Dr. Joachim Keiler
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! „Insbesondere erlaubt der Mindestlohn eine Existenz jenseits der Armutsgrenze und die Finanzierung einer, wenn auch sehr bescheidenen, Altersversorgung, die ansonsten im Wege staatlicher Unterstützung von der Gesellschaft zu tragen wäre. Der zunehmende Anteil von prekären Beschäftigungsverhältnissen wirkt sich negativ auf den Wohlstand aus. Die AfD fordert deshalb auch eine gesetzliche Obergrenze von 15 % Beschäftigten mit Leih- oder Werkverträgen“ – das wird Sie überraschen – „in Unternehmen. Leiharbeit muss nach einer sechsmonatigen Beschäftigungszeit einer festen Anstellung gleichgestellt werden. Zeitarbeitsverträge dürfen nur einmal verlängert werden.“ Was ich soeben zitiert habe, ist ein Auszug aus dem Wahlprogramm der AfD zur Bundestagswahl 2017. Es wird uns ja immer ein gewisser Neoliberalismus nachgesagt. Ich glaube, das ist damit widerlegt. Wir hatten uns damals für eine Befürwortung des Mindestlohns ausgesprochen, weil den zumindest in Teilen negativen Arbeitsmarktentwicklungen, die von den Hartz-Reformen des Kanzlers Schröder ausgingen, entgegengewirkt werden muss. Die Einführung des Mindestlohns ist kein glückliches Verdienst der SPD, sondern Reaktion auf die neoliberale Arbeitsmarktreform im Rahmen der Agenda 2010. Diese wurde ursprünglich viel gepriesen. Mittlerweile sind die Schwachstellen deutlich sichtbar. Leiharbeit ist stark verbreitet. Durch die Leiharbeit kam es zu einer unmittelbaren Lockerung des Kündigungsschutzes. Die Kleinbetriebe in Form von Ich-AGs, die es nicht erlauben, ordentliche Renten zu erwirtschaften, wurden geboren. Minijobs und Aufstockungsarbeitsverhältnisse wurden geschaffen. Mit Stand vom 1. Januar 2022 haben wir in Deutschland 5 Millionen ausschließlich in Minijobs Beschäftigte und weitere 2,7 Millionen nebenberuflich Beschäftigte in geringfügiger Beschäftigung. Der Gedanke war einmal, dass sich die Minijobs in Regelarbeitsverhältnisse umwandeln. Dies war nicht der Fall, sondern Minijobs verdrängen gerade im Einzelhandel und im Gastgewerbe, um hier nur einige Beispiele zu nennen – ich könnte eine Vielzahl anderer Branchen nennen –, reguläre Vollzeitjobs. Diese Feststellung ist nicht Erfindung der AfD, sondern des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Die Studie habe ich dabei. Die nun von der Ampel angestoßene Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde ist allenfalls ein Gegensteuern gegen die von einer SPD-Politik angelegten Fehlallokationen auf dem Arbeitsmarkt. Ich darf ergänzen, dass man natürlich auch die Subunternehmerverträge unter die Lupe nehmen müsste, wie es wohl der Fall des Fleischproduzenten Tönnies gezeigt hat. Die CDU übrigens – fairerweise muss ich sagen, der Arbeitnehmerflügel – meldet sich aktuell mit der Position, dass ein Mindestlohn in Höhe von 12 Euro zu wenig sei. Geht man von den Studien aus, die 14 Euro Lohn pro Stunde für erforderlich halten, um eine annähernd auskömmliche Rente zu erwirtschaften, so mag dies zutreffen. Der Lebensmitteldiscounter Aldi meldet heute in der „Welt“, sogar freiwillig 14 Euro Mindestlohn zahlen zu wollen. Mir drängt sich die Frage auf, ob der im April 2022 vorgelegte Gesetzentwurf der Ampel-Regierung zum Mindestlohn allerdings der richtige Weg ist. Vom System, den Mindestlohn von der Mindestlohnkommission festsetzen zu lassen, wird vorübergehend und durch eine gesetzliche Vorgabe abgewichen. Hierzu hat mein Vorredner von der CDU-Fraktion bereits ausgeführt. Damit wird der Gedanke der Tarifautonomie verletzt und faktisch wieder ein Einmalgesetz geschaffen, um ein Wahlversprechen einzulösen. Dieses einmalige Abweichen von den gesetzlichen Regelungen der Mindestlohnkommission wird auch Auswirkungen auf die Tariflöhne in vielen Branchen haben, etwa in der Gastronomie oder im Einzelhandel. Die Hans-Böckler-Stiftung – weitgehend unverdächtig, AfD-nah zu sein – prognostizierte in einer aktuellen Studie aus dem ersten Quartal 2022 eine Vielzahl von Betriebsschließungen im Gastronomiebereich und bei Kleinbetrieben. Der tarifliche Mindestlohn in einigen Branchen wird nämlich überschritten und dadurch wird es zu einem Verlust von derzeit tarifgebundenen Arbeitsverhältnissen kommen. Die Hans-Böckler-Stiftung weist darauf hin, dass es in den ersten ein bis zwei Jahren zu einem Verlust tarifgebundener Arbeitsverhältnisse kommen wird. Es trifft vor allem die nicht exportorientierten Branchen in unserer globalisierten Welt. Es handelt sich schlicht um Sozialpolitik zulasten der Unternehmen. Große Unternehmen schultern das leichter; das ist klar. Der Leidtragende ist wieder einmal der Mittelstand oder der Kleinbetrieb. Zudem ergibt sich ein Nebeneffekt: Nach der Studie der Hans-Böckler-Stiftung führt ein Mindestlohn von 12 Euro über Steuern und Abgaben langfristig zu staatlichen Mehreinnahmen von 20 Milliarden Euro im Jahr. Es fragt sich also, wie viel netto den Arbeitnehmern tatsächlich übrigbleibt. Auch hier spielt bei Doppelverdienern die kalte Progression im Steuerrecht eine Rolle. Auch das wurde vom Vorredner angesprochen. Besser wäre eine deutliche Anhebung der Steuerfreibeträge, wie wir von der AfD-Fraktion sie fordern. Eine weitaus bessere Politik für Arbeitnehmer wäre zudem die Eindämmung der Inflation. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Schluss kommen.
