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Albrecht Pallas

SPD 01.06.2022 Sitzungen 7/51

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Als SPD wollen wir die Verwaltung des Freistaates Sachsen modernisieren, sodass sie den gegenwärtigen, aber vor allem auch künftigen Anforderungen gewachsen ist. Eine gute Staatsverwaltung bedeutet gutes Personal, Effektivität und Effizienz bei der Aufgabenerfüllung und Bürger(innen)orientierung. Dazu gehören für uns untrennbar ein strategisches, laufbahnübergreifendes und modernes Personalentwicklungskonzept und die Fortsetzung der 2018 begonnenen Ausbildungsoffensive. Es ist deutlich zu erkennen: Wir brauchen im Augenblick nicht weniger Personal, sondern genau so viel Personal, wie zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich ist. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden viele Aspekte der Koalitionsvereinbarung im Themenbereich öffentlicher Dienst umgesetzt. Wir haben es bereits gehört: Im parlamentarischen Verfahren haben die Regierungsfraktionen den Gesetzentwurf der Staatsregierung um einige wesentliche Punkte weiterentwickelt. Dabei haben wir die Anregungen aus der öffentlichen Anhörung intensiv diskutiert und schließlich mit dem Änderungsantrag ein gelungenes Gesamtpaket entwickelt, das es der Hochschule der Verwaltung, dem Fortbildungszentrum in Meißen und dem öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen ermöglichen wird, die Modernisierung, die wir brauchen, voranzutreiben. Dabei ist wichtig, dass die Hochschule in Meißen in gewisser Weise – wie auch die Hochschule der Sächsischen Polizei – eine Fachhochschule mit besonderer Verantwortung ist. Zentral ist das Thema der Stärkung der Wissenschaftsfreiheit auch an dieser Hochschule. Wir wünschen uns eine gute Aus- und Fortbildung von staatlichen Bediensteten in enger Anbindung an die staatlichen und kommunalen Bedarfe in der Verwaltung und in der Bevölkerung. Für Innovation im öffentlichen Dienst benötigen wir auch in Sachsen eine gute Lehre und anwendungsorientierte Forschung. Wir brauchen eine starke akademische Selbstverwaltung, die Mitbestimmung des wissenschaftlichen Personals bei wesentlichen Fragen der Wissenschaftsfreiheit und der Hochschulentwicklung im Senat. Wir brauchen natürlich das Hinterfragen durch wissenschaftliche Forschung, die Weiterentwicklung und das Verwerfen von eingeschlagenen Wegen – an der Verwaltungsfachhochschule wie an der Polizeifachhochschule in Rothenburg. Der Gesetzentwurf wird es auch der Hochschule Meißen ermöglichen, Forschungsinstitute zu gründen. Insgesamt geben wir der Hochschule mehr Möglichkeiten der anwendungsorientierten Forschung für den öffentlichen Dienst. Notwendiger Zwilling der Ausbildungsoffensive ist ein integriertes Fortbildungskonzept, das künftig vor allem beim Fortbildungszentrum in Meißen mit Leben gefüllt werden muss. Für diese Aufgabe haben wir die Leitung des Fortbildungszentrums zugleich zu einer Prorektorin oder einem Prorektor für Fortbildung weiterentwickelt. Um eine einheitliche Rechtsanwendung zwischen Staats- und Kommunalverwaltung zu stärken, werden entsprechende Fortbildungsmaßnahmen künftig entgeltfrei auch für die kommunalen Teilnehmerinnen und Teilnehmer sein. Es ist eine wachsende Hochschule in Meißen. Eine wachsende Verwaltungshochschule braucht eine starke Hochschulleitung, in welcher jede und jeder seine Aufgabe hat: im Augenblick ein Rektor, ein Kanzler, der aufgrund der Aufgabenfülle eben nicht mehr zeitgleich Leiter des Fortbildungszentrums sein sollte, und – neu – zwei Prorektorinnen bzw. Prorektoren für Lehre und Forschung einerseits und für Fortbildung andererseits. Ihre Aufgabe wird es auch sein, die wachsende Hochschule kontinuierlich weiterzuentwickeln und gutes wissenschaftliches Personal für Lehre, Forschung und Fortbildung zu finden. Mit dieser Novelle sollten wir aber nicht stehen bleiben. Wenn wir die Aus- und Fortbildungsoffensive ernst nehmen, brauchen wir die Erweiterung bestehender Ausbildungsstandorte und den Ersatz von bisher provisorischen Bauten durch qualitativ hochwertige Erweiterungsbauten – (Beifall des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) ein Thema, das wir im Koalitionsvertrag bereits verankert haben und wofür wir bereits im jetzt laufenden Doppelhaushalt eine gesetzliche Grundlage geschaffen und Geld bereitgestellt haben. Bei der weiteren Entwicklung der Hochschule müssen die Potenziale und Entwicklungswünsche der Beschäftigten, aber auch die fachlichen Bedarfe der Landesverwaltung und der kommunalen Ebene besser berücksichtigt werden. Dafür braucht es ausreichend Personal und die finanziellen Mittel. Für die langfristige Weiterentwicklung der Verwaltungshochschule braucht es allerdings einen Strategieprozess, ähnlich wie er für die Fachhochschule der Polizei bereits gelaufen ist. Zusammen mit der HSF in Meißen sollten verschiedene Entwicklungspotenziale untersucht werden, etwa die aktuellen und künftigen kommunalen wie Landesbedarfe, moderne Studienangebote zur Digitalität der Verwaltung, Erhöhung der Diversität und individueller Weiterbildung wie Aufstieg, aber auch die eigenständige Entwicklung der Hochschule sowie die Förderung interdisziplinärer Forschung. Die heutige Abstimmung über den vorliegenden Gesetzentwurf ist ein erster wichtiger Schritt in diese Richtung: zur Stärkung der Digitalisierung der Arbeit der sächsischen Verwaltung, zum Bekenntnis zur zentralen Bedeutung der Verwaltungshochschule in Meißen, zum Bekenntnis zur Wissenschaftsfreiheit. Um das Statement des Kollegen Markert aufzunehmen: Wir geben der Verwaltungshochschule in Meißen zu Recht einen höheren Freiheitsgrad. Ich bin mir sicher, dass die Hochschule im Interesse des Freistaates Sachsen, des öffentlichen Dienstes und aus ihrer Verantwortung heraus diese Freiheit zu nutzen weiß. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPD sowie vereinzelt bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Albrecht Pallas für die SPD-Fraktion. Gibt es jetzt weiteren Gesprächsbedarf? – Den sehe ich nicht. Dann erhält die Staatsregierung das Wort, wenn gewünscht. – Herr Staatsminister Schuster, bitte.

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