wir aufbauen. Darauf dürfen wir uns aber nicht ausruhen. Wir müssen in Sachsen die Anstrengungen weiter intensivieren, Rechtsextremen ihre Rückzugsräume zu nehmen. Wenn Reichsbürger Schlösser kaufen und die Zahl von durch Rechtsextreme genutzte Immobilien nicht kleiner wird, müssen wir konstatieren, dass die bisherigen Anstrengungen schlicht nicht ausgereicht haben und wir mehr tun müssen, um solche rechte Landnahme entschieden zu verhindern. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Wir dürfen uns auch nicht damit zufriedengeben, dass es angeblich so kompliziert sei, die Finanzierung der rechten Szene endlich einmal vollständig zu durchleuchten. „Follow to Money“ muss auch bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus zu einer der obersten Maximen werden. Nur so können wir in Sachsen rechtsextreme Strukturen nachhaltig schwächen. Ganz klar ist auch, dass zu einem entschiedenen Vorgehen neben einer konsequenten Entwaffnung von Neonazis auch das Vorgehen gegen rechtsextreme Mobilisierung auf der Straße gehört, wie sie derzeit vor allem durch die Freien Sachsen erfolgt, genauso, wie sich dieses Phänomen auch in den sozialen Netzwerken niederschlägt. Werte Kolleginnen und Kollegen, der Staat hat einen Schutzauftrag gegenüber denjenigen, die sich für die Demokratie einsetzen. Wir dürfen nicht zulassen, dass diese Menschen aus Angst verstummen, wenn wir eine starke freiheitliche Demokratie und einen Bürgersinn im besten Sinne leben wollen. Wenn es Bürgersinn ist, sich zum Wohle der freiheitlichen Demokratie einzumischen, dann ist es Staatssinn, und zwar in seiner ursprünglichsten Bedeutung, diesen Diskursraum unserer Demokratie vor Hass, Hetze und Gewalt zu schützen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Dabei ist offenkundig: Es kann keinen wirksamen Schutz gegen Hass und Hetze geben, wenn nicht der letzte Polizist in der letzten kleinen Polizeidienststelle verinnerlicht hat, dass Hass und Hetze im Internet keine Bagatellen sind, sondern Straftaten, die zum Schutz unserer Demokratie entschieden verfolgt werden müssen. Deshalb brauchen wir, Herr Staatsminister, nicht nur bessere Schulungen und einheitliche Standards, sondern endlich auch anonyme Meldewege, verbunden mit einer klaren Aufforderung an jede und jeden aufrechten Demokraten in diesem Land: Schauen Sie nicht zu, wenn sich Hass und Hetze entladen, sondern melden Sie entsprechende Taten bei Ihrer Polizei! Werte Kolleginnen und Kollegen, der dritte Grundsatz muss die unverbrüchliche rechtsstaatliche Integrität staatlicher Institutionen sein. Der freiheitlich-demokratische Rechtsstaat kann nur erfolgreich bestehen, wenn seine Institutionen über jeden Zweifel erhaben sind, auf dem Boden eben jener Werteordnung des Grundgesetzes zu stehen. Das gilt für die komplette staatliche Verwaltung, aber einmal mehr und besonders für Sicherheitsbehörden, gerade für die Polizei. Herr Staatsminister, ich bin Ihnen für Ihre Worte zum grundsätzlichen Anspruch an unsere Polizei dankbar. Wir dürfen nicht zulassen, dass wir uns auf dem Lamento ausruhen, dass die Polizei nun mal ein Querschnitt der Gesellschaft sei. Nein, die Polizei ist die sichtbare Vertreterin des staatlichen Gewaltmonopols mit den Befugnissen, in Grundrechte einzugreifen. Schon allein dies gebietet, dass die Polizei nicht Querschnitt ist, sondern eine über jeden Zweifel an der verfassungsmäßigen Grundierung erhabene Institution sein muss. Deshalb brauchen wir weitere Anstrengungen zur Reform der Ausbildung, die jene Werte lehrt, die die Polizei umsetzen und schützen soll, wie wir sie bereits gemeinsam angegangen sind und die wir noch gemeinsam vertiefen werden. Der Leitbildprozess, der angesprochen wurde, für eine moderne, den Grundsätzen des demokratischen Rechtsstaats verpflichtete Polizei muss und wird in den kommenden Monaten intensiviert werden. Wir als Koalition werden aber auch die vereinbarten Maßnahmen umsetzen, um das Vertrauen in die Polizei weiter zu stärken. Dazu gehört für uns BÜNDNISGRÜNE ganz klar die zügige Umsetzung der Kennzeichnungspflicht und die bürgerrechtliche Grundierung des Einsatzes der Bodycam. Hier werden wir nicht lockerlassen; denn diese Instrumente sind Ausdruck eines Staates, der seinen Bürgerinnen und Bürgern offen und transparent gegenübertritt. Klar ist aber auch, dass wir in den letzten Jahren in erschreckender Regelmäßigkeit vor Augen geführt bekommen haben, dass wir mit größtmöglicher Entschlossenheit gegen Verfassungsfeinde im Staatsdienst vorgehen müssen. Wir müssen den Kampf nach innen intensivieren. Wer Verfassungsfeind ist, hat im Staatsdienst nichts zu suchen. (Roland Ulbrich, AfD: Neuer Radikalenerlass!) – Nein, Herr Ulbrich, nicht neuer Radikalenerlass, weil es hier um Anhaltspunkte geht und nicht um Pauschalitäten. Das sollte Ihnen bewusst sein, aber ich weiß, dass die AfD Angst davor hat, wenn wir Verfassungsfeinde aus dem Staatsdienst entfernen, weil Sie der typische Beweis dafür sind, wie weit Sie gekommen sind. – (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) Werte Kolleginnen und Kollegen, der vierte Grundsatz ist für uns BÜNDNISGRÜNE, dass Sicherheit in einem liberalen Verfassungsstaat bedeutet, dass alle Bürgerinnen und Bürger sicher sein können, dass Ihre Freiheit nicht unverhältnismäßig eingeschränkt wird. Die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz gleicht demnach einem Erdbeben in der Landschaft der Sicherheitsbehörden. Karlsruhe hat noch einmal sehr deutlich gemacht, dass der Staat selbst im Bereich der Geheimdienste die Bürgerrechte deutlich mehr zu schützen hat, als dies einigen der Apologeten starker Staatlichkeit und entgrenzter Befugnisse bisher lieb war. Dass dieses Urteil Auswirkungen für Sachsen haben wird, ist sonnenklar. Unsere gemeinsame Aufgabe wird es in den kommenden Monaten sein, die Arbeit des Verfassungsschutzes wieder auf rechtsstaatlich saubere Füße zu stellen und dessen Kontrolle endlich weiter auszubauen. Herr Staatsminister, solange wir BÜNDNISGRÜNE in dieser Koalition sind, können wir über alles reden. Das versteht sich von selbst. Aber solange wir BÜNDNISGRÜNE Teil dieser Koalition sind und bleiben, wird es mit der QuellenTKÜ nichts werden. Die wird es mit uns nicht geben. Das sage ich an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Darüber können wir uns aber gern noch einmal unterhalten. Werte Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zum fünften Grundsatz: Ein leistungsfähiger Rechtsstaat braucht Personal, damit er seine Aufgaben erfüllen kann. Es ist der Anspruch einer jeden Bürgerin und eines jeden Bürgers, dass der Staat seine Aufgaben erfüllt und die Aufgaben nicht schlicht über fehlendes Personal steuert. Wir haben in Sachsen in den letzten Jahren dem fatalen Großtrend der jahrelangen Personalkürzungen entgegengewirkt und uns in dieser Koalition für neue Grundsätze der Personalplanung entschieden. Damit dürfen wir jetzt allerdings nicht aufhören, nur, weil einige Kollegen wieder dem Fetisch des Sparens anhängen anstatt der Vernunft moderner Staatlichkeit. Wir brauchen das notwendige Personal in allen Bereichen, sowohl bei der Polizei als auch bei einer leistungsfähigen Landesdirektion, und es ist Aufgabe dieses Hohen Hauses, dafür zu sorgen, dass dies im nächsten Haushalt Realität wird; denn es ist ebenfalls klar: Gutes Personal ist immer schwerer zu bekommen. Ein leistungsfähiger Rechtsstaat setzt auf ein attraktives Staatswesen. Für Bürgerinnen und Bürger, also für den Staat, sollten doch nur diejenigen arbeiten, die die Besten und Engagiertesten sind, die wir bekommen können. Dafür müssen wir allerdings noch bessere Voraussetzungen schaffen; denn die besten bekommen wir nicht mit mittelmäßigen Angeboten. Deshalb werden wir in dieser Koalition weiter entschieden auf die Umsetzung des Koalitionsvertrages drängen, wenn es um die Verbesserungen für das Personal im Freistaat Sachsen geht, sowohl bei einem modernen Personalvertretungsgesetz als auch bei der Möglichkeit der schadfreien Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung für Beamte, die auch endlich kommen muss, um für einen attraktiven öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen zu sorgen. Ich hoffe, dass wir dafür die Unterstützung des Dienstrechtsreferats des Innenministeriums haben. Werte Kolleginnen und Kollegen, zur bitteren Erkenntnis der letzten Jahre gehört auch, dass alles Vorgenannte nichts ist, wenn wir nicht Freiheit, Leben, Gesundheit und Eigentum vor der Bedrohung durch Naturkatastrophen schützen. Der Klimawandel nimmt uns unsere Freiheit, weil er unsere Sicherheit gefährdet. Deshalb ist für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eindeutig klar, dass wir, wenn wir unsere Freiheit erhalten wollen, konsequent gegen den Klimawandel vorgehen, aber auch unseren Bevölkerungsschutz so aufstellen müssen, dass wir die bereits eingetretenen Folgen gut bewältigen können. Deshalb brauchen wir ein zukunftsfestes BRKG, das den Anforderungen unserer Zeit gerecht wird. Wir brauchen eine fundierte Gefahren- und Risikoanalyse, die die tatsächlichen Gefahren für ganz Sachsen auf wissenschaftlicher Grundlage bewertet und damit die Basis für den modernen Bevölkerungsschutz in Sachsen bildet. Gerade im Bevölkerungsschutz sehen wir zudem täglich, dass das starke Engagement von Ehrenamtlichen auch unsere Sicherheit gewährleistet. Viele Sächsinnen und Sachsen engagierten sich genau hier für ihre Mitmenschen. Das wollen wir anerkennen und jene stärken, die uns schützen. Dafür braucht es noch mehr Wertschätzung und größere Anstrengungen für angemessene Unterbringung, Arbeitskapazitäten und Arbeitsbedingungen. Darüber hinaus brauchen wir im Bereich des Brandschutzes endlich die Vorlage des funktionalen Waldbrandkonzeptes für den Freistaat Sachsen. Das werden wir spätestens im Sommer wieder sehen. Werte Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Sicherheit ist kein Selbstzweck, also keine bloße Conditio sine qua non von Politik. Sicherheit ist Conditio per quam für die Verwirklichung der Freiheit als oberstes Ziel staatlichen Handelns. Dies ist der Maßstab von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, gerade in der Innenpolitik. Von daher ist es die Aufgabe der Politik in den kommenden Jahren, gemeinsam mit dem Innenministerium jene Rechtsgüter entschieden zu schützen, die die Voraussetzung dafür sind, dass sich unsere freiheitliche Demokratie durch das Engagement der Bürgerinnen und Bürger für ihre Werte und gegen ihre Feinde bestmöglich entfalten kann. Werte Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen eine mutige und engagierte Gesellschaft. Dieses Potenzial für mehr Bürgersinn im eigentlichen Sinne ist vorhanden, und es liegt an uns, es durch unser Handeln zu stärken. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Herr Kollege Lippmann. Er sprach für seine Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Jetzt ergreift Kollege Pallas das Wort für die SPD-Fraktion. – Bitte schön.

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Albrecht Pallas SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatsminister Schuster! Sehr geehrte Damen und Herren! Auf Ihr Bild einer sächsischen Innenpolitik ist es nun meine Aufgabe, für die SPD-Fraktion zu erwidern. Ich möchte in der mir zur Verfügung stehenden Zeit auf drei Bereiche eingehen: Polizei und öffentlicher Dienst, Bevölkerungsschutz sowie die Migrationspolitik des Freistaates Sachsen. Was eint diese Themen? Sie wirken im besonderen Maße auf die Menschen in Sachsen ein; denn ihre Auswirkungen sind zumeist unmittelbar, und sie betreffen das Schutzbedürfnis der Menschen, ein Bedürfnis, für dessen Erfüllung der Staat das Monopol hat. Ein Staat hat in der Erfüllung seiner Verantwortung handlungsfähig zu sein. Deshalb ist Sicherheit auch kein Selbstzweck. Und ja, wir spüren den Druck auf unsere demokratische Gesellschaft von innen und von außen. Dabei sind es aus unserer Sicht häufig sozialökonomische Aspekte, die Konflikte aufzeigen: Die Angst vor dem sozialen Abstieg, die wirtschaftliche Existenzbedrohung aufgrund der Nachwirkungen der Pandemie und nun der Krieg in der Ukraine. Es geht um ein neues Zusammenrücken zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und dem Staat. Wir müssen aber auch die Zusammenarbeit innerhalb der staatlichen Strukturen für mehr Effizienz und Effektivität bei der Erfüllung staatlicher Aufgaben hinterfragen. Gutes Personal, gute Ausstattung und Bürger(innen)orientierung, das sind für uns als SPD die Eckpfeiler einer guten Innen- und Sicherheitspolitik. Wir erfahren gerade geänderte Anforderungen an den Staat: mehr Krisenresilienz, sozialer und wirtschaftlicher Halt, die Digitalisierung von Gesellschaft, Wirtschaft und Staat. Eine sich ändernde Gesellschaft wirkt auch auf die Polizei. Dem muss Innenpolitik Rechnung tragen, wenn sie auf der Höhe der Zeit sein will, und diese Zeit verlangt Resilienz und Gestaltungswillen. Was heißt das nun für die Polizei und für den öffentlichen Dienst? Bis zum Regierungseintritt der SPD im Jahr 2014 herrschten hierzulande unter der damaligen schwarz-gelben Regierung Personalabbau, Standortvernachlässigung, Investitionsstopp in Polizei und Verwaltung. Insofern kann ich Ihr Segensbild von einer CDU-Regierung nicht wirklich nachvollziehen, Herr Schuster, aber es sei Ihnen geschenkt. Mit der SPD wurde der Stellenabbau gestoppt. Mit der SPD wurden die Einstellungen bei der Polizei von 300 auf 700 pro Jahr erhöht. An der Hochschule der Sächsischen Polizei in Rothenburg gibt es nun eine Professur für politische Bildung und das Sächsische Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung sowie mehr gesellschaftsrelevante Fortbildungsangebote. (Sebastian Wippel, AfD: Die SPD hat auch beschlossen, dass es abgebrochen wurde!) Wir haben die Ausbildungskapazitäten auch in der Verwaltung mehr als verdoppelt. All das setzen wir jetzt in dieser Dreierkoalition fort. Aber die jüngste Evaluation des Berichts der Fachkommission Polizei zeigt, dass weiterer Personalaufbau wegen weiter wachsender Aufgaben notwendig ist. So braucht es 840 weitere neue Stellen und insgesamt mehr Stellen im gehobenen Dienst der Polizei. Nach dem jüngsten Coup von Jan Böhmermann und seinem Team des „ZDF-Magazins Royale“ braucht es offensichtlich auch das Augenmerk auf den polizeilichen Umgang mit Hasskommentaren im Netz, aber auch mit Bürgerinnen und Bürgern allgemein. Denn bevor man Expertinnen und Experten in die Polizeireviere ruft, muss man wissen, dass die Verfolgung möglicher Straftaten allgemein die Pflicht der Polizei und kein Wunschkonzert ist. Das gehört auch zum Einmaleins der Polizeiausbildung. Der Koalitionsvertrag sieht vor, die Möglichkeiten zu vereinfachen, Hasskriminalität im Internet der Polizei mitzuteilen und auch konsequenter zu verfolgen. Mit der Onlinewache und dem Stellenaufbau, unter anderem bei den Cybercops, sind dabei schon einige Schritte gegangen worden. Aber wir müssen hier weiter ausbauen. Bürgerinnen und Bürger müssen die Ansprechstellen kennen, bei denen sie das tun können. Natürlich ist das Netz kein rechtsfreier Raum, es darf aber auch kein verfolgungsfreier Raum sein. Herr Staatsminister, Sie sagten, die Polizei ist weder Auslöser noch Prellbock für gesellschaftliche Probleme. Vielleicht haben Sie bei diesem Satz etwas vergessen, und zwar, welche Außenwirkung die sächsische Polizei in den letzten Jahren leider auch hat. Sie alle kennen die Skandale der Spezialeinheiten an der Fachhochschule, Shakehands mit Pegida und Co. und weitere Themen in der vergangenen Zeit. Sie offenbarten Struktur- und Haltungsdefizite in Teilen der Gesamtorganisation. Es geht also auch um die innere Verfasstheit der Polizei. Und wenn Sie, Herr Staatsminister, der sächsischen Polizei in Ihrem Interview kürzlich sittlich wertvolle Eigenschaften zuschreiben, frage ich mich schon, welche Rolle dabei die Bezugnahme auf Vorstellungen des vorvergangenen Jahrhunderts einnehmen sollen. Die heutige moderne Polizei hat auch in Sachsen mit beiden Beinen fest auf dem Boden des Grundgesetzes zu stehen. Darauf haben sich alle Polizeibeamtinnen und - beamten verpflichtet und müssen dies auch im täglichen Dienst leben. Polizeibeamtinnen und -beamte sind das personifizierte Gewaltmonopol, und sie müssen zugleich für die Bürgerinnen und Bürger nahbar sein. Ihr Handeln hat sich nach dem Vorrang und dem Vorbehalt des Gesetzes zu richten, weniger nach Tugendhaftigkeit. Und: Leider kann man den Stand der Polizei nicht durchgängig als Ort „sans souci“ bezeichnen. Daher ist es dringend notwendig, das vereinbarte neue Leitbild für die Polizei Sachsen endlich zu erarbeiten. Es freut mich, wenn Sie, Herr Staatsminister Schuster, eine Qualitätsoffensive für die Polizei starten wollen, denn das ist schon immer unsere Agenda als sozialdemokratische Partei. Wenn Sie die Polizei modernisieren wollen, sind wir Ihre Partner. Die Hochschule der Sächsischen Polizei in Rothenburg sollte dafür längst die Schlüsselfunktion haben, die sie dafür braucht. Das gilt im Übrigen im gleichen Maße für die Hochschule der Verwaltung in Meißen. Dafür braucht es die Öffnung für Austausch und Vernetzung mit anderen Hochschulen, zum Beispiel durch gemeinsame Lehrveranstaltungen. Es braucht an diesen Hochschulen eine starke Wissenschaft für gute Lehre und eine weiterbringende freie angewandte Forschung. Es braucht kompetente und zukunftsorientierte Leitungen dieser Hochschulen zur Erfüllung ihrer Aufgaben. All das muss nach der Reform des Gesetzes über die Fachhochschule der Polizei mit Leben gefüllt werden. Der Esprit und die Innovationskraft der Akteure in der Polizeifachhochschule und am Forschungsinstitut sollten für gute Polizeiarbeit und -forschung genutzt werden. Das wünsche ich mir auch für die Verwaltungshochschule in Meißen, denn wir brauchen dieses im Bereich der Landes- und Kommunalverwaltungen insgesamt. Wir brauchen auch mehr Resilienz und wieder mehr gesellschaftlichen Zusammenhalt. Dabei sind alle Ebenen des Staates und der Gesellschaft gefordert. Eine gute Basis ist die Allianz Sicherer Sächsischer Kommunen, die in den letzten Jahren zu mehr Sicherheitskooperationen und neugegründeten kriminalpräventiven Räten geführt hat. Vor Ort braucht es aber auch den Blick quer über die Ressorts – von der Jugendarbeit, weiterer sozialer Arbeit über kommunale Kriminalprävention, bauliche Planung, Quartiersmanagement, Stadtteilkulturarbeit bis hin zu Ordnungsbehörden. Wirklichen Widerstand brauchen wir gegen Verfassungsfeinde. Der Verfassungsschutzbericht zeigt: Die Gefahr von rechts außen ist in Sachsen immer noch die größte für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung, und sie wächst. Wir müssen die demokratischen Kräfte, die Zivilgesellschaft strukturell und finanziell stärken. Verfassungsfeinde dürfen nicht in die Sicherheitsbehörden und andere staatliche Strukturen gelangen. Dafür brauchen wir wachsame Einstellungsverfahren, Regelabsprachen beim Verfassungsschutz, die Verhinderung von Wiedereinstellungen. Mit dem Gesamtkonzept zur Bekämpfung des Rechtsextremismus haben wir eine gute Grundlage. Diese müssen wir langfristig weiterführen. Wir haben seit dem Jahr 2014 als SPD im Bereich des leistungsfähigen Staates und einer modernen Polizei viel erreicht. Diese Entwicklung wollen und werden wir konsequent fortsetzen. Ich finde gut, dass Sie das Thema Bevölkerungsschutz ganz oben auf Ihre Agenda gesetzt haben. Das war auch längst überfällig. Wir brauchen die bestmöglichen Bedingungen für die Haupt- und Ehrenamtlichen in Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Hilfsorganisationen. Für einen guten Bevölkerungs- und Zivilschutz müssen staatliche Aufgaben sowie Eigenversorger der Bevölkerung miteinander verschränkt werden. Dafür brauchen wir endlich die bereits im Jahr 2018 geforderte große Novelle des Blaulicht-Gesetzes. Das muss sich an den konkreten Gefahren für die Bevölkerung, modernsten Erkenntnissen für Führung und Einsatz und den Bedürfnissen der Helferinnen und Helfer orientieren. Deshalb brauchen wir schnellstmöglich eine Risiko- und Gefahrenanalyse für den gesamten Freistaat. Es ist aber trotzdem richtig, jetzt die Novelle voranzubringen und beides parallel zu betreiben, denn wir dürfen dabei keine Zeit verlieren. Als SPD sind für uns die Themen Bereichsausnahme bei der Rettungsdienstvergabe, die Helfergleichstellung im Bereich des Katastrophenschutzes, die Sicherung der Tageseinsatzbereitschaft im Brandschutz mit Stützpunktfeuerwehren, aber auch die Fähigkeit für gute Bewältigung von Sonderlagen und Führungsunterstützung bei überörtlichen Lagen besonders wichtig. Die Notwendigkeit dafür haben wir auch an den Folgen des Kriegs in der Ukraine hierzulande gesehen. Und nun zur Migrationspolitik. Auch in Sachsen haben wir in den vergangenen Monaten zahlreiche Menschen erlebt, die vorbehaltlos und mit großem Engagement bei der Ankunft der Ukrainerinnen und Ukrainer helfen. Dafür sind wir alle, auch wir als SPD, sehr dankbar. Unsere Migrationspolitik heißt – und zwar nicht erst seit dem Krieg in der Ukraine –: Spurwechsel und Bleibeperspektive statt Kettenduldungen und inhumane Abschiebungen. Deshalb brauchen wir Aufenthalts- und nicht Abschiebebehörden. Zu häufig wurden in den letzten Jahren gut integrierte Familien, die längst ihren Teil zu unserer Gesellschaft beitragen, abgeschoben. Sie haben eine Bleibeperspektive verdient. Das hat nichts mit dem Schutz der Gesellschaft zu tun, wo er notwendig ist, aber Aufenthalt sollte ermöglicht und nicht abgewehrt werden. (Beifall bei der SPD und der Staatsregierung) Mit der Unterstützung des Bundesministeriums des Innern von Frau Nancy Faeser setzen wir uns daher weiter dafür ein und setzen auf das Chancenaufenthaltsrecht. Ja, sie war letzte Woche hier. Mir hat sie auch gesagt, dass sie daran festhalten will, damit da keine Zeit verloren wird. Für die Zwischenzeit braucht es eine Vorgriffsregelung. Viele andere Länder haben es bereits vorgemacht. Auch die Härtefallkommission muss in ihrer Arbeit gestärkt werden. Dabei sehe ich das SMI gefordert, schnellstmöglich den Entwurf für eine neue Härtefallkommissionsverordnung vorzulegen. Dem Aufenthalt folgt die Integration und damit die Langzeitaufgabe. Wir brauchen einfache und wirksame Zugänge in alle Lebenswelten: Arbeit, Bildung, Gesundheit, die soziale Gemeinschaft. Es braucht gerade mit Blick auf die aktuellen Herausforderungen in Dresden und Leipzig auch die aktive und effektivere Unterstützung der kommunalen Ebene bei der Verteilung und mittelfristigen Unterbringung der Geflüchteten aus der Ukraine. Eines ist längst überdeutlich: Wir brauchen die Menschen, die hier bei uns Schutz suchen, und haben daher ein Interesse daran, dass sie bleiben. Wir verlieren in Sachsen bis 2030 circa 180 000 Arbeitskräfte. Bereits jetzt sind 100 000 Stellen nicht besetzt. Sachsen hat Zuwanderung also gesellschaftlich und wirtschaftlich nötig. Darin gebe ich dem Sächsischen Ausländerbeauftragten Geert Mackenroth explizit recht, der das kürzlich in einem Interview deutlich herausgearbeitet hat. Die kriegsbedingte Migration hat einiges verändert. Geflüchtete Menschen aus anderen Regionen wundert dies, es ärgert sie vielleicht sogar, weil es für sie schwerer war und bis heute ist. Ich verstehe das und sage trotzdem: Die jetzigen Änderungen werden allen nützen. Das werden wir nicht mehr zurückdrehen – zum Glück. Wichtig ist: Wir müssen für alle sozialen Gruppen und für alle Menschen mit Migrationsgeschichte Integration und volle Teilhabe organisieren. Deswegen freue ich mich auf den Entwurf des sächsischen Integrations- und Teilhabegesetzes. Sehr geehrter Herr Schuster! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich wünsche mir, dass wir bei all diesen Themen, auch in der Kommunalpolitik und beim Sport, den frischen Wind aus dem SMI hier in diesem Parlament spüren, den Sie ankündigen und von dem wir heute einen ersten Eindruck bekommen haben. In der Innenpolitik gibt es viel mehr zu tun, als wir in der zweiten Halbzeit der Legislatur wahrscheinlich noch schaffen werden; aber ich freue mich darauf – mit Ihnen als Innenminister. Ich bin gespannt auf die Zusammenarbeit. Recht herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD sowie vereinzelt bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall bei der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wir beginnen mit der nächsten Runde. Die AfD hätte jetzt die Möglichkeit, zu sprechen. – Das wird nicht gewünscht. Die CDUFraktion? – Dort sehe ich ebenfalls keinen Bedarf. DIE LINKE hat Herrn Schultze angemeldet. Dann haben Sie jetzt das Wort, bitte.

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Mirko Schultze Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Innenminister, Sie haben tatsächlich etwas verändert, seitdem Sie in diesem Amt sind. Sie haben die Kommunen in den Mittelpunkt Ihrer heutigen Rede gestellt, und das gab heute zum ersten Mal das Gefühl, dass es im sächsischen Innenministerium vielleicht doch ein Verständnis dafür gibt, eben auch Kommunalministerium zu sein und auf Zusammenarbeit zu setzen. Bisher hatte ich immer eher das Gefühl, dass das Innenministerium sich über den Regelungsbedarf gegenüber den Kommunen nicht ganz so weit hinwegbewegt hat. Ich freue mich auf diese Idee, die Sie haben. Sie sagen, Sie wollen ein Leitbild entwickeln. Ich hoffe nur, dass dieses Leitbild auch wirklich mit „t“ und nicht mit „d“ geschrieben wird. Viele Dinge, die in den letzten Jahren aus dem Innenministerium kamen, waren eher „Leidbilder“, die zu Leiden geführt haben, und weniger solche, die geleitet hätten. Vor allem war der Ton immer von oben nach unten gerichtet – dass Sie von oben nach unten leiten wollten, aber nicht im gegenseitigen Miteinander, in gemeinsamer Kooperation miteinander arbeiten. Das Bild von den wunderschönen Kommunen in Sachsen, das hier gezeichnet worden ist, kann ich so tatsächlich nicht mittragen. Es gibt sehr viele engagierte Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die seit ganz vielen Jahren darum kämpfen, dass ihre Städte so schön sind, wie sie sind. Aber dass sich Herr Anton hinstellt und sagt, das hat die CDU gemacht, ist schon eine ziemlich dreiste Nummer, wie ich finde. Am Ende sehen wir an der Finanzdiskussion, spätestens in der Finanzdebatte, dass wir zwar immer brav Schulden abbauen, dass aber die wirklich notwendigen Investitionen wegen fehlender Eigenmittel nicht getätigt werden. Das heißt, wir stehen buchhalterisch zwar gut da – das ist die Geschichte des Finanzministers –, aber Tatsache ist eben auch, wie das tatsächliche Leben dasteht. Da sehe ich mich an einer Stelle im Widerspruch zu Ihnen, die ich hier einmal ganz klar benenne: Sie haben die Landesdirektionen als die Herzkammern des Freistaates benannt, wenn es um die Kommunen geht. Ich sage ganz eindeutig: Das ist das falsche Bild vom Freistaat. Die Herzkammern unserer Kommunen sind die Bürgerinnen und Bürger, die Vereine, die Verbände, die Kommunalpolitikerinnen, die Kommunalpolitiker, die Städte, die Gemeinden – nicht die Landesdirektionen. Man sollte eher darüber nachdenken, ob es im Freistaat Sachsen dieser Direktionen überhaupt bedarf. Denn was sind sie letztlich? Sie sind eine Zwischenebene, die als einzige Entscheidungsebene mit endgültiger Konsequenz nicht demokratisch bestimmt ist. Das Parlament hier ist gewählt von den Bürgerinnen und Bürgern; der Ministerpräsident, seine Regierung ist gewählt von diesem Parlament. Die Stadträte sind gewählt von den Bürgerinnen und Bürgern, die Oberbürgermeister sind es ebenso. Die Bürgermeister werden gewählt von den jeweiligen Stadträten bzw. Gemeinderäten, Kreisräten und Ähnliches. Die Landesdirektion aber wird eingesetzt – nicht gewählt und nicht kontrolliert. Sie ist intransparent. Insoweit sollten wir einmal darüber nachdenken, ob wir eine vernünftige Mitwirkung haben. Ich glaube auch, dass diese Debatte über die Landesdirektionen sicherlich eine sein wird, die im Leitbild der Kommunen mit vorkommt. Ich möchte gerne, dass wir eine Verwaltung haben, in deren Rahmen die Kommunen und der Freistaat direkt miteinander zusammenarbeiten, wobei sich das Innenministerium sozusagen als direkter Ansprechpartner versteht, man tatsächlich auf Augenhöhe miteinander arbeitet. Was wir nicht wollen – oder ich sage es für mich: Sie haben von Wettbewerb gesprochen, es gehe um die Besten. Ja, aber der Nachteil eines Wettbewerbs der Besten ist auch, dass man sehr schnell auf die Idee kommt, die Besten zu fördern und dabei die Schwächsten zurückzulassen, weil sie ja die Schwächsten sind. Ein Wettbewerb fördert immer die Guten, vergisst aber die Schwachen. Ich setze auf eine solidarische Zusammenarbeit mit den Kommunen, nämlich: Starke stützen Schwache, und Schwache werden nicht alleingelassen. Da sich meine Redezeit quasi schon halbiert hat, will ich an dieser Stelle einen Sprung machen; denn ohne den Bevölkerungsschutz erwähnt zu haben, will ich dieses Rednerpult wirklich nicht verlassen. Die beste Technik, Herr Innenminister, nützt ohne Taktik überhaupt gar nichts. Die beste Taktik nützt gar nichts ohne die Menschen. Wir können schöne Feuerwehren, schöne Feuerwehrhäuser hinstellen; aber wir müssen natürlich auch dafür sorgen, dass die Menschen tatsächlich ihren Dienst bei der Feuerwehr und im Bevölkerungsschutz leisten. Dazu braucht es mehr als eben nur gute Technik. Dazu braucht es gemeinsame Standards, gemeinsame Übungen und gemeinsame Wertschöpfung. Ich möchte gerne, dass wir eine Sicherheitsarchitektur haben, die nicht darauf setzt, dass wir schauen: Wer ist hier zuerst zuständig? Vielmehr müssen wir sehen, dass Katastrophenschutz, Zivilschutz und Ähnliches eben nicht schon im Kopf getrennt gedacht werden, sondern dass sie als Bevölkerungsschutz gedacht werden. Sie haben dazu einige Dinge gesagt. Aber ich erinnere mich zum Beispiel an das Sirenenprogramm in Sachsen. Ich finde, das ist immer noch eine „Erfolgsgeschichte“ – im negativen Sinne – Ihres Vorgängers: Über viele Monate hinweg hat man zu unseren Anträgen in der letzten Legislatur erklärt, dies alles sei nicht notwendig, weil es ja moderne Technik gebe. Dann kommt ein Bundesprogramm, das sozusagen stockt. Dann ist die Sirene plötzlich etwas ganz Wichtiges. Aber anstatt das mit einem ordentlichen Landesprogramm zu flankieren und tatsächlich bedarfsdeckend zu regeln, stellen Sie fest, dass sehr viele Sirenen am Ende nicht gebaut werden können, weil die Förderkulisse als solche nicht vorhanden ist. Da hätte ich dann einfach erwartet, dass sie sich hinstellen und sagen: Okay, wir müssen darüber reden, wie wir diese Förderkulisse erweitern können, wie wir weitermachen können. Das geht bei vielen anderen Aspekten im Bevölkerungsschutz weiter. Die Helfer(innen)gleichstellung ist die eine Seite, aber am Ende müssen wir auch die Fachkräfte mit einbeziehen. Deswegen in den letzten Sekunden noch die Bitte: Schauen Sie in Ihr Ministerium, schauen Sie in Ihre Abteilungen und prüfen Sie genau, mit welcher Qualifikation welcher Entscheider, welche Entscheiderin dort sitzt, und ob es nicht besser wäre, die einen oder anderen Praktikerinnen und Praktiker in den Ministeriumsbetrieb hineinzuholen, um Entscheidungen nicht erst dann revidieren zu müssen, wenn sie auf die Praxis treffen. So braucht man nicht erst Tagesordnungspunkt Aktuelle Erste Aktuelle Debatte: Tariflöhne für Fachkräfte, 12 Antrag der Zweite Aktuelle Debatte: Innovationsstandort Antrag der Die Gesamtredezeiten sind Ihnen bekannt. Ich rufe auf Erste Aktuelle Gute Arbeit für Sachsen: 12 Euro Mindestlohn Antrag der Ich rufe die SPD-Fraktion, Herrn Abg. Homann, zur ersten Aktuellen Debatte auf.

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Henning Homann SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Mindestlohn von 12 Euro ist das Mindeste an Respekt und Anerkennung für harte Arbeit. Deshalb ist es gut, dass der Deutsche Bundestag den Mindestlohn von 12 Euro in dieser Woche auf den Weg bringt. Bundeskanzler Olaf Scholz und die SPD halten damit Wort – mehr Respekt für gute Arbeit. Das ist ein wichtiger Schritt, insbesondere für die Menschen hier im Osten; denn hier werden immer noch die meisten Niedriglöhne gezahlt. Es ist respektlos gegenüber den Menschen, und es schadet auch unserer Wirtschaft. in der Praxis zu lernen, dass eine theoretische Idee über Bevölkerungsschutz noch lange nicht die praktische Umsetzung von Bevölkerungsschutz garantiert. Ich wünsche Ihnen aus offenem Herzen sehr viel Erfolg. Aber ich verspreche Ihnen auch, dass ich Sie sehr kritisch dabei begleiten werde; denn die bloßen Worte „Bevölkerungsschutz ist uns wichtig“ werden wir so nicht durchgehen lassen, wenn dahinter kein aktives Handeln steht. Danke. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! BÜNDNISGRÜNE und SPD haben keine Redezeit mehr, sodass Herr Schultze der letzte Redner war. Es sei denn, dass die Staatsregierung noch einmal das Wort wünscht? – Das möchten Sie nicht, gut. Damit ist die Fachregierungserklärung als erledigt zu bezeichnen. Der Tagesordnungspunkt 1 ist beendet. Ich rufe auf Stunde Gute Arbeit für Sachsen: Euro Mindestlohn aus Respekt Fraktion SPD Forschungsland Sachsen: aus Tradition Fraktion CDU Debatte Tariflöhne für Fachkräfte, aus Respekt Fraktion SPD In Sachsen bedeutet der Mindestlohn eine Lohnerhöhung für über 400 000 Menschen. Diese Lohnerhöhung ist gerechtfertigt. Die Einführung des Mindestlohnes von 12 Euro hilft nicht nur diesen über 400 000 Menschen in Sachsen, die hart dafür arbeiten, sondern die Erhöhung des Mindestlohnes wird auch das Gesamtlohngefüge in diesem Land nach oben korrigieren. Es ist nicht nur gerecht und eine Frage des Respekts, sondern auch wirtschaftlich vernünftig; denn: Mehr Lohngerechtigkeit stärkt unsere Kaufkraft, und die Anhebung des Mindestlohnes und die Erhöhung von Löhnen generell helfen uns dabei, im Wettbewerb um die besten Fachkräfte der Zukunft zu bestehen. Wichtig ist auch, dass vor allem Frauen durch eine Erhöhung des Mindestlohnes geholfen wird. Das ist eine traurige Wahrheit. Denn zu oft sind es Frauen, die genau in den Berufen arbeiten, die immer noch schlechter bezahlt werden als andere. Nicht zuletzt die Corona-Pandemie hat gezeigt, wer im Alltag wichtig ist: die Verkäuferin, die Pflegerin im Pflegeheim oder im Krankenhaus. Der Mindestlohn ist für viele dieser Berufsgruppen – nicht für alle, aber für viele Menschen, die in diesen Bereichen arbeiten – ein deutlicher Fortschritt auf dem Lohnzettel. Deshalb ist es an dieser Stelle ein Gebot der Fairness, des Respekts, dass wir den Mindestlohn auf 12 Euro erhöhen. (Beifall bei der SPD und des Staatsministers Martin Dulig) Wir machen damit einen kleinen Schritt in der Angleichung der Löhne zwischen Ost und West; denn immer noch verdienen die Menschen in Ostdeutschland über 800 Euro brutto weniger im Monat als ihre westdeutschen Kolleginnen und Kollegen. Das zeigt auch, dass der Mindestlohn nur das Mindestmaß an Respekt ist. Ebenso wichtig ist – und das ist das eigentliche Ziel –, dass in so vielen Unternehmen wie möglich Tariflöhne gelten. Die Kassierer(in) im Supermarkt oder die Handwerker(in) müssen ordentlich bezahlt werden und im Betrieb mitbestimmen können. Das sieht unser Grundgesetz auch so vor. Mit dem Schwerpunkt „Gute Arbeit für Sachsen“ setzt Martin Dulig bereits seit der letzten Legislaturperiode einen wichtigen Anreiz für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Sachsen, da nicht sozial das ist, was Arbeit schafft, sondern sozial das ist, was gute Arbeit schafft. Diesbezüglich gehören gute Löhne und Tariflöhne maßgeblich dazu. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Menschen in Sachsen gehen für bessere Löhne zunehmend auf die Straße. Sie setzen sich im Rahmen ihrer Betriebsratsarbeit, im Rahmen ihrer Arbeit in den Gewerkschaften immer mehr dafür ein. Im Jahr 2020 waren das über 66 Streiks in Sachsen – so viel wie seit Jahren nicht, und das ist gut so. Ich fahre seit Jahren auf diese Streiks, Cargill in Riesa, Knorr in Auerbach, Sodexo in Dresden, Beschäftigte im Einzelhandel, Haribo in Wilkau-Haßlau. Ich spreche mit den Kolleginnen und Kollegen. Dort gibt es ein neues Selbstbewusstsein. Das Schreckgespenst der Neunzigerjahre nach dem Motto „Wer aufmuckt, fliegt raus“ ist Geschichte. Es gibt ein neues Selbstbewusstsein, das endlich sagt: Unsere Arbeit ist mehr wert, und wir warten nicht auf den Staat, sondern wir sehen es als unsere ureigenste Aufgabe an, als mündige Beschäftigte mehr Gehalt einzufordern. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist ein wichtiger Beitrag nicht nur für die Wirtschaft, nicht nur für die Gerechtigkeit. Wir sollten die Folgen für unsere Demokratie nicht unterschätzen. Es ist die Ohnmacht vieler hart arbeitender Menschen, die für die eigene Arbeitsleistung keine angemessene Vergütung und auch später Renten erhalten. Wenn ärmere Schichten wirtschaftlich zurückfallen, bekommt das vor allem rechtsradikalen Parteien gut. Deshalb ist die Frage von Mitbestimmung, die Frage von mündigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die Frage von Augenhöhe im Betrieb durch Sozialpartnerschaft und Tarifbindung wichtig für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, für unsere Demokratie, für unseren wirtschaftlichen Erfolg. Deshalb ist es der Kernpunkt sozialdemokratischer Politik. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und des Staatsministers Martin Dulig) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Eine Kurzintervention? – Bitte schön.

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Jan Hippold CDU

Frau Präsidentin! Ich möchte gern vom Recht meiner Kurzintervention Gebrauch machen. Schon mit dem Inhalt der Debatte, aber auch im Redebeitrag von Kollegen Homann ist mir der Schwerpunkt – zumindest nach meiner Einschätzung – etwas aus dem Wirtschaftsbereich verrutscht. Ich möchte gern ein Beispiel nutzen, um darzulegen, dass das Problem nicht darin liegt, dass die Unternehmer den Mehrlohn nicht zahlen wollen, sondern zum Teil auch nicht können. Zum einen, weil am Markt nicht mehr zu erlösen ist, und zum anderen aufgrund eines anderen Problems. Ich möchte versuchen, das anhand einiger Zahlen deutlich zu machen. Wir nehmen einmal ein fiktives Unternehmen, das 1 Million Euro im Jahr einnimmt. Von dieser 1 Million Euro – gehen wir einmal davon aus, Wagnis und Gewinn 15 % sind 150 000 Euro – bleiben 850 000 Euro übrig. Ich habe jetzt einmal unterstellt, dass die 850 000 Euro – auch wenn mir bewusst ist, dass das etwas unrealistisch ist – ausschließlich Lohnkosten sind und das Unternehmen 20 Mitarbeiter beschäftigt. Die 20 Mitarbeiter verdienen im Durchschnitt 16,80 Euro pro Stunde – also schon einen etwas höheren Lohn –, das heißt, sie haben eine Lohnsumme brutto von 2 926 Euro, knapp 3 000 Euro. Die Lohnnebenkosten, die der Arbeitgeber zu zahlen hat, betragen an der Stelle pro Jahr ungefähr 150 000 Euro. Die Steuern, die die Arbeitnehmer entrichten müssen, betragen 87 000 Euro. Dann versteuert der Unternehmer das, was übrig bleibt, mit Gewerbe- und Kapitalertragssteuer mit 52 500 Euro. Es bleiben also 97 500 Euro übrig. Die Lohnsteuer des Unternehmers, der sich keinen Unternehmerlohn zahlt, beträgt 27 000 Euro, und es verbleiben zum Schluss 70 000 Euro. Die gezahlten Abgaben und Steuern, die der Unternehmer aus der 1 Million Euro entrichtet hat, betragen also 320 000 Euro. Das sind über 30 %. Das zeigt – was ich zu Beginn gesagt habe –, dass die Spielräume, die der Unternehmer hat, mehr Lohn zu zahlen, nicht nur darin liegen, dass er nicht mehr zahlen will, sondern nicht mehr zahlen kann, zum einen, – Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen!

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Jan Hippold CDU

– weil die Belastung relativ hoch ist, und zum anderen, weil der bürokratische Aufwand relativ hoch ist. Das wollte ich an dieser Stelle noch einmal klarstellen. (Beifall bei der CDU – Timo Schreyer, AfD: Aber wer war denn so lange an der Regierung? – Henning Homann, SPD, steht am Mikrofon.) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Eine Kurzintervention auf den Redner? (Zurufe: Eine Erwiderung) Ach, Entschuldigung.

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Henning Homann SPD

Ich würde ungern eine Kurzintervention zu meiner eigenen Rede halten, Frau Präsidentin. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ja, nein, Quatsch.

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Henning Homann SPD

Entschuldigen Sie meine Frechheit. Ich nehme das zurück. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Das war mein Fehler.

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Henning Homann SPD

Ich möchte gern an dieser Stelle antworten. Ich muss als Allererstes sagen: Wissen Sie, es sind nicht einmal zehn Jahre her, da waren wir in Sachsen, in Deutschland, mit Debatten konfrontiert, dass Friseurinnen und Friseure 3,50 Euro pro Stunde verdient haben. Schon damals, als wir gesagt haben, wir führen Mindestlöhne ein, wurde uns erzählt, dass das zu einer im Zweifelsfall sogar in der historischsten Ausbaustufe Massenarbeitslosigkeit führen wird. Das Gegenteil ist passiert. Wir haben mehr sozialversicherungspflichtige Jobs in Deutschland und in Sachsen. (Geert Mackenroth, CDU: Eine Erwiderung! – Zuruf des Abg. Peter Wilhelm Patt, CDU) Das zeigt, dass wirtschaftliche Vernunft und soziale Gerechtigkeit zwei Seiten einer Medaille sind. Das Zweite: Dort, wo es betriebliche Mitbestimmung gibt, wo es Betriebsräte gibt, merkt man immer wieder, dass die Betriebsräte natürlich als Allererstes ein Interesse daran haben, dass ihr Unternehmen weiter existiert. Bei allen Betriebsräten, die ich besucht habe, habe ich festgestellt: Keiner verlangt mehr, als das Unternehmen leisten kann. Sie verlangen nur ihren gerechten Anteil. (Zuruf des Abg. Dr. Joachim Keiler, AfD) Das gut auszuhandeln, ist die große Stärke von Tarifbindung. Die dritte Anmerkung: Ich könnte mich auf die Diskussion einlassen – ich bin gar nicht weit von Ihnen entfernt –, dass wir darüber nachdenken müssen, ob es in Deutschland möglich ist, die Lohnnebenkosten zu senken. Wir haben auch im internationalen Vergleich eine überdurchschnittlich hohe Belastung von Arbeit und eine überdurchschnittlich niedrige Belastung von Vermögen. Das wäre der Deal, den wir als Sozialdemokratie vorschlagen. Lassen Sie uns bei den Sozialabgaben, bei den Lohnnebenkosten nachdenken und sie senken, damit wir mehr Geld im Geldbeutel der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und damit die Unternehmen auch mehr Geld zum Investieren haben. Lassen Sie uns aber gleichzeitig von den unverschämt großen Vermögen, die es in diesem Land auch gibt, etwas wegnehmen. Das wäre ein guter Weg. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD – Jan-Oliver Zwerg, AfD: Das ist alles erarbeitet und versteuert worden! –

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Sabine Friedel SPD

Von anderen!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die CDUFraktion spricht Herr Abg. Kiesewetter. (Henning Homann, SPD: All die Erben haben nie dafür selbst gearbeitet! –

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Jan-Oliver Zwerg AfD

Irgendjemand hat es erarbeitet! –

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Sabine Friedel SPD

Ja! – Weitere Zurufe) So, meine Damen und Herren! Jetzt ist Herr Kiesewetter der nächste Redner.

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Jörg Kiesewetter CDU

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich würde gern den Ball meines Kollegen Hippold aufgreifen und stelle vorneweg: Die CDU kritisierte nicht die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro. Natürlich sind wir für höhere Löhne. Wenn es einer Lohnuntergrenze bedarf, dann sind wir natürlich auch gefordert. Die Ziele, die hinter der Erhöhung stehen, sind auf jeden Fall ehrenwert und unterstützungswürdig. (Zuruf von der AfD: Lauter!) Mir geht es in dieser Debatte heute darum, dass etwas inhaltlich und strukturell verändert werden muss bei der Gestaltung dieses Prozesses. Dabei sind wir bei einer ganz zentralen Frage, nämlich der, wer eigentlich den Mindestlohn bestimmen soll. Bei der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 hat sich die damalige Große Koalition in Berlin darauf geeinigt, dass es ein einmaliger Eingriff in die ureigenste Aufgabe der Tarifpartner sein sollte, die Lohnfindung zu gestalten. Die Große Koalition war sich auch darin einig, dass nach Inkrafttreten des gesetzlichen Mindestlohns die Weiterentwicklung in die Verantwortung der Mindestlohnkommission überführt wird, also in die Hände der Tarifpartner, weil nämlich gerade die Tarifpartnerschaft, die wir in allen Reden so betonen, dort gelebt und praktiziert wird. Dorthin gehört die Debatte, um es auszudiskutieren, und nicht unbedingt originär in ein Parlament. Die Überbietungswettbewerbe bei der gerade in Wahlkampfzeiten vorgetragenen Frage, wie hoch Löhne sein müssten, halte ich für relativ gefährlich, weil es eigentlich die Sozialpartnerschaft schwächt, wenn ich einseitig politische Zielvorgaben mache. (Jan Hippold, CDU: Genau!) Wie es aktuell gelaufen ist, muss man sich ernsthaft fragen, welchen Sinn die Mindestlohnkommission macht, wenn sich die Politik sozusagen einseitig auf eine Seite stellt und die langjährige Arbeit der Mindestlohnkommission regelrecht mit Füßen tritt. Es gibt den klar umrissenen Auftrag in § 9 Abs. 2 des Mindestlohngesetzes, dass sich die Festsetzung des Mindestlohns nachlaufend an der entsprechenden Tarifentwicklung orientiert. Ich möchte im Nachfolgenden gern ein paar Beispiele aufgreifen, ein paar Phänomene, die sich aus der aktuellen Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro ergeben. Nehmen Sie eine Arbeitskraft, die Vollzeit arbeitet, 40 Stunden lang. Deren Einkommen erhöht sich im Vergleich zum Mindestlohn, der ursprünglich geplant war, in Höhe von 10,45 Euro, um 15 % bzw. insgesamt 270 Euro brutto. Gleichzeitig ist die Steuerlast um 48 % höher. Wir nennen das auch kalte Progression. Dabei ist, glaube ich, der Bundesgesetzgeber gefordert, ein Stück weit nachzusteuern. Weiterhin muss auch mit dem Argument aufgeräumt werden, dass die Erhöhung von Stundenlöhnen gleichzeitig die Erhöhung des Monatslohns bedeutet, weil sich eine Vielzahl von Beschäftigten – das betrifft Minijobs, das betrifft Beschäftigungsverhältnisse in Teilzeit – oftmals mit der Tatsache konfrontiert sieht: Wenn der Mindestlohn angehoben wird, dann sinkt die Arbeitszeit. Das heißt letztlich, dass das Wachstum des Stundenlohns nicht unmittelbar mit dem Wachstum des Monatseinkommens zusammenhängt. Interessant ist der Eingriff in die Tarifvertragslandschaft. Ein Mindestlohn in Höhe von 12 Euro würde nach der Auswertung des Statistischen Bundesamts in der zweiten Jahreshälfte 2022 mindestens 125 Tarifverträge direkt betreffen, darin eingreifen und doppelt so viele, nämlich 311 Tariflohngruppen, direkt verdrängen. Das heißt: Wir haben sozusagen einen massiven Eingriff in das System der Lohn- und Tariffindung in unserem Land. Nicht zu unterschätzen ist weiterhin die Inflation, die wir sehen. Der satte Zuwachs beim Mindestlohn, der jetzt kommt, wird letztlich in Zeiten einer rasanten Inflation de facto aufgefressen. Wir sehen uns mit massiven Kaufkraftverlusten konfrontiert. 8 % im Monat sind aktuell das Maß. Das betrifft Grundnahrungsmittel, Spritpreise, Heizkosten usw. Es muss sichergestellt werden, dass die Erhöhung letztlich auch bei den Betroffenen ankommt. Die Bundesregierung muss ein Stück weit nachsteuern, möglicherweise auch im Steuerrecht. Vor dem Hintergrund der massiven Kostensteigerungen bei Rohstoffen, Material, Teilen, Energie und Logistikleistungen mehren sich auch in der Unternehmerschaft die Stimmen, dass die zusätzliche kurzfristige Anhebung des Mindestlohns letztlich an die Belastungsgrenze geht. Es gab kürzlich eine Umfrage bei 267 sächsischen Betrieben zur Folgenabschätzung des Mindestlohns. Mehr als die Hälfte der Unternehmen sagte, dass die Preise für ihre Produkte und Leistungen erhöht werden müssen, wobei der überwiegende Anteil, nämlich 42 %, gar nicht weitergegeben werden kann. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen.

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Jörg Kiesewetter CDU

Es gibt noch weitere Argumente, auf die hier einzugehen wäre. Gerne in der zweiten Runde, dann ein bisschen mehr dazu. (Beifall bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die AfD-Fraktion, bitte. Herr Abg. Keiler, bitte.

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Dr. Joachim Keiler AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! „Insbesondere erlaubt der Mindestlohn eine Existenz jenseits der Armutsgrenze und die Finanzierung einer, wenn auch sehr bescheidenen, Altersversorgung, die ansonsten im Wege staatlicher Unterstützung von der Gesellschaft zu tragen wäre. Der zunehmende Anteil von prekären Beschäftigungsverhältnissen wirkt sich negativ auf den Wohlstand aus. Die AfD fordert deshalb auch eine gesetzliche Obergrenze von 15 % Beschäftigten mit Leih- oder Werkverträgen“ – das wird Sie überraschen – „in Unternehmen. Leiharbeit muss nach einer sechsmonatigen Beschäftigungszeit einer festen Anstellung gleichgestellt werden. Zeitarbeitsverträge dürfen nur einmal verlängert werden.“ Was ich soeben zitiert habe, ist ein Auszug aus dem Wahlprogramm der AfD zur Bundestagswahl 2017. Es wird uns ja immer ein gewisser Neoliberalismus nachgesagt. Ich glaube, das ist damit widerlegt. Wir hatten uns damals für eine Befürwortung des Mindestlohns ausgesprochen, weil den zumindest in Teilen negativen Arbeitsmarktentwicklungen, die von den Hartz-Reformen des Kanzlers Schröder ausgingen, entgegengewirkt werden muss. Die Einführung des Mindestlohns ist kein glückliches Verdienst der SPD, sondern Reaktion auf die neoliberale Arbeitsmarktreform im Rahmen der Agenda 2010. Diese wurde ursprünglich viel gepriesen. Mittlerweile sind die Schwachstellen deutlich sichtbar. Leiharbeit ist stark verbreitet. Durch die Leiharbeit kam es zu einer unmittelbaren Lockerung des Kündigungsschutzes. Die Kleinbetriebe in Form von Ich-AGs, die es nicht erlauben, ordentliche Renten zu erwirtschaften, wurden geboren. Minijobs und Aufstockungsarbeitsverhältnisse wurden geschaffen. Mit Stand vom 1. Januar 2022 haben wir in Deutschland 5 Millionen ausschließlich in Minijobs Beschäftigte und weitere 2,7 Millionen nebenberuflich Beschäftigte in geringfügiger Beschäftigung. Der Gedanke war einmal, dass sich die Minijobs in Regelarbeitsverhältnisse umwandeln. Dies war nicht der Fall, sondern Minijobs verdrängen gerade im Einzelhandel und im Gastgewerbe, um hier nur einige Beispiele zu nennen – ich könnte eine Vielzahl anderer Branchen nennen –, reguläre Vollzeitjobs. Diese Feststellung ist nicht Erfindung der AfD, sondern des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Die Studie habe ich dabei. Die nun von der Ampel angestoßene Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde ist allenfalls ein Gegensteuern gegen die von einer SPD-Politik angelegten Fehlallokationen auf dem Arbeitsmarkt. Ich darf ergänzen, dass man natürlich auch die Subunternehmerverträge unter die Lupe nehmen müsste, wie es wohl der Fall des Fleischproduzenten Tönnies gezeigt hat. Die CDU übrigens – fairerweise muss ich sagen, der Arbeitnehmerflügel – meldet sich aktuell mit der Position, dass ein Mindestlohn in Höhe von 12 Euro zu wenig sei. Geht man von den Studien aus, die 14 Euro Lohn pro Stunde für erforderlich halten, um eine annähernd auskömmliche Rente zu erwirtschaften, so mag dies zutreffen. Der Lebensmitteldiscounter Aldi meldet heute in der „Welt“, sogar freiwillig 14 Euro Mindestlohn zahlen zu wollen. Mir drängt sich die Frage auf, ob der im April 2022 vorgelegte Gesetzentwurf der Ampel-Regierung zum Mindestlohn allerdings der richtige Weg ist. Vom System, den Mindestlohn von der Mindestlohnkommission festsetzen zu lassen, wird vorübergehend und durch eine gesetzliche Vorgabe abgewichen. Hierzu hat mein Vorredner von der CDU-Fraktion bereits ausgeführt. Damit wird der Gedanke der Tarifautonomie verletzt und faktisch wieder ein Einmalgesetz geschaffen, um ein Wahlversprechen einzulösen. Dieses einmalige Abweichen von den gesetzlichen Regelungen der Mindestlohnkommission wird auch Auswirkungen auf die Tariflöhne in vielen Branchen haben, etwa in der Gastronomie oder im Einzelhandel. Die Hans-Böckler-Stiftung – weitgehend unverdächtig, AfD-nah zu sein – prognostizierte in einer aktuellen Studie aus dem ersten Quartal 2022 eine Vielzahl von Betriebsschließungen im Gastronomiebereich und bei Kleinbetrieben. Der tarifliche Mindestlohn in einigen Branchen wird nämlich überschritten und dadurch wird es zu einem Verlust von derzeit tarifgebundenen Arbeitsverhältnissen kommen. Die Hans-Böckler-Stiftung weist darauf hin, dass es in den ersten ein bis zwei Jahren zu einem Verlust tarifgebundener Arbeitsverhältnisse kommen wird. Es trifft vor allem die nicht exportorientierten Branchen in unserer globalisierten Welt. Es handelt sich schlicht um Sozialpolitik zulasten der Unternehmen. Große Unternehmen schultern das leichter; das ist klar. Der Leidtragende ist wieder einmal der Mittelstand oder der Kleinbetrieb. Zudem ergibt sich ein Nebeneffekt: Nach der Studie der Hans-Böckler-Stiftung führt ein Mindestlohn von 12 Euro über Steuern und Abgaben langfristig zu staatlichen Mehreinnahmen von 20 Milliarden Euro im Jahr. Es fragt sich also, wie viel netto den Arbeitnehmern tatsächlich übrigbleibt. Auch hier spielt bei Doppelverdienern die kalte Progression im Steuerrecht eine Rolle. Auch das wurde vom Vorredner angesprochen. Besser wäre eine deutliche Anhebung der Steuerfreibeträge, wie wir von der AfD-Fraktion sie fordern. Eine weitaus bessere Politik für Arbeitnehmer wäre zudem die Eindämmung der Inflation. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Schluss kommen.

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Dr. Joachim Keiler AfD

Ja. – Bereits in den ersten drei Monaten dieses Jahres sind die Reallöhne in Deutschland um 1,8 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum gesunken, wie das Statistische Bundesamt am 30.05.2022 vermeldete. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Nun die Fraktion DIE LINKE. Herr Abg. Brünler, bitte.

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Nico Brünler Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Homann hat sein Eingangsstatement vorrangig dafür genutzt, auf die morgen im Bundestag anstehende Abstimmung zur Mindestlohnerhöhung einzugehen. (Henning Homann, SPD: Übermorgen!) Aber im Titel Ihrer Aktuellen Debatte steht noch mehr. Sie wollen auch noch über Tariflöhne sprechen und nicht nur über den Mindestlohn. Deswegen gestatten Sie mir, dass ich zuerst darauf Bezug nehme. Über den Mindestlohn können wir in einer zweiten Runde gern noch sprechen. Ich halte es für falsch, immer nur über das Lohnniveau zu reden, wenn wir über Tariflöhne sprechen. Bei Tarifabschlüssen geht es um viel mehr. Es geht um Arbeitszeiten, Urlaubs- und Erholungszeiten, Regelungen zum Arbeitsschutz, Regelungen zur Altersvorsorge. Zur Erinnerung sei nur noch einmal gesagt, dass selbst die hier im Raum stehenden 12 Euro als Stundenlohn nicht ausreichen für Rentenansprüche oberhalb der Grundsicherungsschwelle. Es geht um Ausbildungsvergütung, um Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Kurzum: Es geht um die Frage nach guter Arbeit und ob man von seiner Arbeit leben kann, ohne dass man dabei krank oder arm wird. Die Gewerkschaften haben das eigentlich schon länger erkannt. Ich habe damals noch nicht gelebt, aber der Slogan „Samstags gehört Vati mir“ aus den Fünfzigerjahren ist mir im Kopf. Nun kann man darüber diskutieren, was dem für ein Gesellschaftsmodell zugrunde liegt, wenn man sagt, es ist der Vati, der arbeiten geht, und die Mutter ist als Hausfrau zu Hause, aber man kann es auch anders sehen und sagen: Schon damals ging es darum, Arbeit und Freizeit unter einen Hut zu bringen. Gerade da haben wir im Osten, in Sachsen, noch viel Aufholbedarf. Ich fürchte, Kollege Homann, allein die Anhebung des Mindestlohns wird in Sachsen nicht besonders viel bringen. Dass wir hier ein niedrigeres Lohnniveau haben, liegt vorrangig daran, dass wir in Sachsen eine so schlechte Tarifbindung haben. 45 % der Beschäftigten in Sachsen arbeiten derzeit für einen Lohn, der unterhalb des Tarifniveaus liegt, der in ihrer Branche eigentlich gelten würde. In Sachsen sind nur knapp 30 % der Unternehmen sowohl tarifgebunden als auch mit einem Betriebsrat besetzt. Wie überall ist in Sachsen in den letzten Jahren die Tarifbindung eher gesunken als gestiegen. Nun, was kann man dagegen tun? Zunächst kann der Freistaat erst einmal selbst Vorbild sein. Noch immer sind nicht alle Unternehmen, die dem Freistaat gehören, tarifgebunden, und das gilt auch für kommunale Unternehmen. Es war lange Zeit üblich auszugliedern, das heißt, der Stammbetrieb blieb in der Regel in einem Tarif, die neue Gesellschaft war es in der Regel nicht. Es war im Grunde ein Lohnsparmodell. Nun weiß ich, das entscheiden nicht wir hier im Landtag, aber ich weiß genauso gut, dass viele von uns Gemeinde-, Stadt- oder Kreisrat sind, und so kann jeder bei sich vor Ort etwas dagegen tun, dass sich etwas ändert. Was wir aus sächsischer Sicht durchaus in der Hand haben, ist ein modernes Vergabegesetz. Sie haben sich das als Koalition vorgenommen, wie auch schon beim letzten Mal, vielleicht kommt es dieses Mal. Da können wir als Freistaat tatsächlich etwas tun, nicht nur aus moralischen Gründen, weil wir der Meinung sind, dass mit öffentlichen Geldern bestellte Leistungen die Leute, die sie erbringen, nicht arm oder krank machen dürfen. Wir sollten auch nicht vergessen, dass die öffentliche Hand der größte Auftraggeber der Privatwirtschaft ist. Wenn tarifliche Mindeststandards genauso wie soziale oder ökologische Standards für alle gelten, dann sind sie auch kein Wettbewerbsnachteil mehr für jene, die sich daran halten. Im Gegenteil, das hat Einfluss auf das, was hier gesellschaftlich etabliert ist und welche Preise letztlich unsere lokalen Unternehmen am Markt erzielen können. Die Frage muss man sich auch stellen. Man darf nicht nur jammern, warum die Unternehmer so geringe Löhne zahlen können. Das liegt nicht daran, dass die sächsischen Arbeitnehmer faul sind, sondern es liegt daran, dass in Süddeutschland eine ganz andere Kaufkraft vorhanden ist und entsprechend andere Marktpreise möglich sind. Das ist mehr als ein Nullsummenspiel und nützt den Geringverdienern, aber auch den lokalen kleinen und mittelständischen Unternehmen. In einer zweiten Runde möchte ich mich mit Ihnen über den Mindestlohn unterhalten. Wir sehen uns demnächst. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die BÜNDNISGRÜNEN wird jetzt Herr Liebscher zu Ihnen sprechen.

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Gerhard Liebscher GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Nach der Arbeit noch zum Zweitjob? Das ist heute die Lebensrealität vieler Sächsinnen und Sachsen. Über 90 000 Menschen reicht ein Job allein nicht mehr zum Leben. Das sind Mehrfachbeschäftigte, die 50, 60 und mehr Stunden in der Woche für ihren Lebensunterhalt arbeiten müssen. Aufgrund der sinkenden Tarifbindung, wir hörten es bereits, drohen hierzulande niedrige Lohnschichten abgehängt zu werden. Es war ein sehr breites Bündnis aus Gewerkschaften und Parteien, zusammen auch mit uns GRÜNEN, die jahrzehntelang für die Einführung des Mindestlohns gekämpft haben. 2014 endlich wurde der Mindestlohn ins Leben gerufen. 2022, acht Jahre später, wird mit Beschluss der Ampel die Untergrenze des Mindestlohns auf 12 Euro angehoben. Damit wird eine Lohnuntergrenze gesetzt, die zumindest heute vor Armut schützt. Wie lange das bei der Inflationsrate gutgeht, werden wir sehen. Und auch heute erzählen die Gegner des Mindestlohns denselben Unfug wie vor acht Jahren. Dabei haben sich alle Befürchtungen als unbegründet herausgestellt. Weder hat der Mindestlohn den Wettbewerb in Deutschland in den letzten Jahren negativ beeinflusst, noch führte er zu einer Bedrohung einzelner Branchen. Im Gegenteil, mit Einführung des Mindestlohns haben vier Millionen Beschäftigte unmittelbar profitiert. Insbesondere im Osten stärkt der Mindestlohn die Kaufkraft. 20,7 % der ostdeutschen Beschäftigten haben dank Mindestlohn mehr in der Tasche. In der sächsischen Gastronomie bedeutet das bisweilen einen Lohnzuwachs von über 20 %. Aber, meine Damen und Herren, wir BÜNDNISGRÜNEN sagen: Nein, eine reine Erfolgsstory ist der Mindestlohn bisher nicht. Warum sagen wir das? Der Mindestlohn war zu niedrig, denn wir sind 2015 zu niedrig gestartet. Ohne die heutige politische Korrektur des Mindestlohns reicht vielen Arbeitnehmern der Lohn nicht zum Leben, drohen Zweitjob und Überlastung, droht Altersarmut. Wir GRÜNEN fordern deshalb von jeher einen Lohn, der vor Armut schützt und Existenzen absichert. Wir fordern, die Mindestlohnkommission mit dem nötigen Werkzeug auszustatten, diese Lohnuntergrenze festzusetzen. Die Anhebung des Mindestlohns zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro die Stunde bedeutet mit der Lohnsteigerung für 6,5 Millionen Menschen eine wichtige Errungenschaft und schlichtweg eine Frage der Gerechtigkeit. Das ist eine Basis, auf der wir reden können. Von diesem Punkt aus muss aus grüner Sicht der Mindestlohn weiter ansteigen. Werte Damen und Herren! Was bedeutet das für die Arbeit der Mindestlohnkommission? Selbstverständlich sagen wir, dass sie ihre Rolle weiterhin wahrnehmen muss. Die Kommission genießt breites Vertrauen. Die Festlegung des Mindestlohns soll bei den Sozialpartnern bleiben. Doch offenbar fehlt dort das Instrument, um einen Arbeitslohn zu garantieren, der vor Armut schützt. Schauen wir dafür ins Mindestlohngesetz. Das liefert uns im Begründungstext die notwendige Zielsetzung. Die Mindestlohnhöhe müssen zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beitragen. Ein einheitlicher Mindestlohn soll Lohndumping verhindern, staatliche Transferleistungen für Arbeitnehmende soll nicht nötig sein. Wir BÜNDNISGRÜNEN sagen weiterhin: Um dieses Ziel zu erreichen, müssen sowohl die Mindestlohnkommission als auch die Umsetzung des Mindestlohns reformiert werden. Die nachziehende Kopplung des Mindestlohns an die Tarifentwicklung muss abgeschafft werden. Das eigentliche Ziel, der Schutz vor Armut, muss als wichtige Voraussetzung gesetzlich verankert werden. Wir BÜNDNISGRÜNEN setzen uns weiter dafür ein, eine Ausnahmeregelung beim Mindestlohn zu beenden. Wir setzen uns weiterhin für ein branchenspezifisches Mindesthonorar ein, um auch Soloselbständige und Kleinstunternehmen zu erreichen. Letztendlich ist jedes Gesetz immer nur so wirkungsvoll wie die Durchsetzung. Daher fordern wir die Ausweitung von Kontrollen und den Kampf gegen Betrug durch höhere Bußgelder und den Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren bei Missachtung. Mehr dazu in der nächsten Runde. Danke schön. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wir gehen in die neue Runde. Es beginnt wieder der Herr Abg. Homann von der SPD-Fraktion.

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Henning Homann SPD

Danke schön. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bitte lassen Sie uns einen Fehler der letzten Jahre nicht machen und uns bei der Einführung des Mindestlohns von 12 Euro nicht hinter Scheinargumenten verstecken. Ich halte es schlichtweg für unwahrscheinlich, für nahezu ausgeschlossen, dass Unternehmen, nur weil der Mindestlohn auf 12 Euro erhöht wird, beginnen, deshalb die Arbeitszeit zu verkürzen. Wir leben in einer Zeit des Fachkräftemangels. Wir brauchen jede und jeden. Wenn man mit Unternehmerinnen und Unternehmern zusammenkommt und darüber spricht, was die Herausforderungen der Zukunft sind, dann wird die Frage des Mindestlohns oder des Lohns allgemein dort eigentlich nie angesprochen. Die Frage lautet: Woher bekomme ich meine Fachkräfte, jetzt, in fünf Jahren, in zehn Jahren, in 15 Jahren? Ich habe das Gefühl, dass da viele Unternehmerinnen und Unternehmer wesentlich weiter sind als einige hier im Sächsischen Landtag. Sie wissen genau, was die Stunde geschlagen hat, und denken deshalb sehr klug darüber nach, wie sie gerecht entlohnen. Der Mindestlohn ist das Mindeste. Er hilft in Sachsen vielen Menschen. Ein Großteil der Unternehmen, nämlich über die Hälfte, zahlt jetzt schon mehr. Das ist richtig so. Deshalb habe ich an dieser Stelle eine große Bitte: Wenn wir darüber nachdenken, wie wir als Freistaat Sachsen in Zukunft wirtschaftlich erfolgreich sein können, dann lassen Sie uns die Diskussion über den Wettbewerb der Ideen, den Wettbewerb der Innovationen und nicht über einen Wettbewerb der niedrigen Löhne führen. Das ist einer der Fehler, die wir in den letzten 20 Jahren in Deutschland gemacht haben. Deshalb ist der Mindestlohn richtig. Wir führen eine Untergrenze ein und diskutieren nicht über die Frage, wer in diesem Land am wenigstens bezahlt, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPD und des Staatsministers Martin Dulig) Ich glaube, wir haben da als Freistaat Sachsen eine Vorbildfunktion. Ich höre gern die Reden des Ministerpräsidenten, wenn er beschreibt, wie wichtig ihm Tarifbindung ist. Ich finde es gut, dass aus der CDU-Fraktion auch solche Wortmeldungen kommen. Aber lassen Sie uns aber auch gemeinsam etwas dafür tun. Wir haben zwei zentrale Projekte im Koalitionsvertrag stehen. Das eine ist das Vergabegesetz. Wir werden sehen, wie weit wir damit kommen, als Freistaat Sachsen damit Vorbild zu sein, dass wir diejenigen, die ihre Beschäftigten ordentlich bezahlen – und damit meine ich mehr als Mindestlohn, nämlich tariflich –, bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen bevorzugen. Das wäre eine Vorbildwirkung des Freistaates Sachsen. Die wollen wir im Vergabegesetz implementieren. (Beifall bei der SPD und des Staatsministers Martin Dulig) Das zweite Projekt ist, dass wir mit gutem Beispiel vorangehen wollen, wenn es darum geht, dass Unternehmen, die entweder komplett dem Freistaat gehören oder an denen der Freistaat eine Mehrheit hat, tariflich gebunden sind. Auch das können wir tun. An der Stelle möchte ich Sie gerne beim Wort nehmen, wenn Sie das Hohelied der Tarifpartnerschaft singen. Ich habe eine Rückmeldung bekommen, die ich gern mit Ihnen teilen und mit einer Einladung verbinden möchte. Ich erlebe immer wieder Tarifkonflikte und Streiks in Sachsen. Bei denen geht es um Unternehmen, die in Westdeutschland ihren Sitz haben. Zum Beispiel haben sie vier Werke, davon eins in Ostdeutschland. Die drei Werke in Westdeutschland zahlen im Mittel 4 000 Euro brutto, das eine Werk in Ostdeutschland zahlt nur 3 200 Euro brutto. Es ist genau diese Lohnschere, diese Lohnspreizung, die wir auch in den Statistiken sehen. Wenn dann die Solidaritätsbekundungen der westdeutschen Kolleginnen und Kollegen kommen, dann sagen diese, wenn sie bei uns zu Gast sind, dass es einen Unterschied zwischen Ost und West gibt: Wenn bei einer solch hanebüchenen Ungerechtigkeit im Westen die Kolleginnen und Kollegen auf die Straße gehen und sagen, dass sie ungerecht behandelt werden, dann steht mit denen eine ganze Stadt oder ein Stadtteil auf und stellt sich hinter sie. Wenn Sie also das Hohelied auf die Tarifbindung singen, dann würde ich mich freuen, wenn bei diesen Streikauseinandersetzungen vielleicht einmal Christdemokratinnen und Christdemokraten vor Ort sind. Das war bei den 20 Streiks, die ich besucht habe, nicht ein einziges Mal der Fall. Deshalb lade ich Sie gerne ein. Kommen Sie mit, wenn wir das nächste Mal auf die Straße gehen, wenn wir das nächste Mal dafür kämpfen, dass in Ostdeutschland die gleichen Löhne wie in Westdeutschland gezahlt werden. Ich stelle sehr gern sicher, dass Sie rechtzeitig dafür eine Einladung bekommen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall des Staatsministers Martin Dulig) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die CDUFraktion Herr Abg. Kiesewetter.

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Jörg Kiesewetter CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte in dieser zweiten Rederunde noch einmal ganz kurz auf ein paar Dinge eingehen, die mir wichtig sind. Zum einen wird uns vorgeworfen, dass wir die Scheinargumente aus der Zeit vor acht Jahren verwenden, wenn es um die Frage der Erhöhung des Mindestlohns geht. Ich möchte an der Stelle gern einwenden, dass die damaligen Voraussetzungen, die Ausgangslage auf dem Arbeitsmarkt in der Wirtschaft, andere waren, als das heute der Fall ist. Ich bin auf das Thema Inflation eingegangen. Seit zwei Jahren haben wir eine Pandemie. Das sind alles Dinge, die dabei Berücksichtigung finden müssen, und zwar auch aus Sicht der Unternehmer. Mir ist wichtig, bei der Diskussion auf ein paar systemische Fragen einzugehen. Welche Verantwortung hat die Mindestlohnkommission bei der Findung und Festsetzung von Mindestlöhnen und wie viel politische Einflussnahme ist angezeigt? Darüber kann man sicher trefflich streiten. Mit der angestrebten Neudefinition des Mindestlohns macht der Staat die soziale Absicherung für den Beschäftigten aus meiner Sicht zu einer ausschließlichen Verantwortlichkeit der Betriebe. Der Staat bürdet damit den Betrieben eine Aufgabe auf, für die sie originär nicht zuständig sind und die nicht in das deutsche System einer funktionierenden tarifautonomen Entgeltfindung passt. Das ist das, was ich sagen wollte. Der Staat ist der Adressat des Existenzgewährleistungsanspruchs und eben nicht der Arbeitgeber. Ich denke, das muss man noch einmal herausstellen. Ich würde gern noch einmal auf die Sicht der Unternehmen eingehen. Verstehen Sie mich nicht falsch: Wir sind nicht dagegen, dass der Mindestlohn angehoben wird, aber es bedarf an dieser Stelle der Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen. Wenn ich mir die Unternehmen anschaue, dann sehe ich, dass viele Unternehmen die Kostensteigerungen, die sie durch die Einführung des Mindestlohns befürchten, letztendlich nicht auf die Kunden weitergeben können. Daraus resultieren natürlich Ertragsminderungen. Das reduziert wiederum die Spielräume für Investitionen. Es ist auch wichtig zu schauen, dass man einen Lohnabstand zu den höheren Einkommensgruppen in einem Unternehmen hat. Das ist schon aus dem Grund wichtig, dass es keine Konflikte in der Belegschaft gibt. Auch dazu sind die Rückmeldungen der Unternehmen relativ eindeutig, indem ausgeführt wird, dass es dort zu weiteren Anpassungsmaßnahmen nach oben kommen muss. Das stellt die Unternehmen vor entsprechende Herausforderungen und Aufgaben betriebswirtschaftlicher Natur. Über alle Branchen hinweg gehen die befragten Unternehmen von einer Erhöhung ihrer Personalkosten in Höhe von 20 bis 25 % aus. Das führt letztendlich dazu, dass Arbeitszeitreduzierungen in Rede stehen, die Umwandlung von festen in pauschale Arbeitsverhältnisse, die Reduzierung von Praktika und Umschulungen sowie der Wegfall von Sonderleistungen, zum Beispiel Umsatzprämien, Urlaubsund Weihnachtsgeld. Das alles kann man nicht außer Acht lassen. Ich glaube, dass solche Dinge für die Fachkräftesicherung nicht unbedingt förderlich sind. Kurzum: In Krisenzeiten sollte man sparsam mit staatlichen Eingriffen in die Tarifautonomie umgehen. Wir sollten vielmehr die Tarifautonomie und die Sozialpartnerschaften stärken; denn Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen am besten, wie sich Löhne und Tarife verhandeln lassen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die AfDFraktion Herr Abg. Urban.

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Jörg Urban AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die SPD-Fraktion hat heute einen Antrag mit dem Titel „Gute Arbeit für Sachsen: Tariflöhne für Fachkräfte, 12 Euro Mindestlohn aus Respekt“ ins Plenum eingebracht. Zum Mindestlohn möchte ich gleich zu Beginn festhalten: Die Partei Alternative für Deutschland befürwortet den gesetzlichen Mindestlohn. Seit dem Jahr 2016 steht das auch in unserem Grundsatzprogramm. Der Mindestlohn ist allerdings keine Lösung für die Herausforderung, dafür zu sorgen, dass heute Menschen in Deutschland von ihrer Arbeit leben können, geschweige denn, dass sie irgendwann eine würdige Rente erhalten werden. Der Mindestlohn ist eine Krücke, mit der die Schäden einer Politik kompensiert werden sollen, die Lohneinkommen benachteiligt und die das Leben immer teurer macht – Schäden der jahrelangen arbeitsfeindlichen und leistungsfeindlichen Politik von Parteien wie der SPD. Aufgefallen ist die einstige Arbeiterpartei, SPD, in letzter Zeit vor allem mit der Sorge um die gute Entlohnung ihrer Parteifunktionäre. Yasmin Fahimi, die ehemalige Bundestagsabgeordnete der SPD, wollte beim Übergang zu ihrem neuen Spitzenjob als DGB-Vorsitzende gleich doppelt kassieren: 10 000 Euro jeden Monat vom Bundestag und 10 000 Euro jeden Monat von der Gewerkschaft. Nur nach wochenlangem öffentlichen Druck war sie bereit, von diesem dreisten Selbstbereicherungsversuch abzusehen. Oder ein Beispiel aus Sachsen: Für die ehemalige Bundestagsabgeordnete der SPD, Susann Rüthrich, wurde eigens eine neue Stelle als Kinderbeauftragte geschaffen, (Staatsminister Martin Dulig: Völlig falsch! Steht im Koalitionsvertrag!) und zwar im SPD-geführten Sozialministerium. Mit knapp 10 000 Euro im Monat ist diese bisher überflüssige Stelle auf jeden Fall respektvoll bezahlt. Das Herz der SPD schlägt sozial, allerdings nur für sich selbst. (Beifall bei der AfD) Was bedeutet eigentlich eine Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro für die Betroffenen? Wie viel bleibt davon übrig? Das hängt stark davon ab, ob man heute 9,82 Euro oder 11 Euro pro Stunde verdient. Das reine Nettoplus beläuft sich dementsprechend auf maximal 222 Euro im Monat. Gleichzeitig wird dieses Lohnplus aber sofort wieder durch gestiegene Preise abgeschöpft. Der Dieselpreis stieg von 1,12 Euro im Jahr 2020 auf derzeit 2,12 Euro. Bei einem Arbeitsweg von 25 Kilometern fallen Mehrkosten in Höhe von mindestens 126 Euro an. Ihre rot-grüne Sanktions- und Steuerpolitik zieht dem Arbeitnehmer monatlich zusätzlich 126 Euro aus der Tasche. Auch für Lebensmittel wird im Jahr 2022 ein Preisanstieg in Höhe von 10 % erwartet. Bei monatlichen Pro-KopfAusgaben von circa 400 Euro gehen etwa 40 Euro gleich wieder weg. Es bleiben also maximal 56 Euro von der Mindestlohnerhöhung übrig. Die Kinderbeauftragte Frau Rüthrich müsste dafür nicht einmal eine Stunde im Monat arbeiten. Auch die Heizkosten haben sich dank Ihrer Sanktionspolitik nahezu verdoppelt. Für einen Single-Haushalt mit 50 Quadratmetern Wohnfläche sind das Mehrkosten in Höhe von 30 Euro im Monat. Wir erinnern uns: Das Nettoplus beträgt maximal 222 Euro. Abzuziehen sind die Spritpreiserhöhung in Höhe von 126 Euro, Lebensmittelmehrkosten in Höhe von 40 Euro und zusätzliche Heizkosten in Höhe von 30 Euro. Wer mitgerechnet hat, weiß, dass von der Mindestlohnerhöhung maximal 26 Euro pro Monat übrig bleiben. Dafür geht Frau Fahimi nicht einmal eine halbe Stunde arbeiten. (Sabine Friedel, SPD: Und Sie, Herr Urban, nicht mal eine Viertelstunde!) Werte Abgeordnete, die 26 Euro plus sind aber nur übrig, wenn keine Kleidung gekauft wird und man mit den Kindern nicht ins Kino oder zum Eisessen geht; andernfalls besteht am Ende des Monats inflationsbedingt tatsächlich ein Reallohnverlust, und das trotz 12 Euro Mindestlohn. Deshalb, werte Genossen von der SPD: Damit alle Arbeitnehmer tatsächlich mehr von ihrem Lohn haben, fordert die AfD-Fraktion ein sofortiges Ende der sinnfreien Sanktionspolitik, ein Ende der galoppierenden Schuldenpolitik, die Abschaffung überflüssiger, hoch bezahlter Staatsdiener, ein steuerfreies Grundeinkommen in Höhe von 2 000 Euro und die drastische Senkung der Steuern vor allem auf Lebensmittel und Kraftstoffe. Hören Sie auf, den fleißigen Arbeitnehmern und Unternehmern mit immer höheren Steuern das wohlverdiente Geld aus der Tasche zu ziehen; dann braucht auch niemand Ihre Staatsalmosen, wie einen Heizkostenzuschuss oder einen Mindestlohn. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Henning Homann, SPD, steht am Mikrofon.)

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Andrea Dombois

Ich gehe davon aus, dass das eine Kurzintervention ist.

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Henning Homann SPD

Ja, vielen Dank. – Dass sich eine Partei wie die AfD, die sozusagen Wladimir Putin am stärksten unterstützt hat und immer noch unterstützt, hier darüber aufregt, dass es eine aufgrund des Krieges ausgelöste, gestiegene Inflation in Deutschland gibt, ist schlichtweg ein Treppenwitz der Geschichte. (Zuruf von der AfD: Die ging doch vorher schon los! Das ist doch Quatsch, was Sie erzählen!) Aber das lassen Sie mich einfach nur am Rande erwähnt haben. Ferner möchte ich Sie darauf hinweisen, weil es schlichtweg ehrenwürdig ist, was Sie gesagt haben: Frau Rüthrich hat sich in einem geregelten und überprüften Bewerbungsverfahren, wie viele andere auch, um diesen Job beworben. (Zuruf des Abg. Carsten Hütter, AfD) Das ist auch überprüfbar. Alles andere ist schlichtweg die Unwahrheit, die Sie sagen. Sie müssen auch ein bisschen aufpassen, was Sie hier behaupten. Frau Rüthrich als ehemalige Kinderbeauftragte des Deutschen Bundestages ist die Qualifizierteste in diesem Verfahren gewesen. (Zuruf von der AfD: Das glauben Sie doch selbst nicht!) Das wollte ich der Richtigkeit halber an dieser Stelle sagen. Und eines – das ist die dritte Bemerkung –, was mich wirklich traurig macht, ist: Wir als SPD wollen mit der heutigen Debatte über 400 000 Menschen, die Tag für Tag hart für wenig Geld arbeiten gehen, in den Mittelpunkt der Debatte des Sächsischen Landtags stellen. Ihre Antwort darauf ist eine solche Klamauk-Debatte. Das ist unwürdig und respektlos. (Beifall bei der SPD –

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Carsten Hütter AfD

Sie haben es nicht verstanden! – Weitere Zurufe von der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Urban, bitte.

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Jörg Urban AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Erstens. Die gestiegene Inflation, vor allen Dingen bei den Energiepreisen, ist nicht das Ergebnis des Krieges, sondern das ist das Ergebnis der Sanktionspolitik, die Ihre Partei mitträgt. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Dass man das auch anders machen kann, zeigen andere europäische Länder, zum Beispiel Ungarn, das sich dagegen sträubt, Ihre SPD-Vorgabe zur Embargopolitik mitzutragen. Die gestiegenen Preise sind die Auswirkungen Ihrer Sanktionspolitik, und das müssen Sie sich auch gefallen lassen. (Sabine Friedel, SPD: Die Sanktionen sind die Auswirkungen des Krieges, Herr Urban! Denken Sie doch mal nach! – Zurufe von der AfD) Zweitens. Es ist Ihre Partei, die aufs Engste mit Herrn Putin und den russischen Energieunternehmen verbunden ist. – Wenn Sie Vorwürfe in dieser Art austeilen – was ich übrigens für sinnfrei halte –, dann fassen Sie sich selbst an die Nase. Jetzt noch etwas zu Frau Rüthrich bzw. auch zu Frau Fahimi: Selbstverständlich sind überflüssige Jobs, die neu geschaffen werden, eine Belastung für den gesamten Staat. Ihre Debatte zum Mindestlohn ist deshalb verlogen, weil der Arbeitnehmer unterm Strich am Ende nicht mehr Lohn in der Tasche hat. Das Problem in Deutschland ist doch nicht, dass wir keinen höheren Mindestlohn haben. Das Problem ist doch, dass der Staat – den Sie mittragen – mit seiner Steuer- und Abgabepolitik den Menschen, die die Leistung erbringen und die Wertschöpfung bringen, das Geld wegnimmt, sodass es am Ende für ein ordentliches Leben nicht mehr reicht. Es gab vor 20 Jahren keinen Mindestlohn, es gab vor 30 Jahren keinen Mindestlohn, und trotzdem konnte man von seiner Arbeit ordentlich leben. Es ist Ihr Staat, den Sie immer mehr aufblähen und mit dem sie die Menschen, die Arbeit leisten, belasten. Das sind die Unternehmer und die Arbeitnehmer. Ihre Politik führt am Ende dazu, dass wir solche Krücken wie einen Mindestlohn brauchen, um es irgendwie aufzufangen, damit die Leute nicht in Armut geraten. Das ist Ihre Arbeit. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die Fraktion DIE LINKE, Herr Brünler, bitte.

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Nico Brünler Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollege Urban, die Mehrwertsteuer bei Lebensmittel auf 0 % zu senken, dem können Sie heute Nachmittag zustimmen, wenn wir einen entsprechenden Antrag einbringen. Wenn Sie dem nicht zustimmen, können Sie Öffentlichkeitsarbeit machen, weil Sie gelogen haben, wenn Sie vormittags etwas anderes behaupten, als Sie dann nachmittags abstimmen. Aber egal! So etwas sind wir von Ihnen gewöhnt. (Zuruf des Abg. Henning Homann, SPD) Kollege Homann, ich freue mich sehr, dass Sie meine Anregungen aufgegriffen haben, über die Tarifbindung von öffentlichen Unternehmen in Sachsen nachzudenken (Henning Homann, SPD: Immer wieder gerne!) Ich freue mich sehr – ich weiß, dass Sie das Gleiche fordern, es aber in der Koalition schwer haben; das sage ich bewusst –, dass Sie auch gesagt haben, dass Sie die Tarifbindung als Kriterium im Vergabegesetz noch einmal angehen wollen. Nicht umsonst habe ich am Anfang über Tarife und Tarifbindungen gesprochen; denn die Mindestlohndebatte hat mit dem Zurückgehen der Tarifbindung zu tun und damit, dass wir hier in einer Art Notlösung sind. Wir müssen hier eingreifen, weil es, was die Tarifautonomie anbelangt, in diesem Land etwas hapert. Für eine funktionierende Tarifautonomie braucht es entsprechende Partner, die gesprächs- und vertragswillig und -fähig sind. Das geht nicht, wenn es keine Flächentarifverträge gibt, weil wir eine zu geringe Bindung der Unternehmen in Arbeitgeberverbänden haben. Das ist auch Tatsache. Ich habe gesagt, wir wollen uns noch einmal über die Höhe des Mindestlohns, die 12 Euro, die im Raum stehen, unterhalten. Damals, als sie 2021 vereinbart wurde, war es tatsächlich ein gewaltiger Sprung – es stand im Koalitionsvertrag – von über 25 % von den damals geltenden 9,50 Euro. Das gehört auch dazu, wenn wir darüber reden – das sei an die CDU gerichtet, wenn Sie darüber diskutieren, ob das überhaupt bezahlbar sei –: Wir sind aktuell bei den von der Mindestlohnkommission beschlossenen 9,82 Euro und ab nächstem Monat bei 10,45 Euro. Die 12 Euro sind immer noch 15 % mehr, aber der Riesensprung ist es nicht mehr. Es geht auch nicht um das Gesamtlohnniveau, sondern es geht um die Lohnuntergrenze; denn nach der überwiegenden Zahl der aktuellen Tarifverträge liegt der Stundenlohn zum Ende dieses Jahres entweder bei 12 Euro Einstiegsgehalt oder bereits darüber. Ich erinnere daran, wir haben in Sachsen ein Problem: Nur 45 % der Beschäftigten sind tatsächlich tarifgebunden beschäftigt. Das ist das, was wir angehen müssen. Wir fragen: Sind 12 Euro immer noch ambitioniert oder nicht? Ich habe gesagt, Zahl und Ziel stammen aus dem Jahr 2021. Seit 2021 ist einiges passiert. Die Inflation schlägt vor allen Dingen bei den Geringverdienern zu, die bereits jetzt ihr ganzes Geld für Wohnen, Mobilität und Nahrung ausgeben. Das sind die Punkte, die im Moment finanziell am meisten zu Buche schlagen bzw. bei denen die Kosten weiter steigen. Wir sind in einer Situation, dass die Inflationsrate momentan fast einen gesamten Monatslohn auffrisst. Das wären jene Personen, die vom Mindestlohnanstieg profitieren. Aber nichtsdestotrotz ist es nicht der große Schluck aus der Pulle und der Zugang zu mehr Teilhabe, sondern das ist gerade so die Sicherung des Niveaus, das sie bereits jetzt haben, und die Verhinderung, in die Armut abzurutschen. Kollege Kiesewetter, ich muss sagen, nach meinem Dafürhalten zäumen Sie das Pferd ein Stück weit von hinten auf, wenn Sie sagen: Mit Rücksicht auf die Inflation, darf der Mindestlohn nicht steigen. Ich glaube, wir sollten die Arbeitskosten und die Arbeit nicht als Produktionsfaktor wie alle anderen verstehen, von denen man sagt, wir müssen die Kosten reduzieren, sondern es geht beim Mindestlohn um die Frage, ob man von seiner Arbeit leben kann – und das in Würde. Sie erwarten, meine Damen und Herren, dass ich das sage, was wir immer sagen: Wir LINKE fordern einen Mindestlohn von 13 Euro, weil wir nur dann eine Rente oberhalb der Grundsicherung haben. Aber das will ich als Abschluss meiner Rede nicht tun. Ich will nicht in irgendein ZahlenBingo verfallen, sondern einen CDU-Politiker zitieren, nämlich Karl-Josef Laumann, den Sozialminister aus Nordrhein-Westfalen. Der hält vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro erstens für nicht ausreichend und ist zweitens der Meinung, dass die Mindestlohnkommission, so wie sie momentan arbeitet und zusammengesetzt ist, keine Zukunft haben kann. Es reicht nicht, einseitig und nachlaufend die Tarifentwicklung nachzuzeichnen, sondern zur Festsetzung des Mindestlohns gehört auch ein Existenzniveau und eine Inflationsentwicklung. Darin, meine Damen und Herren – auch wenn es selten ist, dass ich das als LINKER sage –, hat der CDU-Politiker recht. (Beifall bei den LINKEN – Zuruf von der AfD: Das ist ein Applaus wert!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die BÜNDNISGRÜNEN spricht der Abg. Liebscher.

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Gerhard Liebscher GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe nicht, dass das der erste Ansatz einer linken Koalition mit der CDU war. Das klingt spannend. (Zurufe von den LINKEN und der AfD) Geringe Stundenlöhne, werte Kolleginnen und Kollegen, sind überdurchschnittlich häufig bei Beschäftigten in Ostdeutschland zu finden. Betroffen sind insbesondere Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund, geringfügig Beschäftigte und Beschäftigte ohne Tarifbindung. Das können wir nicht zulassen, das können wir uns nicht leisten. Ein wichtiger Schritt ist getan. Aber die Anhebung des Mindestlohns allein sichert noch keine gleichwertigen Lebensverhältnisse. Wir müssen auch hier unmittelbar in Sachsen tätig werden und alle staatlichen Hebel aktivieren, um Tarifbindungen zu stärken. Das, was wir tun können, ist, die Vergabe öffentlicher Aufträge an die Tarifbindung zu koppeln. Dafür wollen wir in diesem Jahr ein modernes Vergabegesetz verabschieden, das klare Anreize für Unternehmen setzt. Nur wer fair zahlt, soll künftig Geschäfte mit dem Staat machen. Was wir noch tun können, ist die Tarifbindung von landeseigenen Unternehmen anzuschieben. Wir wollen in Sachsen einen handlungsfähigen Landeshaushalt aufstellen. Das erfordert Tilgungsraten, die für politisches Gestalten Luft lassen. Sparzwang zum Prinzip erhoben, lässt unser gesellschaftliches Fundament erodieren. Wir stehen für bewusstes Wirtschaften, für die Angleichung der Lebensverhältnisse und für die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wird noch eine Runde gewünscht? Wer möchte von den Fraktionen noch sprechen? – Ich kann niemanden sehen, der das wünscht. Dann hat die Staatsregierung das Wort. Herr Minister, bitte. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrte Frau Präsidentin1 Liebe Kolleginnen und Kollegen! Übermorgen wird, so hoffe ich, beschlossen, den Mindestlohn auf 12 Euro zu erhöhen. Das ist gut so. Das ist gut für die Menschen, denn das hat etwas mit Respekt zu tun. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich fand es bemerkenswert, wenn ich mir die Debatte anschaue, wie zum Teil verdruckst und zurückhaltend unter dem Motto argumentiert wurde: Ja, aber. Sie kennen den Spruch: Alles vor dem Aber ist gelogen. Es geht nicht darum, dass man sagt, das ist eines der größten Vorhaben der SPD und das soll gelobt werden, sondern – ich sage es noch einmal – es geht um den Respekt vor den Menschen. Wenn wir in Sachsen schauen, dass wir schon bei der Einführung des Mindestlohns 2015 das Land waren, das am meisten davon profitiert hat, zeigt das an, was vorher war. Dass wir jetzt noch einmal einen politischen Beschluss gefasst haben, den Mindestlohn auf 12 Euro zu erhöhen, hat vor allem damit zu tun, dass die damalige Einführung zwar auf einem Niveau deutlich über dem damaligen Durchschnitt war, den wir in Sachsen hatten, aber weit unter dem, was zu einem armutssicheren Gehalt geführt hat. Selbst mit den 12 Euro ist es anstrengend, aber die Möglichkeit, nicht in der Grundsicherung zu landen, ist bei 12 Euro Mindestlohn deutlich höher als früher bei der Einführung von 8,50 Euro. Deshalb war es zwingend notwendig, diesen Schritt zu tun. Wer bezahlt es denn, wenn am Schluss diejenigen, die einen zu geringen Mindestlohn haben, in der Grundsicherung sind? Das bezahlen wir alle über unsere Steuern. Es muss so sein, dass Menschen, die arbeiten, erstens einen vernünftigen, gerechten Lohn und auf der anderen Seite den Respekt im Alter bekommen und eine entsprechende Rente erhalten. Von daher bin ich froh, dass dieser Schritt jetzt gegangen wird und wir auf 12 Euro kommen. Das System wird nicht außer Kraft gesetzt. Es wird weiterhin so sein, dass die Mindestlohnkommission die Fortentwicklung des Mindestlohns begleiten und entscheiden wird. Es wurde nicht zu Unrecht auf die aktuelle Herausforderung eingegangen. Das Thema Inflation und die hohen Energiepreise machen mir riesengroße Sorgen. Ich habe in der letzten Debatte darauf hingewiesen, dass es nicht sein darf, dass die Energiefrage zur sozialen Frage wird und man sich am Ende des Jahres entscheiden muss, ob ich Geschenke für die Kinder kaufe oder für die Nebenkostenabrechnung spare. Die Inflation, die bei fast 8 % liegt, ist eine große Herausforderung. Warum sage ich das? Weil die Mindestlohnkommission bei der Erhöhung genau das mit berücksichtigen wird und wir deshalb nicht über die Frage diskutieren brauchen, ob 12 Euro ausreichen oder nicht. Das System, das mit der Mindestlohnkommission dahinterliegt, ist dafür da, das mit zu berücksichtigen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich darauf eingegangen bin, dass wir in Sachsen am meisten partizipiert haben, kann man das auch mit Zahlen unterlegen. Wir haben 6,2 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bundesweit von der jetzigen Erhöhung profitieren werden. Zum Vergleich: Im Bund gibt es rund 38 Millionen Beschäftigungsverhältnisse, in Sachsen sind es ungefähr 1,68. Davon sind 611 000 mit einem Bruttoverdienst unter 12 Euro. Wir haben als Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr untersuchen lassen, wie die Auswirkungen des Mindestlohnes auf Sachsen waren. Diese Studie vom letzten Jahr hat die außerordentliche Betroffenheit des Freistaates Sachsen beschrieben. Dafür gibt es Gründe, zum Beispiel die Kleinteiligkeit unserer Wirtschaft, die dazu führt, dass wir zum Teil eine schlechte Tarifbindung haben und es die Sozialpartnerschaft schwierig hat, sich durchzusetzen. Wir haben damit verbunden eine geringe Mitbestimmung und die Situation als Grenzland, in dem Lohneinflüsse zu berücksichtigen sind. Die Studie kommt eindeutig zu dem Ergebnis: In keinem anderen Bundesland haben anteilig mehr Beschäftigte von der Mindestlohneinführung profitiert wie hier in Sachsen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man muss trotzdem darauf eingehen, was die Kurzintervention von Herrn Hippold meinte. Er stellte zu Recht die Frage: Was heißt das für Unternehmen? Ich warne davor, dass man den Eindruck erweckt, als gebe es da „den bösen Unternehmer oder die böse Unternehmerin, die nicht gute Löhne bezahlen will“. Aber umgedreht darf man auch nicht sagen, es sei ein gönnerhafter Akt, einen guten Lohn zu zahlen oder nicht. Wenn wir über Respekt reden, dann hat das etwas damit zu tun, dass die Augenhöhe hergestellt wird. Keiner behauptet, dass es für Unternehmen einfach sein wird. Das wird anstrengend, keine Frage. Die Beispiele sind genannt worden, dass zum Bespiel auch die Lohnunterschiede in einem Unternehmen berücksichtigt werden müssen. Aber auf der anderen Seite: Glaubt wirklich jemand, dass wir unser Arbeits- und Fachkräfteproblem mit niedrigen Löhnen bearbeiten können? Glaubt ernsthaft jemand, dass ein Geschäftsmodell heute noch funktioniert, das auf niedrige Löhne setzt? Glaubt tatsächlich noch jemand, dass man allein durch Zuwanderung billige Arbeitskräfte bekommt? Willkommen in der Realität. (Zuruf von der AfD: Sie bekommen gar keine Arbeitsplätze! – Heiterkeit bei der AfD) Es ist inzwischen so, dass sich der Arbeitsmarkt komplett verändert hat. Wir haben nicht mehr einen Arbeitgebermarkt, sondern einen Arbeitnehmermarkt. Das heißt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kennen ihren Preis. Inzwischen bewerben sich Unternehmen bei den Beschäftigten. Wer nicht daran denkt, gute Arbeitsbedingungen zu schaffen – ich bin ganz bei Ihnen, es geht nicht um Löhne, es geht um Bedingungen für Arbeit –, der wird keine Chance haben, genau diese Balance herzustellen, vernünftige Löhne – – Ich bin auch bei denjenigen, die sagen, dass der Mindestlohn nur eine Untergrenze ist. Ja, es ist eine Sittlichkeitsgrenze. (Zuruf von der AfD) Unser Ziel muss weiterhin sein, dass wir in Sachsen mehr Tariflöhne bekommen. Die Erhöhung des Mindestlohnes hat Auswirkungen auf die anderen Löhne, auch auf die Tariflöhne. Das ist auch richtig so. Wir brauchen in Sachsen eine stärkere Sozialpartnerschaft. Ich freue mich, dass die Appelle hier deutlich geworden sind. Das bedeutet, dass wir diejenigen, die für die Sozialpartnerschaft da sind, nämlich die Arbeitgeber und die Gewerkschaften, unterstützen, wenn es darum geht, eine aktive Sozialpartnerschaft in Sachsen herzustellen. Zum Glück ist die Tarifbindung in Sachsen nicht rückläufig, aber sie ist nach wie vor auf einem niedrigen Niveau stabil. Aber wir sind immer noch Schlusslicht. Wir brauchen eine höhere Tarifbindung in Sachsen. Nur dadurch werden wir konkurrenzfähig. Das merken wir jetzt schon bei den Ansiedlungsanfragen. Glauben Sie tatsächlich, dass sich bei Ansiedlungsanfragen, die wir heute aus hochspezialisierten Bereichen bekommen, die Unternehmen nicht klarmachen, dass sie dafür zum Teil sogar außertarifliche Löhne bezahlen müssen? Das hat sich auch verändert. Deshalb muss ich Ihnen komplett widersprechen, wenn Sie argumentieren, wir reden heute über den Mindestlohn, weil Hartz IV das gebracht hat. Sie haben wohl völlig vergessen, was in den Neunzigerjahren hier im Osten los war: Arbeitslosigkeit bis zu 30 %, niedrige Löhne, die Unternehmen, die nach Ostdeutschland gekommen sind, um die billigen Löhne mitzunehmen. Das blenden Sie aus? (Zuruf von der AfD) Das kann keine Politik sein, die auf niedrige Löhne setzt. Es kann auch keine Ansiedlungspolitik sein, die auf niedrige Löhne setzt. Die heutigen Ansiedlungsanfragen zielen nicht auf niedrige Löhne, sondern auf hochspezialisierte Fachkräfte, auf eine gute Infrastruktur, auf Flächen, die zur Verfügung stehen, auf das Innovationspotenzial, das wir in diesem Land haben. Darauf müssen wir setzen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Wenn ich sage, wir brauchen eine höhere Tarifautonomie, die wir als Staat respektieren, haben wir trotzdem Möglichkeiten, das zu unterstützen. Das sollen wir tun. Es geht dabei insbesondere darum, Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen auszubauen. Auch hier müssen die Tarifpartner auf Landesebene mitziehen. Wir werden unsere Förderprogramme daran koppeln, inwieweit Tarife gezahlt werden, wie wir es gestern bei der GRW-RIGA beschlossen haben. Wir hoffen, dass wir in diesem Jahr das Vergaberecht in diesen Landtag einbringen dürfen – darauf wurde schon eingegangen –, und auch dieses wird soziale Kriterien beinhalten müssen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um Respekt, Respekt vor den Einzelnen. Die Menschen in Sachsen haben eine gute Perspektive verdient, dass sie wissen, sie können hier gut leben und arbeiten, werden aber auch fair bezahlt. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung – Jörg Urban, AfD, steht am Mikrofon.) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Urban, bitte, eine Kurzintervention.

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Jörg Urban AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Staatsminister Dulig, ich wünsche mir für Sachsen kein betreutes Unternehmertun. Sie sagen, man muss verstehen, dass Fachkräfte gut bezahlt werden müssen – als ob das unsere Unternehmer nicht wüssten. Das muss denen niemand sagen. Dafür braucht es keine staatlichen Eingriffe. Ein Unternehmer bezahlt seine Fachleute so gut, wie er sie bezahlen will. Das hat mit diesen 12 Euro nichts zu tun. Ich habe vorhin eine Frage in den Raum gestellt, und ich mache es noch einmal: Diese 12 Euro Mindestlohn sind eine Krücke. Sie sind eine Krücke. Die Frage ist doch: Wieso kann ich von 12 Euro nicht ordentlich leben? Da sind wir wieder bei dem Punkt. Der Staat nimmt sich von dem, was die Leute erwirtschaften so viel weg, dass es nicht mehr zum Leben reicht. Er belastete die Unternehmer so stark, dass am Ende nichts übrig bleibt. (Beifall der AfD) Es klang vorhin schon an: Viele Unternehmer würden gerne mehr geben. Aber wenn schon alles einkassiert ist, bleibt weniger zum Verteilen. Wir wollen nicht vergessen: Auch wir hier in Sachsen stehen im internationalen Wettbewerb. Wir können uns einen Mindestlohn von 14, 15, 16 Euro wünschen. Ich wünsche es den Menschen. Wahrscheinlich kann die staatliche Verwaltung das auch bezahlen, weil die sich nicht am Markt bewähren muss. Sie kassiert das Geld ein und bezahlt dann hohe Löhne, gern auch an die eigenen Parteikollegen. Aber der Unternehmer steht im internationalen Wettbewerb. Wenn ich 14, 15 Euro bezahlen muss, habe ich Wettbewerber aus Polen, aus Ungarn, wo nicht so viel bezahlt werden muss. Das müssen wir uns deutlich machen. Unsere Unternehmen sind durch den Staat belastet. Die Steuern müssen herunter, damit wir wettbewerbsfähig sind. Dann ist das Geld da, um die Arbeitskräfte besser zu bezahlen. Wenn die Steuern herunter sind, wenn die Lebensmittel billiger sind, wenn der Sprit billiger ist – in Ungarn kostete er heute 1,25 Euro –, dann ist es möglich, mit 12 Euro ein gutes Leben zu führen. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Minister, bitte. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Herr Urban, was wollen Sie denn? Wollen Sie 12 Euro als Unterkante oder wollen Sie es nicht? (Jörg Urban, AfD: Ja!) Was blenden Sie denn schon wieder aus? (Zuruf des Abg. Henning Homann, SPD) Es gab eine Zeit vor dem Mindestlohn. (Zuruf von der AfD: Steuererleichterungen!) Es gab eine Zeit, in der die sogenannte soziale Marktwirtschaft – die Menschen in Ostdeutschland haben die als reine kapitalistische Marktwirtschaft wahrgenommen –, andere Ergebnisse erzielt hat. Wir haben Löhne von 3,50 Euro bis 4,20 Euro gehabt. (Zuruf von der AfD: Das ist aber lange her!) Lange her? – Was wäre denn gewesen, wenn der Mindestlohn 2015 nicht eingeführt worden wäre und Sie die Lohnsteigerungen genommen hätten? Dann wären wir weit darunter. Der freie Markt bezahlt keine gerechten Löhne. (Zuruf von der AfD) Das hat etwas damit zu tun, dass es so etwas wie Sittlichkeitsgrenzen gibt. Ich sage noch einmal: Wir leben in einer Gesellschaft, die bestimmte Werte hat. Diese Werte heißen: Respekt und dass ich, wenn ich etwas leiste, auch den entsprechenden Lohn bekomme. Nicht ohne Grund wird es bestimmte Arbeiten und Leistungen hier nicht geben, weil sie nicht diesen Respekt bekommen. Wir müssen uns darum kümmern – das hat etwas mit globaler sozialer Gerechtigkeit zu tun –, dass sich die Bedingungen auf der Welt verändern und es überall gleiche oder ähnliche soziale Verhältnisse gibt. Ich war vor Kurzem bei unserem Besuch in Brüssel mit dem zuständigen EU-Kommissar zusammen, der genau diese Debatte geführt hat. Wie schaffen wir es, dass wir in Europa vergleichbare Grenzen haben, was den Respekt bei dem Lohn betrifft? Bei allem Respekt vor dem Unternehmertum – es reicht nicht aus, sich allein darauf zu verlassen, dass der richtige Lohn gezahlt wird; denn die Geschichte hat etwas anderes gezeigt. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN – Jörg Urban, AfD, steht am Mikrofon. – Zurufe von der SPD und den LINKEN: Nein!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meines Erachtens geht das jetzt nicht, aber ich will nichts falsch machen.

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Jörg Urban AfD

Was geht nicht? Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Sie können sicher im Rahmen Ihrer Redezeit noch reden, aber keine Kurzintervention.

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Jörg Urban AfD

Darum wollte ich bitten. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ach so, dann bitte, kommen Sie nach vorn, Herr Urban.

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Jörg Urban AfD

Jetzt muss ich es innerhalb der Redezeit machen, aber ich muss es noch einmal machen, weil hier ein Narrativ aufgebaut worden ist, das mich erschreckt. Die SPD steht heute noch zum Sozialismus. Rufen wir uns ins Gedächtnis, warum 1990 so viele Leute hier arbeitslos geworden sind. Hier sind so viele Leute arbeitslos geworden, weil eine sozialistische Regierung das Land in den Ruin gewirtschaftet hatte. Das ist der Grund gewesen. (Beifall bei der AfD) Die freie Marktwirtschaft, die 1990 hier eingezogen ist, weil wir die Sozialisten vertrieben haben, (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) hat es möglich gemacht, dass Sachsen aufgeblüht ist, dass sich die Menschen ordentliche Häuser bauen konnten, dass sie von ihrem Lohn ein gutes Leben hatten. Das war der Einfluss der sozialen Marktwirtschaft, der hier eingezogen ist. Der Sozialismus hat uns arm gemacht und erst durch die Freiheit der Marktwirtschaft ist Wohlstand möglich geworden. Zweite Aktuelle Forschungsland Sachsen: Antrag der Es beginnt die einreichende CDU-Fraktion mit Herrn Abg. Fritzsche.

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Oliver Fritzsche CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Seit Jahrhunderten kommen viele bahnbrechende Erfindungen aus Sachsen: von europäischem Hartporzellan über Kaffeefilter, Mundwasser und Zahnpasta bis hin zur ersten Rollen-Offset-Druckmaschine, der ersten Kleinbild-Spiegelreflexkamera oder auch der Linkslenkung im Automobilbau. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Links!) – Die Linkslenkung im Automobilbau. – (Heiterkeit) All diese Erfindungen traten von hier aus ihren weltweiten Siegeszug an. Viele namenhafte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben hier ihre Karriere oder zumindest einen großen Teil davon verbracht. Sachsen ist ein traditionsreicher Forschungsstandort. Bis heute arbeiten sächsische Forscher an intelligenten Lösungen, die unsere Leben einfacher und vor allem besser machen. Sachsen ist auch heute ein Forschungs- und Wissenschaftsstandort auf Spitzenniveau. Vier staatliche Universitäten, fünf HAW, eine Vielzahl an unglaublich forschungsstarken Hochleistungsinstituten der HelmholtzGemeinschaft, der Fraunhofer-Gesellschaft und der Leibnitz-Gemeinschaft prägen unsere sächsische Forschungslandschaft. Studien belegen immer wieder eindrucksvoll die hohe Innovationskraft, auch im europäi- (Martin Dulig, SPD: Das sagt der Wendehals!) Wenn Sie jetzt sagen, Sie wollen den Sozialismus wiederhaben, Sie wollen die Staatsintervention mit Mindestlohn und Vorschriften für Unternehmen, dann kommen wir am Ende genau dorthin, wo wir 1990 angekommen waren. (Martin Dulig, SPD: Herr Urban, Sie sind ein Demagoge!) Ich möchte nicht zurück in den Sozialismus. Wenn Sie das wollen Herr Dulig, dann wissen wir, was wir von Ihnen als Wirtschaftsminister zu erwarten haben! (Beifall bei der AfD – Zurufe) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass ich die erste Aktuelle Debatte beenden darf. – Ich sehe keinen Widerspruch. Ich rufe auf Debatte Innovationsstandort aus Tradition Fraktion CDU schen Vergleich. Auch die Ausbildung an unseren sächsischen Hochschulen genießt einen ausgezeichneten Ruf, gerade das ist nicht zuletzt die Basis für unseren sächsischen Erfolg. Oft sind es nur kleine Meldungen in der Tagespresse, die auch für die breite Öffentlichkeit über sächsische Forschungserfolge berichten. So war beispielsweise am Dienstag in der „Leipziger Volkszeitung“ zu lesen, dass Dresdner Forschern weltweit erstmalig die dreidimensionale Abbildung magnetischer Nanowirbel gelungen ist. In diesen Nanowirbeln liegt enormes Potenzial für die neuartige Speicherung und Verarbeitung großer Informationsmengen. Völlig zu Recht wurde diese Leistung von der Europäischen Gesellschaft für Mikroskopie ausgezeichnet. Besondere Forschungsstärken liegen in Sachsen traditionell im MINT-Bereich – Sachsen ist das Land der Ingenieure –, aber auch in der Medizin. Egal ob in der Krebsforschung, bei Forschung zu Adipositas und anderen Zivilisationserkrankungen, bei Forschungen zur Kindergesundheit wird hier Herausragendes geleistet. Jede weitere Aufzählung anderer exzellenter Forschungsbereiche wäre zwangsläufig unvollständig. Wo liegen aber nun die Herausforderungen für unsere Forschungslandschaft? Diese sind zweifellos vielfältig und drehen sich nicht nur um das Thema finanzielle Ausstattung, auch wenn diese natürlich wichtig ist. Wir sind durch viele Vereinbarungen, nicht zuletzt mit dem Bund, dazu verpflichtet, entsprechende Ausstattungen der gemeinsam finanzierten, oftmals außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu leisten. Das ist für uns hier im sächsischen Haushalt eine große Kraftanstrengung. Aber ich bin sicher, wir können diese auch für die nächsten Jahre gemeinsam bewältigen. Klar ist, dass es daneben weitere Themen gibt. Einige möchte ich kurz ansprechen: Denken wir beispielsweise an das Thema Internationalisierung. Themen wie Kooperations- und Verbundforschung werden immer wichtiger, und diese müssen wir weiter befördern. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich unseren Ausländerbeauftragten Geert Mackenroth in seinem Plädoyer für mehr Zuwanderung von qualifizierten Zuwanderern unterstützen und seine Ausführungen zu den genannten Bereichen – er hatte auf die Themenfelder Service, Handwerk und Dienstleistung hingewiesen – um die Bereiche Wissenschaft und Forschung ergänzen; denn in diesen Bereichen werden wir in den kommenden Jahren auf eine stärkere Internationalisierung, auf eine stärkere Zuwanderung angewiesen sein, damit wir unsere Innovationskraft dort erhalten können. Ich bitte Sie alle: Setzen wir gemeinsam auf gute Rahmenbedingungen für Forschung und Wissenschaft im Freistaat Sachsen; denn nur Innovation und Tradition sichern eine gute Zukunft hier im Freistaat. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die AfDFraktion Herr Dr. Weigand, bitte.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Wurde schon abgewischt? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das ist vorbei!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Nein. Es wird nicht mehr abgewischt.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Ist vorbei. Wir wischen nicht mehr, Herr Gebhardt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Was Sie alles so nicht mitbekommen…)

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Dr. Rolf Weigand AfD

Nein, ich bin manchmal draußen bei den Menschen; da bekomme ich nicht alles mit, was hier drinnen los ist. – (Heiterkeit – Zurufe) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Fritzsche, ich kann Ihnen zustimmen: Sachsen ist seit jeher geprägt von Erfindern, Tüftlern und Visionären. Ich möchte an Ihre Aufzählung Manfred von Ardenne mit dem Rasterelektronenmikroskop anfügen, ohne dessen ich in meiner eigenen Forschungshistorie das ein oder andere nie hätte erforschen können. Oder 1930: Eines der ersten und leistungsstärksten Wasserkraftwerke der Welt wurde damals in Niederwartha in Dresden in Betrieb genommen – ein Energiespeicher vor 100 Jahren und heute als „unwirtschaftlich“ vom Netz genommen, obwohl Energiespeicher dringender denn je sind. Doch wie sieht das Forschungsland Sachsen heute aus? Noch immer arbeiten knapp 60 % der Wissenschaftler in befristeten Verträgen, beispielsweise 2020 an der TU Bergakademie Freiberg sogar zwei Drittel. Ich kenne das aus meiner eigenen Geschichte. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Als ich 2008 angefangen habe – ja, Herr Gebhardt, manchmal gibt es auch etwas Persönliches –, hatten wir Vierteljahres- oder Halbjahresverträge. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Der Herr Urban hat gerade die soziale Marktwirtschaft gelobt!) – Ich bin auf den Redebeitrag Ihrer Fraktion gespannt, ob Sie sich für mehr Mittelbau oder für befristete Arbeitsverträge starkmachen; denn es ist die Frage, wohin die LINKE eigentlich will, meine Damen und Herren. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Oft werden die steigenden Drittmitteleinnahmen der Universitäten gelobt. Doch das hat auch Schattenseiten, weil die Wissenschaftler in dem Drittmittelprojekt bei einer Laufzeit von zwei oder drei Jahren darauf erpicht sind, spätestens nach der Hälfte der Laufzeit bereits ein neues Projekt zu generieren und neue Forschungsanträge zu schreiben. Dadurch haben sie weniger Zeit, sich mit der Forschung auseinanderzusetzen. Sie haben den Druck, noch hochrangiger zu publizieren. Oft führt es zu Frustration und Ernüchterung, wenn man nach anderthalb Jahren daran denken muss, dass der Arbeitsvertrag ausläuft und man einen neuen braucht. Zudem werden im Forschungsland Sachsen unpopuläre Themen – zum Beispiel die Kernforschung – kaum finanziert. Ich zitiere Herrn Prof. Hurtado, der im November 2020 in der Anhörung sagte: „Wie lange wollen wir zulassen, dass gut gemachte Anträge im Papierkorb landen, weil in der Bezeichnung der Professur ‚Kernenergie‘ enthalten ist.“ Das ist die Krux, meine Damen und Herren, die wir im Forschungsland Sachsen erleben; denn die Forschungsprojekte, die hier aufgelegt werden – ob nun vom Bund oder vom Land –, werden immer durch eine Regierung aufgelegt und haben schnell einen kleinen politischen Touch. Bei Nachwuchsforschergruppen in Sachsen bekommen Sie Extrapunkte für Gleichstellung, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und soziale Innovation. (Sabine Friedel, SPD: Ja!) Also, nichts gegen interdisziplinäre Teams, ich habe oft mit solchen zusammengearbeitet. Wir waren interdisziplinäre Teams, dabei ging es aber nach Qualität und nicht nach Quote, meine Damen und Herren. Das wollen wir als AfD. Wir als AfD stehen an der Seite von Forschung und Entwicklung. Wir wollen diesen Bereich stärken und die Verwertung und den Transfer in die Wirtschaft unterstützen. Wir haben uns vor zwei Jahren beispielsweise für den stärkeren Gründergeist in Sachsen ausgesprochen und wollten das Unternehmertum effektiv fördern. Wir wollen – auch das ist für die kommenden Haushaltsverhandlungen wichtig – die Gründerförderung an den sächsischen Universitäten verstetigen. Ich denke, es ist wichtig, dass wir darüber reden. Wenn wir aus den Universitäten heraus neue Unternehmen gründen, dann sollten die Gründernetzwerke nicht daran denken müssen, dass die Finanzierung in einem oder zwei Jahren ausläuft. Wir müssen das an den Universitäten verstetigen. Wir als AfD haben uns mit Anträgen für eine technologieoffene Forschung im Bereich der Energietechnik ausgesprochen. Das bedeutet, dass die Kerntechnik in Sachsen – gerade an der TU Dresden – gestärkt wird. So, meine Damen und Herren, wird das Forschungsland Sachsen wieder zum Innovationsmotor. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die Fraktion DIE LINKE Frau Abg. Gorskih, bitte.

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Anna Gorskih Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Forschung und Entwicklung sind wichtig für den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Sachsen. In dieser Frage sind wir uns, denke ich, alle einig. Wo die Meinungen jedoch auseinandergehen dürften, ist die Frage nach dem Konkreten und dem Wie. Wir LINKE kritisieren seit Jahren die Tendenz – die wir mit Sorge betrachten –, dass beispielsweise Forschung heute ohne Drittmittel kaum noch möglich ist. Der Großteil der Haushalte der Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen besteht aus den Drittmitteln, während der Anteil der staatlichen Grundlagenfinanzierung in den letzten Jahrzehnten relativ abgenommen hat. In der Forschung sind die Forschenden und die Mitarbeitenden in der Verwaltung immer mehr damit beschäftigt, immer wieder neue Anträge zu schreiben und zu stellen. Gerade bei den Forschenden bleibt damit immer weniger Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben: zu forschen. Wir sehen mit großer Sorge, dass durch diese chronische Unterfinanzierung und die zu starke Drittmittelabhängigkeit der Raum, in dem wirklich unabhängige und gesellschaftskritische Forschung betrieben werden kann, immer kleiner und enger wird. Damit würde eine wesentliche Funktion von Forschung und Wissenschaft auf der Strecke bleiben. Damit es dazu nicht kommt, fordern wir LINKE seit Jahrzehnten die Erhöhung der staatlichen Finanzierung der Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Wir haben im Sächsischen Landtag sowohl in der Vergangenheit als auch in der laufenden Legislaturperiode immer wieder auf diesen Punkt hingewiesen und auf die Erhöhung der staatlichen Mittel gedrängt. Ein weiterer Punkt, der mir bei dieser Debatte über das Forschungsland Sachsen wichtig ist, sind die Arbeitsbedingungen in der Forschung. Zu einem guten Forschungsland gehören auch gute Arbeitsbedingungen in der Forschung. Davon sind wir leider weit entfernt. Seit über einem Jahr machen Beschäftige und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Forschung unter dem Hashtag #IchBinHanna auf die prekären Arbeitsbedingungen in der Forschung aufmerksam. Die Probleme dabei sind vielseitig, beispielsweise prekäre Beschäftigung, kurze Vertragslaufzeiten, viel zu hohe Befristungsquoten und ein relativ geringes Einkommen bei viel zu langen und leider oft unbezahlten Arbeitszeiten. Was ist die Konsequenz aus all dem? Aus all dem resultiert eine sehr hohe Belastung für die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Forscherinnen und Forscher. Vor einigen Jahren hat die Studie der belgischen Arbeitspsychologin Katia Levecque Erschütterndes gezeigt. 4 000 Doktorandinnen und Doktoranden wurden in dieser Studie befragt. Die Zahlen, die die Befragung ergeben hat, finde ich erschreckend; denn sie haben ergeben, dass sich die Hälfte dieser 4 000 Befragten überlastet fühlt. Ein Drittel war sogar gefährdet, psychisch zu erkranken. Seit einigen Jahren befragen auch die deutschen Forschungseinrichtungen wie Max Planck, Helmholtz und Leibniz ihre Promovierenden. Leider kommen auch sie zu ähnlich traurigen Zahlen und Ergebnissen. Ich finde, diese Zustände kann man nicht als normal oder als irgendwie akzeptabel hinnehmen. An diesen Zuständen ist nichts normal. Eigentlich ist es ein Skandal, dass diese Zustände so existieren. Diese Zahlen verdeutlichen, dass das Problem auch an den strukturellen Missständen, die ich vorhin aufgezählt habe, liegt. Diese gehören dringend abgeschafft. Wenn die Attraktivität des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandorts Sachsen verbessert werden soll, muss man auch die Arbeitsbedingungen in der Forschung angehen und dementsprechend die Situation der Beschäftigen verbessern. Das sollte aus unserer Sicht nicht nur für die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler oder die Forschenden, sondern für den gesamten wissenschaftlichen und nicht wissenschaftlichen Unter- und Mittelbau gelten; denn wir wissen, dass viele Forschungseinrichtungen und Hochschulen zu einem großen Teil von nicht wissenschaftlichem Personal getragen werden. Das sind Mitarbeitende in der Verwaltung oder im Gebäudemanagement. Wenn man von guten Arbeitsbedingungen in der Forschung spricht, darf man diese Beschäftigtengruppe nicht aus den Augen verlieren. Auch hier gilt: Daueraufgaben müssen auf Dauerstellen bewältigt werden, und es gilt, prekärer Arbeit, Lehre und Forschung zu Dumpinglöhnen oder Ausbeutung von nicht wissenschaftlichem Personal eine Absage zu erteilen. Gerade in krisenbehafteten Zeiten und in Zeiten der großen Transformationsprozesse wie Digitalisierung oder Strukturwandel kommt der Forschung eine entscheidende und hohe Bedeutung zu. Die Forschung sollte neue Entwicklungspfade offenlegen und neue Technologien erschließen, die den Interessen der Menschen und der Natur dienen sollen. Die Wissenschaft und die Forschung sollten transparent, gemeinnützig, öffentlich zugänglich und friedlich sein, und sie darf sich nicht an militärischer Logik oder Aufrüstung orientieren. Für all das muss der Staat die notwendigen Rahmenbedingungen sicherstellen und für gute Arbeitsbedingungen in der Forschung sorgen. – So wird der Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Sachsen attraktiv. So können wir den wissenschaftlichen Nachwuchs und gut qualifizierte Fachkräfte bei uns halten. Das bringt am Ende Innovation. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen.

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Anna Gorskih Die Linke

Bei allen positiven Ansätzen sehen wir Luft nach oben. Wir werden spätestens – aber nicht nur – bei den Haushaltsverhandlungen einige Vorschläge unterbreiten, wie diese Situation verbessert werden kann. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die BÜNDNISGRÜNEN Frau Dr. Maicher, bitte.

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Dr. Claudia Maicher GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, die sächsische Industrielandschaft zeigt in der Geschichte und der Gegenwart eine beeindruckende Vielfalt und eine beeindruckende Forschungs- und Entwicklungsstärke. Mein Kollege Oliver Fritzsche ist bereits auf konkrete Erfindungen eingegangen, die von Sachsen aus in die Welt gingen. Alle eint der treibende Motor, durch intelligente Lösungen das Leben der Menschen zu verbessern, anderes Wirtschaften zu ermöglichen, das Wirtschaften zu verändern und sich den drängendsten Herausforderungen der Zukunft zu stellen. Mit einem der dichtesten Standorte an außeruniversitären Forschungseinrichtungen und einer breit aufgestellten Hochschullandschaft sind wir in Sachsen attraktiv für Forscherinnen und Forscher aus aller Welt. Eine gelebte Willkommens- und Integrationskultur, ausgerichtet auf offenes Zugehen und das Bleiben der Menschen, ist dabei unverzichtbar – genauso wie die Notwendigkeit, für die Absolventinnen und Absolventen unserer Hochschulen attraktive Lebens- und Arbeitsbedingungen in ganz Sachsen zu schaffen. Wissenschaft kann sich nur in demokratischen Strukturen bestmöglich entfalten. Die Achtung der Wissenschaftsfreiheit ist dabei unerlässlich. Deshalb ist es unsere Aufgabe, jeden Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit zurückzuweisen – übrigens auch in diesem Hohen Hause. Die Menschheit steht zurzeit vor enorm großen technologischen, ökologischen, ökonomischen, aber auch sozialen und gesellschaftlichen Herausforderungen. So viele Krisen wie zurzeit, die auf einmal zu bewältigen sind, gab es selten. Daher ist es unverzichtbar, neben dem naturwissenschaftlich-technischen Blick auch die geisteswissenschaftliche Forschung viel stärker in den Blick zu nehmen. Diese ist notwendig, um die gesellschaftlichen Prozesse zu verstehen und den Wandel zu bewältigen und zu gestalten. Deshalb brauchen wir, wie ich finde, ein neues Verständnis von Innovation, das neben dem technischen auch sozialen und ökologischen Fortschritt stärker in den Blick nimmt. Wissenschaft und Forschung übernehmen eine immer wichtigere Rolle für das Miteinander und die Verständigung in der Gesellschaft; das hat nicht zuletzt die CoronaPandemie gezeigt. Deshalb sind der Transfer in die Gesellschaft, die Wissenschaftskommunikation oder Citizen Science bzw. Bürger(innen)wissenschaft die Aspekte, die die Wissenschaft weiterbringen. Beispielhaft finde ich die Arbeit des Deutschen Zentrums für integrative Biodiversitätsforschung, iDiv, das nicht nur bei der Entwicklung der Citizen Science Strategie 2030 und den Prozess dorthin, sondern auch bei der Vermittlung und Bereitstellung öffentlicher Forschungsdatenbanken zur Pflanzenvielfalt, zu Biodiversitätsveränderungen und zum Policy Impact auf allen Ebenen beispielhaft vorangeht. Die Suche nach nachhaltigen, umwelt- und ressourcenschonenden Herstellungs- und Verwertungsprozessen durchzieht aber auch eine Vielfalt von Forschungsbereichen und -standorten in Sachsen. Ich möchte ein paar nennen: Um Chemnitz und Zwickau herum ist seit der Industrialisierung das Zentrum des Fahrzeug- und des Anlagenbaus angesiedelt. Auch dort wird nun an Veränderungen des Mobilitätsverhaltens und der gewählten Antriebe geforscht, es geht sozusagen wieder um das Thema Elektrifizierung. Die Region kann insbesondere durch das Cluster HZwo erneuerbaren Energien, Klimaneutralität und dem Potenzial des grünen Wasserstoffs einen Schub verleihen. Dresden ist nicht nur bekannt als Zentrum der Mikroelektronik, sondern die TU widmet sich in mehreren erfolgreichen Verbünden der Forschung an künstlicher Intelligenz – eines der großen Zukunftsthemen der Menschheit – und kann hierfür nun eine von deutschlandweit drei Konrad Zuse Schools aufbauen, die die internationale Sichtbarkeit erhöhen. Die Corona-Pandemie hat verdeutlicht, wie wichtig eine herausragende, vielfältige medizinische und biotechnologische Forschung ist, und der demografische Wandel – gerade auch in Sachsen – macht das unverzichtbar. Ich bin froh, dass wir mit den medizinischen Fakultäten in Leipzig und Dresden und dem dichten Netz an außeruniversitären Forschungseinrichtungen hier besonders erfolgreiche Projekte laufen haben, zum Beispiel die Nationale Kohorte und die Erforschung der Entstehung von Volkskrankheiten, OncoRay oder LIFE, die zu den bedeutenden Forschungsstandorten in Deutschland gehören. Diese nur beispielhaft erwähnte, breit aufgestellte Forschungslandschaft ist unsere Stärke und soll unser Merkmal bleiben; denn die Traditionen von morgen sind die Innovationen von heute. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen.

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Dr. Claudia Maicher GRÜNE

Grundlagen dafür sind eine auskömmliche Finanzierung, attraktive Arbeitsbedingungen und eine zukunftsgerichtete Forschungsförderung, aber eben auch ein Freistaat, der nach vorn schaut, offen ist und die Wissenschaftsfreiheit sehr hoch schätzt. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die SPDFraktion Frau Abg. Friedel, bitte.

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Sabine Friedel SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was Bildung für den einzelnen Menschen ist, das ist Forschung für eine Gesellschaft: die Suche nach Erkenntnis, um die Welt besser zu verstehen und sich das Leben in ihr etwas zu erleichtern. Forschung bringt manchmal abstraktes Verständnis hervor und manchmal auch konkrete Dinge, wie sie bereits benannt worden sind: Porzellan, Kaffeefilter oder Zahnpasta. Man braucht für erfolgreiche Forschung eine ganze Menge: Es braucht kluge Menschen, kreative Köpfe, eine offene Gesellschaft, in der Wahrheit gesucht werden darf und weder verordnet noch geleugnet wird. Und es braucht natürlich auch die Bereitschaft, Forschung zu finanzieren. In Deutschland werden ungefähr zwei Drittel der Forschungsausgaben von der Industrie getätigt und circa ein Drittel von der öffentlichen Hand. Von diesem einen Drittel sind es wiederum ungefähr 30 %, die die Länder tragen. In Sachsen sind wir sehr weit vorn mit dabei, was die Ausgaben für Forschung angeht. Das ist wichtig und gut so, da wir hier das Fehlen von Industrie und von großen Forschungs- und Entwicklungsstandorten zu kompensieren haben. Deshalb ist es auch das Verdienst der ehemaligen Wissenschaftsministerin und des jetzigen Wissenschaftsministers, dass Sachsen bei den Forschungsausgaben auf Platz 3 im bundesweiten Vergleich liegt, was die Forschungsfinanzierung an Hochschulen angeht, sogar auf Platz 1. Diese öffentliche Forschungsförderung ist enorm wichtig; denn sie fließt vor allem in solche Forschungsprojekte und -gegenstände, für die es keinen Markt oder Kapitalgeber gibt, da man sie später nicht in Produkte kleiden und verkaufen kann, sondern weil die Erkenntnisse für das Gemeinwohl gut sind und es befördern können. Es ist dann Aufgabe von uns, der Politik, solche Forschungserkenntnisse in die Praxis umzusetzen. Ich will Ihnen drei Beispiele geben und beginne mit einem Beispiel aus Dresden: Die TU Dresden untersuchte im Auftrag des Kultusministeriums in den Jahren 2007 bis 2017 den sächsischen Modellversuch Gemeinschaftsschulen. Das Ergebnis dieses Forschungsprojektes war: Die Bildung von Schülerinnen und Schülern gelingt an Gemeinschaftsschulen genauso gut wie im gegliederten Schulsystem, und der Erwerb sozialer Kompetenzen gelingt besser. Auch wenn es erst eines Volksantrags bedurfte und noch immer recht langsam vorangeht, bin ich froh, dass wir diese Erkenntnisse umsetzen und nun Schritt für Schritt Gemeinschaftsschulen in Sachsen einführen. Ein zweites Beispiel: Im Auftrag des Bundesinnenministeriums wurde bereits im Jahr 2010 von Rambøll untersucht, wie vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und insbesondere des Rückgangs von Kinderzahlen die Schulbildung in den ländlichen Räumen organisiert werden kann. Der Abschlussbericht empfahl eine ganze Menge: jahrgangsübergreifenden Unterricht, eine höhere Selbstständigkeit der Schulen, eine Umorganisierung des Schulalltags und die Kooperation mit außerschulischen Partnern. Den jahrgangsübergreifenden Unterricht haben wir in Sachsen bereits drei Jahre später eingeführt, das waren damals Frau Kultusministerin Kurth und Herr Landwirtschaftsminister Kupfer. Er existiert immer noch und wir müssen, glaube ich, aufpassen, dass wir ihn auch erhalten. Der Rest kommt, auch wenn es nur langsam geht, Schritt für Schritt. Es ist gut, dass solche Erkenntnisse in Sachsen Fuß gefasst haben. Ein letztes Beispiel, das gar nicht so lange zurückliegt: Mit der Corona-Studie der Universität Leipzig haben wir zwei Pandemie-Jahre lang die politischen Entscheidungen rund um den Schulbetrieb begleiten lassen. Sie werden sich erinnern: In den Sondersitzungen der Ausschüsse haben wir viel über die Forschungsergebnisse diskutiert, es war ein ständiges Rückversichern und Anpassen. Insgesamt ist es uns, so glaube ich, gelungen, die Folgen der Pandemie, so gut es ging, abzufedern, die Schulen möglichst offen zu halten, das Infektionsrisiko für Kinder und Lehrkräfte einzudämmen und so viel Normalität wie möglich zuzulassen, um die Bildung der Kinder zu gewährleisten. Forschung hat also oft einen sehr praktischen, positiven Effekt auf das Leben von Menschen – einen Effekt, der – wenn man die Ergebnisse ernst nimmt – weit über die Annehmlichkeiten von gut gefiltertem Kaffee hinausgeht und die Lebens- und Zukunftschancen von Menschen wirklich beeinflusst. Es ist deshalb wichtig, sie zu fördern. Durch gute Worte und Würdigung in Reden wie diesen, aber vor allem durch gute Taten und ausreichend Finanzmittel. Dazu werden wir uns beim Haushalt wieder sprechen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wir gehen in die nächste Runde. Wird von der CDU das Wort gewünscht? – Bitte, Herr Abg. Fritzsche.

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Oliver Fritzsche CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte einige wenige Minuten nutzen, um auf einige Punkte der vorhergehenden Redebeiträge einzugehen. Herr Dr. Weigand, an einem Punkt konnte ich Ihre Ausführungen nicht nachvollziehen. Sie haben zum einen ganz besonders auf das Thema wettbewerbsgeleitete Forschung hingewiesen und gesagt, das sei das, was Sie erwarten. Im nächsten Atemzug jedoch haben Sie das dafür notwendige Antragsverfahren als nicht zielführend verteufelt und gesagt, das könne man so nicht machen, das sei eine zu hohe Belastung. Ich frage mich, gerade im Wissenschaftsbereich, wie es denn sonst gehen soll, wenn wir nicht die Besten entsprechend fördern wollen. Eine Anmerkung zum Beitrag von Frau Gorskih: Mein Blick auf das Thema Drittmittel ist ein wenig anders; denn ich glaube, dass gerade Drittmittel ein Indikator für Innovationskraft sein können, und unsere Hochschulen und viele Forschungsinstitute sind in diesem Bereich sehr erfolgreich. Um ehrlich zu sein: Beim Thema Drittmittel geht es eben nicht nur um Drittmittel, die unmittelbar von Unternehmen oder von der Industrie zur Verfügung gestellt werden, sondern es gibt auch viele öffentliche Stellen, die Drittmittel – mitunter werden sie auch als Zweitmittel bezeichnet– zur Verfügung stellen. Auf zwei Punkte möchte ich speziell hinweisen, da diese meiner Fraktion besonders wichtig sind: Das ist zum einen das Thema Landesforschungsförderung, im Haushalt in der Titelgruppe 70 abgebildet. Diese Mittel, die wir dort zur Verfügung stellen, sind uns besonders wichtig, weil sie der gezielten Stärkung der wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit unserer Forschungsinstitute und Hochschulen dienen und weil wir sie aus eigenem Landesgeld im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger in Sachsen zur Verfügung stellen. Unser Ziel ist dabei eine kontinuierliche Profilierung der sächsischen Wissenschaftseinrichtungen. Dadurch wollen wir innovative Forschungsanschübe auslösen, die insbesondere dazu befähigen, die wissenschaftliche Expertise zu erweitern und die sogenannte Anschlussfähigkeit an andere exzellente Forschungsförderungen auf weiteren Ebenen zu erzielen, nicht zuletzt mit Blick darauf, was der Bund, die EU oder weitere Geldgeber maßgeblich fördern. Eine Besonderheit in diesem Bereich ist, dass wir ganz bewusst ein Viertel, also 25 %, der Mittel für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften reservieren. Diese sind dafür vorgesehen; denn es ist eine sächsische Besonderheit, dass unsere Fachhochschulen, die Hochschulen für angewandte Wissenschaften, besonders forschungsstark sind. An dieser Stelle soll nicht verschwiegen werden, dass über 10 % der Mittel in der Landesforschungsförderung für die Geistes- und Sozialwissenschaften vorgesehen sind; denn auch in Sachsen haben wir eine wegweisende Forschung in diesem Bereich zu verzeichnen, und es ist richtig, diesen Bereich nicht ganz außer Acht zu lassen. Abschließend möchte ich auf etwas hinweisen, was uns in Zukunft noch stärker beschäftigen wird: Das ist das Thema Transfer. Es muss uns noch mehr als in der Vergangenheit gelingen, aktuelle Forschungsergebnisse möglichst zeitnah in die Unternehmen, in die Industrie und nicht zuletzt in die Gesellschaft hinein zu transferieren, damit diese zum Wohle und zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger unseres Freistaates Sachsen wirken können. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Fritzsche für die CDU-Fraktion. Für die AfD-Fraktion jetzt bitte Herr Peschel.

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Frank Peschel AfD

Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! An guten Ideen, Forschung und Entwicklung mangelt es in Sachsen nicht. Das sagten meine Vorredner bereits die ganze Zeit. Zu verdanken haben wir das in erster Linie unseren erfinderischen Mitbürgern und unseren innovativen Unternehmen. Der Staat leistet dabei leider einen sehr überschaubaren Beitrag. Es könnte wesentlich mehr sein, was dazu von der Staatsregierung kommt. Wir werden ja morgen bei dem Antrag der CDU mit dem Titel „Wirtschaftliche Attraktivität des Standortes Sachsen stärken – Innovation, Gründung und Transfer zukunftsfest gestalten“ sehen, dass wir einen großen Nachholbedarf haben. Aber das behandeln wir ja morgen. Werte Abgeordnete! Wir brauchen mehr Risikobereitschaft für neue Ideen, Erfindungen und Innovationen. Wir brauchen mehr Vertrauen in unsere Erfinder, Forscher und Entwickler. Wie das gehen kann, ohne viel Steuermittel zu verschwenden, davon konnten sich Herr Ministerpräsident und einige Abgeordnete des Landtags bei einem Besuch in Zürich im August/September 2021 überzeugen. Werte Abgeordnete, die CDU hat nun gesagt, was alles Tolles sie für den Forschungsstandort Sachsen bereits getan hat und was alles sie vielleicht noch tun möchte. Entscheidend ist aber, was alles die CDU verhindert bzw. wie sie die Regionen untereinander ausgespielt hat. Ich spreche ganz speziell für den Landkreis Bautzen, wo ich als Landrat kandidiere. (Sören Voigt, CDU, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ah!) Während Ministerpräsident Kretschmer Hunderte Millionen Euro nach Görlitz lenkt und somit als guter Sohn in die Stadtgeschichte eingehen wird, ist der Landkreis Bautzen bereits heute der Verlierer beim Thema Forschungsland Sachsen. Vor drei Tagen las ich in der „Sächsischen Zeitung“, in Görlitz könnte sich ein weltweit wichtiges Zentrum für die Raumforschung entwickeln. Wenn es klappt, entsteht das Deutsche Zentrum für Astrophysik, in dem 3 000 neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Dazu sage ich: Gratulation! Görlitz wird gegenüber Bautzen aber auch beim Strukturwandel und somit als Forschungsstandort massiv bevorzugt. Die Elektrifizierung der Bahnstrecke Dresden – Bautzen – Görlitz wird nicht umgesetzt. Stattdessen wird eine ICE-Strecke von Görlitz nach Cottbus für 1,4 Milliarden Euro gebaut. Bereits vor dem beschlossenen Strukturwandel in der Lausitz stellte Ministerpräsident Kretschmer die Weichen für seine Heimatstadt Görlitz. Bereits 2019 wurde das CASUS in Görlitz gegründet, welches mit 15 Millionen Euro jährlich ausgestattet ist. Wichtig ist dabei die Pressemitteilung in der „Süddeutschen Zeitung“ vom September 2021: „Die interdisziplinäre Forschung ist in Görlitz bis zum Jahr 2038 finanziell gesichert.“ Um es in Zahlen auszudrücken: Der Forschungsstandort Görlitz bekommt allein 260 Millionen Euro. Im Jahr 2021 wurde bekannt, dass die Staats- und die Bundesregierung gemeinsam das neu entstehende Fraunhofer Hydrogen Lab Görlitz mit 42 Millionen Euro unterstützt. Der Siemens Innovationscampus in Görlitz erhält 30 Millionen Euro. Das ebenfalls in Görlitz angesiedelte Technologiezentrum Technologiepark und Testzentrum Bauen 4.0 wird mit 15 Millionen Euro ausgestattet. Allein im Forschungsbereich fließen aktuell weit über 300 Millionen Euro nach Görlitz. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Skandal!) Nach Bautzen null Euro! Ich fordere hier und jetzt die Staatsregierung auf, sich für die Ansiedlung eines Großforschungszentrums in Bautzen einzusetzen. Wir brauchen und wollen das Lab Lausitz Art of Building in Bautzen. (Beifall bei der AfD) Die Forschung und Entwicklung neuer klimaneutraler Werkstoffe soll den enormen Ressourcenverbrauch im Bauwesen mindern. Das ist ein Ziel. Und keine Stadt in der Oberlausitz kann das besser als Bautzen abbilden. Fast 20 % der Wirtschaftsleistung wird in Bautzen durch das Baugewerbe erzielt. Wir reden hier von weit über 300 Millionen Euro. Zum Vergleich: In Görlitz beträgt der Wirtschaftsanteil am Baugewerbe nicht einmal 10 %. (Sabine Friedel, SPD: Jetzt machen Sie doch Görlitz nicht so schlecht! –

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Rico Gebhardt Die Linke

Ich denke, der Wippel will dort gewinnen!) Wir reden hier von weniger als 86 Millionen Euro. Werte Abgeordnete, lassen Sie mich bitte zum Schluss Herrn Prof. Bullinger zitieren; er war von 2002 bis 2012 Präsident der Fraunhofer-Gesellschaft. Er sagte: „Forschung ist die Umwandlung von Geld in Wissen, Innovation ist die Umwandlung von Wissen in Geld.“ In diesem Sinne müssen wir den Innovationsstandort Sachsen weiter entwickeln. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ich dachte, es ging um Bautzen? Das war jetzt nicht ganz logisch!) Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Peschel für die AfD-Fraktion. Gibt es jetzt weiteren Redebedarf? – Herr Gahler noch einmal für die AfD-Fraktion. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Jetzt machen wir das Forschungszentrum Erzgebirge! – Heiterkeit bei den LINKEN)

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Torsten Gahler AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wir haben jetzt viel Lobhudelei gehört, was die Regierungsparteien in der Vergangenheit alles geleistet haben und wie der Forschungsstandort Sachsen vorangebracht wurde. Richtig ist aber: Unsere Forscher, unsere Bürger, unsere Unternehmen sind erfindungsreich. Wenn sie das nicht wären, wären sie nämlich verraten und verkauft. Wir haben Hidden Champions in verschiedenen Regionen, nicht nur im Erzgebirge, sondern auch in der Lausitz, in Mittelsachsen usw. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aber nicht in Görlitz!) Zu Görlitz will ich mich nicht äußern. – Das liegt aber nicht an den Entscheidungen der Regierung, sondern an den klugen Köpfen, mutigen Entscheidungen und natürlich an ein bisschen Verrücktheit; denn als Forscher muss man auch das etwas bedienen. Aber unsere Forscher erwarten etwas von der Politik, was sie leider nicht immer vorfinden, und zwar Rahmenbedingungen, die sie in die Lage versetzen zu forschen. Das kann beim Geld, aber auch bei der Infrastruktur und beim Rechtsrahmen anfangen. Selbstverständlich haben wir ein Thema, das uns alle schön begleitet, nämlich den Breitbandausbau. Daran kann man wirklich sehen, wie wichtig das der Regierung ist. Während unsere Regierung 2021 die DiAS, die Digitalagentur Sachsen, aus der Wiege gehoben hat, hat es nur neun Monate gedauert, bis sie 2022 tatsächlich geboren wurde. Allerdings hatte man einige Probleme bei der Findung von Personal. (Zurufe der Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Anstatt sich um das Projekt zu kümmern – was man eigentlich tun sollte –, den Breitbandausbau in sämtlichen Regionen zu fördern, ist man erst einmal bei der Personaldebatte geblieben; und wie das so ist bei der Regierung – das haben wir vorhin schon gehört –, kümmert man sich einmal um verdiente Mitarbeiter und Mitglieder und darum, dass diese versorgt werden. Leider hat man dort beim Chefposten etwas danebengegriffen; das sehen wir an der laufenden Klage, die aktuell anhängig ist, weil der CDU-Favorit leider nicht erwählt wurde. Stattdessen wurde eine SPD-Politikerin aus Remscheid erwählt, laut Deutschlandfunk „mit Fachkenntnissen“, „in der Elternzeitplanung“ und mit „Karriereplanung“. Das können wir natürlich „gut“ bei der Digitalisierung brauchen. EDV-Kenntnisse: eher so semi, Führungserfahrung: auch weniger – aber sie hat den Job gebraucht. Ähnlich sieht es bei den Angestellten aus. Die „SZ“, die „Sächsische Zeitung“, vom Wochenende schreibt, man habe auf Fachmitarbeiter verzichtet, sondern eher Quereinsteiger genommen. Wie hat man so schön geschrieben: Man mutmaßt, dass die prekär Beschäftigten aus den Ministerien versorgt werden mussten. (Beifall bei der AfD) Während die Branchenverbände Bitcom und Breko zu Recht national und international ein weiteres Zurückfallen des Forschungsstandortes Sachsen befürchten, macht die Regierung ein Postengeschacher auf dem Rücken des Bürgers. Nun wird auch noch geklagt, und wir sehen, was herauskommt: Der Staat wird zur Beute der Parteien gemacht. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Oh!) Wie wäre es denn, wenn wir für so etwas Fachleute nehmen würden, beispielsweise aus Mittweida? Dort gibt es eine Gründerfirma, die sich slock.it nennt. Es sind Visionäre, die Dinge geschaffen haben, die andere nicht schaffen, zum Beispiel die Digitalisierung von Prozessen auf der Blockchain. (Zurufe der Abg. Sabine Friedel, SPD, und Rico Gebhardt, DIE LINKE) Wenn wir sie mit ihrem Know-how für Digitalisierung, natürlich auch für die Digitalisierung von Prozessen in den Behörden, verwenden würden, dann hätten wir mehr geschafft. Aber das Problem ist: Die kommen aus Sachsen. – Deshalb sage ich Ihnen: Nur Mut, versuchen Sie mehr Sachsen und weniger Remscheid. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Gahler für die AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf? – Diesen sehe ich nicht. Herr Staatsminister Gemkow, bitte schön.

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Sebastian Gemkow

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Forschung ist die Basis von Innovationsfähigkeit und damit von Innovation. Forschung hat somit eine Schlüsselfunktion für die Wettbewerbsfähigkeit und die technologische Leistungsfähigkeit moderner Volkswirtschaften. Wegen der strukturellen Besonderheiten der Wirtschaft in Sachsen – ich denke hierbei vor allem an die Kleinteiligkeit im Mittelstand und die vorwiegend auf Produktion fokussierten Standorte von Großunternehmen ohne eigene Geschäftsverantwortung, insbesondere zum großen Teil auch ohne eigene Forschungs- und Entwicklungsabteilung – übernimmt die Forschung im öffentlichen Sektor im Freistaat eine ganz besondere Treiberrolle für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. Deshalb hat die Staatsregierung in der Vergangenheit große finanzielle Anstrengungen mit Landesmitteln, Mitteln des Bundes und Mitteln der Europäischen Union beim Aufbau einer modernen Forschungslandschaft unternommen – und das mit großem Erfolg; denn der Lebensstandard, die Lebensqualität, die wir hier in Sachsen genießen dürfen, haben viel damit zu tun, dass in den letzten 30 Jahren vorrangig und mit viel, viel Kraft in diesen Bereich investiert worden ist. Der Freistaat Sachsen verfügt heute über vier Universitäten, fünf Hochschulen für angewandte Wissenschaften und über 50 öffentlich finanzierte außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen. Die Forschungsstrukturen in Sachsen haben heute ein internationales Spitzenniveau erreicht. Bezogen auf die anwendungsnahe Forschung sind in Sachsen insbesondere die Felder ausgeprägt, die mit den technologischen Schwerpunkten der sächsischen Wirtschaft bzw. der Industrie korrespondieren. Beispiele dafür sind die Leichtbautechnologien, automatisiertes und vernetztes Fahren, das Internet der Dinge in Verbindung mit künstlicher Intelligenz und Industrie 4.0, Mikro-, Nanoelektronik, neue Materialien, Technologien zur Energieumwandlung, -speicherung und -übertragung und ausgewählte Felder der Biotechnologie und der Gesundheitsforschung. Überträgt man den Begriff „Wertschöpfungskette“ in der Form: Idee – Grundlagenforschung – angewandte Forschung und Entwicklung – Transfer auf die Forschung, dann ist für Sachsen eine hohe Geschlossenheit festzustellen, die zusätzlich von einer sehr hohen thematischen Breite begleitet wird. Sachsen hat diese Entwicklung bislang gezielt mit einem leistungsfähigen, von der Grundlagenforschung bis hin zum Transfer reichenden Förderinstrumentarium unterstützt und geprägt. Meine Damen und Herren! Die Leistungsfähigkeit – und damit die Position der Forschung in Sachsen – muss im internationalen und im nationalen Umfeld beurteilt werden. In diesem Umfeld ist seit Beginn der 2010er-Jahre eine von hohen Investitionen geprägte und begleitete Dynamik in strategischen Zukunftsfeldern der Forschung, zum Beispiel Quantencomputing und Quantenkommunikation, künstliche Intelligenz, Hochleistungs- und neuromorphes Rechnen, zu beobachten. In diesem Umfeld muss der Freistaat Sachsen die Weiterentwicklung des Forschungsstandortes mit gleichzeitig hoher strategischer Wirksamkeit für die Entwicklung der sächsischen Wirtschaft und Industrie organisieren. Die zukünftige Position Sachsens in der Forschung wird entscheidend davon abhängen, wie es uns gelingt, die nationale und internationale Dynamik in der Forschung aufzunehmen und maßgeblich mitzubestimmen. Die dazu notwendigen strategischen Grundlagen erarbeiten wir momentan. Das Wissenschaftsministerium ist aktuell dabei, den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag zur Erstellung eines Weißbuchs für die Forschung in öffentlichen Wissenschaftseinrichtungen des Freistaates Sachsen umzusetzen. Dieser Prozess wird bis Ende 2023 laufen; ich werde Sie selbstverständlich laufend über den Fortgang dieses Prozesses informieren. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Welche Weichen müssen wir für die Zukunft stellen, wenn wir unter immer anspruchsvoller werdenden Rahmenbedingungen das hohe Niveau der sächsischen Forschungslandschaft verstetigen und ausbauen wollen? Vor allem müssen wir die Chancen, die sich dem Forschungsstandort Sachsen bieten, unter Minimierung der Risiken, die sich insbesondere aus geringer werdenden finanziellen Spielräumen ergeben, nutzen. Ich denke hierbei vor allem an die hervorragenden Möglichkeiten, die mit der Ansiedlung der eben schon erwähnten beiden Großforschungszentren verbunden sind, deren Standort überhaupt noch nicht ausgemacht ist, die sich in der Begutachtungsphase durch wissenschaftliche sowie transferorientierte Gremien befinden und erst anschließend einer entsprechenden Entscheidung zugeführt werden. Insofern ist dieser Prozess nach wie vor völlig offen, aber vor allem bietet er eine immense Chance für die Entwicklung und den weiteren Ausbau unserer Forschungslandschaft. Ich sehe die großen Chancen und Potenziale, die sich im Rahmen der kommenden visionsorientierten Dekade der Europäischen Union für die interdisziplinäre und strukturelle Vernetzung in der Forschung und die weitere Internationalisierung der Forschung bieten. Das Wissenschaftsministerium hat hier auch für die Zukunft das Ziel, die Forschungseinrichtungen in Sachsen beim Kompetenzaufbau und der strategischen Positionierung in ihrem jeweiligen Wirkungsumfeld zu unterstützen und so ihre Chancen bei der Mitwirkung in Initiativen und Programmen auf nationaler und internationaler Ebene nachhaltig zu erhöhen. Mit der gezielten Erschließung, Erweiterung und dem Ausbau neuer, vielversprechender Zukunftsthemen wird das Wissenschaftsministerium Forschungsfelder mit besonderer strategischer Bedeutung für den Freistaat entwickeln. Dazu gehören im natur-, lebens- und ingenieurwissenschaftlichen Bereich beispielsweise die Systemforschung, die Forschung im Bereich Big Data, Machine Learning, die Erforschung von Technologien zur Erzeugung, Übertragung, Umwandlung und Speicherung von Energie, die Forschung zur Digitalisierung der industriellen Produktion der Zukunft, die schon erwähnte Biodiversitätsforschung, die Tumorforschung, die insbesondere hier in Dresden extrem stark ist, und die Forschung zur Halbleitertechnologie auf den neuen 300-Millimeter-Wavern. Insbesondere in der Halbleitertechnologie müssen wir die besondere europäiTagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Umsetzung der Hochschule Meißen (FH) Drucksache 7/6655, Gesetzentwurf Drucksache 7/9933, Beschlussempfehlung Als Erstes frage ich Herrn Kollegen Schultze, ob er als Berichterstatter das Wort wünscht. – Das ist nicht der Fall. Dann gehen wir in die allgemeine Aussprache; als Erstes die CDU, die AfD, DIE LINKE, die BÜNDNISGRÜNEN, die SPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich bitte jetzt Herrn Kollegen Markert für die CDU-Fraktion. sche Dimension berücksichtigen, die sich aus dem Führungsanspruch des Forschungs- und Industriestandortes Sachsen in der Halbleiter- und Chiptechnologie und in Verbindung mit den anderen beiden europäischen Forschungsstandorten in Löwen und in Grenoble ergeben. Mit der Umsetzung des Important Projects of Common European Interest im Bereich der Mikro- und der Nanoelektronik und mit dem European Chips Act sind neue Anforderungen an die Kompatibilität von Forschungsstrukturen und Industrieinvestitionen verbunden, die insbesondere Sachsen als führendem europäischen Standort für die Chipproduktion ganz enorme Chancen bieten. Hierbei müssen wir uns eng mit der europäischen Ebene vernetzen – wir haben das zuletzt auch auf unserer Kabinettsklausur in Brüssel getan –, um maßgeblich davon profitieren zu können. Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Sachsen wurde in den letzten Jahrzehnten Beeindruckendes in der Forschung aufgebaut; dies wird international und national über die Gremien und die Gemeinschaft der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bestätigt. Es muss unser gemeinsames Ziel sein und bleiben, das Erreichte auf diesem hohen Niveau zu verstetigen. Dazu gehören natürlich auch hohe Investitionen. Machen wir uns nichts vor: Status quo bei dieser Höhe der Investitionen bedeutet in der Wissenschaft Rückschritt. Insofern muss es unser Ziel sein, auch hier die Investitionen auszubauen; denn Forschung ist am Ende kein Selbstzweck, sondern die Basis für unsere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit – und damit für unser aller Wohlstand. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Gemkow. – Damit sind wir am Ende der zweiten Aktuellen Debatte und können diesen Tagesordnungspunkt beenden. Wir kommen zum des Entwurfs Ausbildungsoffensive an der und Fortbildungszentrum der Staatsregierung des Ausschusses für Inneres und Sport

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Jörg Markert CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Staatsregierung und dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, wie es im Innenausschuss beschlossen wurde, ein Gesetz beschlossen werden, das für die Zukunft des Freistaates von grundlegender Bedeutung ist; denn es geht darin um nicht weniger als die dauerhafte Errichtung des Bachelor-Studiengangs Digitale Verwaltung an der Fachhochschule Meißen. Zur Einordnung ist zunächst einmal zu sagen: Digitalisierung macht nicht an den Eingängen von Behörden halt, sondern ganz im Gegenteil, die öffentliche Verwaltung, aber auch die Justiz und die Polizei sind davon unmittelbar betroffen. Digitalisierungsprozesse sind kein Selbstzweck, sondern sie sollen in der öffentlichen Verwaltung für effektive Abläufe sorgen sowie für die Bürger Vereinfachungen und verbesserte Abläufe schaffen. Ein Studiengang Digitale Verwaltung ist deshalb so wichtig, weil die Digitalisierung nicht von allein passiert, sondern ganz gezielt befördert werden muss. Dazu wiederum braucht es gut ausgebildetes Personal, das die entsprechenden Vorhaben in den jeweiligen Behörden umsetzt und vorantreibt. Der Studiengang ist somit von grundlegender Bedeutung, damit der Freistaat Sachsen fit für die Zukunft bleibt. Heutzutage ist es schwer, auf dem Arbeitsmarkt Fachkräfte zu finden, die über Kenntnisse und Fähigkeiten im IT-Bereich verfügen und gleichzeitig bereit sind, diese in der Verwaltung zur Anwendung zu bringen. Es ist also kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit, Fachleute selbst auszubilden. Die dauerhafte Einrichtung des Studiengangs an der Fachhochschule ist deshalb – das hat auch die Diskussion im Innenausschuss gezeigt – weitgehend unumstritten. Im Kontext dieses Gesetzesvorhabens war es von Anfang an ein Ziel, einige organisatorische Anpassungen vorzunehmen. Eine wesentliche Neuerung bestand schon im Gesetzentwurf der Staatsregierung darin, die Selbstverwaltung der Hochschule Meißen bei der Einrichtung der Fachbereiche zu stärken, eine bessere Verzahnung von Aus- und Fortbildung abzubilden und vor allem die Rolle der Prorektorin und des Prorektors und der Kanzlerin und des Kanzlers mit der aktuellen Verwaltungspraxis in Einklang zu bringen. Die Koalitionsfraktionen haben sich im Laufe der Verhandlungen jedoch auf noch mehr geeinigt. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Änderungen, die unlängst im Rahmen der Novellierung des Polizeifachhochschulgesetzes umgesetzt worden sind. Das betrifft insbesondere die Frage der Änderung bei der Zusammensetzung des Senats und den Zuständigkeiten sowie Verfahren etwa bei der Stellenbesetzung und der Abberufung. Durch die Änderungen werden zum Teil Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der Vorgabe Grundrechtsschutz durch Organisationen und Verfahren im Rahmen der Wissenschaftsfreiheit nachgezeichnet. Auch wurde klargestellt, dass die Hochschule ein eigenes Satzungsrecht für interne Angelegenheiten hat und sich eine eigene Grundordnung geben kann. Besonders wichtig ist aus meiner Sicht zudem, dass die Entgeltfreiheit für kommunale Bedienstete bei Fortbildungsmaßnahmen eingeführt wird, sofern dies der einheitlichen Rechtsanwendung im Freistaat Sachsen dient. Damit sorgen wir dafür, dass Kenntnisse und Wissensstand auf gleichbleibend hohem Niveau sind. Gleichzeitig senken wir damit die Hürde, an solchen Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Zum Schluss möchte ich noch auf einen Aspekt eingehen, der sich im Rahmen der Ausgestaltung und weiteren Perspektive für die Hochschule Meißen gestellt hat. Konkret geht es dabei um die Frage der Normierung des Auftrages, zur Weiterentwicklung von Lehre und Studium sowie zur Unterstützung der öffentlichen Verwaltung und Rechtspflege anwendungsorientierte Forschung zu betreiben. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang eine Hoffnung äußern: Mit den nun vorgenommenen Weichenstellungen erhöhen sich die Freiheitsgrade für die Fachhochschule Meißen weiter. Deshalb wünsche ich mir im positiven Sinne, dass dies genutzt wird. Die Hochschule hatte schon immer das Recht und die Möglichkeit, wissenschaftlich zu arbeiten und zu forschen. Es wäre schön, wenn diese Möglichkeiten zum besten Nutzen und zum Vorteil der öffentlichen Verwaltung im Freistaat Sachsen genutzt würden und damit der Weg zu einer der modernsten Verwaltungen begleitet würde. Aus Sicht der CDU-Fraktion sind wir mit dem Gesetz an manchen Stellen weitergegangen, als es für die Verwaltungsfachhochschule unbedingt notwendig gewesen wäre. Gleichzeitig verbinden wir damit jedoch auch Chancen für die Zukunft. Wer eine Hochschule mit Leben erfüllen möchte, hat nun alle Chancen dazu. Viel Erfolg dabei und vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Markert für die CDU-Fraktion. – Für die AfD Herr Teichmann, bitte.

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Ivo Teichmann AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Das Modell der Fachhochschule Meißen und die dort stattfindende Laufbahnausbildung für den gehobenen Dienst haben sich grundsätzlich bewährt. Für die Zukunft aber steht erheblicher Personalbedarf sowohl bei der Landesverwaltung als auch auf der kommunalen Ebene an. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) – Herr Lippmann, Ihr Einwand ist unangebracht. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nö!) Wenn ich von höherem Personalbedarf rede, dann deshalb, weil wir demografisch bedingt erhöhte Abgänge von gut qualifiziertem Personal haben, das adäquat ersetzt werden muss, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja, durch Neueinstellungen!) und das sowohl auf Landes- als auch auf kommunaler Ebene. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) – Reden Sie nicht nur dazwischen, hören Sie einfach mal zu! Sie können etwas lernen! (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Von Ihnen leider nicht, Herr Teichmann! Von Ihnen kann man nur lernen, wie man sich aufspielt!) Mit Personal ist aber nicht nur der Personalaufwuchs gemeint. – Noch einmal für Sie fürs Notizbuch: (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ich schreibe es mir auf!) Insofern begrüßen wir jede Änderung der Vorschriften, die eine Modernisierung der Bildungseinrichtung zum Ziel haben. So wurde bereits vor zwei Jahren der Bachelor-Studiengang Digitale Verwaltung an der Fachhochschule eingeführt. Der Gesetzentwurf liefert nunmehr die notwendigen untergesetzlichen Anpassungen nach. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Der Bedarf für die Absolventen des neuen Studiengangs für die nächsten Jahre ist bereits jetzt absehbar. Wir begrüßen auch, dass mit der Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes den Vollzugsbeamten im Abschiebungs-, Haft- und Ausreisegewahrsamsvollzugsdienst ein höheres Engagement in der Besoldungsgruppe A7 zugewiesen wird. Die höhere Besoldung wird den besonderen Anforderungen in Abschiebungs-, Haft- und Ausreisegewahrsamseinrichtungen gerecht. Positiv vermerken wir schließlich, dass der ursprüngliche Plan aufgegeben wurde, die Ämter des Kanzlers und des Leiters des Fortbildungszentrums zusammenzulegen. (Albrecht Pallas, SPD: Die sind zusammengelegt!) Lassen Sie mich nunmehr aber zu Kritikpunkten kommen: Die Besetzung des Hochschulrates soll bei den durch die Verbände vorgeschlagenen Mitgliedern nach Geschlechterparität erfolgen. Dem können wir nicht folgen. Die Besetzung sollte sich immer nach Eignung und Befähigung richten und nicht nach dem Geschlecht. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Gewiss kann man deutlich artikulieren, dass Frauen ermutigt werden sollen, sich für entsprechende Stellen zu bewerben. Jedoch eine numerische Vorgabe zu machen halten wir für falsch. Weiterhin sind die Vorschriften der gendergerechten Sprache überflüssig und hinderlich beim verstehenden Lesen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Lesen ist sowieso nicht so Ihr Ding! –

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Carsten Hütter AfD

Jetzt ist aber mal gut!) Abschließend halte ich fest: Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport enthält gegenüber dem Gesetzentwurf der Staatsregierung sinnvolle Verbesserungen; wesentliche Schwachstellen bleiben aber bestehen. Wir werden uns daher enthalten. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Teichmann für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE erteile ich nun Herrn Kollegen Schultze das Wort. – Bitte schön.

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Mirko Schultze Die Linke

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns, glaube ich, einig: Gute Ausbildung ist wichtig. Wir sind uns einig: Die Kommunen brauchen Fachkräfte. Es muss attraktiv sein, für die Verwaltung in Sachsen ausgebildet zu werden und dann später in der Verwaltung zu arbeiten. Es ist auch wichtig, dass es Forschung und Entwicklung gibt, die sich auch auf die Verwaltung beziehen. Auch darin sind wir uns, glaube ich, in vielen Dingen einig. Und wir sind uns einig, dass Weiterbildung ein wichtiger Teil des lebenslangen Lernens ist, aber dass sie natürlich auch für die Arbeitsweise einer kommunalen Verwaltung wichtig ist. Kurzum, wir brauchen eine Ausbildungsstätte – darin sind wir uns, glaube ich, auch noch einig –, an der fitte Menschen mit hoher Fachlichkeit ausgebildet werden. Wir brauchen also eine Ausbildungsstätte, an der wir unser Verwaltungspersonal für die Zukunft ausbilden, wenn wir eine moderne Verwaltung haben wollen. An dieser Stelle hört dann aber ein wenig die Einigkeit auf. Ich weiß, dass die Herangehensweise eine Grundsatzfrage ist. Die einen, und das sind in dem Falle einmal wir, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja, okay!) wollen, dass die Hochschule eher frei und selbstbestimmt ihre Arbeit machen kann. Sie wollen die Außenstelle des Innenministeriums. Wir wollen die Freiheit der Forschung und Lehre, Sie wollen eine Ausbildung nach Weisung. Deshalb haben wir Ihnen heute einen Änderungsantrag vorgelegt, der die Möglichkeit eröffnet – – (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: In welchem Ausschuss war der eigentlich? – Der Änderungsantrag? Hier. – Wir haben Ihnen heute einen Änderungsantrag vorgelegt, und – Herr Lippmann, Sie werden uns das bestätigen – ich glaube, das ist der richtige Ort, an dem man Änderungsanträge vorlegt. Wir haben im Ausschuss schon darauf hingewiesen, dass wir gern wollen, dass die Hochschule in all ihren Prinzipien dem Hochschulfreiheitsgesetz entspricht, dass die Hochschule ihre Gremien wählt und dass das Innenministerium nicht mehr das federführende Ministerium ist. Nun ist mir auch sehr bewusst, dass es sich um einen Grundsatz handelt. Die einen machen das in Deutschland so, die anderen so. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Fast so!) Wir haben hier einen grundsätzlich anderen Vorschlag, der nicht der Regierungskoalition entspricht. Wir wollen Ihnen heute trotzdem die Chance geben, vielleicht noch mal in letzter Minute darüber nachzudenken, ob es nicht sinnvoller wäre, eine Verwaltungshochschule zu haben, die auch wirklich den Namen Hochschule verdient bzw. die nicht eine Landesausbildungsanstalt ist, sondern die tatsächlich im Sinne des Hochschulfreiheitsgesetzes auch eine Hochschule ist und nicht nur den Namen Hochschule trägt. (Albrecht Pallas, SPD: Jetzt tun Sie den ganzen Beschäftigten wirklich unrecht! –

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Sebastian Wippel AfD

Herr Pallas hat recht, Sie machen das alles sehr schlecht! – Heiterkeit des Abg. Carsten Hütter, AfD) – Nein, tut es nicht. Ich glaube tatsächlich – – Herr Pallas, darüber würde ich an Ihrer Stelle jetzt ganz kurz nachdenken. Das ist aber nur ein ganz kurzer Hinweis. Nein, ich glaube, ich will es aufgreifen, auch wenn das nur ein Zwischenruf von Herrn Pallas war. Ich will das nur ganz kurz erläutern. Nein, ich glaube, das macht es nicht. Ich glaube, dass diese Hochschule ein sehr qualifiziertes Personal hat, dass dort sehr gute Arbeit gemacht wird. (Sebastian Wippel, AfD: So ist das mit dem Glauben!) Ich glaube, dass die Rahmenbedingungen, die wir dieser Hochschule geben, nicht die sind, die die Menschen, die dort arbeiten, die die Menschen dort ausgebildet haben, tatsächlich brauchen, um ihr komplettes Potenzial für uns und für sich selbst auszuschöpfen. Deshalb sind nicht die Menschen, die da arbeiten, das Problem, sondern die Rahmenbedingungen, die wir ihnen geben. Wir wollen ihnen die Rahmenbedingungen geben, die ihnen tatsächlich ermöglichen, all ihr Potenzial auszuschöpfen. Weil wir das wollen, haben wir hier einen Änderungsantrag vorgelegt. (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Diesem Änderungsantrag können Sie folgen oder nicht. Wenn Sie ihm folgen, ist das besser für die Fachhochschule in Meißen als das Modell, was Sie jetzt vorgelegt haben. Danke. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Schultze für die Fraktion DIE LINKE. Für die BÜNDNISGRÜNEN erteile ich das Wort dem Abg. Valentin Lippmann. – Bitte schön.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz über die Fachhochschule Meißen dürfte bei vielen Bürgerinnen und Bürgern wahrscheinlich so ungefähr das gleiche Interesse wecken wie eine hier stattfindende Lesung aus dem Berliner Telefonbuch. (Oh-Rufe des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE, und der AfD) Das vermittelt doch schon der Titel des Gesetzes, die tödliche Kombination aus Gesetz und Ausbildung. Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist jetzt an der Zeit abzuschalten, wenn Ihnen der Staat, in dem Sie leben, schlicht egal ist. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Oh!) Denn dieses Gesetz prägt unser Leben deutlich mehr, als wir es vielleicht wahrhaben wollen und zumindest doch deutlich mehr als das Hauptstadt-Telefonbuch. Wenn wir unseren Personalausweis verlängern, eine Versammlung anzeigen oder einen Bauantrag stellen, dann wollen wir, dass uns Menschen gegenübersitzen, die bestens ausgebildet, top motiviert sind und sich als Dienstleisterin und Dienstleister der Bürgerinnen und Bürger verstehen. Der Garant für bestmöglich ausgebildete Beamtinnen und Beamte ist eine gut ausgestattete und starke Hochschule, die Verwaltungspersonal ausbildet, deren Grundlage mit diesem Gesetz überarbeitet wird, damit sie einen Schritt in Richtung moderne und stärkere Eigenständigkeit unternehmen kann. Zum Stichwort „moderne“, Herr Teichmann: Wenn Ihr einziger Kritikpunkt an diesem Gesetzentwurf ist, dass er geschlechterneutral formuliert ist (Ivo Teichmann, AfD: Ändern Sie das!) und es eine geschlechtergerechte Besetzung von Gremien gibt, dann zeigt das, dass Sie von moderner Verwaltung nichts verstanden haben. Dann müssen Sie dem Gesetzentwurf zustimmen, denn das ist Verwaltung im 21. Jahrhundert. Herzlich willkommen! (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN – Zuruf des Abg. Carsten Hütter, AfD) Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben im Parlamentsverfahren – Herr Markert hat es bereits angedeutet und erläutert – einige bedeutende Änderungen zum Vorschlag der Staatsregierung gemacht, die deutlich zeigen: Wir haben als Parlament den Anspruch, für eine bestmögliche Verwaltung die bestmögliche Ausbildung zu ermöglichen. Es geht um mehr als nur um die Anpassung einzelner neuer Studiengänge. Es geht um mehr Eigenständigkeit, mehr Forschung und mehr Unterstützung, auch für die Kommunen. Dabei beinhaltet der ursprüngliche Gesetzentwurf der Staatsregierung bereits eine wesentliche Änderung, die gerade in den aktuellen Zeiten, in denen unsere Demokratie – wie wir heute Morgen auch bereits in der Regierungserklärung besprochen haben – massiv bedroht wird, von erheblicher Bedeutung ist. Bislang sollten die Studierenden zum verantwortlichen Handeln in einem freiheitlich demokratischen und sozialen Rechtsstaat befähigt werden. Die Neuformulierung zielt darauf, die Studierenden zum nachhaltigen, verantwortungsvollen Handeln zu befähigen. Darüber hinaus aber sollen sie lernen, für den freiheitlichen demokratischen und sozialen Rechtsstaat einzustehen. Sie werden also nicht nur zu Staatsbediensteten ausgebildet, die sich als ein Rädchen in einem Gefüge verstehen; sie werden zu einem Bild von Beamtinnen und Beamten ausgebildet, die sich als Exponenten eines derart verfassten Staates verstehen und auch entsprechend für ihn eintreten. Ich glaube, das wird den Anforderungen an eine heutige Verwaltung einmal mehr gerecht. Werte Kolleginnen und Kollegen! Beamtinnen und Beamte haben in ihrer Amtsausführung unparteiisch zu sein, aber sie dürfen nicht neutral sein, wenn es darum geht, für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung einzustehen. Das muss einmal mehr Teil der Ausbildung eines jeden Beamten und einer jeden Beamtin in der Verwaltung des Freistaates Sachsen sein. Neben der Integration eines modernen Leitbildes für die Studierenden liegt ein besonderer Fokus auf der Gewährleistung der verfassungsrechtlich verbürgten Wissenschaftsfreiheit. Sie findet sich sowohl in Artikel 107 Abs. 2 der Sächsischen Verfassung als auch in Artikel 5 Abs. 3 des Grundgesetzes. Sie muss auf die organische Ebene durchschlagen. Dabei zeichnet sich die FH Meißen durchaus dadurch aus, dass sie sowohl staatliche als auch Selbstverwaltungsaufgaben zu erfüllen hat. Allerdings sind Entscheidungen im Hochschulbereich immer auch wissenschaftsrelevant; deshalb müssen die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer einen hinreichenden Einfluss auf die Entscheidungen haben. Der Senat, in dem sie Stimmenmehrheiten haben, soll daher ein Vorschlagsrecht haben. Auch bei einer Abberufung muss das Gremium zukünftig eingebunden werden. Hierzu braucht es allerdings in Fällen solcher Entscheidungen zur Sicherung eine Zweidrittelmehrheit. Die Fachhochschule bekommt die Möglichkeit, mit Zustimmung des Staatsministeriums des Innern Drittmittel einzuwerben und Forschungsinstitute einzurichten. Das ist wichtig, weil wir gerade im Bereich der Verwaltung stärker auf Forschung angewiesen sind und auch mehr Forschung haben wollen. Dies ermöglicht die Vertiefung einzelner Schwerpunkte, sofern ein öffentliches Interesse daran vorliegt. Ein wichtiger Punkt verbirgt sich in einem vermeintlichen Detail: Wir ermöglichen zukünftig, dass Fortbildungen für kommunale Bedienstete kostenfrei sind, wenn diese im Interesse einer einheitlichen Rechtsfortbildung im Freistaat Sachsen sind. Das kostet wenig, erreicht aber viel. Gerade in den letzten Monaten haben wir gesehen, was es für fundamentale Auswirkungen auf das Vertrauen in den Rechtsstaat hat, wenn teils durch Schlampigkeit, teils durch Unkenntnis – beispielsweise von Versammlungsbehörden – Verfassungsfeinde in diesem Land Oberwasser bekommen. Jeder Euro in entsprechende Fortbildungen der kommunalen Bediensteten ist eine Investition in unseren freiheitlichen Rechtsstaat, die sich doppelt und dreifach auszahlen wird. Deshalb ist es gut, dass wir als Koalition diesen Schritt gegangen sind. Wie Sie sehen, legen diese Änderungen das Fundament für eine moderne Fachhochschule und ein modernes Fortbildungszentrum. Dadurch wird dafür gesorgt, dass der Freistaat weiterhin hervorragend qualifiziertes Personal zur Verfügung hat. Ja, Herr Kollege Schultze, dieses Gesetz ist nicht der Abschluss meiner Gedanken für eine leistungsfähige und moderne Verwaltungshochschule. Sie haben bereits die verschiedenen Wege, die man gehen kann, angesprochen. Man kann sich für den einen entscheiden, man kann sich für den anderen entscheiden. Die Frage ist, welchen Anspruch man generell an eine Verwaltungshochschule hat; denn man könnte jeden der beiden Wege wählen. Tief in meinem Herzen rührt sich der Gedanke, dass es doch schön wäre, wenn eines Tages aus Meißen eine Art deutsche ENA – im positiven Sinne – werden würde. Das ist noch ein weiter Weg; aber ich glaube, der Anfang ist mit diesem Gesetz gemacht. Daher bitte ich um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN sowie vereinzelt bei der CDU und der SPD – Beifall bei der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Valentin Lippmann für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion jetzt bitte Albrecht Pallas.

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Albrecht Pallas SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Als SPD wollen wir die Verwaltung des Freistaates Sachsen modernisieren, sodass sie den gegenwärtigen, aber vor allem auch künftigen Anforderungen gewachsen ist. Eine gute Staatsverwaltung bedeutet gutes Personal, Effektivität und Effizienz bei der Aufgabenerfüllung und Bürger(innen)orientierung. Dazu gehören für uns untrennbar ein strategisches, laufbahnübergreifendes und modernes Personalentwicklungskonzept und die Fortsetzung der 2018 begonnenen Ausbildungsoffensive. Es ist deutlich zu erkennen: Wir brauchen im Augenblick nicht weniger Personal, sondern genau so viel Personal, wie zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich ist. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden viele Aspekte der Koalitionsvereinbarung im Themenbereich öffentlicher Dienst umgesetzt. Wir haben es bereits gehört: Im parlamentarischen Verfahren haben die Regierungsfraktionen den Gesetzentwurf der Staatsregierung um einige wesentliche Punkte weiterentwickelt. Dabei haben wir die Anregungen aus der öffentlichen Anhörung intensiv diskutiert und schließlich mit dem Änderungsantrag ein gelungenes Gesamtpaket entwickelt, das es der Hochschule der Verwaltung, dem Fortbildungszentrum in Meißen und dem öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen ermöglichen wird, die Modernisierung, die wir brauchen, voranzutreiben. Dabei ist wichtig, dass die Hochschule in Meißen in gewisser Weise – wie auch die Hochschule der Sächsischen Polizei – eine Fachhochschule mit besonderer Verantwortung ist. Zentral ist das Thema der Stärkung der Wissenschaftsfreiheit auch an dieser Hochschule. Wir wünschen uns eine gute Aus- und Fortbildung von staatlichen Bediensteten in enger Anbindung an die staatlichen und kommunalen Bedarfe in der Verwaltung und in der Bevölkerung. Für Innovation im öffentlichen Dienst benötigen wir auch in Sachsen eine gute Lehre und anwendungsorientierte Forschung. Wir brauchen eine starke akademische Selbstverwaltung, die Mitbestimmung des wissenschaftlichen Personals bei wesentlichen Fragen der Wissenschaftsfreiheit und der Hochschulentwicklung im Senat. Wir brauchen natürlich das Hinterfragen durch wissenschaftliche Forschung, die Weiterentwicklung und das Verwerfen von eingeschlagenen Wegen – an der Verwaltungsfachhochschule wie an der Polizeifachhochschule in Rothenburg. Der Gesetzentwurf wird es auch der Hochschule Meißen ermöglichen, Forschungsinstitute zu gründen. Insgesamt geben wir der Hochschule mehr Möglichkeiten der anwendungsorientierten Forschung für den öffentlichen Dienst. Notwendiger Zwilling der Ausbildungsoffensive ist ein integriertes Fortbildungskonzept, das künftig vor allem beim Fortbildungszentrum in Meißen mit Leben gefüllt werden muss. Für diese Aufgabe haben wir die Leitung des Fortbildungszentrums zugleich zu einer Prorektorin oder einem Prorektor für Fortbildung weiterentwickelt. Um eine einheitliche Rechtsanwendung zwischen Staats- und Kommunalverwaltung zu stärken, werden entsprechende Fortbildungsmaßnahmen künftig entgeltfrei auch für die kommunalen Teilnehmerinnen und Teilnehmer sein. Es ist eine wachsende Hochschule in Meißen. Eine wachsende Verwaltungshochschule braucht eine starke Hochschulleitung, in welcher jede und jeder seine Aufgabe hat: im Augenblick ein Rektor, ein Kanzler, der aufgrund der Aufgabenfülle eben nicht mehr zeitgleich Leiter des Fortbildungszentrums sein sollte, und – neu – zwei Prorektorinnen bzw. Prorektoren für Lehre und Forschung einerseits und für Fortbildung andererseits. Ihre Aufgabe wird es auch sein, die wachsende Hochschule kontinuierlich weiterzuentwickeln und gutes wissenschaftliches Personal für Lehre, Forschung und Fortbildung zu finden. Mit dieser Novelle sollten wir aber nicht stehen bleiben. Wenn wir die Aus- und Fortbildungsoffensive ernst nehmen, brauchen wir die Erweiterung bestehender Ausbildungsstandorte und den Ersatz von bisher provisorischen Bauten durch qualitativ hochwertige Erweiterungsbauten – (Beifall des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) ein Thema, das wir im Koalitionsvertrag bereits verankert haben und wofür wir bereits im jetzt laufenden Doppelhaushalt eine gesetzliche Grundlage geschaffen und Geld bereitgestellt haben. Bei der weiteren Entwicklung der Hochschule müssen die Potenziale und Entwicklungswünsche der Beschäftigten, aber auch die fachlichen Bedarfe der Landesverwaltung und der kommunalen Ebene besser berücksichtigt werden. Dafür braucht es ausreichend Personal und die finanziellen Mittel. Für die langfristige Weiterentwicklung der Verwaltungshochschule braucht es allerdings einen Strategieprozess, ähnlich wie er für die Fachhochschule der Polizei bereits gelaufen ist. Zusammen mit der HSF in Meißen sollten verschiedene Entwicklungspotenziale untersucht werden, etwa die aktuellen und künftigen kommunalen wie Landesbedarfe, moderne Studienangebote zur Digitalität der Verwaltung, Erhöhung der Diversität und individueller Weiterbildung wie Aufstieg, aber auch die eigenständige Entwicklung der Hochschule sowie die Förderung interdisziplinärer Forschung. Die heutige Abstimmung über den vorliegenden Gesetzentwurf ist ein erster wichtiger Schritt in diese Richtung: zur Stärkung der Digitalisierung der Arbeit der sächsischen Verwaltung, zum Bekenntnis zur zentralen Bedeutung der Verwaltungshochschule in Meißen, zum Bekenntnis zur Wissenschaftsfreiheit. Um das Statement des Kollegen Markert aufzunehmen: Wir geben der Verwaltungshochschule in Meißen zu Recht einen höheren Freiheitsgrad. Ich bin mir sicher, dass die Hochschule im Interesse des Freistaates Sachsen, des öffentlichen Dienstes und aus ihrer Verantwortung heraus diese Freiheit zu nutzen weiß. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPD sowie vereinzelt bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Albrecht Pallas für die SPD-Fraktion. Gibt es jetzt weiteren Gesprächsbedarf? – Den sehe ich nicht. Dann erhält die Staatsregierung das Wort, wenn gewünscht. – Herr Staatsminister Schuster, bitte.

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Armin Schuster

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich bedanke mich bei allen, die an dem vorliegenden Gesetzentwurf mitgearbeitet haben. Es wurde in der Sache vielleicht sogar viel intensiver, härter gekämpft und gerungen, aber fair im Umgang und am Ende sehr konstruktiv. Die drei Koalitionsvertreter haben, glaube ich, eindrücklich deutlich gemacht, dass wir diesen Gesetzentwurf für einen starken Wurf halten. Ich bin jetzt allerdings dankbar, Herr Lippmann, dass ich Sie einmal von einer ganz anderen Seite kennenlernen durfte. Ihre Liebe zu Telefonbüchern hat mich jetzt überrascht. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sie kennen doch den Witz!) Das hätte ich Ihnen jetzt nicht so zugetraut, aber man lernt hier ja dazu. Ich möchte noch einmal unterstreichen, was die drei Koalitionäre gesagt haben. Meißen, das kann man auch mal sagen, ist ein Garant für Qualität in sächsischen Verwaltungen, ist ein Garant für Qualität in sächsischen Kommunen. Ich sage das ausdrücklich: Ein Meißen-Absolvent als Bürgermeister-/Bürgermeisterinnenkandidat, (Zuruf von der AfD: Oder Landrat!) ein Meißen-Absolvent, der als Landrat oder Landrätin kandidiert – das ist immer noch ein Argument. Deswegen will ich sogar dafür werben, auch bei den Meißner Studierenden. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Diese Qualität darf sich in unseren Kommunen ruhig fortsetzen. Deswegen glauben wir, dass dieser Gesetzentwurf ein wichtiger Baustein ist. Wir wollen attraktive Arbeitgeber sein. Wie kann man das? Wie kann man Menschen dafür begeistern, zu uns zu kommen in den öffentlichen Dienst; in die Ministerien, in die Geschäftsstellen? Wie kann man sie bestmöglich darauf vorbereiten? Dafür haben wir eigentlich schon einiges getan – wenn Sie an flexible Arbeitszeiten denken, an sichere Arbeitsplätze, Telearbeit, die Kampagne „Mach was Wichtiges!“. Aber einer der wichtigsten Hebel war und ist die Stärkung unserer Hochschule Meißen sowohl in der Aus- wie auch in der Fortbildung. Genau da setzt der vorliegende Gesetzentwurf an. Wir verfolgen damit fünf Ziele: Erstens: Der eingeführte Bachelor-Studiengang Digitale Verwaltung soll verstetigt und perspektivisch in einen eigenen Fachbereich überführt werden. Zweitens: Wir wollen die Selbstverwaltung der Hochschule stärken. Es geht konkret um die Aufteilung und Benennung der Fachbereiche. Das ist ja bisher im Gesetz festgeschrieben. Drittens: Der öffentliche Dienst ist nicht irgendein Job – das hatten wir heute Morgen schon. Unsere Beamtinnen und Beamten, unsere Angestellten werden direkt von den Sächsinnen und Sachsen beauftragt. Die fachlichen Anforderungen sind daher hoch, unsere Anforderungen an Haltung und Verfassungstreue auch. Es gilt deshalb, die Identifikation der Studierenden mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung innerhalb des Lehrauftrags der Hochschule weiter zu stärken: Pflicht zur Verfassungstreue sowie die Bereitschaft, sich jederzeit aktiv für den freiheitlichen demokratischen und sozialen Rechtsstaat einzusetzen und dafür einzutreten. Viertens geht es uns darum, die Fortbildung in Lehrinhalten und Seminarangeboten stetig anzupassen. Das Ziel ist der dauernde fachliche Austausch zwischen der kommunalen Ebene und der Hochschule; diesen gilt es zu intensivieren. Ein gutes Beispiel wäre das Versammlungsrecht. Hier gab es immer wieder Abstimmungsbedarf. Ich glaube, Herr Abg. Lippmann hat es gesagt: Speziell zu diesen Zwecken konzipierte Fortbildungsveranstaltungen sind jetzt für kommunale Bedienstete kostenfrei. Das hat auch viel mit dem Thema fdGO zu tun. Dazu stehen wir intensiv. Fünftens. Im Rahmen der Selbstverwaltung soll die Hochschule künftig die Befugnis erhalten, gemäß den Vereinbarungen des Koa-Vertrages Geschlechterparität in ihren Organen und Gremien zu fördern. Meine Damen und Herren! Ich denke, dass all diese Punkte sinnvoll sind und die Hochschule weiter voranbringen. Dazu beitragen soll aber auch ein Mehr an Wissenschaftsfreiheit; das ist klar. Ich komme auf den Abg. Schultze zu sprechen. An der Hochschule Meißen gibt es Studiengänge in vier verschiedenen Laufbahnen, die unter der Fachaufsicht von vier Ressorts stehen. Das wollen wir so. Die Laufbahnausbildung ist und bleibt gesetzliche Aufgabe. Das wollen wir so. Die Studierenden sind bei staatlichen oder kommunalen Einstellungsbehörden oder anderen externen Trägern verpflichtet und eingestellt. Das wollen wir auch so. Damit können wir sie nicht mit freien Universitäten oder mit allgemeinen Hochschulen vergleichen; aber durch eine geänderte Zusammensetzung des Senats, in dem die Fachhochschullehrenden eine strukturelle Mehrheit stellen, und durch die Erweiterung von dessen Kompetenzen, beispielsweise bei der Bestellung von Lehrbeauftragten, haben wir deutlich mehr Spielraum eingeräumt. Dazu kommen die ausschließlich drittmittelfinanzierten Einrichtungen möglicher Forschungsinstitute, ähnlich wie bei der Hochschule der Polizei – Herr Abg. Schultze, da verwahre ich mich ganz persönlich –, nicht nur für die Hochschule, nicht nur für die Studierenden. Vor Ihnen steht ein doppeldualer Student, also, ich habe auch abgeschlossen. (Allgemeine Heiterkeit) Ja, ich bin so ein Produkt des Bundes Meißen, wenn Sie so wollen. Ich bin Diplomverwaltungswirt und habe diese duale Ausbildung, dieses duale Studium genossen. Ich war in Münster – gleicher dualer Charakter. Was steckt dahinter? Es ist der Gedanke, Studium und Praxis mit Arbeitgeber sinnvoll miteinander zu vernetzen. Das habe ich immer als eine Qualität angesehen. Wir sprechen vom gehobenen Dienst. Das ist aus meiner Sicht zielgenau die richtige Art zu studieren. Ich weiß überhaupt nicht, in wie vielen Bundesländern wir duale Studiengänge in der Wirtschaft haben. Meines Wissens ist das ein Erfolgsmodell, welches man nicht kritisieren muss. Deshalb: Daumen hoch für Meißen und diese Art des Studiums. Meine Damen und Herren! Um dem demografischen Wandel und dem zunehmenden Fachkräftemangel in der Verwaltung entgegenzutreten, bleibt selbstverständlich viel zu tun. Das kann man als Bedrohung oder als Chance sehen. Man kann auch gegenüber einer Verwaltung auf Social Media skeptisch sein. Man kann gegenüber Content-Management skeptisch sein und gegenüber elektronischen Aktenführungen. Das alles können Vorbehalte auslösen. Man kann es auch als Chance begreifen. Ich glaube, dass die Absolventen von Meißen, die jungen Leute, die vom Studium dort kommen, dies als Chance begreifen. Ich glaube, dass sie frischen Wind in die Behörden bringen; denn unsere Meißner Hochschule bildet diese jungen Leute hervorragend aus. Am Ende bleibt wahrscheinlich eine Riesenchance auf eine schlanke, deutlich modernere und bürgernahe Verwaltung. Deshalb kann man diesem Gesetzentwurf nur zustimmen. Das würde ich übrigens jeder Fraktion empfehlen. Das ist ein tolles Werk. Ich bleibe dabei: Ich hoffe, dass viele Absolventen in Spitzenfunktionen kommen. Meißen ist ein Qualitätsmerkmal Sachsens. Danke schön. (Beifall bei der CDU, der AfD, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Vielen Dank, Herr Staatsminister, für Ihre Ausführungen. Das macht einem das Herz warm für unsere Fachhochschule in Meißen, noch mehr als jetzt schon. Deshalb können wir zur Abstimmung kommen. Aufgerufen ist das Gesetz zur Umsetzung der Ausbildungsoffensive an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum, Drucksache 7/6655, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport, Drucksache 7/9933. Es liegt uns jetzt ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor in der Drucksache 7/9982. (Zuruf von den LINKEN: Er ist schon eingebracht!) – Genau, dieser ist schon eingebracht. Wir könnten jetzt die Abstimmung über die genannte Drucksache und den vorliegenden Änderungsantrag gleich vornehmen. Wer ihm seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Viertes Gesetz zur Änderung Drucksache 7/8836, Gesetzentwurf Drucksache 7/9934, Beschlussempfehlung Ich frage erst einmal den Berichterstatter des Ausschusses, Herrn Hentschel: Möchten Sie das Wort ergreifen? (Holger Hentschel, AfD: Nein!) Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir jetzt zur allgemeinen Aussprache. Hierzu wird den Fraktionen das Wort erteilt. Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD; die fraktionslosen Abgeordneten haben keinen Redebedarf angezeigt. Das ist die Rednerreihung. Wir beginnen mit der CDU-Fraktion. Ich bitte Herrn Kollegen Wähner nach vorn zum Rednerpult. Er hat jetzt das Wort, bitte. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, vorliegend in der Drucksache 7/9982, abgelehnt. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich schlage Ihnen jetzt vor, über den Gesetzentwurf, wie er durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, im Block abzustimmen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das kann ich nicht feststellen. Deshalb rufe ich jetzt die einzelnen Bestandteile auf und anschließend können wir im Block abstimmen. Überschrift: Artikel 1 – Änderung des Fachhochschule Meißen-Gesetzes, Artikel 2 – Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes, Artikel 3 – Änderung des Sächsischen Polizeifachhochschulgesetzes, Artikel 4 – Inkrafttreten. Darüber stimmen wir jetzt ab. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Eine ganze Anzahl von Stimmenthaltungen. Trotzdem stelle ich Zustimmung fest. Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung. Ich stelle nun den Entwurf Gesetz zur Umsetzung der Ausbildungsoffensive an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum, Drucksache 7/6655, Gesetzentwurf der Staatsregierung, in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Eine ganze Anzahl von Stimmenenthaltungen. Damit ist der Entwurf des Gesetzes beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf den des Entwurfs der Sächsischen Bauordnung der Staatsregierung des Ausschusses für Regionalentwicklung

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Ronny Wähner CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten! Wir haben den Gesetzentwurf zur Änderung der Sächsischen Bauordnung vorliegen, ein Prozess, der sich vor dem Hintergrund der Anpassung unserer Sächsischen Bauordnung an die Musterbauordnung alle Jahre wiederholt. Darüber hinaus haben wir aber auch Änderungen vorgenommen, die nur in Sachsen greifen und ein gewisses Alleinstellungsmerkmal sind. Wir haben eine Ausweitung der Verfahrensfreistellung vorgenommen, um damit Verfahren leichter umsetzen zu können. Ich betone an der Stelle: Es ist keine Narrenfreiheit, die geschaffen wird, vielmehr liegt die Verantwortung für das Erstellen des Bauwerks und das Einhalten entsprechender Vorschriften allein beim Bauherrn bzw. Planer. Ein zeitaufwendiges Genehmigungsverfahren entfällt, sodass schneller mit der Umsetzung begonnen werden kann. Dies ist nunmehr zum Beispiel bei Gebäuden mit einem Rauminhalt von bis zu 75 Kubikmetern im Innenbereich möglich. Im Bereich der Bauten von Gartenbaubetrieben und von unseren Land- und Forstwirtschaftsbetrieben haben wir eine Erweiterung insbesondere für Wetterschutzeinrichtungen und Bewässerungsanlagen vorgenommen, was eine wichtige Unterstützung dieser Betriebe vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen ist, sodass schnell reagiert werden kann, lange Genehmigungsverfahren ausbleiben und entsprechend zügig mit der Umsetzung begonnen werden kann. (Beifall bei der CDU) Das gilt ebenso für das Erstellen von Ladesäulen, für Garagen und für das Schaffen von Abstellplätzen. Auch eine Erleichterung beim Ausbau der mobilen Infrastruktur wurde vorgenommen.

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Dr. Matthias Rößler

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Kollege Wähner?

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André Barth AfD

Danke, Herr Präsident. – Danke, Herr Wähner. Ich habe eine Frage an Sie: Können Sie sich daran erinnern, wie viele Stunden vorher, bevor der Ausschuss getagt hat, Sie uns Ihre entscheidenden Änderungsanträge präsentiert haben? Sind Sie der Meinung, dass wir als Oppositionsparteien tatsächlich in der Lage dazu gewesen sind, in diesem äußerst kurzen Zeitraum die von Ihnen eingebrachten umfassenden Änderungsanträge zu prüfen? Halten Sie es für ein ordentliches parlamentarisches Verfahren, so mit Oppositionsfraktionen umzugehen? – Das waren jetzt drei Fragen in einer. (Beifall bei der AfD –

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Sabine Friedel SPD

Sie meinen, wir haben Sie überschätzt? –

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Christian Hartmann CDU

Es muss ausreichend gewesen sein! Der Änderungsantrag der AfD lag ja vor! –

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Ivo Teichmann AfD

Von Ihnen habe ich ja schon lange nichts mehr gehört!)

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Ronny Wähner CDU

Gut. – Die Änderungsanträge sind kurz vor der Ausschusssitzung eingereicht worden; das ist zutreffend. (Sabine Friedel, SPD: Sie können auch mündlich gestellt werden!) Das Verfahren lief aber bereits lange. Die Fachthemen waren bekannt. Es gab dazu eine Anhörung. Ich denke, jeder, der im entsprechenden Fachausschuss ist – wie Sie, Herr Barth –, konnte sich mit den inhaltlichen Herausforderungen dieser Themen auseinandersetzen und sich auch kurzfristig eine Meinung dazu bilden, wie es auch erfolgt ist. Somit war es schon meine Einschätzung, dass auch Ihre Fraktion wusste, was sie beschließen kann. (Sabine Friedel, SPD: Offenbar war das doch nicht der Fall! Da haben wir Sie für klüger gehalten, als Sie sind!) Das ist nun einmal so, manche Sache muss kurzfristig entschieden werden. (Beifall bei der CDU – Unruhe bei der AfD –

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Sabine Friedel SPD

Das tut uns leid! Wir werden Ihre Intelligenz künftig in Rechnung stellen bei weiteren Vorgängen! Wir werden es ein bisschen einfacher machen! Machen wir!) Gut. Dann fahre ich mit der inhaltlichen Darstellung fort. – Es wurde auch eine Erleichterung für das serielle und modulare Bauen in die Bauordnung aufgenommen. Die Wiedereinführung der Typengenehmigung soll insbesondere den Holzbau stärken, was ein wichtiger Baustein für die Zukunft ist. Unser sächsisches Holzbaukompetenzzentrum soll damit gestärkt werden für die Umsetzung von Holzbauten. Somit haben wir auch insgesamt den Einsatz des Holzes als Baustoff erleichtert, wenn entsprechende Nachweise des Feuerwiderstands erbracht werden. Ich denke, das ist eine wichtige, zukunftsweisende Regelung. (Beifall bei der CDU) Auch die Rauchmeldepflicht wird jetzt im Gesetz geregelt. Sie ist bis Ende des Jahres 2023 umzusetzen. Ich erlaube mir den Zusatz: Eigentlich sollte sich so etwas erübrigen. Jeder sollte im eigenen Interesse solch ein Gerät, das wenig kostet, bereits an der Decke haben. Nunmehr haben wir es aber auch gesetzlich geregelt und der Letzte sollte wissen, dass es vernünftig ist. Etwas wurde neu eingeführt in die Sächsische Bauordnung, die kleine Bauvorlagenberechtigung. Es war ein Wunsch unserer Handwerksmeister des Zimmerer-, Maurer- und Betonbauerhandwerks, dass diese Regelung, die bereits in anderen Bundesländern in der Bauordnung geregelt ist, auch in Sachsen Eingang findet. Es war natürlich ein Interessenwiderstreit mit den Ingenieuren und Architekten; denn bisher sind in Sachsen nur die Ingenieure und Architekten bauvorlagenberechtigt. Deshalb gab es auch einen intensiven sachlichen Austausch mit der sächsischen Architektenkammer, der Ingenieurkammer und der Handwerkskammer. Ich möchte mich an dieser Stelle dafür bedanken, dass sie uns für lange Gesprächsrunden auch außerhalb der Parlamentsdebatte zur Verfügung standen, was ein guter, sachlicher Dialog im Interesse der Sache war. Dafür noch einmal ein Dankeschön. (Beifall bei der CDU) Diese Diskussion war auch die Basis für die abschließende Entscheidung, die wir als Parlamentarier treffen mussten. Es war ein Abwägen von Interessen. (Marco Böhme, DIE LINKE: Klimaschutz!) Wir haben uns für die Einführung entschieden, sodass die Bauvorlagenberechtigung den Handwerksmeistern bis zu einer Bruttogrundfläche von 80 Quadratmetern bei Gebäuden und 100 Quadratmetern bei Garagen ermöglicht wird und darüber hinaus natürlich entsprechende Anbauten an und Umbauten von Gebäuden bis zu dieser Größe. Diese Entscheidung haben wir im Interesse unserer sächsischen Bauherren getroffen, sodass es künftig möglich ist, mit dem Zimmereibetrieb solch eine Änderung abzustimmen, weil dieser Betrieb die Bauvorlagenberechtigung erhält und die Bauvorlage entsprechend einreichen kann. Wir haben dabei auf die guten Erfahrungen in anderen Bundesländern zurückgegriffen, in denen es sehr intensiv von den Handwerksbetrieben genutzt wird. Im Gegenzug sehen wir aber weiterhin die größeren Bauten aufgrund ihrer Komplexität notwendigerweise in den Händen der Architekten und Ingenieure, damit – auch das ist im Interesse unserer Bauherren – Qualität und Sicherheit beim Bau auch künftig gewährleistet sind. Man muss deutlich machen – das war für mich eine ganz wesentliche Erkenntnis –: Auch wenn für diese Bauten ein Bauantrag eingereicht oder eine Genehmigung bei der Baubehörde erwirkt wird, erfolgt bei der Prüfung dieses Antrags keine inhaltliche Prüfung, sondern für die bautechnische Umsetzung des Gebäudes, für die Planung trägt allein der Entwurfsverfasser Verantwortung. Er muss gewährleisten, dass dies alles stimmig ist. Wir sehen die Architekten und Ingenieure im Freistaat Sachsen als am besten dafür geeignet an. Ich denke, das ist in der Summe eine gute, ausgewogene Entscheidung im Interesse unserer sächsischen Bauherren. (Beifall bei der CDU) Ein weiterer Punkt wird mit der Sächsischen Bauordnung geregelt: die Frage des 1 000-Meter-Abstands – eine ganz wesentliche Forderung meiner Fraktion aus dem Koalitionsvertrag, die nunmehr hier zur Umsetzung kommt. (Beifall bei der AfD –

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Rico Gebhardt Die Linke

Beifall bei der CDU-Fraktion! Ausschließlich!) Wir nutzen die Länderöffnungsklausel und sind nunmehr das vierte Bundesland (Dr. Rolf Weigand, AfD: Endlich! Halbherzig!) nach Bayern, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg, das eine gesetzliche Abstandsregelung für Windkraftanlagen und Wohnbebauung schafft. Es ist so ausgestaltet, dass der Abstand von 1 000 Metern zur Wohnbebauung im Innenbereich gilt. Darüber hinaus gilt der Abstand von 1 000 Metern zur Wohnbebauung auch für den Außenbereich, wenn mindestens fünf Wohngebäude vorhanden sind, also eine konzentrierte Wohnbebauung vorhanden ist. Das war ein langer Abwägungsprozess, weil der Spagat zu schaffen war zwischen substanziell Raum schaffen für den Ausbau der Windkraft und einer entsprechenden Regelung für die Wohnbebauung, damit in den betroffenen Regionen Akzeptanz entsteht. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Akzeptanz, ja! Reden Sie einmal mit den Menschen! Unglaublich! Ehrlich!) Das ist das Ergebnis. Für die übrigen Gebäude gilt natürlich weiterhin die immissionsschutzrechtliche Abstandsregelung. Die 1 000 Meter sind für uns der Grundsatz. Eine Abweichung bzw. Unterschreitung ist möglich. Diese Flexibilität wollen wir bewusst haben. Uns ist dabei ganz wichtig, dass darüber die Menschen entscheiden sollen, die davon vor Ort betroffen sind. Die entsprechenden Kommunen und Städte können mit ihren Gremien, den Städte- und Gemeinderäten, durch Beschluss festlegen, dass auch ein Standort, der näher als 1 000 Meter liegt, genutzt werden kann, wenn man es für sinnvoll und notwendig erachtet. Da wir in Sachsen eine ganz unterschiedliche Siedlungsstruktur haben und sich auch die Kommunen von ihrer Größe her ganz unterschiedlich darstellen, war es uns auch wichtig, dass gerade in großen Flächengemeinden, die über mehrere Ortschaften und entsprechende Ortschaftsräte verfügen, die Räte mit eingebunden werden und nicht überstimmt werden können. Deswegen ist es in solchen Fällen notwendig, dass der Gemeinde- bzw. Stadtrat mit dem Ortschaftsrat Einvernehmen herstellen muss. Das war für uns als CDU ein ganz wichtiger Aspekt, dass die Menschen vor Ort, die betroffen sind, mitentscheiden dürfen und können. (Beifall bei der CDU)

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Dr. Matthias Rößler

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Kollege Wähner?

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Marco Böhme Die Linke

Sie sagten gerade, dass die Menschen vor Ort mitentscheiden sollen bei der Errichtung von Windenergieanlagen mit einem Abstand von weniger als 1 000 Metern. Ist Ihnen bewusst, dass es bei der Neuerrichtung von Windenergieanlagen nur zulässig ist, wenn sie sich im Außenbereich befinden? Das ist bei den meisten Städten und Kommunen gar nicht so. Das heißt, diese Möglichkeit ist dann nicht mehr gegeben. – Antwort auf eine Kleine Anfrage.

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Ronny Wähner CDU

Ich habe die Frage nicht verstanden. An sich können die 1 000 Meter unterschritten werden. Aber gut, das ist jetzt nicht nachvollziehbar. Ein weiterer Punkt, den wir im Gesetz noch geregelt haben – das ist das Ergebnis der Anhörung –, ist, dass die bestehenden Regionalpläne ihre Gültigkeit behalten. Das war ein besonderer Wunsch der Regionalen Planungsverbände, dem wir Rechnung getragen haben. In der Summe sind die Neuregelungen ein wichtiger Beitrag für die gute Fortentwicklung der Bauwirtschaft und des Bauens im Freistaat Sachsen. Ich werbe an dieser Stelle um die Zustimmung zu den Änderungen der Sächsischen Bauordnung. Danke. (Vereinzelt Beifall bei der CDU)

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Dr. Matthias Rößler

Die allgemeine Aussprache begann mit Kollegen Wähner von der CDU-Fraktion und wird jetzt fortgesetzt durch Herrn Kollegen Thumm, AfD-Fraktion.

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Thomas Thumm AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Lieber Herr Wähner, sehen Sie es mir nach, dass ich hier weniger Lobhudelei für den eingebrachten Gesetzentwurf von mir geben werde, denn dieser Gesetzentwurf der Staatsregierung ist schlecht; er ist Wählerbetrug des Ministerpräsidenten und seiner CDU am Bürger. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Ja, mehr noch: Dieses Gesetz zur Änderung der Bauordnung im Freistaat ist ein weiterer Kniefall vor dem rot-grünen Zeitgeist, denn mit diesem Gesetz soll auch in Sachsen die ideologisch gewollte Energiewende gegen die Interessen der Menschen im ländlichen Raum durchgedrückt werden. Die Staatsregierung führt zwar öffentlichkeitswirksam die 1 000-Meter-Abstandsregelung für Windkraftanlagen an, (André Barth, AfD: Mogelpackung!) setzt diese jedoch durch zahlreiche Ausnahmeregelungen wieder außer Kraft, denn erstens soll im Außenbereich die 1 000-Meter-Abstandsregel nur ab dem fünften Wohngebäude gelten, und das unabhängig davon, ob ein Wohngebäude aus einer Wohneinheit oder aus zehn Wohneinheiten besteht. Zweitens fordern die Abgeordneten der Fraktionen CDU, SPD und GRÜNE durch einen Änderungsantrag dazu auf, zahlreiche Neubauten ohne Abstandsregel zu ermöglichen. Dafür wurde die Frist zur Abgabe eines entsprechenden Antrags auf Errichtung von Windkraftanlagen auf Ende September angepasst – wohlgemerkt: nur für die Einreichung eines entsprechenden Antrags. Drittens. Zahlreiche weitere Unterschreitungen der 1 000- Meter-Abstandsregel schaffen Sie mit der Möglichkeit eines örtlichen Gemeinderatsbeschlusses. Das betrifft dann auch die Vorhaben des sogenannten Repowering, damit Anwohner noch weitere Jahrzehnte nur 150 Meter entfernt vor der eigenen Haustür die grüne Zwangsbeglückung in Form einer Windkraftanlage ertragen müssen. Ja, meine sehr verehrten Damen und Herren, kommunale Beteiligung ist zweifellos richtig, und auch wir wollen, dass diese gestärkt wird. Aber in diesem Fall nutzt die Staatsregierung dieses Mittel für ihre eigenen Interessen und gegen die Interessen der Landbevölkerung schamlos aus. Sie, die Mitglieder der Staatsregierung, wissen doch genau, dass die Kassen in zahlreichen Kommunen in Sachsen klamm sind, weil die CDU seit Jahrzehnten die Kommunen am finanziellen Tropf hält. Das hat zu erheblichem Investitionsrückstau vor allem in Dörfern geführt. Beispielhaft dafür steht die massive Kürzung der Mittel für den kommunalen Straßen- und Brückenbau im aktuellen Haushalt. Vielen Kommunen in Sachsen wird keine andere Wahl bleiben, als sich auf den Teufelspakt mit den Windkraftbetreibern und ihren Geldkoffern einzulassen. Schließlich geht es schlichtweg um ihr finanzielles Überleben. Ihr Gesetz, meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU-Fraktion, mit besagter 1 000-Meter-Abstandsregelung und unzähligen Ausnahmefällen, die Sie darin formuliert haben, ist deshalb in der Summe nicht zustimmungsfähig. Es ist eine rot-grüne Mogelpackung, die von der CDU toleriert wird, nicht mehr und nicht weniger. (Beifall bei der AfD) Während die AfD sich für den Erhalt der sächsischen Kulturlandschaft einsetzt, forciert die Staatsregierung mit diesem Gesetzentwurf eine verstärkte Verspargelung unserer Heimat mit Windkraftanlagen. Während die AfD für eine bezahlbare und zuverlässige Energieversorgung wirbt, will die Staatsregierung mit diesem Gesetz fragilen Flatterstrom durch Windkraft weiter ausbauen, was die Strompreise für Bürger und Unternehmen weiter in die Höhe treiben wird. Während die AfD mehr Bürger zu Besitzern von Eigenheimen und Eigentumswohnungen machen will, will die Staatsregierung mit diesem Gesetz Windparks noch mehr an Wohnhäuser heranrücken. Wer den Markt kennt, weiß, dass das zu massiven Wertverlusten der betroffenen Immobilien führen wird. Es war auch die AfD-Fraktion, die im Hohen Haus mit einem eigenen Gesetzentwurf Ihnen von der CDU-Fraktion die Möglichkeit gegeben hat, für die Menschen in den ländlichen Gebieten zu stimmen, mit der Forderung, die 1 000-Meter-Abstandsregelung ab dem ersten Wohngebäude, und zwar ausnahmslos, in Sachsen einzuführen. Das haben Sie abgelehnt. Der CDU-Fraktion geht es also nicht um die Interessen der Menschen vor Ort, Ihnen geht es zuallererst um Machterhalt, den Sie sich nur durch Anbiederung an die grüne Agenda sichern. (Beifall bei der AfD) Das, werte Abgeordnete der CDU-Fraktion, ziehen Sie bürgerlich-konservativen Bündnissen vor. Denn auch die CDU-geführte Staatsregierung sieht den ländlichen Raum in Sachsen – wie die GRÜNEN – lediglich noch als Rohstoff- und Energielieferanten an. Immer, wenn es darauf ankommt, lässt sie ihn im Stich. Da machen wir nicht mit. Der ländliche Raum ist uns vor allem eine Heimat, ja, eine bewahrenswerte Heimat, weil uns Heimat Identität, Verortung, Zuversicht und nicht zuletzt den Blick für das Konkrete gibt. Wir rechnen mit dem, was ist, und nicht mit dem, was man gern hätte. Wir, die AfD, wollen, dass unser Erzgebirge, unsere Lausitz, unser Nordsachsen, unser Vogtland und alle anderen Regionen im Freistaat vor Raubrittern mit grüner Ideologie geschützt werden und lebenswert bleiben. (Beifall bei der AfD) Denn es ist unsere Heimat und damit ein wichtiger Teil unserer Identität. Zum Wohl der und aus Respekt vor den Menschen im ländlichen Raum appelliere ich noch einmal an die Abgeordneten der CDU-Fraktion: Kehren Sie zurück zu Ihren konservativen Wurzeln. Lassen Sie sich nicht von dieser Staatsregierung und ihrem grünen Geist am Nasenring durch die Manege führen. (Beifall bei der AfD) Stimmen Sie für Sachsen und seine Bürger und gegen diesen Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Wir hörten Herrn Kollegen Thumm von der AfD-Fraktion. Jetzt spricht Frau Kollegin Buddeberg für die Fraktion DIE LINKE.

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Sarah Buddeberg Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin heute Morgen gleich hellhörig geworden, als Innenminister Schuster gesagt hat: „Ein Gesetz verlässt den Landtag immer besser, als es hineingekommen ist.“ Das gilt für die Sächsische Bauordnung aus unserer Sicht nicht, zumindest aus inklusionspolitischer Sicht. Das Gesetz ist im Januar 2022 eingebracht worden, und es war auf den ersten Blick klar, dass es im Hinblick auf Aspekte der Barrierefreiheit völlig unzureichend ist. Das kann ja mal passieren, und dafür haben wir die parlamentarischen Abläufe. Dafür gab es im März eine öffentliche Anhörung mit Stellungnahmen von Verbänden und Selbstvertretungen von Menschen mit Behinderung, die darauf aufmerksam gemacht haben, dass es hier große Lücken zu schließen gilt. Sie hatten also viele Wochen Zeit, nachzubessern. Das haben Sie nicht getan, und das ist aus unserer Sicht eine große Enttäuschung. Wir hatten im letzten Plenum eine Aktuelle Debatte auf Antrag der GRÜNEN zum Thema Inklusion. Da ist noch einmal das im Koalitionsvertrag festgehaltene Ziel genannt worden, Sachsen barrierefrei 2030. – Ich kann an dieser Stelle nur wiederholen, was ich auch in der Debatte gesagt habe: Fördertöpfe und unverbindliche Handlungsempfehlungen reichen nicht aus, um Barrierefreiheit zu erreichen. Was wir brauchen, sind gesetzliche Verankerungen, um langfristige Veränderungen zu erreichen. Dabei stehen wir in der Pflicht. Das Bundesteilhabegesetz hat das Wunschund Wahlrecht von Menschen mit Behinderung vor allem hinsichtlich der Wohnform erheblich gestärkt. Das bleibt eine Farce, wenn der Wohnraum gar nicht barrierefrei zur Verfügung steht. Für viele Menschen mit Behinderung ist die Alternative zur erfolglosen Wohnungssuche das Wohnheim. Selbstbestimmung? Fehlanzeige. Kommen wir mal zu den Zahlen. Das Statistische Bundesamt hat im Mikrozensus festgestellt, dass bundesweit nur 2 % aller Wohnungen und Einfamilienhäuser barrierefrei sind. Zwei Prozent! Wenn wir uns Sachsen anschauen, reicht ein Blick in den 7. Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderung im Freistaat Sachsen. Da muss man sich nicht den ganzen Bericht durchlesen; es reicht die Kurzfassung, um den Handlungsbedarf zu verdeutlichen. „Der Bestand an barrierefreiem Wohnraum wird überwiegend als unzureichend eingeschätzt. Bereiche der Wohnungen, in denen häufig Barrieren bestehen, sind der Zugangsbereich des Hauses, Treppen, Aufzüge und das Bad. 88 % der Wohnungen, die Menschen mit motorischen Behinderungen derzeit bewohnen, erfüllen die Kriterien für Barrierefreiheit derzeit nicht oder nur teilweise.“ Werte Kolleginnen und Kollegen! Dann brauchen wir auch nicht das Ergebnis der interministeriellen Arbeitsgruppen abzuwarten und auch nicht auf den zweiten Teil des Berichts zur Lage der Menschen mit Behinderungen mit den Handlungsempfehlungen zu warten. Wir brauchen auch nicht auf die Fortschreibung des Landesaktionsplans zu warten, sondern wir können hier und heute die sächsische Bauordnung verändern, um eine verbindliche Quote für barrierefreien Wohnraum festzuschreiben. Was macht denn Wohnungen barrierefrei? Erstens schon mal die Erreichbarkeit. Da geht es zum Beispiel um Handläufe an Treppen; es geht um Aufzüge, die den Anforderungen genügen, es geht auch um die Breite der Flure, damit Rollstühle hindurchpassen. All das ist kein Luxus, sondern eine ganz simple Voraussetzung dafür, dass eine Wohnung für Menschen mit Behinderungen überhaupt angemietet werden kann. Zweitens natürlich die Wohnung selbst. Da gibt es einmal die Wohnräume, aber auch Balkone und Terrassen. Alle Bestandteile der Wohnung müssen barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein. Dasselbe gilt auch für Gemeinschaftsflächen, für Nebenräume und für Tiefgaragen. Bei den Tiefgaragen ist es ja häufig so, dass die nur über Stufen oder Schwellen erreichbar sind. Das ist dann nicht nur ein Problem für die Menschen mit Behinderungen, die selbst in dem Haus wohnen, sondern auch für die, die zu Besuch kommen. Das ist besonders absurd, weil viele Menschen mit mobilen Einschränkungen auf das Auto angewiesen sind. Das ist auch eine Frage der Selbstbestimmung. Der barrierefreie ÖPNV ist aktuell maximal Zukunftsmusik. Werte Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen, wenn Sie das Ziel haben, Sachsen bis 2030 barrierefrei zu machen, muss ich mit Goethe antworten: „Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.“ Man kann den Glauben daran, dass das Ziel ernst gemeint ist, auch nur verlieren, wenn Sie sich weiter stur stellen und die Forderungen der Verbände und Selbstvertretungen ignorieren. Das Bundesteilhabegesetz ist aber keine freundliche Empfehlung, sondern geltendes Recht. Zuletzt noch ein Gedanke. Wenn ich mich hier umschaue, dann sehe ich keine Abgeordneten mit sichtbaren Behinderungen. Das sollte uns vielleicht an sich schon zu denken geben. Ich möchte aber auf etwas anderes hinaus. Es gibt nicht zwei Gruppen, einmal die Menschen mit Behinderungen und dann die Menschen ohne Behinderungen. Wer in solchen Trennungen denkt, sollte sich bewusst machen, wie schnell wir alle von einer Gruppe in die andere wechseln können, durch Unfall, durch Erkrankung, aber früher oder später auch durch das Alter. Niemand ist davor gefeit. Das heißt, wenn wir inklusiv denken und handeln, kommt uns das allen zugute. Es verbessert die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und macht unsere Gesellschaft an entscheidender Stelle inklusiver. Deshalb fordere ich Sie auf: Stimmen Sie den Änderungsanträgen zu, damit wir dem Ziel, Sachsen barrierefrei zu machen, verbindlich näherkommen und damit dieses Gesetz den Landtag besser verlässt, als es hineingekommen ist, nämlich inklusiver. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN)

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Dr. Matthias Rößler

Für die Fraktion DIE LINKE sprach Frau Kollegin Buddeberg. Jetzt ergreift für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Kollege Dr. Gerber das Wort.

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Dr. Daniel Gerber GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist uns gelungen, zusätzlich zu den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag und im Entwurf der Staatsregierung wichtige Hebel und Ausnahmemöglichkeiten in diesem Gesetzestext zur Verordnung aufzunehmen, die dem Ausbau der erneuerbaren Energien im Freistaat einen Schub geben werden. (Zurufe von der AfD: Aha! – Hört, hört! – Grünes Gesetz gegen das Land!) Dass es eine 1 000-Meter-Regelung zu Windenergieanlagen in Sachsen geben wird, kann niemanden ernsthaft überraschen. Diese Regelung wurde 2019 im Koalitionsvertrag so festgehalten und mit Blick auf viele, viele gesellschaftliche Fortschritte wie ein Gleichstellungsgesetz, Mietpreisbremse, Transparenzgesetz, die Rettung von Pödelwitz und vieles mehr von uns GRÜNEN mitgetragen. Wir verhalten uns an dieser Stelle vertragstreu und fordern das selbstverständlich auch von anderen. Gleichzeitig tobt seit über drei Monaten ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg auf die Ukraine. Wir spüren tagtäglich die Folgen einer zu starken Energieabhängigkeit von fossilen Rohstoffen eines einzelnen Landes. (Thomas Prantl, AfD: Danke …!) Die Bundesregierung hat die entsprechenden Schlussfolgerungen gezogen und viele bisher auch in meiner Partei hochgehaltenen Ideale zugunsten der Unterstützung der Ukraine und der Sanktionen gegen Putin beiseitegelegt. Das GRÜNE einmal LNG-Terminals bauen oder einen Rüstungsetat aufstocken, hätte ich vor einem halben Jahr nicht geglaubt. (Zuruf von der AfD: Hat Joschka Fischer auch schon gemacht!) Aber diese Dinge sind angesichts der aktuellen Lage eben notwendig. Diesen Lernprozess haben sowohl der Bund als auch die klaren Wahlsieger in Schleswig-Holstein und in Nordrhein-Westfalen ebenso schnell vollzogen. Deshalb finde ich es extrem schade, dass dieser Prozess in Sachsen noch nicht so weit fortgeschritten ist und sich hier weiter an Überholtem festgeklammert wird. Ehrlich gesagt, frage ich mich auch, wo der gesellschaftliche Aufschrei und die Brandmauer Friedrich Merz bleiben, wenn in Thüringen die CDU gemeinsam mit der AfD den 1 000-Meter-Abstand durch den Landtag schiebt. Wir müssen uns der Realität stellen, die heißt: Der menschengemachte Klimawandel bedroht unsere Zukunft und die Zukunft der nächsten Generation massiv. Sowohl gegen den Klimawandel als auch für das Erreichen der Energieunabhängigkeit helfen uns erneuerbare Energien. Windräder sind keine Bestrafung. Sie sind das Mittel zur Souveränität, zur Bewältigung der Klimakrise, und gleichzeitig Einnahmequelle für Kommunen. Sie können Spielplätze finanzieren. Sie können günstige und stabile Stromtarife lokal garantieren und werden in Zukunft sehr viele Arbeitsplätze schaffen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass ich kein Freund dieser 1 000-Meter-Regelung bin, habe ich in vergangenen Reden schon erwähnt. Ich kenne bisher keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass er tatsächlich zu mehr Akzeptanz führt. Wir haben diese Akzeptanz schon, wie die Akzeptanz-Studie kürzlich dargestellt hat. Wir werden diese Regelung aber mittragen. Wir sind vertragstreu. Zusätzlich zu dem Entwurf der Staatsregierung haben wir eine ganze Reihe an Ausnahmen in die Regelungen aufnehmen können. Der Gesetzentwurf ist besser, als er hereingekommen ist. Kommunen wird es ermöglicht, sowohl für den Neubau als auch für Repowering Ausnahmen zu erlassen, auch für den Innenbereich. Bestehende Bauleit- und Regionalpläne sind von der Regelung ausgenommen. Das schafft Planungssicherheit für bereits laufende Projekte. Wir senken die baurechtliche Abstandsfläche für Windenergieanlagen. Für eine aktuelle Anlage ergibt das eine Reduktion von 63 %. Damit müssen viel weniger Eigentümer ausfindig gemacht werden, die dann überzeugt werden müssen, ihre Fläche zur Verfügung zu stellen. Das entlastet gleichzeitig die Genehmigungsbehörden. Diese Maßnahme wird im Gegensatz zu den 1 000 Metern auch Bestand haben, sobald der Bund ein Flächenziel für Windkraft vorgibt, das Sachsen selbstverständlich unverzüglich umsetzen muss und wird. (Marco Böhme, DIE LINKE: Und wenn das mit den 1 000 Metern nicht klappt?) Ich bitte Sie daher um Zustimmung zum Gesetzentwurf und dem Antrag. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Herr Kollege Dr. Gerber, BÜNDNISGRÜNE. Jetzt spricht zu uns die verehrte Kollegin Pfeil für die Fraktion der SPD.

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Juliane Pfeil SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bauen in Sachsen – ob im Großen oder Kleinen – ist stets für die Bauherren mit einer finanziellen, planerischen und organisatorischen Hürde versehen. Zu Recht gibt die Bauordnung den Rahmen vor, wie, wo und mit wem etwas gebaut werden kann. Die Änderung der Sächsischen Bauordnung schafft in vielen Stellen Vereinfachungen für Bauwillige in unserem Freistaat. Ich möchte mit dem Kleinen beginnen. Mit der Erweiterung der Grenzwerte für genehmigungsfreie Bauvorhaben können nun auch unsere Obst- und Gemüsebauern größere Gewächshäuser mit einer Grundfläche von bis zu 1 600 Quadratmetern errichten. Das ist wichtig für die Selbstversorgung in unserem Land. Bauvorhaben wie etwa Bungalows mit 80 Quadratmetern Grundfläche und Anbauten können zukünftig auch durch Handwerksmeister geplant werden. Kollege Ronny Wähner hat das schon erwähnt. Mit der Einführung der Kleinen Bauvorlagenberechtigung erleichtern wir das Bauen nicht nur organisatorisch, weil kein Ingenieur oder Architekt zusätzlich herangezogen werden muss, sondern wir stärken damit auch aktiv das Handwerk im Freistaat und machen die Berufsfortbildung in dem Bereich attraktiver. Ich bin sehr froh, dass wir an dieser Stelle mit den verschiedenen Kammern eine gute Lösung gefunden haben, die zugleich das Handwerk stärkt, ohne unsere Ingenieure und Architekten zu stark zu beschneiden. Schauen wir nun auf die Bauten, die gerade in unseren wachsenden Städten immer wichtiger werden. Mit der Festschreibung des modularen Bauens kann es für die Wohnbauunternehmen zukünftig zu einem beschleunigten Verfahren kommen. Auch wenn es vielleicht für einige nicht ansprechend oder attraktiv erscheint, so haben Vorhaben, wie damals zu DDR-Zeiten der Bau von Wohnblöcken, durchaus etwas Gutes gehabt; denn es war ein schnelles und effektives Bauen, was demnach wieder möglich ist. Ein kleiner, aber durchaus zukunftsweisender Aspekt der Bauordnung ist die Verfahrensfreiheit für E-Ladesäulen. Die E-Mobilität spielt dabei eine immer größer werdende Rolle, kann aber nur dann flächendeckend zum Einsatz kommen, wenn ausreichend Ladekapazitäten zur Verfügung stehen. Mit der Verringerung des Abstands zwischen Solarpaneelen und Fenstern sowie brennbaren Wänden können unsere Dächer zukünftig mehr Solarpaneele tragen – vorausgesetzt, man findet dazu Handwerker und Material, was beides derzeit Mangelware ist. Nun sind wir auch bei dem Punkt angekommen, bei dem es um die erneuerbaren Energien geht. Für uns als SPDFraktion standen dabei Akzeptanz und Ermöglichung gleichsam im Vordergrund. Aus unserer Sicht ist nicht nur die Frage des Abstandes, sondern auch die Frage der Beteiligung der Bürger und Kommunen das Entscheidende, was Akzeptanz schafft. Das haben uns die Sachkundigen in der Anhörung mehrfach gesagt. Auch wenn von der AfD-Fraktion gerade das Bild an die Wand gemalt worden ist, dass aller 150 Meter ein Windrad stehen würde – was völlig absurd ist, liebe AfD –, gibt es doch immer noch das Bundesimmissionsschutzgesetz, das genau dies verhindert. (Thomas Thumm, AfD: Lesen Sie mal die Kleinen Anfragen!) Das ist völliger Schwachsinn. (Zuruf von der AfD: Ach so!) Mit den im Änderungsantrag getroffenen Regelungen, dass Kommunen den Abstand mit entsprechendem Beschluss und unter Beteiligung der Ortschaften unterschreiben dürfen, werden diese zum entscheidenden Akteur der Windkraft in Sachsen. Das ist gut so. Kollege Gerber sagte es bereits, dass unsere Kommunen extrem davon profitieren können. (Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD) Auch die Änderung des Baulastkreises schafft zukünftig Erleichterung für die Projektierer im Freistaat, denn je geringer dieser ist, desto einfacher und schneller können Eigentumsfragen geklärt werden. Die nun gewählte Übergangsfrist bis zum 30.09.2022 gibt den Genehmigungsbehörden und Projektierern die Möglichkeit, ihre laufenden Anträge noch abzuschließen. Mit dem Bestandsschutz der bestehenden Regionalpläne stellen wir sicher, dass die Arbeit von manchmal bis zu elf Jahren im Planungsverfahren nicht einfach über den Haufen geworfen wird. Die Zeitpläne zur Windenergie werden natürlich fortgeschrieben. Mit der Änderung der Sächsischen Bauordnung sind wir für die Häuslebauer einen wichtigen Schritt in Richtung Bürokratie- und Kostenabbau gegangen. Die Landwirtschaft profitiert von Verfahrensfreistellungen und Bauunternehmen können modular bauen; einen Beitrag für das Handwerk haben wir ebenfalls geleistet. Um jedoch vom Schlusslicht zum Vorreiter für erneuerbare Energien zu werden, bedarf es wesentlich mehr als dieser Änderungen. Aber es ist ein weiterer Schritt, den wir als Koalition gemeinsam gegangen sind. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, den Kolleginnen und Kollegen der LINKEN zu danken, und zwar nicht nur für ihren Beitrag, einen Sachverständigen vom KSV für die Anhörung mit zu benennen, sondern auch dafür, mit den Änderungsanträgen noch einmal wichtige Dinge ins Verfahren zu bringen und für Überlegungen, die wir in der Koalition so nicht getroffen haben. Das muss man der Ehrlichkeit halber auch einmal sagen. Wir haben aber in der Anhörung vom Sachverständigen des KSV auch gehört, dass wir als Freistaat Sachsen schon auf einem sehr guten Stand sind. Ich glaube, es ist unrecht, wenn man sagt, dass das an dieser Stelle eine Ignoranz der Koalition wäre. Wir haben uns sehr wohl mit dem Ministerium noch einmal auseinandergesetzt. Die Musterbauordnung zum barrierefreien Wohnen wird im Freistaat Sachsen möglichst eins zu eins in Landesrecht umgesetzt; natürlich immer im Spiegel der Wirtschaftlichkeit. Wir sind schon auf einem viel höheren Stand als andere Bundesländer. Das muss man auch einmal anerkennen. Wir haben noch einiges zu tun, das können wir auch machen, und zwar in kleinen untergesetzlichen Regelungen, aber nicht in dieser Bauordnung. Den Kolleginnen und Kollegen der Koalition möchte ich danken. Es war kein einfaches Verfahren. Es war ein schwieriges Verfahren und hat Zeit gekostet. So ist es aber manchmal. Aber das soll bitte nicht zur Gewohnheit werden. Ich glaube, auch der Opposition gegenüber sollte man fair sein und Änderungsanträge so einreichen, dass alle ausreichend Zeit haben, diese auch zu behandeln. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und vereinzelt bei der CDU)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Kollegin Pfeil von der SPD-Fraktion. – Wir eröffnen jetzt eine weitere Rederunde, so denn Redebedarf besteht. CDU-Fraktion? – Das kann ich nicht erkennen. AfD, zweite Rederunde? (Zuruf: Nein!) Kein Redebedarf in der zweiten Runde. Die Fraktion DIE LINKE? – Herr Kollege Böhme, Sie haben das Wort.

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Marco Böhme Die Linke

Herr Präsident, wir sind bereit zu reden. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man muss sich einmal vorstellen, was gerade in Europa abgeht: Wir haben einen Krieg in Europa, und alle vernünftigen Leute sagen, dass wir das Putin-Regime zu Recht sanktionieren und uns unabhängig von fossilen Rohstoffen machen müssen. Und was macht dieser Freistaat Sachsen? Er beschließt mit den Stimmen von SPD, GRÜNEN und CDU, dass wir den Ausbau von Windenergie in Sachsen nicht mehr zulassen. Er wird faktisch verhindert und es findet nicht mehr statt. Das ist die Wahrheit, meine Damen und Herren. Das wollen Sie heute beschließen. (Zuruf von der CDU: Das ist doch Quatsch!) Wenn Sie mir nicht glauben sollten, dann hören Sie doch wenigstens Ihrem eigenen Sachverständigen Herrn Sebastian Kropop vom Regionalen Planungsverband Chemnitz und Mittelsachsen zu, der, glaube ich, von der CDU-Fraktion eingeladen worden ist. Er sagte in der Anhörung: Mit dieser neuen Bauordnung wird im entprivilegierten Raum, wird den Regionalplänen, insbesondere den „Windenergiekonzepten, die Rechtsgrundlage entzogen.“ Dies führt „zu einer Nichtvollziehbarkeit der Pläne …“ Und weiter sagt er, dass 85 % der Planfläche dann kein Planungsraum mehr wären. Andersherum könnte man sagen: Nur 15 % sind noch Planungsfläche für Windenergieanlagen. Davon sind aber ein Drittel harte Tabu-Zonen. Dabei sind aber noch nicht der Artenschutz, der Gebietsschutz, die Natura 2000-Gebiete und der Wald berücksichtigt. Das sage nicht ich, sondern das sagt der Sachverständige, den Sie eingeladen haben. Das heißt im Umkehrschluss, dass über 90 % der Planungsfläche in Sachsen dem Ausbau von Windenergieanlagen entzogen werden. Das haben Sie zu verantworten, wenn Sie heute hier zustimmen, und das muss Ihnen auch bewusst sein, meine Damen und Herren. (Vereinzelt Beifall bei den LINKEN – Dr. Daniel Gerber, BÜNDNISGRÜNE, steht am Mikrofon.)

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Dr. Matthias Rößler

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Dr. Matthias Rößler

Bitte, Herr Kollege Dr. Gerber.

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Dr. Daniel Gerber GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Herr Böhme, für die Möglichkeit, meine Frage zu stellen. Sie haben doch sicherlich erstens unseren Änderungsantrag und zweitens unseren Entschließungsantrag gelesen, oder? (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Im Änderungsantrag steht, dass – –

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Dr. Daniel Gerber GRÜNE

Ist Ihnen bekannt, dass für beschlossene Regional- und Bauleitpläne Ausnahmen zur 1 000-Meter-Regelung bestehen und künftig zusätzlich eine Flexibilisierungsoption geschaffen wird, um auch außerhalb von Vorrang- und Eignungsgebieten Windenergieanlagen zu bauen?

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Marco Böhme Die Linke

Dazu kann ich gleich eine Gegenfrage stellen: Ist Ihnen bekannt, dass aufgrund dieser 1 000 Meter-Regelung in einem sehr dicht besiedelten Freistaat Sachsen trotzdem enorm viel Planungsfläche verhindert wird? Ich habe gerade deshalb aus der Anhörung zitiert, weil diese 90 % ohne Wald, ohne Artenschutz, ohne Natura-2000-Gebiete und ohne Gebietsschutzgebiete berücksichtigt werden. Das heißt, das fällt alles noch raus. Ich bin mir ziemlich sicher – das werden die nächsten zwei Jahre zeigen, denn Sie haben ja in Ihrem Erschließungsantrag gefordert, dass es in zwei Jahren eine Überprüfung geben wird –, dass wir dann feststellen, dass ein Großteil der Windenergieanlagen, die einmal geplant waren, in den jetzigen Bestandsgebieten am Ende nicht gebaut wurden. Das ist ein Problem, das wir hier ansprechen, und das Sie als BÜNDNISGRÜNEN mit zu verantworten haben. Das können Sie aus meiner Sicht nicht ernsthaft durchziehen. Wir brauchen nämlich nicht weniger, sondern mehr erneuerbare Energien, meine Damen und Herren. Das Gegenteil wird heute beschlossen. Heute ist übrigens auch der 1. Juni. Das ist der Internationale Kindertag, also ein Tag, der für die junge Generation in unserer Gesellschaft steht. Doch wenn dieser neuen Bauordnung heute im Sächsischen Landtag beschlossen wird, zeigt die Mehrheit dieses Parlamentes damit, dass sie die Zukunft der Kinder und Jugendlichen nicht sicher gestalten möchte; denn es ist genau diese Generation, die von den Auswirkungen des Klimawandels am Härtesten betroffen sein wird. Genau mit dieser Entscheidung tragen Sie dazu bei, diese Generation zu gefährden. Sachsen ist heute schon auf dem letzten Platz beim Ausbau der Windenergie. Wir liegen auf dem letzten Platz bei den Flächenländern in Deutschland, wenn es um den Ausbau von Windenergieanlagen geht. Es kommt noch schlimmer: Im letzten Jahr wurden sogar Windenergieanlagen abgebaut, und jetzt führen Sie eine zusätzliche Hürde ein. Das muss Ihnen bewusst sein. Wir haben nur 0,2 % der Landesfläche, die derzeit mit Windenergieanlagen belegt ist, auf der also Windräder stehen. Das Ziel der Bundesregierung sind 2 %; also zu 1,8 % muss dort noch etwas aufgebaut werden. Und was machen Sie? Sie stecken einen weiteren Bremsklotz hinein. Das ist doch wirklich unverantwortlich, meine Damen und Herren. Herr Günther, wir kennen uns nun auch schon lange, und ich denke, wir schätzen uns auch. Ich bin wirklich erschrocken, dass Sie hier vor der CDU völlig eingeknickt sind und sich mit Formelkompromissen, wie es gerade beschrieben wurde, herausreden. Das enttäuscht mich wirklich. (Zuruf von der AfD: Vor der CDU knickt man nicht ein!) Das kann doch keine ernsthafte grüne Politik sein, liebe Freundinnen und Freunde der BÜNDNISGRÜNEN. (Zurufe von der AfD) Davon abgesehen, dass bei vielen Umwelt- und Klimaschutzprogrammen das Soziale fehlt, so beweisen Sie heute, wenn Sie das beschließen, dass Sie nicht für die Energiewende stehen, und das ist fatal. Dass ihr euch am Ende wegduckt, auf den Bund verweist und Ausreden findet, macht mich wirklich fassungslos. Ich kann auch die Ankündigungspolitik der Regierung nicht mehr hören. Es wird gesagt, dass eine Taskforce Erneuerbare Energien gegründet wird. Es wird ferner gesagt, der Freistaat Sachsen seine Dachflächen mit Solaranlagen ausstatten möchte. Das ist alles nur Gerede. Wir haben jetzt die Möglichkeit, die Bauordnung zu ändern. Sie machen aber nichts. Sie schaffen Tatsachen für eine Verhinderungsplanung für den Windenergieausbau. Zur Fotovoltaikpflicht auf Neubauten, was einige andere Bundesländer machen, kommt nichts von Ihnen. Wir werden einen Änderungsantrag dazu vorlegen, mit dem Sie noch einmal die Chance haben, dem zuzustimmen. (Sören Voigt, CDU: Richtig!) Ich vermute jedoch, Sie werden es nicht tun. Es sind immer nur leere Ausreden und Versprechen, die den Bürgern gemacht werden, wenn es um den Ausbau der erneuerbaren Energien geht. Die 4 Terawatt, die im Koalitionsvertrag stehen, werden Sie niemals erreichen, wenn Sie dem heute zustimmen. (Oh-Rufe von der CDU und der AfD) Aus meiner Sicht haben die GRÜNEN heute einen Kompromiss mit dem Teufel vereinbart, meine Damen und Herren. (Zuruf von der AfD: Hölle, Hölle! – Weitere Zurufe – Unruhe) Ich glaube, die GRÜNEN haben sich dabei außerdem verkalkuliert. Dafür, dass ihr hier zustimmt, habt ihr zwar die Mietpreisbremse bekommen, die morgen Thema in der Debatte sein wird, jedoch für den Preis, dass die Energiewende in Sachsen völlig beendet wird. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU – Unruhe) Ich glaube auch, mit eurem Hintergedanken – man kann hier zustimmen, denn der Bund wird dann mit seiner neuen Gesetzgebung regeln, dass die Länderöffnungsklausel wieder gestrichen wird bzw. das 2-%-Ziel kommt – habt am Ende ihr euch von der CDU mit der Nase durch die Manege ziehen lassen und nicht ihr die CDU. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Mit dem Ring! – Zuruf von der AfD: Das ist unser Spruch!) Denn das Problem ist: Heute gab es keine Kabinettsentscheidung im Bund dazu, die gibt es erst nächste Woche. Und nicht ohne Grund will die CDU dieses Gesetz per Eilentscheidung – wenn das heute beschlossen wird – ausfertigen lassen. Das heißt, es gibt dann einen Bestandsschutz für dieses Gesetz in Sachsen. Dann kann auch Herr Habeck diese Länderöffnungsklausel für Sachsen nicht mehr zurücknehmen. Das heißt, es gilt dann, was ihr heute beschlossen habt – und das ist ein riesengroßes Problem. (Zurufe von der AfD – Gegenruf des Abg. Sören Voigt, CDU – Weitere Zurufe von der AfD) Noch ein paar Worte zu CDU und AfD: Wie, denkt ihr eigentlich, finden Planungsverfahren bei Windenergieanlagen in Sachsen statt? Denkt ihr wirklich, dass Windenergieanlagen direkt neben ein Wohnhaus gebaut werden? – Wo lebt ihr denn? (Jörg Urban, AfD: Ja! – Weitere Zurufe von der AfD) Das ist seit über 15 Jahren nicht mehr so. Wir haben Dutzende Gesetze in Sachsen, die das verhindern. Insbesondere das Bundes-Immissionsschutzgesetz sorgt dafür, dass bei Neuanlagen kein Windrad in die Nähe bebauter Wohnungen hingestellt wird. (Zuruf des Abg. Lars Kuppi, AfD) Kein Windrad wird mehr neben ein Wohnhaus gebaut. Das ist Fakt und auch schon immer so. Eine pauschale 1 000- Meter-Regel führt zum völligen Stillstand des Ausbaus der Windenergie, das ist klar. (Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD) Warum fordert ihr im Vergleich dazu keine 1 000 Meter bei einem Kohlekraftwerk, einem Tagebau, bei einer Schweinemast- oder Müllverbrennungsanlage? (Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD) Auch dort sitzen die Menschen gleich nebenan in ihren Wohngebäuden, und dort gibt es keine Mindestabstandsregelung. Das ist vielleicht eher einmal ein Grund, um aktiv zu werden. Doch bei einem Windrad, mit dem sauberer Strom produziert wird. Und, wenn man nicht direkt danebensteht, überhaupt keine Immissionen spürbar sind, dort führt ihr eine pauschale und frei erfundene Grenze von 1 000 Metern ein. Das ist einfach nicht in Ordnung. Meine Fraktion hat umfangreiche Änderungsvorschläge vorgelegt, damit Sie die Möglichkeit haben, das zu verbessern. Der Entschließungsantrag, der heute Morgen eingebracht wurde – Entschuldigung, das ist ziemlich lächerlich. Wenn Sie die Möglichkeit haben, ein Gesetz zu ändern, das tatsächlich wirkt, kommen Sie mit leeren Worten für einen Entschließungsantrag. (Zuruf des Abg. Dr. Daniel Gerber, BÜNDNISGRÜNE) Das ist ziemlich peinlich, meine Damen und Herren. (Beifall bei den LINKEN)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Kollege Böhme von der Fraktion DIE LINKE. Jetzt hätte die Fraktion der BÜNDNISGRÜNEN die Möglichkeit, noch einmal zu sprechen. – Ja, tatsächlich; Herr Kollege Löser ergreift das Wort.

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Thomas Löser GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Es ist wenig erstaunlich, dass wir darauf noch einmal reagieren werden; denn schließlich wird in dieser Debatte der Teufel von allen Seiten an die Wand gemalt und ich glaube, dann hat die Koalition bzw. dann haben die GRÜNEN etwas richtig gut gemacht. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Na ja, Herr Löser!) – Herr Gebhardt, jetzt lassen Sie mich doch ausreden; vielen Dank. Ich möchte zunächst energiepolitisch einsteigen. Es ist die Bauordnung, es geht um baurechtliche Vorgaben, doch es ist natürlich an die ganze Frage der Energie und der Ausbauziele geknüpft. Gestatten Sie, Herr Thumm: Sie sprechen von „grüner Zwangsbeglückung“ vonseiten der AfD. Was soll denn das? (Heiterkeit des Abg. Mario Beger, AfD) Glauben Sie, dass die Klimakrise auf dem Land die Menschen nicht betrifft, dass es keine Auswirkungen hat, wenn die Böden dort vertrocknen? Glauben Sie, dass es keine Auswirkungen hat, wenn dort im Zuge von weltweiten Veränderungen eben so etwas eintritt wie derzeit, beispielsweise Lebensmittelknappheit oder Ähnliches? (Zurufe der Abg. Timo Schreyer und Dr. Rolf Weigand, AfD) Energiewende à la AfD: „Rein in Kernkraft!“, wie Sie immer sagen. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der AfD: Jawohl!) – Dazu sage ich Ihnen: Herzlichen Glückwunsch! Das war – ganz dolle – gestern. Angesichts des Russland-Krieges, der Abhängigkeit von Öl und Gas oder der Klimakrise – 55 °C in Indien im letzten Monat – (Zuruf des Abg. Dr. Joachim Keiler, AfD) ist es doch sonnenklar, dass es kein Zurück in das fossile Zeitalter mehr gibt. Es gibt nur einen Aufbruch in das postfossile Zeitalter. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Kollege Böhme, es ist schön, dass Sie hier für die erneuerbaren Energien kämpfen und sich einsetzen. Das finde ich sehr gut. Wir sind da, glaube ich, sehr eng beieinander. Wir sehen die Auswirkungen, die im Gesetz beschlossen werden, etwas unterschiedlich, doch vielleicht klären Sie auch einmal etwas mit Ihrem Kollegen Sören Pellmann, der gerade dafür wirbt, dass vor allem in Ostdeutschland weiterhin Öl und Gas aus Russland eingeführt wird. Dann sind Sie sich vielleicht einig, zusammen mit den GRÜNEN, dass das nicht die Zukunft sein kann. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der Abg. Hanka Kliese, SPD – André Barth, AfD, steht am Mikrofon.)

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Dr. Matthias Rößler

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Thomas Löser GRÜNE

– Nein, am Ende der Rede. Unser verehrter Ministerpräsident ist nicht hier, doch ich möchte noch einmal die kleine Runde drehen. Es ist bekannt, dass er ein besonderes Verhältnis zu uns GRÜNEN pflegt, (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU – Zuruf von der AfD) das betont er auch in jeder seiner öffentlichen Stellungnahmen, aber ich habe mich doch sehr gefreut, dass er kürzlich sehr klar davon gesprochen hat, dass es auch in Sachsen einen Ausbau der erneuerbaren Energien braucht. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Der sagt viel, wenn der Tag lang ist!) Jetzt komme ich gern noch einmal zu der Bauordnung; im Konkreten: Was lange währt, wird – zumindest teilweise – gut. Deshalb möchte ich noch auf die – aus unserer Sicht – Fortschritte in dieser Bauordnungsnovelle hinweisen. Das Bauen mit Holz wird künftig einfacher möglich sein. Es ist für uns GRÜNE sehr wichtig, das nachhaltige Bauen voranzubringen. (Holger Hentschel, AfD: Kann sich nur niemand mehr leisten, das Bauen mit Holz!) Ich freue mich sehr, in Minister Schmidt einen Kollegen zu haben, der dieses Thema sehr stark vorantreibt. Wichtig für das nachhaltige Bauen ist auch, dass wir – das war insgesamt von allen im Hohen Hause gewünscht – die Möglichkeit für Solarenergie stärker ausbauen. Der Abstand zum Dachrand ist jetzt so, und nicht mehr so. Dieser Punkt wurde nach der Anhörung nicht nur von uns in der Koalition gebracht, sondern auch von allen anderen. Ich finde es gut, dass wir uns darauf einigen können. Wichtig ist der Aspekt Digitalisierung; elektronische Antragsverfahren sind nun einfacher. Dem Wunsch unseres Koalitionspartners, der CDU, dass künftig auch Meisterinnen und Meister Bauanträge für kleine Bauvorhaben vorlegen können, die sogenannten kleine Bauvorlage, sind wir mitgegangen. Wir werden aber die Auswirkungen genau beobachten. Wir haben in der Anhörung die Kritik von Architekten und der Ingenieurskammer wahrgenommen. Wir haben aufgenommen, dass wir die Möglichkeit der Bebaum2 ung sozusagen auf 80 eingrenzen. Das heißt, das klassische Einfamilienhaus wird weiter in den Händen ausgebildeter Architekten und Architektinnen und Ingenieuren und Ingenieurinnen liegen. Es gibt auch ein Stück Verkehrswende in dieser Bauordnungsnovelle: Fahrradabstellanlagen werden nun konsequent mitgedacht. Wir machen auch das Aufstellen von Ladestellen für Elektrofahrzeuge zu einem genehmigungsfreien Vorhaben. Aus grüner Sicht sind allerdings auch einige Dinge anzumerken, die wir gern anders hätten. Wir finden die Verfahrensfreistellung im Gegensatz zu unseren Koalitionspartnern etwas zu weitgehend. Wir glauben, dass wir das große Thema Flächenversiegelung für die Umwelt weiterbearbeiten müssen. Ich muss darauf hinweisen, dass im Koalitionsvertrag nicht nur die 1 000 Meter-Regel steht, sondern auch das 2-Hektar-Flächensparziel und eine Kompensationsverordnung. Wir hoffen – nach der positiven Halbzeitbilanz der Koalition –, dass wir auch in der zweiten Spielzeit diese Frage sehr ernsthaft angehen. Zum Abschluss ein kleiner Vorgriff auf den Entschließungsantrag, zu dem ich nicht noch einmal sprechen werde. Wir haben dort untergebracht – deswegen ist dieser Entschließungsantrag eben nicht „Mist“, wie Sie sagen, Herr Gebhardt, sondern er ist gut –, dass wir zum Beispiel beim Bauen mit Holz ein Detail bei den untergesetzlichen Regelungen darbringen: Wir wollen, dass Holzkonstruktionen, so wie alle anderen Konstruktionsweisen auch, ein bauaufsichtliches Prüfungszeugnis in Sachsen erlangen können. Deshalb wird die Staatsregierung beauftragt, bei der Umsetzung der entsprechenden Verwaltungsvorschrift die Schlechterstellung von Holzkonstruktionen in Sachsen künftig aufzuheben. Der Entschließungsantrag und die Bauordnungsnovelle geben dem nachhaltigen Bauen in Sachsen, insgesamt gesprochen, einen ordentlichen Schub. Dafür bedanken wir uns bei allen, die dabei mitgewirkt haben – auch bei der Opposition, die konstruktiv mitgearbeitet hat, und vor allen Dingen bei den Verhandlungspartnern. Es war lang, es ging um viel. Wir haben das am Ende in vielen Runden sehr spät am Ende „gewuppt“. Ich möchte mich für die Verhandlungsbereitschaft und das gute Ergebnis am Ende bedanken und bitte um Zustimmung zur Novellierung der Sächsischen Bauordnung. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD – Marco Böhme, DIE LINKE, und André Barth, AfD, stehen am Mikrofon.)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Kollege Löser. Jetzt sehe ich gleich zwei Wortmeldungen, die ich in der Reihenfolge abarbeite. Kollege Böhme, Sie waren zuerst. Dann Kollege Barth, bitte. Was ist Ihr Begehr?

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Marco Böhme Die Linke

Eine Kurzintervention, Herr Präsident!

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Marco Böhme Die Linke

Ich möchte gern auf das von Herrn Löser Angesprochene bezüglich der Kohle-, Öl- und Gasembargos reagieren. Zunächst einmal: Wir als Linksfraktion unterstützen umfassende Sanktionen gegen Russland. Es ist richtig, mit dem Ziel eines nicht militärischen Interagierens Russland zu zwingen, diesen Krieg zu beenden. Deshalb stehen wir dafür. Die Frage ist nur, was die beste Möglichkeit ist. Bei welchen Rohstoffen sollte man das wie machen? Bei dem Thema Kohle gilt das Verbot europaweit bereits, und das ist auch richtig. Wir brauchen die Steinkohle aus Russland nicht, (Zuruf von der AfD) es schadet Russland aber trotzdem, wenn wir sie nicht kaufen. Deshalb macht man das auch so. Beim Thema Gas bräuchte es ein Embargo. Das können wir aber nicht so einfach umsetzen, weil Deutschland und insbesondere Osteuropa auf dieses Gas angewiesen sind. Es wäre gut, wenn wir andere Möglichkeiten hätten, zum Beispiel mehr erneuerbare Energien, denn dann könnten wir dort schneller aussteigen. Das machen wir derzeit nicht, weil wir es noch brauchen. Beim Thema Öl wäre es auch gut, auszusteigen, aber da ist die Frage: Wenn man aussteigt, bringt das überhaupt etwas? Erzeugt das auf Russland einen Druck? Das eigentliche Problem beim Öl im Vergleich zum Gas ist: Die Gasleitungen liegen da und das Gas kann nirgendwo anders hin. Wenn wir kein Öl von Russland mehr kaufen, dann steigt der Ölpreis. Russland kann das Öl woandershin verkaufen. Das heißt, sie haben am Ende noch höhere Gewinne. Oder anders gesagt: Wenn wir es nicht aus Russland kaufen, dann kaufen wir es aus Katar, Saudi-Arabien oder woanders her. (Zurufe der Abg. Sören Voigt, CDU, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Das heißt, bei uns werden die Preise massiv steigen. Wir schaden Russland nicht. Deshalb finde ich es auch okay, wenn Herr Pellmann kritisiert, dass gerade die ostdeutsche Wirtschaft Probleme bekommt, (Zurufe von den BÜNDNISGRÜNEN) ohne dass wir mit diesen Sanktionen auch nur irgendetwas bewegen, um Russland in die Knie zu zwingen. (Beifall bei den LINKEN)

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Dr. Matthias Rößler

Das war die Kurzintervention von Herrn Kollegen Böhme. Jetzt folgt die Reaktion von Kollegen Löser.

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Thomas Löser GRÜNE

Herr Böhme hat ja im Wesentlichen die Haltung seiner Fraktion dazu dargestellt. Es war ihm offensichtlich wichtig, das hier noch einmal zu sagen. Es ist ja bekannt, dass die Linksfraktion diesbezüglich ähnlich ringt wie andere Fraktionen. Ich nehme Ihnen persönlich natürlich ab, dass Sie den Russland-Krieg absolut verurteilen, aber die energiepolitischen Auswirkungen und die Schlussfolgerungen daraus sind eben unterschiedlich. In Ihrer Partei gibt es dazu, gesamtdeutsch gesehen, sagen wir mal, verschiedene Meinungsbilder. Ich freue mich sehr – – (Zurufe von den LINKEN) – Herr Pellmann will ja bei Ihnen in der Partei, glaube ich, Chef werden, oder? Er ist nicht ganz unbedeutend, glaube ich. Ich freue mich, dass Sie, Herr Böhme, an den erneuerbaren Energien mit uns so nah dran sind. Ich will das unterstreichen, was Kollege Gerber gesagt hat: Wir haben, auch wenn Sie das jetzt nicht lesen, die Möglichkeit geschaffen, dass wir Windenergie zubauen. Ich will es auch noch einmal persönlich sagen: Ich glaube, dass diese 1 000-MeterRegelung keinen Bestand haben wird, wenn wir die Ausbauziele in Sachsen nicht erreichen. Der Bund wird das kippen, und das ist auch richtig so aus den Gründen, die bereits geschildert worden sind. Wir brauchen die Energiewende, und dafür setzen sich GRÜNE und vielleicht auch LINKE ein. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)

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Dr. Matthias Rößler

Jetzt folgt eine weitere Kurzintervention von Herrn Kollegen Barth.

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André Barth AfD

Herr Gerber, weil Sie ja unsere Energiepolitik – – (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Löser, nicht Gerber! –

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Christin Melcher GRÜNE

Löser!) – Entschuldigung –, weil Sie unsere Energiepolitik so verteufelt haben, will ich Ihren Blick einfach mal etwas weiten und Ihnen erklären: Wie hoch ist die Inflation in Frankreich, bei unseren Nachbarn? Und wie hoch ist die Inflation in Deutschland? Was sind die Ursachen dafür? Frankreich hat eine Inflationsrate von unter 4 %, wir stehen vor knapp 8 %. Und wissen Sie, woran das liegt? Das liegt im Wesentlichen am Energiesektor. Wissen Sie, warum das am Energiesektor liegt? Weil sich Frankreich unter anderem mit Atomenergie versorgt und Preisanstiege in diesem Sektor kaum zu verzeichnen sind. (Zuruf des Abg. Dr. Daniel Gerber, BÜNDNISGRÜNE) Wenn Sie also hier sprechen und alles verteufeln, dann sollten Sie Ihren Blick einfach mal ein wenig weiter richten, das will ich Ihnen mit auf den Weg geben. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Geert Mackenroth, CDU)

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Dr. Matthias Rößler

Jetzt folgt die Reaktion von Kollegen Löser.

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Thomas Löser GRÜNE

Ich antworte jetzt mal für Herrn Gerber, Herr Barth. (Heiterkeit bei den BÜNDNISGRÜNEN) Lieber Herr Barth, zunächst hat mir Herr Gerber, der unser energiepolitischer Profi ist, gerade gesagt – ich wusste es auch schon –, dass die Werke in Frankreich, die kernkraftmäßig Energie produzieren, wohl sehr stark subventioniert werden und dass es dort eine Menge Probleme gibt. Dabei reden wir nicht über die Endlagerlösung. Das Problem, das Sie hier haben, ist, dass Sie eigentlich energiepolitisch nichts auf dem Kasten haben. (Lachen des Abg. Torsten Gahler, AfD) Sie sagen, Sie wollen zurück zur Atomkraft. (Dr. Volker Dringenberg, AfD: Alle anderen Länder auch!) Das ist das Einzige, was Sie die ganze Zeit sagen. Seien Sie so konsequent und fordern Sie für Plauen im Vogtland oder in Ihrer geliebten Heimat Lausitz Energie aus Atomkraft! Ich sage Ihnen: Die Zukunft und wir GRÜNEN sind sehr konservativ, denn wir wollen die Schöpfung bewahren. Sie wird darin bestehen, dass man sich an Windräder und an Fotovoltaik gewöhnt hat. Natürlich muss man das so gestalten, dass es für die Leute okay ist. Aber Sie verteufeln es die ganze Zeit, wie Sie die Politik der GRÜNEN im Allgemeinen ja sowieso verteufeln. Ich glaube, Sie haben damit keine Chance. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)

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Dr. Matthias Rößler

Das waren Kurzinterventionen und Reaktionen. Jetzt sehe ich keinen Redebedarf mehr aus den Fraktionen, und damit kommt die Staatsregierung zu Wort. Das Wort ergreift Herr Staatsminister Schmidt. Bitte, Herr Staatsminister.

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Thomas Schmidt

Herr Präsident! Nach der Erörterung von Ölpreisen, Kernkraft und anderen Energiefragen kommen wir jetzt zurück zum eigentlichen Thema auf der heutigen Tagesordnung, zur Sächsischen Bauordnung. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein wichtiges Vorhaben, nicht nur des Staatsministeriums für Regionalentwicklung, sondern der gesamten Koalition. Wir haben in den letzten Wochen und Monaten mit viel Kraft und Einsatz die Abstimmung geführt. Harte Bretter wurden gebohrt, und jetzt stehen wir hier und können endlich die Bauordnung beschließen; denn die aktuelle Bauordnung – daran möchte ich erinnern – geht auf das Jahr 2004 zurück. Inzwischen stehen Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und andere Themen noch stärker im Fokus, wobei man nicht vergessen darf, dass die Bauordnung nach wie vor in erster Linie auch der Gefahrenabwehr dient. Doch mittlerweile gehören andere Themen, wie moderne, innovative Baustoffe, die Digitalisierung und neue Bauverfahren, zum Alltag auf vielen Baustellen. Wir müssen das Baurecht an diese Themen anpassen. Sicheres, kostengünstiges und vor allem zukunftsfähiges Bauen waren daher unsere Hauptziele bei der Überarbeitung der Bauordnung, und auch bundesweit gab es Anpassungen. Grundlage der Orientierung ist dabei die sogenannte Musterbauordnung, kurz: MBO. Sie wird von vielen Ländern gemeinsam erarbeitet und soll helfen, unterschiedliche Regelungen der Landesbauordnungen auszugleichen. Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf haben wir die MBO nahezu eins zu eins umgesetzt. So leistet auch Sachsen jetzt seinen Beitrag für ein bundesweit einheitliches Bauordnungsrecht, eine der wesentlichen Voraussetzungen für effizientes, schnelles und ressourcenschonendes Bauen. Einheitlich gestaltet ist damit die Typengenehmigung, die jetzt die Bundesländer auch untereinander anerkennen. Das erleichtert serielles und modulares Bauen, eine Bauweise, die dank vorgefertigter Anlagen und Bauteile Zeit und Geld spart und in erster Linie den Neubau beschleunigen wird. Großes Potenzial sehe ich dafür gerade in den großen Städten, wo wir viel über zusätzlichen Wohnungsbau diskutieren. Bundeseinheitlich ist damit auch der Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur geregelt. Ein schneller Ausbau ist die Grundlage dafür, dass unsere Wirtschaft die Chancen der Digitalisierung besser nutzen und vor allem das Land seine Stärken als attraktiver Lebens- und Wirtschaftsraum besser ausspielen kann. Bestimmte Mobilfunkmasten dürfen künftig ohne Baugenehmigung aufgestellt werden, und ich hoffe damit vor allem für unsere Dörfer und kleinen Städte auf einen beschleunigten 5G-Ausbau. Mit der neuen Bauordnung setzen wir auch ein Zeichen für klima- und umweltfreundliche Mobilitätsangebote. Künftig benötigen Ladesäulen für Elektromobilität, Abstellplätze für Fahrräder und Fahrradgaragen keine Baugenehmigung mehr. Das Gleiche gilt für Wetterschutzeinrichtungen und Bewässerungsanlagen im Gartenbau sowie in der Land- und Fortwirtschaft, womit die Bauordnung die Anpassung der grünen Branchen an den Klimawandel ebenso unterstützt. Meine Damen und Herren! Mit der neuen Bauordnung kommt auch die Pflicht, bis zum 31. Dezember 2023 Rauchwarnmelder in bestehenden Gebäuden zu installieren, und wir werden die Digitalisierung der Bauverwaltung weiter vorantreiben. Mit dem Gesetz schaffen wir die Voraussetzungen, dass künftig Anzeigen und Anträge für Baugenehmigungen auch elektronisch übermittelt werden können. Das ist ein Schritt zu mehr Bürgerfreundlichkeit und effizienterer Verwaltungsarbeit. Ein weiterer, für mich sehr wesentlicher Teil der neuen Bauordnung betrifft die Erleichterung für das Bauen mit Holz. Holz ist ein besonders nachhaltiger und vielseitig einsetzbarer Baustoff, der die Bauzeiten erheblich verkürzt. Schon seit Langem befördere ich diesen Baustoff, unter anderem über unsere Zukunftsinitiative simul+. Das Holzbaukompetenzzentrum hat unter dem Dach von simul+ seine Arbeit aufgenommen. Der Sächsische Landtag hat dafür dankenswerterweise im gegenwärtigen Doppelhaushalt Mittel bereitgestellt. Das ist ein gemeinsames Projekt unserer Koalition; Herr Löser hat es bereits erwähnt. Inzwischen fanden die ersten Veranstaltungen statt, zum Beispiel für kommunale Bauherren. In der Planung sind auch Weiterbildungen für Architekten, Ingenieure und Handwerker sowie eine Ausstellung für Kinder und Jugendliche. Mit den Anpassungen in der Bauordnung wird der Einsatz von Holz für Tragkonstruktionen und Außenwandverkleidungen erweitert und das Bauen mit Holz in allen Gebäudeklassen bis zur Hochhausgrenze ermöglicht. Ein weiteres Feld ist die Kleine Bauvorlageberechtigung. Ich begrüße ihre vom Sächsischen Landtag aufgenommene Einführung; dies ist eine Wertschätzung unseres Handwerks. In Zeiten des Fachkräftemangels ist dies auch ein wichtiger Schritt für die Erhaltung und Gewinnung von Fachkräften im Bauhandwerk. Mit der Kleinen Bauvorlageberechtigung können zukünftig Meisterinnen und Meister des Maurer-, Betonbauer- oder Zimmererhandwerks für weniger schwierige Bauvorhaben die Baugenehmigungsunterlagen erstellen und bei der Bauaufsichtsbehörde einreichen. Zu der vorhin in der Debatte von Frau Buddeberg kritisierten Barrierefreiheit möchte ich auf die Anhörung hinweisen. Dort wurde von Antje Feiks im Namen ihrer Fraktion die Frage an den Vertreter des VdK Sachsen, Herrn Beckert, gestellt: Fallen Ihnen Bundesländer ein, in denen die Fragen der Barrierefreiheit in den Landesbauordnungen besonders gut und sinnvoll gelöst sind? Er antwortete darauf: nicht besser als in Sachsen. (Zurufe der Abg. Marco Böhme und Rico Gebhardt, DIE LINKE) Dort sind wir also schon auf einem sehr guten Weg. Es wird mit Sicherheit auch Weiteres notwendig sein, aber wir als Land Sachsen brauchen uns dabei nicht vor anderen Bundesländern zu verstecken. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach!) Zum Schluss noch eine kurze Anmerkung zur Länderöffnungsklausel; denn diese hat die Debatte heute in großen Teilen bestimmt: Sie ist auf der Grundlage des Koalitionsvertrages zustande gekommen. Nun hat auch Sachsen von dieser Regelung des Baugesetzbuches des Bundes Gebrauch gemacht, wonach die Länder Mindestabstände für Windkraftanlagen festlegen können. Ich möchte die Debatte jetzt nicht noch weiterführen, möchte aber an dieser Stelle sagen, dass ich es sehr bedaure, dass sich die Diskussion über die neue Bauordnung mit ihren vielen Facetten und ihren vielen wichtigen Regelungen zum Teil nur noch auf die Abstandsregelungen fokussierte und die vielen anderen Dinge keine Beachtung mehr fanden, wie heute wieder eindrucksvoll von Herrn Thumm und Herrn Böhme zu hören war. Damit, meine Damen und Herren, haben wir unsere Sächsische Bauordnung an die Erfordernisse unserer Zeit für ein zukunftsfähiges Bauen angepasst. Ich danke jenen, die uns hierbei unterstützt haben, und bitte um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, der Abg. Juliane Pfeil, SPD, und der Staatsregierung Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Schmidt. – Wir würden nun, wenn es keinen weiteren Redebedarf gibt – diesen sehe ich nicht –, zur Abstimmung schreiten. Aufgerufen ist das Vierte Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung, Drucksache 7/8836, ein Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen wie üblich auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Regionalentwicklung ab. (Unruhe bei den LINKEN) Es liegt uns eine ganze Menge an Änderungsanträgen vor, die wir nach § 46 Abs. 4 unserer Geschäftsordnung in der Reihenfolge ihres Eingangs behandeln und über die wir danach abstimmen. Der erste Änderungsantrag mit der Drucksachennummer 7/9965 kommt von der Fraktion DIE LINKE. Bitte schön, Marco Böhme.

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Marco Böhme Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Bei diesem Änderungsantrag geht es um das Thema Artenschutz – also nicht um Wind und Barrierefreiheit – und darum, dass beim Planen und Bauen von Gebäuden die artenschutzrechtlichen Vorgaben im Bundesnaturschutzgesetz berücksichtigt und zum Beispiel auch die Naturschutzbehörden informiert werden müssen. Es geht also ganz konkret um das Artensterben, gerade auch im Gebäudebau, wo heute immer häufiger sehr große Glasfassaden gebaut werden, und darum, dass der Artenschutz eine größere Rolle spielen muss. Über 100 Millionen Vögel werden jährlich getötet, weil sie gegen Glasscheiben bzw. große Glasfassaden fliegen. Dabei frage ich mich: Wo ist da eigentlich der Aufschrei? Sie erzählen immer nur, dass irgendwelche Windräder Vögel schreddern, aber beim Thema Glasbau und Bau großer Gebäude hört man nichts von Ihnen. Sie haben jetzt hier die Chance, dafür zu sorgen, dass künftig Glasflächen von mehr als 10 Quadratmetern mit Vogelschlagvermeidungstechniken ausgestattet werden. Es geht auch darum, dass Dämmmaßnahmen an die unteren Naturschutzbehörden weitergegeben werden, dass Kamine fachgerecht abgedeckt werden sollen und, wenn Holzschutzbehandlungen vorgenommen werden, diese auch fledermausverträglich sein müssen. Ich denke, es tut niemandem weh, wenn Sie dem zustimmen. Insofern haben Sie jetzt die Chance, hier Ja zu sagen. (Beifall bei der LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Marco Böhme für die Fraktion DIE LINKE mit der Einbringung des Änderungsantrags. Gibt es zu dem Änderungsantrag Gesprächsbedarf? – Herr Kollege Löser, bitte schön.

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Thomas Löser GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ja, ich will darauf reagieren. Es ist natürlich auch für uns GRÜNE ein sehr wichtiges Thema. Wir haben es uns noch einmal angeschaut. Im Prinzip wird dieser ganze Bereich in § 44 Bundesnaturschutzgesetz geregelt. Dort ist explizit ausgeführt, dass das Töten von Tieren, zum Beispiel durch Vogelschlag an Glas, verboten ist. Wir meinen, dass diese Regelung dort bereits getroffen ist. Sie braucht keinen Nachvollzug in der Sächsischen Bauordnung. Es ist eher die Frage, wie die bundesgesetzliche Regelung greift. Wenn man der Meinung ist, dass sie eben nicht gut greift, muss man dort ansetzen. Das Thema insgesamt ist natürlich wichtig. Konkret für die Sächsische Bauordnung sehen wir keinen Handlungs- und Regulierungsbedarf. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Danke schön. Das war Herr Kollege Löser für die BÜNDNISGRÜNEN zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Weiteren Gesprächsbedarf sehe ich zu diesem Änderungsantrag nicht. Damit würden wir jetzt bitte über den Änderungsantrag in der Drucksache 7/9965 abstimmen. Wer für diesen Änderungsantrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Diese sehe ich nicht. Bei Stimmen dafür und einer großen Mehrheit an Stimmen dagegen ist dem Änderungsantrag somit nicht entsprochen. Wir kommen zum nächsten Änderungsantrag, ebenfalls von der Fraktion DIE LINKE, in der Drucksache 7/9966. Bitte schön, Marco Böhme.

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Marco Böhme Die Linke

Frau Präsidentin! Wir haben verschiedene – über ein Dutzend – Änderungsanträge gestellt. Wir haben sie in Pakete gepackt, damit wir jetzt nicht zwanzigmal nach vorn gehen müssen, sondern nur sechsmal. In diesem Fall geht es um das Verbot von Schottergärten. Sie können sich vielleicht an die Debatte im letzten Landtagsplenum erinnern. Es ging darum, dass wir das Naturschutzgesetz ändern wollten, um das Verbot von Schottergärten durchzusetzen. Es hat leider eine Ablehnung erhalten. Unter anderem wurde diese dadurch begründet, dass man so etwas in der Bauordnung regeln müsse. Insofern haben wir die Chance genutzt, uns noch einmal die Bauordnung vorzunehmen und das Verbot von Schottergärten einzufordern, weil gerade auch das Mikroklima solcher Gebiete, in denen überwiegend Stein- und versiegelte Flächen existieren, ein ganz anderes, viel heißeres und vor allem viel insektenunfreundlicheres ist. Wir haben ein großes Biodiversitätsproblem in Deutschland und auch in Sachsen. Wir haben ein Artensterben in Sachsen, das gravierend ist, und es kann nicht sein, dass wir große Grünanlagen immer mehr zubetonieren bzw. verschottern. Mit der Änderung soll die Möglichkeit gegeben werden, dies zu verbieten. Außerdem geht es auch bei diesem Paket noch einmal um das Thema Barrierefreiheit. Es geht darum, dass zum Beispiel Ersatzwege, die bei Baustellen entstehen – wenn man also bei einer Baustelle nicht mehr normal laufen kann, sondern einen Ersatzweg gehen muss –, oft nicht barrierefrei sind. Es ist ein wirklich großes Problem für eine Vielzahl von Menschen, nicht nur für jene mit Behinderung, sondern auch für Menschen mit Kinderwagen und anderen transportierbaren Objekten. Das heißt, wir wollen, dass diese Ersatzwege immer zwingend barrierefrei gestaltet werden sollen. Des Weiteren wollen wir, dass bei Grundstücküberfahrten, also kleineren Wegen, die über andere Grundstücke führen, die Oberflächenbeschaffenheit so ausgerichtet ist, dass diese auch barrierefrei sind und Menschen mit Behinderung sie begehen können. Dies ist oft leider auch nicht der Fall. Insofern fordern wir Sie auf, bei diesem Paket mit Ja zu stimmen. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Das war Marco Böhme für die Fraktion DIE LINKE mit der Einbringung des Änderungsantrags in Drucksache 7/9966. Gibt es dazu Redebedarf? – Diesen sehe ich an Mikrofon 5. Herr Kollege Wähner, bitte.

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Ronny Wähner CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Im Namen der Koalition lehnen wir diesen Änderungsantrag ab. Ich möchte dies wie folgt begründen: Wir sind auch keine Freunde von Schottergärten; das ist unbestritten. Aber wir sehen nicht die Notwendigkeit, weiterreichende Regelungen in die Sächsische Bauordnung aufzunehmen, da jetzt schon laut § 8 Sächsische Bauordnung ein Versiegelungsverbot gilt. Darüber hinaus haben die Kommunen auch jetzt schon die Möglichkeit, mit örtlichen Bebauungsplänen und kommunalen Gestaltungssatzungen Schottergärten zu verbieten und ihnen ein Stück weit Einhalt zu gebieten. Es gibt ausreichend Maßnahmen, auch vor dem Hintergrund der Umsetzbarkeit, um dem entgegenzuwirken. Zu dem anderen angesprochenen Punkt, was die Barrierefreiheit betrifft: Hierzu muss man darauf verweisen, dass hier straßenrechtliche Vorschriften berührt sind und eine diesbezügliche Regelung nicht in die Sächsische Bauordnung gehört. Auch die Pflichtangaben wie Telefonnummern und E-Mail-Adressen, die im Änderungsantrag stehen, sind nicht notwendig, weil auf den Baustellenschildern lediglich die Angabe des Namens erforderlich ist, damit die Bauaufsichtsbehörde die Baustelle überwachen kann. Alle anderen Daten sind bei der Bauaufsichtsbehörde bekannt. Danke. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Herr Kollege Wähner sprach für die CDUFraktion zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. – Gibt es weiteren Gesprächsbedarf? – Den sehe ich nicht. Dann können wir über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/9966, abstimmen. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Wer enthält sich? – Bei Stimmen dafür und einer großen Mehrheit dagegen ist dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE somit nicht entsprochen. Der nächste Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/9967, wird jetzt von Sarah Buddeberg eingebracht. Bitte schön.

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Sarah Buddeberg Die Linke

Frau Präsidentin! Ich möchte den nächsten Änderungsantrag einbringen, der wieder mehrere Änderungsanträge zusammenfasst und dabei kurz auf die Kollegin Pfeil reagieren, die in ihrer Rede ausgeführt hat, dass Sachsen in Sachen Inklusion und Barrierefreiheit schon auf einem guten Weg sei. Mir ist es wichtig, noch einmal zu sagen, dass ich die Koalition nicht an den Pranger stellen will, weil ich weiß, dass viele von Ihnen für Inklusion streiten und diese voranbringen wollen. Deshalb bieten wir diese Änderungsanträge an, um die Sächsische Bauordnung besser und inklusiver zu gestalten. Dazu kommen jetzt die Vorschläge, die ich schon in der Rede erwähnt habe, nämlich was die Vorschriften für die baulichen Veränderungen angehen muss. Das ist einmal, dass Treppen beidseitige Handläufe haben müssen, dass die Flure – das habe ich in der Rede gesagt – eine Mindestbreite von 1,50 Metern haben sollen und dass in den Gebäuden, die hier aufgeführt sind, verpflichtend ein Aufzug zu installieren und dafür zu sorgen ist, dass dieser auch in allen Etagen hält. Das ist sehr wichtig, weil nur dann Wohnungen, die barrierefrei ausgestattet sind, Leuten zur Verfügung stehen, die sie sonst nicht erreichen können. Dann steht in dem Änderungsantrag noch ein weiterer Punkt, nämlich der externe Notstromzugang für Gebäude der kritischen Infrastruktur. Darüber habe ich in meiner Rede nicht gesprochen, deshalb möchte ich das hier erwähnen. Es geht darum, dass es zum Beispiel bei Pflegeheimen ein großes Problem ist, wenn es einen flächendeckenden Stromausfall gibt, der über eine längere Zeit anhält. Dann ist es gut, eine externe Notstromversorgung gewährleisten zu können, indem dort ein solcher Notstromzugang vorgeschrieben ist. Das ermöglicht, dass nicht das gesamte Pflegeheim evakuiert werden muss. Wir müssen bedenken, dass wir immer mehr zu pflegende Menschen haben und dass auch dort die Stromversorgung durch die Digitalisierung, die vor den Pflegeheimen nicht haltmacht, eine immer größere Rolle spielt. – Das zu diesem Änderungsantrag, und ich bitte um Zustimmung. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kollegin Sarah Buddeberg für die Fraktion DIE LINKE mit der Einbringung des Änderungsantrags. Gibt es dazu Redebedarf? – Den sehe ich nicht. Dann können wir gleich über den Änderungsantrag, Drucksache 7/9967, abstimmen. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Wer enthält sich? – Bei Stimmen dafür und einer großen Mehrheit dagegen ist dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE somit nicht entsprochen. Wir kommen zum nächsten Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/9968. Sarah Buddeberg, bitte.

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Sarah Buddeberg Die Linke

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hier also noch ein Änderungsantrag mit weiteren Punkten zur Barrierefreiheit: Dabei muss ich noch einmal auf Sie eingehen, Herr Schmidt, weil Sie gesagt haben, dass meine Kollegin Feiks in der Anhörung gefragt hat, ob es Beispiele aus anderen Bundesländern gibt, die als Vorbild für eine bessere inklusive Bauordnung zu nennen wären, und dass die Antwort war: keine bessere als in Sachsen. Das ist aber immer eine Frage der Perspektive, und ich sage Ihnen: Lassen Sie uns doch mutig sein und vorangehen und die beste inklusive Bauordnung machen, die wir überhaupt machen können. Dafür sind die Punkte, die wir hier aufführen, wichtig. Die ersten beiden sind vielleicht nicht so entscheidend wie der dritte. Als Erstes geht es um Abstellraum und Abstellflächen. Auch darauf habe ich in meiner Rede Bezug genommen. Zu den Tiefgaragen habe ich ebenso etwas gesagt und auch, warum das so wichtig ist. Ich hoffe, alle haben zugehört, deshalb muss ich das jetzt nicht wiederholen. Aber zum Punkt 3 möchte ich noch etwas sagen; denn das ist der entscheidende Punkt, weil in § 50 eine verbindliche Quote festgeschrieben werden soll. Das heißt, wir sagen, wenn Häuser gebaut werden, die eine bestimmte Größe haben, sollen verbindlich barrierefreie Wohnungen – je nachdem, wie viele Wohnungen insgesamt in dem Gebäude sind – erstellt werden. Das ist die Steuerungsmöglichkeit, die wir hier nutzen können, um barrierefreien Wohnraum zu schaffen. Das ist konkret und sehr wichtig. Ich habe das ausgeführt, ich habe die Zahlen genannt, und ich denke, wenn wir die Sächsische Bauordnung besser machen könnten als alle anderen Bauordnungen im Bundesgebiet, dann stünde uns das als Sachsen gut zu Gesicht. Insofern wäre das meine Erwiderung auf Sie und die Ermutigung, dem doch zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Das war Kollegin Sarah Buddeberg mit der Einbringung des Änderungsantrags. Gibt es dazu Redebedarf? – Den sehe ich auch nicht. Dann stimmen wir jetzt über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/9968, ab. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Wer enthält sich? – Bei Stimmen dafür, einer großen Mehrheit dagegen und einer Enthaltung ist dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE somit nicht entsprochen. Wir kommen zum nächsten Änderungsantrag, Drucksache 7/9969, wieder die Fraktion DIE LINKE. Marco Böhme, bitte.

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Marco Böhme Die Linke

Frau Präsidentin! Zwei Änderungsanträge haben wir noch. Hier geht es um zwei neue Paragrafen, § 51 a. Wir wollen, dass nicht nur darüber gesprochen wird, wie die Regierung das tut, sondern wir wollen, dass es ins Gesetz kommt, und zwar eine Fotovoltaikoder Solardachpflicht für alle Neubauten in Sachsen, wie es Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg oder Berlin schon in ihren Landesgesetzen eingebaut haben; denn nur so steigert man die Erzeugung von erneuerbaren Energien durch Sonne und verhindert damit, dass sehr viele Solarflächen auf Ackerland gebaut werden; denn wir haben genug Dächer. Zum Beispiel hat dieses Gebäude hier auch noch keine Solaranlage. Das ist eigentlich ziemlich schade. Wir wollen außerdem, dass neu gebaute Parkflächen, die mehr als 35 Parkplätze umfassen, auch eine Dachpflicht erhalten, und wir wollen, dass bei Dachsanierungen im Gewerbebereich neue Dachsolaranlagen gebaut werden. Wir wollen beim Bestand landeseigener Gebäude, bei denen das möglich ist, die rasche Umsetzung von Solaranlagen. Weiterhin geht es um zwei andere Paragrafen. Es geht um naturschutzrelevante Dinge, dass zuständige Behörden bei artenschutzrechtlich relevanten Vorhaben die Naturschutzbehörden informieren und genehmigungsfreie Bauvorhaben bei den unteren Naturschutzbehörden angezeigt werden, damit sie entscheiden können, ob das Auswirkungen auf Artenvielfalt und Artenschutz hat. Auch hier bitten wir wieder um Zustimmung. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Marco Böhme für die Fraktion DIE LINKE mit der Einbringung des Änderungsantrags. – Dazu gibt es Gesprächsbedarf an Mikrofon 2. Bitte, Herr Kollege Löser.

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Thomas Löser GRÜNE

Vielen Dank, ich werde kurz darauf reagieren. Dem Ziel nach sind wir gleich, verehrter Herr Kollege, aber Sie haben den Entschließungsantrag gelesen. Darin findet sich zur Frage Fotovoltaik ein Passus. Wir arbeiten als Koalition daran, auch auf Bundesebene wird daran gearbeitet. Mit diesem sicher sehr guten Ergebnis werden wir uns hier im Parlament wiedersehen und hoffen dann auf breite Zustimmung. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Auf die Einbringung des Änderungsantrags reagierte Herr Kollege Löser. – Ich sehe keinen weiteren Gesprächsbedarf. Dann können wir über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/9969, abstimmen. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Wer enthält sich? – Bei Stimmen dafür und einer großen Mehrheit dagegen ist dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE somit nicht entsprochen. Jetzt kommen wir zum letzten Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/9970. Überraschenderweise bringt ihn Marco Böhme ein. Bitte schön.

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Marco Böhme Die Linke

Alles hat einmal ein Ende, Frau Präsidentin. Das ist der letzte Antrag dieses Paketes. Hier geht es um die 1 000 Meter. Wir wollen die Streichung aus der Bauordnung, weil man Akzeptanz nicht damit erreicht, eine willkürliche Zahl – ob nun 1 000 oder 700 oder 1 500 Meter – als kategorische Mindestabstandsfläche einzuführen. Nein, Akzeptanz schafft man dadurch, dass man mit Menschen vor Ort gemeinsam Projekte entwickelt, dass man sie also beteiligt und auch finanziell teilhaben lässt. Natürlich kann ich Menschen verstehen, gerade im ländlichen Raum, die etwas gegen Windräder haben. Warum sollten sie denn dafür sein? Warum sollte denn irgendjemand dafür sein, dass irgendwo ein Windrad gebaut wird? Sie haben ja überhaupt nichts davon. Das ist eines der heutigen Probleme, das aus meiner Sicht auch mit dieser Gesetzesänderung nicht groß geändert wird, auch wenn es jetzt einen kleinen Teil – aus meiner Sicht zu wenig – an finanziellen Ausgleichsmöglichkeiten gibt. Ich verweise diesbezüglich auf unser Windenergiebeteiligungsgesetz aus der letzten Legislatur, in dem feste Kenngrößen aufgeführt sind und die Windenergiebetreiber im Zwei-Kilometer-Abstand von der Wohnbebauung die finanzielle Entlastung oder Zugabe noch mal treffen müssen. Ich habe noch zwei Sätze zu den Ausführungen von Herrn Löser zu sagen, auch zum Bereich 1 000-Meter-Abstand, um den es jetzt gerade geht. Sie hatten vorhin in einem Nebensatz in der Kurzintervention gesagt, dass der Bund das Ganze hier schon kippen werde. Das heißt, Sie geben mehr oder weniger zu, dass es ein Kompromiss zwischen der CDU und Ihnen war, dass Sie als CDU zustimmen und sich gefallen lassen, die 1 000 Meter zu generieren, vielleicht noch die Mietpreisbremse erhalten, aber davon ausgehen, dass der Bund das dann alles wieder kippt. Ich sage Ihnen: Dabei haben Sie sich leider verrechnet. Nicht Sie haben der CDU den Strick gedreht, sondern die CDU Ihnen. Das Bundeskabinett hat heute nicht getagt, wird auch heute und morgen nicht tagen, sondern erst nächste Woche. Die CDU hat wiederum die Eilbedürftigkeit dieses Gesetzes angemeldet. Das heißt, nächste Woche gilt dieses Landesgesetz, und dann hat es auch Bestandsschutz. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das kann man doch ändern! – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Dann kann Herr Habeck nicht mehr kommen und sagen: Was ihr hier in Sachsen gemacht habt, ist doch nicht mehr gültig. Das heißt: Das, was Sie heute hier beschließen und wofür Sie heute stimmen, führt dazu, dass die 1 000 Meter eingeführt werden und dass es so bleibt und der Ausbau der Windenergie in Sachsen zum Erliegen kommt. Das ist ein großes Problem. Ein letzter Satz noch zu Herrn Gerber: Wenn das alles so anders ist, wie Sie es gerade bezeichnet haben, wenn so viel verbessert wurde: Warum haben Sie sich dann im Ausschuss enthalten oder sogar gegen diese Bauordnung gestimmt? Ich glaube, es ist schon einiges wahr an den Punkten, die ich hier sage. Wir werden uns in zwei Jahren, wenn die Prüfung erfolgt, wieder sprechen und sehen, wie viele Windenergieanlagen wirklich gebaut wurden. (Beifall bei den LINKEN – Abg. Ronny Wähner, CDU, steht am Mikrofon) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Das war Herr Kollege Böhme mit der Einbringung des Änderungsantrages für die Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/9970. – Und nun am Mikrofon 5, Herr Kollege Wähner, bitte schön.

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Ronny Wähner CDU

Es ist selbsterklärend, dass wir diesen Antrag vor dem Hintergrund der Debatte, die gerade geführt worden ist, ablehnen. Aber noch mal einige Sätze zu den 1 000 Metern. Es ist auch im Interesse von Windkraftanlagenbetreibern, wie wir es gesagt haben, dass dieser Abstand gilt. Dabei haben wir Vertrauensschutz und wir wissen, woran wir sind. Momentan gibt es im Freistaat Sachsen Regionen, in denen überall Baurecht möglich ist. Aber gerade dort finden die wenigsten Investitionen statt, weil die Anlagenbetreiber sagen: Auf dieses Risiko lassen wir uns gar nicht ein. 1 000 Meter ist ein Abstand der Vernunft, wie Windkraftanlagenbetreiber bei Anlagen und Höhen von 250 Metern bestätigt haben. Das ist der Unterschied zu gewissen anderen Bauwerken: Dass diese in 1 000 Metern auch noch eine gewisse Wirkung haben und man diesen Abstand schon wählen sollte. Wir lehnen Ihren Antrag ab. (Zuruf von der CDU: Genau! – Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Wähner für die CDU-Fraktion, der auf den Änderungsantrag reagierte. – Herr Dr. Weigand, Sie möchten Ihren Änderungsantrag einbringen? Bitte schön.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Umsetzung der Länderöffnungsklausel zu Abständen von Windenergieanlagen in der Sächsischen Bauordnung wird von den LINKEN mit diesem Antrag abgelehnt. Sie wollen den ländlichen Raum für den Energiehunger der Städte opfern. (Zuruf von der AfD: Genau!) Ihr Änderungsantrag ist wie Gott absolut doppelmoralisch, (Zurufe von den LINKEN und der AfD) denn Sie fordern ein Windrad neben jedem Hühnerstall auf dem Land, aber Biodiversität und Artenschutz in den Städten. Vögel und Insekten im ländlichen Raum schreddern, viel Windradschall für die bösen, nicht linken Wähler auf dem Land, aber Umweltschutz für die Antifa in LeipzigConnewitz, meine Damen und Herren. (Beifall und Heiterkeit bei der AfD) Sie von den LINKEN vertreten schon lange nicht mehr die Meinung und Interessen der Menschen im ländlichen Raum. Wer die Heimat liebt, der muss Ihren Antrag ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Das war Herr Dr. Weigand für die AfD-Fraktion. Gibt es jetzt weiteren Gesprächsbedarf? – Den sehe ich nicht. Dann stimmen wir jetzt über den Änderungsantrag in Drucksache 7/9970 ab. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Die Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür und einer großen Mehrheit dagegen ist dem Änderungsantrag in Drucksache 7/9970 nicht entsprochen. Wir kommen jetzt zum Änderungsantrag der Fraktion der AfD, Drucksache 7/9980. – Herr Dr. Weigand, bitte.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer kennt das Problem dieses Landes mit drei Buchstaben? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: AfD?) Genau, CDU. So auch beim Thema Windkraft. 2014 losgezogen und den Sachsen versprochen: Wir schaffen für euch die 10H-Regelung. Bayern hat es umgesetzt, Sachsen hat es mit der CDU – na klar! – verschlafen. 2019 dann mit dem großen Retter Michael Kretschmar auf jedem Dorf vor der Wahl eine Bratwurst gegrillt und den Menschen versprochen: (Beifall und Heiterkeit bei der AfD) Mit der CDU gibt es 1 000 Meter Mindestabstand zwischen Wohnhaus und Windrad! (Zuruf von der SPD) Und nach der Wahl? Nach der Wahl gab es dann die Verliererkoalition mit dem grünen Kobold, und die 1 000 Meter sind erst einmal liegen geblieben. Letztes Jahr forderte die AfD mit einem Gesetzentwurf in Drucksache 7/6705 den 1 000-Meter-Mindestabstand und damit Planungssicherheit für die Bürger. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Reaktion der CDU: Ablehnung und damit freie Fahrt für Wildwuchs und Spargellandschaften in Sachsen, (Vereinzelt Beifall bei der AfD) wie beispielsweise bei mir im Wahlkreis zwischen Kleinwaltersdorf und Kleinschirma. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Dort entstehen jetzt Windgiganten – 250 Meter hoch, unter 1 000 Meter Mindestabstand. (Einzelbeifall bei der AfD) Die CDU lässt hier die Bürger wieder einmal im Regen stehen. Ihr Gesetzentwurf von heute mit der Einreichfrist bis September ist für uns nicht zustimmungsfähig, und daher haben wir heute unseren Änderungsantrag für die Bauordnung vorgelegt. Wir fordern Sie auf: Machen Sie keine faulen Kompromisse. Stimmen Sie einfach dafür: 1 000 Meter Mindestabstand ab dem ersten Wohngebäude! (Beifall bei der AfD) Das fordern nicht nur wir, das fordern auch der Kreistag in Mittelsachsen und der Planungsverband Region Chemnitz. (Zuruf von den BÜNDNISGRÜNEN) 1 000 Meter Mindestabstand muss auch beim Repowering gelten. In Mittelsachsen stehen übrigens 190 Windkraftanlagen, knapp 90 % davon unter 1 000 Meter Abstand zu Wohngebäuden. Daher müssen wir mit unserem Änderungsantrag einen Riegel vorschieben, bevor die Windlobbyisten mit großen Geldkoffern die klammen Kommunen über den Tisch ziehen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Wir als AfD stehen an der Seite der Sachsen. (Zurufe der Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und Mirko Schultze, DIE LINKE) Wir stehen an der Seite der Bürger, die mehrheitlich Nein zu diesem Windwahnsinn sagen. Wir stehen an der Seite der Kommunen und Verbände, die den 1 000-MeterMindestabstand ohne faule Kompromisse wollen. (Zurufe von der CDU, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Die Frage ist: Wo stehen Sie von der CDU? Bei den Bürgern? Oder lassen Sie sich heute erneut von den GRÜNEN am Nasenring durch die Manege führen? (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU – Unruhe) Entscheiden Sie sich, meine Damen und Herren, für den 1 000-Meter-Mindestabstand ab dem ersten Wohngebäude. Stimmen Sie für unsere Sachsen, stimmen Sie unserem Änderungsantrug, -antrag zu. (Heiterkeit bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN –

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Sören Voigt CDU

Lug und Trug!) Wir bitten um namentliche Abstimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Ronny Wähner, CDU, steht am Mikrofon.) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Dr. Weigand mit der Einbringung des Änderungsantrages. – Am Mikrofon 5 steht Herr Kollege Wähner mit einer Reaktion auf den Änderungsantrag. Bitte schön.

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Ronny Wähner CDU

Danke, Frau Präsidentin. Ich möchte auf die wenigen inhaltlichen Punkte der Begründung neben dem polemischen Vortrag sachlich kurz eingehen. (Zuruf von der AfD: Ja, ja!) Sie sprachen die 10H-Regelung in Bayern an. Sie hat nur deshalb verfassungsrechtlich Bestand gehabt, weil dort die Kommunen auch die Möglichkeiten haben, abweichend Unterschreitungen zu fixieren. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Warum haben Sie das nicht umgesetzt? Sie haben es den Menschen versprochen! – Zurufe von der AfD) Das muss man einmal festhalten. – Ich habe Sie ausreden lassen. Ich würde um den Anstand bitten, dass Sie mich auch ausreden lassen. Des Weiteren ist es so, dass Sie jetzt jegliche Möglichkeit der Kommunen streichen, auch die 1 000 Meter zu unterschreiten. Vielleicht ist es in Ihrer Vorstellung nicht möglich, aber es gibt auch Bürgermeister, die sagen: Wir haben hier bei 900 Metern einen Standort, an dem wir durchaus noch ein Windrad errichten könnten. (Zuruf von der AfD: Dann baue es doch! Dann mache es doch!) Wir wollen diese Möglichkeit schaffen, dass die Menschen vor Ort entscheiden. Wer es nicht macht, macht es nicht, aber wer es machen möchte, der kann es machen. Ich denke, diese Flexibilität zu streichen bedeutet wenig Respekt vor der Verantwortung vor Ort, die wir haben. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Wenig Respekt vor dem Wähler!) Darüber hinaus muss man noch sagen: Wir haben ein Energie- und Klimaprogramm in diesem Land beschlossen, das man bei dieser Regelung auch mit beachten muss. Da geht es genau um Gebäude im Außenbereich. Zum Innenbereich gelten die tausend Meter zu jedem Gebäude, aber im Außenbereich muss man eine gewisse Güterabwägung vornehmen. Es gibt auch die Aufgabe, der Windkraft ein Stück weit substanziell Raum zu schaffen. Wenn das nicht erfolgt, ist jede Planung oder auch jede Abstandsregelung verfassungsrechtlich hinfällig. Das wollten wir vermeiden. Deshalb gab es den Kompromiss dieser fünf Wohngebäude – dass dort schon eine gewisse Wohnbebauung von besonderem Gewicht ist. Das ist der Kompromiss. Deshalb lehnen wir diesen Antrag in der vorliegenden Form ab. Danke. (Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Das war Herr Kollege Wähner für die CDUFraktion. Besteht weiterer Gesprächsbedarf? – Das sehe ich nicht. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Änderungsantrag, Drucksache 7/9980, der Fraktion AfD. Es ist namentliche Abstimmung beantragt worden. Ich bitte die beiden Schriftführerinnen, jetzt ihres Amtes zu walten. Bitte schön.

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Simone Lang SPD

Wir beginnen mit der namentlichen Abstimmung über die Drucksache 7/9980. Wir beginnen mit dem Buchstaben A. (Namentliche Abstimmung – Ergebnis siehe Anlage) (Kurze Unterbrechung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Meine Damen und Herren! Wir haben ein Abstimmungsergebnis. Mit Ja haben 31 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 77. Es hat sich niemand enthalten. Nicht teilgenommen haben 11 Abgeordnete. Damit ist dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion in der Drucksache 7/9980 so nicht entsprochen. (Sören Voigt, CDU, steht am Mikrofon) Herr Voigt, bitte schön.

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Sören Voigt CDU

Frau Präsidentin! Wir möchten für die Schlussabstimmung zur Novelle der Sächsischen Bauordnung namentliche Abstimmung beantragen. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: In Ordnung, vielen Dank. Namentliche Abstimmung zur Schlussabstimmung der Bauordnung. (Die Präsidentin stimmt sich mit dem Sitzungsvorstand ab. – Unruhe im Saal – Jörg Urban, AfD, steht am Mikrofon.) Herr Urban, bitte.

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Jörg Urban AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich beantrage eine Sitzungsunterbrechung zur Beratung. (Heiterkeit im Saal – Beifall bei der AfD –

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Henning Homann SPD

Ist das peinlich! – Unruhe) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Urban hat jetzt vermutlich für die gesamte Fraktion der AfD nach § 107 eine Auszeit zur Beratung beantragt. Wir können Ihnen bis maximal 30 Minuten gewähren. Ich hoffe, dass Sie nicht so lange brauchen, ohne Sie jetzt unter Druck zu setzen. Wie lange möchten Sie denn? (Jörg Urban, AfD: 15 Minuten!) – 15 Minuten. Damit ist die Sitzung jetzt für 15 Minuten unterbrochen. (Unterbrechung von 16:42 bis 16:57 Uhr) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, die Plätze einzunehmen. Die Auszeit ist jetzt vorüber. – Ich darf auch die Herren der AfD bitten, die Plätze einzunehmen. Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, artikelweise abzustimmen. Ich möchte Sie aber darauf hinweisen, dass ich es auch im Block machen kann. So viele Punkte sind es nicht. Gibt es dagegen Widerspruch? – Dann rufe ich jetzt die Überschrift auf, den Artikel 1 – Änderung der Sächsischen Bauordnung –, den Artikel 2 – Bekanntmachungserlaubnis – und den Artikel 3 – Inkrafttreten. Wer möchte die Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Gegenstimmen gibt es dennoch eine Mehrheit. (Oh-Rufe von der CDU – Sören Voigt, CDU: Es schwankt wie die Fahne im Wind! –

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Dr. Rolf Weigand AfD

Nein! Dann wäre es ja die CDU! – Weitere Zurufe) Meine Damen und Herren! Für die Schlussabstimmung ist durch die CDU-Fraktion eine namentliche Abstimmung beantragt worden. Ich bitte jetzt meine Schriftführer, Ihres Amtes zu walten.

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Simone Lang SPD

Wir kommen zur namentlichen Abstimmung. Wir beginnen mit dem Buchstaben A. (Namentliche Abstimmung – Ergebnis siehe Anlage) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ist jemand im Raum, der nicht aufgerufen wurde? – Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich jetzt um Auszählung. (Kurze Unterbrechung) Meine Damen und Herren, mir liegt jetzt das Abstimmungsergebnis vor. Mit Ja stimmten 63 Abgeordnete, mit Nein stimmten 12 Abgeordnete, 29 Abgeordnete enthielten sich der Stimme, 15 Abgeordnete haben nicht teilgenommen. Damit ist der Entwurf Viertes Gesetz zur Sächsischen Bauordnung beschlossen. (Beifall bei der CDU, den GRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung – Marco Böhme, DIE LINKE, steht am Mikrofon.) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Möchten Sie eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten abgeben?

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Marco Böhme Die Linke

Ja, Frau Präsidentin, ich möchte für meine Fraktion eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten vortragen. Wir haben anscheinend als einzige Fraktion mit Nein gestimmt, weil wir zwar bei dieser Bauordnung ein paar positive Dinge sehen, zum Beispiel die Holzbauweise, Ladesäulen oder auch, dass die Rauchwarnmeldepflicht jetzt eingeführt wird, aber der Zustand, dass dieser Bauordnung ein neuer, so gravierender Paragraf hinzugefügt wird, nämlich die starre Mindestabstandsregelung von 1 000 Metern von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung, bremst den Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere der Windenergie so massiv aus. Das hat anscheinend auch die AfD-Fraktion verstanden, warum sie jetzt wahrscheinlich nicht dagegen gestimmt hat. Das können wir nicht mittragen. Akzeptanz erreicht man nicht dadurch, dass man willkürlich erfundene Abstandsregelungen trifft, so wie das auch Bayern schon getan hat, wo man schon seit fünf Jahren sehen kann, wohin das führt, nämlich zu einem Ausbaustopp der Windenergie. Deswegen können wir hier nicht mitgehen. Selbst wenn der Bund, liebe GRÜNE, das doch noch irgendwie kippen könnte – was ich nicht glaube –, so brauchen wir in diesem Landtag trotzdem eine Gesetzesänderung, und das dauert wieder ein Jahr. Das heißt, wir haben zumindest massiv viel Zeit verschenkt. Die Regionalpläne werden jetzt gestaltet, jetzt ausgeführt. Wir werden erleben, dass wir dann mit den neuen Regionalplänen sehr viel weniger erneuerbare Energien in Sachsen haben. Das können wir uns in der derzeitigen Weltlage überhaupt nicht leisten. Deshalb haben wir dagegen gestimmt. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Es gibt noch eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten. Herr Dr. Weigand, bitte.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich möchte für meine Fraktion das Abstimmungsverhalten erklären. Der Gesetzentwurf hat viel Positives. Wir hatten schon darüber debattiert. Er erleichtert Bauvorhaben für Selbstständige und Unternehmer. Das begrüßen wir als AfD-Fraktion. Jetzt kommt das große Aber: Beim Thema Windkraft ist das eine große CDU-Mogelpackung, die Sie uns hier vorgelegt haben, weil Sie massiv die 1 000 Meter Mindestabstand unterlaufen und das erst ab dem fünften Haus gelten lassen. Noch viel schlimmer an Ihrem Gesetzentwurf ist, dass Sie es ermöglichen, dass bis zum 30. September dieser Mindestabstand massiv unterlaufen werden kann. Ich erlebe das im eigenen Wahlkreis zwischen Kleinwaltersdorf und Kleinschirma. Die Kollegen spüren das in der Sächsischen Schweiz und im Erzgebirge, wo die ganzen Windkraftlobbyisten bis zum 30. September die Chance nutzen werden, diese 1 000 Meter massiv zu unterlaufen. (Starker Beifall bei der AfD – Proteste bei der CDU) Das ist genau die CDU-Mogelpackung. Sie haben sich von den GRÜNEN durch die Manege ziehen lassen. (Zurufe von Abgeordneten der CDU) Ich muss ehrlich sagen: Ich persönlich habe mich bei meinem eigenen Beschluss im Kreistag Mittelsachsen, im Planungsverband Region Chemnitz – das haben viele Kollegen in den ähnlichen Ebenen gemacht – ganz klar auf kommunaler Ebene für 1 000 Meter Mindestabstand ohne faule Kompromisse ausgesprochen. Genau deshalb können wir dieser Vorlage nicht zustimmen und haben uns enthalten, weil es eine CDU-Mogelpackung ist und weil Sie nicht zu Ihrem Wort stehen, das Sie 2019 den Menschen draußen gegeben haben. (Starker Beifall bei der AfD – Zurufe von der CDU) Da ist Ihr Ministerpräsident herumgelaufen. Dieser Gesetzentwurf ist Heuchelei. Deshalb haben wir uns enthalten. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Wahlbetrug! –

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Sören Voigt CDU

Ihr hättet die 1 000 Meter haben können, ihr wolltet die 1 000 Meter nicht haben! –

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Dr. Rolf Weigand AfD

Ihr hättet sie im letzten Jahr haben können. Da habt ihr abgelehnt, weil ihr Ochsen seid! – Proteste bei der CDU – Unruhe im Saal) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! – Herr Dr. Weigand, für diese Bemerkung (Dr. Rolf Weigand, AfD: Ich möchte mich dafür entschuldigen. Das waren die Emotionen!) bekommen Sie einen Ordnungsruf. Persönliche Beleidigungen kann ich hier nicht dulden. (Carsten Hütter, AfD: Das war mir der Ochse wert! – Zuruf von der AfD: Ein Ochse ist ein starkes Tier! – Ivo Teichmann, AfD: Ochse ist keine Beleidigung! – Staatsminister Christian Piwarz: Keine Beleidigung, Herr Teichmann; ist schon klar!) Meine Damen und Herren! Lassen Sie uns das zu Ende bringen. Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch gibt, würden wir dem so entsprechen. Es sieht so aus, als gäbe es Widerspruch.

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Marco Böhme Die Linke

Wir möchten Widerspruch zur Eilbedürftigkeit anmelden. Laut § 49 sind wir damit nicht einverstanden. Das Baugesetz und die Bauverordnung wurden seit über einem Jahr diskutiert, zunächst auf Regierungs-, dann auf Koalitionsebene und jetzt ein halbes Jahr hier im Landtag. Wir finden, dass dieser eine Monat, was das normale Verfahren laut unserer Geschäftsordnung wäre, völlig ausreicht, um das Gesetz formal zu veröffentlichen und in Kraft treten zu lassen. Insofern sehen wir keinen Grund zur Eilbedürftigkeit und sprechen uns dagegen aus. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Damit muss ich über diese Entscheidung abstimmen lassen. Wer der Ausfertigung zur Dringlichkeit zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Ich bitte um die Gegenstimmen. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Es gab eine Reihe von Gegenstimmen, aber dennoch eine große Mehrheit für die unverzügliche Ausfertigung. Meine Damen und Herren! Wir haben noch einen Entschließungsantrag der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD in der Drucksache 7/9986. Wird dazu Einbringung gewünscht?

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Ronny Wähner CDU

Frau Präsidentin! Ich werde diesen Antrag vom Saalmikrofon einbringen. Ich möchte ein paar wenige Punkte aus Sicht der Koalition kurz erwähnen. Die Bauordnung ist jetzt in der geänderten Form beschlossen. Aber es gibt immer eine Fortentwicklung, gerade beim Thema Holzbau. Mein Kollege Löser hat das schon angesprochen. Dazu gibt es gesetzliche Regelungen, die wir weiter in den Blick nehmen wollen. Das ist Bestandteil dieses Entschließungsantrages. Damit wir beim Ausbau der erneuerbaren Energien eine gewisse Flexibilität haben, soll eine Flexibilisierungsklausel ermöglichen, dass man, wenn das gewünscht ist, Standorte außerhalb von Vorrangs- und Eignungsgebieten nutzen kann. Als Freistaat wollen wir ein Stück weit eine Vorbildfunktion für unsere Landesimmobilien einnehmen. Unsere Landesimmobilien müssen wir deshalb nicht in der Bauordnung als Gesetz regeln, sondern da sind wir Herr im eigenen Haus bzw. über das eigene Dach, sodass wir dort den Fotovoltaikausbau voranbringen können. Ich denke, das hilft auch ein wenig, Energiekosten für die Kasse des Freistaates zu sparen. Wir müssen dabei beachten, dass wir die Kollisionen mit der Landwirtschaft dahin gehend abmildern, dass wir landwirtschaftlich wertvolle Böden nicht belegen. Das ist uns ein wichtiger Punkt. Hierbei möchte ich auch die Vorbildfunktion des Freistaates betonen. Danke. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Abg. Wähner hat den Entschließungsantrag eingebracht. Gibt es noch weiteren Redebedarf zum Entschließungsantrag? – Herr Böhme.

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Marco Böhme Die Linke

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Wir haben jetzt gerade ein Gesetz beschlossen. Nun kommt nachträglich noch eine Erklärung, was alles damit gemeint ist. Vielleicht kann man es auch als Entschuldigung lesen. Ich bin sehr überrascht darüber, was Sie hier ausgeführt haben und dass Sie es nicht einmal in dem Entschließungsantrag schaffen, etwas zur Barrierefreiheit zu sagen. Wir hatten unzählige Anträge dazu. Sie haben gesagt, dass es in Ordnung ist, dass es gut ist, dass das mit bedacht werden muss, dass es wichtig ist. Aber nicht einmal in einem Entschließungsantrag, bei dem nur die Regierung aufgefordert wird, ein bisschen zu prüfen, schaffen Sie es, unsere Anregungen aufzunehmen. Das ist sehr enttäuschend und zu unglaublich, um wahr zu sein. Es gibt weitere Punkte zur Energiepolitik, die in dem Antrag enthalten sind und in denen Sie sich zum Pariser Klimaabkommen bekennen. Aber Sie haben gerade ein Gesetz verabschiedet, das den Ausbau der erneuerbaren Energien massiv einschränkt. Sie führen dort aus, dass es eine Akzeptanzsteigerung nur mit Mindestabständen gibt. Es gibt nicht eine Studie, die das belegt. Sogar Minister Schmidt hat mir auf eine Kleine Anfrage geantwortet, dass es dazu keine Informationen gibt. Ich kann nur wiederholen, dass eine solche Abstandsregelung eine willkürliche Entscheidung ist, zumal die Meterzahl von 1 000 auch völlig willkürlich ist. Im Punkt II.4 geben Sie zu, dass Sie Windenergieanlagen in Waldflächen prüfen wollen. Da heben Sie den Koalitionsvertrag auf. Da ist das nicht so wichtig. Da steht ja drin, dass der Wald tabu ist. Jetzt sagen Sie aber, dass es geht. Man kann also sagen, dass der Koalitionsvertrag nicht immer eingehalten und zu 100 % umgesetzt wird, wenn Sie das aufweichen wollen. Da gibt es massive Probleme, weshalb wir hier auch nicht zustimmen können. Zum Thema Dachfotovoltaik: Sie reden dann nur davon, dass geeignete Dachflächen der eigenen Landesgebäude geprüft werden sollen, es einen Plan für das Jahr 2023 geben soll. Ja, meine Güte! Sie hatten gerade die Chance, gesetzliche Regelungen für Neubauten zu schaffen, wie sie bereits andere Bundesländer haben. Auch das haben Sie nicht angenommen. Es wird nur geredet, nicht gehandelt, und das können wir uns in dieser Zeit nicht leisten. (Vereinzelt Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Dr. Gerber, ich hatte das Gefühl, Sie wollten auch gern Ihren Beitrag leisten. Das können Sie sehr gern machen. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Sie können trotzdem noch eine Stellungnahme abgeben, wenn Sie das möchten. Ich hatte Sie vorhin übersehen; tut mir leid.

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Dr. Daniel Gerber GRÜNE

Ich war über die Reihenfolge etwas verwirrt. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Tut mir leid.

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Dr. Daniel Gerber GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Für uns war dieser Entschließungsantrag von Anfang an ein zentraler Bestandteil der Bauordnung. Ich würde diesbezüglich gern auf vier Punkte eingehen, die die Beschleunigung der Energiewende in Sachsen verankern. Erstens. Es wird eine gesetzliche Regelung zur Flexibilisierung der raumordnerischen Steuerung der Windenergieplanung geben. Ich erkläre das noch einmal für Herrn Kollege Böhme. Das heißt, dass es in Zukunft möglich sein wird, von den in den Raumordnungsplänen festgelegten Zielen abzuweichen. Oder – um es noch einfacher zu sagen –: Es werden künftig Windkraftanlagen außerhalb von Vorrang- und Eignungsgebieten errichtet werden dürfen. Das ist extrem sinnvoll, denn die Regionalplanung ist ein sehr langwieriger Prozess, wie Sie sicherlich wissen. Somit kommt es dabei zu einer massiven Verfahrensbeschleunigung. Ich erwarte hierzu von der Staatsregierung, dass dieser Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause dem Landtag vorgelegt und noch im Jahr 2022 beschlossen wird. Zweitens. Mit dem Oster- und dem Sommerpaket werden eine ganze Reihe von Änderungen auf Sachsen zukommen, vermutlich auch mit Auswirkung auf die Abstandsregelung. Deswegen wird die Staatsregierung über den notwendigen Handlungsbedarf aus diesen Paketen unverzüglich informieren und die entsprechenden landesrechtlichen Anpassungen vornehmen. Im Koalitionsvertrag haben wir ein solches Szenario mit dem Klimaschutzgesetz antizipiert, das jetzt umgesetzt werden kann. Der Freistaat wird endlich seiner Vorbildrolle gerecht. Wir werden künftig Fotovoltaik auf geeigneten Dach- und sonstigen Flächen ermöglichen oder auch selbst umsetzen. Dieser Realisierungsplan, den Sie hier so abgetan haben, Herr Böhme, war nicht leicht zu erringen, wie Sie vielleicht wissen. Drittens. Mit der neuen Bauordnung sind auch Abstände für Fotovoltaikanlagen drastisch gesunken, das heißt, es passen mehr Module aufs Dach und es wird mehr Leistung auf den landeseigenen Dächern erzeugt. Zugegebenermaßen hätte ich mir ein ambitioniertes Datum gewünscht, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass nicht erst der komplette Plan entwickelt werden wird und dass man niedrig hängende Früchte schneller erntet, um Einnahme- und Sparpotenziale von solchen guten Standorten zu nutzen. Viertens. Eine Studie des BMWi hat für das Lausitzer Revier ein Potenzial von 2 Gigawatt an Windenergie und von 9 Gigawatt Peak für die Fotovoltaik entwickelt. Die Erschließung der Bergbaufolgeflächen zur Nutzung von Windparks und großen Solarfreiflächenanlagen ist daher zur Erreichung von Ausbau- und Klimazielen von großer Bedeutung. Mir ist es dabei besonders wichtig, dass in Zukunft Wege gefunden werden, die regionalen und kommunalen Akteuren der Energiewirtschaft sowie Formen von Bürgerenergie Zugang zu diesen Flächen ermöglichen. Es kann nicht sein, dass einzelne Braunkohleunternehmen diese Flächen für sich allein beanspruchen können. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen!

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Dr. Daniel Gerber GRÜNE

Wir halten diesen Entschließungsantrag in Kombination mit den Ausnahmeregelungen aus der Bauordnung für einen guten Kompromiss und bitten um Zustimmung. Danke. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die AfD noch Herr Abg. Thumm.

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Thomas Thumm AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Abgeordnete! Liebe CDU, spätestens hier machen Sie mit diesem Entschließungsantrag klar, dass Sie sich die Zustimmung der sächsischen Kommunen zum Windkraftausbau de facto erkaufen wollen, dass Sie das Landesplanungsrecht und die artenschutzrechtlichen Vorschriften zugunsten der Windkraft aufweichen wollen, dass Sie Windkraftanlagen in sächsischen Wäldern wollen und dass Sie landeseigene Liegenschaften mit Solaranlagen zupflastern wollen. Mit diesem Antrag lassen Sie, die CDU, die Augen der grünen Koalitionäre und des grünen Staatsministers Günther vor Freude feucht werden; denn sein grüner Traum könnte schon bald Realität werden, das Dach der Dresdner Frauenkirche mit Solarpaneels zu überdachen. Dafür hat er bereits ein Solarkataster für – besser gesagt: auf – Sachsens Denkmäler erstellen lassen. Meine Damen und Herren! Aus Respekt vor unserer Kultur, aus Respekt vor der Natur, die unser Sachsen umgibt, aus Respekt vor den Menschen, die in unserem Freistaat leben, werden wir den von CDU, SPD und GRÜNEN eingereichten Entschließungsantrag ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD –

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Sören Voigt CDU

Enthaltung wäre nicht schlecht!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Frau Abg. Pfeil bitte noch.

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Juliane Pfeil SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte noch einmal dafür werben, den Entschließungsantrag entsprechend mitzutragen, und noch ein paar Worte dazu sagen, was es mit diesen 1 000 Metern an Fläche auf sich hat: Es wird nichts weggenommen, das stimmt rein faktisch nicht. Diese 1 000-Meter-Regelung besteht jetzt, aber sie bestand auch vorher schon. Nach wie vor gibt es das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Die Fläche, die an der Stelle weggenommen wird, wird keinesfalls das abdecken, was uns die Sachverständigen in der Anhörung gesagt haben, nämlich diesen Gap zwischen 0,2 und 2 %, wo wir vielleicht noch hinmüssen. Es ist wichtig, dass wir als Koalition noch einmal deutlich gesagt haben: Wenn diese Regelung kommt – davor versperren wir uns nicht –, muss die Koalition in Sachsen auch wissen, dass sie das Bundesgesetz dann entsprechend umsetzen muss; denn auch wir möchten mit zu den Vorreitern der erneuerbaren Energien werden. Es ist wichtig, dass wir uns dazu auch andere Flächen anschauen werden. Ich bin froh, dass die GRÜNEN an dieser Stelle gesagt haben, dass sie mitgehen. Die Wirtschaftswälder zählen dazu. Die Bergbaufolgeflächen zählen dazu. Es werden dazu auch die Randflächen an den Straßen zählen. Wir als Koalition haben gesagt: Das machen wir. Es ist der richtige Zeitpunkt, das heute zu beschließen und als Signal herauszugeben. Ich würde mich freuen, wenn das große Unterstützung in diesem Hause findet. Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall bei der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren, ich stelle die Drucksache 7/9986 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine Stimmenthaltungen, eine ganze Reihe von Gegenstimmen. Dennoch ist der Entschließungsantrag mit Mehrheit beschlossen worden. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Ich beende den Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Zweites Gesetz zur Änderung des Drucksache 7/9596, CDU, BÜNDNIS 90/DIE Drucksache 7/9924, Beschlussempfehlung Wissenschaft, Hochschule, Ich frage, ob vor der Einzelberatung der Berichterstatter, Herr Sodann, noch sprechen möchte. – Das ist nicht der Fall. Dann wird den Fraktionen jetzt das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Es beginnt die CDU-Fraktion, danach folgen BÜNDINSGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. – Herr Abg. Fritzsche, Sie haben jetzt das Wort.

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Oliver Fritzsche CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aufgrund der Corona-Pandemie hat sich auch im Bereich des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes Handlungsbedarf ergeben. Diesen gehen wir mit einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen aus CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD an; daher das vorliegende Zweite Gesetz zur Änderung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes. Dieser Gesetzentwurf wurde dem Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus am 7. April 2022 zur weiteren geschäftsordnungsgemäßen Bearbeitung überwiesen. Zum Gesetzentwurf selbst hat eine schriftliche Anhörung stattgefunden. Ich danke noch einmal allen Fraktionen, dass Sie diesem Verfahren, das uns jetzt einiges an Zeit spart, zugestimmt haben. (Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD) Drucksache beraten. Hierzu haben wir am 12. Mai 2022, auch um wichtige Anregungen der Expertinnen und Experten aufzunehmen, einen Änderungsantrag eingereicht, der ebenfalls in dieser Ausschusssitzung beraten wurde. In seiner Beschlussempfehlung vom 20. Mai 2022 empfiehlt der Ausschuss die Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf und zum Änderungsantrag. Ich möchte die kommenden Minuten nutzen, Ihnen die wesentlichen Punkte dieses Gesetzentwurfes näherzubringen. Es sind im Grunde drei. Der erste Punkt war sicherlich der am dringendsten zu regelnde; denn mit der Änderung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft – dem sogenannten Wissenschaftszeitvertragsgesetz – durch das Gesetz zur Unterstützung von Wissenschaft und Studierenden aufgrund der Covid-19-Pandemie vom 25. Mai 2020, wurden die Höchstbefristungsgrenzen nach § 2 Abs. 1 Wissenschaftszeitvertragsgesetz für das wissenschaftliche und künstlerische Personal um die Zeit der Covid-19-Pandemie bedingten Einschränkungen des Wissenschafts- und Hochschulbetriebs verlängert. Mit der Verordnung zur weiteren Verlängerung der zulässigen Befristungsdauer nach § 2 Abs. 1 des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes aus Anlass des Entwurfs Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen GRÜNEN und SPD des Ausschusses für Medien, Kultur und Tourismus der Covid-19-Pandemie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung verlängerte sich die Höchstbefristungsgrenze um weitere sechs Monate. Mit der Änderung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes erhalten die noch nicht erfassten Personengruppen – also die durch dieses Bundesgesetz erfassten Personengruppen –, die aber ebenso von der Pandemie betroffen waren und ihre Qualifizierungsziele nicht verfolgen konnten, ebenfalls die Möglichkeit der Verlängerung. Im Wesentlichen betrifft das die Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen sowie weitere Nachwuchswissenschaftler in einem Beamtenverhältnis auf Zeit. Auch ihnen wurde also mehr zur Verfügung stehende Zeit eingeräumt, um ihre Qualifizierungsziele erreichen zu können. Der zweite Punkt: Wir haben festgestellt, dass die digitale Prüfung bisher noch nicht explizit im Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz verankert ist. Mit der Gesetzesänderung wird sie ausdrücklich benannt. Die Hochschulen werden nun ermächtigt, durch Ordnung zu regeln, welche Daten verarbeitet werden dürfen. Dabei sind wir in dem Änderungsantrag sehr intensiv auf die Hinweise der Sächsischen Datenschutzbeauftragten eingegangen und haben diese entsprechend gewürdigt, sie angenommen bzw. übernommen. Aus meiner Sicht – die Anmerkung sei gestattet, da es doch eine intensive Diskussion darüber gab, ob man gesetzlich bereits regeln sollte, welche Kriterien genau gelten, und wir uns dazu entschlossen haben, dies per Ermächtigung an die Hochschulen zu geben, um dies per Ordnung zu regeln – sei angemerkt, dass ich denke, dass dieser Weg, den wir hier beschreiten, ein sehr gangbarer ist. Wenn man sieht, welche inhaltlichen Diskussionen beispielsweise im Rahmen der Landesrektorenkonferenz mittlerweile geleistet werden – also auch, welche Rolle die Landesrektorenkonferenz mittlerweile einnimmt –, glaube ich, dass eine inhaltliche Abstimmung zwischen den Hochschulen, beispielsweise im Rahmen einer LRK-Sitzung, möglich ist. Der dritte Punkt: Wir wollen die Ermächtigungsnorm für das Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus, die individuelle Regelstudienzeit aufgrund der Covid19-Pandemie zu verlängern, erneut einführen, da die momentan bestehende Regelung mit Ablauf des 31. Mai 2022 außer Kraft tritt. Die Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit bewirkt die Verschiebung der damit zusammenhängenden Fristen. Das ist insbesondere für die Themen BAföG und Langzeitstudiengebühren, aber auch das Thema Prüfungsverfahren und die davon unmittelbar betroffenen Studentinnen und Studenten von großer Wichtigkeit. Wir haben es als so dringlich erachtet, dass wir es im Rahmen dieser – ich nenne es einmal – kleinen Novelle des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes mit beachtet haben. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Herr Löser, bitte.

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Thomas Löser GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den vergangenen zwei Jahren der noch andauernden Pandemie haben unsere Hochschulen sich in vielen Bereichen selbst neu erfunden und kreative Lösungen erarbeitet, um den Lehr-, Studien- und Forschungsbetrieb bestmöglich aufrechtzuerhalten. Dafür gebührt an dieser Stelle allen Beteiligten noch einmal großer Dank. Nunmehr ist es aber an der Zeit, die pandemiebedingt unbedingt notwendigen Lücken im Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz zu schließen, für Rechtssicherheit zu sorgen und zu den meisten anderen Bundesländern aufzuschließen. Als eine der drängendsten Problematiken setzen wir die Verlängerung der zulässigen Höchstbefristungsdauer für Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren und der akademischen Assistenten im Beamtenverhältnis auf Zeit um. Diese Beschäftigten konnten bisher nicht von einer pandemiebedingten Verlängerung profitieren, wie sie das Wissenschaftszeitvertragsgesetz für die angestellten wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeitenden vorsieht. Gleichwohl war ihnen die Verfolgung ihrer Qualifizierungsziele ebenfalls nur eingeschränkt möglich. Daher schaffen wir nun einen sachlichen Gleichklang mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz, um weitere Nachteile für die wissenschaftliche Qualifikation und auch den Wissenschaftsstandort Sachsen abzuwenden. Des Weiteren wird die Zulässigkeit der Durchführung von Online-Prüfungen geregelt und somit eine seit zwei Jahren existierende Praxis auf ein sicheres Fundament gestellt. Wenn Hochschulen von der Möglichkeit von Online-Prüfungen Gebrauch machen, müssen sie fakultätsübergreifende datenschutzkonforme Regelungen treffen. Vor Erlass dieser Verordnung ist der oder die jeweilige Datenschutzbeauftragte zu fragen und zu beteiligen. Im Anhörungsverfahren begegnete die Regelung zu Online-Prüfungen vielfältiger Kritik, insbesondere von den Studierenden. Hierzu wurden von der Sächsischen Datenschutzbeauftragten konkrete Verbesserungsvorschläge vorgelegt, die wir in einem Änderungsantrag aufgenommen haben. Vielen Dank noch einmal an die Datenschutzbeauftragte, die gerade nicht im Raum ist. Der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion ist sowohl ein datenschutzkonformes, grundrechtswahrendes als auch ein chancengetreues und -gerechtes Prüfungsverfahren wichtig. Wir haben auf Anregung der Sächsischen Datenschutzbeauftragten die Freiwilligkeit der Teilnahme an einer Online-Prüfung in das Gesetz aufgenommen. Diese Regelung ist bereits Bestandteil anderer Hochschulgesetze und hat der gerichtlichen Überprüfung standgehalten. Studierende, die weitgehenden Bedenken zur Teilnahme an einer Online-Prüfung haben, sollen diese Prüfung bestenfalls zeitgleich auch in Präsenz ablegen können. Zum Schutz der ehrlichen Prüfungsteilnehmer bedarf es aus unserer Sicht der Chancengleichheit bei der Prüfungsaufsicht. Diese ist in ihrem Sinn und Zweck nach aber streng an der Aufdeckung einer Täuschungshandlung zu begrenzen. Anlasslose Bild- und Tonaufzeichnungen durchzuführen und zu speichern ist unzulässig. Die digitale Prüfungsaufsicht geht daher nur so weit, wie sie auch in einer Präsenzprüfung gehen dürfte. Die heute zu beschließenden Änderungen im Bereich Online-Prüfungen sind daher ein notwendiger, aber kein abschließender Schritt. Das sollten wir in der anstehenden Novelle des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes noch einmal eingehend diskutieren. Des Weiteren nehmen wir eine dauerhafte pandemiebedingte Verlängerungsmöglichkeit der Regelstudienzeit auf und geben dem zuständigen Wissenschaftsministerium eine Verordnungsermächtigung an die Hand. Damit können im Bedarfsfall schnell die notwendigen Anpassungen vorgenommen werden. Wir werben für Zustimmung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die SPD-Fraktion verzichtet. Für die AfD-Fraktion Herr Dr. Weigand, bitte.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die letzten zwei Jahre waren für Studenten, Wissenschaftler, Professoren und Mitarbeiter anstrengend. Eigentlich war angekündigt, dass in dieser Legislaturperiode eine große Novelle des Hochschulfreiheitsgesetzes kommt. Jetzt ist erst einmal ein „Novellchen“ daraus geworden, über das wir heute abstimmen. Sie wollen erstens die Erhöhung der Befristungsdauer für Juniorprofessoren und akademische Assistenten. Wir befürworten es grundsätzlich, wenn die Befristungsdauer erhöht wird, doch – das hat die Debatte heute früh schon gezeigt – wir wollen von befristeten Arbeits- und Zeitverträgen wegkommen. Dabei werden wir Sie in den bevorstehenden Haushaltsverhandlungen beim Wort nehmen. Zweitens wollen Sie eine Verankerung digitaler Prüfungsformate im Hochschulfreiheitsgesetz. Das wurde auch – das haben die letzten zwei Jahre gezeigt – notwendig. Viele Hochschulen haben das bereits genutzt. Es bleiben für uns jedoch noch einige Fragen offen. Wir würden begrüßen, wenn es allgemeine rechtliche Standards gäbe und keinen Flickenteppich aus hochschuleigenen Standards. Das lässt dieser Gesetzentwurf weiter offen. Die Frage ist: Wie werden Täuschungsversuche grundsätzlich geahndet? Oder konkret: Wer trägt das Risiko bei technischen Störungen? Gibt es eine schlechte Note, weil die Verbindung im digitalen Sachsen nicht funktioniert? – Das ist ja Alltag im ländlichen Raum. Dritter Punkt Ihres Gesetzentwurfs. Sie möchten eine Verordnungsermächtigung des Wissenschaftsministeriums zur Verlängerung der Regelstudienzeit. Ich schätze Sie, Herr Staatsminister Gemkow, sehr – das muss ich ehrlich sagen, wenn ich in die Reihen der Staatsregierung schaue. Aber wenn uns die letzten beiden Jahre eines gelehrt haben, dann ist das: Vertrauen Sie niemals blind der Exekutive! Mit uns als AfD wird es keinen Freibrief geben; das haben wir auch schon im Ausschuss gesagt. Wir erachten es als zwingend notwendig, dass in derart kritischen Notsituationen und bei außergewöhnlichen Ereignissen grundsätzlich eine parlamentarische Befassung vorhergeht oder dass wir es wenigstens im Ausschuss beraten. Das war auch Inhalt eines Änderungsantrages, den wir eingebracht haben. Da wir damit nicht alle Punkte dieses Gesetzes mittragen können, werden wir uns enthalten. Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die Fraktion DIE LINKE Frau Gorskih, bitte.

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Anna Gorskih Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Die Änderungen, die die Koalitionsfraktionen im Hochschulfreiheitsgesetz vornehmen, sind der Corona-Pandemie geschuldet. Zum einen geht es darum, dass die zulässige Befristungsdauer für Juniorprofessuren und verbeamtete akademische Assistenten und Assistentinnen wegen der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie erhöht werden soll. Diese Änderung ist für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wichtig; denn sie gibt ihnen ein Stück weit mehr Planungssicherheit, um ihre Vorhaben trotz der Pandemie realisieren zu können. Diesen Punkt unterstützen und begrüßen wir. Wir hätten uns jedoch gewünscht, dass auch die Juniorprofessor(inn)en in das Tenure-Track-Programm einbezogen werden. Auch die Landesstudierendenvertretung hat in ihrer schriftlichen Stellungnahme auf diesen fehlenden Punkt kritisch hingewiesen. Ein weiteres Ziel des Antrags ist es, digitale Prüfungen im Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz zu verankern. Dafür sollen die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Dass jetzt die Möglichkeit zur Durchführung von digitalen Prüfungen rechtlich verankert und die in der Pandemie bereits gelebte und geübte Praxis legitimiert und legalisiert werden soll, ist grundsätzlich nicht schlecht. Ich erinnere an eine Anhörung im Jahr 2020. Damals sollten das Krisenmanagement, die Krisenbewältigung und die Lehren aus der Corona-Pandemie im Bereich der Hochschulen angehört werden. Ich fragte bei dieser Anhörung, ob es in Anbetracht der Pandemie nicht auch rechtliche Regelungen bei der Durchführung von digitalen Prüfungen brauche. Einige Sachverständige bejahten und begrüßten das. Von einigen anderen Anwesenden, auch von den Koalitionsfraktionen, wurde ich damals belächelt mit dem Verweis, dass eine rechtliche Regelung gar nicht nötig sei, wenn man sich nur mit dem Hochschulfreiheitsgesetz auskenne. Mir wurde sogar angeboten, mich bei Beratungsbedarf an entsprechende Stellen zu wenden. Tja! Was man vor zwei Jahren noch als sinnlos und lächerlich abtat, das möchte man jetzt überhastet umsetzen. Zwar wurden in den Änderungsanträgen einige Punkte, die in der schriftlichen Anhörung kritisch betrachtet worden sind und die auch wir kritisieren, angegangen, aber leider nur halbherzig. Was die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen angeht, bedarf es aus unserer Sicht weiterer Verbesserungen. Wenn Kollege Löser jetzt ankündigt, dass im Rahmen der großen Novelle – auf die wir auch schon sehr lange warten – hierüber weiter diskutiert und dies weiter überarbeitet werden soll, dann ist das doch zu begrüßen. Ein weiterer Aspekt, auf den wir aufmerksam machen möchten, ist der Umstand, dass die datenschutzrechtlichen Bedingungen von den Hochschulen im Rahmen ihrer Autonomie erstellt werden. Wir befürchten hier wieder einen Flickenteppich aus verschiedenen Regelungen. Diesen Flickenteppich haben wir auch im Rahmen der Pandemie und des Pandemiemanagements nicht nur einmal kritisiert. Im Übrigen ist diese Ansicht mit dem Flickenteppich nicht nur unsere; ich zitiere aus der Stellungnahme des Deutschen Hochschulverbandes: „Auch wenn es die Hochschulautonomie grundsätzlich zu stärken und dadurch die lokalen Kompetenzen und Spezifika zu unterstützen gilt, so zeigte sich im Rahmen der pandemischen Lage doch ein gesteigertes Bedürfnis des die Regelungen umsetzenden und betroffenen Personenkreises nach landesweit – jedenfalls im Mindestmaß – einheitlichen Regelungen.“ Der Hochschulverband schreibt weiter: „Die vorgelegten Regelungen delegieren insoweit sämtliche Regelungsgegenstände an die Hochschulen, ohne hierzu hinreichende Vorgaben gemacht zu haben. Aus Sicht des Deutschen Hochschulverbandes droht insoweit ein Aufweichen bzw. Zerfasern der digitalprüfungsrechtlichen Standards und ein weiterer landesweiter Flickenteppich an digitalen Prüfungsregelungen.“ Unsere Sorge ist die gleiche, und deshalb denken wir, dass es für alle sächsischen Hochschulen zumindest Mindeststandards geben sollte, die an allen Hochschulen zu jeder Zeit gelten. Die dritte Änderung betrifft die Regelstudienzeit. Wir kritisieren – wie bereits im Ausschuss – die gesetzte Grenze bis zu drei Semestern. Für viele Studierende sind in der Pandemie die Jobs weggebrochen. Der Einstieg ins Studium wurde durch die digitale Lehre sehr erschwert und die Nachfrage nach psychologischen und psychosozialen Beratungen stieg enorm an. Alle diese Probleme werden wir nicht innerhalb von ein bis zwei Semestern bewältigen oder lösen können. Hinzu kommt, dass die Quote der BAföG-Empfänger(innen), wie wir alle wissen, sehr gering ist. Die Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit ist also am Ende nur für wenige hilfreich. Wichtiger wäre es aus unserer Sicht, an dieser Stelle die Langzeitstudiengebühren abzuschaffen. Das würde nämlich vielen, wenn nicht sogar allen Studierenden den Druck nehmen. Übrigens hat die Stadt Bremen diesen Schritt noch 2020 unternommen und die Langzeitstudiengebühren vor dem Hintergrund der Pandemie abgeschafft, um Studierende zu entlasten. Diesen Schritt halten wir für richtig. Diese Änderung wird dann hoffentlich bei der großen Novelle des Hochschulfreiheitsgesetzes angegangen. Wir erwarten nun endlich den Entwurf, der im Koalitionsvertrag schon für 2020 angekündigt wurde. Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen sowie die beantragten Änderungen sind zum Teil notwendig, bedürfen aber aus unserer Sicht weiterer Überarbeitungen. Deshalb können wir nicht zustimmen und werden uns enthalten. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wird eine weitere Runde gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich jetzt den Herrn Minister.

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Sebastian Gemkow

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Da der wesentliche Inhalt dieses Gesetzentwurfes durch die Fraktionen schon sehr detailliert dargestellt worden ist, lege ich meine Sicht zu den einzelnen Punkten nur kurz dar. Im Wesentlichen sind es drei Änderungen, wie bereits gesagt, die hier im Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz vorgeschlagen werden. Das sind die gesetzliche Verankerung der digitalen Prüfung, die Einfügung einer Notfallklausel zur Verlängerung der Regelstudienzeit durch Verordnung des Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus und, wie schon erwähnt, die Erhöhung der zulässigen Befristungsdauer für Juniorprofessoren und verbeamtete akademische Assistenten. Ich kann vorwegnehmen: Diese Änderungen werden von der Staatsregierung ausdrücklich begrüßt. Im Folgenden werde ich auf die einzelnen Punkte eingehen. Erstmals wird im Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz die digitale Prüfung vorgesehen und die datenschutzrechtliche Grundlage dafür geschaffen. Wie bereits angemerkt wurde, sind diese digitalen Prüfungen im operativen Geschäft der Hochschulen und in der Praxis schon durchgeführt worden. Es gab Rückmeldungen aus den Hochschulen, dass man sich hierfür mehr Rechtssicherheit und entsprechende Rechtsgrundlagen wünscht. Dies wird hiermit geschaffen. Damit können künftig digitale Lehrangebote den Studienbetrieb weiterhin sinnvoll ergänzen und letztlich wird mehr Mobilität, Vernetzung und Effizienz hervorgerufen. Die Hochschulen werden außerdem ermächtigt, ihre Datenverarbeitung insgesamt durch Ordnungen zu regeln. Die Sächsische Hochschulpersonendatenverordnung des Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus wird im selben Atemzug aufgehoben. Damit können die Hochschulen selbst ihre Datenverarbeitung flexibler und individueller regeln. Das stärkt die Hochschulen bei der Wahrung des Datenschutzes. Die Datenschutzbeauftragten der Hochschulen sind bei Erlass der Ordnung zu beteiligen, sodass abgesichert ist, dass die entsprechenden Vorschriften Berücksichtigung finden. Zur Abmilderung – das ist der zweite Punkte – der Pandemiefolgen für die Studierenden haben der Gesetzgeber und das Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus seit dem Sommersemester 2020 die Regelstudienzeit verlängert. Nach Auslaufen der gesetzlichen Regelungen in § 114 a Abs. 3 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes zum 31. Mai 2022 wird durch diesen Entwurf und dann durch die zeitnahe Umsetzung eine Anschlussregelung getroffen. Damit wird das Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus ermächtigt, auch künftig in Ausnahmefällen, die über diesen konkreten Fall, den wir miteinander erleben mussten, hinausgehen, den Studierenden schnell und flexibel Erleichterungen zu verschaffen. Wir haben gemeinsam beobachtet, wie wichtig es ist, schnell reagieren zu können. Das wird mit dieser Änderung in Zukunft möglich sein. Insofern ist das eine sehr kluge Änderung des Gesetzes, die hier beabsichtigt wird. Der dritte Punkt – auch dieser ist erwähnt worden – betrifft die Verlängerung der Höchstbefristungsgrenzen für Juniorprofessoren und für verbeamtete akademische Assistenten. Hier wird eine Lücke geschlossen und damit auch eine Ungerechtigkeit beseitigt. Es ist sehr klug, dass das jetzt und vor allem so schnell gemacht wird, insbesondere in diesem Verfahren im Parlament. Insofern gilt auch hier die volle Zustimmung. Sie übernehmen in Ihrem Entwurf die Regelung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes und stellen damit die Gleichbehandlung her. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich danke den Regierungsfraktionen für diesen Gesetzentwurf. Er dient nicht nur der Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie, sondern auch der Aufarbeitung und Vorsorge bei vergleichbaren Krisensituationen, und deshalb bitte ich herzlich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung. Es liegen keine Änderungsanträge vor, deshalb würden wir gleich im Block abstimmen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Ich rufe die Überschriften auf: Artikel 1, Änderung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes; Artikel 2, Inkrafttreten, Außerkrafttreten, und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Eine Reihe von Stimmenthaltungen; dennoch ist der Überschrift und den Artikeln zugestimmt worden. Ich stelle nun den Entwurf Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Tagesordnungspunkt Leistung von Sozialunternehmerinnen Freistaat sichtbar machen, anerkennen Drucksache 7/9873, Antrag der Fraktionen Auch hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Es beginnt die CDU, danach BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE. Ich erteile Herrn Abg. Ritter das Wort.

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Kay Ritter CDU

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! „Sozial ist, was gute Arbeit schafft“, (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung) dieser Grundsatz gilt unverändert. Deshalb möchte ich heute allen sächsischen Unternehmerinnen und Unternehmern für ihr tägliches Engagement danken. Nur durch ihr unternehmerisches Tun ist es möglich, den Wohlstand in unserem Land zu mehren. (Beifall bei der CDU) Erfolgreiche Unternehmen, insbesondere der Mittelstand, tragen viel zum gemeinschaftlichen Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger bei. Dafür möchte ich herzlich danken. Das Thema unseres heutigen Antrags: „Leistungen von Sozialunternehmerinnen und Sozialunternehmern für den Freistaat sichtbar machen, anerkennen und strukturell unterstützen“. Social Entrepreneurship oder sozial orientiertes Unternehmertum gibt es in Deutschland bereits seit dem 19. Jahrhundert. Im Mittelpunkt stand der gesellschaftsorientierte Ansatz, der über reine Gewinnerzielungsabsicht hinausging. Wir kennen diese Form unternehmerischen Handelns heute als Genossenschaft; Hermann Schulze-Delitzsch und Wilhelm Raiffeisen gelten hierfür als Gründungsväter und sind uns allen bekannt. (Marko Schiemann, CDU: Aus Sachsen! – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Mit dem vorliegenden Antrag soll der Blickwinkel für eine Branche geschärft werden, die bisher unter den Existenzgründern und Start-ups weniger Beachtung gefunden hat, obwohl auch hier die Möglichkeit besteht, die umfangreichen Förderangebote von gut 40 Programmen auf Bundes-Schlussabstimmung. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hier wieder gleiches Abstimmungsverhalten: keine Gegenstimmen, Stimmenthaltungen; dennoch mit Mehrheit beschlossen. Meine Damen und Herren, auch hierzu liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das kann ich nicht erkennen. Somit entsprechen wir dieser Vorgabe. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Wir kommen zu und Sozialunternehmern für den und strukturell unterstützen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD und Landesebene wahrzunehmen. Social Enterprises wirken mehrheitlich strukturell, arbeiten an der Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung und sind seltener als konventionelle Start-ups von Fremd- und Wagniskapital abhängig. Diese Definition gibt sich der Verband der Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland – kurz: SEND – selbst, und mit dem im Antrag angeregten Monitoring kann überprüft werden, ob dem so ist. In erster Linie bestimmen soziale Innovationen das Handlungsfeld dieser Akteure, denn sie wirken am häufigsten in den Bereichen Bildung, Gesundheit und soziale Arbeit sowie Informations- und Kommunikationstechnologie und widmen ihr Angebot zu 60 % Personenkreisen, die von sozialen Missständen betroffen sind, also vor allem Kindern und Jugendlichen, Frauen und Mädchen sowie Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund. Im Freistaat Sachsen gibt es schon vielfältige soziokulturelle Engagements, die nicht unwesentliche Mittel aus dem Haushalt binden; jedoch wissen wir nur oberflächlich, welche Wirkung diese Angebote entfalten. Auch hierzu soll der Antrag Erkenntnisse bringen. Wir als CDU-Fraktion sehen hierin eine Teilbranche der Existenzgründung und Start-ups, die sich als Social Enterprises definieren. Wir begrüßen daher die Berichterstattung, die uns die Möglichkeit geben soll, die Potenziale der Social Enterprises herauszuarbeiten. Gleich mehrere Herausforderungen gibt der Interessenverband an. So stehen mangelnde Folgefinanzierung nach der Gründung, die Komplexität öffentlicher Finanzierungsmöglichkeiten sowie fehlende Startfinanzierung in der Kritik. Aus unserer Sicht sollten der Kern der Finanzierung aber weiterhin private Quellen bilden. Diese sind über die etablierten Instrumente der Gründungsfinanzierung, vor allem in Form von Beteiligungskapital, zu erschließen, sofern eine anteilige Kofinanzierung zum Ausgleich des jeweiligen sozialen Engagements dargestellt werden kann. Ist der Nutzen nachgewiesen, wäre eine öffentliche Beteiligung, gemessen an den objektiven Kriterien des gesellschaftlichen Mehrwerts, sinnvoll. Dabei sollte auch hier der Maßstab der sozialen Marktwirtschaft „Fordern und fördern“ angelegt werden. Nur unter Vorgabe objektiver Leistungskriterien werden die Unternehmen ohne eine Dauerförderung am Markt bestehen können. Die Aufforderung an die Politik, darauf zu antworten, wird nach Vorlage der Ergebnisse des Antrags gegeben sein: ob es für einen Existenzgründer oder Start-ups ergänzend ein neues gemeinwohlorientiertes Förderprogramm für solche Innovationen geben sollte. Denn wie hat bereits Ludwig Erhard gesagt: „Die soziale Marktwirtschaft ist die Basis des wirtschaftlichen Erfolgs in Deutschland.“ Sie ist für Sachsens Wirtschaft Kompass und Richtschnur. Wir bitten um Zustimmung zu diesem Antrag. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und des Abg. Volkmar Winkler, SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die BÜNDNISGRÜNEN, Herr Liebscher, bitte.

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Gerhard Liebscher GRÜNE

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es gibt keine Magie außer der Magie des eigenen Wirkens. – Das ist kein Zitat, das sage ich Ihnen aus Erfahrung. Diese Magie ist es, die wir jetzt brauchen. Wir stecken inmitten der Klimakrise, erleben einschneidende Jahre der Pandemie, die soziale Schere ist lokal wie global weit gespreizt. Die Herausforderungen sind von einer zeitlichen wie auch geografischen Tragweite, wie sie die Menschheit noch nicht kannte, und überall in der Gesellschaft wächst Gestaltungswille, werden täglich Lösungsansätze erdacht und erprobt und streben Menschen nach sinnvollen Betätigungsfeldern. Mit dem vorliegenden Antrag öffnen wir den Blick für das Wirken dieser Menschen. Unser Antrag widmet sich der Leistung von sozialen Innovationen in Sachsen, darunter insbesondere der Arbeit von Sozialunternehmerinnen und Sozialunternehmern. Wir wollen in Sachsen den Boden für soziale Innovationen bereiten. Die sächsische Innovationspolitik glänzt heute vorrangig durch technologische Neuerungen. Gleichwohl: Das Potenzial sozialer Innovationen, die das gesellschaftliche Wirken in den Mittelpunkt rückt, ist enorm. Sichtbar geworden ist dies gerade in der Pandemie. So vernetzen sich Tausende von zivilgesellschaftlichen Initiativen digital im WirVSVirus-hackathon der Bundesregierung. Hackathon heißt Hackermarathon der Bundesregierung und entwickelt handfeste Lösungen für gesellschaftliche Probleme: Da wurden landwirtschaftliche Betriebe und Erntehelfer(innen) vernetzt, Plattformen gegründet, um die Verteilung von gespendeten medizinischen Artikeln zu organisieren und um Menschen bei Kurzarbeit zu begleiten. Soziale Innovationen werden aus der Sicht der BÜNDNISGRÜNEN eine zentrale Rolle bei der Bewältigung der großen Zukunftsfragen einnehmen. Wir wollen sie darin unterstützen; erste Schritte zur Aktivierung sozialer Innovationen in Sachsen sind bereits getan. 2021 führte das Sozialministerium eine dreiteilige Veranstaltungsreihe, „Sozial.Innovativ.Sächsisch“, durch; eine Zukunftsplattform soll in der Folge soziale Innovationen zusammenführen. Wir wollen mit dieser Antragsinitiative die bereits erfolgten Schritte im Bereich der sozialen Innovationen evaluieren und weiterführen. Werte Damen und Herren, im Antrag betrachten wir im nächsten Schritt die unternehmerische Seite sozialer Innovation. Wir wollen Sachsen zum vitalen Standort für das Sozialunternehmertum ausbauen. Sozialunternehmerinnen und Sozialunternehmer, auch Social Entrepreneurs genannt, lösen gesellschaftliche Probleme mit unternehmerischen Mitteln. Sie stellen die Umsetzung gemeinwohlorientierter Ziele in das Zentrum ihres Handelns. Wirtschaften wird an das Ziel der Nutzenmaximierung gebunden. Die Bandbreite ist so bunt wie die Herausforderung, die man hier lösen kann. Das reicht vom lokalen Leihladen für hochwertige Kinderkleidung über Unternehmen der Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte bis hin zu Finanzinstituten, deren Gewinne ausschließlich sozialökologisch reinvestiert werden. Die Branche ist dabei zweitrangig; was zählt, ist die Wirkung. Viele Social Entrepreneuers in Sachsen sind bereits Teil eines lebendigen Netzwerks regionaler Akteure. Soziale Gründerinnen und Gründer finden Unterstützung bei Hochschulgründungszentren oder Coworkingangeboten in allen Regionen des Landes. Auch das Soziale Entrepreneurshipnetzwerk Deutschland hat einen engagierten Ableger in unserem Freistaat. Diese Netzwerke fungieren als Kommunikatoren und tragen zum Wissenstransfer bei; denn obwohl die globale Bewegung des Social Enterprises nicht mehr als neu bezeichnet werden kann, sind in der Bundesrepublik noch viele Fragen offen. Eine offizielle deutschsprachige Definition für Social Enterprises steht noch aus. Auch die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen sind in Deutschland im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern noch nicht ausgereift. Entsprechend stehen soziale Standards häufig der Frage der Einstiegsfinanzierung gegenüber. Als Unternehmensform erzielt sie keine klassischen messbaren Profitsteigerungen, ebenso wenig bauen sie ihr Geschäftsmodell wie traditionelle Wohltätigkeitsorganisationen auf Spenden auf. Eine weitere Besonderheit ist die Ausgestaltung der Wirkungsmessung, die sich an den Sustainable Developement Goals orientiert. Wir erzielen mit dem Antrag ein Monitoring von Social Enterprises in Sachsen, eine Baseline-Erhebung, um das Potenzial zu erkennen und zu heben, das sachsenweit besteht. Wir wollen wissen, welche sozialen Entrepreneurs hier bereits in welchem Selbstverständnis agieren, welche unterstützenden Strukturen sie hier vorfinden, welchen juristischen und finanziellen Hürden sie begegnen. Das wird, unserem Antrag folgend, im Zentrum des nächsten Mittelstandsberichts 2024 stehen. In der Folge dieser Erkenntnis soll eine Strategie zur Unterstützung von Social Enterprises erarbeitet werden. Schlussendlich muss unserem Antrag folgend die Wirtschaftsförderung des Freistaates fachlich weiterentwickelt werden. Sozialunternehmerinnen und -unternehmer mit Gemeinnützigkeitsstatus sollen gleichberechtigt Zugang zur sächsischen Wirtschaftsförderung erhalten. Um den Pfad zur Treibhausgasneutralität und zur globalen Gerechtigkeit einzuschlagen, können wir wirtschaftspolitisch nicht auf ausgetrampelten Pfaden wandeln. Wir müssen vielmehr einer neuen Generation von Gründerinnen und Gründern Raum geben, sich zu entfalten und neue Lösungswege zu beschreiten. Dementsprechend bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. Danke schön. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE sprach Kollege Liebscher. – Nun übergebe ich das Wort an Herrn Kollegen Homann, Fraktion der SPD. Bitte schön, Herr Kollege.

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Henning Homann SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sophia Kiefl vom S.U.B.kultur Coaching Dresden hat im Rahmen der Dialogreihe „Sozial.Innovativ.Sächsisch“, die das Sächsische Sozialministerium veranstaltet hat, die Frage von Sozialunternehmen auf den Punkt gebracht. Zitat: „Das Besondere an Social Entrepreneuren ist, dass sie neben einem Geschäftsmodell ein Wirkungsmodell haben. Das heißt, all ihre Aktivitäten zielen darauf ab, ein gesellschaftliches, soziales oder ökologisches Problem zu lösen.“ Genau solche Unternehmerinnen und Unternehmer werden wir in Zukunft noch mehr brauchen, weil wir in Sachsen wirtschaftlich erfolgreich sein und gleichzeitig den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken wollen. Das Besondere daran ist, dass es in einer sich ausdifferenzierenden Gesellschaft immer mehr Leute gibt, die genau darauf Lust haben. Sie sagen, ich habe die Fähigkeiten, ich habe das Wissen, ich habe Lust darauf, unternehmerisch tätig zu sein, aber mit dem, was ich tue, mehr zu machen, als Geld zu verdienen und Menschen anzustellen, damit diese Geld verdienen, sondern lassen Sie uns – und das finde ich einen großartigen Ansatz – unsere Arbeit im Rahmen eines Unternehmens dafür nutzen, gleichzeitig höhere gesellschaftliche Ziele zu erreichen. Ich habe es eben erwähnt: Das Sozialministerium hat mit seiner Dialogreihe und dem für Ende 2022 geplanten Start der Zukunftsplattform für soziale Innovationen bereits wichtige Schritte unternommen, um soziale Unternehmen und deren innovative Ideen einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen und den Austausch zu fördern. Aber dort dürfen wir nicht stehen bleiben, meine sehr geehrten Damen und Herren; denn die Förderung von Sozialunternehmen ist Teil aktiver Wirtschaftspolitik. Hier wollen wir mit unserem Antrag ansetzen. Wir wollen, dass sich auch im Wirtschaftsministerium stärker mit diesem Thema befasst wird. Wir wollen, dass analog zu dem bundesweiten Monitor, der seit 2018 über die Entwicklung im Deutschen Social-Entrepreneur-Ökosystem informiert, ein sächsischer Social-Entrepreneur-Monitor erstellt wird. Sachsen, so zeigt der aktuelle Bericht, liegt dabei im Bundesvergleich in einem guten Mittelfeld. Das hat viel Potenzial. Es gibt hierzulande gleich fünf Unterstützungsorganisationen, die als Anlauf- und Beratungsstelle für Social Entrepreneure zur Verfügung stehen, und das ist wichtig. Einige davon befinden sich auch im ländlichen Raum, zum Beispiel das Ahoj in Görlitz. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir wollen Sachsen als Standort für Social Entrepreneure weiter stärken. Deshalb soll aus dem Ergebnis des Monitorings eine Strategie zur Unterstützung von Sozialunternehmerinnen und Sozialunternehmern erstellt werden, um deren wirtschaftliche Entwicklung noch besser unterstützen zu können. Dazu gehört, sich die entsprechenden Wirtschaftsförderprogramme anzuschauen und zu prüfen, ob diese auch solchen Unternehmensformen zugänglich gemacht werden können, und wenn es Hürden und Hindernisse gibt, diese abzubauen. Dazu gehört ebenso, dass wir bei der Gründungsförderung und Beratung genau hinschauen, ob es dort noch Verbesserungsmöglichkeiten gibt, um Social Entrepreneuren die entsprechende Unterstützung zukommen zu lassen. Ich möchte in dem Zusammenhang gern mit dem Vorurteil aufräumen, dass das Sozialromantik sei, dass dieser Teilbereich im Grunde genommen Idealismus sei, der nicht zu einer wirtschaftlichen Wertschöpfung beitrage. Ich halte das schlichtweg für Quatsch. Ich will darauf hinweisen: Wir haben in Deutschland große Wohlfahrtsorganisationen, denen immer wieder vorgeworfen wird, sie würden zum Beispiel den Bereich der Kranken- oder Altenpflege dafür nutzen, Geld zu verdienen. Ja, da wird Geld verdient, aber dies wird einer gemeinnützigen Organisationsstruktur zur Verfügung gestellt. Damit wird jeder Euro, der verdient wird, am Ende der Gemeinschaft, dem Gemeinwesen und damit auch dem Gemeinwohl wieder zugeführt. Deshalb, finde ich, ist soziale Verantwortung gesellschaftliche Verantwortung. Das Verfolgen größerer Ziele und Wirtschaftlichkeit bzw. das Erzielen von Gewinnen sind kein Widerspruch, sondern die Frage ist, in welchen Kontext wir es stellen, und wir sollten froh sein, dass immer mehr Menschen bereit sind, ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten einem größeren Wohl unterzuordnen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir stehen für eine erfolgreiche Wirtschaft und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sozialunternehmerinnen und Sozialunternehmer verbinden Ökonomie mit gesellschaftlichem Nutzen. Das hat nicht nur unseren Respekt, sondern auch unsere volle Unterstützung verdient. Deshalb bitte ich Sie, diesem Antrag zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Homann sprach für die SPD-Fraktion. Nun übergebe ich an die AfDFraktion, an Herrn Kollegen Thumm.

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Thomas Thumm AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen Abgeordnete! Bei dem, was ich jetzt vom Kollegen Homann gehört habe, fällt mir Franz Josef Strauß ein. Er sagte in den Achtzigern einmal sinngemäß: Wenn dieses Land einen Richtungswechsel in Richtung rot und grün vollziehen würde, wäre das Schicksal der Lebenden ungewiss, und die Zukunft der kommenden Generation würde auf dem Spiel stehen. Dieses Land steht vor der Entscheidung, ob es auf dem Boden trockener bürgerlicher Vernunft bleibt oder in das bunt geschmückte Narrenschiff Utopia einsteigt, in dem ein Grüner und zwei Rote die Rolle der Faschingskommandanten übernehmen. Und wo die sich selbst bürgerlich wertkonservative bezeichnende CDU in Sachsen heute steht, zeigt das als Antrag getarnte Pamphlet, welches die CDU zusammen mit der SPD und den GRÜNEN unter folgendem wohlklingendem Titel eingebracht hat: „Leistungen von Sozialunternehmern und Sozialunternehmerinnen für den Freistaat sichtbar machen, anerkennen und strukturell unterstützen“. (Sabine Friedel, SPD: Ja! – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Hinter der wohlklingenden Überschrift verbirgt sich ein brandgefährliches Machwerk für die Gesellschaft und den steuerzahlenden Bürger. Wesentliches findet man in Punkt 5 und 6; CDU, SPD und GRÜNE wollen, wie auch in der Begründung aufgeführt, eine mit Steuergeldern neue soziale Unternehmerschaft, die sich selbst als Social Éntrepreneur bezeichnet, fördern. Diese Unternehmen müssen nicht mehr nach dem Prinzip der Kostendeckung arbeiten. Im Vordergrund solcher Unternehmen steht allein die im Antrag bezeichnete gemeinwohlorientierte Nutzenmaximierung. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Das Gemeinwohl zu stärken ist per se nicht schlecht, aber wie oft liegt hier der Teufel im Detail. Was gemeinwohlorientierte Nutzenmaximierung ist, legt der Unternehmer selbst fest. Die Defizite aber darf dann der Steuerzahler ausgleichen. Meine Damen und Herren! Was Sie in Ihrem Antrag öffentlich fordern, ist nichts anderes als politisch organisierte Steuergeldverschwendung. (Beifall bei der AfD –

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Valentin Lippmann GRÜNE

Ach ja!) Das rot-grüne Utopia deutet sich nicht nur an, mittlerweile ist Utopia bei der CDU gelebte Realität. Wo das alles enden wird, kann man aus den Erfahrungen der letzten Jahre bereits ahnen. Man gründet also ein Unternehmen und erklärt, dass ideologische Gendersprache eine gemeinwohlorientierte Nutzenmaximierung sei, damit dann alle *Sternchen/Innen gemeinsam im Chor ihren Namen gendersensibel klatschen, tanzen oder singen können, (Heiterkeit und Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) oder solche neugeschaffenen Unternehmen als feste Rechtssubjekte ihre gemeinwohlorientierte Nutzenmaximierung darin sehen, den Bürgern zu erklären, dass man auch als Mann Kinder gebären darf, um Männer gesellschaftlich nicht auszugrenzen. Ich mache es kurz: Der Antrag ist nicht nur aus sachlicher Sicht abzulehnen, nein, auch weil er handwerklicher Pfusch ist. Sie erbitten beispielsweise Auskunft darüber, welche regionale Verteilung, Alter und Geschlecht die Unternehmen innerhalb Sachsens vorweisen. Laut Duden ist das Unternehmen ein Substantiv und sächlich. Um die Frage nach dem Geschlecht zu beantworten, (Heiterkeit bei der AfD) hätten Sie nach dem Geschlecht des Inhabers fragen müssen. Ganz im Ernst: Was soll das, was ist das hier? (André Barth, AfD: Stümperei!) Liebe CDU, hatten die GRÜNEN Kekse aus der falschen Dose in der Koalitionsrunde mitgebracht, als man sich auf diesen Antrag verständigte? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Was haben Sie denn genommen? – Zuruf von der CDU) Des Weiteren fällt dann dem Antragsteller ein, ich zitiere: „In der Bundesrepublik gibt es aktuell im Unterschied zu anderen Ländern keine eigene Rechtsform für soziale Unternehmen, was mit strukturellen Hürden im Bereich der Finanzierung oder des Steuerrechts, aber auch mit besonderen Anforderungen an Beratungsleistungen verbunden ist.“ Werte Kollegen, mein Job ist es hier eigentlich nicht, Ihnen das kleine Einmaleins des Unternehmertums zu erklären. (Zuruf des Abg. Gerhard Liebscher, BÜNDNISGRÜNE – Staatsminister Martin Dulig: Sie haben nichts verstanden!) Doch als kleiner Service für Sie, so unter Kollegen: Für Sozialunternehmen gibt es viele Rechtsformen. Das ist auch gut so. Es gibt den eingetragenen Verein, die gemeinnützige GmbH, die gemeinnützige Unternehmensgesellschaft, die gemeinnützige Aktiengesellschaft etc. pp. Das alles hat Vor- und Nachteile. So genießen die gemeinnützigen Rechtsformen steuerliche Begünstigungen sowie die Möglichkeit, Spendengelder zu sammeln. Was wollen Sie also mit diesem Antrag? Ein Nachteil wäre, dass die Gemeinnützigkeit alle drei Jahre erneut vom Finanzamt anerkannt werden muss, was natürlich einen zusätzlichen Aufwand bedeutet. Aber dazu sage ich Ihnen: Wer kleine und mittelständische Unternehmen tagtäglich mit Mitteln wie der Kassenbonpflicht unter Generalverdacht der Steuerhinterziehung stellt, (Zuruf von der AfD) wer seit Jahrzehnten dieses Land mit unzähligen neuen Verordnungen und Richtlinien drangsaliert und Bürokratie ohne Ende geschaffen hat, der kann doch nicht ernsthaft etwas gegen eine Nachweispflicht haben, die alle drei Jahre zu erbringen ist. Mit Ihrem Antrag, sehr geehrte Abgeordnete der rot-grünen CDU, geht es doch Schritt für Schritt nur darum, im Sinne der EU eine ideologisch-politische Taxonomie voranzutreiben. (Heiterkeit der Abg. Kerstin Nicolaus, CDU) Die Politik soll mittels einer eigenen Rechtsform darüber richten, wer zum Sozialunternehmertum gehört und wer nicht. Unternehmerische Freiheit soll ausgehebelt werden. Ideologen geben dann den Takt an. Was da anfangs so devot als Ersuchen in Ihrem Antrag herüberkommt, entpuppt sich als brandgefährliches Instrument, sowohl für diejenigen, die gewinnorientiert arbeiten, als auch für diejenigen, die gemeinwohlorientiert handeln. Was dann Gemeinwohl in Zukunft ist, das ließe sich nun per Definition einer Rechtsform quasi mit einem Federstrich festlegen. Da wird dann vom Gesetzgeber bestimmt, was nachhaltig, was ökologisch grün und was sozial ist. Dann kann künftig auch einem Sozialunternehmen, das eine Spende von einer falschen Partei oder Person annimmt, die Rechtsfähigkeit aberkannt werden. (Zurufe von den Abg. Sören Voigt, CDU, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Meine Damen und Herren! Dieser Antrag mit wohlklingendem Titel ist ein weiterer Baustein zum Souveränitätsverlust und zum neuen rot-grünen Obrigkeitsstaat Europäische Union. (Beifall bei der AfD) Es ist ein Antrag, der den Wettbewerb sozialer Unternehmen um das beste Angebot außer Kraft setzt und erhebliche Nachteile für die Gesellschaft bringt. Planungssicherheit für Mittel gleich null, politische Einflussmöglichkeit gleich 100 %. Nein, das wollen wir nicht, das ist mit uns nicht zu machen. Für Gemeinnützigkeit haben wir einen anerkannten Wertekanon, an dem nicht gerüttelt werden darf und soll. Werte Kollegen, dieser Antrag ist Pfusch, nicht mehr und nicht weniger. Die dahinterstehende Idee ist für unsere Wirtschaft und den sozialen Frieden in diesem Land brandgefährlich. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Daher werden wir, die AfD, ihn ablehnen, so, wie es jeder vernunftorientierte Abgeordnete auch machen sollte. Schließen möchte ich ebenfalls mit einem Zitat von Franz Josef Strauß: „Irren ist menschlich, aber immer irren sozialdemokratisch.“ Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Henning Homann, SPD, steht am Mikrofon) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Thumm sprach für die AfD-Fraktion. Nun am Mikrofon 1 vermutlich eine Kurzintervention von Herrn Kollegen Homann. Bitte schön, Herr Kollege.

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Henning Homann SPD

Vielen Dank, Herr Präsident! Ich muss feststellen, dass Ihr Vortrag, Herr Thumm, gegenüber Menschen ziemlich überheblich ist, die in diesen Bereichen durchaus erfolgreich unternehmerisch tätig sind. (Thomas Thumm, AfD, steht am Mikrofon) Ich habe, glaube ich, in meinem Redebeitrag – – Wahrscheinlich hätte ich weiter ausführen müssen, um mit der einen oder anderen Legende aufzuräumen. Ich würde es an zwei Beispielen demonstrieren: Erstens: Es gibt in diesem Land, in Sachsen, Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich darauf spezialisiert haben, große Industriekonzerne dabei zu beraten, wie sie Menschen mit Behinderungen in ihren Unternehmen so einsetzen können, dass sie einen ordentlichen, guten Arbeitsplatz haben und trotzdem dem Unternehmen bei der Gewinnerzielung helfen. Die Unternehmen werden damit beauftragt, und zwar im Rahmen eines wirtschaftlichen Prozesses. Dabei geht es auch darum, ein erfolgreiches Unternehmen noch erfolgreicher zu machen. Am Ende gibt es drei Gewinner(innen): den beauftragenden Konzern, einmal das Unternehmen, das diese Dienstleistung erbringt, ein anderes Unternehmen dabei zu beraten, wie man Menschen in ihr Unternehmen integriert, und den betroffenen Menschen selbst, der anschließend einen ordentlichen Arbeitsplatz hat, aus dem er seinen Lebensunterhalt selber bestreiten kann. Diese Unternehmen, darin muss ich Ihnen deutlich widersprechen, arbeiten kostendeckend; sie haben auch den Anspruch, kostendeckend zu sein. (Thomas Thumm, AfD: Gut so!) – Genau. Lassen Sie mich doch einmal ausreden. Aber, und dafür scheint Ihre Fantasie nicht zu reichen, das sind Unternehmerinnen und Unternehmer, denen es nicht um Gewinnmaximierung geht. Das sollten wir anerkennen. Das sind Leute, die seriöse Unternehmen haben, die einen wichtigen Beitrag dazu leisten, unsere Wirtschaft in Sachsen besser zu machen. Wir sollten es anerkennen, dass sie dabei nicht auf Gewinnmaximierung pochen und dass sie eine höhere gesellschaftliche Verantwortung – Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit, Herr Kollege!

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Henning Homann SPD

Gleich. – für sich erkennen, ohne das von anderen zu verlangen. Ein wenig mehr Respekt wäre von Ihrer Seite geboten gewesen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und des Staatsministers Martin Dulig – Thomas Thumm, AfD, steht am Mikrofon) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Homann mit einer Kurzintervention am Mikrofon 1. Kollege Thumm kann am Mikrofon 7 erwidern. – Das macht er auch. Bitte schön, Herr Kollege.

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Thomas Thumm AfD

Vielen Dank. Herr Homann, ich glaube, Sie haben den Sinn unternehmerischen Handelns grundlegend nicht verstanden. (Henning Homann, SPD: Was denn jetzt?) Gewinnmaximierung ist das eine. Ein soziales Unternehmen kann auch kostendeckend arbeiten, und das ist das Minimum, was man an ein Unternehmen als Maßstab anlegen muss. Ich sage Ihnen noch etwas: Soziales Handeln kommt aus tiefstem Herzen und aus tiefster innerer Überzeugung, und das gilt im Übrigen auch für Firmen. Bei sozialem Handeln steht der gesellschaftliche Nutzen im Vordergrund und nicht darin, die selbst erzeugten Kosten auf die Gesellschaft zu übertragen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Staatsminister Martin Dulig: Sie haben es nicht verstanden!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Erwiderung von Herrn Kollegen Thumm, AfD-Fraktion. Nun übergebe ich das Wort an Frau Kollegin Schaper, Fraktion DIE LINKE. Bitte schön, Frau Kollegin.

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Susanne Schaper Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hänge mich nur ungern in diesen Zwist hinein, aber Sie haben hier etwas ganz anderes erzählt. Wenn Sie vom kleinen Einmaleins des Unternehmertums reden, sollten Sie den Unterschied zwischen Kostendeckung und Gewinnmaximierung schon kennen. Erzählt haben Sie hier etwas anderes. Aber kommen wir zum Antrag. „Die soziale Verantwortung von Unternehmen ist es, ihre Gewinne zu steigern.“ Zitate sind ja gerade beliebt, deshalb mache ich hier mit. Das hat Milton Friedman, der Vordenker des Neoliberalismus, zum Verhältnis von Unternehmertum und sozialen Belangen gesagt. Der Trend der letzten Jahre hin zum sozialen Unternehmertum zeigt, dass die Vorherrschaft dieser marktradikalen Ideologie selbst in ihrem eigentlichen Kernbereich, nämlich in der Wirtschaft, zerfällt. Daher finden auch wir als LINKE es sehr richtig und wichtig, dass wir uns über die Situation von Sozialunternehmerinnen und Sozialunternehmern in Sachsen und über deren Unterstützung unterhalten. Aber, ehrlich gesagt, ändert Ihr Antrag leider nicht sehr viel an der Situation der Unternehmungen und der Angestellten. Sie fordern im ersten Teil einen Bericht. (Henning Homann, SPD: Ja!) Ich habe Ihnen das schon beim Familienpass gesagt: Das hätten Sie wirklich auch in Kleinen Anfragen klären können. Weiterhin geht es – Herr Ritter hat es ausgeführt, deshalb gehe ich nicht weiter darauf ein – um den Social-Entrepreneurship-Monitor, im Kern also um die Aufnahme von Daten von sozialen Unternehmen in den Mittelstandsbericht 2023, der erst im 1. Quartal 2024 vorliegen soll und der dann wahrscheinlich – wie viele andere Berichte – bis zum Ende der Legislaturperiode nicht mehr behandelt werden kann, geschweige denn, dass hier Beschlüsse zu diesen Berichten auf den Weg gebracht werden können. Selbstverständlich halten wir es für richtig, dass die Sozialwirtschaft als Sektor mit steigender Relevanz endlich – ihrer Bedeutung angemessen – in die wirtschaftlichen Überlegungen, Konzepte und einschlägigen Berichte des Freistaates aufgenommen und damit ernst genommen wird. Dafür bedanken wir uns. Allerdings hätten wir von der Koalition auch sehr gern gehört, dass sie die Leistungen sozialer Unternehmer(innen)schaft nicht nur als Bestandteil der Mittelstandsförderung betrachtet sehen möchte, sondern auch einordnet in die Stärkung der Säule sozialer Rechte innerhalb der Europäischen Union. Dies wäre erkennbar geworden, wenn im Antrag auch Anknüpfungspunkte an den Ende 2021 von der Europäischen Kommission verabschiedeten Aktionsplan für Sozialwirtschaft genannt worden wären, den die Kommission – übrigens aus gutem Grund – dem Ziel des Aufbaus einer Wirtschaft im Dienste der Menschen zuordnet. Das ist dann wahrscheinlich auch so ein „links-grün versifftes Ding“ – an die AfD. Im 4. DSEM 2021/2022 ist zum Beispiel schon nachzulesen, dass Sozialbetriebe im Bereich Gesundheit und soziale Arbeit mit 18,9 % bei der Anzahl der Sozialunternehmen auf dem zweiten Platz stehen. Viele ihrer Probleme sind auch ohne großes Monitoring – was Sie hier verlangen – bekannt: der Personalmangel, die schlechte Bezahlung für soziale Leistungen durch Staat oder Krankenkasse oder auch die Bewertung der Unternehmen als „zweite Klasse“. Eindringlich wurde das vom Vorredner erklärt, weil das ja keine „richtigen“, also rein kapitalgeprägten Unternehmungen seien. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Genau!) Wir haben diese letztgenannte Auffassung nie vertreten. Ich freue mich, dass wir uns hiervon deutlich unterscheiden; denn nicht erst in der Pandemie ist uns deren Bedeutung für die Gesellschaft und ihren Zusammenhalt klargeworden. Dass da manche überhaupt nichts mitbekommen, haben wir beim Vorredner auch gelernt. Klar geworden ist allerdings in der Pandemie, dass es Bereiche gibt, die dem Markt weitgehend entzogen werden sollten, weil dieser es definitiv nicht richten kann. Daher ist es zwar rühmlich, wenn der Freistaat stärker diejenigen Unternehmen fördern oder sich ihnen zuwenden will, bei denen die Lösung eines gesellschaftlichen Problems vor der Profitmaximierung steht, und es als sinnvolles Ziel sieht, die Zahl der Unternehmer(innen) mit sozialem Gewissen zu steigern. Aber man muss auch ehrlich sagen, dass dies nur ein ganz überfälliger Beitrag zur Revidierung der neoliberalen Entwicklung der vergangenen Jahre ist. Im „Deutschlandfunk“ gab es erst kürzlich eine Sendung dazu. Da wurde mitgeteilt, dass im Social Impact Lab, einer Art Keimzelle für soziale Unternehmungen, nach drei Jahren von rund 150 dieser Start-ups nur noch ganze drei am Markt waren. Das Beispiel zeigt den dringenden Handlungsbedarf, den Sie hier offensichtlich auch aufgreifen. Es zeigt, dass solche gemeinwohlorientierten Unternehmen dringend der Unterstützung bedürfen; denn diese agieren in einem Umfeld, das nach wie vor durch Profitmaximierung um jeden Preis geprägt ist, und müssen sich schließlich ebenfalls auf diesem Markt behaupten. Ohne Gewinn kann auch ein solches Unternehmen nicht lange existieren. Deshalb unterstützen wir den vorliegenden Antrag in der Hoffnung, dass die Förderbedingungen in Sachsen angepasst werden und Anreize zur Gründung geschaffen werden. Der Antrag spricht also ein wichtiges Thema an. Wir werden zustimmen, wenngleich wir die vorgesehene Zeitleiste eher als eine Vertagung des Problems und nicht als Versuch einer absehbaren Lösung sehen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN und vereinzelt bei der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Schaper sprach für die Fraktion DIE LINKE. Wir könnten jetzt in eine zweite Rednerrunde einsteigen. Ich frage einmal ab, ob es hierfür Bedarf gibt. – Das sehe ich nicht, kein Bedarf. Dann übergebe ich an die Staatsregierung, an Herrn Staatsminister Dulig. Bitte schön, Herr Staatsminister. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am letzten Dienstag hat hier in Dresden eine Pitch Night stattgefunden. Zehn Start-ups präsentierten sich; zwei wurden ausgewählt und haben gewonnen. Einer davon war Packwise aus Dresden. Gesche Weger konnte den Digital Award in die Höhe recken, und wir waren alle ziemlich stolz darauf. Was für mich bei dieser Veranstaltung ziemlich erkenntnisreich war und mit dem heutigen Thema zu tun hat: Erstens hatten fast alle der zehn Start-ups, die sich dort präsentierten, entweder einen sozialen oder einen Nachhaltigkeitsbezug sozusagen als Unternehmensziel. Ihre Haltung – woher sie die Kraft nehmen, genau dieses Start-up auf den Weg zu bringen – war viel mehr von jener Motivation geprägt als sozusagen von Unternehmerischem im Sinne von Gewinnmaximierung. Die zweite Erkenntnis: Ich habe auch dazugelernt, dass sich die zoologischen Begriffe in der Start-up-Szene erweitern. Es geht also nicht mehr nur um das berühmte „Einhorn“ – Unicorn –, sondern inzwischen gibt es auch das „Zebra“. Mit Zebra sind eben genau die jungen Unternehmen gemeint, die profitables Wachstum und soziale Verantwortung miteinander verbinden. Genau darum geht es. Sozialunternehmerische Geschäftsmodelle und soziale Innovationen haben eine wachsende Bedeutung bei der Lösung unserer gesellschaftlichen Probleme – egal, ob Klimawandel, digitale Transformation, das ganze Thema Bevölkerungsentwicklung oder Demografie. Ich will aber auch klarmachen – ich glaube, man muss heute viel erklären, weil nicht alle tatsächlich das Thema soziales Unternehmertum verstanden haben –: Man muss dabei noch einmal unterscheiden, denn sozialunternehmerische Geschäftsmodelle sind nicht gleichzusetzen mit Gesundheits- und Sozialwirtschaft. Gesundheits- und Sozialwirtschaft beschreibt erst einmal die Branche von Unternehmen, die dort tätig sind. Dies ist für Sachsen sehr bedeutungsvoll, weil mehr als 13 % der erwerbstätigen Bevölkerung in diesem Bereich arbeiten und damit für 11 % der gesamten Bruttowertschöpfung Sachsens sorgen. Ich will es noch einmal erklären: Bei den Sozialunternehmerinnen und Sozialunternehmern geht es darum, dass sie mit innovativen Ansätzen und Methoden möglichst nachhaltige Lösungen für ökologische, soziale oder gesellschaftliche Probleme finden und diese Belange zumindest überwiegend unternehmerisch bewältigen. Hier steht also nicht die Gewinnmaximierung, sondern die Erfüllung des Ziels mit unternehmerischen Mitteln im Mittelpunkt, lieber Herr Thumm. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte auch nicht den Eindruck erwecken, dass wir mit diesem Antrag sozusagen den Startschuss geben. Nein, wir können durchaus sehr stolz auf das sein, was sich hier in Sachsen bereits entwickelt hat. Im Rahmen des Sächsischen Designpreises haben wir seit 2016 auch einen Sonderpreis für Social Design ausgelobt. Es ist spannend, was dort präsentiert wurde. Begeistert hat mich zum Beispiel das coole Leipziger Unternehmen „etage8“, das einen Greiftisch entwickelt hat, das heißt, Möbel mit einer umlaufenden Greifstange für Menschen, die sich aufgrund ihrer Altersbeschwerden einfach festhalten müssen. Das ist also in Möbel integriert, oder ein Blindenstock, der mit dem Handy vernetzt ist. Es geht weiter bis hin zu sozialen Angeboten und Dienstleistungen direkt im Designbereich. Auch das Social Impact Lab oder der Impact Hub in Leipzig leisten eine erfolgreiche Arbeit. Ich war immer wieder begeistert, wenn ich mit ihnen zusammen war. Dort sind wirklich engagierte Kolleginnen und Kollegen, die mit einer vielfältigen Gemeinschaft aus Gründern, Kreativen, etablierten Unternehmen, Investoren, NGOs auch Räume, Zusammenarbeit, Kooperation und Unterstützung geben. Dort geht es darum, Austausch, Inspiration, Vernetzung der Räume zu geben, Ideen für nachhaltige Entwicklungen zu geben und es auch umzusetzen. Auch in der Kooperation zwischen dem Impact Hub Leipzig, dem Social Impact Award Deutschland und mit Unterstützung unserer Wirtschaftsförderung in Sachsen fand Ende April dieses Jahres das Social Impact Weekend statt. Seit über zwölf Jahren unterstützt der Social Impact Award junge kreative Köpfe bei der Entwicklung ihrer innovativen Ideen und bei der Gründung eigener Sozialunternehmen. Schauen Sie doch einmal nach Dresden. Dort gibt es zum Beispiel Konglomerat e. V. Es werden auf 600 Quadratmetern in Dresden-Mitte Freiflächen, Werkstätten und Produktionsinfrastruktur für Privatpersonen, zivilgesellschaftliche Akteure, Kunst- und Kulturschaffende bis hin zu Unternehmen und produzierendem Gewerbe zur Nutzung und zur Gestaltung zur Verfügung gestellt. Gemeinsam können dort Ziele umgesetzt und Ideen ausprobiert werden. Ich war begeistert, als ich in Leipzig eine junge Unternehmerin getroffen habe, die aufgrund ihrer eigenen Erfahrung ein Unternehmen gegründet hat und jetzt zum Beispiel Mütter im Wochenbett mit Mahlzeiten versorgt. Ausgewogen auf das, was Frauen nach der Geburt benötigen, aber als Abonnement mit Lieferservice usw., aus dieser Motivation heraus, das sie selbst als Mutter entwickelt hat. Auch das ist ein Unternehmen, welches mit Unterstützung des Social Impact Lab in Leipzig entstanden ist. Oder die Plattform „bring-together“ aus Leipzig. Das ist eine Matching-Plattform für Wohnprojekte und Gemeinschaftsuchende. Dort, wo Menschen zusammenleben wollen, egal ob jetzt junge Familien, Senioren, Alleinerziehende usw., geht es um Folgendes: Auf dieser Plattform wird gematcht. Das ist auch eine Plattform, die 2022 einen Preis der Bertelsmann Stiftung für nachhaltiges Wirtschaften und gesellschaftliches Engagement in der Kategorie Jung und Innovativ erhalten hat. Mir ist es wichtig, dass wir jetzt nicht nur auf die großen Städte schauen. Die „Raumpioniere Oberlausitz“ ist ein Netzwerk von Menschen, die den Weg ins Ländliche wagten und gleichzeitig neue potenzielle Raumpioniere, also Zuzügler und Rückkehrer, beraten, begleiten und willkommen heißen. Diese machen auch Räume und Möglichkeiten auf, dass man sich vernetzt und unternehmerisch aktiv wird. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Bund möchte die Entwicklung einer nationalen Strategie für Sozialunternehmen vorantreiben, um gemeinwohlorientierte Unternehmen und soziale Innovationen künftig noch stärker zu unterstützen. Auch unser sächsischer Koalitionsvertrag formuliert das Ziel, eine Zukunftsplattform für soziale Innovationen zu etablieren. Das Sozialministerium setzt diesen politischen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um. Es wurde schon darauf hingewiesen, dass eine Veranstaltungsreihe, eine dreiteilige Dialogreihe „Sozial. Innovativ. Sächsisch.“, im Herbst letzten Jahres stattgefunden hat. Dort wurden Expertinnen und Experten, Praktikerinnen und Praktiker und interessierte Bürgerinnen und Bürger zum Austausch eingeladen und gemeinsame Ideen, wie soziale Innovationen umgesetzt werden können, diskutiert. Im Rahmen der Zukunftsplattform sollen zentrale Akteure im Bereich sozialer Innovationen die Möglichkeit zur Vernetzung erhalten. Darüber hinaus soll diese Plattform soziale Innovationen identifizieren, begleiten und anstoßen. Wen es interessiert, den verweise ich auf die Broschüre, die das SMS dazu herausgegeben hat, in der die Ergebnisse dieser Veranstaltungsreihe zusammengefasst worden sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch in der Debatte ist ein Punkt schon genannt worden. Wenn wir über Innovationen reden, ist man in Sachsen immer sehr schnell dabei, technologische Innovationen in den Mittelpunkt zu stellen – aus guten Gründen. Jedoch dürfen wir den Begriff der Innovation nicht so eng fassen. Es funktioniert auch keine technische Innovation ohne eine soziale und gesellschaftliche Weiterentwicklung. Das gehört zusammen. Deshalb ist es für uns als Wirtschaftsministerium wichtig, das Augenmerk auf soziale Innovationen zu legen und nicht nur auf die technologischen. Ich habe auch veranlasst, dass der nächste sächsische Mittelstandsbericht für den Zeitraum 2018 bis 2022 einen inhaltlichen Schwerpunkt zum sozialen Unternehmertum in Sachsen beinhalten soll. Inhaltliches Ziel soll eine möglichst umfassende quantitative, aber auch qualitative Bestandsaufnahme dieser Unternehmen, unabhängig jetzt von ihrer Organisationsform nach Wirkungsbereichen und Branchen für den Freistaat Sachsen sein. Die Erhebung soll uns helfen, erstmals einen strukturierten Überblick über sozialunternehmerische Aktivitäten im Freistaat zu gewinnen und bei Bedarf Möglichkeiten für zielgerichtete Unterstützung abzuleiten. Man muss auch Folgendes wissen: Es gibt jetzt noch keine anerkannte Definition von Social Entrepreneurship, sondern vielmehr eine Vielzahl unterschiedlich nuancierter Definitionen. Es gibt aber eine große Gemeinsamkeit. Die Gemeinsamkeit ist die soziale und gesellschaftliche Dimension, die zu beschreiben ist. Ich sage einmal, die vier gebräuchlichsten Definitionen haben natürlich auch Kriterien, die uns helfen, ein gewisses Gerüst für die Definitionen zu finden. Man könnte es auf vier Dimensionen zusammenfassen. Das eine ist die soziale Dimension, das heißt, diese beschreibt die soziale und gesellschaftliche Wertschaffung bzw. Zielsetzung. Zweitens ist es die unternehmerische Dimension, welche die Nutzung der unternehmerischen Mittel definiert. Das Dritte ist die Governance Dimension, welche das Steuerungsmodell zur Wahrung der sozialen Zielstellungen beschreibt. Viertens, die Innovation, womit die Neuigkeit der Aktivitäten der Ansätze beschrieben wird. Die Ergebnisse der Erhebung sozialen Unternehmertums in Sachsen müssen dann mit Aussagen zur Handlungsempfehlung für die Beförderung dieser Unternehmensmodelle durch die Staatsregierung begleitet werden. Generelles Ziel ist, das Potenzial von gemeinwohlorientierten Unternehmen insbesondere in strukturschwachen Regionen zu heben, Beratungs- und Förderangebote auf allen Ebenen auf Tauglichkeit zur Erreichung dieser Ziele zu prüfen und eine konkrete Unterstützung in Sachsen zu gewährleisten. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag begleitet das Interesse der Staatsregierung, die Datenlage zum Thema Sozialunternehmertum zu erweitern und aus Erkenntnissen künftig wirtschaftspolitische Ableitungen zu ziehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es so wichtig, dass wir viel stärker die Motivation, die Haltung von Menschen in den Mittelpunkt stellen, warum sie sich engagieren. Das gilt genauso für Menschen, die als Unternehmerinnen und Unternehmer tätig sind, und dafür, dass die soziale und nachhaltige Verantwortung, die wir haben, in den Mittelpunkt unternehmerischen Handelns gestellt wird. Sachsen muss ein guter Nährboden für technische, aber auch soziale Innovationen sein. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsminister Dulig sprach für die Staatsregierung. Nun erteile ich das Schlusswort an Herrn Kollegen Liebscher, BÜNDNISGRÜNE, für den gemeinsamen Antrag CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD.

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Gerhard Liebscher GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gehört, dass das Engagement auf vielen Seiten groß ist. Bundes- wie auch Landesregierung sind auf dem Weg, die Rahmenbedingungen für Sozialunternehmerinnen und SoTagesordnungspunkt Flächenfraß stoppen, Ökologie gewährleisten - Freiflächen-Photovoltaikanlagen betroffenen Menschen und Drucksache 7/9629, Antrag der Fraktion Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Reihenfolge in der ersten Runde: AfD, CDU, DIE LINKE; BÜNDNISGRÜNE, SPD sowie fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe das Wort zuerst an Herrn Kollegen Prantl für die AfD-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege.

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Thomas Prantl AfD

Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Weiß Sachsens Regierung eigentlich noch, was Heimat ist? 75 % der Deutschen wissen es. Sie sagen, Heimat ist Landschaft. Dort sind wir aufgewachsen. Diese Landschaft ist eben unsere Heimat, wie die Mittelgebirgslandschaften für die Erzgebirgler, die Vogtländer, die Oberlausitzer, die Elbwiesen für die Dresdner, der Auwald für die Leipziger, zialunternehmer zu konkretisieren. In unseren Nachbarländern sind bereits konkrete Unterstützungsnetzwerke und Förderangebote entwickelt worden. Ein Blick über den Tellerrand hinaus lohnt in diesem Fall. Brandenburg betrachtet zum Beispiel insbesondere bei der Gestaltung des Strukturwandels die Rolle von Sozialunternehmer(innen). Sachsen-Anhalt hat bereits sein Kompetenzzentrum „Soziale Innovation“ eingerichtet. Auch in Sachsen sind wir jetzt auf diesem Weg. Das ist wichtig. Die Transformation auch unserer Wirtschaft hin zu nachhaltigen Unternehmen wird nicht nur aufgrund der ökologischen Grenzen des Planeten notwendig, sie wird auch durch den Wettbewerbsdruck und die Kraft des nachhaltigen Finanzwesens angetrieben. Als GRÜNE begrüßen wir diesen notwendigen Wandel. Wir BÜNDNISGRÜNE sehen, dass die agilen Social Startups traditionellen Unternehmen auf diesem Weg Vorbild und Partner sein können. In diesem Sinne darf ich Sie um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag bitten. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Liebscher mit dem Schlusswort. Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 7/9873 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei einigen Gegenstimmen und bei einer großen Mehrheit an Stimmen dafür ist die Drucksache beschlossen worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Wir kommen zum bewahren und Ernährungssicherheit im Einklang mit Natur sinnvoll begrenzen AfD, mit Stellungnahme der Staatsregierung (Marco Böhme, DIE LINKE: Connewitz!) jedes Mal einzigartig, jedes Mal erholsam, jedes Mal inspirierend. Unsere sächsischen Kulturlandschaften brauchen heute wieder besonderen Schutz, weil grüne Klimaideologen Sachsens Landschaft opfern, und zwar für die dümmste Energiepolitik der Welt. (Beifall bei der AfD –

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Sabine Friedel SPD

Des Universums!) Die dümmste Energiepolitik – meinethalben, Frau Friedel, wenn Sie es so wollen – des Universums. So titelte das „Wall Street Journal“ vor Kurzem. Für unzuverlässigen und teuren Solarstrom will Sachsens Regierung auf riesigen Flächen unsere intakte Umwelt, Acker und Grünland dem Naturhaushalt und der Produktion entziehen. Der Herr Minister Günther hat dafür extra die benachteiligten Gebiete in Sachsen ins Visier genommen. Laut Staatsregierung sei das alles nur halb so wild. In der Stellungnahme zu unserem Antrag wurde auch gleich behauptet, der Zubau auf benachteiligten Flächen sei jährlich auf nur 250 Hektar begrenzt, was in zehn Jahren trotzdem eine Fläche von 3 000 Fußballfeldern ergibt. Weil es Ihnen, Herr Staatsminister, offenbar immer noch nicht klar ist, noch einmal zum Nachdenken: Benachteiligte Gebiete in Sachsen sind sehr wesentlich für Sachsens Naturschutzziele, für Sachsens Biotopverbundziele und für Sachsens Artenschutzziele. Grüne Politik ist Verrat am Naturschutz. (Beifall bei der AfD) Wir müssen daher ergänzen: Die dümmste Energiepolitik der Welt – oder des Universums – geht Hand in Hand mit der scheinheiligsten Umweltpolitik der Welt. Nun zum erneuerbaren Geschäftsmodell. Solarinvestoren bieten den Flächeneigentümern astronomische Pachtpreise in Höhe von etwa 3 000 Euro pro Hektar pro Jahr. Das ist das Zehnfache der Pacht bei landwirtschaftlicher Nutzung. Solarstrom ist wie Windstrom nicht marktfähig. Damit die Energiewende trotzdem läuft wie geschmiert, muss mit viel Geld nachgeholfen werden. Die Flatterstromrechnung zahlt später sowieso der gelackmeierte Energie-Endkunde. Zwei Beispiele aus Sachsen: Sage und schreibe 500 Hektar große Anlagen entstehen im Landkreis Leipzig. Das sind 700 Fußballfelder. 700 Fußballfelder Heimat verglast, Landschaft weg, Acker weg, Grünland weg. (Marco Böhme, DIE LINKE: Tagebaugebiet!) Solarglas, soweit das Auge reicht, alles für ein bisschen Zappelstrom, Herr Böhme. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Da ist die Braunkohle drin, die Sie ausbuddeln wollen! – Zuruf des Abg. Holger Hentschel, AfD) Im Landkreis Görlitz sollen die Mulkwitzer Hochkippen, artenreiches Grünland, Feldgehölze und Wald, dem Weltklima zuliebe auch unter Glas kommen. Das schadet dort 60 Tagfalterarten auf der Roten Liste. Seeadler, Pirol, Kranich, Feldlerche, das ist alles wurst. Ein ganzes Ökosystem verschwindet unter Solaranlagen, die selbstverständlich eingezäunt werden. Biotopverbundziele in Sachsen, auf Wiedersehen. (Beifall bei der AfD) Meine Damen und Herren! Erst vor wenigen Tagen feierten wir 30 Jahre Verfassung des Freistaates Sachsen. Ich zitiere aus Artikel 10: „Das Land hat insbesondere den Boden, die Luft und das Wasser, Tiere und Pflanzen sowie die Landschaft als Ganzes […] zu schützen“, Herr Staatsminister Günther. (Beifall bei der AfD) Werte Staatsregierung! Sie sind dazu verpflichtet, die Verfassung des Freistaats Sachsen vorbildlich einzuhalten. Schützen Sie unsere sächsische Heimat vor grünem Größenwahn, untersagen Sie großflächige PV-Anlagen auf Äckern und Wiesen und werden Sie dafür bitte auch auf Bundesebene tätig! Stimmen Sie unserem Antrag zu! Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Prantl sprach für die AfD-Fraktion. Nun spricht für die CDUFraktion Kollege Heinz.

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Andreas Heinz CDU

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mir wäre es lieb, dass unsere Heimat auch vor billigem Populismus geschützt würde; (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und des Staatsministers Wolfram Günther) denn das haben die Bürger Sachsens nicht verdient, diese Aneinanderreihung von Plattitüden. Vor ungefähr 50 Jahren habe ich in der Schule lernen dürfen, Sowjetmacht plus Elektrifizierung ist gleich Kommunismus. Heute wissen wir: Sowjetmacht ist nicht mehr. Die Nachfolge auch nicht besser. Kommunismus ist auch nicht wirklich mehr ein Ziel von politischen Parteien. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Es gibt noch welche! –

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Rico Gebhardt Die Linke

Wir nicht!) Trotzdem kann man den Spruch ein bisschen umwandeln, nämlich sichere, preiswerte Energieversorgung ist die Voraussetzung für Wohlstand. Den wollen wir alle gerne haben und möglichst auch nicht darauf verzichten. Nun gibt es noch ein paar andere Anforderungen an die Energieversorgung. Zum Beispiel soll sie möglich CO - neutral sein. (Thomas Prantl, AfD: Das ist Kernkraft! – Zuruf von der AfD: Wie in Finnland!) Damit scheiden Kohle, Erdöl und Erdgas aus. Es sollen mit den Einnahmen, wo man die Energie kauft, möglichst keine Diktaturen oder Menschenrechtsverletzungen finanziert werden. (Lachen bei der AfD – Dr. Joachim Keiler, AfD: Mit chinesischen Modulen!) Damit scheiden auch wieder einige aus. (Holger Hentschel, AfD: Sollte stabil sein!) Die Produktion der Energie sollte möglichst keine Nebenwirkungen haben. Damit fällt Atomstrom weg, zumindest aus den Kraftwerken der derzeitigen Generation. Es soll nach Möglichkeit Mensch und Tier nicht belastet werden. Damit fällt der Wind weg. (Zuruf von der AfD: Ach, Mensch und Tier werden nicht belastet, wenn Windräder gebaut werden!) Es soll auch keine Beeinträchtigung des Landschaftsbilds geschehen. Damit sind wir wieder bei Wind, FreiflächenFotovoltaikanlagen und Kohletagebau. Also, irgendwann müssen wir uns entscheiden, was wir wollen. Wahrscheinlich liegt die Wahrheit wie bei vielen Dingen in der Mitte. Ich denke, Freiflächenanlagen sind kein Teufelszeug und auch nicht grundsätzlich abzulehnen, sondern man sollte einfach genauer hinschauen. Dann stellt man fest, dass diese Freiflächen-Fotovoltaikanlagen die wenigsten Nebenwirkungen haben, was ich vorhin geschildert habe, was wir nicht wollen. Es gibt zwei Typen von Freiflächenanlagen. Es gibt die herkömmlichen Anlagen, bei denen einfach möglichst viel Fläche mit Modulen zugebaut wird. Man ist jetzt aber dabei, die sogenannten Agri-PV zu etablieren, bei denen die gleichzeitige Nutzung der Flächen für Landwirtschaft und Stromerzeugung angestrebt wird. Das bringt verschiedene Synergie-Effekte der Fotovoltaikanlagen und der Landwirtschaft, das heißt: Reduktion des Bewässerungsbedarfs, Möglichkeit der Regenwassersammlung für Bewässerungszwecke, mögliche Verminderung der Winderosion, Nutzung der PV-Unterkonstruktion zur Anbringung von Schutznetzen oder Folien, Optimierung der Lichtverfügbarkeit für Kulturpflanzen durch nachgeführte PV-Systeme, höhere Effizienz der Module durch bessere konvektive Kühlung, höhere Effizienz durch bifaziale Module, Stromerzeugung sowie Diversifizierung des landwirtschaftlichen Einkommens. Wir hatten Ende des Jahres 2021 bereits eine installierte Leistung von 59 Gigawatt Peak, davon 75 % auf Dächern. Der Rest waren Fotovoltaik-Freiflächenanlagen. Wenn wir uns vom Weltmarkt unabhängig machen und all die Dinge umgehen wollen, die ich anfänglich geschildert habe, dann ist ein deutlicher Zubau nötig. Das Fraunhofer-Institut schätzt 300 bis 450 Gigawatt Peak bis zum Jahr 2045. Die Wissenschaftler schätzen weiterhin ein, dass rund 4 % der deutschen Agrarfläche ausreichen würden, um mit hoch geständerten AGRI-Fotovoltaikanlagen bilanziell den gesamten Strombedarf in Deutschland zu decken. Die Zahl 4 % sagt den Landwirten etwas. Das ist nämlich genau die Fläche, die sie aus Artenschutz- und Biotopgründen stilllegen sollen. Unabhängig davon bleibe ich dabei, dass diese Anlagen Vorteile bringen, zum Beispiel bei Sonderkulturen im Wein-, Obst- und Gemüsebau. Bei diesen empfindlichen Kulturen ist die Wertschöpfung auf der Fläche deutlich höher. Man kann die ganzen Maßnahmen, die zum Schutz vor Hagelschlag und Starkniederschlägen notwendig sind, gut mit diesen Anlagen kombinieren. Es gibt natürlich auch noch Herausforderungen, um das Thema Agri-PV besser zu etablieren. Da wäre zunächst die Herausforderung an die Landwirte, die lernen müssen, zwischen den Anlagen zu arbeiten und im Pflanzenbau mit den sich verändernden Lichtverhältnissen zurechtzukommen. Notwendig ist auch eine Anpassung von Planungsrecht und EEG-Regelung an die duale Nutzung. Wünschenswert ist – das wünscht sich auch der Berufsstand, der sonst bei Flächenentzug eher kritisch ist –, dass diese Freiflächen-Fotovoltaikanlagen auch auf Grünland möglich werden, denn die ökologische Wertigkeit von unter Fotovoltaik genutztem Grünland ist deutlich höher als bei intensiv genutztem Grünland. Gleichzeitig bieten die Fotovoltaikmodule einen gewissen Witterungsschutz für die Tiere. Und wie schon erwähnt wurde, ist die Einzäunung gleichzeitig ein guter Wolfsschutz. Das alles war jetzt ein Werbeblock für Agrifotovoltaik. Auch wenn die Zweifler und Verhinderer schnell genug kommen werden und wissen, was alles nicht geht, denke ich, dass die Wahrheit wie so oft in der Mitte liegt. Lasst die Landwirte die Chance nutzen und die Dinge sich entwickeln! Auch wenn Freiflächenfotovoltaik nur eine Brückentechnologie für andere Technologien ist, von denen wir heute noch nichts ahnen, oder vielleicht auch die AKWs der vierten Generation zur Verfügung stehen – die Technologie der Freiflächenfotovoltaikanlagen hat einen großen Vorteil: Der Rückbau ist unkompliziert, die vorherige Nutzung kann ohne größeren Aufwand wieder herbeigeführt werden. Ich bitte darum, den Antrag abzulehnen und den Landwirten die Möglichkeit zu geben, die Chancen, die diese Technologie bietet, zu nutzen. Danke schön. (Beifall bei der CDU, der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Heinz sprach für die CDU-Fraktion. Nun spricht für die Fraktion DIE LINKE Herr Kollege Böhme.

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Marco Böhme Die Linke

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Antrag, der uns von der AfD-Fraktion vorgelegt wurde, ist aus meiner Sicht scheinheilig, und zwar vor allem aus drei Gründen: Erstens geht es Ihnen nicht um die Bauern und um deren finanzielle Situation; denn die verdienen am Ende mit PVAnlagen viel mehr Geld als mit Nahrungsmitteln. Das ist eher das Problem. Zweitens geht es Ihnen auch nicht – wie Sie gerade sagten – um Natur- oder Artenschutz oder um die Biodiversität, sondern Ihnen geht es vor allem um Hass gegen die erneuerbaren Energien, den Sie hier wieder darstellen. Denn wenn es Ihnen wirklich um Natur- und Artenschutz ginge, dann hätten Sie zum Beispiel so kleinen Anträgen wie einem Verbot von Schottergärten zugestimmt. Das haben Sie nicht getan. Drittens geht es Ihnen auch nicht um Ernährungssicherheit, wie Sie es in Ihrem Antrag geschrieben haben, weil sowohl in Deutschland als auch weltweit genügend Flächen da sind, um die Weltbevölkerung und auch Deutschland zu ernähren. Das Problem ist eher, dass ein Großteil dieser produzierten Nahrungsmittel verfüttert wird. Wir haben also eher ein Problem, wofür wir unsere Lebensmittel verwenden. Deshalb kritisieren wir Ihren Antrag auch dahin gehend. Die Frage, die man ebenfalls stellen muss, ist: Warum entscheiden sich Bäuerinnen und Bauern dafür, eine PV-Anlage auf ihre Fläche zu stellen, anstatt zum Beispiel Getreide anzubauen? Das kann zwei Gründe haben. Der eine Grund kann sein, dass das Gebiet gar nicht mehr fruchtbar ist oder dass es sich wirtschaftlich nicht lohnt. (Norbert Mayer, AfD: Solar kann man nicht essen!) – Das ist das Problem. Warum ist es gewinnbringender für einen Bauern, Strom zu erzeugen, statt Lebensmittel? Dieses Problem müssen wir angehen. Lebensmittel müssen wieder mehr an Wert gewinnen, und es darf nicht sein, dass die Bauern zu Dumpingpreisen für uns produzieren. Ansonsten möchte ich daran erinnern, dass Sie vorhin unseren Änderungsantrag zur Bauordnung abgelehnt haben. Dort ging es darum, dass es eine Dachflächensolarpflicht gibt. Das hätte dann den Druck von den Agrarflächen weggenommen, dort Solaranlagen zu bauen. (André Barth, AfD: Das Bauen ist schon teuer genug!) Das haben Sie abgelehnt. Daran erkenne ich, dass es Ihnen generell nur darum geht, erneuerbare Energien abzulehnen. Letzter Punkt: Es ist nicht so, dass PV-Anlagen einen erheblichen Anteil – so wie Sie es in Ihrem Antrag schreiben – am Flächenverbrauch, an der Flächenversiegelung in Sachsen haben. Das sind, ganz im Gegenteil, vor allem Straßen und Gewerbegebiete. Sind Sie auch dafür, dass dort reduziert wird? Das wäre ja gut, aber das sind Sie nicht. Sie wollen wieder auf die erneuerbaren Energien zielen. Meine Fraktion hat übrigens zum Thema Flächenverbrauch heute eine Große Anfrage eingereicht, nachzulesen in der Drucksache 7/9989. Vielleicht sprechen wir uns dann wieder, wenn wir die Auswertung im Plenum haben. Da geht es wirklich darum, wie man Flächenverbrauch reduzieren kann. Dabei ist nicht Solarenergie das Hauptproblem, zumal in dem Fall keine Flächenversiegelung entsteht. Im Gegenteil, bei Agri-PV-Anlagen gibt es sogar Möglichkeiten, dass am Ende die Biodiversität viel höher ist, weil auf einmal wieder Flächen genutzt und gepflegt werden, die vorher nur brachlagen. Insofern gibt es viele Möglichkeiten, auf Ackerflächen gewinnbringend zu erzeugen, aber nicht mit so einem Antrag. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Fraktion DIE LINKE sprach Kollege Böhme. Nun spricht für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Kollege Zschocke.

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Volkmar Zschocke GRÜNE

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Kernanliegen des vorliegenden Antrags ist es, Menschen gegen die gewählte Regierung aufzuwiegeln. (Widerspruch bei der AfD) Die dafür genutzte Methode hat sich bewährt und ist besonders auf den digitalen Portalen der AfD sehr erfolgreich. (Sebastian Wippel, AfD: Das ist ja bösartig, was Sie uns unterstellen!) Sie besteht aus drei Elementen. Zunächst wird eine große Bedrohung beschworen. Heute sind es riesige Solaranlagen, die die Nahrungsversorgung gefährden. Dann muss als Zweites der breite Volkszorn auf die Schuldigen für diese Bedrohung gelenkt werden. Hier sind das „die grünen Volksschädlinge“, also diese „verdammten Grünen mit ihren kranken Phantastereien“, die die Felder für Solarenergie zerstören, und der Ministerpräsident, der „Affe“ oder „Clown“, der verhaftet werden muss. (Unruhe bei der AfD – Glocke des Präsidenten) Dann braucht es zu guter Letzt noch jemanden, der diesen ganzen „korrupten Dreckshaufen“ wegfegt. (Sebastian Wippel, AfD: Wen zitieren Sie denn da?) Das ist natürlich die AfD. (Zuruf von der AfD: Quelle!) – Ich zitiere von Ihrem digitalen Portal. Eigentlich können wir uns die ganze Debatte sparen. Die Quellen habe ich alle da. (Unruhe bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich wiederhole noch einmal und habe das schon öfter angesprochen: Zwischenrufe sind erlaubt. Wenn natürlich zehn Mann einen Zwischenruf tätigen und dieser etwas länger dauert als ein normaler Zwischenruf, dann wird der Redner hier vorn gestört. Ich bitte, das zu beachten. Bitte schön.

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Volkmar Zschocke GRÜNE

Eigentlich könnten wir uns die ganze Debatte sparen, weil Sie Ihre Ziele schon erreicht haben. Trotzdem kurz zum Antrag. PV-Freiflächenanlagen sind bauliche Anlagen, die im Baugesetzbuch geregelt sind. Wenn eine Solaranlage auf einer landwirtschaftlichen Fläche entstehen soll, muss der zuständige Gemeinderat sich bereit erklären, einen Bebauungsplan aufzustellen. Häufig muss der Flächennutzungsplan geändert werden. Wer also aus guten Gründen will, dass eine bestimmte Fläche nicht genutzt wird, muss gegen die Änderung der Flächennutzung bzw. gegen die Aufstellung eines B-Planes stimmen. Die Bauleitplanung, meine Damen und Herren, ist ein transparentes und demokratisches Verfahren, in dem alle Einwendungen aus der Öffentlichkeit, alle Konflikte, die mit dem Ökosystem entstehen, zum Beispiel mit dem Landschaftsschutz und mit den landwirtschaftlichen Interessen, einzeln und in einem mehrstufigen Verfahren geprüft, abgewogen und gelöst werden. (Sebastian Wippel, AfD: Kommen wir darauf zurück, wenn Sie eine Straße verhindern wollen!) Aber das wollen Sie nicht. Sie verlangen eine pauschale Untersagung in der Fotovoltaik-Freiflächenverordnung. Sie ist als Regelungsort für ein solches Verbotsbegehren völlig ungeeignet, denn sie setzt das EEG um. Zum einen sind Landwirtschaftsflächen außerhalb benachteiligter Gebiete gar nicht förderfähig, und zum anderen entstehen solche Anlagen zunehmend auch jenseits des EEG-Förderrahmens. Der Punkt 2 Ihres Antrags würde in der Praxis noch nicht einmal eine Wirkung entfalten. Wir suchen Lösungen, wie erneuerbare Energien, Klimaschutz, Landwirtschaft und Naturschutz in Einklang gebracht werden können. Daran führt kein Weg vorbei; denn wenn die vereinbarten Klimaziele verfehlt werden, wird in Teilen Sachsens keine Landwirtschaft mehr möglich sein. Die Böden werden vollends austrocknen, ganze Regionen werden versteppen. Diese reale Gefahr spüren doch die Betriebe bereits heute. Wir können diese Gefahr mit einem entschlossenen Umstieg auf erneuerbare Energien begrenzen und unsere Enkel vor dem Verlust der natürlichen Lebensgrundlagen bewahren. Um den Flächenfraß zu stoppen, die Ökologie zu bewahren und Ernährungssicherheit zu gewährleisten – so, wie es in Ihrem Antrag heißt –, müssen wir doch zuallererst die Siedlungs-, Gewerbe- und Verkehrspolitik umsteuern, den ausufernden Energiepflanzenanbau begrenzen und den landschaftsvernichtenden Kohlebergbau beenden. Deshalb lehnen wir die Forderung der AfD ab. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und des Staatsministers Wolfram Günther) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Zschocke sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun spricht für die Fraktion SPD Herr Kollege Winkler.

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Volkmar Winkler SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die AfD gibt mit diesem Antrag mal wieder den Ritter von der traurigen Gestalt, der üblicherweise gegen Windmühlen kämpft. Aber nun haben Sie die Solaranlagen und ihren vorgeblichen Flächenfraß für sich entdeckt. Es ist schon deutlich geworden: Nie war es einfacher, den populistischen Unsinn, den dieser Antrag enthält, zu entblößen. Eigentlich würde es schon ausreichen, aus der Stellungnahme der Staatsregierung zu zitieren, die bereits zeigt, wie Ihr Antrag an allen Stellen ins Leere läuft und, gelinde gesagt, heute unser aller Zeit raubt. Das Anliegen – das möchte ich deutlich machen –, wertvolle landwirtschaftliche Flächen zu sichern und diese möglichst nicht zu verbrauchen oder gar zu versiegeln, ist ein wichtiges politisches Ziel, welches auch ich als gelernter Gärtner in jedwedem Fall unterstütze. Das haben wir bereits im Entschließungsantrag zur Novelle der Bauordnung aufgegriffen, und ich habe mich dort dafür eingesetzt. Aber jetzt zu den Argumenten, meine Damen und Herren, wovon ich aufgrund der Zeit nur einige einbringen möchte. Aber diese werden ausreichen, um zu zeigen, warum der Antrag überflüssig ist. Selbstverständlich verbrauchen PV-Anlagen zunehmend Flächen, auch im Agrarbereich; das ist schon gesagt worden und das möchte ich nicht in Abrede stellen. Das geschieht aber überwiegend auf Konversionsflächen oder in landwirtschaftlich ohnehin benachteiligten Gebieten, dort, wo Landwirtschaft aufgrund der Bodenqualität und der zunehmenden Trockenheit kaum noch wirtschaftlich möglich ist. Außerdem erfolgt dadurch keine Bodenversiegelung. Es ist gerade bei Agri-PV eine duale Nutzung möglich, die eine Fortführung der Landwirtschaft ermöglicht. Außerdem erfolgt der weit überwiegende Teil der Flächeninanspruchnahme in Deutschland – inklusive Versiegelung; das ist auch schon genannt worden – durch Siedlungs- und Verkehrsflächen. Wir müssten also eher die Zersiedlung stoppen, gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der Flächen, die für den motorisierten Individualverkehr zur Verfügung gestellt werden. Das ist ebenfalls schon gesagt worden. Außerdem werden nur 22 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche für Nahrungsmittel, 60 % aber für Futtermittel und 14 % für Energiepflanzen in Anspruch genommen. Um das zu ändern, müssten wir vor allem an die Massentierhaltung herangehen. Aber das ist kein Thema für die AfD; das haben wir in den letzten Plenarsitzungen schon gehört. Darüber hinaus können Flächen, die aus der intensiven Landwirtschaft oder dem Energiepflanzenbau herausgenommen, in Grünland umgewandelt und mit PV-Anlagen bestellt werden, sogar die Renaturierung und die Biodiversität fördern. Aber nein, auch das möchten Sie alles nicht sehen oder hören, sondern Sie schießen sich lieber auf das nächste Thema ein, nachdem Sie die Windenergie in manchen Landesteilen schon gut in Misskredit gebracht haben, was möglicherweise neben den wirtschaftlichen Gründen ein Grund ist, warum die Fotovoltaik zurzeit boomt. Zuletzt noch ein Argument zu den Flächen: Ich habe keine aktuellen Zahlen, wie viele Flächen zurzeit von Fotovoltaikanlagen überbaut werden. 2019 waren es 30 000 Hektar. Durch Braunkohletagebaue werden in Deutschland derzeit 1 773 Quadratkilometer in Anspruch genommen. Das sind sage und schreibe 177 300 Hektar. An diesem Energiegewinnungsmodell wollen Sie gern festhalten. Mehr muss man dazu nicht wissen. Der Antrag ist überflüssig. Wir lehnen ihn ab. Danke. (Beifall bei der SPD und des Staatsministers Wolfram Günther) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die SPD-Fraktion sprach Kollege Winkler. Nun gehen wir in die zweite Rednerrunde. Für die AfD-Fraktion spricht Herr Kollege Zwerg.

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Jan-Oliver Zwerg AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Ich war neulich in Freiberg Gast an der Bergakademie zum Kongress zur Energiewende. Anwesend, was die Politik betraf, waren nur ein Bundestagsabgeordneter der GRÜNEN aus Chemnitz und mein Kollege von der AfD in Brandenburg, dort energiepolitischer Sprecher. Ansonsten gab es keine Politiker weit und breit. Aber Herr Tillich war auch da. Wir hatten eine interessante Diskussion, und zwar eine sehr gemischte, eine sehr offene Diskussion. Unternehmer waren ebenfalls anwesend. Auch der Vertreter der Agora war zugeschaltet. Im Endeffekt ist es darauf hinausgelaufen, dass sich alle die Frage gestellt haben: Wie werden wir in Zukunft Energiesicherheit in diesem Land herstellen? Wir hatten Vertreter der Stahl-, der Zement- und der chemischen Industrie da. Das, was die Bundesregierung als Stromverbrauch im Jahr 2045 prognostiziert – etwas über 1 000 Terawattstunden pro Jahr –, hält nicht. Wir hatten die Zahlen von der chemischen Industrie vorliegen. Allein deren Strombedarf liegt, wenn sie denn grün sein wollen, wenn sie die Ziele mit unterstützen wollen, bei circa 600 Terawattstunden. Dann kamen die Zement- und die Stahlindustrie dazu. Letzten Endes ging die Rechnung in Richtung von 1 800 Terawattstunden als Minimum. Ich sage das, damit Sie ein paar Zahlen zum Vergleich haben. Das alles soll – so ist der große politische Wille zumindest auf dieser Seite des Saals – mit Fotovoltaik und Windrädern geschafft werden. Meine Damen und Herren! Das wird nicht möglich sein. Wir werden auch in Zukunft, mindestens mittelfristig, auf Gaslieferungen – ob sie aus Russland, aus den USA oder aus Katar kommen – angewiesen sein. Wir werden auch auf Öl angewiesen sein. Es wird nicht ohne diese fossilen Energieträger gehen. Es geht nicht nur darum, dass wir Strom mit den Erneuerbaren erzeugen, wir brauchen auch das Gas für die Industrie. Ich bin eigentlich ein Mensch, der immer positiv denkt. Aber im Moment stelle ich mir die Frage, was passiert, wenn in der Konstellation, wie sie momentan ist – diese Frage wurde auch in Freiberg gestellt –, der Fall eintritt, dass wir kein Gas mehr aus Russland beziehen können, egal, wer dort den Gashahn zudreht. Das Gleiche gilt für Öl. Da haben alle dagesessen und gesagt, dass das natürlich mit einem großen Fragezeichen zu versehen ist. Das werden wir nicht kompensieren können. Deshalb muss man sich Gedanken darüber machen, wie wir damit in Zukunft zurechtkommen werden. Aus meiner Sicht ist es eigenartig, wenn unsere Bundesregierung auf der einen Seite – ich glaube, Herr Böhme hat es heute auch schon erwähnt – Gas- und Öllieferungen aus Russland definitiv ablehnen möchte, aber auf der anderen Seite fleißig woanders einkauft, wo es, wenn man es ehrlich betrachtet, mit der Demokratie auch nicht viel besser aussieht. Das ist eine Scheindiskussion, die wir uns schenken können. Wir haben in diesem Land die Energiesicherheit herzustellen. Wir müssen dafür sorgen, dass unsere Firmen wettbewerbsfähig bleiben. Das ist der Punkt. Das Zieldreieck heißt: eine sichere Energieversorgung. Das steht auch mit drin. Das steht aus meiner Sicht an vorderster Stelle – natürlich auch die Umweltverträglichkeit, das ist keine Frage. Das Ganze muss aber auch noch bezahlbar sein. Wenn wir überlegen, wie wir dort weitermachen, dann gibt es nicht so viele Optionen, meine Damen und Herren. Angenommen, wir verzichten auf das Gas aus Russland. Was machen wir denn dann? Das, was wir in Deutschland haben – auch wenn es dem einen oder anderen nicht passt –, ist die Braunkohle. Es ist ein Rohstoff, der vorhanden ist. Diesen Rohstoff werden wir weiterhin nutzen müssen. Ich garantiere Ihnen, dass der Ausstieg aus der Kohle sehr bald infrage gestellt wird. Es wird nicht anders möglich sein. Es kann auch sein, dass wir bald wieder Gas aus Russland beziehen werden. Es kann auch sein, dass wir wieder Öl aus Russland beziehen werden. Auch die erneuerbaren Energien werden, was die Bruttostromerzeugung in Deutschland betrifft, einen gewissen Anteil dazu beitragen. Aber wenn Sie Ihr Haus mit Fotovoltaik ausrüsten – ich habe das schon einmal erzählt; bei thermischer Solar, wenn Sie es mit Strom ausrüsten, mit Fotovoltaik auf dem Dach –, dann brauchen Sie doch den Speicher dazu. Da kommt eine Batterie ins Haus; das ist doch völlig normal. Wie können Sie weiter ausbauen wollen – in dem Fall die Ackerflächen nutzen oder andere Flächen – und die Speichertechnik hinkt in Größenordnungen hinterher? Der Netzausbau hängt in Größenordnungen hinterher. Das Konzept ist nicht schlüssig. Wasserstoff: Was höre ich denn vom Wasserstoff? Das sind alles Projekte, die in einem Beginn-Stadium sind. Da passiert doch nichts in großen Schritten. Aber deswegen immer weiter nach vorn: mehr Windräder, mehr Fotovoltaik – nein, denken Sie es bitte gesamtheitlich. Wir brauchen den Speicher, sonst funktioniert es nicht. Das können wir uns abschminken. Diese Energiesicherheit müssen wir immer im Auge behalten. Dazu gehört, dass wir weg von aller Ideologie sagen: Wir haben den und den Strombedarf im Jahr, und dieser Strombedarf muss verdammt noch mal gedeckt werden. (Beifall bei der AfD) Das bekommen wir auch hin. Aber man darf natürlich nicht blind sein. Wir müssen das nehmen, was wir momentan haben. Wir müssen die Gesamtsituation so einschätzen, wie sie ist, und die Ressourcen nutzen, die uns zur Verfügung stehen. Wenn wir dort ein ganzes Stück weiter sind und vielleicht einen Konsens in unserer Gesellschaft herstellen können, dann sind wir tatsächlich ein ganzes Stück weiter. Das wünsche ich mir auch. Die Fotovoltaik trägt momentan – das müssen wir ehrlicherweise sagen – mit ungefähr 1,1 % zum Primärenergiebedarf in Deutschland bei. Ich möchte das nicht verniedlichen, aber man muss es schon einmal so sagen dürfen. Der Flächenverbrauch ist im Verhältnis gesehen sehr hoch. Natürlich ist es auch beim Braunkohletagebau eine riesige Fläche, die beansprucht wird. Aber überlegen Sie mal, was dabei an Energie herausgeholt wird. Auch diesen Unterschied müssen Sie sehen. Dann haben wir das Phänomen, dass nachts die Sonne nicht scheint. Es wird also immer ein Back-up-Kraftwerk vonnöten sein oder wir haben massenhaft riesige Speicher. Dann geht es auch wieder. Das Kraftwerk, das wir momentan zur Verfügung haben, bleibt in Bereitschaft. Die Kohlekraftwerke laufen unter Volllast. Der Tagebau bleibt offen. Freiflächen-Fotovoltaikanlagen bedeuten nicht nur mehr, sondern zusätzlichen Flächenfraß, weil das Kohlekraftwerk noch weitermachen muss. Neben den Milliarden an Subventionen ist das der Grund, warum der Strom mittlerweile dreimal so teuer geworden ist. Um erneuerbare Energien zu nutzen, muss das fossile System parallel weiterbetrieben werden. Die Kraftwerksstruktur in Deutschland ist doppelt vorhanden. Das heißt, wir haben die gleichen Leistungsparameter: fossil und erneuerbar. Wir erzeugen aber kaum mehr Strom. Das ist einfach ein Witz. Und wenn hier behauptet wird, die Freiflächen-Fotovoltaikanlage sei günstig, sollten Sie sich einmal auf den Seiten der Bundesnetzagentur umschauen. Dann werden Sie sehen, dass in der letzten Ausschreibungsrunde der Schnitt bei etwa 5 Cent Förderung pro Kilowattstunde lag. Die Freiflächen-Fotovoltaikanlage ist halt teuer und nahezu ausnahmslos subventionsabhängig. Warum ist Sachsen ein dicht besiedeltes, aber landschaftlich attraktives Industrieland? Weil wir die hoch konzentrierte Energie der Braunkohle intensiv nutzen. Es ist ein Taschenspielertrick, auf der einen Seite die Umlage für das EEG abzuschaffen und auf der anderen Seite das Ganze mit einer CO -Bepreisung zu versehen. Also, den Trick beherrscht jeder. Das heißt, wenn ich die eine Geschichte teurer mache und die einzige Begründung die ist, dass wir als Deutsche damit selbstverständlich das Weltklima retten werden, dann ist das ein bisschen dünn. Wir sollten weiter auf die Braunkohle setzen, solange es keine echte energetische Alternative gibt. (Beifall bei der AfD) Das ist in den letzten Jahrzehnten unser Wohlstandsmotor gewesen. Das war und ist der Grundpfeiler gut bezahlter Arbeitsplätze vor allem in den strukturschwachen Gegenden. Nun haben wir kein Problem damit, wenn diese Arbeitsplätze und die Energiegewinnung kompensiert werden. Damit haben wir überhaupt kein Problem; wir sind dabei. Aber es muss auch werden, und das, was bis jetzt geworden ist, ist verdammt wenig. Mir fehlen hierbei auch ein paar Ergebnisse, Herr Minister. Das ist mir alles zu zäh. Wenn Sie Vertretern der Industrie, wie in Freiberg auf dem Kongress, zuhören, dann erfahren Sie Folgendes: Der Vertreter der Zement-Industrie stellte sich hin und sagte ganz klar: Ja, wir wollen das, wir machen das, wir werden auch den Zement grün herstellen – um es mal simpel auszudrücken. Und dann kam die Frage von einem Bauunternehmer: Was kostet denn dann dieser Zement? Die Antwort war knallhart – das war dem vollkommen egal – und er sagte: Dann kostet der Zement halt zwischen 70 und 100 % mehr. – Ende der Fahnenstange, Ende der Diskussion; so sieht es aus. Der Vertreter der chemischen Industrie hat klar gesagt: Wir werden in die Situation kommen, dass wir das, was wir bis jetzt produzieren und auf dem Weltmarkt gut verkaufen konnten, nicht mehr können. Wir werden, wenn wir weniger Erdöl erhalten und uns weniger Erdgas zur Verfügung steht, in unserer Branche ein Problem bekommen, und zwar ein massives Problem. Er hat damit ganz klar definiert: sehr gern, wir machen auch mit, wir tun, was wir können, aber Sie müssen davon ausgehen, dass wir auch den einen oder anderen Bereich ins Ausland auslagern müssen. Die Vertreter der Stahlindustrie haben sich zwar ähnlich geäußert, sie haben aber auch die Grenzen aufgezeigt und gesagt, dass bestimmte Dinge in der Stahlindustrie mit grünem Wasserstoff nicht funktionieren. Das sind alles Aussagen von Profis gewesen und nicht etwas, was wir uns als AfD ausgedacht haben. Aber zurück zur Fotovoltaik. Fotovoltaik ist die Umwandlung von Sonnenlicht in elektronischen Strom. Bei der Fotosynthese wird Sonnenlicht in chemische Energie umgewandelt, also in Pflanzenwachstum. Na ja, und dann kommt das Sprichwort: Wo Licht ist, ist auch Schatten. Also, wenn ich auf der gleichen Fläche zwei Systeme betreibe, die den gleichen Energieträger nutzen, dann muss ich den Kuchen teilen. Was eine Fotovoltaikanlage braucht, steht dem Pflanzenwachstum nicht mehr in voller Höhe zur Verfügung, und zwar mit der Konsequenz, dass die Erträge sinken. Diese Ineffizienz erkennt man schon an der Doppelsubventionierung, also der Förderung übers Erneuerbare-Energien-Gesetz für den Strom und an den GAP-Direktzahlungen für die landwirtschaftliche Nutzung. Bei der niedrigen Sonneneinstrahlung und den wenigen Sonnenstunden in unseren Breitengraden – das sollte man auch einmal bedenken – ist es unsinnig, Freiflächen-Fotovoltaikanlagen in der Größenordnung zu planen. Die Speicher fehlen noch – wir erinnern uns. Es wird auch kein Reis in der Wüste angebaut. Ich muss Ihnen noch mehr Wasser in den Wein gießen: Es gibt natürlich auch Zustimmung zur Energiewende, aber vor allem dort, wo sie nicht stattfindet, nämlich in den urbanen Räumen. Um die energiehungrigen Städte zu versorgen, sollen immer mehr Windräder und Fotovoltaikanlagen gebaut werden. Die Probleme, wie die Entwertung gewachsener Kulturlandschaften, den Wertverlust von Immobilien, die abschreckende Wirkung auf den Tourismus und die Fragmentierung naturnaher Erholungsräume, haben vor allem die Landbewohner. Beachten Sie bitte immer: Wir brauchen für die erneuerbaren Energien Back-ups, und wir brauchen vor allem ausreichend Rohstoffe; vielleicht haben Sie sich das auch schon einmal durch den Kopf gehen lassen. Deswegen ist die Frage: Wo liegen denn die seltenen Erden hauptsächlich? Was passiert denn, wenn die EU beschließt, China mit Sanktionen zu belegen? Wir müssen das gesamte Bild der Energieerzeugung in Deutschland im Blick behalten. Und wenn ich „gesamt“ sage, dann meine ich – das habe ich hier bereits öfter gesagt –, dass wir es bitte auf mehrere Beine stellen. Es ist völlig sinnlos zu sagen, wir orientieren uns nur in eine Richtung und diese Richtung heißt Erneuerbare. Das wird nicht funktionieren. Also lassen Sie uns lieber daran forschen, wie wir das insgesamt auf breitere Schultern heben können. Lassen Sie uns forschen – auf jedem Gebiet. Schauen wir uns die internationale Rohstoffsituation an: Was haben wir selbst? Was müssen wir einkaufen? Wie viele Lagerstätten gibt es? – Dann sollte man überlegen, was man in diesem Land zukünftig macht. Ich garantiere Ihnen – vor allem den Kollegen von der CDU –, dass Sie, wenn hier nicht auf uns gehört wird, spätestens in einem halben oder Dreivierteljahr mit konkreten Vorschlägen im Bundestag kommen und Kernenergie fordern werden – (Jörg Kühne, AfD: Genau so!) natürlich nicht die „alten“ Kernkraftwerke, welche die AfD immer vorschlägt, sondern die „neuen, guten“ Kernkraftwerke, für die der Vorschlag dann natürlich von der CDU kommt. Damit können wir leben, liebe CDU-Kollegen. Vollkommen egal, Hauptsache, das Ziel ist erreicht. Obwohl die GRÜNEN in den ländlichen Räumen kaum gewählt werden, haben Sie, liebe Kollegen von der CDU, ihnen dort die meiste Macht gegeben. Deshalb appelliere ich an Ihre Vernunft: Keine Energiewende auf Kosten der Landwirtschaft und zulasten des ländlichen Raumes! Der ländliche Raum ist kein Energieindustriegebiet für die Städte. Unterstützen Sie bitte unseren Antrag. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Zwerg sprach für die AfD-Fraktion. Gibt es Redebedarf seitens der anderen Fraktionen? – Kollege Heinz, bitte schön.

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Andreas Heinz CDU

Herr Präsident! Ich staune etwas über die Rednerabstimmung bei der antragstellenden Fraktion. Der eine erklärt uns, dass das alles gar nicht notwendig sei und hinten und vorn nicht funktioniere, und der nächste sagt, eigentlich reiche es hinten und vorn nicht. Wie sollen wir uns denn verhalten? Insofern bleibe ich bei dem, was ich gesagt habe: Die Wahrheit liegt irgendwo in der Mitte. Wir müssen das eine tun, ohne das andere zu lassen. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Ein bisschen konkreter, Herr Heinz, ein bisschen konkreter!) Auch Braunkohle ist ein endlicher Rohstoff. Es dauert sicher nur etwas länger, da leben wir auch auf Kosten unserer Kinder und Enkel. Ansonsten gehören wir schon lange zu der Fraktion, die sagt: Das Abschalten von bisherigen Kapazitäten muss mit dem gleichen Zubau einhergehen. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Mindestens!) Denn nichts ist schlimmer, als wenn durch einen großflächigen Blackout das an und für sich gute Anliegen der Energiewende von der Bevölkerung mit einem Mal nicht mehr geteilt wird, da es zu Einbußen bei Wohlstand usw. kommt. (Holger Hentschel, AfD: Ist schon passiert! Wir haben die höchsten Strompreise! – Zuruf des Abg. Jörg Kühne, AfD) Daran haben wir unsere Zweifel. Daher kann ich nur an unserem Weg festhalten, das eine zu tun, ohne das andere zu lassen, und die Kohle so lange in Betrieb zu lassen, bis entsprechende Kapazitäten sie ersetzen können. Danke schön. (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Heinz sprach für die CDU-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf seitens der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich jetzt an die Staatsregierung, an Herrn Staatsminister Günther. Bitte schön, Herr Staatsminister.

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Wolfram Günther

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde versuchen, mich kurz zu halten, und meine Rede dann zu Protokoll zu geben, da alle Argumente bereits genannt worden sind. (Beifall bei den LINKEN –

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Rico Gebhardt Die Linke

Sehr gut!) Ich möchte jedoch kurz darauf hinweisen, warum man Erneuerbare braucht. Wir machen das aus klimaschutzpolitischen Gründen, und jeder, der sich einmal mit Klimaschutz beschäftigt hat, weiß, dass es zu 100 % Erneuerbaren schlichtweg keine Alternative gibt. (Zuruf des Abg. Norbert Mayer, AfD – Zuruf von der AfD: Warum machen das dann alle?) Insbesondere – nur einmal für das Feld Landwirtschaft heruntergebrochen – die Folgen des Klimawandels betreffen die Landwirtschaft bereits heute mit langanhaltenden Extremwetterereignissen, Trockenheit, mit Dürren und der Zunahme von Extremwetter wie Starkregen – mit all diesen Folgen. (Zuruf des Abg. Holger Hentschel, AfD) Das gefährdet das wirtschaftliche Fundament der Landwirtschaft hier und weltweit, unsere Ernährungssicherheit. (Zuruf des Abg. Frank Peschel, AfD) Es gibt nichts Sträflicheres gegenüber einer Landwirtschaft als keine konsequente Klimaschutzpolitik. Konsequente Klimaschutzpolitik ist nun einmal die Energiewende. Deswegen: 100 % erneuerbare und keine fossilen Energien mehr; aus Letzteren müssen wir heraus. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Oh!) Zu dem Punkt Kernkraft: Auch wenn Sie gern das Gegenteil behaupten – es gibt keine teurere Art der Stromerzeugung. Das ist genau das Gegenteil von bezahlbarem Strom. (Holger Hentschel, AfD: Das ist doch ein Schildbürgerstreich! – Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Zickler, AfD) Daher können wir uns das nicht erlauben. Auch wenn Sie nach Frankreich schauen: Das bezahlt dort der Staat, weil es ein normales wirtschaftliches Unternehmen nicht tut. (Holger Hentschel, AfD: Valide Daten? Das ist der Strompreis! – Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Zickler, AfD – Unruhe) Auch zu Ihrem Märchen darüber, wie die Bevölkerung angeblich zu Erneuerbaren steht – insbesondere die Menschen in der Stadt würden sie wollen, die Menschen auf dem Land nicht –, bitte ich einmal um valide Daten. Genau deshalb haben wir es repräsentativ untersuchen lassen: Zwei Drittel der Menschen in Sachsen stehen den Erneuerbaren sehr aufgeschlossen gegenüber, (Zurufe von der AfD) nur 10 % nicht; es gibt keine signifikanten Unterschiede zwischen Stadt und Land. Bemerkenswert ist außerdem: Dort, wo man Vorerfahrung hat, da die Anlagen schon vorhanden sind und man sie bereits kennt, gibt es höhere Zustimmungsraten als dort, wo sie noch nicht vorhanden sind. Das ist genau das Gegenteil von dem, was Sie erzählen. Das eine sind valide Daten – repräsentative wissenschaftliche Daten –, und das andere ist das, was man einfach so behauptet. (Zuruf des Abg. Holger Hentschel, AfD) Zu der Frage der Effizienz und wie man mit Landwirtschaftsflächen umgeht – nur damit Sie eine Zahl mitnehmen –: Eine PV-Anlage und dieselbe Energiegewinnung aus Raps – hier beträgt der Faktor 84. Das heißt, ich brauche 84-mal so viel Fläche Raps, um dieselbe Energiemenge zu erzeugen, die ich aus PV hole. (Sebastian Wippel, AfD: Über welchen Zeitraum?) Das kann man mit einem Hektar vergleichen. Um es für Sie zu übersetzen: Wenn ich einen Hektar Raps in Biokraftstoff umsetze, kann ich 30 000 Kilometer fahren. Wenn ich einen batteriebetriebenen Pkw habe und die Energie aus der PV-Anlage kommt, komme ich 2,5 bis 5 Millionen Kilometer weit. Das ist die Effizienz von einem Hektar. Daher ist es klug, darauf eine PV-Anlage zu stellen. Den Teufel, den Sie an die Wand malen, dass auf einmal alle Landwirtschaftsflächen mit PV zugebaut wären, das ist als Zukunftsszenario so weit jenseits von Gut und Böse – dazu möchte man gar nicht weiter ausführen. Doch was ich Ihnen sagen kann: Sie begannen Ihren Beitrag heute mit dem Schutz unserer Heimat. Auch hierzu eine Zahl bezüglich der Kohlewirtschaft, das heißt, was für Flächen wir für Braunkohle in Deutschland in Anspruch genommen haben. Von der AfD werden große Befürchtungen geschürt, wenn man einmal 250 Hektar in benachteiligten Gebieten mit PV überplant. Allerdings sind 179 402 Hektar, also knapp 180 000 Hektar Fläche bereits für Braunkohle weggebaggert worden. Das sind die Zahlen zum Schutz der Heimat. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Erzeugte Energiemenge! – Zuruf des Abg. Holger Hentschel, AfD) Der Flächenverbrauch: Im Lausitzer Revier sind es 4,2 Quadratkilometer für diese 60,7 Millionen Tonnen, im Mitteldeutschen Revier, für knapp 20, sind es 1,3 Quadratkilometer. An dieser Stelle möchte ich erwähnen, dass seit dem Jahr 1945 allein in Sachsen 260 Ortschaften für Tagebau abgebaggert wurden. Das einmal zu dem Punkt Heimatschutz. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und des Abg. Dirk Panter, SPD) Es sind über 80 000 Menschen, die dauerhaft ihr Zuhause verlassen mussten. Das einmal zu dem Thema: Es fühlt sich eventuell jemand gestört, wenn eine PV-Anlage um die Ecke steht. Wie gesagt: 60 % finden das gar nicht so schlimm, nur 10 % könnten überhaupt ein Problem damit haben. Allein im Lausitzer Revier sind 27 Kirchen verschwunden. Das noch einmal als kleiner Schwenk zum Heimatschutz. Ihr Antrag ist so absurd, verwirbelt und so wild durcheinander bezüglich der Themen und statistischen Gewichte – man weiß gar nicht, wo man anfangen soll. Man kann nur empfehlen, den Antrag abzulehnen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Den Rest der Rede gebe ich zu Protokoll. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD sowie bei der Staatsregierung –

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Jan-Oliver Zwerg AfD

Technisch eine Null!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Staatsminister Günther sprach für die Staatsregierung. Nun übergebe ich an Herrn Kollegen Prantl für das Schlusswort.

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Thomas Prantl AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Ich möchte noch einmal an § 1 Energiewirtschaftsgesetz erinnern: Energieversorgung muss verlässlich, bezahlbar und umweltverträglich sein. (Marco Böhme, DIE LINKE: Günstigste Energieform! – Holger Hentschel, AfD: Na klar!) Auf Wind und Sonne trifft keines dieser Kriterien zu; sie ist volatil, teuer und extrem flächenintensiv. Kein Wind – kein Windstrom, keine Sonne – kein Solarstrom. Was macht das Kohlekraftwerk, wenn kein Wind weht? Es liefert Strom. Was macht das Kernkraftwerk, wenn keine Sonne scheint? Es liefert auch Strom. Daher ist die Energiewende, die Deutschland betreibt, keine Vorreitergeschichte, sondern eine einsame Geisterfahrt, der in diesem Umfang bisher kein einziges Industrieland in dieser Welt gefolgt ist – im Gegenteil. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Dirk Panter, SPD – Gegenruf des Abg. Jan-Oliver Zwerg, AfD) Ich weiß nicht, ob die anderen Länder alles falsch machen, die im Moment 1 400 moderne Kohlekraftwerke oder 90 moderne Kernkraftwerke planen. Aber, Herr Günther, Sie wissen es natürlich besser: Die machen alles ganz, ganz falsch. Wie Sie wissen, komme ich vom Land und möchte gern den Spieß einmal umdrehen. Wann erklären Sie denn endlich Ihren Wählern in den Städten, liebe GRÜNE, dass auch diese ihren Beitrag zur Energiewende leisten müssen? Bisher muss dafür allein der ländliche Raum herhalten. Verteilen Sie doch Ihre Lasten mal auf Wähler bezogen, verteilen Sie die Lasten mal gerecht! Auf dem Land werden grüne Ideen nicht ernst genommen. Machen Sie Ihre Energiewende mal dort, wo Energiewende gewählt wird. Wie wäre es denn mit einem Solarpark Elbwiesen? Von Heidenau über Pillnitz bis zur A 4 ist doch reichlich Platz. (Zuruf des Abg. Ivo Teichmann, AfD) Schlagen Sie das Ihren grünen Wählern einfach mal vor, Herr Löser, Herr Lippmann, Herr Hartmann, Herr Modschiedler und alle, die aus Dresden kommen, oder einen Solar- und Windpark Leipziger Auwald. Zwischen die paar alten Eichen passen doch noch ein paar schöne Windmühlen, 250 Meter hoch. Windkraft über dem Wald – Sie sollten das Ihren Wählern erzählen. Fragen Sie mal nach! (Marco Böhme, DIE LINKE: Die bauen doch Solaranlagen auf die Dächer – was erzählen Sie denn!) Nehmen Sie Ihre grünen Wählerschichten in Dresden und Leipzig in die Pflicht! Wer A zur Energiewende sagt, muss auch B sagen, denn „Not in my backyard“ – nicht vor meiner Tür – so einfach können wir es uns nicht machen. Das hören wir hier ja immer wieder. So scheinheilig wollen Sie doch sicherlich nicht dastehen. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Noch einmal zurück zum Konflikt Steckdose oder Teller. Es ist die schiere Masse der Freiflächen-PV-Anlagen, die wir in Sachsen bekommen und die uns wertvolle Landwirtschaftsfläche und Äcker, die wir zur Nahrungs- und Futtermittelproduktion für eine unabhängige Versorgung brauchen, langfristig entziehen. Schränken wir unsere Nahrungsmittelproduktion künstlich ein, machen wir uns abhängiger von Nahrungsimporten. Wie gut das bei der Energie geklappt hat, sehen wir ja gerade. Das ist keine Lösung, sondern ein neues Problem, welches wir nicht brauchen. Wir als AfD-Fraktion haben sachorientierte Lösungen angeboten. Wir stehen für eine Wiederbelebung der Kernkraft – emissionsfrei, bezahlbar, versorgungssicher. Gegen den grünen Flächenfraß werden wir weiter kämpfen. Kommen Sie also zur Besinnung und stimmen Sie unserem Antrag zu! Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Prantl mit dem Schlusswort für die AfD-Fraktion. Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 7/9626 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei vielen Fürstimmen, aber einer größeren Anzahl an Gegenstimmen ist der Antrag abgelehnt worden. Die Drucksache ist nicht beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Erklärung zu Protokoll

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Wolfram Günther

Richtig ist, dass die Bundesregierung mit dem vorgelegten Osterpaket und den bis Sommer noch folgenden Gesetzesinitiativen den Ausbau der erneuerbaren Energien in vielen Bereichen beschleunigen will. Kernpunkte dabei sind, die Zielvorgaben zu erhöhen, die Rahmenbedingungen, insbesondere die Flächenverfügbarkeit zu verbessern, das übergeordnete Interesse auch für die öffentliche Sicherheit klarzustellen und Planungs- und Genehmigungsverfahren vor allem durch Vereinfachungen zu beschleunigen. Aber auch Natur- und Artenschutz ist laut Bundesnaturschutzgesetz im „überwiegenden öffentlichen Interesse“ und muss auf allen Entscheidungsebenen – Gesetzgebung und Verwaltung – entsprechend abgewogen werden. Und daran wird sich auch gehalten! So wurde dies bislang sowohl im Erneuerbare-Energien-Gesetz als auch im Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2023 und genauso in der Sächsischen PV-Freiflächenverordnung berücksichtigt. Konkret schließt das Erneuerbare-Energien-Gesetz für die EEG-Kulisse Naturschutzgebiete und Nationalparks aus, und auch in der Sächsischen PV-Freiflächenverordnung werden zusätzlich in benachteiligten Gebieten Natura2000-Gebiete und nationale Naturmonumente für EEGKulisse ausgeschlossen. Zudem sieht die Studie des Bundesamtes für Naturschutz – anders als von AfD suggeriert – das Konfliktpotential von PV als Ursache für den Insektenrückgang als eher gering an. Mit Blick auf mögliche, noch unzureichend erforschte Auswirkungen auf Wasserinsekten verweise ich sehr gerne auf den in der Stellungnahme des Bundesrates erfolgreich aufgenommenen Antrag Sachsens, dass bei der EEG-Kulisse für Floating-PV neben Naturschutzgebieten bzw. Nationalparks auch Natura-2000-Gebiete auszunehmen sind. Ebenso wird in der Sächsischen PV-Freiflächenverordnung für die EEG-Förderkulisse auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten in Sachsen mittels landesspezifischer Zuschlagsgrenze in Höhe von 180 Megawatt Tagesordnungspunkt Preissteigerungen auffangen: schnell spürbar Drucksache 7/9884, Antrag Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: DIE LINKE, CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst an die Fraktion DIE LINKE, an Herrn Kollegen Brünler.

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Nico Brünler Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir uns die in den letzten Wochen bzw. Monaten stark steigenden Lebenshaltungskosten anschauen, dann fällt auf, dass es sich nach wie vor nicht um eine allgemeine Inflation handelt, sondern um explosionsartig steigende Lebensmittelpreise und um Energiekosten, die weitaus stärker steigen als die zugrunde liegenden Rohstoffkosten. Der Benzinpreis hat sich vom Ölpreis inzwischen weitestgehend entkoppelt. Die Menschen spüren das täglich. Für die einen, die wie wir Abgeordnete überdurchschnittlich gut verdienen, ist das ein lästiges Ärgernis. Für viele andere, die bisher gerade so über die Runden gekommen sind, ist es mehr: Für sie ist das eine existenzielle Frage bzw. der Pfad in die Armut. Zwar haben wir heute Morgen bereits über die Anhebung des Mindestlohns gesprochen, und ja, das ist eine Hilfe, aber eben nur für einen Teil der Menschen. Denn die aktuelle Preisentwicklung bei Alltagsdingen trifft alle Menschen besonders hart, die als Einkommensschwache einen Großteil ihres Einkommens für Nahrung und andere Dinge des täglichen Bedarfs ausgeben müssen: Minijobber, Transferleistungsempfänger, Rentner, Soloselbstständige, Studenten, Kinderreiche – die Kette ließe sich weiter fortsetzen. Doch anstatt nun weiter separate Hilfspakete für einzelne Betroffenengruppen zu formulieren, gibt es eine Maßnahme, die nicht nur schnell wirken würde, sondern die tatsächlich allen zugutekäme. Nachdem wir in der von uns zu diesem Thema im letzten Plenum begehrten Aktuellen Debatte bereits diskutiert haben, legen wir Ihnen, wie damals versprochen, nun vor, wie konkrete Lösungsvorschläge aussehen können. pro Kalenderjahr zu installierende Leistung begrenzt. Wir sprechen hier von circa 210 bis 250 Hektar landwirtschaftlicher Fläche. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine Damen und Herren! Wir kommen zu Verbraucher*innen finanziell entlasten! der Fraktion DIE LINKE Der erste Ansatzpunkt ist für uns dabei die Besteuerung von Grundnahrungsmitteln; denn – und das steht weit weniger im Fokus der öffentlichen Debatte – die aktuelle Preisentwicklung hat ja nicht nur Folgen für die Haushaltskassen der Verbraucher. Die steigenden Preise führen auch unmittelbar zu steigenden Mehrwertsteuereinnahmen in den Kassen der Bundes- und Landesfinanzminister. Man könnte schulterzuckend meinen, des einen Freud ist des anderen Leid, aber versuchen Sie das mal jemandem an den Supermarktkassen zu erklären, den Gürtel für die öffentlichen Haushalte enger zu schnallen, die von den Preissteigerungen auch noch profitieren. Als LINKE fordern wir, dass diese rein inflationsbedingten Zusatzeinnahmen an die Menschen hier im Land zurückgegeben werden sollen. Daher fordern wir eine Streichung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel. Mit dieser Forderung stehen wir auch nicht allein, sondern finden uns in, wie wir meinen, guter Gesellschaft wieder. Diese Forderung teilen wir mit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen, dem Sozialverband VDK und der Deutschen Diabetesgesellschaft. Eine gesunde Ernährung darf keine Frage des Geldbeutels sein. Und nein, bevor Sie mit der EU-weit vereinbarten Mehrwertsteuermindestbesteuerung kommen, sage ich: Grundnahrungsmittel sind davon seit der im April in Kraft getretenen Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausdrücklich ausgenommen. Es wäre rechtlich jederzeit möglich, die Mehrwertsteuer hierfür auf null zu setzen. Das unterscheidet unseren Vorschlag übrigens vom Vorschlag der AfD. Deren Vorschlag der Mehrwertsteuerabschaffung bei Benzin und Diesel ist rechtlich einfach nicht umsetzbar. Darüber hinaus wäre dieser Vorschlag auch ungerecht. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Das Gleiche gilt übrigens auch für den Tankrabatt der Bundesregierung, der heute in Kraft getreten ist. Hierin sind sich alle Ökonomen und auch die Sozialverbände weitestgehend einig: Diese Rabatte sind nicht nur nicht nachhaltig – denn was passiert eigentlich am 1. September? –, sondern sie sind auch nicht gerecht. Stellvertretend sei hierfür der Chef des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung genannt, mithin eine allgemein anerkannte Einrichtung und keine einseitig politisch linke Lobbygruppe. Nach Ansicht des Chefs des DIW handelt es sich beim Tankrabatt um eine Umverteilung von Arm zu Reich, die noch dazu den Klimaschutz konterkariert. Der Rabatt wirft den Mineralölkonzernen, die die aktuelle Situation für Rekordgewinne missbrauchen, zusätzliches Steuergeld hinterher. Er begünstigt diejenigen, die möglichst spritfressende – sprich: große und teure – Fahrzeuge fahren und nützt den meisten Menschen mit geringem Einkommen in Bezug auf Heizkosten und Nahrungsmittel nichts. Viele von ihnen haben gar kein Auto. Auch die tatsächliche Wirkung des Tankrabatts ist eher fraglich. Zwar sind die Spritpreise von gestern zu heute tatsächlich, entgegen aller Unkenrufe, gesunken; allerdings konnten wir in der letzten Woche zunächst noch einmal einen kräftigen Anstieg feststellen. Das Prinzip scheint dem zu entsprechen, was aus Rabattaktionen des Möbelhandels bekannt ist: Zunächst wird auf das Schild ein möglichst hoher Preis gesetzt, um ihn danach werbewirksam senken zu können. Aber auch wenn wir diese Maßnahmen der Bundesregierung als wenig nachhaltig kritisieren, so ist es trotz allem ein Problem, dem man sich stellen muss – wenn auch anders. Es sind eben nicht nur die internationalen Rohstoffpreise, die die Energiepreise hochtreiben. Hinzu kommt vielmehr, dass die Mineralölkonzerne derzeit international Rekordgewinne einfahren, weil sie die Gunst der Stunde nutzen, um Kaufkraft abzuschöpfen und im Zuge der aktuellen Entwicklung ihre Gewinnmarge hochzusetzen. Allein im März haben die Ölkonzerne in Deutschland 1,2 Milliarden Euro Zusatzgewinn erwirtschaftet. Wir wollen diese Krisenprofite abschöpfen. Bevor der Finanzminister jetzt Angst bekommt, weil wir mit unserer Mehrwertsteuersenkung auf Lebensmittel seine Zusatzeinnahmen wieder streichen oder sogar noch zusätzliche Steuerausfälle produzieren wollen: Keine Angst, mit einer Übergewinnsteuer für Profiteure der Preisschwankungen, vor allem an den Rohstoff- und Energiemärkten, können die durch die Senkung der Steuer für Grundnahrungsmittel auf null Prozent entstehenden Einkommensausfälle im Staatshaushalt ausgeglichen werden. (André Barth, AfD, steht am Mikrofon.) Zugleich reduziert eine solche Steuer den Anreiz, dass bei sowieso schon steigenden Verbraucherpreisen Unternehmen in Versuchung geraten, quasi im Vorbeigehen für sich noch leistungslose Extraprofite abzuzweigen und so den Preis weiter in die Höhe zu treiben. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Nico Brünler Die Linke

Nein, jetzt nicht. – Damit wirkt eine Übergewinnsteuer auch dämpfend auf das Preisniveau auf dem Energiemarkt. Letztlich sollten wir eines nicht vergessen: Es ist nicht nur eine materielle, sondern auch eine moralische Frage, ob Konzerne kriegsbedingte Übergewinne machen können oder nicht. Der rot-grün-rote Senat des Landes Bremen wird dazu in der nächsten Woche im Bundesrat einen Antrag einreichen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das ist gut!) Ich fordere Sie auf, meine Damen und Herren von der Staatsregierung: Unterstützen Sie ihn! Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Brünler sprach für die Fraktion DIE LINKE. Nun sehe ich an Mikrofon 7 Herrn Kollegen Barth. Herr Kollege, vermutlich eine Kurzintervention auf den Redebeitrag?

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André Barth AfD

Ja, Herr Präsident. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Dann bitte schön.

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André Barth AfD

Herr Brünler, erst einmal danke, dass Sie das Thema Inflation heute hier im Plenum noch einmal aufgerufen haben. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Schon wieder!) Dafür bin ich Ihnen, ehrlich gesagt, dankbar. Aber das, was Sie hier machen, ist Scharlatanerie. Sie sagen, wir könnten die Mehrwertsteuer für Lebensmittel auf null senken. Das können wir mittlerweile, ja. Aber Sie benennen wieder niemanden aus einem Unternehmen, der steuerpflichtig werden und dies gegenfinanzieren soll. (Nico Brünler, DIE LINKE: Über Gewinnsteuer, das habe ich doch gesagt! –

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Rico Gebhardt Die Linke

Er hat von Landesmitteln geredet!) Ich erwarte von Ihnen über Gewinnsteuer – – Ölkonzerne – wo sitzen die denn, Herr Gebhardt? Nennen Sie mir doch einen großen Ölkonzern, der in Sachsen oder in Deutschland sitzt. (Nico Brünler, DIE LINKE: Lebensmittelkonzerne!) – Welche großen Lebensmittelkonzerne haben wir in Sachsen oder in Deutschland? Wo sitzen denn die größten Lebensmittelkonzerne in Europa, Herr Brünler? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Lidl sitzt aber in Deutschland!) Sie müssen einmal ganz konkret erklären: Welche Unternehmen betrifft diese Steuer? Diese Aussagen haben Sie in Ihrer Rede ganz bewusst unterlassen. Deshalb sage ich: Das ist Scharlatanerie, was Sie hier betreiben. Sie wollen eine Steuer senken und eine Gegenfinanzierung durch Profiteure. Sie sagen: Mehrwertsteuer auf null. Deshalb möchte ich von Ihnen gern wissen, welche Unternehmen mit welchen Gewinnen das gegenfinanzieren sollen. Recht herzlichen Dank. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Barth an Mikrofon 7. – Nun gibt es die Erwiderung an Mikrofon 1. Herr Kollege Brünler, bitte.

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Nico Brünler Die Linke

So ist es. Sehr gern, sehr geehrter Herr Präsident. – Die Mineralölkonzerne haben alle deutsche Tochterunternehmen, die hier tatsächlich verkaufen, und andere Länder, auch innerhalb der EU, machen uns das vor, Kollege Barth. Bei denen funktioniert es, schauen Sie es sich doch an. Warum soll es denn ausgerechnet bei uns nicht funktionieren? Nur weil Sie es nicht wollen, oder was? (Vereinzelt Beifall bei den LINKEN – Zurufe der Abg. André Barth und Frank Peschel, AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Erwiderung an Mikrofon 1. – Nun übergebe ich an die CDUFraktion, an Herrn Kollegen Pohle. Bitte schön, Herr Kollege.

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Ronald Pohle CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Brünler, um es vorwegzunehmen: Man kann alles tun, denken und fordern, nur sollte man stets eine auf die griechische Antike zurückgehende Weisheit im Hinterkopf behalten, die da lautet: „Was du tust, bedenke das Ende.“ Auf den ersten Blick erscheint der uns vorliegende Antrag zum Teil gut und gerecht. In schweren Zeiten, in denen Hunderttausende – wenn nicht Millionen – Menschen unter den Lasten der Inflation leiden, nehmen wir den Spekulanten ihren ergaunerten Gewinn und verteilen ihn unter den Bedürftigen. Das funktionierte hervorragend bei Robin Hood, aber edle Räuber sind im wahren Leben selten. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, vor dem ernsten Hintergrund der stetigen Teuerungen möchte ich mich mit diesem Antrag auf verschiedenen Ebenen auseinandersetzen. Ganz an der Oberfläche offenbart er, dass Sie nie wirklich in der sozialen Marktwirtschaft angekommen sind, und dies vermutlich auch gar nicht wollen. Bei jeder Krise wirken bei Ihnen nahezu die gleichen Instinkte: freundlich ausgedrückt: Umverteilung, weniger freundlich, aber konsequent zu Ende gedacht: Enteignung. Wohin es führt, wenn man das Ende eben nicht bedenkt, möchte ich heute nicht ausführen; die Älteren unter uns haben es schmerzlich erlebt. Sie fordern unter dem Deckmantel einer vermeintlichen Gerechtigkeit nichts anderes, als Händlern die Verfügungsgewalt über ihr Eigentum – nämlich ihre Ware – und darüber hinaus sogenannten Übergewinn durch Zusatzbesteuerung zu entziehen. Vor allem letztere Forderung ist nicht neu; sie wurde schon in der Folge der Corona-Epidemie und im Zusammenhang mit der exorbitanten Verteuerung der Energie erhoben. Historisch gab es eine solche Besteuerung im Ersten und Zweiten Weltkrieg, vor allem in den englischsprachigen Ländern, und auch derzeit versuchen sich EU-Staaten wie Italien, Spanien oder Ungarn daran. Nur setzt eine solche Besteuerung völlig falsche Akzente. Sie drückt das von mir eben erwähnte Misstrauen gegenüber der sozialen Marktwirtschaft aus. Erfolgreich – und daher mit Gewinn belohnt – agiert in einer funktionierenden sozialen Marktwirtschaft nämlich derjenige, der in der Gesellschaft bestehende Bedarfe deckt und somit zur Beendigung der Krise beiträgt. Das funktioniert nicht in jedem Einzelfall, in der Tendenz aber schon. Genau dieser Mechanismus macht unser Wirtschaftssystem so erfolgreich. Natürlich generieren Pharma-Unternehmen Gewinne, wenn sie Mittel zur Krankheitsbekämpfung in Mengen herstellen. Gleiches gilt für Rüstungsunternehmen, wenn sie uns ermöglichen, unsere Verteidigung sicherzustellen, und Gleiches gilt eben auch für Nahrungsproduzenten und Händler, wenn sie unsere Ernährung gewährleisten. Ihnen ihren Lohn dafür streitig zu machen heißt nichts anderes, als Fehlanreize zu setzen. Die solidarische Umverteilung von Teilen des Gewinns ist durch unser Steuersystem ohnehin gesichert; das ist seine vorrangige Aufgabe. Wer bestimmt denn überhaupt, wer im Besonderen von einer Krise profitiert und wie viel mehr ihm deshalb wegzunehmen ist? Das sind natürlich Sie, die allwissenden und omnipotenten linken Menschenfreunde und Politiker. Dabei vergessen Sie, dass Sie in der Regel nicht die Lösung, sondern Teil des Problems sind. Sehr geehrte Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich mich den Ursachen zuwenden. Inflation kann bekanntlich mehrere Ursachen haben. Sie kann nachfrage- oder angebotsseitig oder durch eine unkontrollierte Ausweitung der Geldmenge erzeugt werden. Besonders gefährlich wird sie in der Kombination dieser Faktoren. Betrachten wir den gegenwärtigen Preisauftrieb, stehen wir zunächst vor einer Kosteninflation. Vordergründig haben wir die weltweit wirkende Corona-Pandemie, und kurz darauf – bzw. fast zeitgleich – hat der russische Ukraine-Krieg zu einer Störung der Lieferketten und zu einer exorbitanten Verteuerung der Produktionsfaktoren geführt. (André Barth, AfD: Die Geldmenge ist schon vorher gestiegen, Herr Pohle! –

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Dirk Panter SPD

Die Inflation aber nicht!) Wäre das schon das ganze Problem, müssten wir noch warten, bis sich die Märkte wieder zurechtgeruckelt haben und Russland den Frieden wiederherstellt. Für die Zeit bis dahin könnten wir unsere Bevölkerung mit geeigneten Hilfspaketen entlasten und würden den sprichwörtlichen Silberstreif am Horizont sehen. Dem stehen zwei entscheidende Dinge entgegen: Der angebotsbedingte Preisauftrieb ist zum einen – aber keineswegs nur – durch Krankheit und Krise hervorgerufen worden, zum anderen wird Energie, einer der ganz maßgeblichen Produktions- und Mobilitätsfaktoren, wird in unserem Land seit langer Zeit bewusst verteuert, ohne dass an anderer Stelle signifikante Erfolge sichtbar wären. Ebenso verhält es sich mit dem Produktionsfaktor Arbeit. Er wird durch immer mehr Abgaben, die einen nicht zu sättigenden gesellschaftlichen Überbau auskömmlich finanzieren müssen, künstlich verteuert, ohne dass jene, die die Arbeit erbringen müssen – in der freien Wirtschaft tätige Arbeitnehmer und Arbeitgeber –, einen adäquaten Anteil davon erhalten würden. Der Staat erliegt der großen Versuchung und der Tradition, selbst Treiber der Inflation zu werden. Seine Ausgaben kennen nur eine Richtung: Die mangelnde Haushaltsdisziplin wird mit zu erwartenden Steuereinnahmen begründet. (Frank Peschel, AfD: Da hat er aber recht! – Interne Wortwechsel zwischen Dirk Panter, SPD, und den BÜNDNISGRÜNEN) Dabei ist nicht zu leugnen, dass Inflation die Steuereinnahmen natürlich bis zu einem bestimmten Grad beflügelt – und dies sowohl im Bereich der Verbrauchs- als auch der Lohn- und Einkommensteuer. Aber das ist süßes Gift. Es funktioniert bis zu einem bestimmten Punkt, dann kippt es. Wenn ein Staatshaushalt nicht mehr die Resilienz von Wirtschaft, Sicherheit und allgemeinem Wohlstand im Blick hat, sondern sich, dekadent handelnd, mit Wolkenträumereien, Experimenten und guten Ideen versucht, kann ausufernder Inflation nicht mehr angemessen begegnet werden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion, wenn Sie ernsthaft Bürger entlasten wollen, dann lassen Sie uns – gerade auch mit Blick auf die bestehenden Haushaltsverhandlungen – gemeinsam nach verzichtbaren Staatsausgaben in Einzelhaushalten suchen, nach verzichtbaren Ausgaben, wohlgemerkt, nicht nach Einsparungen bei Investitionen, Bildung oder Sicherheit. Wenn uns dies gelingt, gewinnen wir Mittel, die wir den Bürgern zu deren Entlastung nicht geben, sondern zurückgeben können – die Bürger haben sie uns ja erst zur Verfügung gestellt –; nötig wäre es auf jeden Fall. Ihre Feststellungen, die Entwicklung der Preise und der Einkommen betreffend, sind durchaus zutreffend und ernst zu nehmen. Im laufenden Monat wird sich die Inflationsrate im Vergleich zum Vorjahresmonat auf 7,9 % erhöht haben, im Vergleich zum Vormonat werden die Preise um weitere 0,9 % gestiegen sein. Hierbei möchte ich Ihnen bei Ihrem Antrag inhaltliche Unterstützung gewähren: Der Durchschnitt ist – wie bei der Kuh, die im als durchschnittlich bezeichneten Teich ersäuft – bei den individuell verteuerten Produkten auch nicht wirklich hilfreich. Laut Statistischem Bundesamt sind beispielsweise Butter um 20,4 %, Speiseöl um 28,9 % oder Mehl um 22,5 % im Vergleich zum Vorjahr teurer geworden. Auf Haushalte mit geringem Einkommen schlägt diese Teuerung zudem deutlich stärker durch. Da ich aus der Großstadt mit dem geringsten Durchschnittseinkommen in Sachsen komme, weiß ich besonders gut, wovon ich rede. Allerdings bedarf es bei einer nicht zu kalkulierenden Entwicklung Ruhe und Zuversicht statt Aktionismus und Revolution. Bis dahin sollten wir mit den Entlastungspaketen, die der Bund geschnürt hat, zufrieden sein, auch wenn diese nur auf Pump finanziert sind und damit dem steuerzahlenden Bürger zu irgendeinem viel späteren Zeitpunkt wieder in Rechnung gestellt werden müssen – uns sicherlich nicht mehr, aber unseren Enkeln und Urenkeln. Sie werden auch sicher nicht nach Möglichkeiten der Haushaltskonsolidierung suchen. Sie werden vielmehr nach immer mehr konsumtiven Ausgaben rufen, so wie wir es von Ihnen gewohnt sind. Zur Gegenfinanzierung werden Sie dann wieder und wieder Ihre alten, historisch gescheiterten sozialistischen Enteignungsrituale propagieren, anstatt leistungswilligen Bürgern Leistungsanreize zu setzen. Das ist mit uns nicht zu machen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!) Ihren Antrag lehnen wir ab. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Herr Gebhardt, wir haben morgen dazu noch eine Debatte. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Insofern ist zu dem Punkt zunächst einmal alles gesagt. Danke. (Beifall bei der CDU – Zuruf von der AfD: Herr Pohle war klasse!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Pohle sprach für die CDU-Fraktion. – Nun spricht für die AfDFraktion Herr Kollege Barth.

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André Barth AfD

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Lieber Herr Gebhardt, noch einmal danke, dass Sie das Thema Inflation heute hier ins Haus getragen haben. Bevor ich anfange, möchte ich erst einmal etwas zu Herrn Brünler anmerken. Herr Brünler, Sie haben gesagt, es gebe keine allgemeine Inflation, sondern wir sehen eine von Lebensmittel- und Strompreisen entkoppelte Inflation. Das haben Sie wortwörtlich gesagt. Ich sage: Ja, in den letzten zwei Monaten sind die Lebensmittelpreise im Vergleich zu anderen Verbrauchspreisen deutlich stärker angestiegen. Auch die Energiepreise sind in letzter Zeit deutlich stärker angestiegen. Wenn wir uns die Inflationsentwicklung in Deutschland aber langfristig anschauen, so haben wir in bestimmten Bereichen – ich sage einmal Aktienmarkt, Kunstmarkt, Anlagemarkt, Immobilienmarkt – schon ziemlich lange inflationäre Tendenzen, und von diesen inflationären Teilmärkten hat sich die Inflation langsam in den Kernbereich unserer täglichen Lebensmittel, die wir einkaufen, durchgesetzt. Ich sage Ihnen auch: Ja, es ist möglich, die Mehrwertsteuer für Lebensmittel auf null Prozent zu senken. Die Verbraucher belasten die Anstiege von 20 oder mehr Prozent für Butter, Eier und Mehl. Hier sollte die Politik etwas tun. Wenn wir uns aber Ihren Antrag in der Gesamtheit anschauen, komme ich zu dem Ergebnis – ich sage es einmal ganz platt –: Das ist sozialistische Umverteilungspolitik, wie wir sie im real existierenden Sozialismus erlebt haben. Was wir brauchen, ist ein gesamtheitlicher Ansatz, wie wir vor dem Entstehen einer Lohnpreisspirale die Inflation wirksam bekämpfen können. (Beifall bei der AfD) Da kann ich Ihnen sagen, wir hatten letztes Mal hier einen relativ umfassenden Antrag nach dem Prinzip: Wir erhöhen nicht die Bruttolöhne, wir tun aber alles dafür, dass mehr Netto im Portmonee beim Arbeitnehmer bleibt und dass auch Pendler und Ähnliche entlastet werden. Wenn wir diesen Grundsatz unseres Antrages mit den speziellen Forderungen, die Sie heute gerechtfertigterweise vortragen – ich nehme Ihre Gegenfinanzierung einmal davon aus, mit dem Tafel-Problem, Herr Brünler, haben Sie auch recht, das sage ich seit einem halben Jahr hier in jeder Rede, dass die Tafeln in Plauen und Zwickau überlastet sind –, wenn wir also unseren AfD-Antrag mit Ihren Teilforderungen im Lebensmittelbereich ergänzen würden, dann könnten wir daraus einen noch besseren Antrag machen. Aber, lieber Herr Brünler, Sie haben unseren Antrag letztens hier im Hause abgelehnt und kommen jetzt sozusagen ganz engspurig, schmalspurig mit Verbraucher-SternchenInnen. Die sollen entlastet werden. Über den Gender-Stern schaue ich einmal hinweg. (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Tschender, nicht gender!) Ich sage „gender“, das klingt besser als tschender. Da bin ich heute ganz großzügig, wir reden über den Inhalt. Wenn Sie meinen, dass Sie mit einem so schmalen Antrag die Inflation effizient bekämpfen können, Herr Gebhardt, da habe ich Sie etwas intelligenter eingeschätzt, muss ich ehrlich sagen. (Beifall bei der AfD) Ich nehme Ihnen das wirklich nicht ab. Ich will Ihnen einmal ein Beispiel nennen. Herr Gebhardt, wir stellen uns jetzt einmal eine Tüte Mehl vor, (Zurufe von den LINKEN) die irgendwann im Kaufland, im Netto, bei EDEKA, egal wo, im Regal steht. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Welche Sorte? –

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Valentin Lippmann GRÜNE

Wie schwer? 500 Gramm?) – Ein Kilo, Herr Lippmann! Ein Kilo abgepackt, ganz gewöhnliches Mehl. – (Zurufe von den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN) Was muss dafür alles getan werden, Herr Lippmann? Es muss zunächst erst einmal der Acker mit einem landwirtschaftlichen Gerät gepflügt werden. Das wird mit Diesel oder Benzin angetrieben. (Unruhe) Dann muss das Getreide gesät werden. Dafür gibt es Saatmaschinen, die auch wieder Diesel oder Benzin verbrauchen. Zwischendurch, wenn das überhaupt noch erlaubt ist, darf in Sachsen noch gedüngt werden. Da fährt auch wieder eine Maschine über das Feld, und schlussendlich kommt dann auf dem Feld eine Erntemaschine zum Einsatz, die das Getreide aberntet. Das erfolgt alles maschinell. Das erfolgt alles mit Maschinen, die Diesel verbrauchen. (Zuruf des Abg. Thomas Thumm, AfD) – Das Pestizid lassen wir einmal weg, Herr Thumm. Es geht im Moment mehr um den Diesel und um Energie. – Auch der Weitertransport zur Mühle erfolgt nicht mit irgendwelchen geförderten Lastenfahrrädern aus dem Landeshaushalt, (Beifall bei der AfD) sondern immer noch mit Lkws. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Die fahren mit Diesel!) Die fahren zumeist mit Diesel, und dann erfolgt das Mahlen in der Mühle in einem großen Mahlwerk, das mit Strom angetrieben wird, vielleicht sogar aus Wasserkraft. Ich weiß es nicht. Das wäre ein sehr günstiges Beispiel. Dann gibt es dort eine Abpackmaschine, die wieder mit Strom – egal, woher der Strom kommt – arbeitet. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Dann wird das auf Paletten geladen, und die Paletten werden wieder mit einem Lkw, der mit Diesel angetrieben wird, (Zuruf des Abg. Ronald Pohle, CDU) letztendlich in die Kaufhalle gefahren, Herr Gebhardt, wo Sie das Mehl kaufen wollen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Die gehen erst noch zum Großhändler! Den haben Sie vergessen!) Jetzt habe ich also sozusagen diesen Kreis für Sie rundgemacht. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nee!) Deshalb sage ich Ihnen: (Starke Unruhe) Mit einem Lastenfahrrad bekommt man nicht genug Mehl weg. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aber ich könnte ja hinfahren!) Haben Sie etwa einen Antrag auf ein gefördertes Lastenfahrrad gestellt, Herr Gebhardt? (Beifall bei der AfD – Marco Böhme, DIE LINKE: Ich habe eins ohne Förderung bekommen!) Was ich Ihnen eigentlich damit sagen will, ist, dass Energie- und Kraftstoffpreise im Wesentlichen die Einkaufspreise der Händler und damit die Verkaufspreise bestimmen. Deshalb ist der Ansatz, den wir als AfD-Fraktion gewählt haben, vor allen Dingen in diesem Bereich steuerlich zu entlasten, letztendlich sehr gut für die Lebensmittelpreise. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ihr wollt den Dieselkraftstoff abschaffen. Das macht Ihr gut!) Wir wollten mit unserem Antrag die allgemeine Mehrwertsteuer von 19 auf 17 % senken (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) und spezielle Steuern für Energie-, Brenn-, Heiz- und Kraftstoffe auf 7 % senken. Jetzt habe ich hier so viel gesagt: Diesel, Strom, Energie. Das wäre alles nur noch halb so teuer. Könnten Sie sich vorstellen, dass das Mehl mit unserem Antrag auch billiger geworden wäre und wir sozusagen Ihren Antrag heute gar nicht gebraucht hätten, (Zuruf von der AfD: Genau!) wenn Sie beim letzten Mal unserem Antrag zugestimmt hätten? (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Das wollte ich hier nur einmal deutlich vor Augen führen. (Unruhe – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Jetzt haben Sie uns aber ganz schön viel Mehl in die Augen gestreut!) – Nein, Herr Gebhardt, ich habe nur versucht, Ihnen das auf einem einfachen Niveau – Grundschule, sage ich einmal – in einem Bild darzustellen, damit Sie sehen können, in jedem Lebensmittel steckt unwahrscheinlich viel Energie – der Landwirtschaftsminister hat dazu vorhin auch einige Ausführungen gemacht –, dass wir nicht einfach nur die Mehrwertsteuer von Lebensmittelpreisen, sondern dass wir uns allgemein über die Energiekosten in unserem Land unterhalten sollten. Jetzt noch einmal zu dem Prinzip „Mehr Netto vom gleichen Brutto“. Unser Antrag beinhaltete auch, den Grundsteuerfreibetrag von 10 000 auf 12 600 Euro zu erhöhen. Insbesondere hätte das Geringverdiener unmittelbar entlastet; das ist auch eine Wählergruppe, die Sie in der Vergangenheit (Zuruf des Abg. Dirk Panter, SPD) in Ihrem Fokus hatten. Aber letztendlich haben Sie unseren Antrag abgelehnt. Jetzt will ich mich noch mal mit der Übergewinnsteuer, die Sie hier anführen, auseinandersetzen. (Dirk Panter, SPD: Ist noch so viel Redezeit?) – Also, es sind noch 17:26 Minuten, Herr Panter. Ich sage das, damit Sie sich schon darauf einrichten können. (Sören Voigt, CDU: Gib es zu Protokoll! –

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Dirk Panter SPD

Irgendwann bekommen Sie alles zurück! – Unruhe) Zu Übergewinnsteuern: Ich kann mich erinnern, dass Herr Lippmann mir letztens Geschichtsvergessenheit vorgeworfen hatte, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Was?) als ich Ihnen hier erzählt habe, dass im Jahr 1923 die Fahrpreise (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) der Straßenbahn über diese Brücke da drüben angestiegen sind. Herr Gebhardt, Sie haben noch weiter mit Ihrer Fraktion zurückgeschaut. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Echt?) – Ja, ja. – Die Übergewinnsteuer ist, wenn ich es richtig weiß, als Folge des Ersten Weltkriegs vornehmlich in England, in USA und in Frankreich eingeführt worden. (Zuruf von der CDU: Die Redezeit! Kommen Sie mal auf den Punkt!) Das ist also ein historisches Relikt, dessen Funktions- und Wirkungsweise zumindest in den USA als sehr zweifelhaft eingeschätzt worden ist. Die Steuer ist dort auch zweieinhalb Jahre später wieder abgeschafft worden. Jetzt möchte ich etwas zu Profiteuren der Inflation sagen. Ich fange einfach mal mit Ölunternehmen an. BP – British Petrol – ist ein ganz großes Ölunternehmen. Sie können sich vielleicht daran erinnern, dass wir in der Coronakrise im ersten Lockdown einen Dieselpreis an Tankstellen von teilweise unter einem Euro hatten. Die Firma BP hat ihren Aktionären in dieser Zeit auch eine Dividende gezahlt. Aber die Dividendenzahlung wurde dadurch gewährleistet, dass BP in diesem Zeitraum ungefähr – ich habe es mir aufgeschrieben – 30 Milliarden Euro Neuverschuldung eingegangen ist. Ja, BP profitiert jetzt extrem von gestiegenen Rohölpreisen. BP nutzt aber dieses Geld jetzt einerseits dazu, die Verbindlichkeiten am Kapitalmarkt zurückzuführen und andererseits Investitionen in Förderanlagen und Ähnliches zu tätigen, die in den letzten zwei Jahren letztendlich aufgrund eines zu niedrigen Ölpreises unterlassen worden sind. Das, was Sie als sozialistische Umverteilerpartei natürlich mit Ihrem Verstand überhaupt nicht einschätzen können, ist, (Heiterkeit bei der AfD –

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Rico Gebhardt Die Linke

Was?) dass es schwankende Umsätze und Unternehmensgewinne gibt. Das schwankt mitunter. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das hat schon Marx im „Kapital“ aufgeschrieben!) Es ist – – Dann haben Sie es aber nicht richtig gelesen, Herr Gebhardt, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Doch!) oder nie verinnerlicht. – Was ich Ihnen also sagen will, ist, dass die Gewinne, die heute in den Ölunternehmen entstehen, auch dazu dienen, die in der Coronakrise aufgenommenen Verbindlichkeiten zurückzuführen. Ich kann Ihnen ein anderes Beispiel nennen. Sie hätten auch in der Coronakrise aufstehen und sagen können, beispielsweise sei Netflix ein Profiteur gewesen. Es gab viele (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) kommen natürlich an Gewinne von Netflix schlecht heran. Da gibt es keine Steuer – – (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ist belegbar!) – Das habe ich sofort verstanden. Schön, dass Sie aufpassen. Sie sind auf mein Fakebeispiel vorbereitet. Aber es hat sich auch keiner hingestellt und gesagt, die Firma profitiere jetzt extrem. Die Firma leidet im Moment extrem, (Heiterkeit und Zurufe von den LINKEN) weil das Umsatz- und Gewinnwachstum von Netflix jetzt nach der Pandemie extrem stagniert und der Börsenkurs, wenn ich es richtig im Kopf habe, um mehr als 30 % gefallen ist. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Um mehr als 35 %!) – Herr Lippmann, sind Sie etwa investiert, weil Sie das so genau wissen? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das habe ich gelesen!) – Nein, es können auch 35 % sein. Deshalb sage ich Ihnen: Wir müssen alles zusammen und miteinander denken. (Nico Brünler, DIE LINKE: Die Frage ist, ob man sich Netflix leisten kann!) – Das kostet, glaube ich, 7,99 Euro. Sie können – so war es bisher – sogar noch das Kennwort im ganzen Haus weitergeben. Es würde Ihnen bisher nichts passieren. (Dirk Panter, SPD: Jetzt aber! – Unruhe) – Bisher würde Ihnen dabei nichts passieren, das habe ich in der Zeitung gelesen, Herr Panter. (Heiterkeit – Dirk Panter, SPD: Das habe ich in der Zeitung gelesen!) – Ja, ich zeige Ihnen den Zeitungsartikel. (Dirk Panter, SPD: Glauben Sie nicht alles, was in der Zeitung steht! –

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Valentin Lippmann GRÜNE

Machen Sie jetzt im Sächsischen Landtag eine Werbeveranstaltung, eine QVC-Debatte? – Unruhe – Glocke des Präsidenten) – Nein, Herr Lippmann, ich wollte Ihnen nur die Sachzusammenhänge darstellen und wie global das alles ist und wie schmalspurig der Antrag der LINKEN hier die Inflation bekämpfen will. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ich soll mir Netflix kaufen, damit ich alles verstehe?) – Herr Gebhardt, nein. (Unruhe) Herr Gebhardt, wer ist denn der größte Profiteur jetzt in der Inflation? Kennen Sie den? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie werden uns das jetzt bestimmt erzählen!) – Ich versuche, Ihnen das zu erzählen. Sie kennen die Mai-Steuerschätzung? (Dirk Panter, SPD: Na klar!) – Herr Panter, Sie kennen die. 220 Milliarden Euro Steuermehreinnahmen werden auf Bundesebene erwartet. Bereits im Jahr 2025 ist mit Gesamteinnahmen im Bund und auf kommunaler Ebene in Höhe von mehr als einer Billion Euro zu rechnen. (Zuruf des Abg. Thomas Thumm, AfD – Unruhe) Herr Gebhardt, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja?) in dieser Situation brauchen wir nicht noch mehr Steuern, (Zuruf des Abg. Nico Brünler, DIE LINKE) auch keine Umverteilungsteuer, keine Gewinnabführungsteuer, keine Reichensteuer, sondern wir als Partei fordern einfach nur eine steuerliche Entlastung auf breiter Front. (Unruhe) – Es sind noch 11:04 Minuten, Herr Panter. (Heiterkeit bei der AfD – Dirk Panter, SPD: Oh!) Wir fordern als AfD, meine Damen und Herren, (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) eine breite steuerliche Entlastung auf einer breiten Front. Und ja, Herr Gebhardt, man kann auch darüber nachdenken, die Lebensmittel zwischendurch mit 0 % Mehrwertsteuer zu belasten. Aber man muss vor allem daran denken, dass der durchschnittliche Deutsche mit zwei Kindern, der früh um 6 Uhr aufsteht, von mir aus 30 Kilometer zur Arbeit fährt, vorher noch in Kinderkrippe und Kindergarten vorbeifährt (Unruhe) und die Ehefrau am Nachmittag die Kinder wieder abholt, weil sie etwas eher von der Arbeit zurückkommt, (Dirk Panter, SPD: Ja, ja!) dass wir diese durchschnittliche Familie – ich sage jetzt nicht mehr deutsche Familie, sondern ich sage, die Familie, die in Deutschland lebt, Herr Panter, (Heiterkeit bei der AfD) um es Ihnen angenehmer zu gestalten, (Zuruf des Abg. Dirk Panter, SPD) dass wir diese Menschen, die Leistungsträger in unserer Gesellschaft sind, (Dirk Panter, SPD: -trägerinnen!) – und Leistungsträgerinnen, das ist die Ehefrau, da haben Sie recht –, die sich vielleicht noch ehrenamtlich engagieren, (Unruhe) dass wir diese Menschen effizient entlasten (Beifall bei der AfD) und dass wir denen die Last der Inflation, soweit wir das Politiker überhaupt können, aus der Hand nehmen. Deshalb sage ich immer: Machen Sie sich unseren Antrag zu eigen. Herr Panter, ich weiß: Die Forderungen, die Ihnen nicht gefallen, die streichen Sie einfach. (Dirk Panter, SPD: Ja!) Wir sind ganz tolerant. Dann bringen Sie den hier als SPDHaushaltspolitiker ein. Wir würden dem Antrag dann zustimmen. Wenn Herr Gebhardt seinen Antrag noch ein wenig vernünftiger darstellt, können Sie das auch noch ergänzen, und dann machen wir als Landtag von links bis zu unserer Seite (Sören Voigt, CDU: Nee, nee!) einmal eine ordentliche Aufforderung an die Bundesebene, dass endlich in unserer Bundesrepublik nicht nur homöopathische Dosen der Inflationsbekämpfung ausgegeben werden, sondern dass wir uns endlich darum bemühen, bis zur Entstehung einer Lohnpreisspirale die Steuermehreinnahmen zum großen Teil an Leistungsträger und Bedürftige zurückgeben können. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Wenn wir das mit einem Inflationsantrag erreichen, dann macht. Da muss ich Ihnen sagen, Herr Gebhardt: Auf einer Skala von 1 bis 10 würde ich unserem Antrag vielleicht die Note 8 geben, (Dirk Panter, SPD: Oh! Ja, ja, genau!) aber Ihnen zwischen 1 und 2. (Zuruf von der SPD: Jetzt fängt es an zu stinken vor lauter Eigenlob!) Recht herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Auf Herrn Kollegen Barth folgt jetzt für die BÜNDNISGRÜNEN Frau Čagalj Sejdi. Bitte, Frau Kollegin, Sie haben das Wort. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

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Petra Čagalj Sejdi GRÜNE

Vielen Dank. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Da kommt jetzt die Sonne zurück, wenn Sie reden!) Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem wir jetzt arg abgeschweift sind, möchte ich noch einmal auf den Punkt des Eigentlichen kommen. Ich zumindest habe diesen Antrag so verstanden, dass er sich vor allem wieder mit dem Thema Armutsbekämpfung beschäftigt – was wir auch in der letzten Plenarsitzung schon thematisiert haben. Wie beim letzten Mal habe ich auch heute wieder anzumerken, dass dies natürlich ein Anliegen ist, das auch uns BÜNDNISGRÜNEN sehr am Herzen liegt und uns sehr beschäftigt. Aber wenn wir Armut grundlegend bekämpfen wollen, ist das eben ein Anliegen, das wir in erster Linie auf Bundesebene angehen müssen. Ganz besonders, was Ihre steuerpolitischen Ideen angeht, muss man einfach sagen: Im Landtag wird keine Steuerpolitik betrieben; das ist Bundespolitik. Darüber können wir hier zwar gut diskutieren und vielleicht auch sehr lange sehr viele Ausschweifungen machen; aber letztendlich ist es ein Thema, das wir zwar andiskutieren können und zu dem wir vielleicht Initiativen starten können, aber wir sind nur eines von 16 Bundesländern, das vielleicht im Bundesrat eine Stimme abgeben kann. Wir können hier aber keine endgültigen Entscheidungen treffen. Umso spannender wäre es aus meiner Sicht gewesen, die Haltung der Staatsregierung zu hören. Aber deren Stellungnahme wollten Sie ja leider nicht abwarten, sondern Sie wollten den Antrag gleich heute hier behandeln. Schade aus meiner Sicht, aber na gut. Auch wenn viele Punkte hier im Landtag heute an die falsche Adresse gehen, möchte ich doch auf einige bundespolitische Themen eingehen. Ein Punkt, den wir jetzt schon sehr oft gehört haben, ist die Mehrwertsteuer. Grundsätzlich, finde ich, ist es eine gute Idee, die Mehrwertsteuer zu senken. Ich finde auch den Gedanken, die Verbraucher hiermit zu entlasten, sehr ehrenwert. Ich habe nur Bedenken an dieser Stelle, weil wir Unternehmer nicht dazu verpflichten können, die gesenkte Mehrwertsteuer so auch an die Kunden weiterzugeben. Ein Unternehmer kann den Preis für sein Produkt, das er verkauft, selbst bestimmen. Ob das Brot, der Käse, die Wurst dann auch entsprechend günstiger weiterverkauft werden oder nicht, dafür haben wir keine Handhabe und keine Regelung. Ich befürchte, dass eine Mehrwertsteuersenkung eben anderen Menschen in die Tasche spielen würde. Darüber sollten wir, glaube ich, etwas genauer nachdenken. Wie im letzten Plenum mag ich auch heute einfach noch einmal deutlich machen, dass ich in unsere Bundesregierung großes Vertrauen habe. Wir konnten schon gute Bemühungen sehen, Armut zu bekämpfen. Es wurden bereits verschiedene Entlastungspakete verabschiedet. Man muss auch nicht verschweigen, dass das natürlich erst einmal nur ein Schritt ist, der gemacht wurde. Deutlich wichtiger und ein großer Schritt wäre zum Beispiel eine Anhebung der Hartz-IV-Sätze, besonders wenn wir an die Inflationsraten denken. Da ist es wichtig, dass wir im Bund eines Tages vielleicht in der Lage sein werden, unterjährig anzuheben. Wir haben jetzt die Entlastungspakete von 200 Euro, aber auch hier darf man natürlich nicht verschweigen: Es ist ein kleiner Schritt, dem noch viele Schritte folgen müssen. Genauso ist es mit dem im Bund beschlossenen Sanktionsmoratorium. Kleine Schritte, größere Folgen – aber das braucht eben seine Zeit. Auch das Thema bundesweite Abgabepflicht für Lebensmittel an Lebensmittelverteilstationen ist eine gute Idee, aber „bundesweit“ sagt eben schon, dass wir das im Bund entscheiden müssen. Nichtsdestotrotz steht meines Wissens das SMEKUL bereits in Kontakt mit sächsischen Initiativen und auch in regem Austausch dahin gehend, wie man helfen und unterstützen kann. Damit sind wir schon bei der Landespolitik. Die Tafeln sind ein wichtiges Thema. Auch wir GRÜNEN haben in den letzten Wochen häufiger mit verschiedenen Tafeln gesprochen und festgestellt: Die Probleme, die hier vorliegen, sind nicht immer die gleichen. Die einen sprechen davon, dass ihnen die Lebensmittel fehlen, den anderen fehlen Ehrenamtliche. Dies ist zum Beispiel ein Punkt, an dem wir im Land ansetzen könnten: mit einer besseren bzw. noch stärkeren Unterstützung von Ehrenamtlichen, einer aufstockenden Ehrenamtsförderung, zum Beispiel im Bereich „Wir für Sachsen“. Das wäre etwas, wo wir ansetzen könnten und was wir als GRÜNE gut finden würden. Ein anderer Punkt, der uns GRÜNEN sehr wichtig ist und womit wir Verbraucherinnen und Verbraucher bzw. Familien in Sachsen gut entlasten könnten: beim Mittagessen in Kitas und in Schulen. Es ist zu erwarten, dass mit den steigenden Lebensmittelpreisen auch die Preise für das Mittagessen steigen werden. Es ist die Rede von circa 2 Euro Steigerung bei den Mittagessen in Hort und Kita. Das wird bedeuten, dass sich wahrscheinlich bald auch Familien, die eigentlich durchschnittlich gut verdienen, das Mittagessen für ihre Kinder im Hort so nicht mehr leisten können. Es steht auch zu befürchten, dass diese Familien ihre Kinder dann vielleicht nicht mehr unbedingt in den Hort, in die Kita schicken. Damit treten dann auch weitere Probleme auf. Hier möchte ich mich auch an das SMS wenden. Es ist zumindest unser bündnisgrüner Wunsch, dass wir uns Gedanken über Lösungsansätze machen, wie wir dort vielleicht entlasten und helfen können in Sachsen. All das sind Dinge, die wir auf Landesebene tun können. Aber es ist eben nur die Bekämpfung von Symptomen. Die wirkliche Armutsbekämpfung muss bundesweit geschehen. Armut muss bundesweit vermieden werden. Aber auch dabei müssen wir im Blick haben, dass unsere jetzige Bundesregierung nicht ad hoc alles das rückgängig machen kann, was in den letzten Jahren falsch gelaufen ist. Eine wirkliche und nachhaltige Armutsbekämpfung braucht eben leider auch ihre Zeit. Danke schön. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Wir hörten Frau Kollegin Čagalj Sejdi. Jetzt spricht für die SPD-Fraktion Herr Kollege Panter zu uns.

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Dirk Panter SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin der Kollegin Čagalj Sejdi sehr dankbar, dass sie die Debatte gerade etwas versachlicht hat. Nach dem kabarettistischen Beitrag von Herrn Barth, der gar nicht gemerkt hat, dass dies Kabarett war, war das bitter nötig. Wir sprechen hier jetzt zum vierten Mal in Folge im Plenum (Die Deckenbeleuchtung im Plenarsaal flackert kurz.) – jetzt geht hier langsam, aber sicher das Licht aus; Energiesparen geht alle an! – über das Thema Inflation. Das ist eine wichtige Debatte, gar keine Frage. Schade daran ist nur, dass uns im Freistaat da doch die Handlungsoptionen fehlen. Das zeigt auch der vorliegende Antrag; denn agiert wird hier vor allem im Bund. Dort passiert ja auch etwas. Heute wurde der Tankrabatt angesprochen, über den man sicherlich trefflich streiten kann. Ferner gilt ab heute das 9-Euro-Ticket, das offenbar schon zu sehr vollen Zügen führt. Die EEG-Umlage wird abgeschafft. Es werden schon viele andere Maßnahmen im Bund ergriffen. Darüber, ob das ausreicht, können wir diskutieren, keine Frage. Ob das dazu wirklich der richtige Ort ist oder ob wir uns hier nicht mit anderen Sachen beschäftigen sollten – nun gut, das bleibt dahingestellt. Ich möchte kurz auf die Einzelaspekte eingehen, auch wenn sie schon angesprochen wurden. Sie sprechen als Fraktion DIE LINKE eine Mehrwertsteuerabsenkung bei Lebensmitteln auf 0 % an. Ist es wirklich sinnvoll, noch einen dritten Mehrwertsteuersatz einzuführen, die Komplexität in diesem Bereich noch einmal zu erhöhen, das Ganze aber wenig zielgerichtet anzugehen und vielleicht der Gefahr auszusetzen, dass es sehr teuer wird? Und die Wirkung aber vielleicht nicht erzielt wird? Ich bin mir da nicht ganz sicher. Da würde ich mir eher wünschen, dass wir einmal eine umfassende Einkommensteuer- und Mehrwertsteuerreform angehen. Das wurde beispielsweise auch von der Partei des Bundesfinanzministers schon gefordert. Ich bin mir sicher, diese Bundesregierung würde sich, wenn sie nicht andere Probleme hätte, mit so etwas beschäftigen. Aber es bleibt eben ein Bundesthema, auf das wir hier nur relativ wenig Einfluss haben. Ähnlich geht es mir mit der Übergewinnsteuer – interessanter Aspekt, gar keine Frage. Jetzt gibt es da verschiedene Varianten. Man kann Renditen besteuern, man kann Gewinn bzw. Umsatz besteuern. Das Beispiel Italien zeigt, dass es eine Übergewinnsteuer auf den Umsatz geben kann. Wir haben das jetzt in der Coronakrise ja mit Blick auf Amazon gesehen. Das alles ist machbar; das kann man tun. Aber wenn man es tut, dann sollte man es halt auch konkret tun. Dann braucht man auch ein konkretes Beispiel; denn es gibt da sehr vielfältige und sehr unterschiedliche Modelle. Außerdem bleibt es dabei: Auch das ist ein Bundesthema. Deshalb noch einmal zu der Frage: Was können wir hier dafür tun, außer dieser Symbolik? Ich bin da ein kleines bisschen ratlos. Symbolik ist schön und recht, aber wir wollen ja konkret (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Mindestlohn!) gerne auch in diesem Landtag Dinge beschließen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ich habe gar nichts dagegen! Es geht um die Argumentation!) Was der Bund zum Beispiel auch in diesem Bereich tut, was wir nicht vergessen dürfen, ist – und das finde ich besonders wichtig, darüber haben wir ja auch schon einmal debattiert – die globale Mindestbesteuerung. Das ist ein Punkt, den wir dringend brauchen. Diesbezüglich wünschen wir uns sicherlich noch mehr vom Bund. Jetzt kommt Drittens: Das Verbot, dass Lebensmittel weggeworfen werden. Ich halte das wirklich für einen interessanten Aspekt. Doch es bleibt dabei. Auch das ist eine Bundesangelegenheit. Wir können das bei uns schlecht regeln. Ich finde es auf jeden Fall diskussionswürdig, genauso wie den vierten Punkt. Hierbei geht es um die Unterstützung der Tafeln. Das ist wiederum etwas, worüber wir diskutieren können. Das kann man machen. Diese sind bisher völlig spendenfinanziert. Sie haben in der Tat natürlich auch deutliche Preissteigerungen und Logistikprobleme. Darüber lässt sich diskutieren. Dazu haben wir in den nächsten Monaten auch die Möglichkeit. Denn das ist ein landespolitisches Thema. Die anderen Themen sind aber leider Gottes symbolisch. Selbst wenn interessante Teilaspekte darin enthalten sind, ist unserer Meinung nach der Adressat schlicht und ergreifend falsch. Es greift zu kurz. Was wir diskutieren sollten, sind Dinge, die wir wirklich ganz konkret in Sachsen angehen können. Kollegin Čagalj Sejdi hat zum Beispiel das Kita-Essen angesprochen, das ich für einen interessanten Aspekt halte. Die Tafeln kommen bei Ihnen im Antrag vor. Was wir als SPD-Fraktion immer sagen, ist, dass wir sicherstellen und darüber diskutieren müssen, dass wir auch in Zukunft in diesem Land klug investieren. Klug investieren, damit die sächsische Wirtschaft gute Voraussetzungen hat. Mit diesen guten Voraussetzungen haben wir als Haushaltsgesetzgeber die nötigen Spielräume, damit wir in guten wie in schlechten Zeiten den Menschen in diesem Land ein gutes Leben garantieren und sie unterstützen können, wenn es nötig ist. Das ist ein Gebot der Stunde. Darüber sollten wir diskutieren. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Mit Herrn Kollegen Panter sind wir am Ende unserer Runde angekommen. Gibt es aus den Fraktionen heraus weiteren Gesprächsbedarf? – Bitte, Kollege Brünler für die einbringende Fraktion DIE LINKE.

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Nico Brünler Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Bevor ich jetzt in einer zweiten Runde noch einmal auf den zweiten Teil unserer Forderungen eingehe, konkret bezogen auf die Tafeln – meine Vorredner haben schon darüber gesprochen – will ich zumindest auf die vorherigen Redner insofern eingehen, dass ich zu den Äußerungen des Kollegen Pohle gern etwas sagen möchte. – Da sitzt er. Die Frage ist doch gar nicht, ob wir als Fraktion DIE LINKE in irgendeiner Art und Weise Verdienste der Unternehmer bezweifeln oder ihren verdienten Lohn vorenthalten wollen. Das ist überhaupt nicht die Frage, worum es hier geht. Wenn wir erleben, dass sich Energiepreise erhöhen, ohne dass die Rohstoffkosten in gleichem Maße gestiegen sind, ohne dass die Produktionskosten gestiegen sind im gleichen Maße, ohne dass die Nachfrage in irgendeiner Art und Weise gestiegen ist und ohne dass irgendwelche zusätzlichen staatlichen Abgaben auf eine Preissteigerung hingewirkt haben, dann können Sie doch nicht ernsthaft von funktionierenden Märkten sprechen, sondern da haben wir ganz einfach Krisengewinne, die nichts mit unternehmerischer Leistung zu tun haben, sondern ganz einfach mit Marktmacht. Wenn Sie tatsächlich das Hohelied auf funktionierende Märkte singen, dann muss Ihnen doch eigentlich eine Marktmacht, die in der Lage ist, funktionierende Marktmechanismen auszuhebeln, tief in Ihrem Herzen ein Greuel sein. Nur darum geht es uns hier. Jetzt schauen Sie mich an. (Zuruf und Beifall des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) – Hervorragend! Hervorragend! Meine Vorredner hatten nach der kurzen Erwiderung auf Kollegen Pohle angemahnt, wir sollten uns vielmehr auf das konzentrieren, was wir auf Landesebene erreichen können. Ich hatte es Ihnen schon gesagt, zum Beispiel hat das Land Bremen im Bundesrat – ja, einen Antrag gestellt, so etwas kann ruhig auch einmal aus Sachsen kommen; unterm Strich mehr als ein symbolischer Wert. (Dirk Panter, SPD: Die nächste Symbolik!) Schauen wir einmal auf die Landesebene. Wenn wir steigende Lebensmittelpreise und steigende Lebenshaltungskosten haben, dann ist das nicht zuletzt einer der Gründe, warum die Zahl der Menschen, die aufgrund geringerer Einkommen ihre Lebensmittel von den Tafeln beziehen müssen, in den letzten Wochen drastisch gestiegen ist. In vielen Orten haben die Tafeln inzwischen einen Aufnahmestopp verhängt, weil sie an ihren Kapazitätsgrenzen angekommen sind. Nun muss ich aus linker Sicht zunächst erst einmal grundsätzlich sagen, dass wir nicht glauben, dass Tafeln oder andere auf Almosen basierende Umverteilungssysteme ein würdiger Teil der sozialen Absicherung sind – im Gegenteil. Die Tatsache, dass eine wachsende Anzahl von Menschen abhängig von solchen Einrichtungen ist, ist in unseren Augen ein Skandal. Wenn Mitarbeiter von Sozialämtern schon in einer fast hilflosen Situation Hilfesuchende fragen, ob sie es denn schon einmal an der Tafel probiert haben, dann ist eigentlich die Tatsache, dass es solche Einrichtungen in unserem Land gibt und geben muss, nach meinem Dafürhalten und nach dem Dafürhalten unserer Fraktion ein Armutszeugnis für unser Sozialsystem. Dennoch können wir nicht die Augen davor verschließen, dass sie für viele Menschen ein letztes ökonomisches Auffangnetz sind. Trotz aller Kritik an den Tafeln als solche haben wir sehr viel Respekt vor den Ehrenamtlichen, die hier als Helfer arbeiten. Wenn die Sache schon so ist, dass sich der Staat auf ehrenamtlicher Hilfe ausruht, so darf er die Helfer danach nicht im Stich lassen. Hier kann der Freistaat tatsächlich etwas tun. Hier muss das Land den Tafeln durch Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel unter die Arme greifen, da besonders die gestiegenen Kraftstoffpreise und die Logistikkosten deren Kosten in die Höhe treiben und so für viele Menschen in diesem Land leider Gottes wichtige Arbeit im Ehrenamt erschweren. Vielen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall bei den LINKEN – Roland Pohle, CDU, steht am Mikrofon.)

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Dr. Matthias Rößler

Herr Kollege Brünler hat für die einbringende Fraktion DIE LINKE die Diskussion in einer zweiten Runde eröffnet. Jetzt sehe ich Kollegen Pohle. Möchten Sie nach vorn kommen? (Ronald Pohle, CDU: Eine Kurzintervention würde mir reichen!) – Eine Kurzintervention. Wunderbar.

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Ronald Pohle CDU

Ich habe genug Redezeit, aber ich möchte das in Form einer Kurzintervention durchführen. Kollege Brünler, Sie müssten wissen, dass ich Ihnen sehr wertschätzend gegenüberstehe wie allgemein der LINKEN. Das Thema ist einfach zu ernst. Ich möchte Ihnen versichern, das Thema Inflation spielt seit über einem Jahr in unserer Fraktion schon eine Rolle. Insofern ist das Thema viel zu ernst, als dass man das einfach so flapsig anspricht, nicht von Ihrer Seite her, sondern von anderen Redebeiträgen. Was Sie sagen – vielleicht sollten Sie noch einmal das Protokoll von meiner Rede durchlesen – es war zugegebenermaßen sehr knackig, was ich gemacht habe. Ich habe versucht, so viel wie möglich in wenig Redezeit zu packen. Das Problem ist, wir müssten genauso wie bei BioNTech zum Beispiel Übergewinn abschöpfen. Nur einmal als Beispiel. Das Thema Rüstung – Herr Gebhardt hat gesagt, wir haben das vorhin kurz erörtert – ist ein Thema morgen. Es ist eine fortwährende Entwicklung. Wie sollten wir das tun? Insofern habe ich das schon in meine Rede reingepackt. Ich weiß, dass es ein Bundesthema ist. Ich wollte das nicht abrechnen. Ich wollte nur sagen, auch vonseiten der CDU, dass es ein wichtiges soziales Thema ist. Vielen Dank.

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Dr. Matthias Rößler

Vielen Dank für die Kurzintervention. Wollen Sie reagieren, Herr Kollege Brünler? (Nico Brünler, DIE LINKE: Nein!) Dann frage ich noch einmal in die Runde, ob es in dieser zweiten Rederunde weiteren Redebedarf gibt. – In der Tat, Kollege Barth ergreift für die AfD-Fraktion das Wort. (Mirko Schultze, DIE LINKE: Jetzt erklärt er dasselbe noch einmal mit einer Flasche Milch!)

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André Barth AfD

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Linksfraktion! Ja, die Inflation ist ein sehr ernstes Thema. Wenn man Wählerumfragen sieht, ist das auch das Thema, das die deutschen Wählerinnen und Wähler derzeit am meisten interessiert. Deshalb ist es ein Thema, bei dem ich sehr genau hinhöre, was hier gesagt wird. Herr Pohle, ich danke Ihnen für Ihre Rede, das möchte ich sehr deutlich sagen. Sie haben darin auch von der Angebots- und Nachfrageseite Ausführungen gemacht. Die Kernbotschaft – ich sage einmal, der Urfehler, der uns in unsere inflationären Tendenzen heute hier in Europa treibt – ist eine Geldpolitik, die die Europäische Zentralbank macht. Die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank hat zu einer massiven Ausweitung der Geldmenge geführt. Ich sage zugleich: Die Geldumlaufgeschwindigkeit ist ein Stück zurückgegangen. Das dämpft in gewisser Art und Weise auch inflationäre Tendenzen. Wir sehen, dass das Geld Anlagemöglichkeiten sucht. Zunächst haben reiche Griechen oder Zyprioten in Berlin Häuser gekauft. In Berlin stiegen die Häuserpreise, weil Berlin vor zehn, fünfzehn Jahren eigentlich für eine deutsche Hauptstadt ein preiswerter Immobilienmarkt war. Der Aktienmarkt hat eine riesige Hausse erlebt. Der hat sich faktisch aus der Finanzkrise heraus verdoppelt. Jetzt sehen wir, dass die allgemeinen inflationären Tendenzen in einem messbaren Warenkorb angekommen sind. In den USA, in Nordamerika, wird darüber diskutiert, ob sie den Peak der Inflation bereits überschritten haben. In Europa erwägt unsere Zentralbank einen ersten Zinsschritt und ist geneigt, sich aus Anleihekaufprogrammen perspektivisch zurückzuziehen. (Zuruf des Abg. Ronald Pohle, CDU) Wenn Sie sich als Politiker hier hinstellen und immer sagen, die Inflation sei entstanden durch Corona, durch gestörte Lieferketten oder durch den Ukrainekrieg, (Ronald Pohle, CDU: Wer hat denn das erzählt?) dann sage ich Ihnen: Das sind alles kleine Faktoren auf der Nachfrageseite. (Dirk Panter, SPD: Kleine Faktoren!) Wir haben ein viel größeres Problem mit unserer Geldmenge. Ich erwarte von unserer sächsischen Landespolitik, dass die vernünftigen Ansätze, die in unserer Bundesbank bestehen, von Ihnen, lieber Herr Finanzminister, bitte bei Beratungen mit anderen Finanzministern unterstützt werden, damit wir in Europa wieder zu einer seriösen Geldpolitik zurückkehren; denn das wäre langfristig der beste Inflationsschutz, den wir allen Europäern und Europäerinnen gewähren könnten. Recht herzlichen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Herr Kollege Barth für die AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf aus den Fraktionen? – Den kann ich nicht erkennen. Dann hat jetzt die Staatsregierung das Wort. Das Wort ergreift der schon angesprochene Staatsminister der Finanzen. Bitte, Herr Vorjohann.

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Hartmut Vorjohann

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe LINKE, Ihr Antrag ist aus meiner Perspektive zusammengefasst so zu bewerten: Er ist steuersystematisch und ordnungspolitisch grober und gefährlicher Unfug. Ich will hier gar nicht große Ökonomen bemühen wie Karl Marx, sondern es erinnert mich an Arjen Robben. Ich weiß nicht, ob Sie den noch kennen, großer holländischer Fußballer, lange bei Bayern München. Der konnte einen einzigen Trick, aber so gut, dass er damit ganze Spiele gewinnen konnte. Ihnen wird dies aber nicht gelingen. Das Strickmuster, sozusagen Ihr Spielzug, geht bei Ihnen immer wie folgt: Setze dir ein populäres Ziel und gehe auf Stimmenfang. Löse es mit staatlichen Eingriffen (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Herr Vorjohann, das ist unter Ihrem Niveau!) oder, etwas deutlicher ausgedrückt: Bediene dich aus dem Geldbeutel der anderen. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Beachte nicht, was nebenan passiert. Nimm geltende Rahmenbedingungen genauso wenig zur Kenntnis wie Anpassungsreaktionen der Menschen und ignoriere jegliche Form von Kollateralschäden oder nimm sie billigend in Kauf. Sehr geehrte Damen und Herren! Hinter dem bloßen Titel des Antrags „Preissteigerungen auffangen: Verbraucherinnen schnell spürbar finanziell entlasten!“ können sich vermutlich alle hier im Hohen Hause versammeln. Auch ich sehe die jüngsten Preissteigerungen als ein gravierendes Problem an. Die aktuell hohe Inflationsrate macht den Menschen zweifellos zu schaffen, und zwar erheblich, und das nicht nur an der Tankstelle. Insofern unterstelle ich auch Ihnen, liebe LINKE, sogar, dass Sie hehre Absichten hatten, als Sie diesen Antrag entworfen haben. Aber trägt dieser Antrag irgendetwas zur Lösung der Probleme bei? Darauf muss man mit einem klaren Nein antworten. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja!) Ich werde mich in meinen weiteren Ausführungen zwar auf steuerliche Aspekte konzentrieren, möchte aber noch einen kleinen Schlenker machen. Ich könnte mir beispielsweise vorstellen, dass sich eine Abgabenpflicht für Lebensmittel sehr kontraproduktiv auf den Umgang mit verderblichen Lebensmitteln auswirken könnte. Auch ich schätze und kenne die Leistung der Tafeln an und habe höchsten Respekt vor dem Engagement der Mitarbeiter. Ich bezweifle allerdings, dass den Tafeln mit einer solchen Abgabenpflicht geholfen würde. Ich befürchte vielmehr, dass die Lebensmittelmärkte neu kalkuliert haben und es daher sein könnte, dass gegen Ladenschluss verderbliche Waren gar nicht mehr verfügbar wären. Das wäre damit nicht nur zum Nachteil der Verbraucher, sondern auch nicht im Sinne der Tafeln. Nun zu den steuerlichen Forderungen im Antrag. Für die Wirtschaft haben die Corona-Pandemie und der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine schwerwiegende Folgen, konjunkturell, aber auch strukturell. Beide Krisen haben die Unternehmen mit voller Wucht getroffen. Doch während auf der einen Seite ganze Branchen negativ betroffen sind, gibt es auf der anderen Seite auch Gewinner, Profiteure, zum Beispiel während der Pandemie die Impfstoffhersteller und Versandhändler sowie in der aktuellen Situation auch die Rüstungsunternehmen und Anlagenbetreiber regenerativer Energien. Ob man Gewinner oder Verlierer einer Krise ist, hängt schlicht von unvorhersehbaren Umständen ab. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Na ja!) Liebe Linkspartei, dies ist auch unter der Begrifflichkeit des unternehmerischen Risikos bekannt. Sobald hohe Gewinne erzielt werden, lässt der Ruf nach höheren Steuern aber nicht lange auf sich warten. So überrascht es nicht, dass DIE LINKE besonders hohe Profite in Höhe der Preisschwankungen vor allem an den Rohstoff- und Energiemärkten mit einer sogenannten Übergewinnsteuer belegen will. (Marco Böhme, DIE LINKE: Wie andere Länder auch!) Die Idee dahinter ist simpel: Diejenigen Unternehmen, die mit der Krise überdurchschnittliche Gewinne erzielen, sollen über eine Sondersteuer zur Finanzierung der krisenbedingten Lasten verstärkt zur Kasse gebeten werden. Nach diesen Vorstellungen soll damit im Steuerrecht quasi eine moralische Kategorisierung von Gewinnen zusätzlich und neu etabliert werden. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Übergewinne, nicht Gewinne! Das ist der Unterschied! –

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Ronald Pohle CDU

Wer definiert denn das?) Dass eine Besteuerung nach Beliebigkeit verfassungsrechtlich unter Gleichheitsgesichtspunkten nicht zulässig ist, interessiert Sie vermutlich nicht im Geringsten. Genauso wenig nehmen Sie zur Kenntnis, dass krisenbedingte Zusatzgewinne ohnehin besteuert werden. Wer das nicht glaubt, der richte einen Blick nach Mainz. Seit dem Jahr 1950 gibt es in der Bundesrepublik Deutschland einen bundesstaatlichen Finanzausgleich. 70 Jahre lang war Rheinland-Pfalz ununterbrochen Nehmerland. Im Jahr 2021 wurde Rheinland-Pfalz plötzlich erstmals Geberland. In Rheinland-Pfalz gibt es, wie vermutlich alle wissen, ein Unternehmen aus der Pharmabranche, das für die Bekämpfung der Pandemie Herausragendes geleistet hat. Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass zwischen dem Geberlandstatus von Rheinland-Pfalz und dem dort ansässigen Unternehmen ein gewisser Zusammenhang besteht. Nach meinen Kenntnissen hat das Land Rheinland-Pfalz in den vergangenen Jahren zumindest keine neuen Steuern eingeführt. So. Mir fehlt im Moment die Fantasie dafür, wie die sogenannten Übergewinne in den Jahresabschlüssen der betroffenen Unternehmen vom Wirtschaftsprüfer oder Finanzamt festgestellt und separiert werden sollen. Aber auch dies ist sicher nur eine Randnotiz für Sie. Eine Übergewinnsteuer ist in meinen Augen überhaupt nicht administrierbar und nicht praktikabel; es sei denn, wir stellen ihr ein Bürokratiemonster an die Seite, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach!) was sich dann allerdings nur an moralischen Werten orientiert und dementsprechend nicht gerichtsfest sein dürfte. DIE LINKE verfällt mit diesem Antrag in ihr typisches Denkmuster: Unternehmen sind dafür da, um geschröpft zu werden. Unternehmen werden zu bloßen Krisenprofiteuren degradiert. Von leistungslosen Profiten ist gar die Rede, faktisch vom bösen Unternehmer, der sich händereibend am Unglück anderer bereichert. Dies verkennt die Rolle der Unternehmen für den Wohlstand unseres Landes. Es verkennt, dass unsere Unternehmen in einem harten internationalen Wettbewerb stehen, und es verkennt, dass die Unternehmen im internationalen Vergleich bereits ohnehin hoch besteuert werden. Eine neue Debatte über eine neue Steuer, ob wir sie nun Übergewinnsteuer nennen oder nicht, würde bei den betroffenen Unternehmen Unsicherheit schüren und wiederum keine guten Rahmenbedingungen für neues Wachstum nach der Krise setzen. Die Folge wären sinkende Steuereinnahmen. Die mit dem Antrag vorgeschlagene Steuer wäre statt einer Einnahmequelle für den Staat auf Dauer eine Verlustquelle. Um das Gerechtigkeitsempfinden scheint es auch bei der Forderung nach einer faktischen Abschaffung der Mehrwertsteuer für Grundnahrungsmittel zu gehen. Wie kann es sein, dass die Bundesregierung diese Möglichkeit in der aktuellen Situation nicht nutzt, um gerade Haushalte mit geringem Einkommen zu entlasten, mag sich mancher Beobachter fragen. Doch eine solche Denkweise greift zu kurz. Zum einen ist eine solche Steuersenkung keine Maßnahme, die gezielt Menschen mit geringem Einkommen entlastet. Zum anderen kann nicht sichergestellt werden, dass die Steuersenkung in Form von reduzierten Lebensmittelpreisen auch an die Endverbraucher weitergegeben wird. Auf Bundesebene wurden zwischenzeitlich zwei Entlastungspakete beschlossen, mit denen Maßnahmen insbesondere für Familien und einkommensschwache Haushalte auf den Weg gebracht wurden. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf den Heizkostenzuschuss, den Kinderbonus und die dauerhaften Steuererleichterungen rückwirkend zum 1. Januar. Dafür habe auch ich mich im Rahmen der Beratungen im Bundesrat starkgemacht. Darüber hinaus habe ich bereits gefordert und werde mich auch weiterhin dafür einsetzen, die kalte Progression schnellstmöglich vollständig auszugleichen, um kleinere und mittlere Einkommen langfristig nicht nur bei den Lebensmittelkosten zu entlasten. Diese Maßnahmen, sehr verehrte Damen und Herren, sind sinnvoller als ein noch größerer Flickenteppich bei der Mehrwertsteuer; denn Ziel sollte sein, das Steuerrecht durch den Abbau der unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze zu vereinfachen und nicht noch weiter zu verkomplizieren. Schließlich möchte ich als Haushälter auch auf die Folgen der dauerhaften Mindereinnahmen für den Freistaat Sachsen hinweisen. Im Ergebnis nimmt DIE LINKE erhebliche Belastungen für den Landeshaushalt und die Haushalte der Kommunen in Kauf, ohne dass davon ausgegangen werden kann, dass die geforderte Steuerentlastung auch tatsächlich bei den Verbrauchern ankommt. Fazit: In der Gesamtheit sind die Vorschläge in diesem Antrag populistisch, nicht zu Ende gedacht und richten mehr Schaden an, als sie nutzen. Seriöse Politik ist das nicht. Daher empfehle ich dringend, den Antrag abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Wir hörten Herrn Staatsminister Vorjohann für die Staatsregierung. Jetzt kommen wir zum Schlusswort. Kollege Brünler, Sie werden ein Schlusswort halten, vermute ich. Bitte.

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Nico Brünler Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Staatsminister, ich habe Ihnen jetzt gut zugehört und muss gestehen: Ich bin ein kleines bisschen ratlos. Auf der einen Seite sagen Sie: Um Himmels willen, Steuerentlastung, das fehlt mir in meinem Säckel. Auf der anderen Seite sagen Sie aber: Um Himmels Willen, Steuereinnahmen, das schadet der Wirtschaft. Irgendwo muss man sich einmal entscheiden. Ein wenig ist es auch nachvollziehbar, denn Sie haben hier ja auch eine gewisse Rolle zu spielen. Ich will als Letztes noch einmal auf Kollegen Barth eingehen. Kollege Barth, hören Sie mir zu, wenn ich schon mit Ihnen rede. Ich weiß, die Politik der Europäischen Zentralbank ärgert Sie. Sie wollen eine andere Politik haben. Sie mögen auf lange Sicht mit einer anderen Leitzinspolitik recht haben. Das Problem ist nur: Darum geht es hier nicht. Oder wie der alte Keynes schon einmal gesagt hat, mit der langen Frist: „On the long run we are all dead“. Das Problem haben im Moment viele Menschen. Wir brauchen eine Entlastung, die Ihnen nicht in fünf oder sechs Jahren hilft, oder in zwei Jahren, wenn wir die Inflation wieder in den Griff bekommen haben. Wir stehen im Moment vor der Situation, dass es Menschen gibt, die nicht wissen, wie sie die Waren des täglichen Bedarfs finanzieren sollen. Dem Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen und – Sammeldrucksache Drucksache Die AfD-Fraktion hat Aussprachebedarf zur Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zum Antrag in der Drucksache 7/9335 mit dem Thema „Modernisierungsprogramm ins Leben rufen – sächsische Gaststättenkultur stärken“ angekündigt. Das Präsidium hat eine Redezeit von insgesamt zehn Minuten je Fraktion sowie Staatsregierung festgelegt. Ich erteile der AfD-Fraktion das Wort zur Drucksache 7/9335. Bitte, Herr Kollege Kumpf.

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Mario Kumpf AfD

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Märchengeschichten habe ich als Kind wirklich geliebt. Diese Liebe ist mir bis heute erhalten geblieben. Deshalb lese ich die Stellungnahmen der Staatsregierung zu unseren Anträgen besonders gern, so auch in diesem Fall. Wir fordern hier ein umfassendes Modernisierungsprogramm für Gaststätten im Freistaat Sachsen. Und gleich vorab: Zum Thema Biersteuer wird mein Kollege Frank Peschel im Nachgang Ausführungen machen. Ich darf zum Modernisierungsprogramm aus der märchenhaften Stellungnahme der Staatsregierung zitieren: „Ein Kneipenoder Wirtshaussterben, so wie im Antrag unterstellt, ist in kommt unser Antrag entgegen, da können Sie hier etwas ganz Konkretes machen. Kollege Urban ist inzwischen gar nicht mehr da. Er hat heute früh so etwas Ähnliches versprochen: dass Sie das eigentlich stützen wollen. Das war mit Sicherheit gelogen, denn wenn es zum Schwur kommt, werden Sie dagegen stimmen. Nichtsdestotrotz fordere ich Sie noch einmal auf: Stimmen Sie unserem Antrag zu. Er hat es verdient. Er ist gut und hilft den Menschen. (Beifall bei den LINKEN)

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Dr. Matthias Rößler

Nach diesem Schlusswort von Kollegen Brünler kommen wir nun zur Abstimmung. Meine Damen und Herren! Ich stelle die Drucksache 7/9884 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – . Viele Stimmenthaltungen, aber der in der Drucksache 7/9884 vorliegende Antrag ist nicht beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zu Berichte der Ausschüsse – 7/9935 Sachsen nicht festzustellen.“ Hört, hört! Machen wir doch einmal die Gegenprobe. 2001 gab es in Sachsen noch über 1 500 Kneipen. 2012 war davon bereits mehr als jede vierte geschlossen, also 400 Kneipen für immer verloren. Wurde es danach besser? Minimal, aber nicht wirklich. Allein zwischen 2014 und 2019 mussten weitere 18 % der sächsischen Schanklokale im ländlichen Raum schließen. Sogar noch vor der Coronakrise. Dass es also kein Gaststättensterben gibt, ist ein Märchen. Wenn Sie sich einmal ehrlich machen, dann wissen Sie das auch, denn es wurde selbst durch die Antworten der Staatsregierung auf meine Anfragen ersichtlich. Der Kreisel dreht sich immer schneller, wenn man sich die Altersstruktur im ländlichen Raum anschaut. Hören Sie auf, diese Situation zu leugnen. Hören Sie mit Ihren Märchengeschichten auf. Das ist respektlos. Ja, es ist völlig klar, dass die sächsische Gastronomie mit strukturellen Problemen zu kämpfen hat, aber das ist in jeder Sparte der Gastro so: Hotels, Restaurants, Cafés, Ausflugslokale und die Gaststätten im ländlichen Raum. Eine der Ursachen ist ganz sicher der Fachkräftemangel. Stimmt. Ein Schnitzel dreht sich nun mal nicht von allein um. Aber selbst dann, wenn das Personalproblem gelöst wäre, stünden viele Wirte vor weiteren Schwierigkeiten: marodes Inventar, ein Tresen aus den Achtziger- oder Neunzigerjahren, veraltete Kühlschranksysteme, zusammengewürfeltes Geschirr, Dekoration aus Großmutters Zeiten. Ich denke, solche Lokale kennen wir alle. Oft gehören solche Lokale den Gastronomen, die mit viel Herz dabei sind; aber was den Leuten fehlt, ist das Geld, um ihre Lokale zu modernisieren, also fit zu machen für die nächste Generation und attraktiv zu werden für neues Personal. (Beifall bei der AfD) In Bayern wurde 2019 ein Programm zur Belebung der Wirtshauskultur gestartet. Gastwirte konnten bis zu 40 % ihrer Ausgaben zurückerhalten, wenn sie zum Beispiel in die Modernisierung ihrer Lokale investierten. Wer zum Beispiel 30 000 Euro in die Sanierung gesteckt hatte, erhielt 12 000 Euro zurück. Gerade für kleine Unternehmen im ländlichen Raum ist das eine Menge Geld. Das wichtet noch einmal mehr, wenn eine Konkurrenzsituation zu Tschechien und Polen besteht. Es ist nicht verwunderlich, dass das bayerische Programm gut, ja sogar sehr gut angenommen wurde. Wir sind uns daher als Fraktion einig: Ein solches Programm benötigt Sachsen auch. (Beifall bei der AfD – Staatsminister Martin Dulig: Haben wir schon!) Liebe Kollegen, kommen Sie mir jetzt nicht wieder mit dem Argument, wir haben das schon alles, das gibt es in Sachsen alles schon. Ja, klar, es gibt das Programm „Regionales Wachstum“. Davon können Gaststätten profitieren, aber auch andere Branchen wie Dienstleister, Handwerker, produzierendes Gewerbe, die freien Berufe, die Kreativwirtschaft usw. usf. All diese Bereiche sind ohne Frage wichtig, aber solange diese Branchen ihre Mittel aus dem gleichen Topf finanzieren müssen, befinden sie sich natürlich in einer Konkurrenzsituation. Eine solche Situation ist für die Gastronomie nicht zumutbar, speziell nach zwei Jahren Corona. (Staatsminister Martin Dulig: Jetzt wird es lächerlich!) Die Gastronomie benötigt ein eigenständiges Programm, das ihrem Stellenwert gerecht wird, denn Ihnen muss endlich klarwerden, dass der Tourismus vor Ort die aktive Gestaltungs- und Identifikationsmöglichkeit der hier lebenden Gesellschaft ist. Ohne Gastro keine Dorfgemeinschaft, ohne Gastro kein Tourismus und ohne Gastro keine Zukunft im ländlichen Raum. (Beifall bei der AfD) Würden Sie, liebe Kollegen, in einer Region Urlaub buchen, wo man kein Lokal mehr findet, um am Abend vielleicht noch etwas essen zu gehen? Richtig, würden Sie nicht. Deshalb müssen wir darauf achten, dass Gaststätten gefördert werden, die ihren Gästen ein traditionelles Erlebnis bieten, also keine Franchisebetriebe, kein Fastfood, keine Systemgastronomie. Das ist im Übrigen mit dem bayrischen Programm identisch. Deshalb brauchen Sie sich nicht aufzuregen. Ich bitte um Unterstützung für diesen Antrag. Danke. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Herr Kollege Kumpf für die AfD-Fraktion. Jetzt ergreift für die CDUFraktion Kollege Markert das Wort.

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Jörg Markert CDU

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kumpf, es ist schon verwunderlich, dass Sie das jetzt noch einmal herausziehen. Das Thema wurde ja auch in zwei Ausschusssitzungen schon ausreichend inhaltlich besprochen. Man kann es einfach so sagen: Es gibt Programme für die Gaststättenkultur in Sachsen, für die Gastrowirtschaft, für das Gastgewerbe, die momentan aktiv sind. Wenn man sich Ihren Antrag mal anschaut – ich habe das auch schon im Ausschuss gesagt –, so ist dieser auf die Zukunft gerichtet. Sie wollen, dass die Staatsregierung Mittel in den nächsten Haushalt einstellt, um dann das Gastgewerbe zu unterstützen. Das heißt aber auch, Sie wollen eine Unterstützung erst im nächsten Doppelhaushalt. Wir sind aber der Meinung, dass das Gastgewerbe jetzt eine Unterstützung braucht. Wir kommen gerade aus der Krise. Wir sind momentan optimistisch, aber nicht euphorisch. Wir müssen schauen, wie sich alles entwickelt. Aber ich denke, wir sind insgesamt auf einem guten Weg und sehen, dass die ganzen Corona-Hilfen, die es gab, auch geholfen haben, gerade im Gastrobereich. Ich glaube, da waren wir gut ausgestattet mit entsprechenden Hilfen, und es ist auch angenommen worden. Wir wollen jetzt helfen, Ihr Antrag ist aber auf die Zukunft gerichtet. Dies nützt den Unternehmern vor Ort nichts. Zum Thema Insolvenzen. Vielleicht fange ich damit an. Ja, es gibt momentan keine Abweichung. Wenn man die Statistiken der letzten Jahre anschaut, dann sind die Insolvenzen im Vergleich der Vorjahre identisch. Die aktuellen Zahlen für das letzte Jahr kommen erst im Sommer, die liegen uns noch nicht vor. Aber für das Jahr 2020 haben wir sie. Da sind sie im Kontext der Jahre zuvor, momentan ist also noch kein Corona-Effekt ablesbar. Da müssen wir sehen, wie die Zahlen, die nach dem Sommer kommen, ausschauen. Die Härtefallregeln, die es durch Bund und Land gegeben hat, aber auch die Überbrückungshilfen haben geholfen. Es ist die Frage, wie wir jetzt helfen können. Es gibt zwei Instrumente, die momentan aktiv sind. Das ist zum einen die Richtlinie „Regionales Wachstum“. Dort sind jetzt ganz bewusst die Bereiche Gastronomie und touristische Infrastruktur eingebaut worden. Da habe ich die herzliche Bitte an die ganze Branche, an alle, die das jetzt verfolgen: Nutzen Sie die Möglichkeiten, stellen Sie Anträge. Die Programme sind aktiv und entsprechend ausgestattet. Sie können dort Förderungen bis zu 25 % für Investitionsvorhaben beantragen oder bis zu 40 % bei Nachfolgeregelungen. Das ist bei der SAB zu beantragen. Ein weiteres Programm kommt in wenigen Wochen. Wir gehen davon aus, dass Ende Juni entsprechende Anträge gestellt werden können für die Richtlinie „Neustart Tourismus“. Das betrifft den ganzen Bereich des Tourismusgeschehens, in dem auch die Gastronomie einzuordnen ist. Nutzen Sie die Möglichkeiten. Informieren Sie sich darüber. Hierfür stehen bis zu 5,6 Millionen Euro zur Verfügung. Ansonsten ist natürlich im Gastrobereich der Fachkräftemangel ein großes Problem. Das ist nicht neu, hat sich aber durch die Coronakrise verschärft. Aber auch da gibt es Angebote, zum Beispiel die Kampagnen des Landestourismusverbandes und der DEHOGA Sachsen, die aktiv sind und laufen. Vielleicht sind dem einen oder anderen diese Kampagnen schon begegnet. Ganz kurz noch zum Thema Biersteuer, damit ich dann nicht noch einmal ans Rednerpult treten muss. Die Biersteuer ist eine harmonisierte Verbrauchsteuer. Wenn man diese abschaffen würde, würde man gegen EU-Recht verstoßen. Das bedeutet für den Freistaat Sachsen circa 50 Millionen Euro Einnahmen, auf die wir nicht verzichten können. Insofern läuft das aus unserer Sicht hier ins Leere. Sie haben in Ihren Antrag auch nicht eingebracht, woher Sie die Mittel nehmen wollen, die bei einer eventuellen Aufhebung der Biersteuer im Haushalt fehlen würden. Sie bleiben ein paar Antworten schuldig und schauen in die Zukunft. Aber jetzt wird Hilfe gebraucht. Jetzt gibt es Hilfsangebote. Wir bitten die Unternehmen, diese auch zu nutzen. Jetzt ist die Hilfe am wichtigsten. Ihren Antrag werden wir deshalb ablehnen. Danke. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Für die CDU hörten wir gerade Kollegen Markert. Jetzt kommt eine Kurzintervention von Herrn Kollegen Kumpf.

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Mario Kumpf AfD

Ich wollte das als Frage formulieren. Aber vielleicht können und wollen Sie im Nachgang antworten. Es ist nun einmal so, dass wir im Bereich Gastgewerbe 2019 10 Millionen Euro an Fördervolumen aus Gastronomiesicht beantragt hatten. Es sind aber nur 1,5 Millionen Euro genehmigt worden. Wie erklären Sie sich diesen nicht genehmigten Anteil? Meine Frage wäre also, wie es zu der Situation kommt.

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Dr. Matthias Rößler

Kollege Kumpf, das ist eine Kurzintervention, die Sie vortragen, die dann höchstens mit einer Frage endet.

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Dr. Matthias Rößler

Gut, alles klar. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Geschäftsordnung ist nicht so euer Ding!)

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Jörg Markert CDU

Ich kann natürlich kurz etwas dazu sagen. Natürlich gibt es die entsprechenden Hilfsangebote: die Überbrückungshilfe, Härtefallhilfen, die Dezemberhilfe. Sie wissen selbst, welche Hilfen im ganzen Bereich Corona angeboten wurden. Im Vergleich zu anderen Branchen, denke ich, dass der ganze Bereich Gastgewerbe, Gastronomie relativ gut bedient wurde. Das sind auch Signale, die ich bekomme. Ich glaube, hier sind Hilfen geleistet worden, die wirklich geholfen haben, durch die Krise zu steuern. Das hört man immer wieder, wenn man mit den Unternehmern spricht. Ich glaube, das war eine gute Ausstattung und hat geholfen, in dieser Krise zu überleben. Jetzt kommt es darauf an, dass der Tourismus wieder anläuft, dass die Gäste zurückkommen, dass die Kunden zurückkommen. Ich glaube, dafür sind in Sachsen gute Vorzeichen erkennbar. Wir müssen jetzt abwarten, wie sich das Ganze darstellt. Deshalb habe ich vorhin schon gesagt, dass wir optimistisch, aber nicht euphorisch sind. Wir werden das mit klarem Blick beobachten. Wir werden schauen, wie jetzt die Förderprogramme angenommen werden. Wir werden schauen, ob es irgendwelche Hindernisse gibt. Dann werden wir uns denen widmen. Sie können sicher sein, dass die Staatsregierung und meine Fraktion das Thema insgesamt im Auge und einen klaren Blick darauf haben. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung –

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Rico Gebhardt Die Linke

Wir könnten jetzt in die Kneipe gehen, aber wir reden hier die ganze Zeit! –

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Dr. Matthias Rößler

Jetzt geht es weiter in der Aussprache. Die Fraktion DIE LINKE? – Nicht. BÜNDNISGRÜNE? – Gibt es überhaupt noch Redebedarf zu dieser Drucksache? – Das kann ich nicht feststellen. – Noch einmal die AfD. Bitte, Kollege Peschel.

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Frank Peschel AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Mein Kollege Mario Kumpf sagte es bereits: Unser Antrag „Sächsische Gaststättenkultur stärken“ enthält einen sehr wichtigen Punkt. Wir fordern nichts Geringeres als die Abschaffung der Biersteuer. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Haben Sie das abgestimmt?) Die staatlichen Corona-Maßnahmen – das wurde mehrfach gesagt – haben unsere sächsischen Brauereien hart getroffen. Zum einen brach das Exportgeschäft massiv ein, zum anderen gab es in Sachsen durch die Zwangsmaßnahmen keinen Bierausschank, seit Hotels, Restaurants, Gasthöfe und Kneipen schließen mussten. Erschwerend kommt nun noch hinzu, dass die Preise für Rohstoffe, Verpackung, Energie und Logistik regelrecht durch die Decke gehen. Allein die Preise bei Malz sind bis zu 60 % gestiegen. Im Februar 2021 schrieb der Deutsche Brauerbund einen offenen Brief und forderte, dass die Belastungen der Brauwirtschaft durch Steuern und Abgaben unbedingt unterbleiben müssen. Unterschrieben haben 17 Brauereien aus Sachsen. Ich will nur einige nennen: Bergquellbrauerei Löbau, Berggasthof Zwönitz, Brauhaus Hartmannsdorf, Stadtbrauerei Wittichenau, Sternburg Leipzig, Sternquell Plauen. Werte Abgeordnete! Es ist hier in unserem Haus notwendig, dass wir unsere Brauereien in Sachsen endlich unterstützen und ihnen helfen. Diese Brauereien brauchen jetzt finanzielle Entlastung und keine Besteuerung. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Die Antwort der Staatsregierung auf unseren Antrag lautet: Bei der Biersteuer handelt es sich um eine in der EU harmonisierte Verbrauchsteuer. Die vom Antrag geforderte Abschaffung der Biersteuer verstieße dementsprechend gegen europäische Vorgaben. Der Freistaat hätte bei einer vollständigen Abschaffung Mindereinnahmen von 50 Millionen Euro. Darüber hinaus hätten die Länder mit einer Mindereinnahme bei der Umsatzsteuer zu rechnen, weil die Biersteuer faktisch Teil der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist. Dem halten wir entgegen: Die Biersteuer verstößt gegen eine gerechte und gleichmäßige Lastenverteilung gemäß dem Leistungsfähigkeitsprinzip. Die Biersteuer ist eine ungerechtfertigte steuerliche Doppelbelastung von Bier, da sie bereits der allgemeinen Umsatzsteuer unterliegt. (Staatsminister Martin Dulig: Flaschenbier würde auch preiswerter und damit würden Sie den Gaststätten noch mehr schaden! – Zurufe der Abg. Sabine Friedel, SPD) Ein Auszug aus einer EG-Richtlinie lautet wie folgt: „Ab dem 1. Januar 1993 wird der Mindestverbrauchsteuersatz für Wein auf null Euro […] festgesetzt.“ Somit gibt es keine Besteuerung von Wein. Ich frage Sie, werte Staatsregierung: Warum setzen Sie sich nicht für unsere Brauereien ein? Die Argumentation der Staatsregierung ist verbraucherunfreundlich und wirtschaftsfeindlich gegenüber unseren Brauereien. Der Verzicht auf Biersteuer würde die Brauereien finanziell entlasten, Arbeitsplätze sichern und für zusätzliche Investitionen im Brauerei- und Gaststättenwesen sorgen. Werte Abgeordnete, lassen Sie mich aus der Fachzeitschrift „Reiseland Sachsen“, Ausgabe 2021, Seite 9, zitieren: In seiner Antrittsrede betonte der neue LTV-Präsident, Jörg Markert, als zentrale Aufgabe sehe er die Bemühungen, den Tourismus als wichtigen Wirtschafts- und Standortfaktor nachhaltig zu stärken. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Was hat das mit der Biersteuer zu tun?) Außerdem braucht er neue Impulse bis hin zu Investitionen in Gewerbe und Infrastrukturen. Genau das, Herr Gebhardt, wollen wir mit unserem Antrag erreichen: mit neuen Ideen und Impulsen unsere sächsische Gaststättenkultur stärken. Von daher bitte ich um Unterstützung unseres Antrags. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Peschel für die AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf? – Herr Staatsminister Dulig, bitte. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dem düsteren Bild, das Sie hier gezeichnet haben, muss man widersprechen; denn ich finde es wirklich respektlos, wenn Sie unsere Gastronomie als „Kaschemmen aus den Achtzigerjahren“ bezeichnen. Daher ist es wirklich nicht wert, hier weiter darauf einzugehen. Dennoch muss man Ihnen widersprechen, und das mache ich, indem Sie meine Rede im Protokoll nachlesen können. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank an Herrn Staatsminister Dulig. (Mario Kumpf, AfD: Darf ich darauf reagieren, was jetzt geäußert worden ist? – Staatsminister Martin Dulig: Sie haben unsere Gastronomie als „Kaschemmen“ dargestellt! – Zurufe von der AfD – Mario Kumpf, AfD: Wäre eine KI möglich als Frage? –

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Sabine Friedel SPD

Sie können ja eine Sitzungsunterbrechung beantragen!) – Frau Kollegin Friedel, ich bitte Sie inständig, nicht solche wilden Gedanken laut zu äußern. (Heiterkeit der Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg) Herr Kumpf, natürlich haben Sie die Möglichkeit einer Kurzintervention. Diese können Sie jetzt nutzen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wäre das die letzte Kurzintervention, weil Sie schon eine gemacht haben; bitte schön.

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Mario Kumpf AfD

Herr Dulig, genau diese Geste, Ihre Artikulation, das schlagartige Hinsetzen und die Abgabe Ihrer Rede zur Protokoll zeigen, wie wichtig Ihnen das Thema ist. Ich sage Ihnen eines: Wir gehen mit unserem Familienbetrieb in der Gastronomie in der Oberlausitz in die vierte Generation. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das hatten wir doch alles schon mal! – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Wenn man sich im Wahlkreis – ich spreche jetzt speziell vom Wahlkreis Löbau, der an die Tschechische Republik grenzt – mit den dortigen Kollegen unterhält, erfährt man, dass in den nächsten zehn Jahren der Betrieb durch die folgende Generation nicht weitergeführt werden kann. Jetzt verraten Sie mir einmal, wie es zukünftig gehandelt werden soll, wie diese Gastronomen ihre Geschäfte übergeben sollen, wenn es keine Fachkräfte gibt. Es gibt keine Nachfolger. (Zurufe der Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE und Sabine Friedel, SPD) Es ist de facto so, dass viele Gastronomen noch altes Inventar haben, gern investieren, die Dächer decken oder die Toiletteneinheiten sanieren würden, aber dazu einfach nicht die Möglichkeiten haben. Also, ich bitte Sie wirklich. (Staatsminister Martin Dulig: Das stimmt nicht! Malen Sie Ihr Bild ruhig weiter!) Das hat jetzt auch nichts mit der AfD zu tun oder den LINKEN. (Sabine Friedel, SPD: Nein, das ist ganz normal!) Mir geht es hierbei einfach ums Prinzip. Ich bin in der Gastronomie aufgewachsen und weiß, wo die größten Probleme bestehen. Bitte hören Sie auf mit solchen Ausführungen in unsere Richtung, speziell mir gegenüber. (Beifall bei der AfD – Staatsminister Martin Dulig: Sie haben das Bild gemalt, nicht ich!) Erklärung Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Wieder einmal malt die AfD-Fraktion ein düsteres Bild von Sachsens Wirtschaft, in diesem Fall von den Gastwirtschaften. Es gebe ein Kneipensterben und die sächsische Wirtshauskultur sei in Gefahr. Da kann man dann einfach schnell mal ein Muster aus Bayern abschreiben, vermeintlich ein Investitionsprogramm auflegen und nebenbei auch noch die Biersteuer abschaffen. Ja, wir wissen, dass die Corona-Pandemie die Gastronomie in Sachsen besonders hart getroffen hat. Es ist keinem Gastwirt leichtgefallen, die Gäste nicht empfangen zu können. Aber ein Kneipen- oder Wirtshaussterben, so wie es der Antrag unterstellt, hat das nicht verursacht. Beispielsweise mussten im letzten Jahr, also dem zweiten Jahr der Corona-Pandemie, nur 14 Unternehmen im sächsischen Gastgewerbe Insolvenz anmelden; und das bei insgesamt 7 865 Gastronomiebetrieben mit Sitz oder Niederlassung in Sachsen. Das zeigt uns deutlich: Hier haben die Corona-Hilfen gegriffen. Hier hat die Landesrichtlinie „Neustart Tourismus und Modellprojekte“ einen Beitrag geleistet. Auch sie hat Gastronomiebetriebe unterstützt und unterstützt sie auch weiterhin. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Staatsminister Dulig, möchten Sie darauf reagieren? – Nein. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Worauf?) – Ach so, das war ja eine Kurzintervention. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) – Genau; zu allem anderen äußere ich mich nicht. Ich würde die AfD-Fraktion – – (Unruhe) – Pscht! (Vereinzelt Beifall bei den LINKEN) Ich möchte die AfD fragen, ob Sie eine Einzelabstimmung wünschen, also nicht eine namentliche Abstimmung, sondern eine Einzelabstimmung. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Nein, alles gut! So wie immer!) – Alles gut, dann verfahren wir wie üblich. Die Aussprache zu dieser Sammeldrucksache ist damit beendet. Wir können gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung hiermit das Einvernehmen über das Abstimmungsergebnis feststellen, das im Ausschuss dargelegt worden ist. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet. zu Protokoll Zudem rennt die AfD-Fraktion mit ihrem Antrag ein offen stehendes Tor ein. Sie fordert mit Nachdruck ein Förderprogramm, das es in dieser Form bereits gibt. Das am 25. Februar 2022 wieder in Kraft getretene Förderprogramm „Regionales Wachstum“ unterstützt, wie seine Vorgänger aus den Jahren 2019 und 2020, kleine Unternehmen mit überwiegend regionalem Absatz bei Investitionsvorhaben zur Errichtung, zur Erweiterung und zur Modernisierung von Betriebsstätten in allen Landkreisen Sachsens. Dazu zählen regelmäßig auch gastronomische Betriebe. Auf sie wird aktuell sogar ein Branchenschwerpunkt gelegt. Ziel dieser Förderung ist die Verbesserung der betriebswirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Unternehmen, zum Beispiel durch Investitionen zur Erweiterung des Angebotes, zur Umsatzausweitung, zur Prozessoptimierung oder zur Verbesserung der Angebotsqualität. Förderfähig sind die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens. Das ist genau das, was von der AfD-Fraktion gefordert wird. Weil es ein solches Programm bereits gibt – ich hoffe, dass es auch in künftigen Doppelhaushalten ausreichend ausgestattet sein wird –, ist es weder sinnvoll noch geboten, eine weitere Investitionsförderung für einzelne Branchen oder Teilsegmente der Wirtschaft anzubieten. Regelmäßig wird in diesem Haus der sogenannte Förderdschungel angeprangert und der Bürokratieabbau angemahnt. Zusätzliche kleinteilige Programme für einzelne Branchen werden diesen Zielen nicht gerecht. Sie tragen nicht dazu bei, dass sich Unternehmen besser in den Angeboten zurechtfinden und die Bürokratie verringert wird. Zusätzliche kleinteilige Programme führen nur dazu, diesen Dschungel weiter zu verdichten und undurchdringbarer zu machen. Sie sehen, im Freistaat Sachsen gibt es ein gutes Förderangebot. Leider gibt es größere Herausforderungen für das Gastgewerbe, denn die Schwierigkeiten im Gastgewerbe rühren nicht nur von in die Jahre gekommenen Einrichtungen her. Wenn Umsätze in ländlichen Gebieten fehlen, liegt das an der zurückgehenden Zahl potenzieller Gäste aufgrund der demografischen Entwicklung. Das mag ein wesentlicher Grund dafür sein, warum bereits vor vielen Jahren Gastronomen aufgeben oder sich umorientierten mussten. Heute steht an erster Stelle ein ganz anderes Problem: Es ist der Fachkräfte- und Nachwuchsmangel, der zum Beispiel aufgrund der für Familien ungünstigen Arbeitszeiten besonders die Gastronomie trifft. Hier gilt es anzusetzen. Es gilt, die Branche auch für junge Leute oder für Zuwanderung attraktiv zu machen. Wir sprachen darüber heute Vormittag bereits in der Aktuellen Debatte der SPD-Fraktion zum Mindestlohn und der Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen – Sammeldrucksache Drucksache Ich würde zunächst fragen, ob einer der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. Das ist nach unserer Geschäftsordnung möglich. – Das sehe ich nicht. Dann möchte ich Ihnen mitteilen, dass die AfD-Fraktion nach § 63 Abs. 3 Satz 3 der Geschäftsordnung Aussprache zu zwei Petitionen verlangt, und zwar erstens zu der Petition mit der Nummer 07/01434/6 mit dem Titel „Coronakrise/2G-Regelungen“ und zur Petition 07/01457/6 mit dem Titel „Corona-Schutzmaßnahmen“. Die Redezeit für diesen Tagesordnungspunkt beträgt wie üblich 10 Minuten je Fraktion und auch für die Staatsregierung. Deswegen schlage ich vor, dass wir zuerst mit der Aussprache zur Petition „Coronakrise/2G-Regelungen“ beginnen. Bitte schön. Tarifbindung. Die Staatsministerin für Kultur und Tourismus ist hier bereits aktiv und fördert Fachkräftemaßnahmen des Landestourismusverbandes Sachsen und des Hotel- und Gaststättenverbandes, DEHOGA, Sachsen. Das ist der richtige Ansatzpunkt, um den sächsischen Gaststätten die Hilfe zukommen zu lassen, die sie jetzt benötigen. Auch die Abschaffung der Biersteuer ist eine rein populistische Forderung, die die sächsischen Gaststätten weder entlastet noch stärkt. Zunächst ist die Biersteuer eine in der EU harmonisierte Verbrauchsteuer. Die vom Antrag geforderte Abschaffung würde gegen die europarechtlich vorgegebenen Mindestverbrauchsteuersätze verstoßen. Steuerbefreiungen auf regional in einem Mitgliedsstaat erzeugte Biere wären nach den europarechtlichen Vorgaben nicht zulässig. Diese Harmonisierung führt übrigens dazu, dass Gastwirte in anderen Mitgliedsstaaten der EU ihre Biere nicht verkaufen dürfen, ohne sie zu versteuern. Diese Steuer dient somit auch den sächsischen Gaststätten. Mit Blick auf den Wettbewerb in Sachsen würde die Abschaffung der Biersteuer der Gastronomie auch keinen Vorteil bringen. Die Biersteuer würde dann auch auf das Flaschenbier aus dem Einzelhandel entfallen. Das macht das günstigere Feierabendbier daheim noch günstiger und würde nicht zu mehr Bierkonsum in der Kneipe führen. Aus diesen Gründen ist der Antrag der AfD-Fraktion abzulehnen. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Ich rufe auf und Berichte zu Petitionen – 7/9936

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Norbert Mayer AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich werde anfangen mit der Petition 07/01457/6. Darin geht es um eine Diskriminierung. Haben Sie schon einmal – – Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Stopp, Herr Mayer, ich habe gerade eine andere Petition aufgerufen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Zuhören!) Es wäre schlecht, wenn Sie die Reihenfolge, die ich eben aufgerufen habe, verändern. Deswegen wäre es schön, wenn wir zuallererst zur Petition „Coronakrise/2G-Regelungen“ sprechen und erst danach zu den Corona-Schutzmaßnahmen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie müssen schon das machen, was die Präsidentin sagt!)

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Norbert Mayer AfD

Warum finden der Petent und meine Fraktion die 2G-Regel so unsinnig? Manche Menschen können sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen. Die meisten Ungeimpften jedoch haben ihre persönliche Entscheidung gegen eine Impfung nach reichlicher Abwägung getroffen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sind Sie sicher?) – Ja! – Sie fragten sich vielleicht, ob Impfstoffe mit Notzulassung wirklich ungefährlich seien. (Staatsministerin Petra Köpping: Es gibt keinen Impfstoff mit Notzulassung!) Vielleicht haben Sie auch in Ihrem Umfeld Menschen mit Impfschäden oder Nebenwirkungen kennengelernt, die schwer darunter leiden. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Knapp 300 000 Menschen in Deutschland haben bisher Impfschäden oder erhebliche Nebenwirkungen erlitten. (Sabine Friedel, SPD: Nein, auch leichte!) Ich beziehe mich hier auf Angaben der Europäischen Arzneimittelagentur – das können Sie nachlesen – vom 19. Mai 2022. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das ist doch Europa!) Das ist der Auszug für Deutschland, für Europa sind die Zahlen wesentlich höher. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Aber Sie vertrauen doch der EU sonst nicht, und jetzt vertrauen Sie den Zahlen?) 300 000 Menschen – das sind mehr als die Hälfte der Einwohner von Dresden. Ich frage Sie, liebe Abgeordnete, liebe Staatsregierung: Darf man bei diesen fast 300 000 Opfern eine Impfung mit notzugelassenen Mitteln die Ängste der Impfgegner einfach wegwischen oder muss man diese endlich ernst nehmen? (Staatsministerin Petra Köpping: Das ist doch gemacht worden! – Staatsminister Christian Piwarz: Erzählen Sie das morgen früh gleich wieder?) Wer gibt Ihnen das Recht, die persönliche Entscheidung dieser Menschen mit Ihren überzogenen Forderungen und Verordnungen zu negieren? Wer gibt Ihnen das Recht, diese Menschen vom gesellschaftlichen Leben mit der 2GRegel auszuschließen? (Beifall bei der AfD –

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Sabine Friedel SPD

Wovon werden sie denn ausgeschlossen?) Das ist Diskriminierung, das ist Ausgrenzung, das ist gemein. (Lachen der Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und Sabine Friedel, SPD – Zuruf von der CDU) Die 2G-Regel – – Ja, hören Sie es sich an. Die 2G-Regel läuft ausschließlich auf eine würdelose Nötigung zur Teilnahme am Pharmaversuch hinaus. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Niemand gibt Ihnen das Recht, so etwas zu tun. So etwas kennen wir sonst nur von totalitären Regierungen. (Stephan Hösl, CDU: Sprechen Sie doch mal zur Petition! – Weitere Zurufe von der CDU) – Ja, es geht um die Petition zu Grundrechten. (Stephan Hösl, CDU: Sprechen Sie mal dazu! – Weitere Zurufe des Abg. Stephan Hösl, CDU) Der Petent beschwert sich darüber, dass die Grundrechte nicht beachtet werden. Genau so etwas kennen wir sonst nur von totalitären Regierungen. Sie wollen doch nicht totalitär sein, oder? – Dann handeln Sie bitte so. Geimpfte können sich weiterhin mit Covid-19 infizieren. (Sabine Friedel, SPD: Ja!) Geimpfte können an Corona erkranken. (Sabine Friedel, SPD: Ja!) Geimpfte können andere anstecken. (Sabine Friedel, SPD: Ja!) Geimpfte können auch an Corona sterben. (Sabine Friedel, SPD: Ja!) Mit 2G wird daher logisch keinerlei Infektionsschutz gewährleistet. (Sabine Friedel, SPD: Das stimmt nicht!) Es ist eine Maßnahme, die folglich allein die Ungeimpften zur Impfung nötigen soll und ihnen ihre Freiheit nimmt. (Sabine Friedel, SPD: Nein!) Gegenüber allen Impfexzessen wäre konsequenteres Testen das weitaus mildere und effektivere Mittel gewesen – so, wie wir das von einem freiheitlichen Rechtsstaat erwarten. Warum sind die geschilderten Probleme immer noch aktuell, meine Damen und Herren? (Frank Richter, SPD, steht am Mikrofon.) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Mayer, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Norbert Mayer AfD

Ja. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: What?) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Dann an Mikrofon 1 bitte, Herr Kollege Richter, für die SPD-Fraktion.

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Frank Richter SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrter Her Mayer, sind Sie mit mir einer Meinung, dass es doch besser wäre, diese unterschiedlichen Positionen zu den verschiedenen Regelungen, die Sie alle vorgetragen haben, in der öffentlichen Debatte, in der ausreichend Gelegenheit ist, zu debattieren – das haben wir in der Vergangenheit bereits getan – und endlich damit aufzuhören, einzelne Petitionen herauszulösen, welche sich genau dadurch berichten lassen, dass wir sie vorher demokratisch diskutiert haben? Ich denke, wir haben es hier mit einem grundsätzlichen Problem zu tun, das vielleicht auch das Präsidium einmal bearbeiten müsste. Nämlich, dass Sie zum wiederholten Male Debatten, die vorher bereits geführt worden sind, an einzelnen Petitionen aufhängen. So sollte das nicht weitergehen. (Beifall bei der SPD und der CDU)

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Norbert Mayer AfD

Herr Richter, in der Debatte reden wir über grundsätzliche Probleme. Bei einer Petition reden wir über Menschen, die selbst davon betroffen sind. Das ist noch ein Zahn schärfer. (Staatsministerin Petra Köpping: Hören Sie auf Menschen, die selbst betroffen sind!) Da zeigt sich dann, ob die Politik, die Sie hier in der Mehrheit machen, gut und richtig ist oder Fehler hat. (Sabine Friedel, SPD: Sie haben aber grundsätzlich gesprochen!) Deshalb rufen wir diese Petitionen hier auf, Herr Richter. Ich fahre fort. Bei allen Argumenten, die wir hier regelmäßig austauschen, dürfen wir das Wichtigste nicht vergessen: Es geht um Menschen. Es geht um 300 000 Menschen mit Impfschäden und berechtigte Ängsten von immer mehr Impfverweigerern. Es geht auch um Freiheit und Selbstbestimmung. Wie in der nächsten Petition, in der ich eine ältere Dame, eine Mutter ansprechen werde. Es versteht sich von selbst, dass wir einander mit Empathie und Verständnis für die individuelle Situation gegenübertreten. Wenn der Volksmund mittlerweile (Zuruf von den LINKEN) gerade in Sachsen von der Frau mit dem kältesten Herzen Deutschlands spricht, so sollte uns das zu denken geben. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Der Volksmund? Das sind Ihre Leute!) – Ja, das erlebe ich auf der Straße. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Weil Sie sie anstacheln!) Wir sollten über diese erkennbar sinnlose Diskriminierung – – (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Gehört das zur Petition?) – Wenn mir das die Menschen auf der Straße so sagen, dann kann ich meine Besorgnis hier äußern. Wir sollten diese erkennbar sinnlose Diskriminierung durch 2G-Regeln bei zukünftigen Entscheidungen dieses Hauses stärker berücksichtigen. Den Petenten zu antworten: „Euch kann nicht geholfen werden“, wie es die Mehrheit im Ausschuss beschloss – daher habe ich das hier herausgesucht –, ist herzlos (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Herzlos?) und für uns Abgeordnete der Alternative für Deutschland der falsche Weg. Vielen Dank. Weiteres in der zweiten Runde. (Beifall bei der AfD – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Was für ‘ne zweite Runde?) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Mayer für die AfD-Fraktion. Möchte sich zu dieser Petition – Coronakrise, 2G-Regelung – jetzt noch jemand zu Wort melden? – Das sehe ich nicht. Herr Mayer, dann können Sie sogleich zu der zweiten Petition weitersprechen. Das ist die Petition mit dem Titel „Corona-Schutzmaßnahmen“. (Stephan Hösl, CDU: Hören wir das jetzt noch einmal, oder wie ist das, Herr Mayer? – Staatsminister Christian Piwarz: Kommt darauf an, welchen Zettel er findet!)

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Norbert Mayer AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, wie Sie vielleicht im Alter leben werden? Vielleicht leben Sie dann alleine in Ihrer Wohnung und ihre Kinder und Verwandten leben in einer anderen Stadt. Sie sind also allein. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das bin ich jetzt schon!) – Sind Sie jetzt schon allein? Okay, Herr Gebhardt. Deshalb ist es Ihnen besonders wichtig, Kontakte zu pflegen. Vielleicht ist Ihnen das auch wichtig, Herr Gebhardt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Deshalb sitze ich hier herum!) – Genau. Zudem nehmen Sie vielleicht gern an Veranstaltungen einer Seniorenbegegnungsstätte teil und haben sich dort einen Freundeskreis aufgebaut, den Sie regelmäßig treffen. Ja, das sind Probleme unserer Menschen in Sachsen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wird das jetzt eine Soap, oder was?) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Ein bisschen Ruhe, bitte. Ich verstehe gar nicht, was Herr Mayer sagen möchte. (Jan Hippold, CDU: Das ist nicht schlimm! – Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE –

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Valentin Lippmann GRÜNE

Das liegt aber nicht an uns!) – Akustisch. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ach so!) Herr Mayer, bitte schön.

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Norbert Mayer AfD

Die Petentin schreibt dazu: „Am 11. November informierte mich meine Mutter, dass sie nicht mehr zu Veranstaltungen in die Volkssolidarität kommen darf. Begründet wurde dies damit, dass sie nicht geimpft oder genesen sei. Auf Nachfrage bei der Volkssolidarität wurde mir dieser massive Eingriff in die Bürgerrechte meiner Mutter erklärt: Es wird die 2G-Regel angewendet. Sowohl meine Mutter als auch ich haben uns an alle CoronaVorschriften gehalten und alle geforderten Maßnahmen umgesetzt. Warum ist es nicht möglich, dass alle älteren Menschen gemeinsam statt einsam ihren Lebensabend verbringen können? Es ist eine Riesensauerei, dass alte Leute, die nur noch wenige Kontakte haben, so unter Druck gesetzt werden. Für mich ist das Impfzwang durch die Hintertür.“ Stellen Sie sich das doch bitte einmal vor – vielleicht für den Fall, dass Sie selbst Zweifel daran haben, ob ein Stoff helfen oder eher schaden kann. Dann sagt man Ihnen: Sie dürfen nicht zu Veranstaltungen gehen, weil nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt haben. Sie wären zwar bereit, sich vor jeder Veranstaltung im Testzentrum um die Ecke testen zu lassen. Dann wären Sie sicher, niemanden mit Corona anzustecken. Aber das wird nicht akzeptiert. Man verlangt von Ihnen unbedingt die Impfung, die Sie aus für Sie guten Gründen ablehnen. Wenn Sie geimpft wären, käme es nicht mehr darauf an, ob sie vielleicht Corona-positiv sind oder nicht. Ob Sie vielleicht andere Menschen anstecken könnten, oder nicht. Nachvollziehen können Sie das nicht. Sie empfinden das als ungerecht, empathielos und diskriminierend. Doch Sie können nun zu keiner Veranstaltung mehr gehen. Sie vereinsamen und sind allein. Das ist die Situation, in der sich eine ältere Dame befand – die oben genannte Mutter, für die diese Petition gegen die 2G-Regel eingereicht wurde. (Zuruf des Abg. Mirko Schultze, DIE LINKE) Vielleicht halten Sie mir entgegen, dass doch 2G mittlerweile abgeschafft sei und die Senioren und alle anderen jetzt an Veranstaltungen teilnehmen können. – Hier geht es aber um ein viel grundsätzlicheres Problem. Darf der Staat Menschen, die sich nicht der allgemeinen Impfpanikmache anschließen, vom öffentlichen Leben ausschließen? (Antje Feiks, DIE LINKE: Ja! – Zuruf der Abg. Doreen Schwietzer, AfD – Gegenruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE – Erneuter Zuruf der Abg. Doreen Schwietzer, AfD) Nein, das darf der Staat nicht. – Hören Sie doch einfach einmal zu! – Er muss die tatsächliche Gefahr immer wieder abwägen und stets das geringstmögliche Mittel zur Gefahrenabwehr suchen. Die Vorstellung, jemanden dazu zu zwingen einen körperlichen Eingriff an sich vornehmen zu lassen, den er selbst ablehnt und von dessen Nutzen und Ungefährlichkeit er nicht überzeugt ist, widerspricht meinem Verständnis eines freiheitlichen Staatswesens. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Mayer, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Norbert Mayer AfD

Ein letzter Satz? Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Bitte, ein letzter Satz.

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Norbert Mayer AfD

Wir leben zum Glück nicht in einem absolutistischen Wohlfahrtsstaat, in dem der Staat zu wissen meint, was für den Einzelnen gut und richtig ist, Frau Köpping. Danke schön. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Sie grenzen Ältere aus, Sie haben keinen Respekt, tut mir leid!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Mayer für die AfD-Fraktion. Gibt es jetzt zu der – – (Zuruf der Abg. Doreen Schwietzer, AfD – Gegenruf des Abg. Martin Modschiedler, CDU – Unruhe im Saal) Pscht! – Gibt es jetzt zu der Petition „Corona-Schutzmaßnahmen“ weiteren Gesprächsbedarf? (Zuruf der Abg. Doreen Schwietzer, AfD – Gegenruf des Abg. Martin Modschiedler, CDU) Den sehe ich nicht, richtig? – Gut. Die Staatsregierung wünscht auch nicht das Wort. Dann lautet meine Frage an die AfD-Fraktion, ob Sie Einzelabstimmung wünschen. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Ja!) Alles klar. Dann kommen wir jetzt zur Einzelabstimmung, die von der AfD-Fraktion verlangt worden ist, und zwar zur ersten Petition mit der Nr. 07/01434/6 und dem Titel „Corona-Krise 2G-Regelung“. Ich bitte bei Zustimmung zur Beschlussempfehlung – um es nochmals zu sagen: es ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses – um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Die Enthaltungen? – Bei vielen Stimmen dagegen und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dafür ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses zugestimmt. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Petition mit der Nummer 07/01457/6 und dem Titel „Corona-Schutzmaßnahmen“. Bei Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Die Enthaltungen? – Bei vielen Stimmen dagegen und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dafür ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses zugestimmt. Meine Damen und Herren! Zu verschiedenen Beschlussempfehlungen haben einige Fraktionen ihre abweichende Meinung bekundet. Die Information, welche Fraktion und welche Beschlussempfehlung dies betrifft, liegt Ihnen zu der genannten Drucksache ebenfalls schriftlich vor. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den weiteren, noch nicht einzeln abgestimmten Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss unter Beachtung der mitgeteilten abweichenden Auffassung einzelner Fraktionen fest und erkläre diesen Tagesordnungspunkt für beendet. Ich kann Ihnen jetzt freudig mitteilen, dass die Tagesordbeitet ist. Wir treffen uns morgen, Donnerstag, den 2. Juni, den Termin festgelegt hat. Die Einladung und die Tagesordnung liegen Ihnen vor. sen. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend. (Schluss der Sitzung: 21:23 Uhr) Namentliche Gegenstand der Abstimmung: Drucksache 7/9980 Namensaufruf durch die Abg. Simone Lang, SPD, beginnend mit Ja Nein Stimm- nicht enth. teilg. Anton, Rico x Barth, André x Beger, Mario x Böhme, Marco x Mayer, Breitenbuch v., Georg-Ludwig x Brünler, Nico x Buddeberg, Sarah x Meyer, Čagalj Sejdi, Petra x Dierks, Alexander x Dietrich, Eric x Nagel, Dombois, Andrea x Dornau, Jörg x Dringenberg Dr., Volker x Dulig, Martin x Feiks, Antje x Otto, Firmenich, Iris x Pallas, Flemming, Ingo x Panter, Friedel, Sabine x Patt, Fritzsche, Oliver x Penz, Gahler, Torsten x Gasse, Holger x Gebhardt, Rico x Pfeil, Gemkow, Sebastian x Piwarz, Gerber, Dr. Daniel x Pohle, Gorskih, Anna x Prantl, Hahn, Christopher x Hammecke, Lucie x Ritter, Hartmann, Christian x Hein, René x Rößler, Heinz, Andreas x Rost, Hentschel, Holger x Hippold, Jan x Homann, Henning x Hösl, Stephan x Hütter, Carsten x Jost, Martina x Keil, Wolfram x Keiler Dr., Joachim x Keller, Tobias Martin x Kiesewetter, Jörg x Kirmes, Svend-Gunnar x Kirste, Thomas x Klepsch, Barbara x Kliese, Hanka x Köditz, Kerstin x Kretschmer, Michael x Unger, Kuge, Daniela x Urban, Kuhfuß, Kathleen x Voigt, Kühne, Jörg x Kuhnert, Roberto x Kummer, Ines x Wendt, Kumpf, Mario x Kuppi, Lars x Lang, Simone x Leithoff, Susan x Wissel, Liebscher, Gerhard x Wöller, Lippmann, Valentin x Löffler, Jan x Löser, Thomas x Zwerg, Lupart, Ulrich x Jastimmen: 31 Neinstimmen: 77 Stimmenthaltungen: 0 Gesamtstimmen: 108 Anlage Abstimmung am 01.06.2022 dem Buchstaben A Ja Nein Stimm- nicht enth. teilg. Mackenroth, Geert x Maicher, Dr. Claudia x Markert, Jörg x Norbert x Melcher, Christin x Mertsching, Antonia x Dr. Stephan x Mikwauschk, Aloysius x Modschiedler, Martin x Juliane x Neuhaus-Wartenberg, Luise x Nicolaus, Kerstin x Nowak, Andreas x Oberhoffner, Jens x Gerald x Albrecht x Dirk x Peter Wilhelm x Romy x Peschel, Frank x Petzold, Gudrun x Juliane x Christian x Ronald x Thomas x Richter, Frank x Kay x Rohwer, Lars x Dr. Matthias x Wolf-Dietrich x Saborowski, Ines x Schaper, Susanne x Schaufel, Frank x Schiemann, Marko x Schmidt, Thomas x Schreyer, Timo x Schubert, Franziska x Schultze, Mirko x Schwietzer, Doreen x Sodann, Franz x Springer, Ines x Tändler-Walenta, Marika x Teichmann, Ivo x Thumm, Thomas x Ulbrich, Roland x Tom x Jörg x Sören x Wähner, Ronny x Weigand Dr., Rolf x André x Wiesner, Alexander x Winkler, Volkmar x Wippel, Sebastian x Patricia x Prof. Dr. Roland x Zickler, Hans-Jürgen x Zschocke, Volkmar x Jan-Oliver x Namentliche Gegenstand der Abstimmung: Drucksache 7/8836 Namensaufruf durch die Abg. Simone Lang, SPD, beginnend mit Ja Nein Stimm- nicht enth. teilg. Anton, Rico x Barth, André x Beger, Mario x Böhme, Marco x Mayer, Breitenbuch v., Georg-Ludwig x Brünler, Nico x Buddeberg, Sarah x Meyer, Čagalj Sejdi, Petra x Dierks, Alexander x Dietrich, Eric x Nagel, Dombois, Andrea x Dornau, Jörg x Dringenberg Dr., Volker x Dulig, Martin x Feiks, Antje x Otto, Firmenich, Iris x Pallas, Flemming, Ingo x Panter, Friedel, Sabine x Patt, Fritzsche, Oliver x Penz, Gahler, Torsten x Gasse, Holger x Gebhardt, Rico x Pfeil, Gemkow, Sebastian x Piwarz, Gerber, Dr. Daniel x Pohle, Gorskih, Anna x Prantl, Hahn, Christopher x Hammecke, Lucie x Ritter, Hartmann, Christian x Hein, René x Rößler, Heinz, Andreas x Rost, Hentschel, Holger x Hippold, Jan x Homann, Henning x Hösl, Stephan x Hütter, Carsten x Jost, Martina x Keil, Wolfram x Keiler Dr., Joachim x Keller, Tobias Martin x Kiesewetter, Jörg x Kirmes, Svend-Gunnar x Kirste, Thomas x Klepsch, Barbara x Kliese, Hanka x Köditz, Kerstin x Kretschmer, Michael x Unger, Kuge, Daniela x Urban, Kuhfuß, Kathleen x Voigt, Kühne, Jörg x Kuhnert, Roberto x Kummer, Ines x Wendt, Kumpf, Mario x Kuppi, Lars x Lang, Simone x Leithoff, Susan x Wissel, Liebscher, Gerhard x Wöller, Lippmann, Valentin x Löffler, Jan x Löser, Thomas x Zwerg, Lupart, Ulrich x Jastimmen: 63 Neinstimmen: 12 Stimmenthaltungen: 29 Gesamtstimmen: 104 Abstimmung am 01.06.2022 dem Buchstaben A Ja Nein Stimm- nicht enth. teilg. Mackenroth, Geert x Maicher, Dr. Claudia x Markert, Jörg x Norbert x Melcher, Christin x Mertsching, Antonia x Dr. Stephan x Mikwauschk, Aloysius x Modschiedler, Martin x Juliane x Neuhaus-Wartenberg, Luise x Nicolaus, Kerstin x Nowak, Andreas x Oberhoffner, Jens x Gerald x Albrecht x Dirk x Peter Wilhelm x Romy x Peschel, Frank x Petzold, Gudrun x Juliane x Christian x Ronald x Thomas x Richter, Frank x Kay x Rohwer, Lars x Dr. Matthias x Wolf-Dietrich x Saborowski, Ines x Schaper, Susanne x Schaufel, Frank x Schiemann, Marko x Schmidt, Thomas x Schreyer, Timo x Schubert, Franziska x Schultze, Mirko x Schwietzer, Doreen x Sodann, Franz x Springer, Ines x Tändler-Walenta, Marika x Teichmann, Ivo x Thumm, Thomas x Ulbrich, Roland x Tom x Jörg x Sören x Wähner, Ronny x Weigand Dr., Rolf x André x Wiesner, Alexander x Winkler, Volkmar x Wippel, Sebastian x Patricia x Prof. Dr. Roland x Zickler, Hans-Jürgen x Zschocke, Volkmar x Jan-Oliver x Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de

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