Armin Schuster
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich bedanke mich bei allen, die an dem vorliegenden Gesetzentwurf mitgearbeitet haben. Es wurde in der Sache vielleicht sogar viel intensiver, härter gekämpft und gerungen, aber fair im Umgang und am Ende sehr konstruktiv. Die drei Koalitionsvertreter haben, glaube ich, eindrücklich deutlich gemacht, dass wir diesen Gesetzentwurf für einen starken Wurf halten. Ich bin jetzt allerdings dankbar, Herr Lippmann, dass ich Sie einmal von einer ganz anderen Seite kennenlernen durfte. Ihre Liebe zu Telefonbüchern hat mich jetzt überrascht. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sie kennen doch den Witz!) Das hätte ich Ihnen jetzt nicht so zugetraut, aber man lernt hier ja dazu. Ich möchte noch einmal unterstreichen, was die drei Koalitionäre gesagt haben. Meißen, das kann man auch mal sagen, ist ein Garant für Qualität in sächsischen Verwaltungen, ist ein Garant für Qualität in sächsischen Kommunen. Ich sage das ausdrücklich: Ein Meißen-Absolvent als Bürgermeister-/Bürgermeisterinnenkandidat, (Zuruf von der AfD: Oder Landrat!) ein Meißen-Absolvent, der als Landrat oder Landrätin kandidiert – das ist immer noch ein Argument. Deswegen will ich sogar dafür werben, auch bei den Meißner Studierenden. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Diese Qualität darf sich in unseren Kommunen ruhig fortsetzen. Deswegen glauben wir, dass dieser Gesetzentwurf ein wichtiger Baustein ist. Wir wollen attraktive Arbeitgeber sein. Wie kann man das? Wie kann man Menschen dafür begeistern, zu uns zu kommen in den öffentlichen Dienst; in die Ministerien, in die Geschäftsstellen? Wie kann man sie bestmöglich darauf vorbereiten? Dafür haben wir eigentlich schon einiges getan – wenn Sie an flexible Arbeitszeiten denken, an sichere Arbeitsplätze, Telearbeit, die Kampagne „Mach was Wichtiges!“. Aber einer der wichtigsten Hebel war und ist die Stärkung unserer Hochschule Meißen sowohl in der Aus- wie auch in der Fortbildung. Genau da setzt der vorliegende Gesetzentwurf an. Wir verfolgen damit fünf Ziele: Erstens: Der eingeführte Bachelor-Studiengang Digitale Verwaltung soll verstetigt und perspektivisch in einen eigenen Fachbereich überführt werden. Zweitens: Wir wollen die Selbstverwaltung der Hochschule stärken. Es geht konkret um die Aufteilung und Benennung der Fachbereiche. Das ist ja bisher im Gesetz festgeschrieben. Drittens: Der öffentliche Dienst ist nicht irgendein Job – das hatten wir heute Morgen schon. Unsere Beamtinnen und Beamten, unsere Angestellten werden direkt von den Sächsinnen und Sachsen beauftragt. Die fachlichen Anforderungen sind daher hoch, unsere Anforderungen an Haltung und Verfassungstreue auch. Es gilt deshalb, die Identifikation der Studierenden mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung innerhalb des Lehrauftrags der Hochschule weiter zu stärken: Pflicht zur Verfassungstreue sowie die Bereitschaft, sich jederzeit aktiv für den freiheitlichen demokratischen und sozialen Rechtsstaat einzusetzen und dafür einzutreten. Viertens geht es uns darum, die Fortbildung in Lehrinhalten und Seminarangeboten stetig anzupassen. Das Ziel ist der dauernde fachliche Austausch zwischen der kommunalen Ebene und der Hochschule; diesen gilt es zu intensivieren. Ein gutes Beispiel wäre das Versammlungsrecht. Hier gab es immer wieder Abstimmungsbedarf. Ich glaube, Herr Abg. Lippmann hat es gesagt: Speziell zu diesen Zwecken konzipierte Fortbildungsveranstaltungen sind jetzt für kommunale Bedienstete kostenfrei. Das hat auch viel mit dem Thema fdGO zu tun. Dazu stehen wir intensiv. Fünftens. Im Rahmen der Selbstverwaltung soll die Hochschule künftig die Befugnis erhalten, gemäß den Vereinbarungen des Koa-Vertrages Geschlechterparität in ihren Organen und Gremien zu fördern. Meine Damen und Herren! Ich denke, dass all diese Punkte sinnvoll sind und die Hochschule weiter voranbringen. Dazu beitragen soll aber auch ein Mehr an Wissenschaftsfreiheit; das ist klar. Ich komme auf den Abg. Schultze zu sprechen. An der Hochschule Meißen gibt es Studiengänge in vier verschiedenen Laufbahnen, die unter der Fachaufsicht von vier Ressorts stehen. Das wollen wir so. Die Laufbahnausbildung ist und bleibt gesetzliche Aufgabe. Das wollen wir so. Die Studierenden sind bei staatlichen oder kommunalen Einstellungsbehörden oder anderen externen Trägern verpflichtet und eingestellt. Das wollen wir auch so. Damit können wir sie nicht mit freien Universitäten oder mit allgemeinen Hochschulen vergleichen; aber durch eine geänderte Zusammensetzung des Senats, in dem die Fachhochschullehrenden eine strukturelle Mehrheit stellen, und durch die Erweiterung von dessen Kompetenzen, beispielsweise bei der Bestellung von Lehrbeauftragten, haben wir deutlich mehr Spielraum eingeräumt. Dazu kommen die ausschließlich drittmittelfinanzierten Einrichtungen möglicher Forschungsinstitute, ähnlich wie bei der Hochschule der Polizei – Herr Abg. Schultze, da verwahre ich mich ganz persönlich –, nicht nur für die Hochschule, nicht nur für die Studierenden. Vor Ihnen steht ein doppeldualer Student, also, ich habe auch abgeschlossen. (Allgemeine Heiterkeit) Ja, ich bin so ein Produkt des Bundes Meißen, wenn Sie so wollen. Ich bin Diplomverwaltungswirt und habe diese duale Ausbildung, dieses duale Studium genossen. Ich war in Münster – gleicher dualer Charakter. Was steckt dahinter? Es ist der Gedanke, Studium und Praxis mit Arbeitgeber sinnvoll miteinander zu vernetzen. Das habe ich immer als eine Qualität angesehen. Wir sprechen vom gehobenen Dienst. Das ist aus meiner Sicht zielgenau die richtige Art zu studieren. Ich weiß überhaupt nicht, in wie vielen Bundesländern wir duale Studiengänge in der Wirtschaft haben. Meines Wissens ist das ein Erfolgsmodell, welches man nicht kritisieren muss. Deshalb: Daumen hoch für Meißen und diese Art des Studiums. Meine Damen und Herren! Um dem demografischen Wandel und dem zunehmenden Fachkräftemangel in der Verwaltung entgegenzutreten, bleibt selbstverständlich viel zu tun. Das kann man als Bedrohung oder als Chance sehen. Man kann auch gegenüber einer Verwaltung auf Social Media skeptisch sein. Man kann gegenüber Content-Management skeptisch sein und gegenüber elektronischen Aktenführungen. Das alles können Vorbehalte auslösen. Man kann es auch als Chance begreifen. Ich glaube, dass die Absolventen von Meißen, die jungen Leute, die vom Studium dort kommen, dies als Chance begreifen. Ich glaube, dass sie frischen Wind in die Behörden bringen; denn unsere Meißner Hochschule bildet diese jungen Leute hervorragend aus. Am Ende bleibt wahrscheinlich eine Riesenchance auf eine schlanke, deutlich modernere und bürgernahe Verwaltung. Deshalb kann man diesem Gesetzentwurf nur zustimmen. Das würde ich übrigens jeder Fraktion empfehlen. Das ist ein tolles Werk. Ich bleibe dabei: Ich hoffe, dass viele Absolventen in Spitzenfunktionen kommen. Meißen ist ein Qualitätsmerkmal Sachsens. Danke schön. (Beifall bei der CDU, der AfD, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)
