Norbert Mayer
Die Petentin schreibt dazu: „Am 11. November informierte mich meine Mutter, dass sie nicht mehr zu Veranstaltungen in die Volkssolidarität kommen darf. Begründet wurde dies damit, dass sie nicht geimpft oder genesen sei. Auf Nachfrage bei der Volkssolidarität wurde mir dieser massive Eingriff in die Bürgerrechte meiner Mutter erklärt: Es wird die 2G-Regel angewendet. Sowohl meine Mutter als auch ich haben uns an alle CoronaVorschriften gehalten und alle geforderten Maßnahmen umgesetzt. Warum ist es nicht möglich, dass alle älteren Menschen gemeinsam statt einsam ihren Lebensabend verbringen können? Es ist eine Riesensauerei, dass alte Leute, die nur noch wenige Kontakte haben, so unter Druck gesetzt werden. Für mich ist das Impfzwang durch die Hintertür.“ Stellen Sie sich das doch bitte einmal vor – vielleicht für den Fall, dass Sie selbst Zweifel daran haben, ob ein Stoff helfen oder eher schaden kann. Dann sagt man Ihnen: Sie dürfen nicht zu Veranstaltungen gehen, weil nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt haben. Sie wären zwar bereit, sich vor jeder Veranstaltung im Testzentrum um die Ecke testen zu lassen. Dann wären Sie sicher, niemanden mit Corona anzustecken. Aber das wird nicht akzeptiert. Man verlangt von Ihnen unbedingt die Impfung, die Sie aus für Sie guten Gründen ablehnen. Wenn Sie geimpft wären, käme es nicht mehr darauf an, ob sie vielleicht Corona-positiv sind oder nicht. Ob Sie vielleicht andere Menschen anstecken könnten, oder nicht. Nachvollziehen können Sie das nicht. Sie empfinden das als ungerecht, empathielos und diskriminierend. Doch Sie können nun zu keiner Veranstaltung mehr gehen. Sie vereinsamen und sind allein. Das ist die Situation, in der sich eine ältere Dame befand – die oben genannte Mutter, für die diese Petition gegen die 2G-Regel eingereicht wurde. (Zuruf des Abg. Mirko Schultze, DIE LINKE) Vielleicht halten Sie mir entgegen, dass doch 2G mittlerweile abgeschafft sei und die Senioren und alle anderen jetzt an Veranstaltungen teilnehmen können. – Hier geht es aber um ein viel grundsätzlicheres Problem. Darf der Staat Menschen, die sich nicht der allgemeinen Impfpanikmache anschließen, vom öffentlichen Leben ausschließen? (Antje Feiks, DIE LINKE: Ja! – Zuruf der Abg. Doreen Schwietzer, AfD – Gegenruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE – Erneuter Zuruf der Abg. Doreen Schwietzer, AfD) Nein, das darf der Staat nicht. – Hören Sie doch einfach einmal zu! – Er muss die tatsächliche Gefahr immer wieder abwägen und stets das geringstmögliche Mittel zur Gefahrenabwehr suchen. Die Vorstellung, jemanden dazu zu zwingen einen körperlichen Eingriff an sich vornehmen zu lassen, den er selbst ablehnt und von dessen Nutzen und Ungefährlichkeit er nicht überzeugt ist, widerspricht meinem Verständnis eines freiheitlichen Staatswesens. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Mayer, Ihre Redezeit ist abgelaufen.
