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Jörg Kiesewetter

CDU 01.06.2022 Sitzungen 7/51

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich würde gern den Ball meines Kollegen Hippold aufgreifen und stelle vorneweg: Die CDU kritisierte nicht die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro. Natürlich sind wir für höhere Löhne. Wenn es einer Lohnuntergrenze bedarf, dann sind wir natürlich auch gefordert. Die Ziele, die hinter der Erhöhung stehen, sind auf jeden Fall ehrenwert und unterstützungswürdig. (Zuruf von der AfD: Lauter!) Mir geht es in dieser Debatte heute darum, dass etwas inhaltlich und strukturell verändert werden muss bei der Gestaltung dieses Prozesses. Dabei sind wir bei einer ganz zentralen Frage, nämlich der, wer eigentlich den Mindestlohn bestimmen soll. Bei der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 hat sich die damalige Große Koalition in Berlin darauf geeinigt, dass es ein einmaliger Eingriff in die ureigenste Aufgabe der Tarifpartner sein sollte, die Lohnfindung zu gestalten. Die Große Koalition war sich auch darin einig, dass nach Inkrafttreten des gesetzlichen Mindestlohns die Weiterentwicklung in die Verantwortung der Mindestlohnkommission überführt wird, also in die Hände der Tarifpartner, weil nämlich gerade die Tarifpartnerschaft, die wir in allen Reden so betonen, dort gelebt und praktiziert wird. Dorthin gehört die Debatte, um es auszudiskutieren, und nicht unbedingt originär in ein Parlament. Die Überbietungswettbewerbe bei der gerade in Wahlkampfzeiten vorgetragenen Frage, wie hoch Löhne sein müssten, halte ich für relativ gefährlich, weil es eigentlich die Sozialpartnerschaft schwächt, wenn ich einseitig politische Zielvorgaben mache. (Jan Hippold, CDU: Genau!) Wie es aktuell gelaufen ist, muss man sich ernsthaft fragen, welchen Sinn die Mindestlohnkommission macht, wenn sich die Politik sozusagen einseitig auf eine Seite stellt und die langjährige Arbeit der Mindestlohnkommission regelrecht mit Füßen tritt. Es gibt den klar umrissenen Auftrag in § 9 Abs. 2 des Mindestlohngesetzes, dass sich die Festsetzung des Mindestlohns nachlaufend an der entsprechenden Tarifentwicklung orientiert. Ich möchte im Nachfolgenden gern ein paar Beispiele aufgreifen, ein paar Phänomene, die sich aus der aktuellen Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro ergeben. Nehmen Sie eine Arbeitskraft, die Vollzeit arbeitet, 40 Stunden lang. Deren Einkommen erhöht sich im Vergleich zum Mindestlohn, der ursprünglich geplant war, in Höhe von 10,45 Euro, um 15 % bzw. insgesamt 270 Euro brutto. Gleichzeitig ist die Steuerlast um 48 % höher. Wir nennen das auch kalte Progression. Dabei ist, glaube ich, der Bundesgesetzgeber gefordert, ein Stück weit nachzusteuern. Weiterhin muss auch mit dem Argument aufgeräumt werden, dass die Erhöhung von Stundenlöhnen gleichzeitig die Erhöhung des Monatslohns bedeutet, weil sich eine Vielzahl von Beschäftigten – das betrifft Minijobs, das betrifft Beschäftigungsverhältnisse in Teilzeit – oftmals mit der Tatsache konfrontiert sieht: Wenn der Mindestlohn angehoben wird, dann sinkt die Arbeitszeit. Das heißt letztlich, dass das Wachstum des Stundenlohns nicht unmittelbar mit dem Wachstum des Monatseinkommens zusammenhängt. Interessant ist der Eingriff in die Tarifvertragslandschaft. Ein Mindestlohn in Höhe von 12 Euro würde nach der Auswertung des Statistischen Bundesamts in der zweiten Jahreshälfte 2022 mindestens 125 Tarifverträge direkt betreffen, darin eingreifen und doppelt so viele, nämlich 311 Tariflohngruppen, direkt verdrängen. Das heißt: Wir haben sozusagen einen massiven Eingriff in das System der Lohn- und Tariffindung in unserem Land. Nicht zu unterschätzen ist weiterhin die Inflation, die wir sehen. Der satte Zuwachs beim Mindestlohn, der jetzt kommt, wird letztlich in Zeiten einer rasanten Inflation de facto aufgefressen. Wir sehen uns mit massiven Kaufkraftverlusten konfrontiert. 8 % im Monat sind aktuell das Maß. Das betrifft Grundnahrungsmittel, Spritpreise, Heizkosten usw. Es muss sichergestellt werden, dass die Erhöhung letztlich auch bei den Betroffenen ankommt. Die Bundesregierung muss ein Stück weit nachsteuern, möglicherweise auch im Steuerrecht. Vor dem Hintergrund der massiven Kostensteigerungen bei Rohstoffen, Material, Teilen, Energie und Logistikleistungen mehren sich auch in der Unternehmerschaft die Stimmen, dass die zusätzliche kurzfristige Anhebung des Mindestlohns letztlich an die Belastungsgrenze geht. Es gab kürzlich eine Umfrage bei 267 sächsischen Betrieben zur Folgenabschätzung des Mindestlohns. Mehr als die Hälfte der Unternehmen sagte, dass die Preise für ihre Produkte und Leistungen erhöht werden müssen, wobei der überwiegende Anteil, nämlich 42 %, gar nicht weitergegeben werden kann. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen.

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