Dr. Rolf Weigand
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die letzten zwei Jahre waren für Studenten, Wissenschaftler, Professoren und Mitarbeiter anstrengend. Eigentlich war angekündigt, dass in dieser Legislaturperiode eine große Novelle des Hochschulfreiheitsgesetzes kommt. Jetzt ist erst einmal ein „Novellchen“ daraus geworden, über das wir heute abstimmen. Sie wollen erstens die Erhöhung der Befristungsdauer für Juniorprofessoren und akademische Assistenten. Wir befürworten es grundsätzlich, wenn die Befristungsdauer erhöht wird, doch – das hat die Debatte heute früh schon gezeigt – wir wollen von befristeten Arbeits- und Zeitverträgen wegkommen. Dabei werden wir Sie in den bevorstehenden Haushaltsverhandlungen beim Wort nehmen. Zweitens wollen Sie eine Verankerung digitaler Prüfungsformate im Hochschulfreiheitsgesetz. Das wurde auch – das haben die letzten zwei Jahre gezeigt – notwendig. Viele Hochschulen haben das bereits genutzt. Es bleiben für uns jedoch noch einige Fragen offen. Wir würden begrüßen, wenn es allgemeine rechtliche Standards gäbe und keinen Flickenteppich aus hochschuleigenen Standards. Das lässt dieser Gesetzentwurf weiter offen. Die Frage ist: Wie werden Täuschungsversuche grundsätzlich geahndet? Oder konkret: Wer trägt das Risiko bei technischen Störungen? Gibt es eine schlechte Note, weil die Verbindung im digitalen Sachsen nicht funktioniert? – Das ist ja Alltag im ländlichen Raum. Dritter Punkt Ihres Gesetzentwurfs. Sie möchten eine Verordnungsermächtigung des Wissenschaftsministeriums zur Verlängerung der Regelstudienzeit. Ich schätze Sie, Herr Staatsminister Gemkow, sehr – das muss ich ehrlich sagen, wenn ich in die Reihen der Staatsregierung schaue. Aber wenn uns die letzten beiden Jahre eines gelehrt haben, dann ist das: Vertrauen Sie niemals blind der Exekutive! Mit uns als AfD wird es keinen Freibrief geben; das haben wir auch schon im Ausschuss gesagt. Wir erachten es als zwingend notwendig, dass in derart kritischen Notsituationen und bei außergewöhnlichen Ereignissen grundsätzlich eine parlamentarische Befassung vorhergeht oder dass wir es wenigstens im Ausschuss beraten. Das war auch Inhalt eines Änderungsantrages, den wir eingebracht haben. Da wir damit nicht alle Punkte dieses Gesetzes mittragen können, werden wir uns enthalten. Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die Fraktion DIE LINKE Frau Gorskih, bitte.
