Thomas Schmidt
Herr Präsident! Nach der Erörterung von Ölpreisen, Kernkraft und anderen Energiefragen kommen wir jetzt zurück zum eigentlichen Thema auf der heutigen Tagesordnung, zur Sächsischen Bauordnung. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein wichtiges Vorhaben, nicht nur des Staatsministeriums für Regionalentwicklung, sondern der gesamten Koalition. Wir haben in den letzten Wochen und Monaten mit viel Kraft und Einsatz die Abstimmung geführt. Harte Bretter wurden gebohrt, und jetzt stehen wir hier und können endlich die Bauordnung beschließen; denn die aktuelle Bauordnung – daran möchte ich erinnern – geht auf das Jahr 2004 zurück. Inzwischen stehen Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und andere Themen noch stärker im Fokus, wobei man nicht vergessen darf, dass die Bauordnung nach wie vor in erster Linie auch der Gefahrenabwehr dient. Doch mittlerweile gehören andere Themen, wie moderne, innovative Baustoffe, die Digitalisierung und neue Bauverfahren, zum Alltag auf vielen Baustellen. Wir müssen das Baurecht an diese Themen anpassen. Sicheres, kostengünstiges und vor allem zukunftsfähiges Bauen waren daher unsere Hauptziele bei der Überarbeitung der Bauordnung, und auch bundesweit gab es Anpassungen. Grundlage der Orientierung ist dabei die sogenannte Musterbauordnung, kurz: MBO. Sie wird von vielen Ländern gemeinsam erarbeitet und soll helfen, unterschiedliche Regelungen der Landesbauordnungen auszugleichen. Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf haben wir die MBO nahezu eins zu eins umgesetzt. So leistet auch Sachsen jetzt seinen Beitrag für ein bundesweit einheitliches Bauordnungsrecht, eine der wesentlichen Voraussetzungen für effizientes, schnelles und ressourcenschonendes Bauen. Einheitlich gestaltet ist damit die Typengenehmigung, die jetzt die Bundesländer auch untereinander anerkennen. Das erleichtert serielles und modulares Bauen, eine Bauweise, die dank vorgefertigter Anlagen und Bauteile Zeit und Geld spart und in erster Linie den Neubau beschleunigen wird. Großes Potenzial sehe ich dafür gerade in den großen Städten, wo wir viel über zusätzlichen Wohnungsbau diskutieren. Bundeseinheitlich ist damit auch der Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur geregelt. Ein schneller Ausbau ist die Grundlage dafür, dass unsere Wirtschaft die Chancen der Digitalisierung besser nutzen und vor allem das Land seine Stärken als attraktiver Lebens- und Wirtschaftsraum besser ausspielen kann. Bestimmte Mobilfunkmasten dürfen künftig ohne Baugenehmigung aufgestellt werden, und ich hoffe damit vor allem für unsere Dörfer und kleinen Städte auf einen beschleunigten 5G-Ausbau. Mit der neuen Bauordnung setzen wir auch ein Zeichen für klima- und umweltfreundliche Mobilitätsangebote. Künftig benötigen Ladesäulen für Elektromobilität, Abstellplätze für Fahrräder und Fahrradgaragen keine Baugenehmigung mehr. Das Gleiche gilt für Wetterschutzeinrichtungen und Bewässerungsanlagen im Gartenbau sowie in der Land- und Fortwirtschaft, womit die Bauordnung die Anpassung der grünen Branchen an den Klimawandel ebenso unterstützt. Meine Damen und Herren! Mit der neuen Bauordnung kommt auch die Pflicht, bis zum 31. Dezember 2023 Rauchwarnmelder in bestehenden Gebäuden zu installieren, und wir werden die Digitalisierung der Bauverwaltung weiter vorantreiben. Mit dem Gesetz schaffen wir die Voraussetzungen, dass künftig Anzeigen und Anträge für Baugenehmigungen auch elektronisch übermittelt werden können. Das ist ein Schritt zu mehr Bürgerfreundlichkeit und effizienterer Verwaltungsarbeit. Ein weiterer, für mich sehr wesentlicher Teil der neuen Bauordnung betrifft die Erleichterung für das Bauen mit Holz. Holz ist ein besonders nachhaltiger und vielseitig einsetzbarer Baustoff, der die Bauzeiten erheblich verkürzt. Schon seit Langem befördere ich diesen Baustoff, unter anderem über unsere Zukunftsinitiative simul+. Das Holzbaukompetenzzentrum hat unter dem Dach von simul+ seine Arbeit aufgenommen. Der Sächsische Landtag hat dafür dankenswerterweise im gegenwärtigen Doppelhaushalt Mittel bereitgestellt. Das ist ein gemeinsames Projekt unserer Koalition; Herr Löser hat es bereits erwähnt. Inzwischen fanden die ersten Veranstaltungen statt, zum Beispiel für kommunale Bauherren. In der Planung sind auch Weiterbildungen für Architekten, Ingenieure und Handwerker sowie eine Ausstellung für Kinder und Jugendliche. Mit den Anpassungen in der Bauordnung wird der Einsatz von Holz für Tragkonstruktionen und Außenwandverkleidungen erweitert und das Bauen mit Holz in allen Gebäudeklassen bis zur Hochhausgrenze ermöglicht. Ein weiteres Feld ist die Kleine Bauvorlageberechtigung. Ich begrüße ihre vom Sächsischen Landtag aufgenommene Einführung; dies ist eine Wertschätzung unseres Handwerks. In Zeiten des Fachkräftemangels ist dies auch ein wichtiger Schritt für die Erhaltung und Gewinnung von Fachkräften im Bauhandwerk. Mit der Kleinen Bauvorlageberechtigung können zukünftig Meisterinnen und Meister des Maurer-, Betonbauer- oder Zimmererhandwerks für weniger schwierige Bauvorhaben die Baugenehmigungsunterlagen erstellen und bei der Bauaufsichtsbehörde einreichen. Zu der vorhin in der Debatte von Frau Buddeberg kritisierten Barrierefreiheit möchte ich auf die Anhörung hinweisen. Dort wurde von Antje Feiks im Namen ihrer Fraktion die Frage an den Vertreter des VdK Sachsen, Herrn Beckert, gestellt: Fallen Ihnen Bundesländer ein, in denen die Fragen der Barrierefreiheit in den Landesbauordnungen besonders gut und sinnvoll gelöst sind? Er antwortete darauf: nicht besser als in Sachsen. (Zurufe der Abg. Marco Böhme und Rico Gebhardt, DIE LINKE) Dort sind wir also schon auf einem sehr guten Weg. Es wird mit Sicherheit auch Weiteres notwendig sein, aber wir als Land Sachsen brauchen uns dabei nicht vor anderen Bundesländern zu verstecken. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach!) Zum Schluss noch eine kurze Anmerkung zur Länderöffnungsklausel; denn diese hat die Debatte heute in großen Teilen bestimmt: Sie ist auf der Grundlage des Koalitionsvertrages zustande gekommen. Nun hat auch Sachsen von dieser Regelung des Baugesetzbuches des Bundes Gebrauch gemacht, wonach die Länder Mindestabstände für Windkraftanlagen festlegen können. Ich möchte die Debatte jetzt nicht noch weiterführen, möchte aber an dieser Stelle sagen, dass ich es sehr bedaure, dass sich die Diskussion über die neue Bauordnung mit ihren vielen Facetten und ihren vielen wichtigen Regelungen zum Teil nur noch auf die Abstandsregelungen fokussierte und die vielen anderen Dinge keine Beachtung mehr fanden, wie heute wieder eindrucksvoll von Herrn Thumm und Herrn Böhme zu hören war. Damit, meine Damen und Herren, haben wir unsere Sächsische Bauordnung an die Erfordernisse unserer Zeit für ein zukunftsfähiges Bauen angepasst. Ich danke jenen, die uns hierbei unterstützt haben, und bitte um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, der Abg. Juliane Pfeil, SPD, und der Staatsregierung Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Schmidt. – Wir würden nun, wenn es keinen weiteren Redebedarf gibt – diesen sehe ich nicht –, zur Abstimmung schreiten. Aufgerufen ist das Vierte Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung, Drucksache 7/8836, ein Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen wie üblich auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Regionalentwicklung ab. (Unruhe bei den LINKEN) Es liegt uns eine ganze Menge an Änderungsanträgen vor, die wir nach § 46 Abs. 4 unserer Geschäftsordnung in der Reihenfolge ihres Eingangs behandeln und über die wir danach abstimmen. Der erste Änderungsantrag mit der Drucksachennummer 7/9965 kommt von der Fraktion DIE LINKE. Bitte schön, Marco Böhme.
