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Thomas Löser

GRÜNE 01.06.2022 Sitzungen 7/51

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den vergangenen zwei Jahren der noch andauernden Pandemie haben unsere Hochschulen sich in vielen Bereichen selbst neu erfunden und kreative Lösungen erarbeitet, um den Lehr-, Studien- und Forschungsbetrieb bestmöglich aufrechtzuerhalten. Dafür gebührt an dieser Stelle allen Beteiligten noch einmal großer Dank. Nunmehr ist es aber an der Zeit, die pandemiebedingt unbedingt notwendigen Lücken im Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz zu schließen, für Rechtssicherheit zu sorgen und zu den meisten anderen Bundesländern aufzuschließen. Als eine der drängendsten Problematiken setzen wir die Verlängerung der zulässigen Höchstbefristungsdauer für Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren und der akademischen Assistenten im Beamtenverhältnis auf Zeit um. Diese Beschäftigten konnten bisher nicht von einer pandemiebedingten Verlängerung profitieren, wie sie das Wissenschaftszeitvertragsgesetz für die angestellten wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeitenden vorsieht. Gleichwohl war ihnen die Verfolgung ihrer Qualifizierungsziele ebenfalls nur eingeschränkt möglich. Daher schaffen wir nun einen sachlichen Gleichklang mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz, um weitere Nachteile für die wissenschaftliche Qualifikation und auch den Wissenschaftsstandort Sachsen abzuwenden. Des Weiteren wird die Zulässigkeit der Durchführung von Online-Prüfungen geregelt und somit eine seit zwei Jahren existierende Praxis auf ein sicheres Fundament gestellt. Wenn Hochschulen von der Möglichkeit von Online-Prüfungen Gebrauch machen, müssen sie fakultätsübergreifende datenschutzkonforme Regelungen treffen. Vor Erlass dieser Verordnung ist der oder die jeweilige Datenschutzbeauftragte zu fragen und zu beteiligen. Im Anhörungsverfahren begegnete die Regelung zu Online-Prüfungen vielfältiger Kritik, insbesondere von den Studierenden. Hierzu wurden von der Sächsischen Datenschutzbeauftragten konkrete Verbesserungsvorschläge vorgelegt, die wir in einem Änderungsantrag aufgenommen haben. Vielen Dank noch einmal an die Datenschutzbeauftragte, die gerade nicht im Raum ist. Der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion ist sowohl ein datenschutzkonformes, grundrechtswahrendes als auch ein chancengetreues und -gerechtes Prüfungsverfahren wichtig. Wir haben auf Anregung der Sächsischen Datenschutzbeauftragten die Freiwilligkeit der Teilnahme an einer Online-Prüfung in das Gesetz aufgenommen. Diese Regelung ist bereits Bestandteil anderer Hochschulgesetze und hat der gerichtlichen Überprüfung standgehalten. Studierende, die weitgehenden Bedenken zur Teilnahme an einer Online-Prüfung haben, sollen diese Prüfung bestenfalls zeitgleich auch in Präsenz ablegen können. Zum Schutz der ehrlichen Prüfungsteilnehmer bedarf es aus unserer Sicht der Chancengleichheit bei der Prüfungsaufsicht. Diese ist in ihrem Sinn und Zweck nach aber streng an der Aufdeckung einer Täuschungshandlung zu begrenzen. Anlasslose Bild- und Tonaufzeichnungen durchzuführen und zu speichern ist unzulässig. Die digitale Prüfungsaufsicht geht daher nur so weit, wie sie auch in einer Präsenzprüfung gehen dürfte. Die heute zu beschließenden Änderungen im Bereich Online-Prüfungen sind daher ein notwendiger, aber kein abschließender Schritt. Das sollten wir in der anstehenden Novelle des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes noch einmal eingehend diskutieren. Des Weiteren nehmen wir eine dauerhafte pandemiebedingte Verlängerungsmöglichkeit der Regelstudienzeit auf und geben dem zuständigen Wissenschaftsministerium eine Verordnungsermächtigung an die Hand. Damit können im Bedarfsfall schnell die notwendigen Anpassungen vorgenommen werden. Wir werben für Zustimmung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die SPD-Fraktion verzichtet. Für die AfD-Fraktion Herr Dr. Weigand, bitte.

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