Sarah Buddeberg
Frau Präsidentin! Ich möchte den nächsten Änderungsantrag einbringen, der wieder mehrere Änderungsanträge zusammenfasst und dabei kurz auf die Kollegin Pfeil reagieren, die in ihrer Rede ausgeführt hat, dass Sachsen in Sachen Inklusion und Barrierefreiheit schon auf einem guten Weg sei. Mir ist es wichtig, noch einmal zu sagen, dass ich die Koalition nicht an den Pranger stellen will, weil ich weiß, dass viele von Ihnen für Inklusion streiten und diese voranbringen wollen. Deshalb bieten wir diese Änderungsanträge an, um die Sächsische Bauordnung besser und inklusiver zu gestalten. Dazu kommen jetzt die Vorschläge, die ich schon in der Rede erwähnt habe, nämlich was die Vorschriften für die baulichen Veränderungen angehen muss. Das ist einmal, dass Treppen beidseitige Handläufe haben müssen, dass die Flure – das habe ich in der Rede gesagt – eine Mindestbreite von 1,50 Metern haben sollen und dass in den Gebäuden, die hier aufgeführt sind, verpflichtend ein Aufzug zu installieren und dafür zu sorgen ist, dass dieser auch in allen Etagen hält. Das ist sehr wichtig, weil nur dann Wohnungen, die barrierefrei ausgestattet sind, Leuten zur Verfügung stehen, die sie sonst nicht erreichen können. Dann steht in dem Änderungsantrag noch ein weiterer Punkt, nämlich der externe Notstromzugang für Gebäude der kritischen Infrastruktur. Darüber habe ich in meiner Rede nicht gesprochen, deshalb möchte ich das hier erwähnen. Es geht darum, dass es zum Beispiel bei Pflegeheimen ein großes Problem ist, wenn es einen flächendeckenden Stromausfall gibt, der über eine längere Zeit anhält. Dann ist es gut, eine externe Notstromversorgung gewährleisten zu können, indem dort ein solcher Notstromzugang vorgeschrieben ist. Das ermöglicht, dass nicht das gesamte Pflegeheim evakuiert werden muss. Wir müssen bedenken, dass wir immer mehr zu pflegende Menschen haben und dass auch dort die Stromversorgung durch die Digitalisierung, die vor den Pflegeheimen nicht haltmacht, eine immer größere Rolle spielt. – Das zu diesem Änderungsantrag, und ich bitte um Zustimmung. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kollegin Sarah Buddeberg für die Fraktion DIE LINKE mit der Einbringung des Änderungsantrags. Gibt es dazu Redebedarf? – Den sehe ich nicht. Dann können wir gleich über den Änderungsantrag, Drucksache 7/9967, abstimmen. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Wer enthält sich? – Bei Stimmen dafür und einer großen Mehrheit dagegen ist dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE somit nicht entsprochen. Wir kommen zum nächsten Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/9968. Sarah Buddeberg, bitte.
