Sebastian Gemkow
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Da der wesentliche Inhalt dieses Gesetzentwurfes durch die Fraktionen schon sehr detailliert dargestellt worden ist, lege ich meine Sicht zu den einzelnen Punkten nur kurz dar. Im Wesentlichen sind es drei Änderungen, wie bereits gesagt, die hier im Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz vorgeschlagen werden. Das sind die gesetzliche Verankerung der digitalen Prüfung, die Einfügung einer Notfallklausel zur Verlängerung der Regelstudienzeit durch Verordnung des Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus und, wie schon erwähnt, die Erhöhung der zulässigen Befristungsdauer für Juniorprofessoren und verbeamtete akademische Assistenten. Ich kann vorwegnehmen: Diese Änderungen werden von der Staatsregierung ausdrücklich begrüßt. Im Folgenden werde ich auf die einzelnen Punkte eingehen. Erstmals wird im Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz die digitale Prüfung vorgesehen und die datenschutzrechtliche Grundlage dafür geschaffen. Wie bereits angemerkt wurde, sind diese digitalen Prüfungen im operativen Geschäft der Hochschulen und in der Praxis schon durchgeführt worden. Es gab Rückmeldungen aus den Hochschulen, dass man sich hierfür mehr Rechtssicherheit und entsprechende Rechtsgrundlagen wünscht. Dies wird hiermit geschaffen. Damit können künftig digitale Lehrangebote den Studienbetrieb weiterhin sinnvoll ergänzen und letztlich wird mehr Mobilität, Vernetzung und Effizienz hervorgerufen. Die Hochschulen werden außerdem ermächtigt, ihre Datenverarbeitung insgesamt durch Ordnungen zu regeln. Die Sächsische Hochschulpersonendatenverordnung des Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus wird im selben Atemzug aufgehoben. Damit können die Hochschulen selbst ihre Datenverarbeitung flexibler und individueller regeln. Das stärkt die Hochschulen bei der Wahrung des Datenschutzes. Die Datenschutzbeauftragten der Hochschulen sind bei Erlass der Ordnung zu beteiligen, sodass abgesichert ist, dass die entsprechenden Vorschriften Berücksichtigung finden. Zur Abmilderung – das ist der zweite Punkte – der Pandemiefolgen für die Studierenden haben der Gesetzgeber und das Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus seit dem Sommersemester 2020 die Regelstudienzeit verlängert. Nach Auslaufen der gesetzlichen Regelungen in § 114 a Abs. 3 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes zum 31. Mai 2022 wird durch diesen Entwurf und dann durch die zeitnahe Umsetzung eine Anschlussregelung getroffen. Damit wird das Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus ermächtigt, auch künftig in Ausnahmefällen, die über diesen konkreten Fall, den wir miteinander erleben mussten, hinausgehen, den Studierenden schnell und flexibel Erleichterungen zu verschaffen. Wir haben gemeinsam beobachtet, wie wichtig es ist, schnell reagieren zu können. Das wird mit dieser Änderung in Zukunft möglich sein. Insofern ist das eine sehr kluge Änderung des Gesetzes, die hier beabsichtigt wird. Der dritte Punkt – auch dieser ist erwähnt worden – betrifft die Verlängerung der Höchstbefristungsgrenzen für Juniorprofessoren und für verbeamtete akademische Assistenten. Hier wird eine Lücke geschlossen und damit auch eine Ungerechtigkeit beseitigt. Es ist sehr klug, dass das jetzt und vor allem so schnell gemacht wird, insbesondere in diesem Verfahren im Parlament. Insofern gilt auch hier die volle Zustimmung. Sie übernehmen in Ihrem Entwurf die Regelung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes und stellen damit die Gleichbehandlung her. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich danke den Regierungsfraktionen für diesen Gesetzentwurf. Er dient nicht nur der Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie, sondern auch der Aufarbeitung und Vorsorge bei vergleichbaren Krisensituationen, und deshalb bitte ich herzlich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung. Es liegen keine Änderungsanträge vor, deshalb würden wir gleich im Block abstimmen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Ich rufe die Überschriften auf: Artikel 1, Änderung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes; Artikel 2, Inkrafttreten, Außerkrafttreten, und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Eine Reihe von Stimmenthaltungen; dennoch ist der Überschrift und den Artikeln zugestimmt worden. Ich stelle nun den Entwurf Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Tagesordnungspunkt Leistung von Sozialunternehmerinnen Freistaat sichtbar machen, anerkennen Drucksache 7/9873, Antrag der Fraktionen Auch hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Es beginnt die CDU, danach BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE. Ich erteile Herrn Abg. Ritter das Wort.
