Sabine Friedel
Das tut uns leid! Wir werden Ihre Intelligenz künftig in Rechnung stellen bei weiteren Vorgängen! Wir werden es ein bisschen einfacher machen! Machen wir!) Gut. Dann fahre ich mit der inhaltlichen Darstellung fort. – Es wurde auch eine Erleichterung für das serielle und modulare Bauen in die Bauordnung aufgenommen. Die Wiedereinführung der Typengenehmigung soll insbesondere den Holzbau stärken, was ein wichtiger Baustein für die Zukunft ist. Unser sächsisches Holzbaukompetenzzentrum soll damit gestärkt werden für die Umsetzung von Holzbauten. Somit haben wir auch insgesamt den Einsatz des Holzes als Baustoff erleichtert, wenn entsprechende Nachweise des Feuerwiderstands erbracht werden. Ich denke, das ist eine wichtige, zukunftsweisende Regelung. (Beifall bei der CDU) Auch die Rauchmeldepflicht wird jetzt im Gesetz geregelt. Sie ist bis Ende des Jahres 2023 umzusetzen. Ich erlaube mir den Zusatz: Eigentlich sollte sich so etwas erübrigen. Jeder sollte im eigenen Interesse solch ein Gerät, das wenig kostet, bereits an der Decke haben. Nunmehr haben wir es aber auch gesetzlich geregelt und der Letzte sollte wissen, dass es vernünftig ist. Etwas wurde neu eingeführt in die Sächsische Bauordnung, die kleine Bauvorlagenberechtigung. Es war ein Wunsch unserer Handwerksmeister des Zimmerer-, Maurer- und Betonbauerhandwerks, dass diese Regelung, die bereits in anderen Bundesländern in der Bauordnung geregelt ist, auch in Sachsen Eingang findet. Es war natürlich ein Interessenwiderstreit mit den Ingenieuren und Architekten; denn bisher sind in Sachsen nur die Ingenieure und Architekten bauvorlagenberechtigt. Deshalb gab es auch einen intensiven sachlichen Austausch mit der sächsischen Architektenkammer, der Ingenieurkammer und der Handwerkskammer. Ich möchte mich an dieser Stelle dafür bedanken, dass sie uns für lange Gesprächsrunden auch außerhalb der Parlamentsdebatte zur Verfügung standen, was ein guter, sachlicher Dialog im Interesse der Sache war. Dafür noch einmal ein Dankeschön. (Beifall bei der CDU) Diese Diskussion war auch die Basis für die abschließende Entscheidung, die wir als Parlamentarier treffen mussten. Es war ein Abwägen von Interessen. (Marco Böhme, DIE LINKE: Klimaschutz!) Wir haben uns für die Einführung entschieden, sodass die Bauvorlagenberechtigung den Handwerksmeistern bis zu einer Bruttogrundfläche von 80 Quadratmetern bei Gebäuden und 100 Quadratmetern bei Garagen ermöglicht wird und darüber hinaus natürlich entsprechende Anbauten an und Umbauten von Gebäuden bis zu dieser Größe. Diese Entscheidung haben wir im Interesse unserer sächsischen Bauherren getroffen, sodass es künftig möglich ist, mit dem Zimmereibetrieb solch eine Änderung abzustimmen, weil dieser Betrieb die Bauvorlagenberechtigung erhält und die Bauvorlage entsprechend einreichen kann. Wir haben dabei auf die guten Erfahrungen in anderen Bundesländern zurückgegriffen, in denen es sehr intensiv von den Handwerksbetrieben genutzt wird. Im Gegenzug sehen wir aber weiterhin die größeren Bauten aufgrund ihrer Komplexität notwendigerweise in den Händen der Architekten und Ingenieure, damit – auch das ist im Interesse unserer Bauherren – Qualität und Sicherheit beim Bau auch künftig gewährleistet sind. Man muss deutlich machen – das war für mich eine ganz wesentliche Erkenntnis –: Auch wenn für diese Bauten ein Bauantrag eingereicht oder eine Genehmigung bei der Baubehörde erwirkt wird, erfolgt bei der Prüfung dieses Antrags keine inhaltliche Prüfung, sondern für die bautechnische Umsetzung des Gebäudes, für die Planung trägt allein der Entwurfsverfasser Verantwortung. Er muss gewährleisten, dass dies alles stimmig ist. Wir sehen die Architekten und Ingenieure im Freistaat Sachsen als am besten dafür geeignet an. Ich denke, das ist in der Summe eine gute, ausgewogene Entscheidung im Interesse unserer sächsischen Bauherren. (Beifall bei der CDU) Ein weiterer Punkt wird mit der Sächsischen Bauordnung geregelt: die Frage des 1 000-Meter-Abstands – eine ganz wesentliche Forderung meiner Fraktion aus dem Koalitionsvertrag, die nunmehr hier zur Umsetzung kommt. (Beifall bei der AfD –
