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Marco Böhme

Die Linke 01.06.2022 Sitzungen 7/51

Wir möchten Widerspruch zur Eilbedürftigkeit anmelden. Laut § 49 sind wir damit nicht einverstanden. Das Baugesetz und die Bauverordnung wurden seit über einem Jahr diskutiert, zunächst auf Regierungs-, dann auf Koalitionsebene und jetzt ein halbes Jahr hier im Landtag. Wir finden, dass dieser eine Monat, was das normale Verfahren laut unserer Geschäftsordnung wäre, völlig ausreicht, um das Gesetz formal zu veröffentlichen und in Kraft treten zu lassen. Insofern sehen wir keinen Grund zur Eilbedürftigkeit und sprechen uns dagegen aus. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Damit muss ich über diese Entscheidung abstimmen lassen. Wer der Ausfertigung zur Dringlichkeit zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Ich bitte um die Gegenstimmen. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Es gab eine Reihe von Gegenstimmen, aber dennoch eine große Mehrheit für die unverzügliche Ausfertigung. Meine Damen und Herren! Wir haben noch einen Entschließungsantrag der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD in der Drucksache 7/9986. Wird dazu Einbringung gewünscht?

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