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Frank Peschel

AfD 01.06.2022 Sitzungen 7/51

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Mein Kollege Mario Kumpf sagte es bereits: Unser Antrag „Sächsische Gaststättenkultur stärken“ enthält einen sehr wichtigen Punkt. Wir fordern nichts Geringeres als die Abschaffung der Biersteuer. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Haben Sie das abgestimmt?) Die staatlichen Corona-Maßnahmen – das wurde mehrfach gesagt – haben unsere sächsischen Brauereien hart getroffen. Zum einen brach das Exportgeschäft massiv ein, zum anderen gab es in Sachsen durch die Zwangsmaßnahmen keinen Bierausschank, seit Hotels, Restaurants, Gasthöfe und Kneipen schließen mussten. Erschwerend kommt nun noch hinzu, dass die Preise für Rohstoffe, Verpackung, Energie und Logistik regelrecht durch die Decke gehen. Allein die Preise bei Malz sind bis zu 60 % gestiegen. Im Februar 2021 schrieb der Deutsche Brauerbund einen offenen Brief und forderte, dass die Belastungen der Brauwirtschaft durch Steuern und Abgaben unbedingt unterbleiben müssen. Unterschrieben haben 17 Brauereien aus Sachsen. Ich will nur einige nennen: Bergquellbrauerei Löbau, Berggasthof Zwönitz, Brauhaus Hartmannsdorf, Stadtbrauerei Wittichenau, Sternburg Leipzig, Sternquell Plauen. Werte Abgeordnete! Es ist hier in unserem Haus notwendig, dass wir unsere Brauereien in Sachsen endlich unterstützen und ihnen helfen. Diese Brauereien brauchen jetzt finanzielle Entlastung und keine Besteuerung. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Die Antwort der Staatsregierung auf unseren Antrag lautet: Bei der Biersteuer handelt es sich um eine in der EU harmonisierte Verbrauchsteuer. Die vom Antrag geforderte Abschaffung der Biersteuer verstieße dementsprechend gegen europäische Vorgaben. Der Freistaat hätte bei einer vollständigen Abschaffung Mindereinnahmen von 50 Millionen Euro. Darüber hinaus hätten die Länder mit einer Mindereinnahme bei der Umsatzsteuer zu rechnen, weil die Biersteuer faktisch Teil der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist. Dem halten wir entgegen: Die Biersteuer verstößt gegen eine gerechte und gleichmäßige Lastenverteilung gemäß dem Leistungsfähigkeitsprinzip. Die Biersteuer ist eine ungerechtfertigte steuerliche Doppelbelastung von Bier, da sie bereits der allgemeinen Umsatzsteuer unterliegt. (Staatsminister Martin Dulig: Flaschenbier würde auch preiswerter und damit würden Sie den Gaststätten noch mehr schaden! – Zurufe der Abg. Sabine Friedel, SPD) Ein Auszug aus einer EG-Richtlinie lautet wie folgt: „Ab dem 1. Januar 1993 wird der Mindestverbrauchsteuersatz für Wein auf null Euro […] festgesetzt.“ Somit gibt es keine Besteuerung von Wein. Ich frage Sie, werte Staatsregierung: Warum setzen Sie sich nicht für unsere Brauereien ein? Die Argumentation der Staatsregierung ist verbraucherunfreundlich und wirtschaftsfeindlich gegenüber unseren Brauereien. Der Verzicht auf Biersteuer würde die Brauereien finanziell entlasten, Arbeitsplätze sichern und für zusätzliche Investitionen im Brauerei- und Gaststättenwesen sorgen. Werte Abgeordnete, lassen Sie mich aus der Fachzeitschrift „Reiseland Sachsen“, Ausgabe 2021, Seite 9, zitieren: In seiner Antrittsrede betonte der neue LTV-Präsident, Jörg Markert, als zentrale Aufgabe sehe er die Bemühungen, den Tourismus als wichtigen Wirtschafts- und Standortfaktor nachhaltig zu stärken. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Was hat das mit der Biersteuer zu tun?) Außerdem braucht er neue Impulse bis hin zu Investitionen in Gewerbe und Infrastrukturen. Genau das, Herr Gebhardt, wollen wir mit unserem Antrag erreichen: mit neuen Ideen und Impulsen unsere sächsische Gaststättenkultur stärken. Von daher bitte ich um Unterstützung unseres Antrags. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Peschel für die AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf? – Herr Staatsminister Dulig, bitte. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dem düsteren Bild, das Sie hier gezeichnet haben, muss man widersprechen; denn ich finde es wirklich respektlos, wenn Sie unsere Gastronomie als „Kaschemmen aus den Achtzigerjahren“ bezeichnen. Daher ist es wirklich nicht wert, hier weiter darauf einzugehen. Dennoch muss man Ihnen widersprechen, und das mache ich, indem Sie meine Rede im Protokoll nachlesen können. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank an Herrn Staatsminister Dulig. (Mario Kumpf, AfD: Darf ich darauf reagieren, was jetzt geäußert worden ist? – Staatsminister Martin Dulig: Sie haben unsere Gastronomie als „Kaschemmen“ dargestellt! – Zurufe von der AfD – Mario Kumpf, AfD: Wäre eine KI möglich als Frage? –

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