Mario Kumpf
Herr Dulig, genau diese Geste, Ihre Artikulation, das schlagartige Hinsetzen und die Abgabe Ihrer Rede zur Protokoll zeigen, wie wichtig Ihnen das Thema ist. Ich sage Ihnen eines: Wir gehen mit unserem Familienbetrieb in der Gastronomie in der Oberlausitz in die vierte Generation. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das hatten wir doch alles schon mal! – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Wenn man sich im Wahlkreis – ich spreche jetzt speziell vom Wahlkreis Löbau, der an die Tschechische Republik grenzt – mit den dortigen Kollegen unterhält, erfährt man, dass in den nächsten zehn Jahren der Betrieb durch die folgende Generation nicht weitergeführt werden kann. Jetzt verraten Sie mir einmal, wie es zukünftig gehandelt werden soll, wie diese Gastronomen ihre Geschäfte übergeben sollen, wenn es keine Fachkräfte gibt. Es gibt keine Nachfolger. (Zurufe der Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE und Sabine Friedel, SPD) Es ist de facto so, dass viele Gastronomen noch altes Inventar haben, gern investieren, die Dächer decken oder die Toiletteneinheiten sanieren würden, aber dazu einfach nicht die Möglichkeiten haben. Also, ich bitte Sie wirklich. (Staatsminister Martin Dulig: Das stimmt nicht! Malen Sie Ihr Bild ruhig weiter!) Das hat jetzt auch nichts mit der AfD zu tun oder den LINKEN. (Sabine Friedel, SPD: Nein, das ist ganz normal!) Mir geht es hierbei einfach ums Prinzip. Ich bin in der Gastronomie aufgewachsen und weiß, wo die größten Probleme bestehen. Bitte hören Sie auf mit solchen Ausführungen in unsere Richtung, speziell mir gegenüber. (Beifall bei der AfD – Staatsminister Martin Dulig: Sie haben das Bild gemalt, nicht ich!) Erklärung Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Wieder einmal malt die AfD-Fraktion ein düsteres Bild von Sachsens Wirtschaft, in diesem Fall von den Gastwirtschaften. Es gebe ein Kneipensterben und die sächsische Wirtshauskultur sei in Gefahr. Da kann man dann einfach schnell mal ein Muster aus Bayern abschreiben, vermeintlich ein Investitionsprogramm auflegen und nebenbei auch noch die Biersteuer abschaffen. Ja, wir wissen, dass die Corona-Pandemie die Gastronomie in Sachsen besonders hart getroffen hat. Es ist keinem Gastwirt leichtgefallen, die Gäste nicht empfangen zu können. Aber ein Kneipen- oder Wirtshaussterben, so wie es der Antrag unterstellt, hat das nicht verursacht. Beispielsweise mussten im letzten Jahr, also dem zweiten Jahr der Corona-Pandemie, nur 14 Unternehmen im sächsischen Gastgewerbe Insolvenz anmelden; und das bei insgesamt 7 865 Gastronomiebetrieben mit Sitz oder Niederlassung in Sachsen. Das zeigt uns deutlich: Hier haben die Corona-Hilfen gegriffen. Hier hat die Landesrichtlinie „Neustart Tourismus und Modellprojekte“ einen Beitrag geleistet. Auch sie hat Gastronomiebetriebe unterstützt und unterstützt sie auch weiterhin. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Staatsminister Dulig, möchten Sie darauf reagieren? – Nein. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Worauf?) – Ach so, das war ja eine Kurzintervention. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) – Genau; zu allem anderen äußere ich mich nicht. Ich würde die AfD-Fraktion – – (Unruhe) – Pscht! (Vereinzelt Beifall bei den LINKEN) Ich möchte die AfD fragen, ob Sie eine Einzelabstimmung wünschen, also nicht eine namentliche Abstimmung, sondern eine Einzelabstimmung. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Nein, alles gut! So wie immer!) – Alles gut, dann verfahren wir wie üblich. Die Aussprache zu dieser Sammeldrucksache ist damit beendet. Wir können gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung hiermit das Einvernehmen über das Abstimmungsergebnis feststellen, das im Ausschuss dargelegt worden ist. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet. zu Protokoll Zudem rennt die AfD-Fraktion mit ihrem Antrag ein offen stehendes Tor ein. Sie fordert mit Nachdruck ein Förderprogramm, das es in dieser Form bereits gibt. Das am 25. Februar 2022 wieder in Kraft getretene Förderprogramm „Regionales Wachstum“ unterstützt, wie seine Vorgänger aus den Jahren 2019 und 2020, kleine Unternehmen mit überwiegend regionalem Absatz bei Investitionsvorhaben zur Errichtung, zur Erweiterung und zur Modernisierung von Betriebsstätten in allen Landkreisen Sachsens. Dazu zählen regelmäßig auch gastronomische Betriebe. Auf sie wird aktuell sogar ein Branchenschwerpunkt gelegt. Ziel dieser Förderung ist die Verbesserung der betriebswirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Unternehmen, zum Beispiel durch Investitionen zur Erweiterung des Angebotes, zur Umsatzausweitung, zur Prozessoptimierung oder zur Verbesserung der Angebotsqualität. Förderfähig sind die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens. Das ist genau das, was von der AfD-Fraktion gefordert wird. Weil es ein solches Programm bereits gibt – ich hoffe, dass es auch in künftigen Doppelhaushalten ausreichend ausgestattet sein wird –, ist es weder sinnvoll noch geboten, eine weitere Investitionsförderung für einzelne Branchen oder Teilsegmente der Wirtschaft anzubieten. Regelmäßig wird in diesem Haus der sogenannte Förderdschungel angeprangert und der Bürokratieabbau angemahnt. Zusätzliche kleinteilige Programme für einzelne Branchen werden diesen Zielen nicht gerecht. Sie tragen nicht dazu bei, dass sich Unternehmen besser in den Angeboten zurechtfinden und die Bürokratie verringert wird. Zusätzliche kleinteilige Programme führen nur dazu, diesen Dschungel weiter zu verdichten und undurchdringbarer zu machen. Sie sehen, im Freistaat Sachsen gibt es ein gutes Förderangebot. Leider gibt es größere Herausforderungen für das Gastgewerbe, denn die Schwierigkeiten im Gastgewerbe rühren nicht nur von in die Jahre gekommenen Einrichtungen her. Wenn Umsätze in ländlichen Gebieten fehlen, liegt das an der zurückgehenden Zahl potenzieller Gäste aufgrund der demografischen Entwicklung. Das mag ein wesentlicher Grund dafür sein, warum bereits vor vielen Jahren Gastronomen aufgeben oder sich umorientierten mussten. Heute steht an erster Stelle ein ganz anderes Problem: Es ist der Fachkräfte- und Nachwuchsmangel, der zum Beispiel aufgrund der für Familien ungünstigen Arbeitszeiten besonders die Gastronomie trifft. Hier gilt es anzusetzen. Es gilt, die Branche auch für junge Leute oder für Zuwanderung attraktiv zu machen. Wir sprachen darüber heute Vormittag bereits in der Aktuellen Debatte der SPD-Fraktion zum Mindestlohn und der Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen – Sammeldrucksache Drucksache Ich würde zunächst fragen, ob einer der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. Das ist nach unserer Geschäftsordnung möglich. – Das sehe ich nicht. Dann möchte ich Ihnen mitteilen, dass die AfD-Fraktion nach § 63 Abs. 3 Satz 3 der Geschäftsordnung Aussprache zu zwei Petitionen verlangt, und zwar erstens zu der Petition mit der Nummer 07/01434/6 mit dem Titel „Coronakrise/2G-Regelungen“ und zur Petition 07/01457/6 mit dem Titel „Corona-Schutzmaßnahmen“. Die Redezeit für diesen Tagesordnungspunkt beträgt wie üblich 10 Minuten je Fraktion und auch für die Staatsregierung. Deswegen schlage ich vor, dass wir zuerst mit der Aussprache zur Petition „Coronakrise/2G-Regelungen“ beginnen. Bitte schön. Tarifbindung. Die Staatsministerin für Kultur und Tourismus ist hier bereits aktiv und fördert Fachkräftemaßnahmen des Landestourismusverbandes Sachsen und des Hotel- und Gaststättenverbandes, DEHOGA, Sachsen. Das ist der richtige Ansatzpunkt, um den sächsischen Gaststätten die Hilfe zukommen zu lassen, die sie jetzt benötigen. Auch die Abschaffung der Biersteuer ist eine rein populistische Forderung, die die sächsischen Gaststätten weder entlastet noch stärkt. Zunächst ist die Biersteuer eine in der EU harmonisierte Verbrauchsteuer. Die vom Antrag geforderte Abschaffung würde gegen die europarechtlich vorgegebenen Mindestverbrauchsteuersätze verstoßen. Steuerbefreiungen auf regional in einem Mitgliedsstaat erzeugte Biere wären nach den europarechtlichen Vorgaben nicht zulässig. Diese Harmonisierung führt übrigens dazu, dass Gastwirte in anderen Mitgliedsstaaten der EU ihre Biere nicht verkaufen dürfen, ohne sie zu versteuern. Diese Steuer dient somit auch den sächsischen Gaststätten. Mit Blick auf den Wettbewerb in Sachsen würde die Abschaffung der Biersteuer der Gastronomie auch keinen Vorteil bringen. Die Biersteuer würde dann auch auf das Flaschenbier aus dem Einzelhandel entfallen. Das macht das günstigere Feierabendbier daheim noch günstiger und würde nicht zu mehr Bierkonsum in der Kneipe führen. Aus diesen Gründen ist der Antrag der AfD-Fraktion abzulehnen. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Ich rufe auf und Berichte zu Petitionen – 7/9936
