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Ronald Pohle

CDU 01.06.2022 Sitzungen 7/51

Wer definiert denn das?) Dass eine Besteuerung nach Beliebigkeit verfassungsrechtlich unter Gleichheitsgesichtspunkten nicht zulässig ist, interessiert Sie vermutlich nicht im Geringsten. Genauso wenig nehmen Sie zur Kenntnis, dass krisenbedingte Zusatzgewinne ohnehin besteuert werden. Wer das nicht glaubt, der richte einen Blick nach Mainz. Seit dem Jahr 1950 gibt es in der Bundesrepublik Deutschland einen bundesstaatlichen Finanzausgleich. 70 Jahre lang war Rheinland-Pfalz ununterbrochen Nehmerland. Im Jahr 2021 wurde Rheinland-Pfalz plötzlich erstmals Geberland. In Rheinland-Pfalz gibt es, wie vermutlich alle wissen, ein Unternehmen aus der Pharmabranche, das für die Bekämpfung der Pandemie Herausragendes geleistet hat. Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass zwischen dem Geberlandstatus von Rheinland-Pfalz und dem dort ansässigen Unternehmen ein gewisser Zusammenhang besteht. Nach meinen Kenntnissen hat das Land Rheinland-Pfalz in den vergangenen Jahren zumindest keine neuen Steuern eingeführt. So. Mir fehlt im Moment die Fantasie dafür, wie die sogenannten Übergewinne in den Jahresabschlüssen der betroffenen Unternehmen vom Wirtschaftsprüfer oder Finanzamt festgestellt und separiert werden sollen. Aber auch dies ist sicher nur eine Randnotiz für Sie. Eine Übergewinnsteuer ist in meinen Augen überhaupt nicht administrierbar und nicht praktikabel; es sei denn, wir stellen ihr ein Bürokratiemonster an die Seite, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach!) was sich dann allerdings nur an moralischen Werten orientiert und dementsprechend nicht gerichtsfest sein dürfte. DIE LINKE verfällt mit diesem Antrag in ihr typisches Denkmuster: Unternehmen sind dafür da, um geschröpft zu werden. Unternehmen werden zu bloßen Krisenprofiteuren degradiert. Von leistungslosen Profiten ist gar die Rede, faktisch vom bösen Unternehmer, der sich händereibend am Unglück anderer bereichert. Dies verkennt die Rolle der Unternehmen für den Wohlstand unseres Landes. Es verkennt, dass unsere Unternehmen in einem harten internationalen Wettbewerb stehen, und es verkennt, dass die Unternehmen im internationalen Vergleich bereits ohnehin hoch besteuert werden. Eine neue Debatte über eine neue Steuer, ob wir sie nun Übergewinnsteuer nennen oder nicht, würde bei den betroffenen Unternehmen Unsicherheit schüren und wiederum keine guten Rahmenbedingungen für neues Wachstum nach der Krise setzen. Die Folge wären sinkende Steuereinnahmen. Die mit dem Antrag vorgeschlagene Steuer wäre statt einer Einnahmequelle für den Staat auf Dauer eine Verlustquelle. Um das Gerechtigkeitsempfinden scheint es auch bei der Forderung nach einer faktischen Abschaffung der Mehrwertsteuer für Grundnahrungsmittel zu gehen. Wie kann es sein, dass die Bundesregierung diese Möglichkeit in der aktuellen Situation nicht nutzt, um gerade Haushalte mit geringem Einkommen zu entlasten, mag sich mancher Beobachter fragen. Doch eine solche Denkweise greift zu kurz. Zum einen ist eine solche Steuersenkung keine Maßnahme, die gezielt Menschen mit geringem Einkommen entlastet. Zum anderen kann nicht sichergestellt werden, dass die Steuersenkung in Form von reduzierten Lebensmittelpreisen auch an die Endverbraucher weitergegeben wird. Auf Bundesebene wurden zwischenzeitlich zwei Entlastungspakete beschlossen, mit denen Maßnahmen insbesondere für Familien und einkommensschwache Haushalte auf den Weg gebracht wurden. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf den Heizkostenzuschuss, den Kinderbonus und die dauerhaften Steuererleichterungen rückwirkend zum 1. Januar. Dafür habe auch ich mich im Rahmen der Beratungen im Bundesrat starkgemacht. Darüber hinaus habe ich bereits gefordert und werde mich auch weiterhin dafür einsetzen, die kalte Progression schnellstmöglich vollständig auszugleichen, um kleinere und mittlere Einkommen langfristig nicht nur bei den Lebensmittelkosten zu entlasten. Diese Maßnahmen, sehr verehrte Damen und Herren, sind sinnvoller als ein noch größerer Flickenteppich bei der Mehrwertsteuer; denn Ziel sollte sein, das Steuerrecht durch den Abbau der unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze zu vereinfachen und nicht noch weiter zu verkomplizieren. Schließlich möchte ich als Haushälter auch auf die Folgen der dauerhaften Mindereinnahmen für den Freistaat Sachsen hinweisen. Im Ergebnis nimmt DIE LINKE erhebliche Belastungen für den Landeshaushalt und die Haushalte der Kommunen in Kauf, ohne dass davon ausgegangen werden kann, dass die geforderte Steuerentlastung auch tatsächlich bei den Verbrauchern ankommt. Fazit: In der Gesamtheit sind die Vorschläge in diesem Antrag populistisch, nicht zu Ende gedacht und richten mehr Schaden an, als sie nutzen. Seriöse Politik ist das nicht. Daher empfehle ich dringend, den Antrag abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der AfD)

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