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Ronny Wähner

CDU 01.06.2022 Sitzungen 7/51

Es ist selbsterklärend, dass wir diesen Antrag vor dem Hintergrund der Debatte, die gerade geführt worden ist, ablehnen. Aber noch mal einige Sätze zu den 1 000 Metern. Es ist auch im Interesse von Windkraftanlagenbetreibern, wie wir es gesagt haben, dass dieser Abstand gilt. Dabei haben wir Vertrauensschutz und wir wissen, woran wir sind. Momentan gibt es im Freistaat Sachsen Regionen, in denen überall Baurecht möglich ist. Aber gerade dort finden die wenigsten Investitionen statt, weil die Anlagenbetreiber sagen: Auf dieses Risiko lassen wir uns gar nicht ein. 1 000 Meter ist ein Abstand der Vernunft, wie Windkraftanlagenbetreiber bei Anlagen und Höhen von 250 Metern bestätigt haben. Das ist der Unterschied zu gewissen anderen Bauwerken: Dass diese in 1 000 Metern auch noch eine gewisse Wirkung haben und man diesen Abstand schon wählen sollte. Wir lehnen Ihren Antrag ab. (Zuruf von der CDU: Genau! – Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Wähner für die CDU-Fraktion, der auf den Änderungsantrag reagierte. – Herr Dr. Weigand, Sie möchten Ihren Änderungsantrag einbringen? Bitte schön.

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