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Wolfram Günther

01.06.2022 Sitzungen 7/51

Richtig ist, dass die Bundesregierung mit dem vorgelegten Osterpaket und den bis Sommer noch folgenden Gesetzesinitiativen den Ausbau der erneuerbaren Energien in vielen Bereichen beschleunigen will. Kernpunkte dabei sind, die Zielvorgaben zu erhöhen, die Rahmenbedingungen, insbesondere die Flächenverfügbarkeit zu verbessern, das übergeordnete Interesse auch für die öffentliche Sicherheit klarzustellen und Planungs- und Genehmigungsverfahren vor allem durch Vereinfachungen zu beschleunigen. Aber auch Natur- und Artenschutz ist laut Bundesnaturschutzgesetz im „überwiegenden öffentlichen Interesse“ und muss auf allen Entscheidungsebenen – Gesetzgebung und Verwaltung – entsprechend abgewogen werden. Und daran wird sich auch gehalten! So wurde dies bislang sowohl im Erneuerbare-Energien-Gesetz als auch im Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2023 und genauso in der Sächsischen PV-Freiflächenverordnung berücksichtigt. Konkret schließt das Erneuerbare-Energien-Gesetz für die EEG-Kulisse Naturschutzgebiete und Nationalparks aus, und auch in der Sächsischen PV-Freiflächenverordnung werden zusätzlich in benachteiligten Gebieten Natura2000-Gebiete und nationale Naturmonumente für EEGKulisse ausgeschlossen. Zudem sieht die Studie des Bundesamtes für Naturschutz – anders als von AfD suggeriert – das Konfliktpotential von PV als Ursache für den Insektenrückgang als eher gering an. Mit Blick auf mögliche, noch unzureichend erforschte Auswirkungen auf Wasserinsekten verweise ich sehr gerne auf den in der Stellungnahme des Bundesrates erfolgreich aufgenommenen Antrag Sachsens, dass bei der EEG-Kulisse für Floating-PV neben Naturschutzgebieten bzw. Nationalparks auch Natura-2000-Gebiete auszunehmen sind. Ebenso wird in der Sächsischen PV-Freiflächenverordnung für die EEG-Förderkulisse auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten in Sachsen mittels landesspezifischer Zuschlagsgrenze in Höhe von 180 Megawatt Tagesordnungspunkt Preissteigerungen auffangen: schnell spürbar Drucksache 7/9884, Antrag Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: DIE LINKE, CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst an die Fraktion DIE LINKE, an Herrn Kollegen Brünler.

Protokoll ↗