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Thomas Löser

GRÜNE 01.06.2022 Sitzungen 7/51

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ja, ich will darauf reagieren. Es ist natürlich auch für uns GRÜNE ein sehr wichtiges Thema. Wir haben es uns noch einmal angeschaut. Im Prinzip wird dieser ganze Bereich in § 44 Bundesnaturschutzgesetz geregelt. Dort ist explizit ausgeführt, dass das Töten von Tieren, zum Beispiel durch Vogelschlag an Glas, verboten ist. Wir meinen, dass diese Regelung dort bereits getroffen ist. Sie braucht keinen Nachvollzug in der Sächsischen Bauordnung. Es ist eher die Frage, wie die bundesgesetzliche Regelung greift. Wenn man der Meinung ist, dass sie eben nicht gut greift, muss man dort ansetzen. Das Thema insgesamt ist natürlich wichtig. Konkret für die Sächsische Bauordnung sehen wir keinen Handlungs- und Regulierungsbedarf. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Danke schön. Das war Herr Kollege Löser für die BÜNDNISGRÜNEN zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Weiteren Gesprächsbedarf sehe ich zu diesem Änderungsantrag nicht. Damit würden wir jetzt bitte über den Änderungsantrag in der Drucksache 7/9965 abstimmen. Wer für diesen Änderungsantrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Diese sehe ich nicht. Bei Stimmen dafür und einer großen Mehrheit an Stimmen dagegen ist dem Änderungsantrag somit nicht entsprochen. Wir kommen zum nächsten Änderungsantrag, ebenfalls von der Fraktion DIE LINKE, in der Drucksache 7/9966. Bitte schön, Marco Böhme.

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