Ronny Wähner
Frau Präsidentin! Ich werde diesen Antrag vom Saalmikrofon einbringen. Ich möchte ein paar wenige Punkte aus Sicht der Koalition kurz erwähnen. Die Bauordnung ist jetzt in der geänderten Form beschlossen. Aber es gibt immer eine Fortentwicklung, gerade beim Thema Holzbau. Mein Kollege Löser hat das schon angesprochen. Dazu gibt es gesetzliche Regelungen, die wir weiter in den Blick nehmen wollen. Das ist Bestandteil dieses Entschließungsantrages. Damit wir beim Ausbau der erneuerbaren Energien eine gewisse Flexibilität haben, soll eine Flexibilisierungsklausel ermöglichen, dass man, wenn das gewünscht ist, Standorte außerhalb von Vorrangs- und Eignungsgebieten nutzen kann. Als Freistaat wollen wir ein Stück weit eine Vorbildfunktion für unsere Landesimmobilien einnehmen. Unsere Landesimmobilien müssen wir deshalb nicht in der Bauordnung als Gesetz regeln, sondern da sind wir Herr im eigenen Haus bzw. über das eigene Dach, sodass wir dort den Fotovoltaikausbau voranbringen können. Ich denke, das hilft auch ein wenig, Energiekosten für die Kasse des Freistaates zu sparen. Wir müssen dabei beachten, dass wir die Kollisionen mit der Landwirtschaft dahin gehend abmildern, dass wir landwirtschaftlich wertvolle Böden nicht belegen. Das ist uns ein wichtiger Punkt. Hierbei möchte ich auch die Vorbildfunktion des Freistaates betonen. Danke. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Abg. Wähner hat den Entschließungsantrag eingebracht. Gibt es noch weiteren Redebedarf zum Entschließungsantrag? – Herr Böhme.
