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Rico Gebhardt

Die Linke 01.06.2022 Sitzungen 7/51

Beifall bei der CDU-Fraktion! Ausschließlich!) Wir nutzen die Länderöffnungsklausel und sind nunmehr das vierte Bundesland (Dr. Rolf Weigand, AfD: Endlich! Halbherzig!) nach Bayern, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg, das eine gesetzliche Abstandsregelung für Windkraftanlagen und Wohnbebauung schafft. Es ist so ausgestaltet, dass der Abstand von 1 000 Metern zur Wohnbebauung im Innenbereich gilt. Darüber hinaus gilt der Abstand von 1 000 Metern zur Wohnbebauung auch für den Außenbereich, wenn mindestens fünf Wohngebäude vorhanden sind, also eine konzentrierte Wohnbebauung vorhanden ist. Das war ein langer Abwägungsprozess, weil der Spagat zu schaffen war zwischen substanziell Raum schaffen für den Ausbau der Windkraft und einer entsprechenden Regelung für die Wohnbebauung, damit in den betroffenen Regionen Akzeptanz entsteht. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Akzeptanz, ja! Reden Sie einmal mit den Menschen! Unglaublich! Ehrlich!) Das ist das Ergebnis. Für die übrigen Gebäude gilt natürlich weiterhin die immissionsschutzrechtliche Abstandsregelung. Die 1 000 Meter sind für uns der Grundsatz. Eine Abweichung bzw. Unterschreitung ist möglich. Diese Flexibilität wollen wir bewusst haben. Uns ist dabei ganz wichtig, dass darüber die Menschen entscheiden sollen, die davon vor Ort betroffen sind. Die entsprechenden Kommunen und Städte können mit ihren Gremien, den Städte- und Gemeinderäten, durch Beschluss festlegen, dass auch ein Standort, der näher als 1 000 Meter liegt, genutzt werden kann, wenn man es für sinnvoll und notwendig erachtet. Da wir in Sachsen eine ganz unterschiedliche Siedlungsstruktur haben und sich auch die Kommunen von ihrer Größe her ganz unterschiedlich darstellen, war es uns auch wichtig, dass gerade in großen Flächengemeinden, die über mehrere Ortschaften und entsprechende Ortschaftsräte verfügen, die Räte mit eingebunden werden und nicht überstimmt werden können. Deswegen ist es in solchen Fällen notwendig, dass der Gemeinde- bzw. Stadtrat mit dem Ortschaftsrat Einvernehmen herstellen muss. Das war für uns als CDU ein ganz wichtiger Aspekt, dass die Menschen vor Ort, die betroffen sind, mitentscheiden dürfen und können. (Beifall bei der CDU)

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