Marco Böhme
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Bei diesem Änderungsantrag geht es um das Thema Artenschutz – also nicht um Wind und Barrierefreiheit – und darum, dass beim Planen und Bauen von Gebäuden die artenschutzrechtlichen Vorgaben im Bundesnaturschutzgesetz berücksichtigt und zum Beispiel auch die Naturschutzbehörden informiert werden müssen. Es geht also ganz konkret um das Artensterben, gerade auch im Gebäudebau, wo heute immer häufiger sehr große Glasfassaden gebaut werden, und darum, dass der Artenschutz eine größere Rolle spielen muss. Über 100 Millionen Vögel werden jährlich getötet, weil sie gegen Glasscheiben bzw. große Glasfassaden fliegen. Dabei frage ich mich: Wo ist da eigentlich der Aufschrei? Sie erzählen immer nur, dass irgendwelche Windräder Vögel schreddern, aber beim Thema Glasbau und Bau großer Gebäude hört man nichts von Ihnen. Sie haben jetzt hier die Chance, dafür zu sorgen, dass künftig Glasflächen von mehr als 10 Quadratmetern mit Vogelschlagvermeidungstechniken ausgestattet werden. Es geht auch darum, dass Dämmmaßnahmen an die unteren Naturschutzbehörden weitergegeben werden, dass Kamine fachgerecht abgedeckt werden sollen und, wenn Holzschutzbehandlungen vorgenommen werden, diese auch fledermausverträglich sein müssen. Ich denke, es tut niemandem weh, wenn Sie dem zustimmen. Insofern haben Sie jetzt die Chance, hier Ja zu sagen. (Beifall bei der LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Marco Böhme für die Fraktion DIE LINKE mit der Einbringung des Änderungsantrags. Gibt es zu dem Änderungsantrag Gesprächsbedarf? – Herr Kollege Löser, bitte schön.
