Jörg Markert
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Staatsregierung und dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, wie es im Innenausschuss beschlossen wurde, ein Gesetz beschlossen werden, das für die Zukunft des Freistaates von grundlegender Bedeutung ist; denn es geht darin um nicht weniger als die dauerhafte Errichtung des Bachelor-Studiengangs Digitale Verwaltung an der Fachhochschule Meißen. Zur Einordnung ist zunächst einmal zu sagen: Digitalisierung macht nicht an den Eingängen von Behörden halt, sondern ganz im Gegenteil, die öffentliche Verwaltung, aber auch die Justiz und die Polizei sind davon unmittelbar betroffen. Digitalisierungsprozesse sind kein Selbstzweck, sondern sie sollen in der öffentlichen Verwaltung für effektive Abläufe sorgen sowie für die Bürger Vereinfachungen und verbesserte Abläufe schaffen. Ein Studiengang Digitale Verwaltung ist deshalb so wichtig, weil die Digitalisierung nicht von allein passiert, sondern ganz gezielt befördert werden muss. Dazu wiederum braucht es gut ausgebildetes Personal, das die entsprechenden Vorhaben in den jeweiligen Behörden umsetzt und vorantreibt. Der Studiengang ist somit von grundlegender Bedeutung, damit der Freistaat Sachsen fit für die Zukunft bleibt. Heutzutage ist es schwer, auf dem Arbeitsmarkt Fachkräfte zu finden, die über Kenntnisse und Fähigkeiten im IT-Bereich verfügen und gleichzeitig bereit sind, diese in der Verwaltung zur Anwendung zu bringen. Es ist also kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit, Fachleute selbst auszubilden. Die dauerhafte Einrichtung des Studiengangs an der Fachhochschule ist deshalb – das hat auch die Diskussion im Innenausschuss gezeigt – weitgehend unumstritten. Im Kontext dieses Gesetzesvorhabens war es von Anfang an ein Ziel, einige organisatorische Anpassungen vorzunehmen. Eine wesentliche Neuerung bestand schon im Gesetzentwurf der Staatsregierung darin, die Selbstverwaltung der Hochschule Meißen bei der Einrichtung der Fachbereiche zu stärken, eine bessere Verzahnung von Aus- und Fortbildung abzubilden und vor allem die Rolle der Prorektorin und des Prorektors und der Kanzlerin und des Kanzlers mit der aktuellen Verwaltungspraxis in Einklang zu bringen. Die Koalitionsfraktionen haben sich im Laufe der Verhandlungen jedoch auf noch mehr geeinigt. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Änderungen, die unlängst im Rahmen der Novellierung des Polizeifachhochschulgesetzes umgesetzt worden sind. Das betrifft insbesondere die Frage der Änderung bei der Zusammensetzung des Senats und den Zuständigkeiten sowie Verfahren etwa bei der Stellenbesetzung und der Abberufung. Durch die Änderungen werden zum Teil Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der Vorgabe Grundrechtsschutz durch Organisationen und Verfahren im Rahmen der Wissenschaftsfreiheit nachgezeichnet. Auch wurde klargestellt, dass die Hochschule ein eigenes Satzungsrecht für interne Angelegenheiten hat und sich eine eigene Grundordnung geben kann. Besonders wichtig ist aus meiner Sicht zudem, dass die Entgeltfreiheit für kommunale Bedienstete bei Fortbildungsmaßnahmen eingeführt wird, sofern dies der einheitlichen Rechtsanwendung im Freistaat Sachsen dient. Damit sorgen wir dafür, dass Kenntnisse und Wissensstand auf gleichbleibend hohem Niveau sind. Gleichzeitig senken wir damit die Hürde, an solchen Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Zum Schluss möchte ich noch auf einen Aspekt eingehen, der sich im Rahmen der Ausgestaltung und weiteren Perspektive für die Hochschule Meißen gestellt hat. Konkret geht es dabei um die Frage der Normierung des Auftrages, zur Weiterentwicklung von Lehre und Studium sowie zur Unterstützung der öffentlichen Verwaltung und Rechtspflege anwendungsorientierte Forschung zu betreiben. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang eine Hoffnung äußern: Mit den nun vorgenommenen Weichenstellungen erhöhen sich die Freiheitsgrade für die Fachhochschule Meißen weiter. Deshalb wünsche ich mir im positiven Sinne, dass dies genutzt wird. Die Hochschule hatte schon immer das Recht und die Möglichkeit, wissenschaftlich zu arbeiten und zu forschen. Es wäre schön, wenn diese Möglichkeiten zum besten Nutzen und zum Vorteil der öffentlichen Verwaltung im Freistaat Sachsen genutzt würden und damit der Weg zu einer der modernsten Verwaltungen begleitet würde. Aus Sicht der CDU-Fraktion sind wir mit dem Gesetz an manchen Stellen weitergegangen, als es für die Verwaltungsfachhochschule unbedingt notwendig gewesen wäre. Gleichzeitig verbinden wir damit jedoch auch Chancen für die Zukunft. Wer eine Hochschule mit Leben erfüllen möchte, hat nun alle Chancen dazu. Viel Erfolg dabei und vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Markert für die CDU-Fraktion. – Für die AfD Herr Teichmann, bitte.
