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Sarah Buddeberg

Die Linke 01.06.2022 Sitzungen 7/51

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin heute Morgen gleich hellhörig geworden, als Innenminister Schuster gesagt hat: „Ein Gesetz verlässt den Landtag immer besser, als es hineingekommen ist.“ Das gilt für die Sächsische Bauordnung aus unserer Sicht nicht, zumindest aus inklusionspolitischer Sicht. Das Gesetz ist im Januar 2022 eingebracht worden, und es war auf den ersten Blick klar, dass es im Hinblick auf Aspekte der Barrierefreiheit völlig unzureichend ist. Das kann ja mal passieren, und dafür haben wir die parlamentarischen Abläufe. Dafür gab es im März eine öffentliche Anhörung mit Stellungnahmen von Verbänden und Selbstvertretungen von Menschen mit Behinderung, die darauf aufmerksam gemacht haben, dass es hier große Lücken zu schließen gilt. Sie hatten also viele Wochen Zeit, nachzubessern. Das haben Sie nicht getan, und das ist aus unserer Sicht eine große Enttäuschung. Wir hatten im letzten Plenum eine Aktuelle Debatte auf Antrag der GRÜNEN zum Thema Inklusion. Da ist noch einmal das im Koalitionsvertrag festgehaltene Ziel genannt worden, Sachsen barrierefrei 2030. – Ich kann an dieser Stelle nur wiederholen, was ich auch in der Debatte gesagt habe: Fördertöpfe und unverbindliche Handlungsempfehlungen reichen nicht aus, um Barrierefreiheit zu erreichen. Was wir brauchen, sind gesetzliche Verankerungen, um langfristige Veränderungen zu erreichen. Dabei stehen wir in der Pflicht. Das Bundesteilhabegesetz hat das Wunschund Wahlrecht von Menschen mit Behinderung vor allem hinsichtlich der Wohnform erheblich gestärkt. Das bleibt eine Farce, wenn der Wohnraum gar nicht barrierefrei zur Verfügung steht. Für viele Menschen mit Behinderung ist die Alternative zur erfolglosen Wohnungssuche das Wohnheim. Selbstbestimmung? Fehlanzeige. Kommen wir mal zu den Zahlen. Das Statistische Bundesamt hat im Mikrozensus festgestellt, dass bundesweit nur 2 % aller Wohnungen und Einfamilienhäuser barrierefrei sind. Zwei Prozent! Wenn wir uns Sachsen anschauen, reicht ein Blick in den 7. Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderung im Freistaat Sachsen. Da muss man sich nicht den ganzen Bericht durchlesen; es reicht die Kurzfassung, um den Handlungsbedarf zu verdeutlichen. „Der Bestand an barrierefreiem Wohnraum wird überwiegend als unzureichend eingeschätzt. Bereiche der Wohnungen, in denen häufig Barrieren bestehen, sind der Zugangsbereich des Hauses, Treppen, Aufzüge und das Bad. 88 % der Wohnungen, die Menschen mit motorischen Behinderungen derzeit bewohnen, erfüllen die Kriterien für Barrierefreiheit derzeit nicht oder nur teilweise.“ Werte Kolleginnen und Kollegen! Dann brauchen wir auch nicht das Ergebnis der interministeriellen Arbeitsgruppen abzuwarten und auch nicht auf den zweiten Teil des Berichts zur Lage der Menschen mit Behinderungen mit den Handlungsempfehlungen zu warten. Wir brauchen auch nicht auf die Fortschreibung des Landesaktionsplans zu warten, sondern wir können hier und heute die sächsische Bauordnung verändern, um eine verbindliche Quote für barrierefreien Wohnraum festzuschreiben. Was macht denn Wohnungen barrierefrei? Erstens schon mal die Erreichbarkeit. Da geht es zum Beispiel um Handläufe an Treppen; es geht um Aufzüge, die den Anforderungen genügen, es geht auch um die Breite der Flure, damit Rollstühle hindurchpassen. All das ist kein Luxus, sondern eine ganz simple Voraussetzung dafür, dass eine Wohnung für Menschen mit Behinderungen überhaupt angemietet werden kann. Zweitens natürlich die Wohnung selbst. Da gibt es einmal die Wohnräume, aber auch Balkone und Terrassen. Alle Bestandteile der Wohnung müssen barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein. Dasselbe gilt auch für Gemeinschaftsflächen, für Nebenräume und für Tiefgaragen. Bei den Tiefgaragen ist es ja häufig so, dass die nur über Stufen oder Schwellen erreichbar sind. Das ist dann nicht nur ein Problem für die Menschen mit Behinderungen, die selbst in dem Haus wohnen, sondern auch für die, die zu Besuch kommen. Das ist besonders absurd, weil viele Menschen mit mobilen Einschränkungen auf das Auto angewiesen sind. Das ist auch eine Frage der Selbstbestimmung. Der barrierefreie ÖPNV ist aktuell maximal Zukunftsmusik. Werte Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen, wenn Sie das Ziel haben, Sachsen bis 2030 barrierefrei zu machen, muss ich mit Goethe antworten: „Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.“ Man kann den Glauben daran, dass das Ziel ernst gemeint ist, auch nur verlieren, wenn Sie sich weiter stur stellen und die Forderungen der Verbände und Selbstvertretungen ignorieren. Das Bundesteilhabegesetz ist aber keine freundliche Empfehlung, sondern geltendes Recht. Zuletzt noch ein Gedanke. Wenn ich mich hier umschaue, dann sehe ich keine Abgeordneten mit sichtbaren Behinderungen. Das sollte uns vielleicht an sich schon zu denken geben. Ich möchte aber auf etwas anderes hinaus. Es gibt nicht zwei Gruppen, einmal die Menschen mit Behinderungen und dann die Menschen ohne Behinderungen. Wer in solchen Trennungen denkt, sollte sich bewusst machen, wie schnell wir alle von einer Gruppe in die andere wechseln können, durch Unfall, durch Erkrankung, aber früher oder später auch durch das Alter. Niemand ist davor gefeit. Das heißt, wenn wir inklusiv denken und handeln, kommt uns das allen zugute. Es verbessert die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und macht unsere Gesellschaft an entscheidender Stelle inklusiver. Deshalb fordere ich Sie auf: Stimmen Sie den Änderungsanträgen zu, damit wir dem Ziel, Sachsen barrierefrei zu machen, verbindlich näherkommen und damit dieses Gesetz den Landtag besser verlässt, als es hineingekommen ist, nämlich inklusiver. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN)

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