Marco Böhme
Alles hat einmal ein Ende, Frau Präsidentin. Das ist der letzte Antrag dieses Paketes. Hier geht es um die 1 000 Meter. Wir wollen die Streichung aus der Bauordnung, weil man Akzeptanz nicht damit erreicht, eine willkürliche Zahl – ob nun 1 000 oder 700 oder 1 500 Meter – als kategorische Mindestabstandsfläche einzuführen. Nein, Akzeptanz schafft man dadurch, dass man mit Menschen vor Ort gemeinsam Projekte entwickelt, dass man sie also beteiligt und auch finanziell teilhaben lässt. Natürlich kann ich Menschen verstehen, gerade im ländlichen Raum, die etwas gegen Windräder haben. Warum sollten sie denn dafür sein? Warum sollte denn irgendjemand dafür sein, dass irgendwo ein Windrad gebaut wird? Sie haben ja überhaupt nichts davon. Das ist eines der heutigen Probleme, das aus meiner Sicht auch mit dieser Gesetzesänderung nicht groß geändert wird, auch wenn es jetzt einen kleinen Teil – aus meiner Sicht zu wenig – an finanziellen Ausgleichsmöglichkeiten gibt. Ich verweise diesbezüglich auf unser Windenergiebeteiligungsgesetz aus der letzten Legislatur, in dem feste Kenngrößen aufgeführt sind und die Windenergiebetreiber im Zwei-Kilometer-Abstand von der Wohnbebauung die finanzielle Entlastung oder Zugabe noch mal treffen müssen. Ich habe noch zwei Sätze zu den Ausführungen von Herrn Löser zu sagen, auch zum Bereich 1 000-Meter-Abstand, um den es jetzt gerade geht. Sie hatten vorhin in einem Nebensatz in der Kurzintervention gesagt, dass der Bund das Ganze hier schon kippen werde. Das heißt, Sie geben mehr oder weniger zu, dass es ein Kompromiss zwischen der CDU und Ihnen war, dass Sie als CDU zustimmen und sich gefallen lassen, die 1 000 Meter zu generieren, vielleicht noch die Mietpreisbremse erhalten, aber davon ausgehen, dass der Bund das dann alles wieder kippt. Ich sage Ihnen: Dabei haben Sie sich leider verrechnet. Nicht Sie haben der CDU den Strick gedreht, sondern die CDU Ihnen. Das Bundeskabinett hat heute nicht getagt, wird auch heute und morgen nicht tagen, sondern erst nächste Woche. Die CDU hat wiederum die Eilbedürftigkeit dieses Gesetzes angemeldet. Das heißt, nächste Woche gilt dieses Landesgesetz, und dann hat es auch Bestandsschutz. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das kann man doch ändern! – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Dann kann Herr Habeck nicht mehr kommen und sagen: Was ihr hier in Sachsen gemacht habt, ist doch nicht mehr gültig. Das heißt: Das, was Sie heute hier beschließen und wofür Sie heute stimmen, führt dazu, dass die 1 000 Meter eingeführt werden und dass es so bleibt und der Ausbau der Windenergie in Sachsen zum Erliegen kommt. Das ist ein großes Problem. Ein letzter Satz noch zu Herrn Gerber: Wenn das alles so anders ist, wie Sie es gerade bezeichnet haben, wenn so viel verbessert wurde: Warum haben Sie sich dann im Ausschuss enthalten oder sogar gegen diese Bauordnung gestimmt? Ich glaube, es ist schon einiges wahr an den Punkten, die ich hier sage. Wir werden uns in zwei Jahren, wenn die Prüfung erfolgt, wieder sprechen und sehen, wie viele Windenergieanlagen wirklich gebaut wurden. (Beifall bei den LINKEN – Abg. Ronny Wähner, CDU, steht am Mikrofon) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Das war Herr Kollege Böhme mit der Einbringung des Änderungsantrages für die Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/9970. – Und nun am Mikrofon 5, Herr Kollege Wähner, bitte schön.
