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Ronny Wähner

CDU 01.06.2022 Sitzungen 7/51

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten! Wir haben den Gesetzentwurf zur Änderung der Sächsischen Bauordnung vorliegen, ein Prozess, der sich vor dem Hintergrund der Anpassung unserer Sächsischen Bauordnung an die Musterbauordnung alle Jahre wiederholt. Darüber hinaus haben wir aber auch Änderungen vorgenommen, die nur in Sachsen greifen und ein gewisses Alleinstellungsmerkmal sind. Wir haben eine Ausweitung der Verfahrensfreistellung vorgenommen, um damit Verfahren leichter umsetzen zu können. Ich betone an der Stelle: Es ist keine Narrenfreiheit, die geschaffen wird, vielmehr liegt die Verantwortung für das Erstellen des Bauwerks und das Einhalten entsprechender Vorschriften allein beim Bauherrn bzw. Planer. Ein zeitaufwendiges Genehmigungsverfahren entfällt, sodass schneller mit der Umsetzung begonnen werden kann. Dies ist nunmehr zum Beispiel bei Gebäuden mit einem Rauminhalt von bis zu 75 Kubikmetern im Innenbereich möglich. Im Bereich der Bauten von Gartenbaubetrieben und von unseren Land- und Forstwirtschaftsbetrieben haben wir eine Erweiterung insbesondere für Wetterschutzeinrichtungen und Bewässerungsanlagen vorgenommen, was eine wichtige Unterstützung dieser Betriebe vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen ist, sodass schnell reagiert werden kann, lange Genehmigungsverfahren ausbleiben und entsprechend zügig mit der Umsetzung begonnen werden kann. (Beifall bei der CDU) Das gilt ebenso für das Erstellen von Ladesäulen, für Garagen und für das Schaffen von Abstellplätzen. Auch eine Erleichterung beim Ausbau der mobilen Infrastruktur wurde vorgenommen.

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