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Kay Ritter

CDU 01.06.2022 Sitzungen 7/51

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! „Sozial ist, was gute Arbeit schafft“, (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung) dieser Grundsatz gilt unverändert. Deshalb möchte ich heute allen sächsischen Unternehmerinnen und Unternehmern für ihr tägliches Engagement danken. Nur durch ihr unternehmerisches Tun ist es möglich, den Wohlstand in unserem Land zu mehren. (Beifall bei der CDU) Erfolgreiche Unternehmen, insbesondere der Mittelstand, tragen viel zum gemeinschaftlichen Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger bei. Dafür möchte ich herzlich danken. Das Thema unseres heutigen Antrags: „Leistungen von Sozialunternehmerinnen und Sozialunternehmern für den Freistaat sichtbar machen, anerkennen und strukturell unterstützen“. Social Entrepreneurship oder sozial orientiertes Unternehmertum gibt es in Deutschland bereits seit dem 19. Jahrhundert. Im Mittelpunkt stand der gesellschaftsorientierte Ansatz, der über reine Gewinnerzielungsabsicht hinausging. Wir kennen diese Form unternehmerischen Handelns heute als Genossenschaft; Hermann Schulze-Delitzsch und Wilhelm Raiffeisen gelten hierfür als Gründungsväter und sind uns allen bekannt. (Marko Schiemann, CDU: Aus Sachsen! – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Mit dem vorliegenden Antrag soll der Blickwinkel für eine Branche geschärft werden, die bisher unter den Existenzgründern und Start-ups weniger Beachtung gefunden hat, obwohl auch hier die Möglichkeit besteht, die umfangreichen Förderangebote von gut 40 Programmen auf Bundes-Schlussabstimmung. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hier wieder gleiches Abstimmungsverhalten: keine Gegenstimmen, Stimmenthaltungen; dennoch mit Mehrheit beschlossen. Meine Damen und Herren, auch hierzu liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das kann ich nicht erkennen. Somit entsprechen wir dieser Vorgabe. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Wir kommen zu und Sozialunternehmern für den und strukturell unterstützen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD und Landesebene wahrzunehmen. Social Enterprises wirken mehrheitlich strukturell, arbeiten an der Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung und sind seltener als konventionelle Start-ups von Fremd- und Wagniskapital abhängig. Diese Definition gibt sich der Verband der Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland – kurz: SEND – selbst, und mit dem im Antrag angeregten Monitoring kann überprüft werden, ob dem so ist. In erster Linie bestimmen soziale Innovationen das Handlungsfeld dieser Akteure, denn sie wirken am häufigsten in den Bereichen Bildung, Gesundheit und soziale Arbeit sowie Informations- und Kommunikationstechnologie und widmen ihr Angebot zu 60 % Personenkreisen, die von sozialen Missständen betroffen sind, also vor allem Kindern und Jugendlichen, Frauen und Mädchen sowie Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund. Im Freistaat Sachsen gibt es schon vielfältige soziokulturelle Engagements, die nicht unwesentliche Mittel aus dem Haushalt binden; jedoch wissen wir nur oberflächlich, welche Wirkung diese Angebote entfalten. Auch hierzu soll der Antrag Erkenntnisse bringen. Wir als CDU-Fraktion sehen hierin eine Teilbranche der Existenzgründung und Start-ups, die sich als Social Enterprises definieren. Wir begrüßen daher die Berichterstattung, die uns die Möglichkeit geben soll, die Potenziale der Social Enterprises herauszuarbeiten. Gleich mehrere Herausforderungen gibt der Interessenverband an. So stehen mangelnde Folgefinanzierung nach der Gründung, die Komplexität öffentlicher Finanzierungsmöglichkeiten sowie fehlende Startfinanzierung in der Kritik. Aus unserer Sicht sollten der Kern der Finanzierung aber weiterhin private Quellen bilden. Diese sind über die etablierten Instrumente der Gründungsfinanzierung, vor allem in Form von Beteiligungskapital, zu erschließen, sofern eine anteilige Kofinanzierung zum Ausgleich des jeweiligen sozialen Engagements dargestellt werden kann. Ist der Nutzen nachgewiesen, wäre eine öffentliche Beteiligung, gemessen an den objektiven Kriterien des gesellschaftlichen Mehrwerts, sinnvoll. Dabei sollte auch hier der Maßstab der sozialen Marktwirtschaft „Fordern und fördern“ angelegt werden. Nur unter Vorgabe objektiver Leistungskriterien werden die Unternehmen ohne eine Dauerförderung am Markt bestehen können. Die Aufforderung an die Politik, darauf zu antworten, wird nach Vorlage der Ergebnisse des Antrags gegeben sein: ob es für einen Existenzgründer oder Start-ups ergänzend ein neues gemeinwohlorientiertes Förderprogramm für solche Innovationen geben sollte. Denn wie hat bereits Ludwig Erhard gesagt: „Die soziale Marktwirtschaft ist die Basis des wirtschaftlichen Erfolgs in Deutschland.“ Sie ist für Sachsens Wirtschaft Kompass und Richtschnur. Wir bitten um Zustimmung zu diesem Antrag. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und des Abg. Volkmar Winkler, SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die BÜNDNISGRÜNEN, Herr Liebscher, bitte.

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