Anna Gorskih
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Die Änderungen, die die Koalitionsfraktionen im Hochschulfreiheitsgesetz vornehmen, sind der Corona-Pandemie geschuldet. Zum einen geht es darum, dass die zulässige Befristungsdauer für Juniorprofessuren und verbeamtete akademische Assistenten und Assistentinnen wegen der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie erhöht werden soll. Diese Änderung ist für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wichtig; denn sie gibt ihnen ein Stück weit mehr Planungssicherheit, um ihre Vorhaben trotz der Pandemie realisieren zu können. Diesen Punkt unterstützen und begrüßen wir. Wir hätten uns jedoch gewünscht, dass auch die Juniorprofessor(inn)en in das Tenure-Track-Programm einbezogen werden. Auch die Landesstudierendenvertretung hat in ihrer schriftlichen Stellungnahme auf diesen fehlenden Punkt kritisch hingewiesen. Ein weiteres Ziel des Antrags ist es, digitale Prüfungen im Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz zu verankern. Dafür sollen die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Dass jetzt die Möglichkeit zur Durchführung von digitalen Prüfungen rechtlich verankert und die in der Pandemie bereits gelebte und geübte Praxis legitimiert und legalisiert werden soll, ist grundsätzlich nicht schlecht. Ich erinnere an eine Anhörung im Jahr 2020. Damals sollten das Krisenmanagement, die Krisenbewältigung und die Lehren aus der Corona-Pandemie im Bereich der Hochschulen angehört werden. Ich fragte bei dieser Anhörung, ob es in Anbetracht der Pandemie nicht auch rechtliche Regelungen bei der Durchführung von digitalen Prüfungen brauche. Einige Sachverständige bejahten und begrüßten das. Von einigen anderen Anwesenden, auch von den Koalitionsfraktionen, wurde ich damals belächelt mit dem Verweis, dass eine rechtliche Regelung gar nicht nötig sei, wenn man sich nur mit dem Hochschulfreiheitsgesetz auskenne. Mir wurde sogar angeboten, mich bei Beratungsbedarf an entsprechende Stellen zu wenden. Tja! Was man vor zwei Jahren noch als sinnlos und lächerlich abtat, das möchte man jetzt überhastet umsetzen. Zwar wurden in den Änderungsanträgen einige Punkte, die in der schriftlichen Anhörung kritisch betrachtet worden sind und die auch wir kritisieren, angegangen, aber leider nur halbherzig. Was die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen angeht, bedarf es aus unserer Sicht weiterer Verbesserungen. Wenn Kollege Löser jetzt ankündigt, dass im Rahmen der großen Novelle – auf die wir auch schon sehr lange warten – hierüber weiter diskutiert und dies weiter überarbeitet werden soll, dann ist das doch zu begrüßen. Ein weiterer Aspekt, auf den wir aufmerksam machen möchten, ist der Umstand, dass die datenschutzrechtlichen Bedingungen von den Hochschulen im Rahmen ihrer Autonomie erstellt werden. Wir befürchten hier wieder einen Flickenteppich aus verschiedenen Regelungen. Diesen Flickenteppich haben wir auch im Rahmen der Pandemie und des Pandemiemanagements nicht nur einmal kritisiert. Im Übrigen ist diese Ansicht mit dem Flickenteppich nicht nur unsere; ich zitiere aus der Stellungnahme des Deutschen Hochschulverbandes: „Auch wenn es die Hochschulautonomie grundsätzlich zu stärken und dadurch die lokalen Kompetenzen und Spezifika zu unterstützen gilt, so zeigte sich im Rahmen der pandemischen Lage doch ein gesteigertes Bedürfnis des die Regelungen umsetzenden und betroffenen Personenkreises nach landesweit – jedenfalls im Mindestmaß – einheitlichen Regelungen.“ Der Hochschulverband schreibt weiter: „Die vorgelegten Regelungen delegieren insoweit sämtliche Regelungsgegenstände an die Hochschulen, ohne hierzu hinreichende Vorgaben gemacht zu haben. Aus Sicht des Deutschen Hochschulverbandes droht insoweit ein Aufweichen bzw. Zerfasern der digitalprüfungsrechtlichen Standards und ein weiterer landesweiter Flickenteppich an digitalen Prüfungsregelungen.“ Unsere Sorge ist die gleiche, und deshalb denken wir, dass es für alle sächsischen Hochschulen zumindest Mindeststandards geben sollte, die an allen Hochschulen zu jeder Zeit gelten. Die dritte Änderung betrifft die Regelstudienzeit. Wir kritisieren – wie bereits im Ausschuss – die gesetzte Grenze bis zu drei Semestern. Für viele Studierende sind in der Pandemie die Jobs weggebrochen. Der Einstieg ins Studium wurde durch die digitale Lehre sehr erschwert und die Nachfrage nach psychologischen und psychosozialen Beratungen stieg enorm an. Alle diese Probleme werden wir nicht innerhalb von ein bis zwei Semestern bewältigen oder lösen können. Hinzu kommt, dass die Quote der BAföG-Empfänger(innen), wie wir alle wissen, sehr gering ist. Die Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit ist also am Ende nur für wenige hilfreich. Wichtiger wäre es aus unserer Sicht, an dieser Stelle die Langzeitstudiengebühren abzuschaffen. Das würde nämlich vielen, wenn nicht sogar allen Studierenden den Druck nehmen. Übrigens hat die Stadt Bremen diesen Schritt noch 2020 unternommen und die Langzeitstudiengebühren vor dem Hintergrund der Pandemie abgeschafft, um Studierende zu entlasten. Diesen Schritt halten wir für richtig. Diese Änderung wird dann hoffentlich bei der großen Novelle des Hochschulfreiheitsgesetzes angegangen. Wir erwarten nun endlich den Entwurf, der im Koalitionsvertrag schon für 2020 angekündigt wurde. Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen sowie die beantragten Änderungen sind zum Teil notwendig, bedürfen aber aus unserer Sicht weiterer Überarbeitungen. Deshalb können wir nicht zustimmen und werden uns enthalten. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wird eine weitere Runde gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich jetzt den Herrn Minister.
